Zentren der beruflichen Exzellenz
Die Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz unterstützt einen Bottom-up-Ansatz für berufliche Exzellenz, an dem ein breites Spektrum lokaler Interessenträger beteiligt ist. Sie ermöglicht es den Berufsbildungseinrichtungen, das Qualifikationsangebot rasch an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse anzupassen, einschließlich des digitalen und grünen Wandels. Die Zentren der beruflichen Exzellenz sind in einem bestimmten lokalen Kontext tätig und schaffen Kompetenz-Ökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Eingliederung, während sie über internationale Kooperationsnetze mit Zentren der beruflichen Exzellenz in anderen Ländern zusammenarbeiten.
Sie bieten Möglichkeiten für die Erstausbildung junger Menschen sowie für die kontinuierliche Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen durch ein flexibles und zeitnahes Ausbildungsangebot, das den Anforderungen eines dynamischen Arbeitsmarktes vor dem Hintergrund des grünen und digitalen Wandels entspricht. Sie fungieren als Katalysator für die Innovation der lokalen Wirtschaft, indem sie eng mit Unternehmen und insbesondere mit KMU zusammenarbeiten.
Die berufliche Exzellenz sichert wertvolle Fähigkeiten und Kompetenzen, die zu hochwertigen, den Anforderungen einer innovativen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft genügenden Beschäftigungs- und Karrierechancen führen1 .
Das vorgeschlagene Konzept der beruflichen Exzellenz zeichnet sich durch einen ganzheitlichen Ansatz aus, bei dem die Lernenden im Mittelpunkt stehen und bei dem die berufliche Aus- und Weiterbildung:
- ein integrativer Bestandteil von Kompetenzökosystemen2 ist, der zu Strategien der regionalen Entwicklung3 , Innovation4 , intelligenten Spezialisierung5 und Clusterstrategien6 sowie zu spezifischen Wertschöpfungsketten und industriellen Ökosystemen7 beiträgt.
- einen Teil des Wissensdreiecks8 bildet und eng mit anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Wissenschaft, des kreativen Sektors und der Wirtschaft zusammenarbeitet
- es den Lernenden ermöglich, sowohl berufliche (arbeitsplatzspezifische) als auch Schlüsselkompetenzen9 zu erwerben durch ein qualitativ hochwertiges Angebot, das durch Qualitätssicherung untermauert wird
- innovative Formen von Partnerschaften10 mit der Arbeitswelt entwickelt und durch die fortlaufende berufliche Weiterbildung des Lehr- und Schulungspersonals, innovative pädagogische Konzepte sowie Mobilitäts- und Internationalisierungsstrategien für Lernende und Personal unterstützt wird.
Ziele der aktion
Diese Aktion unterstützt die schrittweise Einrichtung und Entwicklung internationaler Kooperationsnetzwerke für Zentren der beruflichen Exzellenz, die zur Schaffung von Kompetenzökosystemen für Innovation, regionalen Entwicklung und sozialen Inklusion beitragen.
Die Zentren der beruflichen Exzellenz werden auf zwei Ebenen tätig sein:
- Auf nationaler Ebene unter Einbeziehung eines breiten Spektrums lokaler Interessenträger zur Schaffung von Kompetenz-Ökosystemen für lokale Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion, während sie über internationale Kooperationsnetze mit Zentren der beruflichen Exzellenz in anderen Ländern zusammenarbeiten.
- Auf internationaler Ebene durch das Zusammenbringen von Zentren für die berufliche Exzellenz, die ein gemeinsames Interesse an folgenden Themen haben:
- spezifische Sektoren oder industrielle Ökosysteme11 ,
- innovative Ansätze zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen (z. B. Klimawandel, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Ziele für nachhaltige Entwicklung, Integration von Migranten, Weiterbildung von Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau usw.)
- innovative Ansätze zur Steigerung der Reichweite, Qualität und Wirksamkeit der bestehenden Zentren für berufliche Exzellenz.
Die Netzwerke werden bestehende Zentren für berufliche Exzellenz in verschiedenen Ländern zusammenführen oder das Modell der beruflichen Exzellenz entwickeln, indem sie Partner aus verschiedenen Ländern miteinander verbinden, die beabsichtigen, berufliche Exzellenz in ihrem lokalen Kontext durch internationale Zusammenarbeit zu entwickeln. Sie könnten z. B. zur Umsetzungsphase der Initiative Neues Europäisches Bauhaus beitragen, indem sie mit den Gemeinden zusammenarbeiten, die an den durch die Initiative geförderten lokalen Veränderungen beteiligt sind.
Die Netzwerke zielen auf eine „Aufwärtskonvergenz“ der Exzellenz in der Berufsbildung ab. Sie sind offen für die Beteiligung von Ländern mit gut entwickelten Systemen der beruflichen Exzellenz sowie von Ländern, die derzeit ähnliche Ansätze entwickeln, um das Potenzial der Berufsbildungseinrichtungen, eine proaktive Rolle bei der Förderung von Wachstum und Innovation zu spielen, voll auszuschöpfen.
