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Erasmus+

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Jean-Monnet-projekte (politische diskussionen mit dem hochschulsektor)

Große thematische Netzwerke im Hochschulbereich haben als Hauptziel die Sammlung, den Austausch und die Erörterung von Forschungsergebnissen, Kursinhalten und Erfahrungen sowie Projektprodukten (Studien, Artikel usw.) zwischen den Partnern. Jedes Netzwerk wird ein Instrument einrichten, das es den Partnern ermöglicht, ihre akademischen Arbeiten auszutauschen und Peer-Reviews durchzuführen sowie die veröffentlichten Dokumente zu kommentieren. Der Koordinator des Netzes wird regelmäßig eine Auswahl der innovativsten und interessantesten Ergebnisse treffen, die der Kommission vorgelegt werden.

Für das Jahr 2024 sind drei thematische Netzwerke vorgesehen:

  • Jean-Monnet-Netzwerk zur internen Politik: Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen
  • Jean-Monnet-Netzwerk zur Außenpolitik: EU-Lateinamerika
  • Jean-Monnet-Netzwerk zur Außenpolitik: EU-Afrika

Ziel der thematischen Netzwerke ist es, ein regelmäßiges Feedback (z. B. in Form eines Online-Newsletters) über die fortschrittlichsten und innovativsten Verfahren in diesem Bereich zu geben, um die Debatte zu unterstützen und einen Mehrwert zu schaffen.

Jean-Monnet-Netzwerken in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung werden die Schaffung und Entwicklung von Netzwerken von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen fördern, die den Austausch bewährter Verfahren, die Weitergabe von Erfahrungen in Bezug auf Inhalte und Methoden sowie den Aufbau von Wissen über europäische Themen zum Ziel haben. Die Netzwerke sollten sich insbesondere darauf konzentrieren, den Lernenden Fakten und Wissen über die EU auf innovative und kreative Weise zu vermitteln.

Bei den Antragstellern dieser Aufforderung handelt es sich um Schulen und Berufsbildungseinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland.

Thematische Netzwerke in der Hochschulbildung

Um für eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ infrage zu kommen, müssen Projektvorschläge für das „Jean-Monnet-Netzwerk zur internen Politik: Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“ folgende Kriterien erfüllen: 

Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) 

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen) 

  • eine Hochschuleinrichtung mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland sein 
  • im Besitz eines gültigen ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein 

Hinweis: Benannte europäische Einrichtungen (definiert in der Verordnung zur Einrichtung des Erasmus+-Programms), die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen, können keinen Förderantrag im Rahmen dieser Aktion stellen. 

Zusammensetzung von Konsortien  (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) 

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 12 Antragstellern eingereicht werden, das folgende Bedingungen erfüllt: 

  • mindestens sieben Einrichtungen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern. 

Nur Begünstigte (keine verbundenen Einrichtungen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. 

Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) 

Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). 

Projektdauer  

Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen).  

Wo ist der Antrag zu stellen? 

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). 

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2024-NETWORKS-HEI-EU

Wann ist der Antrag zu stellen? 

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 1. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.  

Wie ist der Antrag zu stellen? 

Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.  

Um für eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ infrage zu kommen, müssen Projektvorschläge für das Jean-Monnet-Netzwerk zur Außenpolitik: EU-Lateinamerika folgende Kriterien erfüllen:  

Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) 

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Koordinatoren und Partner, Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen)

  • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern sein oder 
  • Hochschuleinrichtungen sein, die in folgenden nicht mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern niedergelassen sind: Länder Lateinamerikas (Region 10) Länder der Karibik (Region 11) können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator.

Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat und einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland müssen im Besitz eines gültigen ECHE-Zertifikats sein (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).

Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.

Hinweis: Benannte europäische Einrichtungen (definiert in der Verordnung zur Einrichtung des Erasmus+-Programms), die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen, können keinen Förderantrag im Rahmen dieser Aktion stellen.

Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) 

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwölf Antragstellern eingereicht werden, das folgende Bedingungen erfüllt:

  • mindestens fünf Einrichtungen aus fünf verschiedenen Ländern in der Region Lateinamerika (Region 10)
  • Der Koordinator muss in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland ansässig sein.

Nur Begünstigte (keine verbundenen Einrichtungen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu.

Geografischer Ort  (Ort der Aktivitäten) 

 Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). 

Projektdauer 

Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen).  

Wo ist der Antrag zu stellen? 

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). 

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2024-NETWORKS-HEI-NON-EU-LATIN-AMERICA

Wann ist der Antrag zu stellen? 

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 1. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.  

Wie ist der Antrag zu stellen? 

Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.  

Um für eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ infrage zu kommen, müssen Projektvorschläge für ein Jean-Monnet-Netzwerk zur Außenpolitik: EU-Afrika folgende Kriterien erfüllen: 

Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?) 

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen)   

  • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern sein oder 
  • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in den folgenden nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sein: Länder aus Subsahara-Afrika (Region 9), Ägypten, Algerien, Libyen, Marokko, Tunesien (Region 3) können ebenfalls teilnehmen.

In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen im Besitz eines gültigen ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein. 

