Kapazitätsaufbau im hochschulbereich
Die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Hochschulbildung tätig sind. Durch sie wird die Relevanz, die Qualität, die Modernisierung und die Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand und als Reaktion auf die jüngsten Trends, insbesondere die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch den jüngsten Rückgang der menschlichen Entwicklung, die Fragilität und die zunehmenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ungleichheiten, die durch die COVID‑19-Pandemie noch verschärft wurden, unterstützt.
Es wird erwartet, dass die Aktion einen Beitrag zu den übergreifenden Prioritäten der Europäischen Kommission leistet:
Grüner Deal
Die Hochschulsysteme sind von entscheidender Bedeutung für die Unterstützung des Grünen Deals, da sie einen tiefgreifenden Wandel im Verhalten und in den Kompetenzen der Menschen ermöglichen können. Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich werden ermutigt zum Aufbau von Kompetenzen in verschiedenen für die Nachhaltigkeit relevanten Branchen, zur Entwicklung von grünen branchenspezifischen Kompetenzstrategien und Methoden sowie zur Entwicklung zukunftsorientierter Lehrpläne, die den individuellen Bedürfnissen besser entsprechen. Erasmus+ unterstützt auch die Erprobung innovativer Verfahren, um Lernende und Hochschuleinrichtungen darauf vorzubereiten, echte Akteure des Wandels zu werden.
Digitaler Wandel
Die Projekte sollten die Entwicklung und den Erwerb digitaler Kompetenzen unterstützen, um den digitalen Wandel so umfassend und integrativ wie möglich zu gestalten. Förderung der Entwicklung und Umsetzung von Strategien für die digitale Hochschulbildung. Begleitung des digitalen Wandels durch die Einbeziehung der Digitalisierung in die Hochschulsysteme und die Stärkung von Programmen zur Vermittlung digitaler Kompetenzen. Unterstützung der Lehrerausbildung und des Lernens per Online-Unterricht.
Integration von Migranten
Die Projekte sollten die Mobilität fördern und insbesondere die Anerkennung von Abschlüssen und Zeugnissen in den verschiedenen Regionen unterstützen, auch zur Förderung der intraregionalen Vernetzung. Die Projekte sollten die Integration von Migranten und Vertriebenen durch den Zugang zu Bildung unterstützen.
Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung
Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können dazu beitragen, die Grundlagen für die Stärkung der aktiven Bürgerschaft und den Aufbau spezifischer Fachkenntnisse in Bereichen wie Demokratie, Menschenrechte und Multilateralismus zu schaffen. Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können dazu beitragen, langfristige Lösungen für Probleme einer schwachen Governance im Hochschulbereich zu finden.
Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
Bildung ist notwendig, um Fähigkeiten für das Leben und die Arbeit zu entwickeln, wie z. B. Grundkenntnisse, „Soft Skills“ (z. B. Problemlösung, Kommunikation) und Mathematik, Ingenieurwesen, Naturwissenschaften, Kunst und Technologie (MINKT). Bildung fördert auch die Beschäftigungsfähigkeit und ist eine Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum.
Die Aktion wird auch zur externen Dimension der internen EU-Politik im Bereich Bildung beitragen. Sie wird einen erfolgreichen grünen und nachhaltigen globalen Wirtschaftsaufschwung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, der mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Übereinkommen von Paris verknüpft ist.
Die Aktivitäten und Ergebnisse der Projekte für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich müssen den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie ihren Hochschuleinrichtungen und ‑systemen zugutekommen.
Ziele der aktion
Die Aktion wird insbesondere
- die Qualität der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern verbessern und ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft erhöhen;
- das Niveau der Kompetenzen, Fähigkeiten und des Beschäftigungspotenzials von Studierenden an Hochschuleinrichtungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern durch die Entwicklung neuer und innovativer Bildungsprogramme verbessern;
- integrative Bildung, Gleichheit, Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung und Förderung der Bürgerkompetenzen in der Hochschulbildung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen;
- die Lehre, Bewertungsmechanismen für Hochschulpersonal und Studierende, die Qualitätssicherung, das Management, die Governance, die Inklusion, die Innovation, die Wissensbasis, die digitalen und unternehmerischen Kapazitäten sowie die Internationalisierung der Hochschuleinrichtungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern verbessern;
- die Kapazitäten der Hochschuleinrichtungen, der für die Hochschulbildung zuständigen Stellen und der zuständigen Behörden der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer zur Modernisierung ihrer Hochschulsysteme, insbesondere in Bezug auf Verwaltung und Finanzierung, durch Unterstützung bei der Festlegung, Durchführung und Überwachung von Reformprozessen erhöhen;
- die Ausbildung von Lehrern und der kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung verbessern, um die Qualität des Bildungssystems in den nicht am Programm beteiligten Drittländern langfristig zu erhöhen;
- die Zusammenarbeit von Einrichtungen, des Kapazitätsaufbaus und des Austauschs bewährter Verfahren anregen;
- die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen fördern.
Die Aktion wird Chancengleichheit und Inklusion, die Stärkung der Systeme und den Aufbau von Kapazitäten sowie die Beschäftigungsfähigkeit über die gesamte Aktion hindurch gewährleisten. Die Maßnahmen werden sich nicht mehr nur auf die Modernisierung der Lehrprogramme an sich beschränken, sondern sollten auch die Leitung, das Management und die Stärkung des umfassenderen wirtschaftlichen und sozialen Ökosystems der Hochschulbildung mit einbeziehen. Die Behandlung regionaler Fragen, der Aufbau von Allianzen und Koalitionen, die Erprobung neuer Ansätze und Initiativen, die auf der Eigenverantwortung der Länder beruhen, werden stark gefördert. Die Unterstützung der Umsetzung des Grünen Deals, der Ausbau der IKT-Kapazitäten in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und die Beteiligung von Schülern und Studierenden an Planungs- und Lernprozessen werden bereichsübergreifende Elemente der Aktion sein. Kohärenz, Synergieeffekte und Komplementarität mit anderen einschlägigen Maßnahmen der Europäischen Union in diesem Bereich werden sichergestellt.
Erwartete auswirkungen
- Modernisierte Hochschuleinrichtungen, die nicht nur Wissen weitergeben, sondern durch die Weitergabe ihrer Lehr- und Forschungsergebnisse an die Gemeinschaft/das Land auch einen wirtschaftlichen und sozialen Wert schaffen;
- Verbesserter Zugang zur Hochschulbildung und verbesserte Qualität der Hochschulbildung, insbesondere für Menschen mit geringeren Chancen und in den ärmsten Ländern der verschiedenen Regionen;
- Verstärkte Teilnahme von Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Gebieten;
- Governance für eine effiziente und effektive Politikgestaltung und -umsetzung im Bereich der Hochschulbildung;
- Regionale Integration und Schaffung vergleichbarer Anerkennungs- und Qualitätssicherungsinstrumente zur Unterstützung der akademischen Zusammenarbeit und der Mobilität von Studierenden, Personal und Forschern;
- Eine stärkere Verbindung und Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, um Innovation und Unternehmertum zu fördern;
- Angleichung der akademischen Welt an den Arbeitsmarkt zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden;
- Verstärkte Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz der Lernenden;
- Größere digitale Kompetenz für Studierende und Personal;
- Institutionelle Verantwortung für die Ergebnisse des Kapazitätsaufbaus im Hochschulbereich, um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten;
- Nationale Eigenverantwortung durch Erprobung und Einbeziehung positiver und bewährter Verfahren im Hochschulbereich;
- Bessere Befähigung und Professionalisierung für Tätigkeiten auf internationaler Ebene: bessere Managementkompetenzen und Internationalisierungsstrategien;
- höhere Qualität bei der Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Nachbereitung internationaler Projekte.
