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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport
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Der Inhalt des Programmleitfadens „Erasmus+ 2024“ wird auf dieser Website noch nicht abgebildet.

Sie können den vollständigen Leitfaden für 2024 aber als PDF-Datei in der Sprache Ihrer Wahl über „Download“ rechts auf dieser Seite herunterladen.

Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ in anderen bereichen der allgemeinen und beruflichen bildung

Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ werden Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1 – 4) unterstützen, damit sie spezifische Inhalte zu EU-Themen (u. a. Demokratie, Geschichte der EU, Funktionsweise der EU, kulturelle Vielfalt) vermitteln können. Die Aktivitäten sollten dabei während des Schuljahres stattfinden und könnten Projektwochen, Studienbesuche und andere immersive Aktivitäten umfassen.

Die Aktivitäten werden von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) angeboten. Diese können selbst oder mit Unterstützung von Hochschuleinrichtungen oder anderen einschlägigen Organisationen (NRO, Vereinigungen usw.) Inhalte zu EU-Themen konzipieren und vermitteln und Lernerfahrungen schaffen. Die in diesem Bereich organisierten Aktivitäten werden das Lernen über die Europäische Union auf eine inspirierende Weise fördern. Sie werden den Schülern helfen, ihr Zugehörigkeitsgefühl zur EU zu stärken, den Einfluss der EU auf ihr Leben zu erkennen und die Mechanismen und Maßnahmen der EU besser zu verstehen.

Ziele der aktion

Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet werden die Einführung eines EU-Blickwinkels in die Bildungskultur von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) fördern und zur Stärkung der europäischen Identität und der aktiven Bürgerschaft bei Schülern und Lehrern beitragen.  

  • Lehrerinnen und Lehrer sollen in die Lage versetzt werden, mit ansprechenden Methoden Unterricht über die EU zu halten und den Lernenden Fakten und Wissen über die Europäische Union zu vermitteln;
  • Verbesserung der Lernergebnisse in EU-Fragen;
  • Stärkung der EU-Kompetenz in Schulen (ISCED 1–4);
  • Wecken von Interesse an der Europäischen Union und Schaffen einer Grundlage für eine stärkere Beteiligung von Schülern und Studierenden am demokratischen Prozess, damit sie besser gerüstet sind, aktive Bürger zu werden.

Welche kriterien müssen für einen antrag im rahmen der initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im rahmen von Jean Monnet erfüllt sein?

Förderkriterien

Wer ist antragsberechtigt?

Als Antragsteller kommen in Betracht:

  • Schulen oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4),
  • die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind.      

Zusammensetzung von Konsortien

Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig (einzelne Begünstigte).

Förderfähige Aktivitäten

Eine Initiative „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet muss in drei aufeinanderfolgenden Jahren in mindestens 40 Unterrichtsstunden pro Schuljahr zu EU-Themen durchgeführt werden.

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung).

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2023-OFET-LEARNING-EU

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 14. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Einrichtung eines projekts

Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet sind speziell an Schulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung und Weiterbildung (ISCED 1–4) gerichtet. Die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet können eine oder mehrere der folgenden Formen annehmen:

  • offizielle Verankerung des Unterrichts zu Themen der Europäischen Union in den Lehrplänen (Unterricht in einem oder mehreren bestehenden Fächern)
  • Lernerfahrungen zu EU-Themen, die bereits bestehende Kurse ergänzen: kollaboratives Lernen, Co-Teaching und andere Themen
  • außerschulische Seminare, Studienbesuche, andere Arten von EU-Erfahrungen unter Einbeziehung anderer Organisationen

Für die Zwecke der Aktion wird eine Unterrichtsstunde als eine Stunde Lernerfahrung im Rahmen von Schul- oder Berufsbildungsaktivitäten verstanden. Es kann sich dabei um Unterricht im Klassenraum oder außerhalb des Klassenraums handeln (z. B. Workshops, Treffen mit Experten, Studienbesuche), dieser muss aber mit konkreten Lernergebnissen und mit EU-Studien / EU-Werten verbunden sein.

Erwartete wirkung

Quantitativ

  • eine größere Anzahl von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4), die Themen der Europäischen Union unterrichten, je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland.
  • eine größere Anzahl von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4), die an Lernerfahrungen zu Themen der Europäischen Union teilnehmen
  • eine größere der Anzahl am Hauptfächern oder außerschulischen Aktivitäten, in denen an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) je Programmland auf die EU eingegangen wird, je EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland.
  • eine größere Anzahl an Lehrkräften, die sich für die Verbesserung der EU-Kenntnisse einsetzen

Qualitativ

Was die direkt an den Aktionen beteiligten Teilnehmenden betrifft, werden die Jean-Monnet-Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ positive und dauerhafte Auswirkungen auf Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4), für Lernende und Lehrkräfte haben, unter anderem durch:

  • eine Steigerung der Qualität der innovativen Lehr- und Lernmethoden der EU, unter besonderer Berücksichtigung der EU-Prioritäten 1
  • eine Verbesserung der Möglichkeiten für Lehrkräfte zur beruflichen Weiterentwicklung
  • verbesserte Lernergebnisse der Schüler über die EU, die ihre Kenntnisse und ihr Verständnis für die EU, die Geschichte, Werte und Ziele sowie die Organe und Entscheidungsprozesse verbessern, die das tägliche Leben der jungen Europäer beeinflussen
  • Stärkung des kritischen Denkens über die EU durch die Vermittlung von Fakten und Wissen im Unterricht und bei anderen schulischen Aktivitäten wie Studienbesuchen, Austauschprogrammen und Projekten, um die Bedeutung der Unionsbürgerschaft und der damit verbundenen Rechte zu verdeutlichen

