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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport

Fragen und Antworten

Nachstehend finden Sie Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen zum Programm Erasmus+. Hierbei handelt es sich nur um einen Auszug. Konsultieren Sie daher bitte auch den Abschnitt „Möglichkeiten“ oder wenden Sie sich über die angegebenen Kontakte an uns, wenn Sie nicht fündig werden.

Schauen Sie unter den häufig gestellten Fragen nach, ob Ihre Frage schon beantwortet wurde.

Häufig gestellte Fragen

Personen aus Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien oder der Türkei können an den meisten Möglichkeiten teilnehmen, da diese Nicht-EU-Länder mit dem Programm Erasmus+ assoziiert sind.

Personen aus anderen Nicht-EU-Ländern können an gemeinsamen Erasmus-Mundus-Masterabschlüssen, internationalen Studenten- und Personalaustauschprogrammen (bei Teilnahme der Hochschule) oder Jugendaustauschprogrammen teilnehmen.

Die Teilnahmekriterien sind je nach Aktivität unterschiedlich. Genaue Informationen hierzu gibt es auf den Seiten zu den einzelnen Möglichkeiten.

Erasmus+ wird in zwei Arten von Ländern durchgeführt.

EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer

Diese können uneingeschränkt an allen Aktionen von Erasmus+ teilnehmen. Dazu gehören unter anderem alle EU-Mitgliedstaaten, die Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und die EU-Beitrittskandidaten. Früher wurden sie als Programmländer bezeichnet.

Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer

Diese können an bestimmten Aktionen von Erasmus+ teilnehmen. Davon gibt es viele in aller Welt. Früher wurden sie als Partnerländer bezeichnet.

Hier finden Sie die vollständige Liste der förderfähigen Länder

Organisationen aus den meisten Ländern der Welt einschließlich der meisten afrikanischen Länder können am Programm teilnehmen. Die Förderkriterien unterscheiden sich von Angebot zu Angebot. Daher ist es ratsam, sich auf den Seiten der einzelnen Angebote und im Programmleitfaden zu informieren.

Die Antragsverfahren unterscheiden sich je nachdem, ob der Antrag von einer Einzelperson oder einer Organisation gestellt wird und ob es sich bei der Aktivität um ein Angebot der nationale Agenturen oder der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur handelt. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sowie Vorlagen und Muster-Antragsformulare finden Sie auf der Seite Antragsverfahren.

Wenn Sie eine Organisation sind, die an Erasmus+ teilnimmt, können Sie hierfür den Entfernungsrechner verwenden, der alle Entfernungen als Luftlinie bemisst.

Hinweis: Antragsteller/innen sollten dieses Tool nicht nutzen, um die Höhe der Finanzierung zu berechnen. Diese Beträge hängen von mehreren Faktoren ab, unter anderem von den Verwaltungskosten der teilnehmenden Einrichtungen und der nationalen Agenturen. 

Die abschließende Entscheidung über die Höhe des Zuschusses für die Reise liegt bei der nationalen Agentur, die auch die Bewerbung prüft.