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EU programme for education, training, youth and sport
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Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ in anderen bereichen der allgemeinen und beruflichen bildung

Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen werden Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) unterstützen, damit sie spezifische Inhalte zu EU-Themen (u. a. Demokratie, Geschichte der EU, Funktionsweise der EU, kulturelle Vielfalt) vermitteln können. Die Aktivitäten sollten dabei während des Schuljahres stattfinden und könnten Projektwochen, Studienbesuche und andere immersive Aktivitäten umfassen.

Die Aktivitäten werden von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) angeboten. Diese können selbst oder mit Unterstützung von Hochschuleinrichtungen oder anderen einschlägigen Organisationen (NRO, Vereinigungen usw.) Inhalte zu EU-Themen konzipieren und vermitteln und Lernerfahrungen schaffen. Die in diesem Bereich organisierten Aktivitäten werden das Lernen über die Europäische Union auf eine inspirierende Weise fördern. Sie werden den Schülern helfen, ihr Zugehörigkeitsgefühl zur EU zu stärken, den Einfluss der EU auf ihr Leben zu erkennen und die Mechanismen und Maßnahmen der EU besser zu verstehen.

Ziele der aktion

Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet werden die Einführung eines EU-Blickwinkels in die Bildungskultur von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) fördern und zur Stärkung der europäischen Identität und der aktiven Bürgerschaft bei Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften beitragen.  

Die wichtigsten Ziele sind dabei:

  • eine größere Anzahl von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4), die Themen der Europäischen Union unterrichten, je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland
  • eine größere Anzahl von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4), die an Lernerfahrungen zu Themen der Europäischen Union teilnehmen
  • eine größere Anzahl an Hauptfächern oder außerschulischen Aktivitäten, in denen an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) auf die EU eingegangen wird, je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland
  • eine größere Anzahl an Lehrkräften, die sich für die Verbesserung der EU-Kenntnisse einsetzen
  • eine Steigerung der Qualität der innovativen Lehr- und Lernmethoden der EU, unter besonderer Berücksichtigung der EU-Prioritäten
  • verbesserte Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler über die EU, die ihre Kenntnisse und ihr Verständnis für die EU, die Geschichte, Werte und Ziele sowie die Organe und Entscheidungsprozesse verbessern, die das tägliche Leben der jungen Europäer beeinflussen, sowie verstärkte aktive Bürgerschaft von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften

Einrichtung eines projekts

Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet sind speziell an Schulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung und Weiterbildung (ISCED 1–4) gerichtet.

Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet können eine oder mehrere der folgenden Formen annehmen:

  • offizielle Verankerung des Unterrichts zu Themen der Europäischen Union in den Lehrplänen (Unterricht in einem oder mehreren bestehenden Fächern)
  • Lernerfahrungen zu EU-Themen, die bereits bestehende Kurse ergänzen: kollaboratives Lernen, Co-Teaching und andere Themen
  • außerschulische Seminare, Studienbesuche, andere Arten von EU-Erfahrungen unter Einbeziehung anderer Organisationen

Für die Zwecke der Aktion wird eine Unterrichtsstunde als eine Stunde Lernerfahrung im Rahmen von Schul- oder Berufsbildungsaktivitäten verstanden. Es kann sich dabei um Unterricht im Klassenraum oder außerhalb des Klassenraums handeln (d. h. Workshops, Treffen mit Experten, Studienbesuche), dieser muss aber mit konkreten Lernergebnissen und mit EU-Studien/EU-Werten verbunden sein.

Welche kriterien müssen für einen antrag im rahmen der initiativen „über die EU in der schule lernen“ im rahmen von Jean Monnet erfüllt sein?

Förderkriterien

Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?)

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen)

  • Schulen oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) sein
  • in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein

Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig.       

Förderfähige Aktivitäten

Eine Initiative „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet muss in drei aufeinanderfolgenden Jahren in mindestens 40 Unterrichtsstunden pro Schuljahr zu EU-Themen durchgeführt werden.

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen).

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2024-OFET-LEARNING-EU

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 1. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Gewährungskriterien

Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

Relevanz des Projekts - (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Im Vorschlag muss die Relevanz für die Ziele dieser Aktion nachgewiesen werden; diese wird u. a. durch folgende Faktoren beurteilt:

  • Art und Anzahl der für das Projekt vorgeschlagenen EU-Themen
  • Innovation und Kreativität des Vorschlags
  • Einsatz digitaler Methoden, soweit möglich
  • neue Lehr- und Lernmethoden, um die Themen der Europäischen Union attraktiver zu machen und dabei die Bedürfnisse der Schüler und Studierenden zu berücksichtigen

Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.