Zentren der beruflichen Exzellenz sind für Organisationen bestimmt, die eine berufliche Aus- und Weiterbildung auf jeder EQR-Stufe von 3 bis 8 anbieten, einschließlich der Sekundarstufe II, der postsekundären nicht tertiären Stufe wie auch der tertiären Stufe (z. B. Fachhochschulen, polytechnische Institute usw.).
Die Anträge dürfen jedoch nicht ausschließlich Aktivitäten umfassen, die sich an Lernende auf tertiärer Stufe richten; Anträge mit Schwerpunkt auf der Berufsbildung auf tertiärer Stufe (EQR-Stufen 6 bis 8) müssen mindestens eine weitere Qualifikationsstufe der Berufsbildung zwischen den EQR-Stufen 3 und 5 sowie eine starke Komponente des arbeitsbasierten Lernens beinhalten.12
Förderkriterien
Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Zentren der beruflichen Exzellenz die folgenden Kriterien erfüllen:
Wer ist antragsberechtigt?
Jede teilnehmende Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.
Welche Arten von Organisationen können an dem Projekt teilnehmen?
Jede öffentliche oder private Organisation, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder der Arbeitswelt tätig ist und rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens), kann als vollwertiger Partner, verbundene Einrichtung oder assoziierter Partner teilnehmen.
Dies können beispielsweise sein (Liste nicht erschöpfend):
- Berufsbildungsanbieter
- Organisationen, die Unternehmen, Branchen oder Sektoren repräsentieren
- nationale/regionale Qualifikationsbehörden
- Forschungsinstitute
- Innovationsagenturen
- für regionale Entwicklung zuständige Behörden
Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.
Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen
Die Partnerschaft muss mindestens acht vollwertige Partner in mindestens vier EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (davon mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten) umfassen:
In jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen folgende Bedingungen in Bezug auf die Teilnehmer erfüllt sein:
a) mindestens 1 Organisation, die Unternehmen, eine Branche oder einen Sektor repräsentiert und
b) mindestens 1 Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung (auf sekundärer und/oder tertiärer Stufe)
Die weitere Zusammensetzung der Partnerschaft sollte den Besonderheiten des Vorschlags Rechnung tragen.
Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können auch als Partner, verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner (nicht als Antragsteller) beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt.
Projektdauer
4 Jahre.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).
Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2022-PEX-COVE.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 7. September des betreffenden Jahres um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.
Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Auswahlkriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.
Einrichtung eines projekts
Zentren für berufliche Exzellenz zeichnen sich durch einen systemischen Ansatz aus, bei dem Berufsbildungseinrichtungen zusammen mit einer Vielzahl anderer lokaler/regionaler Partner aktiv zur Schaffung von „Kompetenzökosystemen“ beitragen. Sie sollen weitaus mehr leisten, als lediglich eine hochwertige berufliche Qualifikation anzubieten.
Es folgt eine nicht erschöpfende Liste typischer Aktivitäten und Dienstleistungen, die von diesen Zentren angeboten werden. Die Projekte werden ihre Ziele erreichen, indem sie auf einer Kombination einer Teilmenge dieser Aktivitäten aufbauen.
Das Projekt muss relevante Arbeitsergebnisse im Zusammenhang mit den folgenden Clustern umfassen:
- mindestens 3 der Aktivitäten, die im Antragsformular unter Cluster 1 „Lehren und Lernen“ aufgeführt sind
- mindestens 3 der Aktivitäten, die im Antragsformular unter Cluster 2 „Zusammenarbeit und Partnerschaften“ aufgeführt sind
- mindestens 2 der Aktivitäten, die im Antragsformular unter Cluster 3 „Leitung und Finanzierung“ aufgeführt sind
Cluster 1 - Lehren und Lernen
i.Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen, einschließlich der für den grünen und digitalen Wandel erforderlichen Qualifikationen13 , in einem Ansatz des lebenslangen Lernens und der Integration14 , der Menschen aller Altersgruppen und sozioökonomischer Hintergründe Lernmöglichkeiten bietet15 . Kombination von Angeboten für die berufliche Erstausbildung mit Weiterbildungsangeboten zur Weiterbildung und Umschulung (einschließlich Mikroqualifikationen), die auf der Grundlage von Daten über Kompetenzen16 erstellt werden.
ii.Bereitstellung von Beratungsdiensten sowie Validierung früherer Lernleistungen.
iii.Entwicklung innovativer Lehrpläne, die sich sowohl auf technische Fertigkeiten als auch auf Schlüsselkompetenzen17 konzentrieren, wobei europäische Kompetenzrahmen und davon abgeleitete Instrumente genutzt werden (z. B. DigComp18 , EntreComp19 , LifeComp20 , SELFIE WBL21 und das Europäische Zertifikat für digitale Kompetenzen22 ).
