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Erasmus+ Programme Guide

The essential guide to understanding Erasmus+

Programmleitfaden 2025

Der Inhalt des Programmleitfadens „Erasmus+ 2025“ wird auf dieser Website noch nicht abgebildet.

Sie können den vollständigen Leitfaden für 2025 aber als PDF-Datei in der Sprache Ihrer Wah.

Zentren der Beruflichen Exzellenz

Die Umsetzung von Konzepten der Exzellenz in der Berufsbildung ist ein wichtiger Bestandteil des politischen Gesamtkonzepts der EU in den Bereichen Kompetenzen und berufliche Aus- und Weiterbildung. Die Europäische Kompetenzagenda, der Europäische Bildungsraum, die Empfehlung des Rates von 2020 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung1  sowie die Osnabrücker Erklärung2  enthalten alle sehr deutliche Verweise auf berufliche Exzellenz als treibende Kraft für Reformen im Berufsbildungssektor.

Die Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz zielt darauf ab, diese politische Priorität zu erfüllen, indem sie Reformen im Berufsbildungssektor unterstützt und wertvolle Fähigkeiten und Kompetenzen gewährleistet, die zu hochwertigen, den Anforderungen einer innovativen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft genügenden Beschäftigungs- und Karrierechancen führen.3  Die Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz unterstützt auch die Umsetzung des europäischen Grünen Deals, der neuen digitalen Strategie, der Mitteilung über die Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern sowie der neuen Industriestrategie und der KMU-Strategie, da Kompetenzen der Schlüssel zu ihrem Erfolg sind.

Die Zentren der beruflichen Exzellenz sind in einem bestimmten lokalen Kontext tätig und schaffen Kompetenz-Ökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion, während sie über internationale Kooperationsnetze mit Zentren der beruflichen Exzellenz in anderen Ländern zusammenarbeiten. Sie schaffen einen Bottom-up-Ansatz für berufliche Exzellenz, bei dem ein breites Spektrum lokaler Interessenträger einbezogen wird und es den Berufsbildungseinrichtungen ermöglicht wird, ihr Qualifikationsangebot rasch an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse anzupassen.

Sie bieten Möglichkeiten für die Erstausbildung junger Menschen sowie für die kontinuierliche Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen durch ein flexibles und zeitnahes Ausbildungsangebot, das den Anforderungen eines dynamischen Arbeitsmarktes vor dem Hintergrund des grünen und digitalen Wandels entspricht. Sie wirken als Impulsgeber für die lokale Unternehmensentwicklung und Innovation, indem sie eng mit Unternehmen (insbesondere KMU) an Projekten der angewandten Forschung zusammenarbeiten, Wissens- und Innovationszentren schaffen und unternehmerische Initiativen ihrer Lernenden unterstützen.

Die Netzwerke zielen auf eine „Aufwärtskonvergenz“ der Exzellenz in der Berufsbildung ab. Sie sind offen für die Beteiligung von Ländern mit gut entwickelten Systemen der beruflichen Exzellenz sowie von Ländern, die derzeit ähnliche Ansätze entwickeln, um das Potenzial der Berufsbildungseinrichtungen, eine proaktive Rolle bei der Förderung von Wachstum und Innovation zu spielen, voll auszuschöpfen.

Diese Initiative fügt der beruflichen Exzellenz eine „europäische Dimension“ hinzu, indem sie die Umsetzung der Berufsbildungspolitik der EU und der mit den Mitgliedstaaten, Sozialpartnern und Berufsbildungsanbietern vereinbarten Maßnahmen unterstützt.

Das vorgeschlagene Konzept der beruflichen Exzellenz zeichnet sich durch einen ganzheitlichen Ansatz aus, bei dem die Lernenden im Mittelpunkt stehen und bei dem die berufliche Aus- und Weiterbildung:

  • ein integraler Bestandteil von Kompetenzökosystemen4  ist, der zu Strategien der regionalen Entwicklung5 , Innovation6 , intelligenten Spezialisierung7 und Clusterstrategien8  sowie zu spezifischen Wertschöpfungsketten und industriellen Ökosystemen beiträgt;
  • einen Teil des Wissensdreiecks9 bildet und eng mit anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Wissenschaft und der Wirtschaft zusammenarbeitet;
  • es den Lernenden ermöglicht, sowohl berufliche (arbeitsplatzspezifische) als auch Schlüsselkompetenzen10  zu erwerben durch ein qualitativ hochwertiges Angebot, das durch Qualitätssicherung untermauert wird;
  • innovative Formen von Partnerschaften11  mit der Arbeitswelt entwickelt und durch die fortlaufende berufliche Fortbildung des Lehr- und Schulungspersonals, innovative pädagogische Konzepte sowie Mobilitäts- und Internationalisierungsstrategien für Lernende und Personal unterstützt wird.

Ziele der aktion

Diese Aktion unterstützt die schrittweise Einrichtung und Entwicklung internationaler Kooperationsnetze von Zentren der beruflichen Exzellenz.

Die Zentren der beruflichen Exzellenz werden auf zwei Ebenen tätig sein:

  1. Auf nationaler Ebene unter Einbeziehung eines breiten Spektrums lokaler Interessenträger zur Schaffung von Kompetenz-Ökosystemen für lokale Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion, während sie über internationale Kooperationsnetze mit Zentren der beruflichen Exzellenz in anderen Ländern zusammenarbeiten.
  2. Auf internationaler Ebene durch das Zusammenbringen von Zentren für die berufliche Exzellenz, die ein gemeinsames Interesse an folgenden Themen haben:
  • spezifische Sektoren12  oder industrielle Ökosysteme13 ,
  • innovative Ansätze zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen (z. B. Klimawandel, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Ziele für nachhaltige Entwicklung14 , Integration von Migranten und benachteiligten Gruppen, Weiterbildung von Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau usw.) oder
  • innovative Ansätze zur Steigerung der Reichweite, Qualität und Wirksamkeit der bestehenden Zentren der beruflichen Exzellenz.

Die Netzwerke werden bestehende Zentren der beruflichen Exzellenz zusammenführen oder das Modell der beruflichen Exzellenz entwickeln, indem sie Partner aus verschiedenen Ländern miteinander verbinden, die beabsichtigen, berufliche Exzellenz in ihrem lokalen Kontext durch internationale Zusammenarbeit zu entwickeln. Sie könnten z. B. zur Umsetzungsphase der Initiative Neues Europäisches Bauhaus beitragen, indem sie mit den Gemeinden zusammenarbeiten, die an den durch die Initiative geförderten lokalen Veränderungen beteiligt sind.