Aktivitäten
Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den oben genannten Zielen, den regionalen Schwerpunktbereichen und den Merkmalen der Aktionsbereiche (siehe unten) stehen und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum detailliert beschrieben werden.
Im Rahmen dieser Aktion müssen die Projektaktivitäten darauf ausgerichtet sein, die förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer, ihre Hochschuleinrichtungen und andere im Bereich der Hochschulbildung und ‑systeme tätige Organisationen zu stärken und ihnen zugutezukommen.
Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, von denen Beispiele in der Beschreibung der drei im Rahmen dieser Aktion verfügbaren Aktionsbereiche aufgeführt sind. Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten einen Mehrwert erbringen und sich unmittelbar auf die Verwirklichung der Projektergebnisse auswirken.
Geografische zielgebiete
Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können wie folgt durchgeführt werden:
- als nationale Projekte, d. h. Projekte, an denen Einrichtungen aus nur einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland beteiligt sind;
- als (regionale) Projekte, an denen mehrere Länder innerhalb einer einzigen förderfähigen Region beteiligt sind;
- als Projekte, an denen mehrere Länder aus mehr als einer Region (regionenübergreifend) beteiligt sind und an denen mindestens ein Land aus jeder förderfähigen Region beteiligt ist1 .
Für jede Region gibt es ein bestimmtes Budget und weitere Informationen über die verfügbaren Beträge werden auf dem Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) veröffentlicht:https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home
Neben dem besonderen Augenmerk auf der Verbesserung des gleichberechtigten und geschlechtergerechten Zugangs zu Hochschuleinrichtungen in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, insbesondere für Menschen mit geringeren Möglichkeiten, wird die Aktion einen integrativen Ansatz in allen Regionen verfolgen, mit dem Ziel, die Beteiligung der ärmsten und am wenigsten entwickelten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer zu steigern.
Regionale schwerpunktbereiche
Für die Bereiche 1 und 2 müssen bei den Vorschlägen die vorab festgelegten regionalen Prioritäten berücksichtigt werden, die auf dem Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) veröffentlicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home
Für den Bereich 3 müssen bei den Vorschlägen die Anforderungen an die Ukraine berücksichtigt werden, die auf dem Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) veröffentlicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home.
Projektbereiche
Um auf die verschiedenen Herausforderungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern reagieren zu können, besteht die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich aus drei spezifischen Aktionsbereichen:
Bereich 1 - Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung
Ziel dieses Bereichs ist es, weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und kleine Akteure für die Aktion des Kapazitätsaufbaus im Hochschulbereich zu gewinnen, um den Zugang für erstmals unterstützte Organisationen2 zu erleichtern. Diese Partnerschaften sollten für Hochschuleinrichtungen und Organisationen mit geringerer operativer Kapazität in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern einen ersten Schritt darstellen, um Zugang zu den Mitteln zu erhalten und diese zu verbessern, damit sie Menschen mit geringeren Chancen erreichen können. Im Rahmen dieses Aktionsbereichs werden Kleinprojekte zur Verringerung des Internationalisierungsgefälles zwischen Hochschuleinrichtungen aus förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus demselben Land oder derselben Region finanziert. Durch die Projekte sollten Partnerschaften zur Entwicklung von Kooperationsideen sowie zur Erleichterung des Transfers von Know-how, Erfahrungen und bewährten Verfahren eingerichtet, der Zugang zu Möglichkeiten des Kapazitätsaufbaus gefördert und die soziale Inklusion sowie der Zugang benachteiligter Studierender/Beschäftigter zu einem qualitativ hochwertigen Hochschulbildungsangebot verbessert werden. Diese Projekte sind insbesondere auf folgende Bereiche auszurichten:
- Hochschuleinrichtungen aus den am wenigsten entwickelten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern;
- Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Regionen/Gebieten von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern;
- neue Programmteilnehmende oder weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern;
- Studierende und Personal mit geringeren Chancen.
Aktivitäten
Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse sollten einen klaren Mehrwert für die angestrebten Begünstigten haben. Es folgt eine nicht erschöpfende Liste möglicher Aktivitäten:
Aktivitäten zur Verbesserung der Leitungs-/Verwaltungskapazitäten der betreffenden Hochschuleinrichtungen, z. B.:
- mittels Reform und Modernisierung der Hochschulverwaltung, einschließlich der Verbesserung der Dienstleistungen insbesondere für Studierende (Studienberatung, Berufsorientierung usw.);
- Einrichtung oder Ausbau von Büros für internationale Beziehungen und Ausarbeitung von Internationalisierungsstrategien;
- Einrichtung neuer oder die Weiterentwicklung bestehender Qualitätssicherungseinheiten und -prozesse/-strategien innerhalb der Hochschuleinrichtungen;
- mittels Schaffung oder Ausbau der Kapazitäten von Planungs- und Evaluierungsstellen;
- mittels Verbesserung der Mechanismen für die Kommunikation und Verbreitung von Ergebnissen aus internationalen Kooperationsprojekten;
- mittels Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung von Mobilitätsmaßnahmen für Studierende und Personal.
Aktivitäten zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und relevanten Bildung, wie z. B.:
- Module oder Studiengänge, technische oder berufliche Ausrichtungen von Programmen;
- Einrichtung von Intensivstudienprogrammen, die Studierende und Lehrkräfte der teilnehmenden Hochschuleinrichtungen für kürzere Studienabschnitte zusammenbringen;
- Entwicklung von Kapazitäten für Postgraduierte und akademisches Personal sowie Förderung ihrer Mobilität;
- Durchführung von Schulungskursen für das akademische Personal von Hochschulen;
- Schaffung von Synergien und Stärkung der Verbindungen zum Unternehmenssektor und zu privaten oder öffentlichen Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt und in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und im Jugendbereich tätig sind.
Aktivitäten, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit von Studierenden/Personal mit geringeren Chancen zu verbessern, wie z. B.:
- Entwicklung von Fern- und Inklusionslernpfaden und -chancen für benachteiligte Studierende, die sich auf digitale Technologien und E-Learning stützen;
- Aktualisierung der digitalen Technologie zur Entwicklung spezifischer Dienste, die gleiche und gerechte Lernchancen für Studierende mit Behinderungen gewährleisten sollen;
- Förderung von Initiativen, die auf eine positive Diskriminierung abzielen, indem Frauen und ethnische/religiöse Minderheiten gestärkt werden;
- Entwicklung von Initiativen zur Beseitigung von Hindernissen für benachteiligte Gruppen beim Zugang zu Lernmöglichkeiten;
- Beitrag zur Schaffung inklusiver Umgebungen, die Chancengleichheit und Gleichstellung fördern und den Bedürfnissen der breiteren Gemeinschaft gerecht werden.