iv.Entwicklung innovativer, auf den Lernenden ausgerichteter23 Lehr- und Lernmethoden, einschließlich interdisziplinärer, projektbasierter, kompetenzbasierter Lernmethoden, „Lernfabriken“, Makerspaces 24 sowie Schaffung von Möglichkeiten für internationale Mobilität (einschließlich Internationalisierung im eigenen Land25 ), bei gleichzeitiger vollständiger Nutzung digitaler Technologien wie MOOCs, Simulatoren, virtuelle Realität, künstliche Intelligenz usw.
v.Förderung der Exzellenz der Lernenden26 durch Maßnahmen, die die Lernenden in der beruflichen Bildung dazu anregen, ihr Innovations- und Kreativitätspotenzial27 zu erkunden, was zu einem positiven Kreislauf führt, von dem die Lernenden, die Lehrkräfte und die Berufsbildungseinrichtung profitieren, die bewährte Verfahren in reguläre Programme integrieren kann.
vi.Entwicklung eines modularen und auf den Lernenden ausgerichteten internationalen Berufsbildungsangebots, das die Anerkennung sowie die Transparenz, das Verständnis und die Übertragbarkeit von Lernleistungen sicherstellt, u. a. durch die Entwicklung und/oder Verwendung von Mikrozertifikaten und europäischen „Kernberufsprofilen“ sowie durch die Nutzung der digitalen Europass-Zertifikate (Europass Digital Credentials).
vii.Bereitstellung von Berufsbildungsprogrammen auf höherem Niveau, Entwicklung flexibler Bildungswege und Kooperationsmechanismen zwischen Berufsbildungs- und Hochschuleinrichtungen.
viii.Investitionen in die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern28 mit Blick auf pädagogische, technische und insbesondere digitale Kompetenzen, einschließlich der für den Online- und Fernunterricht sowie für die Umsetzung einer Qualitätskultur auf der Grundlage definierter Managementsysteme erforderlichen Kompetenzen29 .
ix.Einrichtung starker Qualitätssicherungsmechanismen, die sich an europäischen Werkzeugen und Instrumenten orientieren und auch die Zertifizierung von Bildungs- und Ausbildungsanbietern auf der Grundlage von Standards umfassen können, die von einschlägigen nationalen und/oder internationalen Normungsorganisationen entwickelt wurden - z. B. ISO 21001 oder EFQM (siehe auch EVTA label for VET Excellence).
x.Einrichtung wirksamer Feedbackschleifen und Systeme zur Verfolgung der Absolventen, die eine rechtzeitige Anpassung des Lernangebots an die sich verändernden Bedürfnisse des Arbeitsmarktes ermöglichen.
Cluster 2 - Zusammenarbeit und Partnerschaften:
xi.Einrichtung von Partnerschaften zwischen Unternehmen und Berufsbildungseinrichtungen für Ausbildungsplätze, Praktika, Antizipation des Kompetenzbedarfs, gemeinsame Nutzung von Ausrüstung, Austausch von Personal und Lehrkräften zwischen Unternehmen und Berufsbildungszentren30 , auch mit Blick auf den Beitritt zum Pakt für Kompetenzen31 usw.
xii.Bereitstellung von technischer Unterstützung, Bedarfsermittlung, Instrumenten und Methoden für KMU sowie maßgeschneiderte Schulungen zur Unterstützung ihrer Angebote für die Lehrlingsausbildung und die Weiterbildung/Umschulung.
xiii.Bereitstellung oder Unterstützung von Gründerzentren für Lernende in der beruflichen Bildung zur Entwicklung ihrer unternehmerischen Fähigkeiten und Initiativen.
xiv.Zusammenarbeit mit lokalen KMU über Innovationszentren, Technologieverbreitungszentren32 , Prototyp- und angewandte Forschungsprojekte33 , unter Einbeziehung von Lernenden und Personal der beruflichen Bildung.
xv.Beitrag zur Schaffung und Verbreitung neuen Wissens in Partnerschaft mit anderen Akteuren, z. B. durch offene Innovation34 , gemeinsame FuE mit Universitäten, Unternehmen und anderen Forschungsinstituten usw.
xvi.Entwicklung von Strategien zur Internationalisierung der Berufsbildung, einschließlich solcher zur Förderung der internationalen Mobilität (einschließlich der virtuellen Mobilität) von Lernenden, Lehrkräften und Ausbildern in der Berufsbildung sowie von Führungskräften. Dazu könnten auch vorbereitende Arbeiten zur Erleichterung der Mobilität gehören, wie z. B. Lehrprogramme oder Kurse über EU-Studien zur Verbesserung des Verständnisses des europäischen Integrationsprozesses und seiner Stellung in einer globalisierten Welt (z. B. in Anlehnung an die Jean-Monnet-Aktionen).
xvii.Lancierung von und aktive Teilnahme an Kampagnen und Aktivitäten35 zur Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung und zur Sensibilisierung für die Lebens- und Berufschancen, die eine Berufsbildungsqualifikation bietet. Diese Initiativen könnten mehr Menschen (auch Lernende in Primar- und Sekundarschulen) für bestimmte Berufe interessieren und einen Beitrag zur Europäischen Woche der Berufsbildung leisten.
xviii.Teilnahme an nationalen und internationalen Kompetenzwettbewerben, um die Attraktivität und Exzellenz der Berufsbildung zu steigern.
xix.Entwicklung von „Internationalen Berufsbildungscampus/-akademien“. Richtet sich an Lernende in Primar-, Sekundar- und berufsbildenden Schulen, Lehrkräfte und Ausbilder, Leiter/innen von Berufsbildungseinrichtungen, Gewerkschaften36 sowie an Personen, die eine Berufsausbildung in Betracht ziehen. Gegebenenfalls Fokussierung auf bestimmte Berufsfelder, Produkte oder Dienstleistungen sowie auf komplexe Herausforderungen von gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung.