Zentren der beruflichen Exzellenz können aus bereits vorhandenen Berufsschulen/Anbietern bestehen, die durch die von dieser europäischen Initiative vorgeschlagenen Aktivitäten Exzellenz anstreben. Sie können auch neu eingerichtete Zentren sein, die mit dem Ziel gegründet wurden, exzellente Ausbildungsangebote und Dienstleistungen bereitzustellen, die auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes abgestimmt sind.

Zentren der beruflichen Exzellenz erreichen ihre Ziele, indem sie eine Reihe lokaler/regionaler Partner zusammenbringen und eng mit ihnen zusammenarbeiten, z. B. Anbieter beruflicher Erstausbildung und Weiterbildung, Hochschuleinrichtungen (einschließlich Hochschulen für angewandte Wissenschaften und technischen Hochschulen), Forschungseinrichtungen, Wissenschaftsparks, Innovationsagenturen, Unternehmen, andere Arbeitgeber, Kammern und ihre Verbände, Sozialpartner, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, sektorale Kompetenzräte, Berufs-/Sektorenverbände, nationale und regionale Behörden und Entwicklungsagenturen, Arbeitsverwaltungen, Qualifikationsbehörden, Organisationen für soziale Eingliederung und Wiedereingliederung usw.

Im Rahmen dieser Aufforderung werden daher Projekte unterstützt, die lokale oder regionale Partner aus verschiedenen Ländern zusammenbringen und eine Reihe von Aktivitäten in drei Bereichen entwickeln: 1) Lehren und Lernen, 2) Zusammenarbeit und Partnerschaften und 3) Leitung und Finanzierung.

Die Zentren der beruflichen Exzellenz müssen, soweit dies relevant ist, EU-weite Instrumente und Werkzeuge15  anwenden.

Sie müssen ein Konzept für einen langfristigen Aktionsplan erstellen, die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach Abschluss des Projekts vorsieht. Dieser Plan ist auf der Grundlage tragfähiger Partnerschaften auf der jeweils angemessenen Ebene zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie wichtigen Arbeitsmarktakteuren zu erstellen. Auch die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit sollten Bestandteil des Plans sein.

Der Plan sollte ferner eine angemessene Wahrnehmbarkeit und weite Verbreitung der Arbeit der Netzwerke der Zentren der beruflichen Exzellenz auf politischer Ebene in der EU insgesamt sowie in den einzelnen Ländern gewährleisten und Einzelheiten darüber enthalten, wie die Bereitstellung von Projektergebnissen auf europäischer, nationaler und/oder regionaler Ebene mit den maßgeblichen Partnern erfolgen soll. Im Aktionsplan ist auch anzugeben, wie andere EU-Finanzierungsmöglichkeiten, nationale und regionale Finanzmittel sowie private Mittel die Einführung des Projekts unterstützen können.

Die Liste der bereits finanzierten Zentren der beruflichen Exzellenz finden Sie auf dem Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP). Factsheets zu den geförderten Projekten sind auch auf der Website der GD Beschäftigung, Soziales und Integration verfügbar.16

Förderkriterien

Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Zentren der beruflichen Exzellenz die folgenden Kriterien erfüllen:

Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?)

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen)

  • Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein
  • in einem der förderfähigen Länder, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein
  • im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sein
  • Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind, können ebenfalls – als Begünstigte, verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner – teilnehmen – jedoch nicht als Koordinator.

Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.

Die teilnehmenden Organisationen können beispielsweise sein (Liste nicht erschöpfend):

  • Berufsbildungsanbieter
  • Repräsentative Organisationen für Berufsbildungsanbieter
  • Unternehmen, Industrie, andere Arbeitgeber oder Branchenverbände
  • nationale/regionale Qualifikationsbehörden
  • Forschungsinstitute
  • Innovationsagenturen
  • für regionale Entwicklung zuständige Behörden
  • Internationale Organisationen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind

Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen)

Die Partnerschaft muss mindestens acht Antragsteller (Begünstigte) aus mindestens vier EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern umfassen.

Aus jedem EU-Mitgliedstaat bzw. jedem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen darunter Folgende sein:

  1. mindestens eine Organisation, die ein Unternehmen, eine Branche oder einen Sektor repräsentiert und
  2. mindestens ein Berufsbildungsanbieter (auf sekundärer und/oder tertiärer Stufe).

Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen bei diesen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu. Sie können nicht die koordinierende Organisation sein.

Die koordinierende Organisation muss aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland stammen.

Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können auch als Begünstigte oder verbundene Einrichtungen beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt. Sie können auch als assoziierte Partner teilnehmen. 

Förderfähige Aktivitäten

Der Antragsteller muss sich drei Aktivitätsclustern widmen (mit Einzelheiten zu den konkreten Maßnahmen und Ergebnissen). Für jeden Cluster muss eine Mindestanzahl von Aktivitäten aus der nachstehenden Liste ausgewählt werden:

  • mindestens vier Aktivitäten im Rahmen von Cluster 1 – Lehren und Lernen,
  • mindestens drei Aktivitäten im Rahmen von Cluster 2 – Zusammenarbeit und Partnerschaften und
  • mindestens zwei Aktivitäten im Rahmen von Cluster 3 – Leitung und Finanzierung.

Die Cluster werden nachstehend im Abschnitt „Einrichtung eines Projekts“ beschrieben.

Förderfähig sind berufliche Aus- und Weiterbildungsaktivitäten auf allen EQR-Stufen von 3 bis 8, einschließlich der Sekundarstufe II, der postsekundären nicht-tertiären Stufe sowie der tertiären Stufe (z. B. Fachhochschulen, polytechnische Institute usw.). Die Anträge dürfen jedoch nicht ausschließlich Aktivitäten umfassen, die sich an Lernende auf tertiärer Stufe richten; wenn ihr Schwerpunkt auf der Berufsbildung auf postsekundärer Stufe (EQR-Stufen 6 bis 8) liegt, müssen sie mindestens eine weitere Qualifikationsstufe im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf den EQR-Stufen 3 bis 5 sowie eine starke Komponente des arbeitsbasierten Lernens umfassen.

Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten)

Die Aktivitäten müssen in einem förderfähigen Land durchgeführt werden (siehe Teil A dieses Leitfadens).

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 48 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen).

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP).

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2024-PEX-COVE.

Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen in FTOP.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 7. Mai um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Auswahlkriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Einrichtung eines projekts

Zentren der beruflichen Exzellenz zeichnen sich durch einen systemischen Ansatz aus, bei dem Berufsbildungseinrichtungen zusammen mit einer Vielzahl anderer lokaler/regionaler Partner aktiv zur Schaffung von „Kompetenz-Ökosystemen“ beitragen. Sie sollen weitaus mehr leisten, als lediglich eine hochwertige berufliche Qualifikation anzubieten.

Es folgt eine Liste typischer Aktivitäten, die von diesen Zentren angeboten werden. Die Ziele der Projekte werden aufbauend auf einer Kombination dieser Aktivitäten erreicht (die Aufzählungspunkte sind indikative Beispiele für mögliche Maßnahmen im Rahmen jeder Aktivität).17

Beschreibung der Cluster:

Cluster 1 – Lehren und Lernen

Aktivität 1. Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen
  • durch Vorausschau auf den künftigen Qualifikationsbedarf unter Verwendung wirksamer Mittel zur raschen Ermittlung der sich ändernden Bedürfnisse des Arbeitsmarktes18  und Abstimmung des Qualifikationsangebots auf die Beschäftigungsmöglichkeiten, wobei auch die im Rahmen der Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit19  durchgeführten Arbeiten berücksichtigt werden, sofern diese relevant und verfügbar sind
  • durch Schwerpunktsetzung sowohl auf technische Fähigkeiten als auch auf Schlüsselkompetenzen20
  • durch Einbeziehung der für den grünen und den digitalen Wandel erforderlichen Kompetenzen21
Aktivität 2. Konzept des lebenslangen Lernens und der Inklusion in der Berufsbildung
  • durch Sicherstellung von Lernmöglichkeiten für Menschen aller Altersgruppen und mit jedem sozioökonomischen Hintergrund22
  • durch Kombination von Angeboten für die berufliche Erstausbildung und Angeboten für die Weiterbildung und Umschulung, die auf der Grundlage von Daten über Kompetenzen erstellt werden23
  • Bereitstellung von Berufsbildungsprogrammen auf höherem Niveau, Entwicklung flexibler Bildungswege und Kooperationsmechanismen zwischen Berufsbildungs- und Hochschuleinrichtungen24
Aktivität 3. Entwicklung von Lehrplänen und Qualifikationen für die berufliche Bildung, die eine Flexibilität und Individualisierung der Vermittlung ermöglichen
  • durch die Entwicklung individueller Lernpläne25 oder ‑wege für jeden Lernenden26 , auch für Erwachsene
  • Integration einer internationalen Lernmobilität27  in die Lehrpläne und die Validierung und Anerkennung der im Ausland erworbenen Lernergebnisse
  • Gestaltung von Qualifikationen, die sowohl Komponenten des schulischen als auch des arbeitsbezogenen Lernens28 einbinden
  • Entwicklung europäischer Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung29 , die zur Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmern beitragen und gleichzeitig ihre Anerkennung sowie die Transparenz, das Verständnis und die Übertragbarkeit von Lernergebnissen sicherstellen30
  • Entwicklung und/oder Verwendung von Microcredentials31  zur Anerkennung der Ergebnisse von kurzen Lernangeboten, die an eine Gesellschaft und einen Arbeitsmarkt angepasst sind, die raschen Veränderungen unterliegen
  • Nutzung der europäischen digitalen Zertifikate, die eine einfache Authentifizierung, Validierung und Anerkennung von Credentials jeglicher Größe, Form oder Gestalt ermöglichen
Aktivität 4. Entwicklung innovativer, auf den Lernenden ausgerichteter Lehr- und Lernmaterialien und ‑methoden
Aktivität 5. Investitionen in die berufliche Erstausbildung und berufliche Fortbildung von Lehrkräften und Ausbildern45
  • für die Entwicklung pädagogischer, technischer, grüner und digitaler Kompetenzen, einschließlich der für den Online- und Fernunterricht erforderlichen Kompetenzen
  • Verankerung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbildern in Lern-, Entwicklungs- und Internationalisierungsstrategien46
  • Unterstützung bei der Einführung einer Qualitätskultur auf der Grundlage definierter Verwaltungssysteme47
Aktivität 6. Einrichtung starker Qualitätssicherungsmechanismen
  • auf der Grundlage von europäischen Tools und Instrumenten wie EQAVET
  • Bemühung um die Zertifizierung von Bildungs- und Ausbildungsanbietern aufgrund von Standards, die von einschlägigen nationalen und/oder internationalen Normungsorganisationen entwickelt wurden – z. B. ISO 21001 oder EFQM (siehe auch EVTA label for VET Excellence)
Aktivität 7. Einrichtung wirksamer Rückmeldungsschleifen und Systeme zur Werdegang-Nachverfolgung
  • Einrichtung von Verfahren, Mechanismen und Instrumenten für wirksame Rückmeldungen und Überprüfungen als Teil eines strategischen Lernprozesses in der Organisation der Berufsbildung, um die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Angebots zu unterstützen und die Chancen für Lernende zu verbessern
  • Ermöglichung der rechtzeitigen Anpassung des Lernangebots auf der Grundlage wirksamer Systeme zur Werdegang-Nachverfolgung48
Aktivität 8. Bereitstellung von Beratungsdiensten
  • Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Beratung49  sowohl für junge Menschen als auch für Erwachsene zur Unterstützung ihrer Berufs-, Bildungs- und Ausbildungsentscheidungen sowie ihrer Teilnahme am lebenslangen Lernen
  • maßgeschneiderte Unterstützung für schutzbedürftige Personen
  • Befähigung Erwachsener, ihre Ansprüche auf Ausbildung zu nutzen
Aktivität 9. Validierung früherer Lernerfahrungen
  • Validierung von Kompetenzen, unabhängig davon, wie sie erworben wurden, auch außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung: am Arbeitsplatz, zu Hause oder bei freiwilligen Aktivitäten50 , als Grundlage für personalisierte Bildungsangebote

