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Jean-Monnet-Aktionen im bereich der hochschulbildung

Die Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung unterstützen Lehre und Forschung im Bereich EU-Studien weltweit.

EU-Studien beziehen sich auf das Lehren, Lernen und Forschen über die Europäische Union, ihre Geschichte, Ziele, Strukturen, Funktionen und/oder ihre Politik.

Durch die Konzentration auf die Dimension der Europäischen Union sollen die Jean-Monnet-Aktivitäten eine aktive europäische Bürgerschaft und die Grundwerte der Europäischen Union – Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören (Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union) – fördern.

Im Falle der Politik der Europäischen Union müssen Jean-Monnet-Aktionen dazu beitragen, das Wissen darüber zu verbreiten, wie diese Politik dem täglichen Leben der Bürgerinnen und Bürger in der EU und/oder im Ausland zugutekommen kann und/oder wie sie das System der politischen Entscheidungsfindung in ähnlichen Bereichen beeinflussen kann, entweder auf der Ebene der Mitgliedstaaten oder im Ausland auf nationaler, regionaler oder globaler Ebene. Es sollte ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Thema des Vorschlags und der EU-Politik und/oder dem EU-Thema, auf das er sich bezieht, ersichtlich sein.   

Die Jean-Monnet-Aktionen verfolgen außerdem den Zweck, als Träger der Public Diplomacy in Drittländern zu fungieren und somit die Werte der EU zu fördern und die Sichtbarkeit der Grundsätze und der Ziele der EU zu vergrößern.

Die Ziele und Kriterien für Anträge für die Aktion „Lehre und Forschung“ sind nachstehend beschrieben.

Lehre und forschung

Ziele der aktionen

Die Jean-Monnet-Aktionen „Lehre und Forschung“ sollen

  • Exzellenz in Lehre und Forschung im Bereich der Studien der Europäischen Union weltweit fördern
  • den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien fördern
  • Wissen und Einblicke schaffen, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in Europa und in einer globalisierten Welt stärken
  • sich an breitere Kreise wenden und das Wissen über die EU in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreiten, um die EU der Öffentlichkeit näherzubringen

Mit den Aktionen wird außerdem bezweckt, als Träger der Public Diplomacy in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu fungieren und somit die Werte der EU zu fördern und die Sichtbarkeit der tatsächlichen Grundsätze und der Ziele der EU zu vergrößern.

Einrichtung eines projekts

Die Jean-Monnet-Aktion „Lehre und Forschung“ kann in folgender Form stattfinden: Module, Lehrstühle und Exzellenzzentren

  • Module sind kurze Lehrprogramme oder Kurse im Bereich EU-Studien, die an einer Hochschuleinrichtung angeboten werden. Jedes Modul umfasst eine dreijährige Lehrtätigkeit von mindestens 40 Stunden pro akademisches Jahr. Die Module können sich auf ein bestimmtes Teilgebiet des Bereichs EU-Studien konzentrieren oder multidisziplinär angelegt sein und daher die Mitarbeit mehrerer Hochschullehrkräfte und Experten erfordern. Sie können auch in Form von kurzen Fachkursen oder Sommerprogrammen durchgeführt werden.
  • Lehrstühle sind eine dreijährige Lehrtätigkeit von Hochschulprofessoren mit einer Spezialisierung in EU-Studien (wie oben beschrieben). Ein Jean-Monnet-Lehrstuhl ist immer an einen Professor gebunden, dessen Lehrtätigkeit mindestens 90 Stunden pro akademisches Jahr betragen muss. Dem Lehrstuhl kann auch ein Team zur Seite gestellt werden, das seine Aktivitäten unterstützt und verstärkt, darunter die Erteilung zusätzlicher Unterrichtsstunden.
  • Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren fungieren als Forschungs- und Wissenszentren im Zusammenhang mit EU-Themen. Sie sollten das Wissen und die Kompetenz hochrangiger Experten dahin gehend bündeln, Synergien zwischen den verschiedenen Disziplinen und Ressourcen im Bereich EU-Studien (wie oben beschrieben) zu schaffen sowie gemeinsame transnationale Aktivitäten zu erarbeiten, und gewährleisten zudem Offenheit gegenüber der Zivilgesellschaft. Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren tragen erheblich dazu bei, Studierende aus normalerweise nicht mit EU-Themen befassten Fakultäten sowie politische Entscheidungsträger, Beamte, Organisationen der Zivilgesellschaft und die breite Öffentlichkeit zu erreichen.