Cluster 3 - Leitung und Finanzierung
xx.Gewährleistung einer angemessenen Autonomie37 und einer wirksamen Leitung auf allen Ebenen unter Einbeziehung der relevanten Akteure, insbesondere der Unternehmen, Kammern, Berufs- und Branchenverbände, Gewerkschaften, nationalen und regionalen Behörden und Sozialpartner.
xxi.Aktive Beteiligung an den nationalen Leitungssystemen im Bereich der Kompetenzen und Verknüpfung mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene.
xxii.Gemeinsame Schaffung von Kompetenzökosystemen zur Unterstützung von Innovation, intelligenten Spezialisierungsstrategien, Clustern, Sektoren und Wertschöpfungsketten (industrielle Ökosysteme).
xxiii.Entwicklung nachhaltiger Finanzierungsmodelle, die öffentliche und private Mittel sowie einkommensschaffende Maßnahmen kombinieren.
xxiv.Förderung der Attraktivität ausländischer Investitionsprojekte38 durch die rechtzeitige Bereitstellung von Qualifikationen für Unternehmen, die vor Ort investieren.
xxv.Vollständige Nutzung der nationalen und EU-Finanzierungsinstrumente und -mittel. Dazu gehören die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Mobilität von Lernenden und Personal, angewandte Forschungstätigkeiten, Infrastrukturinvestitionen zur Modernisierung von Berufsbildungszentren mit fortschrittlicher Ausrüstung, die Einführung von Managementsystemen zur Gewährleistung von Exzellenz und Nachhaltigkeit von Berufsbildungseinrichtungen und den von ihnen angebotenen Dienstleistungen usw.
Zentren der beruflichen Exzellenz sind nicht dazu gedacht, neue Berufsbildungseinrichtungen und ‑infrastrukturen von Grund auf aufzubauen (auch wenn dies ebenfalls möglich ist), sondern vielmehr dazu, eine Reihe lokaler/regionaler Partner zusammenzubringen, wie Anbieter beruflicher Erstausbildung und Weiterbildung, Einrichtungen im tertiären Bildungsbereich, darunter Fachhochschulen und polytechnische Institute, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Kammern, Sozialpartner, nationale und regionale Behörden und Entwicklungsagenturen, öffentliche Arbeitsverwaltungen usw.
Die Projekte müssen, soweit dies relevant ist, EU-weite Instrumente und Werkzeuge39 anwenden.
Die Projekte müssen ein Konzept für einen langfristigen Aktionsplan beinhalten, der die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach Abschluss des Projekts vorsieht. Dieser Plan ist auf der Grundlage tragfähiger Partnerschaften auf der jeweils angemessenen Ebene zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Interessenvertretern aus Schlüsselindustrien zu erstellen. Auch die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit sollten Bestandteil des Plans sein. Der Plan sollte ferner eine angemessene Wahrnehmbarkeit und weite Verbreitung der Arbeit der Plattformen auf politischer Ebene in der EU insgesamt sowie in den einzelnen Ländern gewährleisten und Einzelheiten darüber enthalten, wie die Bereitstellung von Projektergebnissen auf europäischer, nationaler und/oder regionaler Ebene mit den maßgeblichen Partnern erfolgen soll. Der Aktionsplan sollte auch Angaben darüber enthalten, wie Finanzierungsmöglichkeiten der EU (z. B. Europäische Strukturfonds, der Europäische Fonds für strategische Investitionen, Erasmus+, COSME und branchenspezifische Programme) sowie nationale und regionale (ebenso wie private) Finanzierungen die Bereitstellung von Projektergebnissen unterstützen können. Hierbei sind auch nationale und regionale Strategien zur intelligenten Spezialisierung zu berücksichtigen.
Erwartete wirkung
Die schrittweise Einrichtung und Entwicklung europäischer Plattformen für Zentren der beruflichen Exzellenz dürfte die Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung steigern und sicherstellen, dass diese bei der Bereitstellung von Lösungen für die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem sich rasch wandelnden Qualifikationsbedarf eine führende Rolle spielt.