Cluster 2 – Zusammenarbeit und Partnerschaften

Aktivität 10. Einrichtung von Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen
  • Förderung der für beide Seiten vorteilhaften Beziehungen mit dem Unternehmenssektor durch die Bildung langfristiger Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen, auch im Hinblick auf Innovation und Antizipation des Kompetenzbedarfs
  • Zusammenarbeit bei der kontinuierlichen Überprüfung und Aktualisierung von Lehrplänen, um ihre Relevanz für die Bedürfnisse der Lernenden und des Arbeitsmarktes zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf das arbeitsbasierte Lernen und Auszubildende
  • Unterstützung von Unternehmen, anderen Arbeitgebern und insbesondere von KMU durch maßgeschneiderte Schulungen zur Weiterbildung und Umschulung
  • Zusammenarbeit mit den öffentlichen Arbeitsverwaltungen und der Zivilgesellschaft, um Arbeitslose und nichterwerbstätige Personen weiterzubilden und umzuschulen
  • Unterstützung der sektoralen und regionalen Zusammenarbeit, einschließlich des Beitritts zum Kompetenzpakt51 , und Schaffung von Synergien mit Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit, soweit relevant und verfügbar.
  • Bereitstellung von technischer Unterstützung, Bewertung des Qualifikationsbedarfs, Instrumenten und Methoden für KMU
  • Organisation von arbeitsbasiertem Lernen, Lehrstellen und Praktikumsangeboten für Lernende, gemeinsame Nutzung von Ausrüstung sowie Austausch von Lehrkräften und Ausbildern zwischen Unternehmen und Berufsbildungszentren52
Aktivität 11. Angewandte Forschung und Innovation
  • Zusammenarbeit mit Unternehmen, insbesondere mit KMU, bei Projekten der angewandten Forschung53 , an denen Lernende und Personal der beruflichen Bildung beteiligt sind
  • Nutzung oder gemeinsame Schaffung von Innovationszentren und Technologieverbreitungszentren54  zur Unterstützung des Innovationsprozesses von KMU unter Einbeziehung von Lernenden und Personal der beruflichen Bildung
  • Beitrag zur Schaffung und Verbreitung von neuem Wissen55
Aktivität 12. Internationalisierung der beruflichen Bildung und Mobilität im Ausland
  • Ausarbeitung einer strategischen Planung für internationale Aktivitäten, die eng mit der Entwicklung der Berufsbildungseinrichtung und der Qualität der Lehr- und Lernmethoden verbunden sind56
  • Schaffung von Unterstützungsstrukturen und Maßnahmen zur Förderung und Sicherstellung der Qualität von Mobilitätserfahrungen in der Berufsbildung (einschließlich der virtuellen Mobilität) zwischen den Partnern im Netzwerk der Zentren der beruflichen Exzellenz unter Einhaltung der Erasmus- Qualitätsstandards57
  • Einführung von Initiativen zur Mobilisierung von Lernenden, Lehrkräften und Ausbildern (einschließlich betrieblicher Ausbilder) sowie von Fachleuten, damit sie die im Rahmen des Programms Erasmus+ (Leitaktion 1) gebotenen Möglichkeiten zur Teilnahme an Mobilitätsphasen im Ausland nutzen
Aktivität 13. Förderung von unternehmerischen Fähigkeiten und Initiativen
  • Entwicklung einer unternehmerischen Kultur innerhalb von Berufsbildungseinrichtungen58 ​​​​​​​, einschließlich der Führungskräfte, des Personals, der Lehrkräfte und Ausbilder sowie der Lernenden59
  • Zusammenarbeit mit lokalen Partnern, um unternehmerische Fähigkeiten und Einstellungen der Lernenden zu entwickeln, die auf die Herausforderungen der Realität ausgerichtet sind
  • Bereitstellung oder Verknüpfung mit lokalen Gründerzentren für Lernende in der beruflichen Bildung zur Entwicklung ihrer unternehmerischen60  Initiativen
Aktivität 14. Höhere Attraktivität der Berufsbildung
  • durch die Durchführung von und die aktive Teilnahme an Kommunikationskampagnen und ‑aktivitäten61 , die die Attraktivität der Berufsbildung erhöhen sollen
  • Information über Beschäftigungsmöglichkeiten durch die Berufsbildung und Hinführung junger Menschen und Erwachsener (einschließlich Lernender in Grund- und Sekundarschulen) zu berufsbildenden Lernwegen
  • Einrichtung eines internationalen Berufsbildungscampus oder von Sommercamps62 , die sich an Lernende, Lehrkräfte und Ausbilder, leitendes Personal in Berufsbildungseinrichtungen und Gewerkschaften richten sowie an Personen, die eine Berufsausbildung in Betracht ziehen; gegebenenfalls Fokussierung auf bestimmte Berufsfelder, Produkte oder Dienstleistungen sowie auf komplexe Herausforderungen von gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung
Aktivität 15. Kompetenzwettbewerbe
  • Förderung der Teilnahme von Lernenden an branchenspezifischen, nationalen und internationalen beruflichen Kompetenzwettbewerben, um die Attraktivität der Berufsbildung und Exzellenz in der Berufsbildung zu fördern (z. B. die Wettbewerbe World Skills und/oder EuroSkills). Bitte beachten Sie, dass Preisgelder nicht als förderfähigen Kosten im Finanzplan aufgeführt werden können.

Cluster 3 – Leitung und Finanzierung

Aktivität 16. Autonomie und wirksame Leitung in der Berufsbildung
  • Entwicklung der Fähigkeit von Berufsbildungsanbietern, unabhängig und eigenverantwortlich Entscheidungen über pädagogische, organisatorische, finanzielle, personelle und andere Angelegenheiten zu treffen, um ihre Tätigkeit im Rahmen der nationalen Vorschriften und Regelungen auszuüben63
  • Einbeziehung relevanter Akteure, besonders von Unternehmen, Kammern, Berufs- und Branchenverbänden, Gewerkschaften, nationalen und regionalen Behörden und Sozialpartnern, einschließlich Vertretern der Lernenden, in die Leitung der Berufsbildungssysteme
Aktivität 17. Strategischer Ansatz für Kompetenzentwicklung und Leitung
  • aktive Beteiligung an den nationalen und regionalen Kompetenzsteuerungssystemen 
  • Beitrag mit Blick auf die Kompetenzen zur Gestaltung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene
Aktivität 18. gemeinsame Gestaltung von Kompetenz-Ökosystemen
  • Mobilisierung relevanter Wirtschafts- und Sozialpartner sowie anderer Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, um lokale Kompetenzökosysteme einzubeziehen bzw. aufzubauen, und zwar mit dem Ziel Innovation, Strategien für intelligente Spezialisierung und Cluster sowie Sektoren und Wertschöpfungsketten (industrielle Ökosysteme) zu unterstützen
  • Befähigung lokaler Kompetenz-Ökosysteme, einen Beitrag zur Anziehung ausländischer Investitionen64  zu leisten, indem sie dafür sorgen, dass rechtzeitig Kompetenzen für lokal investierende Unternehmen verfügbar sind
Aktivität 19. Entwicklung nachhaltiger Finanzierungsmodelle
  • Kombination öffentlicher und privater Mittel65  sowie einkommensschaffender Maßnahmen und vollständige Nutzung leistungsbezogener Finanzierungssysteme (falls zutreffend)
Aktivität 20. Vollständige Nutzung der nationalen und EU-Finanzierungsinstrumente
  • dazu gehören die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Mobilität von Lernenden und Personal, angewandte Forschungstätigkeiten, Infrastrukturinvestitionen zur Modernisierung von Berufsbildungszentren mit fortschrittlicher Ausrüstung, die Einführung von Managementsystemen zur Gewährleistung von Exzellenz und Nachhaltigkeit von Berufsbildungseinrichtungen und den von ihnen angebotenen Dienstleistungen

