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Erasmus+ Programme Guide

The essential guide to understanding Erasmus+

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This guide is a detailed technical description of the Erasmus+ programme. It is mainly intended for organisations applying for funding.

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Kapazitätsaufbau im bereich der beruflichen AUS- und weiterbildung

Projekte zum Kapazitätsaufbau sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Berufsbildung tätigen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Ziel dieser Partnerschaften ist es, die Zugänglichkeit und das Reaktionsvermögen der Einrichtungen und Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu fördern.

Durch gemeinsame Initiativen, die die Zusammenarbeit über verschiedene Regionen der Welt hinweg fördern, sollen mit dieser Aktion die Kapazitäten von Berufsbildungsanbietern – insbesondere in den Bereichen Management, Governance, Integration, Qualitätssicherung und Innovation – gestärkt werden, damit sie besser in der Lage sind, mit dem Privatsektor/Unternehmen/Unternehmensverbänden zusammenzuarbeiten, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu erkunden und gemeinsam bedarfsgerechte Berufsbildungsmaßnahmen zu entwickeln. Internationale Partnerschaften sollten vor allem durch den Ausbau der Kapazitäten von Berufsbildungspersonal und Lehrkräften sowie durch die Stärkung der Verbindung zwischen Berufsbildungsanbietern und dem Arbeitsmarkt dazu beitragen, die Qualität der Berufsbildung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu verbessern.

Es ist vorgesehen, dass die Projekte zum Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung zu den umfassenderen politischen Zielen beitragen, die von der Europäischen Kommission und den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern oder der betreffenden Region verfolgt werden, zu denen auch die Global-Gateway-Investitionspakete zählen.

Ziele der aktion

Die Aktion wird insbesondere

  • Kapazitäten der Berufsbildungsanbieter aufbauen, um die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Akteuren im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachfrage- und chancenorientierte Berufsbildungsmaßnahmen zu stärken;
  • die Qualität und die Reaktionsfähigkeit der Berufsbildung auf sozioökonomische Möglichkeiten und soziale Entwicklungen verbessern, um die Arbeitsmarktrelevanz des Qualifikationsangebots zu erhöhen;
  • das Berufsbildungsangebot auf lokale, regionale und nationale Entwicklungsstrategien abstimmen.

Themenbereiche

Zu den Merkmalen, die den Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung kennzeichnen, gehören einige der nachstehend aufgeführten Themenbereiche. Die Vorschläge sollten auf eines oder mehrere der folgenden Themen ausgerichtet sein:

  • Arbeitsbezogenes Lernen (für junge Menschen und/oder Erwachsene);
  • Qualitätssicherungsmechanismen;
  • Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften/Ausbildern in Bereich der beruflichen Bildung;
  • Schlüsselkompetenzen, einschließlich unternehmerische Kompetenzen;
  • Öffentlich-privater Dialog und Partnerschaften im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung;
  • Innovation in der Berufsbildung;
  • Grüne und digitale Kompetenzen für den grünen und den digitalen Wandel;
  • Anpassung der Qualifikationen auf aktuelle und künftige Beschäftigungsmöglichkeiten, auch in vielversprechenden Wertschöpfungsketten, die sich in Entwicklung befinden.

Darüber hinaus können die Antragsteller auch Themenbereiche abdecken, die oben nicht aufgeführt sind. Diese müssen nachweislich besonders geeignet sein, die Ziele der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu erreichen und die ermittelten Bedürfnisse zu erfüllen.

Aktivitäten

Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den Zielen und den Themenbereichen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden.

Der Schwerpunkt der Projektaktivitäten muss im Rahmen dieser internationalen, weltweiten Aktion auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Organisationen im Bereich der Berufsbildung hauptsächlich in den von der Aktion erfassten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern liegen.

Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, beispielsweise:

  • Aufbau und Entwicklung von Netzwerken und Austausch bewährter Verfahren zwischen Berufsbildungseinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland;
  • Erstellung von Instrumenten, Programmen und anderen Materialien zum Aufbau der Kapazitäten von Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (praktische Ausbildungsprogramme und Instrumente zur Bewertung und Validierung von Lernergebnissen in der beruflichen Bildung, individuelle Aktionspläne für teilnehmende Einrichtungen); professionelle Beratung und Coaching-Methoden...);
  • Schaffung von Mechanismen zur Einbindung des privaten Sektors in die Gestaltung und Durchführung von Lehrplänen und zur Vermittlung hochwertiger beruflicher Erfahrungen für die Lernenden in der beruflichen Bildung;
  • Entwicklung und Transfer von pädagogischen Konzepten, Lehr- und Ausbildungsmaterialien und -methoden, einschließlich arbeitsgestütztes Lernen, virtuelle Mobilität, offene Bildungsressourcen und bessere Nutzung des IKT-Potenzials;
  • Entwicklung und Durchführung internationaler (virtueller) Austauschaktivitäten vor allem für das Personal (einschließlich Lehrkräften und nicht lehrendem Personal wie Schulleitern, Managern, Beratern, Betreuern usw.)

Falls Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal vorgeschlagen werden, sollten diese direkt zu den Zielen des Projekts beitragen und fest in die Projektlogik als Ganzes eingebettet sein.

Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten einen Mehrwert erbringen und sich unmittelbar auf die Verwirklichung der Projektergebnisse auswirken.

Regionale prioritäten

Die verfügbaren Haushaltsmittel sind auf verschiedene Regionen der Welt aufgeteilt (d. h. Westbalkan, östliche Nachbarschaft, Länder des südlichen Mittelmeerraums, Subsahara-Afrika, Lateinamerika und Karibik), wobei die Höhe der einzelnen Mittelzuweisungen unterschiedlich ist.

Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der Envelopes werden auf dem Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) veröffentlicht.

Die EU hat eine Reihe von Prioritäten bezüglich der geografischen Ausgeglichenheit und den spezifischen Zielen vorgegeben. Darüber hinaus werden die Organisationen ermutigt, mit Partnern in den ärmsten und am wenigsten entwickelten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zusammenzuarbeiten.

Für diese Aktion werden die folgenden regionalen Prioritäten festgelegt:

Wenn der Antrag ein oder mehrere Partnerländer der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) betrifft, sollte bei dem Vorschlag nachgewiesen werden, dass er den Empfehlungen der ETF gerecht wird, die in den entsprechenden Regionalberichten1  des Turin-Prozesses2  formuliert wurden.

Westbalkan  

Östliche Nachbarschaft

Länder des südlichen Mittelmeerraums 

Subsahara-Afrika 

Lateinamerika  

Karibik  

Falls die oben genannten regionalen Prioritäten berücksichtigt werden, muss für die Projekte nachgewiesen werden, wie und in welchem Umfang sie dies tun. 

Einrichtung eines projekts

Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich Berufsbildung umfassen vier Phasen:

  • Projektfindung und Anbahnung
  • Projektvorbereitung, Entwurf und Planung
  • Projektdurchführung und Überwachung der Aktivitäten
  • Projektüberprüfung und Folgenabschätzung

Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern.

Findung und Anbahnung

Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen Sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw.

Projektvorbereitung, Entwurf und Planung

Legen Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise fest; beschreiben Sie klar die vorgeschlagene Methodik unter Wahrung der Übereinstimmung zwischen den Projektzielen und Projektaktivitäten; stellen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben auf; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung und eines soliden und realistischen Kommunikationsplans, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern und Ausarbeitung des Vorschlags usw.

Durchführung und Überwachung der Aktivitäten

Durchführung des Projekts gemäß den Plänen und Erfüllung der Anforderungen an die Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Bestimmung von Abweichungen von den festgelegten Qualitätsnormen und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw.

Überprüfung und Folgenabschätzung

Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw.