Indem die Zentren der beruflichen Exzellenz einen wesentlichen Teil des „Wissensdreiecks“ – der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Bildung und Forschung – bilden und sich grundlegend an der Vermittlung von Kompetenzen zugunsten von Innovation und intelligenter Spezialisierung beteiligen, dürften sie wertvolle Fähigkeiten und Kompetenzen gewährleisten, die zu hochwertigen, den Anforderungen einer innovativen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft genügenden Beschäftigungs- und Karrierechancen führen. Dieser Ansatz soll den Weg dafür bereiten, dass die Berufsbildung innerhalb einer umfassenderen und inklusiveren Konzeptualisierung des Kompetenzangebots funktionieren kann, bei der Innovation, Pädagogik, soziale Gerechtigkeit, lebenslanges Lernen, Querschnittskompetenzen, organisatorisches und fortlaufendes berufliches Lernen sowie die Bedürfnisse der Gemeinschaft berücksichtigt werden.
Dadurch, dass die Zentren der beruflichen Exzellenz fest in regionalen/lokalen Kontexten verankert und gleichzeitig auf transnationaler Ebene tätig sind, werden sie starke und dauerhafte Partnerschaften zwischen der Berufsbildungsgemeinschaft und der Arbeitswelt auf nationaler und grenzübergreifender Ebene bilden. Auf diese Weise werden sie die kontinuierliche Relevanz des Kompetenzangebots sicherstellen und Ergebnisse erzielen, die ohne Wissensaustausch und nachhaltige Zusammenarbeit schwer zu erzielen wären.
Durch die weite Verbreitung der Projektergebnisse auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene und die Entwicklung eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts unter Berücksichtigung nationaler und regionaler Strategien zur intelligenten Spezialisierung wird erwartet, dass individuelle Projekte relevante Interessenträger innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Organisationen einbeziehen und eine dauerhafte Wirkung nach der Projektlaufzeit gewährleisten.
Gewährungskriterien
Es gelten die folgenden Gewährungskriterien:
Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 35 Punkte)
- Bezug zur Politik: Mit dem Vorschlag wird eine transnationale Kooperationsplattform für Zentren der beruflichen Exzellenz geschaffen und entwickelt, die darauf abzielt, Exzellenz in der Berufsbildung zu fördern; im Vorschlag wird erläutert, wie die Plattform zur Verwirklichung der Ziele beitragen wird, die mit den politischen Prioritäten entsprechend der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz40 sowie der Osnabrücker Erklärung41 verfolgt werden.
- Kohärenz: Inwieweit beruht der Vorschlag auf einer angemessenen Bedarfsanalyse; die Ziele sind klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten Organisationen und die Aktion von Bedeutung sind.
- Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt die modernsten Methoden und Techniken und führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen allgemein für den Bereich, in dem er angesiedelt ist, oder für den geografischen Kontext, in dem das Projekt durchgeführt wird (z. B. Inhalte, erzielte Ergebnisse, angewandte Arbeitsmethoden, beteiligte Organisationen und Personen oder Zielgruppen und ‑organisationen).
- Regionale Dimension: Der Vorschlag lässt erkennen, dass er in Strategien für regionale Entwicklung, Innovation und intelligente Spezialisierung auf der Grundlage der Ermittlung lokaler/regionaler Bedürfnisse und Herausforderungen integriert ist und dazu beiträgt.
- Zusammenarbeit und Partnerschaften: Inwieweit ist der Vorschlag dazu geeignet, sowohl auf lokaler als auch auf transnationaler Ebene eine starke und dauerhafte Beziehung zwischen der Berufsbildungsgemeinschaft und den Unternehmen (die durch Kammern oder Verbände vertreten werden können) zu schaffen, deren Interaktionen auf Gegenseitigkeit beruhen und für beide Seiten von Nutzen sind.
- Europäischer Mehrwert: Der Vorschlag erbringt nachweislich einen klaren Mehrwert auf individueller (Lernende und/oder Personal), institutioneller und systemischer Ebene, der durch Ergebnisse zustande kommt, die von den Partnern ohne eine europäische Zusammenarbeit nur schwer zu erreichen wären.
- Internationalisierung: Der Vorschlag lässt erkennen, dass er zur internationalen Dimension der Exzellenz in der Berufsbildung beiträgt, so auch zur Entwicklung von Strategien zur Förderung der transnationalen Mobilität und nachhaltiger Partnerschaften in der Berufsbildung.
- Digitale Kompetenzen: Inwieweit sieht der Vorschlag Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung digitaler Kompetenzen vor (z. B. Antizipation des Kompetenzbedarfs, innovative Lehrpläne und Lehrmethoden, Beratung).
- Grüne Kompetenzen: Inwieweit sieht der Vorschlag Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer umweltfreundlicheren Kreislaufwirtschaft vor (z. B. Antizipation des Kompetenzbedarfs, innovative Lehrpläne und Lehrmethoden, Beratung).
- Soziale Dimension: Der Vorschlag umfasst bei allen Aktionen eine horizontale Perspektive zur Berücksichtigung der Vielfalt und zur Förderung gemeinsamer Werte wie Gleichberechtigung, einschließlich Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung und soziale Inklusion, auch für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf/geringeren Chancen.
Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)
- Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten und Dienste, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen führen. Er sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung sowie die Nutzung, Bewertung und Verbreitung der Projektergebnisse vor.