Begünstigte von Jean-Monnet-Aktionen (Module und Lehrstuhlinhaber sowie Teilnehmer von Spitzenforschungszentren) sind aufgefordert, Aktivitäten und Veranstaltungen zu organisieren, die Offenheit gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Beamten, der Zivilgesellschaft und der breiten Öffentlichkeit gewährleisten.

Im Hinblick auf die Lehrstühle und Module werden zu dieser Lehrtätigkeit die Stunden gerechnet, die in Vorlesungen, Seminaren und Tutorien sowohl in unmittelbarem Kontakt mit den Studierenden verbracht werden als auch im Rahmen von Fernunterricht, jedoch umfassen sie nicht Einzelunterricht und/oder Beaufsichtigung. Bei Modulen sind auch Sommerkurse förderfähig.

Welche kriterien müssen für die beantragung der Jean-Monnet-Aktion „lehre und forschung“ erfüllt sein?

Förderkriterien

Die folgenden Förderkriterien gelten für Jean-Monnet-Module:

Wer ist antragsberechtigt?

 Die Antragsteller müssen:

  • Hochschuleinrichtungen sein,
  • die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind.

Hochschuleinrichtungen, die in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.

Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung. 

Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.

Zusammensetzung von Konsortien

Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig (einzelne Begünstigte).

Förderfähige Aktivitäten

Ein Jean-Monnet-Modul muss mindestens 40 Stunden Lehrtätigkeit pro akademisches Jahr im Bereich EU-Studien (wie vorstehend beschrieben) an der antragstellenden Hochschuleinrichtung umfassen.

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung).

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2023-MODULE

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 14. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Die folgenden Förderkriterien gelten für Jean-Monnet-Lehrstühle:

Wer ist antragsberechtigt? 

Die Antragsteller müssen:

  • Hochschuleinrichtungen sein,
  • die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind. 
  •  Hochschuleinrichtungen, die in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.                                                                                                                        

Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung.

Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.

Zusammensetzung von Konsortien 

Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig (einzelne Begünstigte).

Förderfähige aktivitäten

Ein Jean-Monnet-Lehrstuhl muss mindestens 90 Stunden Lehrtätigkeit pro akademisches Jahr im Bereich EU-Studien (wie im Programmleitfaden beschrieben) durch einen Lehrstuhlinhaber, der ein ständiges Mitglied des Personals der antragstellenden Einrichtung sein muss, an der antragstellenden Hochschuleinrichtung umfassen.

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung)

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).

Kennnummer der Aufforderung:  ERASMUS-JMO-2023-CHAIR

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 14. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Die folgenden Förderkriterien gelten für Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren:

Wer ist antragsberechtigt? 

Die Antragsteller müssen:

  • Hochschuleinrichtungen sein,
  • die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind.    
  • In jeder teilnehmenden Hochschuleinrichtung wird nur jeweils ein Jean-Monnet-Spitzenforschungszentrum unterstützt.                                                                                         

Hochschuleinrichtungen, die in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.

Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung.

Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.

Zusammensetzung von Konsortien

Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig (einzelne Begünstigte).

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung).

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2023-COE

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 14. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Auswahlkriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Gewährungskriterien

Die folgenden Gewährungskriterien gelten für Jean-Monnet-Module:

Relevanz des Projekts Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktion:

  • betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben)
  • fördert den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien
  • vermittelt Kenntnisse und Einblicke, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in einer globalisierten Welt stärken können
  • beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, die das Wissen über EU-Themen in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreitet und die EU der Öffentlichkeit näherbringt

Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen:

  • Studierende im Fach EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben)
  • Studierende, die nicht zwangsläufig mit EU-Studien in Kontakt kommen (in anderen Bereichen als dem juristischen, wirtschaftlichen und politikwissenschaftlichen)
  • für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer, das Potenzial der EU im Bereich der Public Diplomacy zu verbessern.