Bereich 2 - Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung
Mit Projekten im Rahmen dieses Aktionsbereichs sollen der unterschiedliche Entwicklungsstand und die Herausforderungen von Hochschuleinrichtungen in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern berücksichtigt, die Wirkung des Programms verstärkt und gegebenenfalls andere Finanzierungsquellen ergänzt werden. Sie sollen neue Ansätze und Initiativen in der Hochschulbildung einführen, die auf Peer-Learning und dem Transfer von Erfahrungen und bewährten Verfahren beruhen, die nicht nur die Einrichtungen, sondern auch die Gesellschaft insgesamt betreffen. Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung sind komplexe und innovative Projekte zum Kapazitätsaufbau, die auf dem Transfer von Erfahrungen, Kompetenzen und bewährten Verfahren beruhen und eine Reihe miteinander verbundener Aktivitäten umfassen, die darauf abzielen, die Kapazitäten der betreffenden Hochschuleinrichtungen zu stärken, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts wie Migration, Klimawandel, Governance und den Wandel zu einer digitalen Wirtschaft zu bewältigen. Durch die Projektergebnisse sollen über die Projektlaufzeit hinaus erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die betreffenden Hochschuleinrichtungen erzielt werden und diese sollen somit der Gesellschaft insgesamt zugutekommen.
Bei diesen Projekten werden insbesondere die folgenden Elemente zum Nutzen der Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern kombiniert:
- Innovation in der Hochschulbildung, um ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu erhöhen. Es wird erwartet, dass sich die vorgeschlagenen Projekte mit der Diskrepanz zwischen den Anforderungen der Arbeitgeber und dem Angebot der Hochschuleinrichtungen befassen und ganzheitliche Lösungen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden vorschlagen. Dies kann durch die Durchführung umfassender Maßnahmen erreicht werden, die Folgendes umfassen:
- die Gestaltung innovativer Lehrpläne und die Einführung innovativer Elemente in die bestehenden Lehrpläne;
- die Anwendung innovativer Lern- und Lehrmethoden (d. h. lernerzentriertes und wirklich problemorientiertes Lehren und Lernen);
- die aktive Auseinandersetzung mit der Geschäftswelt und der Forschung, die Organisation von Weiterbildungsprogrammen und Aktivitäten mit und in Unternehmen;
- die Stärkung der Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, um eine wirksame Vernetzung in den Bereichen Forschung und wissenschaftliche und technologische Innovation zu erreichen.
- Die Förderung von Reformen in den Hochschuleinrichtungen, damit diese zu Motoren der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern werden. Die Projekte sollten die Hochschulen dabei unterstützen, institutionelle Reformen zu entwickeln und durchzuführen, die sie demokratischer, integrativer, gerechter und zu vollwertigen Bestandteilen der Zivilgesellschaft machen. Zu den institutionellen Reformen gehören neue Leitungs- und Managementsysteme und ‑strukturen, Bereitschaft in Bezug auf digitale Kompetenzen, moderne Universitätsdienste, Qualitätssicherungsprozesse, Instrumente und Methoden für die Professionalisierung und berufliche Entwicklung des akademischen, technischen und administrativen Personals. Die Entwicklung des unternehmerischen Denkens und die Verbesserung der Kompetenzen und Fähigkeiten innerhalb der Einrichtungen sind Schlüsselaspekte für den Erfolg dieses Aktionsbereichs. Das Erlernen von Querschnittskompetenzen, die Ausbildung zum Unternehmertum und die praktische Anwendung unternehmerischer Fähigkeiten werden es den Hochschuleinrichtungen ermöglichen, ihr Wissen und ihre Ressourcen in den Dienst ihrer lokalen/nationalen/regionalen Gemeinschaften zu stellen.
Aktivitäten
Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse sollten einen klaren Mehrwert für die angestrebten Begünstigten haben. Es folgt eine nicht erschöpfende Liste möglicher Aktivitäten:
- Entwicklung, Erprobung und Anpassung innovativer Lehrpläne in Bezug auf Inhalte [Schlüsselkompetenzen und fächerübergreifende Fähigkeiten (Unternehmertum, Problemlösung, grüne Arbeitsplätze usw.)], Struktur (modular, gemeinsam...) und Lehr-/Lernmethoden [einschließlich des Einsatzes von offenem und flexiblem Lernen, virtueller Mobilität, offenen Bildungsressourcen, gemischten Lernformen, Massive Open Online Courses (MOOCs) usw.];
- Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer Lernmethoden, -werkzeuge und -materialien (z. B. neue multidisziplinäre Lehrpläne, lernerzentriertes und wirklich problemorientiertes Lehren und Lernen) durch praktische Ausbildung und Praktika von Studierenden;
- Einführung von Reformen nach dem Vorbild von Bologna (dreistufiges Zyklussystem, Transparenzinstrumente wie Leistungspunktesysteme und Diplomzusatz, Qualitätssicherung, Bewertung, nationale/regionale Qualifikationsrahmen, Anerkennung früherer und nichtformaler Lernerfahrungen usw.) auf institutioneller Ebene;
- Einführung von praktischen Ausbildungsprogrammen, Praktika und Studien zu realen Fällen in Wirtschaft und Industrie, die vollständig in den Lehrplan integriert, anerkannt und angerechnet werden;
- Einführung von dualen Lernsystemen, die ein Hochschulstudium mit einer Berufsausbildung im Sekundarbereich II verbinden, um die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen zu verbessern;
- Entwicklung von Lösungen für Herausforderungen sowie von Produkt- und Prozessinnovationen (Studierende, Hochschullehrer und Praktiker gemeinsam);
- Entwicklung und Erprobung von Lösungen für dringende soziale Anforderungen, die vom Markt nicht berücksichtigt werden und auf schutzbedürftige Gruppen in der Gesellschaft ausgerichtet sind; Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen oder Herausforderungen im Zusammenhang mit Veränderungen von Einstellungen und Werten, Strategien und politischen Maßnahmen, organisatorischen Strukturen und Prozessen, Durchführungssystemen und -diensten;
- die Schaffung von Zentren und Gründerzentren für Innovation, Technologietransfer und Unternehmensgründungen sowie die Integration von Bildung, Forschung und Innovation auf institutioneller/regionaler/nationaler Ebene unterstützen;
- Entwicklung und Erprobung von Weiterbildungsprogrammen und -aktivitäten mit und in Unternehmen;
- Verfahren zur Erprobung und Prüfung innovativer Maßnahmen; befristeter Austausch von Studierenden, Forschern, Lehr- und Unternehmenspersonal; Bereitstellung von Anreizen für die Einbeziehung von Unternehmenspersonal in Ausbildungs- oder Forschungstätigkeiten;
- Reform der Leitungs- und Managementsysteme und -strukturen auf institutioneller Ebene (einschließlich Qualitätssicherungsmethoden und -systeme, Finanzmanagement und Hochschulautonomie, internationale Beziehungen, Dienstleistungen für Studierende und Beratung, Berufsberatung, akademische und Forschungsgremien usw.);
- Entwicklung von Strategien und Instrumenten für die Internationalisierung der Hochschulen (internationale Öffnung der Lehrpläne, interinstitutionelle Mobilitätsprogramme) und ihre Fähigkeit zur wirksamen Vernetzung in Forschung, wissenschaftlicher und technologischer Innovation (wissenschaftliche Zusammenarbeit und Wissenstransfer usw.);
- Entwicklung und Erprobung von Lösungen für dringende soziale Anforderungen, die vom Markt nicht berücksichtigt werden und auf schutzbedürftige Gruppen in der Gesellschaft ausgerichtet sind; Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen oder Herausforderungen im Zusammenhang mit Veränderungen von Einstellungen und Werten, Strategien und politischen Maßnahmen, organisatorischen Strukturen und Prozessen, Durchführungssystemen und -diensten;
- Entwicklung von Lösungen für Herausforderungen sowie von Produkt- und Prozessinnovationen (Studierende, Hochschullehrer und Praktiker gemeinsam);
- Entwicklung, Anpassung und Bereitstellung von Instrumenten und Methoden für die Fortbildung, Bewertung/Beurteilung, Professionalisierung und berufliche Entwicklung des akademischen und administrativen Personals, für die Erstausbildung von Lehrkräften und die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung.