Das Projekt muss die ausgewählten Aktivitäten im Antragsformular klar benennen und erläutern, warum diese ausgewählt wurden, und auch beschreiben, wie die im Rahmen dieser Aktivitäten geplanten Schritte konkret zu den relevanten Arbeitspaketen und zu den Gesamtzielen des Projekts beitragen werden.

Erwartete wirkung

Die schrittweise Einrichtung und Entwicklung europäischer Netzwerke der Zentren der beruflichen Exzellenz dürfte die Fähigkeit der Berufsbildung erhöhen, das Kompetenzangebot an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse anzupassen, und sicherstellen, dass diese bei der Bereitstellung von Lösungen für die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem sich rasch wandelnden Qualifikationsbedarf eine führende Rolle spielt.

Indem die Zentren der beruflichen Exzellenz einen wesentlichen Teil des „Wissensdreiecks“ – der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Bildung und Forschung – bilden und sich grundlegend an der Vermittlung von Kompetenzen zugunsten von Innovation und intelligenter Spezialisierung beteiligen, dürften sie wertvolle Fähigkeiten und Kompetenzen gewährleisten, die zu hochwertigen, den Anforderungen einer innovativen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft genügenden Beschäftigungs- und Karrierechancen führen.

Dadurch, dass die Zentren der beruflichen Exzellenz fest in regionalen/lokalen Kontexten verankert und gleichzeitig auf transnationaler Ebene tätig sind, werden sie starke und dauerhafte Partnerschaften zwischen der Berufsbildungsgemeinschaft und der Arbeitswelt auf nationaler und grenzübergreifender Ebene bilden. Sie werden auch zur Internationalisierung der Berufsbildung beitragen, indem sie Partner aus der ganzen Welt zusammenbringen. Sie zielen auf eine „Aufwärtskonvergenz“ der Exzellenz in der Berufsbildung ab, die ohne Anreize, technische Unterstützung und Möglichkeiten des wechselseitigen Lernens seitens der EU nur schwer zu erreichen wäre.

Durch die weite Verbreitung der Projektergebnisse auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene und die Entwicklung eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts unter Berücksichtigung nationaler und regionaler Entwicklungsstrategien und Strategien zur intelligenten Spezialisierung wird erwartet, dass individuelle Projekte relevante Interessenträger innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Organisationen einbeziehen und eine dauerhafte Wirkung nach der Projektlaufzeit gewährleisten.

Gewährungskriterien

Es gelten die folgenden Gewährungskriterien:

Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 35 Punkte)

  • Bezug zur Politik: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie das transnationale Kooperationsnetzwerk der Zentren der beruflichen Exzellenz dazu beitragen wird, die Ziele zu erreichen, die mit den politischen Prioritäten entsprechend der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz66 ​​​​​​​ sowie der Osnabrücker Erklärung67  verfolgt werden.
  • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.
  • Kohärenz: Inwieweit geht der Vorschlag auf die Ziele der Aufforderung ein, sind die Ziele klar definiert und realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten Organisationen relevant sind; inwieweit beruht der Vorschlag auf einer angemessenen Bedarfsanalyse.
  • Aktivitäten: Inwieweit werden die aus den drei Clustern ausgewählten Aktivitäten klar benannt, beschrieben und mit den Gesamtzielen des Projekts verknüpft.
  • Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt modernste Methoden und Techniken und führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen allgemein für den Bereich, in dem er angesiedelt ist, oder für den geografischen Kontext, in dem das Projekt durchgeführt wird (z. B. Inhalte, erzielte Ergebnisse, angewandte Arbeitsmethoden, beteiligte Organisationen und Personen).
  • Regionale Dimension: Der Vorschlag lässt erkennen, dass er in jedem der teilnehmenden Länder zu Strategien für regionale Entwicklung und intelligente Spezialisierung auf der Grundlage der Ermittlung lokaler/regionaler Herausforderungen beiträgt.
  • Zusammenarbeit und Partnerschaften: Inwieweit werden mit dem Vorschlag die wichtigsten Partner, die für die Verwirklichung der Projektziele erforderlich sind, angemessen ermittelt und eingebunden; Erläuterung, wie sowohl auf lokaler als auch auf transnationaler Ebene starke und dauerhafte Beziehungen zwischen der Berufsbildungsgemeinschaft und den Unternehmen (die durch Kammern oder Verbände vertreten werden können), deren Interaktionen auf Gegenseitigkeit beruhen und für beide Seiten von Nutzen sind, geschaffen werden;
  • Europäischer Mehrwert: Der Vorschlag erbringt nachweislich einen klaren Mehrwert auf individueller (Lernende und/oder Personal), institutioneller und systemischer Ebene, der durch Ergebnisse zustande kommt, die von den Partnern ohne eine europäische Zusammenarbeit nur schwer zu erreichen wären.
  • Internationalisierung: Der Vorschlag lässt erkennen, dass er zur internationalen Dimension der Exzellenz in der Berufsbildung beiträgt, so auch zur Entwicklung von Strategien zur Förderung der transnationalen Mobilität von Lernenden und des Personals sowie nachhaltiger Partnerschaften in der Berufsbildung.
  • Digitale Kompetenzen: Inwieweit sieht der Vorschlag Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung digitaler Kompetenzen vor (z. B. Antizipation des Kompetenzbedarfs, innovative Lehrpläne und Lehrmethoden, Beratung).
  • Grüne Kompetenzen: Inwieweit sieht der Vorschlag Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer umweltfreundlichen Kreislaufwirtschaft vor (z. B. Antizipation des Kompetenzbedarfs, innovative Lehrpläne und Lehrmethoden, Beratung).
  • Soziale Dimension: Der Vorschlag umfasst bei allen Aktionen eine horizontale Perspektive zur Berücksichtigung der Vielfalt und zur Förderung gemeinsamer Werte wie Gleichberechtigung, einschließlich Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung und soziale Inklusion, auch für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf/geringeren Chancen.

Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen und Aktivitäten. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten und Dienste, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen führen.
  • Aktivitäten: Klare Beschreibung der Schritte, die im Rahmen der einzelnen, aus den drei Clustern ausgewählten Aktivitäten durchgeführt werden sollen, im Hinblick auf die erwarteten Ergebnisse/Leistungen sowie auf ihren konkreten Beitrag zu den relevanten Arbeitspaketen und zu den Gesamtzielen des Projekts.
  • Methodik: Qualität und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Methoden und ihre Eignung für die Erzielung der erwarteten Ergebnisse.
  • Management: Der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements, die Fähigkeit zur Koordinierung transnationaler Netzwerke und Führungskompetenz in einem komplexen Umfeld aus und schafft tragfähige Managementstrukturen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen. Die wichtigsten Leistungsindikatoren sind klar umrissen, und für ihre Bewertung und Erreichung wird ein Zeitplan festgelegt.
  • Finanzrahmen: Der Finanzrahmen beinhaltet angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt. Der Vorschlag ist kostenwirksam und weist den einzelnen Aktivitäten angemessene Mittel zu.
  • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen Es sind darin angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung sowie die Nutzung, Bewertung und Verbreitung der Projektergebnisse vorgesehen.
  • Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer-Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Diese Verfahren beinhalten eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts.
  • Falls das Projekt Mobilitätsaktivitäten (für Lernende und/oder Personal) umfasst: 
    • Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote
    • Eignung der Aktivitäten im Hinblick auf die Projektziele und die Anzahl der Teilnehmenden
    • Qualität der Regelungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmenden gemäß den Grundsätzen der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente

Qualität der Partnerschaft und der Kooperations­vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

  • Zusammensetzung: Es sind an dem Projekt Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Kompetenzen, Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft. Die Rolle der einzelnen Partner wird klar benannt und es wird erläutert, welchen Mehrwert sie erbringen.
  • Aufwärtskonvergenz: Inwieweit bringt die Partnerschaft Organisationen zusammen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind und sich in verschiedenen Stadien der Entwicklung von Konzepten der Exzellenz in der Berufsbildung befinden, und ermöglicht einen reibungslosen und wirksamen Austausch von Fachwissen und Kenntnissen zwischen diesen Partnern.
  • Geografische Dimension: Inwieweit sind an der Partnerschaft relevante Partner aus verschiedenen geografischen Regionen beteiligt, und inwieweit hat der Antragsteller die geografische Zusammensetzung der Partnerschaft begründet und ihre Relevanz für die Erreichung der Ziele der Zentren der beruflichen Exzellenz nachgewiesen. Inwieweit umfasst die Partnerschaft ein breites und angemessenes Spektrum relevanter Akteure auf lokaler und regionaler Ebene.
  • Einbeziehung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern: Eine etwaige Beteiligung von Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bringt gegebenenfalls einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt.
  • Zusammenarbeit: Die Entscheidungsfindung und Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen, den Teilnehmenden und sonstigen maßgeblichen Interessenträgern sind klar und angemessen im Einzelnen beschrieben (z. B.: Anzahl und Zeitplan der Sitzungen, Zusammensetzung der Gruppen, Beschreibung der erwarteten Ziele und Ergebnisse usw.) und in dem Gantt-Diagramm/Zeitplan des Projekts veranschaulicht.

Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

  • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Im Vorschlag wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus gemessen wird.
  • Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren Plan für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Zielvorgaben, Aktivitäten, einschlägige Zeitpläne, Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während und nach der Projektlaufzeit wirksam und zum Nutzen von Interessenträgern, Politikgestaltern, Beratungsfachleuten, Unternehmen, jungen Lernenden usw. verbreitet werden. In dem Vorschlag ist auch angegeben, welche Partner für die Verbreitung verantwortlich sind.
  • Wirkung: Aus dem Vorschlag geht die mögliche Wirkung des Projekts hervor:  
    • auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit
    • über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Einzelpersonen hinaus sowie das Potenzial des Projekts, in die regionale, nationale und/oder europäische Entwicklung von Kompetenzen in der Berufsbildung einzufließen
  • Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie klar definierte Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte und zur Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung.
  • Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie das Zentrum der beruflichen Exzellenz weiterentwickelt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet einen langfristigen Aktionsplan für die schrittweise Realisierung der Projektergebnisse und nachhaltigen Partnerschaften zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Interessenvertretern aus Schlüsselindustrien auf der jeweils angemessenen Ebene. Der festgelegte Plan umfasst die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit, wozu auch gehört, dass (europäische, nationale und private) finanzielle Ressourcen benannt werden, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile auf lange Sicht eine nachhaltige Wirkung entfalten.

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 70 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Gewährungskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 18 Punkte in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, mindestens 13 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ und 11 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“.

Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl bestimmt, die sie für das Gewährungskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.

Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. 

Generell – und innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen – sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (Open Educational Resources, OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden.

Exzellenzsiegel

Für Projektvorschläge, die bei der Bewertung die Qualitätsschwellen überschritten und eine Gesamtpunktzahl von mindestens 75 % erreicht haben, die aber im Rahmen von Erasmus+ nicht gefördert werden können, weil im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, kann ein Exzellenzsiegel verliehen werden, um die Qualität des Vorschlags zu bescheinigen und seine alternative Finanzierung auf nationaler oder regionaler Ebene zu erleichtern.

Das Exzellenzsiegel ist ein Qualitätssiegel, das an hochwertige Projektvorschläge vergeben wird, die aufgrund von Haushaltszwängen nicht im Rahmen von Erasmus+ finanziert werden können.68  Mit dem Siegel wird die Qualität des Vorschlags anerkannt und die Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten erleichtert. Finanzierungsstellen auf nationaler oder regionaler Ebene können den Projektvorschlag des Gütesiegelträgers auf der Grundlage der von den unabhängigen Experten der Kommission durchgeführten Qualitätsbewertung direkt finanzieren, ohne ein neues komplettes Bewertungsverfahren durchführen zu müssen. Die Verleihung des Exzellenzsiegels kann auch die alternative Finanzierung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) gemäß Artikel 73 Absatz 4 der Dachverordnung erleichtern.69

Antragsteller sollten darauf hingewiesen werden, dass die Verleihung eines Exzellenzsiegels nicht automatisch eine alternative Finanzierung garantiert, da die Entscheidung über eine mögliche Finanzierung der Projektvorschläge der Gütesiegelträger gänzlich im Ermessen der im Rahmen des EFRE oder ESF+ mit der Verwaltung der Kohäsionsfondsmittel betrauten Behörden oder anderer Finanzierungsstellen auf nationaler und regionaler Ebene liegt.  