Darüber hinaus wird von den Projekten erwartet, dass sie, wo dies angemessen und verhältnismäßig ist, Folgendes leisten:

  • Ein Konzept für einen langfristigen Aktionsplan beinhalten, der die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach Abschluss des Projekts vorsieht (auf der Grundlage dauerhafter Partnerschaften), einschließlich Maßnahmen zur Skalierbarkeit und finanziellen Nachhaltigkeit;
  • Gewährleistung eines angemessenen Bekanntheitsgrades und einer weiten Verbreitung der Projektergebnisse auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene mit den betroffenen Partnern.

Bei der Konzeption des Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte

Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten zum Kapazitätsaufbau in den verschiedenen Projektphasen zu steigern.

Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. 

Inklusion und Vielfalt

Das Programm unterstützt Projekte, die die soziale Inklusion fördern und darauf gerichtet sind, Menschen mit geringeren Chancen, darunter Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund, sowie Menschen, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten leben, Menschen, die mit sozioökonomischen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, oder Menschen, die möglicherweise aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden, besser zu erreichen.

Die Projekte werden dabei helfen, die Hindernisse zu beseitigen, mit denen diese Gruppen beim Zugang zu den vom Programm angebotenen Möglichkeiten konfrontiert sind, sowie zur Schaffung inklusiver Umfelder beitragen, die Chancengleichheit und Gleichstellung fördern und den Bedürfnissen der breiteren Gemeinschaft gerecht werden.

Ökologische Nachhaltigkeit

Das Programm unterstützt die Sensibilisierung für die Herausforderungen der Umwelt und des Klimawandels. Die Projekte werden ermutigt zum Aufbau von Kompetenzen in verschiedenen für die Nachhaltigkeit relevanten Branchen, zur Entwicklung von grünen branchenspezifischen Kompetenzstrategien und Methoden sowie zur Entwicklung zukunftsorientierter Lehrpläne, die den individuellen Bedürfnissen besser entsprechen. Das Programm unterstützt auch die Erprobung innovativer Praktiken, um Lernende und Berufsbildungsanbieter so vorzubereiten, dass sie zu wahren Akteuren des Wandels werden (z. B. für die Erhaltung von Ressourcen, die Einsparung von Energie, die Reduzierung von Abfall, den Ausgleich von CO2-Emissionen, die Entscheidung für nachhaltige Lebensmittel und Mobilitätsangebote usw.).

Digitale Dimension

Das Programm unterstützt Pläne von Einrichtungen der Primar- und Sekundarstufe und der beruflichen Aus- und Weiterbildung für den digitalen Wandel. Es fördert den gezielten Einsatz digitaler Technologien. Dies umfasst die Entwicklung von digitaler Pädagogik und von Fachkompetenz im Einsatz digitaler Instrumente, wozu auch gehört, barrierefreie und Unterstützungstechnologien bereitzustellen, sowie die Erstellung und innovative Nutzung digitaler Bildungsinhalte.

Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe

Das Programm unterstützt die aktive Bürgerschaft und Ethik im lebenslangen Lernen; Die Projekte sollten die Teilhabe der Menschen am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement fördern. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr gesellschaftliches und historisches Erbe anbelangt.

Welche kriterien müssen für die beantragung eines projekts zum kapazitätsaufbau im bereich berufliche AUS- und weiterbildung erfüllt sein?

Förderkriterien

Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für den Kapazitätsaufbau im Bereich berufliche AUS- und Weiterbildung die folgenden Kriterien erfüllen:

Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?)

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen)

  • Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein
  • im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätig sein
  • Die teilnehmenden Organisationen können beispielsweise sein (Liste nicht erschöpfend):
    • Berufsbildungsanbieter
    • Organisationen, die Unternehmen, Branchen, andere Arbeitgeber oder Sektoren repräsentieren
    • nationale/regionale Qualifikationsbehörden
    • Arbeitsvermittlungsdienste
    • Forschungsinstitute
    • Innovationsagenturen
    • für regionale Entwicklung zuständige Behörden
    • internationale Organisationen
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region.

Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2, 3, 9, 10 und 11 (siehe Teil A dieses Leitfadens). 

Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.