Bereich 3 - Strukturreformprojekte
Mit Projekten dieses Aktionsbereichs sollten die Bemühungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, kohärente und nachhaltige Systeme der Hochschulbildung zu entwickeln, unterstützt werden, damit sie ihren sozioökonomischen Bedürfnissen und ihren weitreichenden Bestrebungen zur Schaffung einer wissensbasierten Wirtschaft gerecht werden. Berücksichtigung und Ausweitung erfolgreicher Ergebnisse sowie von Synergien mit laufender oder geplanter Unterstützung in diesem Bereich im Rahmen bilateraler Förderprogramme sind weitere Elemente dieses Bereichs. Strukturreformprojekte sind auf die Bedürfnisse förderfähiger nicht mit dem Programm assoziierter Drittländer ausgerichtet, um nachhaltige systemische und strukturelle Verbesserungen und Innovationen im Hochschulbereich zu unterstützen. Konkret geht es bei diesen Projekten um die Bemühungen der Länder, kohärente und nachhaltige Systeme der Hochschulbildung zu entwickeln, um ihren sozioökonomischen Bedürfnissen gerecht zu werden und letztlich eine wissensbasierte Wirtschaft zu schaffen. Durch die Einbeziehung der zuständigen nationalen Behörden (insbesondere der Bildungsministerien) von Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, der Hochschuleinrichtungen, der Forschungseinrichtungen und anderer relevanter Behörden/Gremien und Interessengruppen werden mit diesen Projekten insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Förderung der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Lernens zwischen den Behörden auf höchster institutioneller Ebene der EU-Mitgliedstaaten oder der mit dem Programm assoziierten Drittländer und der förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer, um systemische Verbesserungen und Innovationen im Hochschulbereich zu fördern.
- Förderung integrativer Hochschulsysteme, die Studierenden mit unterschiedlichem Hintergrund die richtigen Bedingungen für den Zugang zum Lernen und für den Erfolg bieten können. Besondere Aufmerksamkeit sollte daher den Menschen mit geringeren Chancen gewidmet werden.
- Stärkung der Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie von für die Hochschulbildung zuständigen Einrichtungen und Behörden (insbesondere Ministerien) durch ihre Beteiligung an der Festlegung, Durchführung und Überwachung von Reformprozessen zur Modernisierung ihrer Hochschulsysteme, insbesondere in Bezug auf Verwaltung und Finanzierung.
- Ermittlung von Synergien mit laufenden EU-Initiativen in dem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland bzw. in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in von Erasmus+ abgedeckten Bereichen.
Stärkung des digitalen Bildungsumfelds für die Ukraine
Im Rahmen dieses Bereichs 3 wird durch die Aktion auch ein Strukturreformprojekt unterstützt, das auf die Schaffung eines offenen digitalen Bildungsumfelds abzielt, um Studierenden von ukrainischen Hochschuleinrichtungen, insbesondere den aus der Ukraine geflohenen oder innerhalb der Ukraine vertriebenen Studierenden, eine qualitativ hochwertige Hochschulbildung zu bieten, sowie Bildungsmöglichkeiten für die breite ukrainische Gemeinschaft im Ausland basierend auf der Zusammenarbeit zwischen ukrainischen und anderen europäischen Universitäten. Eine solche digitale Umgebung würde auch den Austausch und die Zusammenarbeit mit dem akademischen Personal unterstützen.
Mit dem Projekt soll folgendes Ziel erreicht werden:
- Unterstützung der Entwicklung eines leistungsstarken digitalen Bildungsökosystems an ukrainischen Universitäten, um die Fortführung ihrer Aktivitäten sowie ihre Leistungsfähigkeit während des Konflikts und in der Zeit danach zu gewährleisten;
- Unterstützung der Digitalisierung von Lehr- und Lernmethoden und der Bereitstellung der für online-basiertes und integratives Lernen erforderlichen Infrastruktur, auch im Einklang mit den allgemeinen Zielen des Aktionsplans für digitale Bildung 2021–2027.
Konkret erhält durch dieses Projekt ein Netzwerk ukrainischer Hochschuleinrichtungen die Möglichkeit, eine gemeinsame, institutionsübergreifende Online-Plattform einzurichten, die auch bestehende digitale Bildungsplattformen miteinander verbinden würde. Europäische Bildungseinrichtungen mit Erfahrung im Bereich des Fern- und Online-Lernens können ebenfalls Unterstützung bei der Einrichtung und dem Betrieb der gemeinsamen Plattform leisten.
Diese Plattform würde digitale Online-Kurse und andere relevante Inhalte vereinen, die an den ukrainischen Universitäten vor dem Krieg gelehrt und gemäß den Qualitätsstandards des Projekts aktualisiert wurden. Sie könnte auch die Verwaltung von Kursen, die Registrierung und Authentifizierung von Studierenden, die Speicherung von Lernmaterialien, Online-Prüfungen und ‑Bewertungen usw. ermöglichen. Die Plattform würde sich vor allem an jene Hochschuleinrichtungen richten, die ihre Infrastruktur unwiderruflich oder zum Teil verloren haben und deren akademisches Personal und Studierende in andere Regionen der Ukraine oder ins Ausland umgesiedelt sind, obwohl auch andere ukrainische Hochschuleinrichtungen und ihre Studierenden unterstützt werden könnten.
Während des Projekts würden die ukrainischen Partner die Möglichkeit erhalten, die folgende vorläufige Liste von Aktivitäten durchzuführen:
- Konzeption interinstitutioneller Regeln und Mechanismen für die Entwicklung von Hochschulkursen und ‑materialien;
- Entwicklung und Bereitstellung von digitalen Bildungsinhalten und Kursen, die allen ukrainischen Hochschuleinrichtungen über die Online-Plattform zur Verfügung gestellt werden;
- Bereitstellung von Schulungsmaßnahmen für akademisches Personal, indem Online- und Fernunterricht über die Plattform angeboten wird;
- Entwicklung von Verfahren für die Anerkennung von Lernergebnissen und ECTS-Leistungspunkten, insbesondere für die Hochschulkurse;
- Entwicklung gemeinsamer Qualitätssicherungsmechanismen;
- alle hochwertigen Aktivitäten, die die Kontinuität des ukrainischen Hochschulsystems trotz der schwierigen Umstände gewährleisten.
Mittelfristig könnte die Plattform als Grundlage für die Einrichtung einer Offenen Universität in der Ukraine dienen, die das digitale Angebot der bestehenden Universitäten bündeln und darüber hinaus die Entwicklung neuer Programme, einschließlich neuer Online-Kurse und entsprechender Studienmaterialien, ermöglichen würde.
Weitere Informationen und Anforderungen werden auf dem Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) veröffentlicht: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home
Aktivitäten
Im Rahmen der Projekte sollten Aktivitäten vorgeschlagen werden, die einen eindeutigen Mehrwert für das Hochschulsystem als Ganzes erbringen und sich direkt auf die angestrebten Begünstigten auswirken. Mit diesen Aktivitäten sollte zur Reform der Hochschulpolitik beigetragen werden, die den Bedürfnissen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes gerecht wird.