In Bezug auf die teilnehmenden Organisationen werden die Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“ im Rahmen von Jean Monnet eine neue Dynamik fördern und:

  • ihre Fähigkeit, Themen der Europäischen Union mit einem multidisziplinären Ansatz zu unterrichten, verbessern und systematisieren
  • mehr und neue Lehrkräfte und Lernende ansprechen, die daran interessiert sind, Fakten und Wissen über die EU zu erwerben

Gewährungskriterien

Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

Relevanz des Projekts - (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Im Vorschlag muss die Relevanz für die Ziele dieser Aktion nachgewiesen werden; diese wird u. a. durch folgende Faktoren beurteilt:

  • Art und Anzahl der für das Projekt vorgeschlagenen EU-Themen
  • Innovation und Kreativität des Vorschlags
  • Einsatz digitaler Methoden, soweit möglich
  • neue Lehr- und Lernmethoden, um die Themen der Europäischen Union attraktiver zu machen und dabei die Bedürfnisse der Schüler und Studierenden zu berücksichtigen

Qualität der Projektkonzeption und – durchführung (Höchstpunktzahl: 25)

In Bezug auf die Qualität sollte aus dem Vorschlag Folgendes hervorgehen:

  • Qualität und Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Methodik
  • angewandte Lehrmethoden, einschließlich Gruppenvorlesungen, Seminare, Tutorien, Fernunterricht, jedoch kein Einzelunterricht
  • Nachweis der Klarheit und der Wesentlichkeit des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms in all seinen Phasen (Vorbereitung, Durchführung, Bewertung und Nachbereitung)

Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen -  (Höchstpunktzahl: 25)

In dem Projektvorschlag sollte Folgendes enthalten sein:

  • Nachweis eines klaren Engagements der Leitung der Schule/berufsbildenden Einrichtung
  • Nachweis eines eindeutigen Engagements für die Unterstützung der Lehrkräfte bei der Vorbereitung der Inhalte und bei ihrer Lehrtätigkeit
  • Nachweis für die Überwachung der Aktivitäten und Sichtbarkeit der von dem an dieser Initiative beteiligten Personal erzielten Ergebnisse
  • Nachweis der Einbeziehung von Personal mit den entsprechenden pädagogischen Fähigkeiten

Wirkung, Verbreitung und Nachhaltigkeit - (Höchstpunktzahl: 25)

In dem Projektvorschlag sollte Folgendes enthalten sein:

  • Nachweis geeigneter Maßnahmen und Ressourcen, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus bestehen bleiben
  • eine klare Beschreibung der Verbreitungsstrategie innerhalb der Einrichtung und darüber hinaus
  • Erläuterung der erwarteten Auswirkungen auf die Schulen und die berufsbildenden Einrichtungen (ISCED 1–4) sowie auf die Schüler, Studierenden und Lehrkräfte, die von den Aktivitäten profitieren

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte insgesamt und mindestens 15 Punkte für jedes Gewährungskriterium erreichen. Im Fall von Ermessensentscheidungen bei Vorschlägen zu demselben Thema wird die Priorität anhand der Punktzahl ermittelt, die sie zunächst für das Gewährungskriterium „Relevanz des Projekts“ und anschließend für „Wirkung“ erhalten haben.

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 30 000 EUR.

Die Pauschalbeiträge decken Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung, Übersetzung) ab.

Die Antragsteller müssen den vorab festgelegten einmaligen Pauschalbeitrag entsprechend ihres Landes gemäß den nachstehenden Tabellen beantragen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Pauschalbetrag pro Land die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden über drei Jahre widerspiegelt. Bei den Beträgen in der Tabelle handelt es sich um den endgültigen EU-Zuschuss mit einem Kofinanzierungssatz in Höhe von 80 %.

Initiativen „Über die EU in der Schule lernen“

Länder/ Unterrichtsstunden während des Dreijahreszeitraums (mindestens 40h/Jahr) 120-150 Unterrichtsstunden 151-180 Unterrichtsstunden 181-210  Unterrichtsstunden 211 - 240 Unterrichtsstunden >241  Unterrichtsstunden
Bulgarien, Rumänien, Nordmazedonien, Liechtenstein, Serbien 10.250 EUR 12.500 EUR 14.750 EUR 17.000 EUR 19.250 EUR
Türkei, Kroatien, Lettland 12.000 EUR 14.750 EUR 17.500 EUR 20.000 EUR 22.750 EUR
Ungarn, Polen, Litauen, Tschechien, Estland, Slowakei 13.500 EUR 16.500 EUR 19.750 EUR 22.750 EUR 26.000 EUR
Portugal, Griechenland, Slowenien, Malta 17.000 EUR 20.500 EUR 24.000 EUR 27.750 EUR 30.000 EUR
Zypern, Island, Spanien, Italien 19.750 EUR 24.500 EUR 29.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR
Irland, Frankreich, Finnland 23.250 EUR 28.500 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR
Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Norwegen 25.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR

30.000 EUR

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