Qualität der Projektkonzeption und-durchführung - (Höchstpunktzahl: 25)

In Bezug auf die Qualität sollte aus dem Vorschlag Folgendes hervorgehen:

  • Qualität und Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Methodik
  • angewandte Lehrmethoden, einschließlich Gruppenvorlesungen, Seminare, Tutorien, Fernunterricht, jedoch kein Einzelunterricht
  • Nachweis der Klarheit und der Wesentlichkeit des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms in all seinen Phasen (Vorbereitung, Durchführung, Bewertung und Nachbereitung)

Qualität der Partnerschaft und der Kooperations­vereinbarungen - (Höchstpunktzahl: 25)

In dem Projektvorschlag sollte Folgendes enthalten sein:

  • Nachweis eines klaren Engagements der Leitung der Schule/berufsbildenden Einrichtung
  • Nachweis eines eindeutigen Engagements für die Unterstützung der Lehrkräfte bei der Vorbereitung der Inhalte und bei ihrer Lehrtätigkeit
  • Nachweis für die Überwachung der Aktivitäten und Sichtbarkeit der von dem an dieser Initiative beteiligten Personal erzielten Ergebnisse
  • Nachweis der Einbeziehung von Personal mit den entsprechenden pädagogischen Fähigkeiten

Wirkung - (Höchstpunktzahl: 25)

In dem Projektvorschlag sollte Folgendes enthalten sein:

  • Nachweis geeigneter Maßnahmen und Ressourcen, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus bestehen bleiben
  • eine klare Beschreibung der Verbreitungsstrategie innerhalb der Einrichtung und darüber hinaus
  • Erläuterung der erwarteten Auswirkungen auf die Schulen und die berufsbildenden Einrichtungen (ISCED 1–4) sowie auf die Schülerinnen und Schüler, Studierenden und Lehrkräfte, die von den Aktivitäten profitieren

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Gewährungskriterien mindestens 15 Punkte erreichen.

Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Gewährungskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.

Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten.

Erwartete wirkung

Es wird erwartet, dass die Jean-Monnet-Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ positive und langfristige Auswirkungen sowohl für die Schulen und Berufsbildungsanbieter als auch für die Teilnehmenden an ihren Aktivitäten, insbesondere Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, haben werden.

Die Wirkung der Jean-Monnet-Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ wird anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren (siehe nachstehende Tabelle) gemessen, die mit den im einleitenden Abschnitt „Ziele der Aktion“ beschriebenen Zielen der Aktion verknüpft sind.

Den Antragstellern wird empfohlen, in ihren Anträgen die folgenden Indikatoren zu verwenden und ihre Zielwerte festzulegen:

Ziele

eine größere Anzahl von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4), die an Lernerfahrungen zu Themen der Europäischen Union teilnehmen

Indikatoren

Anzahl der an der Aktion beteiligten Klassen und Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Geschlecht)

Ziele

eine größere Anzahl an Hauptfächern oder außerschulischen Aktivitäten, in denen an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) auf die EU eingegangen wird, je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland

Indikatoren

Anzahl und Art der Fächer und Veranstaltungen, in denen auf die EU eingegangen wird

Ziele

eine größere Anzahl an Lehrkräften, die sich für die Verbesserung der EU-Kenntnisse einsetzen

Indikatoren

Anzahl der an der Aktion beteiligten Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Geschlecht)

Ziele

eine Steigerung der Qualität der innovativen Lehr- und Lernmethoden der EU, unter besonderer Berücksichtigung der EU-Prioritäten

Indikatoren

Anzahl der Projekte, in die innovative Methoden eingebettet sind

Ziele

verbesserte Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler über die EU, die ihre Kenntnisse und ihr Verständnis für die EU, die Geschichte, Werte und Ziele sowie die Organe und Entscheidungsprozesse verbessern, die das tägliche Leben der jungen Europäer beeinflussen

Indikatoren

Erfolgsquote bei Lerntests über die EU (aufgeschlüsselt nach Geschlecht)

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 35 000 EUR.

Die Pauschalbeiträge decken Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung, Übersetzung) ab.

Die Antragsteller müssen den vorab festgelegten einmaligen Pauschalbeitrag entsprechend ihrem Land gemäß den nachstehenden Tabellen beantragen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Pauschalbetrag pro Land die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden über drei Jahre widerspiegelt. Bei den Beträgen in der Tabelle handelt es sich um den endgültigen EU-Zuschuss mit einem Kofinanzierungssatz in Höhe von 80 %.

Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“

Länder/
Unterrichts­stunden während des Dreijahres­zeitraums (mindestens 40h/Jahr)
120-150 Unterrichts­stunden 151–180 Unterrichts­stunden 181-210 
Unterrichts­stunden
211–240 Unterrichts­stunden ≥241 
Unterrichts­stunden
Bulgarien, Rumänien, Nord­mazedonien, Liechtenstein, Serbien 12 250 EUR 14 750 EUR 17 250 EUR 19 750 EUR 22 000 EUR
Türkei, Kroatien, Lettland 14 250 EUR 17 500 EUR 20 750 EUR 24 000 EUR 27 250 EUR
Ungarn, Polen, Litauen, Tschechien, Estland, Slowakei 16 000 EUR 19 500 EUR 23 500 EUR 27 000 EUR 31 000 EUR
Portugal, Griechen­land, Slowenien, Malta 20 000 EUR 24 000 EUR 28 000 EUR 32 000 EUR 35 000 EUR
Zypern, Island, Spanien, Italien 23 500 EUR 29 000 EUR 34 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR
Irland, Frankreich, Finnland 27 000 EUR 33 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR
Belgien,Dänemark, Deutschland,Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Norwegen 30 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR 35 000 EUR
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