Es folgt eine nicht erschöpfende Liste möglicher Aktivitäten:
- Förderung der nationalen Eigenverantwortung durch Erprobung und Einbeziehung positiver und bewährter Verfahren in der Hochschulbildung auf nationaler und/oder regionaler Ebene:
- um die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen zu verbessern;
- um den Zugang zur Hochschulbildung für Menschen mit geringeren Chancen zu verbessern;
- um die Verbindungen zwischen Bildung, Forschung und Innovation zu stärken.
- Beitrag zu einer effizienten und effektiven Politikgestaltung im Bereich der Hochschulbildung durch Einbeziehung anderer Akteure im Hochschulbereich:
- mittels Förderung der Beteiligung anderer zuständiger öffentlicher Stellen, um die Relevanz des Hochschulsektors zu erhöhen und seine Wirkung auf die Gesellschaft insgesamt zu verstärken;
- mittels Ermöglichung der aktiven Beteiligung der Studierenden an der Steuerung und Reform des Hochschulsystems;
- mittels Einbeziehung von Verbänden, die in anderen relevanten Bereichen wie Berufsbildung und Jugend tätig sind;
- mittels Stärkung der internationalen Dimension der Hochschulbildung durch die Zusammenarbeit zwischen hochrangigen Einrichtungen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Insbesondere durch die Entwicklung und Umsetzung von Programmen zur Erleichterung der Mobilität von Studierenden und akademischem Personal, wie z. B. die Schaffung eines regionalen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen oder die Unterstützung bei der Entwicklung von nationalen Qualifikationsrahmen;
- mittels Festlegung eines nationalen/regionalen Qualitätssicherungsrahmens.
- Förderung der regionalen akademischen Zusammenarbeit und der freiwilligen Konvergenz der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer im Hinblick auf eine gemeinsame regionale Strategie im Bereich der Hochschulbildung:
- mittels Festlegung von Schritten zur Schaffung eines regionalen Hochschulraums;
- mittels Erleichterung der nationalen und grenzüberschreitenden Anerkennung;
- mittels Beseitigung der Hindernisse für das Lernen durch verbesserten Zugang zu hochwertiger und innovationsorientierter Bildung und Vereinfachung der grenzüberschreitenden Mobilität für Lehrkräfte, Lernende und Arbeitnehmer.
- Förderung der Einführung von Finanzierungsmechanismen mit dem Ziel:
- die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit geringeren Chancen in der Hochschulbildung zu steigern;
- die digitale Kluft auf institutioneller und individueller Ebene zu überwinden.
- Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs durch die Einführung von Maßnahmen wie z. B:
- Förderung von Initiativen zur beruflichen Entwicklung;
- Förderung ihrer Beteiligung an der Internationalisierung der Hochschulbildung durch Schaffung von Anreizen.
Verantwortliche Behörden mit Zuständigkeiten in den vom Projekt berührten Bereichen (z. B. Beschäftigung, Jugend, Finanzen, Soziales, Inneres, Justiz, Gesundheit usw.) werden ermutigt, sich an den Projekten zu beteiligen – dies gilt für Behörden aus EU-Mitgliedstaaten ebenso wie für Behörden aus mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Hochschuleinrichtungen aus förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, werden besonders ermutigt, als Antragsteller im Rahmen dieses Bereichs aufzutreten.
Stärkung des digitalen Bildungsumfelds für die Ukraine
Speziell für diese Initiative ist vorgesehen, dass ein Netzwerk ukrainischer Einrichtungen mithilfe europäischer Einrichtungen mit Erfahrung im Fernunterricht eine Online-Plattform für digitale Online-Kurse und andere relevante Inhalte einrichtet, die an den ukrainischen Universitäten vor dem Krieg gelehrt und gemäß den Qualitätsstandards des Projekts aktualisiert wurden (erste Phase) oder speziell innerhalb der Offenen (virtuellen) Universität in der Ukraine bzw. für sie entwickelt wurden (zweite Phase). Ziel sollte es sein, dass die auf der Plattform angebotenen Kurse von ukrainischen Universitäten angeboten werden, sodass die Studierenden gleich den Studierenden vor Ort lernen und ihren Abschluss erwerben können.
Die Einrichtungen müssten während des Projekts interinstitutionelle Regeln und Mechanismen für die Entwicklung von Hochschulkursen und ‑materialien wie auch für die Durchführung, das Lehren und das Lernen der Kurse entwerfen, die über die Online-Plattform für alle ukrainischen Hochschulen verfügbar sein sollten; sie müssten Verfahren für die Anerkennung von Lernergebnissen und ECTS-Leistungspunkten, insbesondere für die Hochschulkurse entwickeln; sie müssten gemeinsame Mechanismen zur Qualitätssicherung entwickeln, einschließlich eines Rahmens zur Selbstevaluierung in Bezug auf die Hochschulkurse und ‑materialien der Offenen (virtuellen) Universität in der Ukraine. Das Projekt wird die Erstellung neuer digitaler Bildungsinhalte und Kurse unterstützen.
Die Plattform wird auch Schulungen für ukrainische Akademiker in Bezug auf Fernunterricht umfassen.
Es wird erwartet, dass die Plattform in der ersten Phase vor allem Hochschuleinrichtungen unterstützen wird, die ihre Infrastruktur unwiderruflich oder teilweise verloren haben und deren akademisches Personal und Studierende in andere Regionen der Ukraine oder ins Ausland umgesiedelt sind, sowie andere ukrainische Hochschuleinrichtungen und Studierende.
Die Plattform wird die von den ukrainischen Hochschuleinrichtungen entwickelten digitalen Bildungsprodukte für eine breitere Öffentlichkeit in der Ukraine und weltweit über offene Kurse sichtbar und zugänglich machen.
Förderkriterien
Wer ist antragsberechtigt?
Förderfähige nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer für diese Aktion:
Alle nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens) in den Regionen 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 113 .
Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.
Für die Bereiche 1 und 2
Die Antragsteller (Koordinator und Partner) müssen Rechtsträger sein:
- Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen4 ,
- die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland5 oder einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind.
Für den Bereich 3
Stärkung des digitalen Bildungsumfelds für die Ukraine:
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium (Koordinator und Partner) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
Geografische Abdeckung:
- Völkerrechtlich anerkanntes Hoheitsgebiet der Ukraine;
- mindestens ein EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland.
Institutionelle Abdeckung:
- Mindestens eine Hochschuleinrichtung aus jedem teilnehmenden Land;
- eine für die Hochschulbildung in der Ukraine zuständige nationale Behörde (z. B. Ministerium).
Andere Strukturreformprojekte:
Die Antragsteller (Koordinator und Partner) müssen Rechtsträger sein:
- Hochschuleinrichtungen, Organisationen von Hochschuleinrichtungen oder anerkannte nationale oder internationale Rektorats-, Lehrer- oder Studentenorganisationen,
- die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind.
- Organisationen aus Syrien sind nicht zur Teilnahme an diesem Bereich berechtigt.
In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland befindliche Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Hochschuleinrichtungen mit Sitz in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert und von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sind, müssen zusammen mit ihren verbundenen Einrichtungen (falls vorhanden) vollständige Studiengänge anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf der Ebene der tertiären Bildungsabschlüsse führen.6
Vereinigungen, öffentliche oder private Organisation mit ihren verbundenen Einrichtungen (falls vorhanden), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind und in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator.