Wenn der Antragsteller im Antragsformular eine vorherige Genehmigung erteilt hat, können die Daten des Projektvorschlags der Gütesiegelträger – unter uneingeschränkter Einhaltung der Vorschriften zur Vertraulichkeit des Vorschlags und zum Schutz personenbezogener Daten – über die nationalen Agenturen an die Verwaltungsbehörden der Kohäsionsfondsmittel und andere potenziell interessierte Finanzierungsstellen auf nationaler oder regionaler Ebene weitergegeben werden.

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt.

Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf 4 Mio. EUR.

Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig.

Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige70  gewährt.

KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer erfolgen.71 ​​​​​​​

Das entsprechende Arbeitspaket sollte die Kosten für mindestens ein jährliches Treffen (ein Vertreter jedes vollwertigen Projektpartners) enthalten, das von der Europäischen Kommission/Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur oder auf deren Initiative hin organisiert wird und dem Austausch bewährter Verfahren und dem wechselseitigen Lernen zwischen den Zentren der beruflichen Exzellenz dient.

Wie wird der pauschalbetrag für das projekt bestimmt?

Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen:

  1. Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.).
  2. Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten.
  3. Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Einrichtungen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist.
  4. Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen.

Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion.

Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest.

Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.

Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“.

Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Durch diese Förderform ist es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist.