Hinweis: Benannte europäische Einrichtungen (definiert in der Verordnung zur Einrichtung des Erasmus+-Programms), die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen, können keinen Förderantrag im Rahmen dieser Aktion stellen.  

Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen) 

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zehn Antragstellern eingereicht werden, das folgende Bedingungen erfüllt: 

  • mindestens fünf Einrichtungen aus fünf verschiedenen Ländern der Region Subsahara-Afrika (Region 9)
  • Der Koordinator muss in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. 

Nur Begünstigte (keine verbundenen Einrichtungen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu.  

Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten) 

Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). 

Projektdauer 

Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen).  

Wo ist der Antrag zu stellen? 

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). 

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2024-NETWORKS-HEI-NON-EU-AFRICA 

Wann ist der Antrag zu stellen? 

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 1. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.  

Wie ist der Antrag zu stellen? 

Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. 

Es gelten die folgenden Gewährungskriterien für Netzwerke:

Relevanz des Projekts - (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Die Relevanz des Vorschlags für das in der Aufforderung festgelegte Schwerpunktthema;
  • Die Relevanz des Vorschlags für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung.
  • Inwieweit ist der Vorschlag geeignet, die Entwicklung neuer Lehr-, Forschungs- oder Diskussionsaktivitäten zu fördern
  • Der Nachweis des akademischen Mehrwerts;

Qualität der Projektkonzeption und-durchführung - (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Aktivitäten
  • Die Qualität des vorgeschlagenen Systems zur Analyse und Überprüfung der akademischen Produktion;
  • Die Qualität des vorgeschlagenen Modells zur Verwendung als Grundlage für EU-Maßnahmen.
  • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt, 
  • Inwieweit entsprechen die den Aktivitäten zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen
  • Überwachungs- und Bewertungsstrategie

Qualität der Partnerschaft und der Kooperations­vereinbarungen - (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Zusammensetzung des Netzwerkes hinsichtlich der räumlichen Abdeckung und der Komplementarität der vorhandenen Kompetenzen,
  • interne Organisation der Partnerschaft:
    • Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der Teilnehmer an den vorgeschlagenen Aktivitäten in Übereinstimmung mit dem spezifischen Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht.
  • Kooperationsvereinbarung und Verteilung von Funktionen, Zuständigkeiten und Aufgaben

Wirkung - (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Erwartete Wirkung der Netzwerke durch einen anhaltenden Effekt.

Verbreitung und Kommunikation:

  • Eignung und Qualität von Aktionen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der an den Netzwerken beteiligten Einrichtung und darüber hinaus: 
    • Sensibilisierung für die Aktivitäten und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen 
  • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum
    • (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.),
    • Veranstaltungen.
  • Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und die erzielten Vorteile auch über den Lebenszyklus des Projekts hinaus aufrechterhalten werden.

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Darüber hinaus müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Gewährungskriterien 15 Punkte erreichen.

Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Gewährungskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.

Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten.

Erwartete wirkung

Die Netzwerke im Hochschulbereich werden die akademische und öffentliche „Debatte zu Angelegenheiten der europäischen Integration“ im Einklang mit Artikel 8 der Erasmus+-Verordnung durch die Sammlung, den Austausch und die Erörterung von Forschungsergebnissen, Kursinhalten und Erfahrungen sowie Projektprodukten (Studien, Artikel usw.) zwischen den Partnern unterstützen. Indem die Netzwerke der Kommission regelmäßig die innovativen und interessanten Ergebnisse ihrer Zusammenarbeit zur Verfügung stellen, tragen sie zur Politikgestaltung der Kommission bei, da sie Fakten und neue Erkenntnisse über die politischen Entwicklungen der thematischen Prioritäten der Aufforderungen liefern. 

Die Netzwerke zur Außenpolitik sollen auch zum Kapazitätsaufbau afrikanischer und lateinamerikanischer Hochschuleinrichtungen im Bereich der EU-Studien und EU-bezogener Lehrprogramme beitragen. 

Geografische zielgebiete

Das Netzwerk zur internen Politik sollte seine Aktivitäten auf die Mitgliedstaaten und die mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländer konzentrieren. Die Netzwerke zur Außenpolitik „EU-Afrika“ und „EU-Lateinamerika“ unterstützen die akademische Zusammenarbeit bei den Prioritäten der Jean-Monnet-Aktionen zwischen europäischen und afrikanischen oder lateinamerikanischen Hochschuleinrichtungen und ist daher auf Mitgliedstaaten, mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Drittländer und Subsahara-Afrika-Länder (Region 9) beschränkt; Ägypten, Algerien, Libyen, Marokko, Tunesien (Region 3), Länder Lateinamerikas (Region 10) und Karibik (Region 11).

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest.

Der Höchstzuschuss der EU pro Netzwerk zu EU-internen Themen beläuft sich auf 1 000 000 EUR.

Der Höchstzuschuss der EU pro Netzwerk zu außenpolitischen Themen beläuft sich auf 1 200 000 EUR.

Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt?

Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen:

  • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.).
  • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten.
  • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Einrichtungen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist.
  • Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen.

Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion.

Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt.

Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet.

Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig.

Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige1  gewährt.

Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist.

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