Zusammensetzung von Konsortien
Für die Bereiche 1 und 2
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium (Koordinator und Partner) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
Geografische Abdeckung:
- Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer;
- mindestens ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland;
- mindestens zwei förderfähige nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 1, 10 und 11;
- mindestens ein nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland aus der Region 10 und ein weiteres aus der Region 11 für Projekte, die beide Regionen einbeziehen7 .
Institutionelle Abdeckung:
- Mindestens eine Hochschuleinrichtung aus jedem teilnehmenden EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland;
- mindestens zwei Hochschuleinrichtungen aus jedem teilnehmenden nicht mit dem Programm assoziierten Drittland.
Die institutionelle Abdeckung gilt für alle an dem Konsortium beteiligten Länder.
Die Zahl der Antragsteller aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der Antragsteller aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Ausnahme:
In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtpopulation der Studierenden im Land stellt, werden Anträge, die nur eine Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern umfassen, akzeptiert.
Für den Bereich 3:
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium (Koordinator und Partner) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
Geografische Abdeckung:
- Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer;
- mindestens ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland.
Institutionelle Abdeckung:
- Mindestens eine Hochschuleinrichtung aus jedem teilnehmenden EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland;
- mindestens zwei Hochschuleinrichtungen aus jedem teilnehmenden nicht mit dem Programm assoziierten Drittland;
- eine für die Hochschulbildung zuständige nationale Behörde (z. B. ein Ministerium) in jedem der förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer.
Die institutionelle Abdeckung gilt für alle an dem Konsortium beteiligten Länder.
Die Zahl der Antragsteller aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der Antragsteller aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Ausnahme:
In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtpopulation der Studierenden im Land stellt, werden auch Anträge, die nur eine Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern umfassen, akzeptiert.
Ort der Aktivitäten
Die Aktivitäten sollten in den Ländern durchgeführt werden, die an den Projekten beteiligt sind.
Projektdauer
Für die Bereiche 1 und 2
Die Projekte sollten normalerweise 24 oder 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung).
Für den Bereich 3
Die Projekte sollten normalerweise 36 oder 48 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung).
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).
Bereich 1
Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2023-CBHE
Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2023-CBHE-STRAND-1
Bereich 2
Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2023-CBHE
Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2023-CBHE-STRAND-2
Bereich 3
Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2023-CBHE
Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2023-CBHE-STRAND-3
Wann ist der Antrag zu stellen?
Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 16. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.
Gewährungskriterien
Die Projekte werden im Rahmen eines Verfahrens mit zwei Schritten anhand folgender Kriterien bewertet:
Schritt 1
Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte)
- Zweck: Der Vorschlag ist relevant für die Ziele und Aktivitäten der Aktion zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich und den Besonderheiten des Bereichs. Der Vorschlag stellt eine angemessene Antwort auf die aktuellen Bedürfnisse und Zwänge des Ziellandes/der Zielländer oder der Zielregion(en) sowie der Zielgruppen und Endbegünstigten dar. Die Bedürfnisse von Teilnehmern mit geringeren Chancen werden (gegebenenfalls) berücksichtigt. Der Vorschlag entspricht den übergeordneten Prioritäten der EU.
- Ziele: Die Ziele beruhen auf einer fundierten Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert, spezifisch, messbar, erreichbar, realistisch und zeitlich begrenzt. Sie betreffen Fragen, die für die teilnehmenden Organisationen relevant sind (im Einklang mit der Modernisierungs-, Entwicklungs- und Internationalisierungsstrategie der betreffenden Hochschuleinrichtungen), sowie Entwicklungsstrategien für die Hochschulbildung in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern.
- Verbindung zu EU-Politik und -Initiativen: Der Vorschlag berücksichtigt und fördert gegebenenfalls die Komplementarität/Synergien mit anderen von der EU und anderen Stellen (Gebern, öffentlichen und privaten Einrichtungen) finanzierten Maßnahmen.
- EU-Mehrwert: Aus dem Vorschlag geht hervor, dass ähnliche Ergebnisse ohne die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen aus den EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und ohne EU-Mittel nicht erzielt werden könnten.
Insbesondere für Bereich 1
- Der Vorschlag bezieht sich eindeutig auf die im Voraus festgelegten regionalen Prioritäten für die Zielregion(en).
Insbesondere für Bereich 2
- Der Schwerpunkt des Vorschlags liegt auf innovativen Elementen und dem Stand der Technik entsprechenden Methoden und Techniken in dem festgelegten Interventionsbereich.
- Der Vorschlag bezieht sich eindeutig auf die im Voraus festgelegten regionalen Prioritäten für die Zielregion(en).
Insbesondere für Bereich 3
- Mit dem Vorschlag wird eine Reform und Modernisierung der Hochschulsysteme im Einklang mit den Entwicklungsstrategien der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer bezweckt.
Qualität der Projektkonzeption und –durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte)
- Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methodik, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen und den zu den erwarteten Ergebnissen entsprechen.
- Methodik: Die Logik der Maßnahme ist von guter Qualität, die geplanten konkreten Leistungen und Resultate sind kohärent und realisierbar, und die wichtigsten Annahmen und Risiken wurden eindeutig ermittelt. Struktur und Inhalt der Logical Framework Matrix (LFM) sind angemessen, d. h. die Auswahl objektiv überprüfbarer Indikatoren, die Verfügbarkeit von Daten, Ausgangsdaten, Zielwerte usw.
- Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen; Das Verhältnis zwischen den Ressourcen und den erwarteten Ergebnissen ist angemessen und der Arbeitsplan ist realistisch, mit genau definierten Aktivitäten, Zeitplänen, klaren Ergebnissen und Meilensteinen.
- Finanzrahmen: Der Vorschlag ist kosteneffizient und die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlichen Finanzmittel sind vorgesehen.
- Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer-Reviews, Benchmarking, Aktionen zur Abschwächung der Risiken usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige Durchführung des Projekts.
- Ökologische Nachhaltigkeit: Das Projekt ist umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Praktiken (z. B. umweltfreundliches Reisen) in die verschiedenen Projektphasen ein
Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte)
- Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Führungsstrukturen, Organisation, Vereinbarungen zur Zusammenarbeit sind klar definiert und realistisch.
- Zusammensetzung: Die Partnerschaft umfasst eine angemessene Mischung von Organisationen mit den erforderlichen Kompetenzen, die für die Ziele des Vorschlags und die Besonderheiten des Bereichs relevant sind; Der Vorschlag umfasst ein möglichst breites Spektrum an nichtakademischen Partnern.
- Aufgaben: Die Rollen und Aufgaben werden auf der Grundlage des spezifischen Know-hows, der Profile und der Erfahrung der einzelnen Partner zugewiesen und sind angemessen.
- Zusammenarbeit: Es werden wirksame Mechanismen vorgeschlagen, um eine effiziente Zusammenarbeit, Kommunikation und Konfliktlösung zwischen den Partnerorganisationen und allen anderen Beteiligten zu gewährleisten.
- Engagement: Die Beiträge der Partner aus dem Hochschulbereich sind erheblich, sachdienlich und ergänzen einander. Aus dem Vorschlag gehen die Beteiligung, das Engagement und die Eigenverantwortung der Partner für die spezifischen Ziele und Ergebnisse des Projekts hervor, insbesondere derjenigen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Insbesondere für Bereich 2
- An dem Vorschlag sind einschlägige nichtakademische Organisationen und Akteure beteiligt, die einen innovativen Mehrwert für die Ziele des Vorschlags erbringen werden.