- Methodik: Qualität und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Methoden und ihre Eignung für die Erzielung der erwarteten Ergebnisse.
- Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen. Die wichtigsten Leistungsindikatoren sind klar umrissen, und für ihre Bewertung und Erreichung wird ein Zeitplan festgelegt.
- Finanzrahmen: Der Finanzrahmen beinhaltet angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt.
- Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen
- Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer-Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Diese Verfahren beinhalten eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts.
- Falls das Projekt Mobilitätsaktivitäten (für Lernende und/oder Personal) umfasst:
- Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote
- Eignung der Aktivitäten im Hinblick auf die Projektziele und die Anzahl der Teilnehmer
- Qualität der Regelungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmer gemäß den Grundsätzen der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente
Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte)
- Zusammensetzung: An dem Projekt sind Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Kompetenzen, Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft.
- Aufwärtskonvergenz: Inwieweit bringt die Partnerschaft Organisationen zusammen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind und sich in verschiedenen Stadien der Entwicklung von Konzepten der Exzellenz in der Berufsbildung befinden, und ermöglicht einen reibungslosen und wirksamen Austausch von Fachwissen und Kenntnissen zwischen diesen Partnern.
- Geografische Dimension: Inwieweit sind an der Partnerschaft relevante Partner aus verschiedenen geografischen Gebieten beteiligt, und inwieweit hat der Antragsteller die geografische Zusammensetzung der Partnerschaft begründet und ihre Relevanz für die Erreichung der Ziele der Exzellenzzentren nachgewiesen. Inwieweit umfasst die Partnerschaft ein breites und angemessenes Spektrum relevanter Akteure auf lokaler und regionaler Ebene.
- Einbeziehung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern: Sofern Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sind, erbringt dies einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt.
- Engagement: Der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements, die Fähigkeit zur Koordinierung transnationaler Netzwerke und Führungskompetenz in einem komplexen Umfeld aus. Die Aufteilung der Zuständigkeiten und der Aufgaben ist klar und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihrer besonderen Expertise und Kapazität.
- Zusammenarbeit: Es wird ein wirksamer Mechanismus vorgeschlagen, um eine gute Abstimmung, Entscheidungsfindung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen, der Teilnehmer und sonstiger maßgeblicher Interessenträger sicherzustellen.
Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte)
- Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Im Vorschlag wird erläutert, wie die Verwertung der Projektergebnisse während und nach der Projektlaufzeit gemessen wird.
- Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren Plan für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Zielvorgaben, Aktivitäten, einschlägige Zeitpläne, Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während und nach der Projektlaufzeit wirksam und zum Nutzen von Interessenträgern, Politikgestaltern, Beratungsfachleuten, Unternehmen, jungen Lernenden usw. verbreitet werden. In dem Vorschlag ist auch angegeben, welche Partner für die Verbreitung verantwortlich sind.
- Wirkung: Aus dem Vorschlag geht die mögliche Wirkung des Projekts hervor:
- auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit
- über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene
- Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie klar definierte Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte und zur Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung.
- Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie das Exzellenzzentrum eingeführt und weiterentwickelt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet ein Konzept für einen langfristigen Aktionsplan, der die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach seinem Abschluss vorsieht. Dieser Plan ist auf der Grundlage tragfähiger Partnerschaften zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Interessenvertretern aus Schlüsselindustrien auf der jeweils angemessenen Ebene zu erstellen. Auch die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit sollten Bestandteil des Plans sein, wozu auch gehört, dass (europäische, nationale und private) finanzielle Ressourcen benannt werden, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile auf lange Sicht eine nachhaltige Wirkung entfalten.
Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 70 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Gewährungskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 18 Punkte in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, mindestens 13 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ und 11 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“. Im Fall von Ermessensentscheidungen erhalten die Anträge Priorität, die zunächst in der Kategorie „Relevanz des Projekts“ und anschließend in der Kategorie „Wirkung“ die höchste Punktzahl erzielen.
Generell – und innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen – sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden.
Welche regeln bestehen für die finanzierung?
Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest.
Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf 4 Mio. EUR.
Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt?
Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen:
- Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.).
- Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten.
- Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Einrichtungen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist.
- Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen.
Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion.
Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Höhe des Pauschalbetrags ist auf maximal 80 % des Kostenvoranschlags begrenzt, der sich aus der Bewertung ergibt.
Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.
Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.
Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist.
- 1 Siehe Veröffentlichung der JRC über Nachhaltigkeitskompetenzen https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC123624.