Qualität der Projektkonzeption und durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Projekts selbst und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Methode
  • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm
    • in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Phasen der Vorbereitung, Durchführung, Bewertung, Nachbereitung und Verbreitung dargestellt
    • lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen 
  • Überwachungs- und Bewertungsstrategie

Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Kompetenzniveau und Mehrwert des Teams:

  • Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der wichtigsten an den vorgeschlagenen Aktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals (im akademischen und gegebenenfalls im nichtakademischen Bereich) in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) und in Bezug auf das spezifische Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht

Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Erwartete Wirkung des Projekts durch einen anhaltenden Effekt

  •  für die Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt,
  •  für die Studierenden und Lernenden, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt, 
    • für verbesserte oder innovative Lehrpläne,
    • für bessere Möglichkeiten zur Gewinnung hervorragender Studierender,
    • für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern,
    • für die verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für Forschung und Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung,
    • für eine bessere Befähigung für Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen,
  •  für andere Organisationen und Personen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene daran beteiligt sind.

Verbreitung und Kommunikation:

  • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus: 
    • weitreichende Bekanntmachung,
    • Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen,
    • Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der Hochschulen,
    • Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit in neue politische Maßnahmen und verbesserte Praxis.
  • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum:
    • Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.),
    • Veranstaltungen.

Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten.

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte insgesamt und 15 Punkte für jedes Gewährungskriterium erreichen. Im Fall von Ermessensentscheidungen bei Vorschlägen wird die Priorität anhand der Punktzahl ermittelt, die sie zunächst für das Gewährungskriterium „Relevanz des Projekts“ und anschließend für „Wirkung“ erhalten haben.

Die folgenden Gewährungskriterien gelten für Jean-Monnet-Lehrstühle:

Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktion:

  • betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben)
  • fördert den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien
  • vermittelt Kenntnisse und Einblicke, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in einer globalisierten Welt stärken können
  • beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, die das Wissen über EU-Themen in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreitet und die EU der Öffentlichkeit näherbringt

Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen:

  • Studierende im Fach EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben)
  • Studierende, die nicht zwangsläufig mit EU-Studien in Kontakt kommen (in anderen Bereichen als dem juristischen, wirtschaftlichen und politikwissenschaftlichen),
  • für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer, das Potenzial der EU im Bereich der Public Diplomacy zu verbessern.

Qualität der Projektkonzeption und –durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Projekts selbst und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Methode.
  • Management: Inwieweit ist das Arbeitsprogramm 
    • in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Phasen der Vorbereitung, Durchführung, Bewertung, Nachbereitung und Verbreitung dargestellt,
    • geeignet, Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen zu lassen.
  • Überwachungs- und Bewertungsstrategie

Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen  (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Ausgezeichnetes Profil und Fachwissen des Lehrstuhlinhabers in EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben)
  • Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse des Lehrstuhlinhabers und der wichtigsten an den vorgeschlagenen Projektaktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals sowohl in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) als auch in Bezug auf die spezifischen Themen, auf die sich der Vorschlag bezieht.
  • Nachweis der Erfahrung in der Forschung zu EU-Themen.

Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Erwartete Wirkung des Projekts durch einen anhaltenden Effekt

  •  für die Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt,
  •  für die Studierenden und Lernenden, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt:  
    • für verbesserte oder innovative Lehrpläne,
    • für bessere Möglichkeiten zur Gewinnung hervorragender Studierender,
    • für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern,
    • für die verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für Forschung und Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung,
    • für eine bessere Befähigung für Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen,
  •  für andere Organisationen und Personen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene daran beteiligt sind.

Verbreitung und Kommunikation:

  • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus: 
    • weitreichende Bekanntmachung,
    • Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen,
    • Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der Hochschulen,
    • Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit in neue politische Maßnahmen und verbesserte Praxis.
  • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum:
    • Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.)
    • Veranstaltungen.

Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten.

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte insgesamt und 15 Punkte für jedes Gewährungskriterium erreichen. Im Fall von Ermessensentscheidungen bei Vorschlägen wird die Priorität anhand der Punktzahl ermittelt, die sie zunächst für das Gewährungskriterium „Relevanz des Projekts“ und anschließend für „Wirkung“ erhalten haben.

Die folgenden Gewährungskriterien gelten für Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren:

Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktivitäten:

  • betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben)
  • fördert den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien
  • vermittelt Kenntnisse und Einblicke, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in einer globalisierten Welt stärken können
  • beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, die das Wissen über EU-Themen in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreitet und die EU der Öffentlichkeit näherbringt

Inwieweit erreicht der Vorschlag mehr Zielgruppen:

  • Begünstigte mit dem Fachwissen des vorgeschlagenen Zentrums,
  • Einbeziehung von Fakultäten/Abteilungen, die keine EU-spezifischen Studien betreiben,
  • für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer, das Potenzial der EU im Bereich der Public Diplomacy zu verbessern.

Qualität der Projektkonzeption und –durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Projekts selbst und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Methode.
    • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt,
    • so gestaltet, dass es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen lässt.
  • Inwieweit entsprechen die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen
  • Überwachungs- und Bewertungsstrategie

Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Qualität und Mehrwert der Teilnehmer im Zentrum.
  • Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der wichtigsten an den vorgeschlagenen Projektaktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals sowohl in Bezug auf EU-Studien als auch in Bezug auf das spezifische Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht.
  • Kooperationsvereinbarungen innerhalb der Hochschuleinrichtung und Verteilung der Funktionen.
  • Engagement der Einrichtung für die Entwicklung und Aufrechterhaltung des Zentrums.

Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Erwartete Wirkung des Projekts durch einen anhaltenden Effekt

  •  für die Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt,
  •  für die Fakultäten/Abteilungen, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt, 
    • für verbesserte oder innovative Inhalte, Entwicklung neuer Blickwinkel für spezifische Forschung,
    • für bessere Möglichkeiten zur Gewinnung hervorragender Studierender und Wissenschaftler,
    • für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern und verstärkte Fähigkeit, mit diesen in Kontakt zu treten,
    • für die verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für Forschung und Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung,
    • für eine bessere Befähigung für Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen,
  •  für andere Organisationen und Personen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene daran beteiligt sind.

Verbreitung und Kommunikation:

  • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus: 
    • weitreichende Bekanntmachung,
    • Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen,
    • Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der Hochschulen,
    • Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit in neue politische Maßnahmen und verbesserte Praxis.   

Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum:

  • Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.)
  • Veranstaltungen.

Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten.

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte insgesamt und 15 Punkte für jedes Gewährungskriterium erreichen. Im Fall von Ermessensentscheidungen bei Vorschlägen wird die Priorität anhand der Punktzahl ermittelt, die sie zunächst für das Gewährungskriterium „Relevanz des Projekts“ und anschließend für „Wirkung“ erhalten haben.

Geografische zielgebiete

Die Instrumente für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU tragen zu dieser Aktion bei. Das zur Verfügung stehende Budget wird zwischen unterschiedlichen Regionen aufgeteilt, wobei das Budget jedes Envelopes unterschiedlich ist. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der Envelopes werden auf dem Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) veröffentlicht.

Für diese Aktion werden die folgenden geografischen Zielgebiete festgelegt:

In Zentralasien: Maximal 75 % der Mittel können für Hocheinkommensländer in dieser Region bereitgestellt werden.

Für Subsahara-Afrika: Den am wenigsten entwickelten Ländern wird Vorrang eingeräumt; ein besonderes Augenmerk wird auch auf die prioritären Migrationsländer und auf regionale Projekte gelegt, an denen Hochschuleinrichtungen aus mehreren Ländern beteiligt sind.

Erwartete wirkung

Quantitativ

Erhöhung der Zahl der Hochschuleinrichtungen, die die EU-Dimension in den von ihnen abgedeckten Fachgebieten verstärken.