Insbesondere für Bereich 3
- Aus dem Vorschlag geht hervor, dass die für die Hochschulbildung zuständigen nationalen Behörden stark in die Lenkung und Durchführung der Maßnahme eingebunden sind.
Nachhaltigkeit, Wirkung und Verbreitung der erwarteten Ergebnisse (Höchstpunktzahl 20 Punkte)
- Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Beteiligten genutzt werden, wie Multiplikatoreffekte sichergestellt werden (einschließlich der Möglichkeit, die Ergebnisse der Maßnahme auf sektoraler, lokaler/regionaler/nationaler oder internationaler Ebene zu wiederholen und auszuweiten), und er sieht Mittel vor, um die Nutzung während und nach der Projektfinanzierung zu messen.
- Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren und effizienten Plan für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Aktivitäten mit entsprechenden Zeitvorgaben sowie Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus wirksam und zum Nutzen von betroffenen Interessenträgern und nicht beteiligten Akteuren verbreitet werden und um betroffene Interessenträger zu gewinnen.
- Wirkung: Der Vorschlag gewährleistet eine spürbare Wirkung auf die Zielgruppen und die einschlägigen Akteure auf lokaler, nationaler oder regionaler Ebene. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung auf individueller, institutioneller oder Systemebene.
- Nachhaltigkeit: Im Vorschlag wird erläutert, wie die Projektergebnisse finanziell (nach Ablauf der Projektfinanzierung) und institutionell (Fortführung der Aktivitäten und Dienste) aufrechterhalten werden und wie die lokale Eigenverantwortung gewährleistet wird.
Insbesondere für Bereich 1
- Der Vorschlag gewährleistet eine kontinuierliche und nachhaltige Reaktion auf die bestehenden Barrieren und eine Verbesserung der Zugänglichkeit von Studierenden/Bediensteten mit geringeren Chancen zu den von den Hochschulen angebotenen Lernmöglichkeiten und Ressourcen.
- Es ist wahrscheinlich, dass der Vorschlag die internationalen Kooperationskapazitäten von Einrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern erhöht.
Insbesondere für Bereich 2
- Der Vorschlag hat erhebliche Auswirkungen auf die Einrichtungen der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer, insbesondere auf die Entwicklung ihrer Innovationskapazitäten und auf die Modernisierung ihrer Verwaltung, indem sie sich der Gesellschaft im Allgemeinen, dem Arbeitsmarkt und der Welt im Besonderen öffnen.
- Aus dem Vorschlag wird klar, dass er weitreichendere Auswirkungen auf die Gesellschaft und/oder den Wirtschaftssektor haben kann.
Insbesondere für Bereich 3
- Der Vorschlag zeigt auf, wie die Projektergebnisse zu politischen Reformen oder zur Modernisierung der Hochschulbildung auf Systemebene führen werden.
Die Anträge können bis zu 100 Punkte erreichen. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte insgesamt und mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl für jedes Gewährungskriterium erreichen.
Im Fall von Ermessensentscheidungen bei Vorschlägen erhalten die Projekte Priorität, die zunächst in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, und anschließend in der Kategorie „Nachhaltigkeit, Wirkung und Verbreitung der erwarteten Ergebnisse“ die höchste Punktzahl erzielen.
Darüber hinaus wird der Bewertungsausschuss folgende Punkte berücksichtigen:
- eine thematische Vielfalt von Projekten und eine ausreichende geografische Vertretung innerhalb einer Region in Bezug auf die Anzahl der Projekte pro Land;
- Einhaltung der für die folgenden Regionen geltenden Anforderungen:
- Für Länder der Östlichen Partnerschaft: für die Bereiche 1 und 2 wird Hochschuleinrichtungen aus Regionen außerhalb der Hauptstadt und/oder aus ländlichen und/oder abgelegenen Regionen Vorrang eingeräumt;
- Für Asien, Zentralasien, Naher Osten und Pazifik: für die Bereiche 1 und 2 wird den am wenigsten entwickelten Ländern Vorrang eingeräumt;
- Für Subsahara-Afrika: für alle Bereiche wird den am wenigsten entwickelten Ländern Vorrang eingeräumt; ein besonderes Augenmerk wird auch auf die prioritären Migrationsländer und auf regionale Projekte gelegt, an denen Hochschuleinrichtungen aus mehreren Ländern beteiligt sind. Kein Land kann mehr als 8 % der für die Region vorgesehenen Mittel erhalten.
Anschließend werden die Vorschläge in absteigender Reihenfolge nach Regionen und Bereich gereiht.
In einem zweiten Schritt wird bzw. werden bei Vorschlägen, die vom Bewertungsausschuss für eine Finanzierung vorgeschlagen werden (und auf der Reserveliste stehen), die EU-Delegation(en) in den betreffenden förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu den folgenden Aspekten konsultiert:
- Anerkennung von Hochschuleinrichtungen durch die zuständigen nationalen Behörden
- Durchführbarkeit des Projekts im lokalen Kontext des Drittlandes / der Drittländer
- Das Projekt leistet einen Beitrag in Bezug auf die örtlichen Bedürfnisse im Schwerpunktbereich
- Überschneidungen mit bestehenden Initiativen in dem gewählten Themenbereich, die von der EU-Delegation oder nationalen oder internationalen Gebern finanziert werden
Nur für Projekte, die die Konsultation der EU-Delegation(en) erfolgreich durchlaufen haben, wird eine EU-Finanzierung gewährt, und zwar im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel pro Region und bis zu einer Höchstzahl von zwei finanzierten Vorschlägen pro antragstellender Organisation. Für jeden der drei Bereiche ist ein vorläufiger Richtwert der vorgesehenen Mittel festgelegt, wobei jedoch eine Übertragung von Mitteln von einem Bereich auf einen anderen möglich ist.
Weitere angaben
Mit der Bewilligung eines Antrags ist keine Verpflichtung zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung in der vom Antragsteller beantragten Höhe verbunden. Die beantragte Finanzhilfe kann nach Maßgabe der konkreten Finanzregeln für die Aktionsbereiche und aufgrund der Bewertungsergebnisse reduziert werden.
Generell – und innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen – sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden.
Einrichtung eines projekts
Die folgenden Punkte sollten berücksichtigt werden:
1. Engagement der Partnereinrichtungen für das Projekt
Ein wirksames Projekt für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich muss eine starke Beteiligung aller Partnereinrichtungen sicherstellen, insbesondere derjenigen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Die gemeinsame Ausarbeitung des Vorschlags schärft ihr Verantwortungsbewusstsein für die Projektergebnisse und verbessert die Nachhaltigkeit des Projekts. Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können „assoziierte Partner“ beteiligen, die zur Umsetzung spezifischer Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Verbreitung der Projektergebnisse und die Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen. Vertraglich gesehen sind assoziierte Partner keine Mitglieder der Partnerschaft und erhalten keine Finanzmittel.
2. Bedarfsanalysen
Die Bedarfsanalyse ist der erste wichtige Schritt bei der Entwicklung eines Vorschlags für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich. Der Zweck einer Bedarfsanalyse besteht darin, die Bereiche zu ermitteln, die gestärkt werden müssen, und die Gründe für die Lücken in diesen Bereichen zu ermitteln. Dies wiederum bildet die Grundlage für die Konzeption geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Lücken und damit zum Aufbau der Kapazitäten der Hochschulen.
3.Durchführung und Überwachung
Sobald die Bedarfsanalyse abgeschlossen ist, kann ein Umsetzungsplan erarbeitet werden, um die festgestellten Lücken zu schließen.
