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Erasmus+ Programme Guide

The essential guide to understanding Erasmus+

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This guide is a detailed technical description of the Erasmus+ programme. It is mainly intended for organisations applying for funding.

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Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung

Netzwerke von Schulen und Berufsbildungsanbietern (ISCED 1–4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die im Bereich der Lehrkräfteausbildung tätig sind, sollten dazu dienen, dem neuen Jean-Monnet-Aktionsbereich einen internationalen Aspekt zu verleihen und den Austausch bewährter Verfahren sowie Erfahrungen mit dem Co-Teaching innerhalb einer Gruppe von Ländern zu ermöglichen.

Die Aktivitäten schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Praktiker, die in unterschiedlichen Kontexten arbeiten und sich aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften und der Struktur der Lehrpläne mit unterschiedlichen Herausforderungen und Zwängen konfrontiert sehen, ein gemeinsames Verständnis von Lernmethoden für EU-Fragen entwickeln können.

Ziele der aktion

Die Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sollen Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die an der Lehrkräfteausbildung beteiligt sind, dabei unterstützen, das Wissen über die Vermittlung von EU-Themen im Unterricht zu verbessern, und werden der Lernerfahrung zudem einen internationalen Aspekt verleihen.

Grundlage der Aktivitäten der Netzwerke sind der Wissensaustausch zwischen Lehrkräften (Zusammenarbeit zu bestimmten Themen und Methoden), Erfahrungen mit Co-Teaching und gemeinsame Aktivitäten. Beispiele hierfür sind:

  • der Austausch von Informationen über Inhalte und die Förderung der Ergebnisse angewandter Methoden
  • die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Schulen/Berufsbildungsanbietern (ISCED 1–4) und Einrichtungen für die Lehrkräfteausbildung, was ihnen internationale Erfahrung und einen europäischen Stellenwert verschafft
  • der Wissensaustausch und Mobilitätsaktivitäten im Bereich Co-Teaching
  • die Förderung der Zusammenarbeit und die Schaffung einer soliden und nachhaltigen Wissensplattform zwischen Schulen und Berufsbildungsanbietern (ISCED 1–4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die an der Lehrerausbildung beteiligt sind.

Einrichtung eines projekts  

Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen einen oder mehrere der folgenden Aspekte berücksichtigen:  

  • Zusammenstellung und Erörterung von Lehrmethoden für schulische und außerschulische Aktivitäten 
  • Zusammenstellung und Austausch bewährter Verfahren zum Lernen im Zusammenhang mit EU-Themen 
  • Organisation von Erfahrungen im Bereich Co-Teaching und kollaboratives Lehren über Mobilitätsaktivitäten oder online 

Dies kann wie folgt erreicht werden: 

  • Erstellung von Dokumenten und Leitlinien für die Verbreitung bewährter Verfahren 
  • physische und online abgehaltene Sitzungen 
  • Co-Teaching und kollaboratives Lehren 

Welche kriterien müssen für die beantragung der Jean-Monnet-Netzwerke in anderen bereichen der allgemeinen und beruflichen bildung erfüllt sein?

Förderkriterien

Wer ist antragsberechtigt?

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen)

  • Schulen, Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4) oder Hochschuleinrichtungen sein, die im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung sind und eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) anbieten
  • in einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein.

Hochschuleinrichtungen müssen im Besitz eines gültigen ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein.   

Zusammensetzung von Konsortien

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens sechs Antragstellern eingereicht werden, das folgende Bedingungen erfüllt:                                                           

  • Mindestens drei Stellen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittländern
  • mindestens vier Schulen und/oder Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4)
  • höchstens zwei Hochschuleinrichtungen, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte von Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) anbieten

Nur Begünstigte (keine verbundenen Einrichtungen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. 

Geografischer Ort  (Ort der Aktivitäten) 

Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens). 

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen).