  1. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32020H1202%2801%29 ↩ back
  2. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=de&pubId=8441&furtherPubs=yes ↩ back
  3. Siehe die Broschüre Berufliche Aus- und Weiterbildung: Kompetenzen für heute und die Zukunft. ↩ back
  4. Kompetenzökosysteme sind definiert als regionale oder sektorale soziale Gebilde, in denen menschliche Fähigkeiten entwickelt und für produktive Zwecke eingesetzt werden (Finegold 1999). Ihre grundlegenden Elemente sind das Unternehmensumfeld und die damit verbundenen Geschäftsmodelle, der institutionelle/politische Rahmen, die Art und Weise der Beschäftigung von Arbeitskräften, die Struktur der Arbeitsplätze sowie das Niveau der Kompetenzen und die Systeme für deren Aufbau (Buchanan et al, 2001). Siehe A guide to the skill ecosystem approach to workforce development. ↩ back
  5. Regionalentwicklungspolitik – Regionalentwicklung ist ein weit gefasster Begriff, kann aber als allgemeines Bemühen um den Abbau regionaler Ungleichheiten durch die Förderung (beschäftigungs- und wohlstandsfördernder) wirtschaftlicher Aktivitäten in den Regionen gesehen werden. ↩ back
  6. Innovation wird verstanden als die Einführung eines neuen oder deutlich verbesserten Produkts (Ware oder Dienstleistung) oder Verfahrens, einer neuen Vermarktungsmethode oder eines neuen Organisationsverfahrens in Bezug auf Geschäftspraxis, Abläufe am Arbeitsplatz oder externe Beziehungen. ↩ back
  7. Intelligente Spezialisierung ist ein ortsbezogener Ansatz, der sich durch die Ermittlung strategischer Interventionsbereiche auszeichnet, die sowohl auf der Analyse der Stärken und des Potenzials der Wirtschaft als auch auf einem unternehmerischen Entdeckungsprozess mit breiter Beteiligung der Interessengruppen basieren. Sie ist nach außen gerichtet und umfasst eine breite Sichtweise der Innovation. ↩ back
  8. Branchencluster sind Gruppen spezialisierter Unternehmen, häufig KMU, und weiterer verbundener Akteure mit unterstützender Funktion, die an einem Ort eng zusammenarbeiten. In Europa gibt es etwa 3000 spezialisierte Cluster. In der erneuerten EU-Industriepolitik werden Cluster als ein wirksames Instrument zur Förderung der industriellen Innovation anerkannt. Siehe die Europäische Plattform für Cluster-Zusammenarbeit (European Cluster Collaboration Platform, ECCP). ↩ back
  9. Siehe Education in the knowledge triangle. ↩ back
  10. Wie sie in der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen definiert sind. ↩ back
  11. Siehe die Arbeit der ETF zu öffentlich-privaten Partnerschaften für eine integrative Kompetenzentwicklung. ↩ back
  12. Siehe zum Beispiel die landwirtschaftliche Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-AGRI), die sich für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft einsetzt. ↩ back
  13. Siehe 14 industrielle Ökosysteme, wie in der Mitteilung der Kommission zur Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020 beschrieben, sowie in SWD(2021) 351, Jährlicher Binnenmarktbericht 2021. ↩ back
  14. Siehe die Berliner Erklärung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung. ↩ back
  15. Etwa EQR, EQAVET, die Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung oder die Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen usw. ↩ back
  16. https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=25692&langId=en https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=25693&langId=enhttps://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26252&langId=en https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26951&langId=en ↩ back
  17. Sie können auch durch andere, von den Partnern vereinbarte Aktivitäten ergänzt werden. ↩ back
  18. Siehe die Arbeit des Cedefop zu Qualifikationen für den Arbeitsmarkt und Abstimmung von Qualifikationen. ↩ back
  19. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de ↩ back
  20. Wie sie in der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen definiert sind. ↩ back
  21. Siehe Cedefop-Veröffentlichungen „Digital, greener and more resilient“ und „The green employment and skills transformation“ sowie die „ESCO taxonomy of skills for the green transition“. ↩ back
  22. ILO-Leitfaden: Guide on making TVET and skills development inclusive for all. ↩ back
  23. Auch auf der Grundlage bestehender Instrumente für Daten über Kompetenzen wie dem OVATE-Tool von Cedefop und anderen Kompetenzinitiativen, die darauf abzielen, arbeitsmarktrelevante Schulungen anzubieten (z. B. „Kompetenzpakt“ und Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit). ↩ back
  24. Siehe „Process model for the cooperation between VET and HE institutions“ und die anstehende OECD-Studie mit dem Titel „Pathways to Professions: Understanding higher vocational and professional tertiary education systems“. ↩ back
  25. Siehe Michele Schweisfurtha in „Learner-Centred Education in International Perspective“. ↩ back
  26. Siehe Finnlands Beispiel. ↩ back
  27. Einschließlich der „Internationalisierung im eigenen Land“, definiert als „zielgerichtete Integration internationaler und interkultureller Dimensionen in den formalen und nicht formalen Lehrplan für alle Schüler in inländischen Lernumgebungen“. Siehe Beelen & Jones, 2015. ↩ back
  28. Siehe die ETF-Veröffentlichung „A handbook for policy makers and social partners“ mit dem Titel „Work-based learning“. ↩ back
  29. Europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung beschreiben eine Reihe von zentralen Lernergebnissen, die Berufsprofilen entsprechen, die bei nationalen Berufsbildungsprogrammen in den EU-Ländern in bestimmten Berufsfeldern üblich und von Bedeutung sind. ↩ back
  30. Siehe Cedefop-Studie „Comparing Vocational Education and Training Qualifications“. ↩ back
  31. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H0627%2802%29&qid=1656349729862 ↩ back
  32. Makerspaces sind kollaborative Arbeitsräume zum Herstellen, Lernen, Erforschen und Teilen (siehe den Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle). ↩ back
  33. Siehe „The state of positive education“ und „IPEN International positive education network“. ↩ back
  34. Siehe die Abhandlung von Margherita Bacigalupo „Competence frameworks as orienteering tools“. ↩ back
  35. Der Europäische Referenzrahmen für digitale Kompetenzen. ↩ back
  36. EntreComp Rahmen für unternehmerische Kompetenz (Entrepreneurship Competence Framework). ↩ back
  37. Der europäische Rahmen für persönliche, soziale und lernbezogene Schlüsselkompetenzen. ↩ back
  38. Siehe europäischer Kompetenzrahmen für Nachhaltigkeit, „GreenComp“ und den Leitfaden von UNESCO-UNEVOC „Greening Technical and Vocational Education and Training: A Practical Guide for Institutions“. ↩ back
  39. Alle Informationen zu SELFIE für arbeitsbasiertes Lernen online. ↩ back
  40. Siehe Teste deine digitalen Kompetenzen | Europass. ↩ back
  41. Das europäische Zertifikat für digitale Kompetenzen ist eine Aktion, die im Aktionsplan für digitale Bildung vorgesehen ist. ↩ back
  42. Siehe das Beispiel der niederländischen MBO Exzellenz-Initiative. ↩ back
  43. Die Gemeinsame Forschungsstelle hat untersucht, wie die Kreativität im lebenslangen Lernen, auch in der Berufsbildung, gefördert wird. ↩ back
  44. Beispiele finden Sie in Tabelle 3 der Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle „Creativity – a transversal skill for lifelong learning“. ↩ back
  45. Siehe die Arbeit des Cedefop zur beruflichen Fortbildung von Lehrkräften und Ausbildern. ↩ back
  46. Siehe die Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Mobilität, insbesondere der Mobilität in Europa, von Lehrkräften und Ausbildenden während ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung. ↩ back
  47. Siehe auch die EU-Initiative zu Lehrkräfteakademien. ↩ back
  48. Siehe die Studie „Tracking Learning and Career Paths of VET graduates to improve quality of VET provision“, die Veröffentlichung „Mapping of VET graduate tracking measures“ sowie „Mapping the state of graduate tracking policies and practices“ und die Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung. ↩ back
  49. Siehe das Euroguidance Network, die Entschließung des Rates zu einer besseren Integration lebensumspannender Beratung in die Strategien für lebenslanges Lernen, die Veröffentlichung „Investing in career guidance“ sowie die Arbeit des Cedefop zum Thema „Lifelong Guidance“. ↩ back
  50. Siehe die Arbeit des Cedefop zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens sowie die Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens. ↩ back
  51. Siehe Kompetenzpakt. ↩ back
  52. Kann die Einrichtung und den Betrieb von Ausbildungsallianzen umfassen (siehe österreichisches Modell) und ITC (überbetriebliche Ausbildungszentren) (siehe deutsches Modell). Siehe auch das niederländische Beispiel für Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildung im IKT-Sektor. ↩ back
  53. Siehe Beispiele kanadischer Hochschulen und Institute, die die angewandte Forschung nutzen, um ihre Innovationsfähigkeit zu stärken und ihre starken Verbindungen zur Industrie und zur Gemeinschaft zu nutzen und die NCVER-Veröffentlichung „Developing VET applied research: steps towards enhancing VET's role in the innovation system“ sowie „SMEs and TAFEs collaborating through applied research for growth“. ↩ back
  54. Siehe Beispiel des Fraunhofer-Instituts zum Wissenstransfer von der Forschung der Institute zu privaten Unternehmen. ↩ back
  55. Siehe EU-Politik der Valorisierung: Forschungsergebnisse für die Gesellschaft einsetzen. ↩ back
  56. Siehe „GO-international – A practical guide on strategic internationalisation in VET“. ↩ back
  57. Siehe Erasmus-Qualitätsstandards – Mobilitätsprojekte – Berufsbildung, Erwachsene, Schulen und Modelle für Vereinbarungen über Mobilität und Lernen. ↩ back
  58. Siehe UNESCO-UNEVOC „Practical guide on Entrepreneurial learning for TVET institutions“. ↩ back
  59. Siehe EntreComp: Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen. Siehe JA Europe zur Vorbereitung auf Beschäftigung und Unternehmertum. ↩ back
  60. Siehe den Abschlussbericht über Unternehmergeist in der beruflichen Bildung, das Beispiel Österreichs für einen nationalen Aktionsplan für die Ausbildung zum Unternehmertum und „A guide for fostering entrepreneurship education“. ↩ back
  61. Siehe das deutsche Beispiel Sommer der Berufsausbildung. ↩ back
  62. Siehe Beispiele für ein Sommercamp, ein Tech Camp und ein Sommercamp für Kinder mit Behinderungen. ↩ back
  63. Berücksichtigung der pädagogischen, finanziellen und operationellen Autonomie des Managements in Verbindung mit wirksamen Rechenschaftsmechanismen. Siehe auch Georg Spöttl, „Autonomy of (Vocational) Schools as an Answer to Structural Changes“. ↩ back
  64. Siehe die Beispiele von Kanada und Singapur. ↩ back
  65. Siehe OECD Education GPS und die Veröffentlichung „Funding Mechanisms for Financing Vocational Training: An Analytical Framework“. ↩ back
  66. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020H1202(01)&from=EN ↩ back
  67. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=de&pubId=8441&furtherPubs=yes ↩ back
  68. Artikel 32 Absatz 3 der Erasmus+-Verordnung 2021–2027. ↩ back
  69. EUR-Lex – 32021R1060 – DE – EUR-Lex (europa.eu). ↩ back
  70. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de ↩ back
  71. unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf (europa.eu) ↩ back
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