- 2 Kompetenzökosysteme sind definiert als regionale oder sektorale soziale Gebilde, in denen menschliche Fähigkeiten entwickelt und für produktive Zwecke eingesetzt werden (Finegold 1999). Ihre grundlegenden Elemente sind das Unternehmensumfeld und die damit verbundenen Geschäftsmodelle, der institutionelle/politische Rahmen, die Art und Weise der Beschäftigung von Arbeitskräften, die Struktur der Arbeitsplätze sowie das Niveau der Kompetenzen und die Systeme für deren Aufbau (Buchanan et al. 2001). Siehe https://strathprints.strath.ac.uk/58001/26/Buchanan_etal_OUP_2016_Skills_ecosystems.pdf und https://www.voced.edu.au/content/ngv%3A12460
- 3 Regionalentwicklungspolitik - Regionalentwicklung ist ein weit gefasster Begriff, kann aber als allgemeines Bemühen um den Abbau regionaler Ungleichheiten durch die Förderung (beschäftigungs- und wohlstandsfördernder) wirtschaftlicher Aktivitäten in den Regionen gesehen werden. Siehe http://www.oecd.org/cfe/regional-policy/regionaldevelopment.htm
- 4 Innovation wird verstanden als die Einführung eines neuen oder deutlich verbesserten Produkts (Ware oder Dienstleistung) oder Verfahrens, einer neuen Vermarktungsmethode oder eines neuen Organisationsverfahrens in Bezug auf Geschäftspraxis, Abläufe am Arbeitsplatz oder externe Beziehungen. Siehe https://stats.oecd.org/glossary/detail.asp?ID=6865
- 5 Intelligente Spezialisierung ist ein ortsbezogener Ansatz, der sich durch die Ermittlung strategischer Interventionsbereiche auszeichnet, die sowohl auf der Analyse der Stärken und des Potenzials der Wirtschaft als auch auf einem unternehmerischen Entdeckungsprozess mit breiter Beteiligung der Interessengruppen basieren. Sie ist nach außen gerichtet und umfasst eine breite Sichtweise der Innovation. Siehe http://s3platform.jrc.ec.europa.eu/what-is-smart-specialisation und https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/s3-thematic-platforms
- 6 Branchencluster sind Gruppen spezialisierter Unternehmen, häufig KMU, und weiterer verbundener Akteure mit unterstützender Funktion, die an einem Ort eng zusammenarbeiten. In Europa gibt es etwa 3000 spezialisierte Cluster. In der erneuerten EU-Industriepolitik werden Cluster als ein wirksames Instrument zur Förderung der industriellen Innovation anerkannt. Siehe https://ec.europa.eu/growth/industry/policy/cluster_de und die European Cluster Collaboration Platform (ECCP).
- 7 Siehe 14 industrielle Ökosysteme, wie in der Mitteilung der Kommission zur Aktualisierung der Industriestrategie 2020 beschrieben (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021DC0350&from=EN) sowie in SWD(2021) 351, Jährlicher Binnenmarktbericht 2021 (https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/annual-single-market-report-2021.pdf)
- 8 Siehe „Education in the knowledge triangle“ https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/ace9d95c-5e61-4e3a-9655-ca6c409d0605
- 9 Wie sie in der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen definiert sind. Siehe https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018H0604(01)&from=DE
- 10 Siehe die Arbeit der ETF zu öffentlich-privaten Partnerschaften für eine integrative Kompetenzentwicklung https://www.etf.europa.eu/en/news-and-events/news/public-private-partnerships-inclusive-skills-development
- 11 Siehe 14 industrielle Ökosysteme, wie in der Mitteilung der Kommission zur Aktualisierung der Industriestrategie 2020 beschrieben (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021DC0350&from=EN) sowie in SWD(2021) 351, Jährlicher Binnenmarktbericht 2021 (https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/annual-single-market-report-2021.pdf)
- 12
Nach der Definition des Cedefop bezieht sich arbeitsbasiertes Lernen auf den Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen durch die Ausführung von Aufgaben in einem beruflichen Umfeld, entweder am Arbeitsplatz […] oder in einer Berufsbildungseinrichtung, und die Reflexion darüber. Die berufliche Erstausbildung umfasst entsprechend dem Bericht der Kommission von 2013 („Work-based learning in Europe: Practices and Policy pointers“ (Arbeitsbasiertes Lernen in Europa: Praxis und Hinweise für die Politik) drei Formen des arbeitsbasierten Lernens: 1) alternierende Systeme oder Berufsausbildung, in der Regel als „duales System“ bezeichnet, 2) arbeitsbasiertes Lernen in Form einer schulischen Berufsausbildung mit betrieblichen Ausbildungsphasen und 3) arbeitsbasiertes Lernen, das in einen schulischen Bildungsgang integriert ist, und zwar durch Labore, Werkstätten, Küchen, Restaurants, Junior- oder Übungsfirmen vor Ort, Simulationen oder reale Projektaufgaben in der Wirtschaft/Industrie.
Zur gesamten Terminologie der Berufsbildung, einschließlich des arbeitsbasierten Lernens, sei auf die amtliche Veröffentlichung des Cedefop verwiesen:
- 13 Siehe Cedefop-Veröffentlichung „Digital, greener and more resilient“ https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/b0d89b58-9e80-11eb-b85c-01aa75ed71a1/language-en
- 14 Siehe Grundsatz 1 der europäischen Säule sozialer Rechte https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/economy-works-people/jobs-growth-and-investment/european-pillar-social-rights_de
- 15 ILO Guide on making TVET and skills development inclusive for all https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_emp/---emp_ent/documents/publication/wcms_755869.pdf
- 16 Auch auf der Grundlage bestehender Daten über Kompetenzen wie dem Cedefop Skills Panorama oder dem OVATE-Tool und anderen Kompetenzinitiativen, die darauf abzielen, arbeitsmarktrelevante Schulungen anzubieten (z. B. Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen).