Folgende Kernelemente sind hierbei zu berücksichtigen:
- Modernisierung / neue Lehrpläne: Insbesondere bei Projekten, die eine Weiterentwicklung der Lehrpläne umfassen, werden Maßnahmen zur Weiterbildung des Lehrpersonals und die Bearbeitung hiermit verbundener Aspekte erwartet, wie die Qualitätssicherung und die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen dank Verbindungen mit dem Arbeitsmarkt. Die Studiengänge sollten vor Ende der Projektlaufzeit offiziell akkreditiert und/oder lizenziert werden. Der Unterricht in neuen oder aktualisierten Kursen muss während der Projektlaufzeit mit einer angemessenen Zahl von Studierenden und umgeschulten Lehrkräften beginnen und mindestens während eines Drittels der Projektlaufzeit durchgeführt werden. Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen von Lehrplan-Reformprojekten können sich ebenfalls auf das Verwaltungspersonal, wie das Bibliotheks-, Labor- und IT-Personal beziehen. Es wird dringend empfohlen, in den modernisierten Lehrplänen Praktika für Studierende in Unternehmen vorzusehen. Die Praktika müssen von angemessener Dauer sein, um den Erwerb der erforderlichen Kompetenzen zu ermöglichen.
- Einbeziehung der Studierenden: Die Projekte sollten die Einbeziehung von Studierenden vorsehen (z. B. bei der Ausarbeitung neuer Studienprogramme), und zwar nicht nur während der Test-/Pilotphase des Projekts.
- Mobilität von Personal und Studierenden: Die Mobilitätsmaßnahmen müssen in erster Linie auf Studierende aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und auf Personal aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ausgerichtet sein und wenden sich an: Personal (z. B. Manager, Personal in Forschung und Technologietransfer, technisches und Verwaltungspersonal), das einen offiziellen Vertrag in den begünstigten Einrichtungen hat und an dem Projekt beteiligt ist; Studierende [von Kurzstudiengängen, des ersten Zyklus (Bachelor oder gleichwertig), des zweiten Zyklus (Master oder gleichwertig) und des dritten Zyklus oder Doktoranden], die in einer der begünstigten Einrichtungen eingeschrieben sind. Die Mobilität von Studierenden innerhalb und zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ist nicht förderfähig. Die Mobilität muss von angemessener Dauer sein, um das Lernen und den Erwerb der erforderlichen Fähigkeiten im Einklang mit den Projektzielen zu gewährleisten, und sollte normalerweise mindestens eine Woche dauern. Es ist ratsam, physische Mobilität mit virtueller Mobilität zu kombinieren. Dies kann zur Unterstützung und zur Nachbereitung von Aktivitäten im Rahmen physischer Mobilität beitragen. Außerdem kann auf diese Weise Menschen mit Behinderung oder Menschen mit geringeren Chancen geholfen werden, sich auch an längeren Phasen physischer Mobilität zu beteiligen.
- Die Qualitätssicherung muss Bestandteil des Projekts sein, um gewährleisten zu können, dass Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich tatsächlich zu den vorgesehenen Ergebnissen führen und eine Wirkung weit über die Partnerschaft hinaus erzielt wird. Es müssen Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, einschließlich Indikatoren und Richtwerte, eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Projektdurchführung qualitativ hochwertig, fristgerecht und kosteneffizient ist.
- Partnerschaftsabkommen: Die detaillierten Modalitäten für die Umsetzung des Projekts müssen von den Projektpartnern bewilligt werden und in einer Partnerschaftsvereinbarung, die zu Projektbeginn von den Partnern zu unterzeichnen ist, formalisiert werden. Eine Kopie der Partnerschaftsvereinbarung ist der Exekutivagentur innerhalb von sechs Monaten nach der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorzulegen.
- Ausrüstung: Als förderfähige Ausgaben kommt nur die Anschaffung von Ausrüstung in Betracht, die unmittelbar mit den Zielen des Bereichs zusammenhängt, und spätestens zwölf Monate vor dem Ende des Projekts erfolgt ist. Die Ausrüstung ist ausschließlich für Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bestimmt, die Teil der Partnerschaft sind, und muss in das offizielle Verzeichnis der Hochschuleinrichtungen aufgenommen werden, für die sie gekauft wird.
- Wirkung und Nachhaltigkeit: Es wird erwartet, dass Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich eine langfristige strukturelle Wirkung in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern haben. In den Vorschlägen müssen die erwarteten Auswirkungen auf den drei Ebenen (individuell, institutionell und systembezogen) nachgewiesen werden, und es sollte eine Methodik und ein Instrumentarium zur Messung der Auswirkungen festgelegt werden.Umweltfreundliche Umsetzung: In den Projekten sollten bei der Durchführung der Aktivitäten, einschließlich des Projektmanagements, umweltverträgliche Praktiken berücksichtigt werden. Von den Projekten wird erwartet, dass sie die individuelle verkehrsbezogene CO2-Bilanz der Teilnehmenden systematisch erfassen und berechnen. Freier Zugang: Mit dem Vorschlag sollte sichergestellt werden, dass die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden.
Welche regeln bestehen für die finanzierung?
Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest.
Die EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge:
- Für Bereich 1 – Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung: zwischen 200 000 EUR und 400 000 EUR pro Projekt
- Für Bereich 2 – Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung: zwischen 400 000 EUR und 800 000 EUR pro Projekt
- Für Bereich 3 – Stärkung des digitalen Bildungsumfelds für die Ukraine: bis zu 5 000 000 EUR Andere Strukturreformprojekte: zwischen 600 000 EUR und 1 000 000 EUR pro Projekt
Wie wird der pauschalbetrag für das projekt bestimmt?
Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen:
- Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“, „Ausrüstung“ usw.).
- Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket abgedeckten Aktivitäten/Arbeitsergebnisse enthalten.
- Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Einrichtungen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist.
- Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen.
- Die Kosten für Ausrüstung sollten maximal 35 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen, und die EU-Finanzhilfe wird 100 % der förderfähigen Kosten abdecken.
- Die Vergabe von Unteraufträgen sollte maximal 10 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen.
Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Die Höhe des Pauschalbetrags ist auf maximal 90 % des Kostenvoranschlags begrenzt, der sich aus der Bewertung ergibt und die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.
Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.
Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home
- 1 Regionenübergreifende Projekte müssen in den Schwerpunktbereichen aller beteiligten Regionen angesiedelt sein, ihre Relevanz für jede Region nachweisen und dies durch eine detaillierte Analyse der gemeinsamen Bedürfnisse und Ziele rechtfertigen.
- 2 Siehe Definition des Begriffs „Erstmals unterstützte Organisation“ in Teil D – Glossar.
- 3 Mit Ausnahme der Hocheinkommensländer in den Regionen 5, 7 und 8 (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens).
- 4 Eine Organisation von Hochschuleinrichtungen wird nicht als einzelne Hochschuleinrichtung betrachtet. Nur Mitglieder mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland können den Zuschuss in Anspruch nehmen.
- 5 Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt, sind förderfähig.
- 6 Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED), 2013, tertiäre Bildung, mindestens Stufe 5. Postsekundäre nicht-tertiäre Bildungsabschlüsse der ISCED 2011 Stufe 4 werden nicht akzeptiert.
- 7 Es ist möglich, überregionale Projekte mit nur einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus der Region 10 und einem weiteren aus der Region 11 vorzustellen.