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2024-NETWORKS-SCHOOLS

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 1. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Auswahlkriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Gewährungskriterien

Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktion: 
    • betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben)
    • versetzt Lehrkräfte in Schulen in die Lage, neue Kompetenzen zu entwickeln
    • trägt dazu bei, Informationen und Praktiken zu der Frage auszutauschen, mit welchen Inhalten und Methoden sie ihre Lernenden besser über die EU informieren
    • fördert Mobilitätserfahrungen von Lehrkräften in Bezug auf die Durchführung von Co-Teaching/Co-Tutoring mit ihren Partnern
    • bewirkt ein besseres Verständnis der EU und ihrer Funktionsweise
    • befähigt Lehrkräfte, EU-Inhalte in ihre Aktivitäten zu integrieren.
  • Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.
  • Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen:
    • Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4),
    • Lehrkräfte,
    • Studierende.

Qualität der Projektkonzeption und-durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Aktivitäten
  • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm 
    • in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt,
    • lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen
  • inwieweit entsprechen die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen
  • Überwachungs- und Bewertungsstrategie

Qualität der Partnerschaft und der Kooperations­vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • interne Organisation der Partnerschaft:
    • Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der Teilnehmer an den vorgeschlagenen Aktivitäten in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) und in Bezug auf das spezifische Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht
  • Kooperationsvereinbarung und Verteilung von Funktionen, Zuständigkeiten und Aufgaben

Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Erwartete Wirkung der Netzwerke durch einen anhaltenden Effekt 
    • für Schulen und Berufsbildungsanbieter
      • für eine bessere Befähigung für Lehrtätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen
      •  für innovative Inhalte bei der Entwicklung neuer Blickwinkel zu EU-Themen in den Schulen 
      • für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern und verstärkte Fähigkeit, mit diesen in Kontakt zu treten
      • verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für die Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung
    •  für die direkt und indirekt an den Netzwerken beteiligten Lehrkräften: 
      • Stärkung ihrer Kompetenzen in Bezug auf EU-Themen und Fortschritte bei der Bereitstellung von EU-Inhalten in ihren Aktivitäten
  • Verbreitung und Kommunikation:
    • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der an den Netzwerken beteiligten Einrichtung und darüber hinaus: 
      • Sensibilisierung für die Aktivitäten und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen
      • Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb von Schulen und Berufsbildungsanbietern
    • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum:
    • Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.),
    • Veranstaltungen.
  • Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten.

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Gewährungskriterien mindestens 15 Punkte erreichen.

Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Gewährungskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.

Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten.

Erwartete wirkung 

Quantitativ: Anzahl der Begünstigten nach EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland / Region 

Qualitativ: Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sollen einen positiven und anhaltenden Effekt für die allgemeine und die berufliche Bildung (ISCED 1–4) haben, indem sie den Teilnehmenden Wissen über erfolgreiche Praktiken der Vermittlung von Fakten und Kenntnissen zur Europäischen Union an Schülerinnen und Schüler sowie Studierende zur Verfügung stellen. 

Die Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung geben Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung mehr Möglichkeiten, ihre Aktivitäten zur Integration von EU-Inhalten auszuweiten.  

Für die teilnehmenden Organisationen sollen die im Rahmen der Jean-Monnet-Netzwerke in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützten Aktivitäten auch folgende Ergebnisse hervorbringen:  

  • verbesserte Fähigkeit, EU-Themen in ihre Aktivitäten zu integrieren  
  • verstärkte internationale Präsenz 

Geografische zielgebiete

Die finanzierten Aktivitäten konzentrieren sich im Einklang mit den Förderkriterien auf EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer.

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest.

Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 300 000 EUR.

Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt?

Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen:

  • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.).
  • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten.
  • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Einrichtungen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist.
  • Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen.

Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt.

Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.

Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“.

Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig.

Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige1  gewährt.

Die Projektergebnisse werden anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist.

  1. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de ↩ back
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