Erhöhung der Zahl von EU-Themen, die in der Lehre und Forschung von Fakultäten/Abteilungen eingeführt werden, in denen der EU-Blickwinkel in der Regel nicht betrachtet wird – über die Fächer hinaus, die in der Regel für ihren EU-Bezug bekannt sind.

Qualitativ

Was die unmittelbar an den Aktionen beteiligten Teilnehmer betrifft, so werden die Jean-Monnet-Aktionen „Lehre und Forschung“ sowohl für Studierende als auch für Forscher/Hochschullehrkräfte einen positiven und anhaltenden Effekt haben und:

  • die Demokratie und das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Raum fördern; das Ausmaß des gestiegenen Interesses der jungen Menschen an der europäischen Politik könnte durch spezifische Erhebungen bewertet werden
  • ein gesteigertes Interesse an der Vertiefung des Wissens über die EU-spezifische Politik hervorrufen, was möglicherweise zu einer aktiveren Beteiligung an Aktivitäten der EU und dem öffentlichen Dienst führt
  • mehr Möglichkeiten für junge Forscher eröffnen, ihre beruflichen Kompetenzen zu verbessern und ihre Karriere anzukurbeln

In Bezug auf die teilnehmenden Organisationen wird der Jean-Monnet-Aktionsbereich „Lehre und Forschung“ eine neue Dynamik fördern:

  • Ausbau der Kapazitäten der Hochschuleinrichtungen für die Vermittlung von EU-Themen
  • Gewinnung von mehr und neuen Lernenden und Lehrkräften, die daran interessiert sind, Wissen über die Europäische Union zu erwerben
  • Einrichtung strukturierter Zentren, die spezifisches Wissen und fortschrittliche Forschung über die Europäische Union auf hohem Niveau für Fakultäten/Abteilungen mit Unterstützungsbedarf bereitstellen

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge:

  • Jean-Monnet-Module: 30 000 EUR
  • Jean-Monnet-Lehrstühle: 50 000 EUR
  • Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren: 100 000 EUR

Die Pauschalbeiträge decken Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung, Übersetzung) ab.

Jean-Monnet-Module und -Lehrstühle

Die Antragsteller müssen im Antrag den vorab festgelegten einmaligen Pauschalbeitrag entsprechend den nachstehenden Tabellen beantragen. In den nachstehenden Tabellen wird der Gesamtpauschalbetrag pro Land angegeben, der der Gesamtzahl der Unterrichtsstunden entspricht. Bei den Beträgen in der Tabelle handelt es sich um den endgültigen EU-Zuschuss, da der Kofinanzierungssatz in Höhe von 75 % bereits berücksichtigt wurde.

a.1) Für Jean-Monnet-Module für EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer

Land / Unterrichtsstunden während des Dreijahreszeitraums (mindestens 40h/Jahr) Bulgarien, Rumänien, Nordmazedonien, Liechtenstein, Serbien Türkei, Kroatien, Lettland Ungarn, Polen, Litauen, Tschechien, Estland, Slowakei Portugal, Griechenland, Slowenien, Malta Zypern, Island, Spanien, Italien Irland, Frankreich, Finnland Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Norwegen
120–150 11 500 € 13 500 € 15 000 € 19 000 € 22 000 € 26 000 € 28 000 €
151–180 14 500 € 16 500 € 18 500 € 23 000 € 27 500 € 30 000 € 30 000 €
181–210 16 500 € 19 500 € 22 000 € 27 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 €
211–240 19 000 € 22 500 € 25 500 € 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 €
241–270 21 500 € 25 500 € 29 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 €
271–300 24 000 € 28 500 € 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 €
301–330 26 500 € 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 €
331–360 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 €

a.2) Jean-Monnet-Module für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer

Land / Unterrichtsstunden während des Dreijahreszeitraums (mindestens 40h/Jahr) Chile, St. Kitts und Nevis, Mexiko, Libyen, Antigua und Barbuda, Barbados, andere Länder Bahrain, Trinidad und Tobago Saudi-Arabien, Seychellen, Äquatorialguinea, Oman, Israel Republik Korea, Neuseeland Japan, Vereinigtes Königreich Australien, Brunei, Kanada, Hongkong, Kuwait, Katar, Singapur, Schweiz, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika
120–150 11 500 € 15 000 € 19 000 € 22 000 € 26 000 € 28 000 €
151–180 14 000 € 18 500 € 23 000 € 27 500 € 30 000 € 30 000 €
181–210 16 500 € 22 000 € 27 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 €
211–240 19 000 € 25 500 € 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 €
241–270 21 500 € 29 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 €
271–300 24 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 €
301–330 26 500 € 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 €
331–360 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 € 30 000 €

Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist. b.1) Jean-Monnet-Lehrstühle für EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer

Land / Unterrichtsstunden während des Dreijahreszeitraums (mindestens 90 h/Jahr) Bulgarien, Rumänien, Nordmazedonien, Liechtenstein, Serbien Türkei, Kroatien, Lettland Ungarn, Polen, Litauen, Tschechien, Estland, Slowakei Portugal, Griechenland, Slowenien, Malta Zypern, Island, Spanien, Italien Irland, Frankreich, Finnland Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Norwegen
270–300 18 000 € 19 000 € 25 000 € 31 000 € 37 000 € 43 000 € 47 000 €
301–330 20 000 € 21 000 € 28 000 € 34 000 € 41 000 € 47 000 € 50 000 €
331–360 22 000 € 23 000 € 31 000 € 37 000 € 45 000 € 50 000 € 50 000 €
361–390 24 000 € 25 000 € 34 000 € 40 000 € 49 000 € 50 000 € 50 000 €
391–420 26 000 € 27 000 € 37 000 € 43 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
421–450 28 000 € 29 000 € 40 000 € 46 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
451–480 30 000 € 31 000 € 43 000 € 49 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
481–510 32 000 € 33 000 € 46 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
511–540 34 000 € 35 000 € 49 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
541–570 36 000 € 37 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
571–600 38 000 € 39 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
601–630 40 000 € 41 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
631–660 42 000 € 43 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
661–690 44 000 € 45 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
691–720 46 000 € 47 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
721–750 48 000 € 49 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
>750 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €

b.2) Jean-Monnet-Lehrstuhl für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer

Land / Unterrichtsstunden während des Dreijahreszeitraums (mindestens 90 h/Jahr) Chile, St. Kitts und Nevis, Mexiko, Libyen, Antigua und Barbuda, Barbados, andere Länder Bahrain, Trinidad und Tobago Saudi-Arabien, Seychellen, Äquatorialguinea, Oman, Israel Republik Korea, Neuseeland Japan, Vereinigtes Königreich Australien, Brunei, Kanada, Hongkong, Kuwait, Katar, Singapur, Schweiz, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika
270–300 21 000 € 24 000 € 31 000 € 37 000 € 43 000 € 47 000 €
301–330 23 000 € 27 000 € 34 000 € 41 000 € 47 000 € 50 000 €
331–360 25 000 € 30 000 € 37 000 € 45 000 € 50 000 € 50 000 €
361–390 27 000 € 33 000 € 40 000 € 49 000 € 50 000 € 50 000 €
391–420 29 000 € 36 000 € 43 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
421–450 31 000 € 39 000 € 46 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
451–480 33 000 € 42 000 € 49 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
481–510 35 000 € 45 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
511–540 37 000 € 48 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
541–570 39 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
571–600 41 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
601–630 43 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
631–660 45 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
661–690 47 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
691–720 49 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
721–750 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €
>750 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 € 50 000 €

Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist.

  c) Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest.

Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 100 000 EUR

Wie wird der pauschalbetrag für das projekt bestimmt?

Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen:

  • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.).
  • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten.
  • Die Antragsteller müssen in ihrem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vornehmen, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket ersichtlich ist.
  • Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen.

Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion.

Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Höhe des Pauschalbetrags ist auf maximal 80 % des Kostenvoranschlags begrenzt, der sich aus der Bewertung ergibt.

Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.

Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist.

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