- 17 Wie sie in der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen definiert sind.
- 18 Referenzrahmen für digitale Kompetenzen
- 19 EntreComp Rahmen für unternehmerische Kompetenz (Entrepreneurship Competence Framework)
- 20 The European framework for the personal, social and learning to learn key competence
- 21 Informationen zur Anpassung der SELFIE-Tools für das arbeitsbezogene Lernen wurden hier zusammengestellt: https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC119707
- 22 Das europäische Zertifikat für digitale Kompetenzen ist eine Aktion, die bereits im Aktionsplan für digitale Bildung vorgesehen ist https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/digital-education-action-plan_de
- 23 Siehe Michele Schweisfurtha in „Learner-Centred Education in International Perspective“ https://www.researchgate.net/publication/290243780_Learner-Centred_Education_in_International_Perspective
- 24 Makerspaces sind kollaborative Arbeitsräume zum Herstellen, Lernen, Erforschen und Teilen (siehe JRC-Bericht)
- 25 Definiert als „zielgerichtete Integration internationaler und interkultureller Dimensionen in den formalen und nicht formalen Lehrplan für alle Schüler in inländischen Lernumgebungen“. Siehe Beelen & Jones, 2015 https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-319-20877-0_5
- 26 Siehe das Beispiel der niederländischen MBO Exzellenz-Initiative www.rocmn.nl/up.
- 27 Die JRC hat untersucht, wie Kreativität im lebenslangen Lernen, auch in der Berufsbildung, gefördert wird. Der Abschlussbericht der Studie mit einer Bestandsaufnahme der Praktiken und Fallstudien kann hier abgerufen werden: https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC122016.
- 28 Siehe die Arbeit des Cedefop zur beruflichen Entwicklung von Lehrern und Ausbildern https://www.cedefop.europa.eu/en/events-and-projects/projects/teachers-and-trainers-professional-development
- 29 Siehe auch die EU-Initiative zu Lehrerakademien https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/programme-guide/part-b/key-action-2/partnerships-cooperation/erasmus-teacher-academies_de.
- 30 Kann die Einrichtung und den Betrieb von Ausbildungsallianzen umfassen (siehe österreichisches Modell) und ITC (überbetriebliche Ausbildungszentren) (siehe deutsches Modell). Siehe auch das niederländische Beispiel für Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildung im IKT-Sektor https://wearekatapult.eu/files/downloads/Handbook%20working%20together%20works.pdf
- 31 Pakt für Kompetenzen https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1517&langId=de.
- 32 Siehe Beispiel des Fraunhofer-Instituts zum Wissenstransfer von der Forschung der Institute zu privaten Unternehmen https://www.academy.fraunhofer.de/de/weiterbildung.html.
- 33 Siehe Beispiele kanadischer Hochschulen und Institute, die die angewandte Forschung nutzen, um ihre Innovationsfähigkeit zu stärken und ihre starken Verbindungen zur Industrie und zur Gemeinschaft zu nutzen https://www.collegesinstitutes.ca/policyfocus/applied-research/ und die NCVER-Veröffentlichung „Developing VET applied research“: steps towards enhancing VET's role in the innovation system https://www.ncver.edu.au/research-and-statistics/publications/all-publications/developing-vet-applied-research-steps-towards-enhancing-vets-role-in-the-innovation-system sowie die Zusammenarbeit von KMU und TAFEs durch angewandte Forschung für Wachstum: https://tda.edu.au/wp-content/uploads/2020/10/2020-10-19-SMEs_and_TAFEs_Collaborating_Through_Applied_Research_for_Growth-003.pdf
- 34 https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/open-innovation-20
- 35 Siehe Beispiel für den deutschen Sommer der Berufsausbildung https://www.bmbf.de/de/partner-der-allianz-fuer-aus-und-weiterbildung-starten-den-sommer-der-berufsausbildung-14611.html
- 36 Zum Beispiel Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und berufsständischen Mitgliedsorganisationen, die sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien unterstützen, um im Namen ihrer Mitglieder zu kompetenten Partnern zu werden.
- 37 Berücksichtigung der pädagogischen, finanziellen und operationellen Autonomie des Managements in Verbindung mit wirksamen Rechenschaftsmechanismen. Siehe auch GEORG SPÖTTL in „Autonomy of (Vocational) Schools as an Answer to Structural Changes“ https://journals.sagepub.com/doi/pdf/10.2304/pfie.2008.6.2.257
- 38 Siehe die Beispiele von Kanada und Singapur https://unctad.org/system/files/official-document/diaepcb2010d5_en.pdf.
- 39 Etwa EQR, EQAVET, die Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung oder die Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen.
- 40 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020H1202(01)&from=EN
- 41 https://www.bibb.de/dokumente/pdf/Osnabruecker_Erklaerung.pdf