Der Koordinator muss eine im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätige Organisation sein. Diese stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Es kann sich nicht um eine verbundene Einrichtung handeln. Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nicht Koordinatoren sein.

Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner.

Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen)

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens vier Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens drei förderfähigen Ländern eingereicht werden:

  • Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer;
    • mindestens eine Organisation aus jedem dieser teilnehmenden Länder.
  • mindestens ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland:
    • mindestens zwei Organisationen aus dem/den teilnehmenden förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland/Drittländern aus derselben Region
    • Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an denselben Projekten teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig.

Dem Konsortium muss mindestens ein Berufsbildungsanbieter des nicht-tertiären Bildungsbereichs angehören.

Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. 

Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.

Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten)

Die Aktivitäten müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind.

Sofern dies im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts ordnungsgemäß begründet wird, gilt Folgendes:

  • Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem ein Organ der Europäischen Union seinen Sitz hat, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieses Organs beteiligt ist; 
  • Aktivitäten zur Weitergabe und Verbreitung der Ergebnisse können auch auf einschlägigen themenbezogenen transnationalen Veranstaltungen/Konferenzen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden.

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 12, 24 oder 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet sind und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen).

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP).

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2024-CB-VET

Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen im FTOP.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 29. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Auswahlkriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Gewährungskriterien

Kriterien sind hierbei:

Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

  • Verbindung zu den Themenbereichen: Relevanz des Vorschlags für die Ziele und Themenbereiche der Aktion.
  • Regionale Prioritäten: Der Vorschlag geht auf die regionalen Prioritäten ein, einschließlich der im Rahmen dieser Aktion aufgeführten einschlägigen politischen Dokumente (Mehrjahresrichtprogramme, Global-Gateway-Investitionspaket Afrika-Europa, Wirtschafts- und Investitionspläne und Regionalberichte des Turin-Prozesses).
  • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.
  • Lokaler Kontext: Der Vorschlag stützt sich auf eine angemessene Bedarfsanalyse und ist im lokalen Kontext des Ziellandes/der Zielländer durchführbar.
  • Kohärenz: Die Ziele des Antrags sind klar definiert und realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten Organisationen und die jeweiligen Zielgruppen von Bedeutung sind.
  • Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt die modernsten Methoden und Techniken und führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen allgemein für den Bereich, in dem er angesiedelt ist, oder für den geografischen Kontext, in dem das Projekt durchgeführt wird (z. B. Inhalte, erzielte Ergebnisse, angewandte Arbeitsmethoden, beteiligte oder als Zielgruppe ausgewählte Organisationen und Personen).
  • Komplementarität: ergänzt der Vorschlag andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen
  • Kapazitätsaufbau: Die Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau sind klar definiert und dienen dem Ziel, die Kapazitäten vor allem der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu stärken.
  • Verbindung zu Strategien: Die Aktivitäten fügen sich in die Entwicklungsstrategien der beteiligten Berufsbildungsanbieter und in die Unterstützungsstrategien auf Länderebene ein, einschließlich einer stärkeren Berücksichtigung von Beschäftigungsfähigkeit, Eingliederung, Vielfalt und sozioökonomisch benachteiligten Teilnehmenden, sofern dies relevant ist.
  • Horizontale Aspekte: die horizontalen Aspekte des Programms berücksichtigt werden.

Qualität der Projektkonzeption und-durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

  • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten und Dienste, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen führen. Er sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung sowie die Nutzung, Bewertung und Verbreitung der Projektergebnisse vor.
  • Methodik: Eignung und Qualität der zur Deckung des ermittelten Bedarfs vorgeschlagenen Methodik
  • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen
  • Nichtformale Lernmethoden: Qualität der vorgeschlagenen nichtformalen Lernmethoden – falls zutreffend, d. h. wenn die nichtformalen Lernmethoden im Antrag vorgeschlagen werden
  • Auswahl der Teilnehmenden: Qualität der Vorkehrungen für die Auswahl der Teilnehmenden, die an den Aktivitäten des Vorschlags beteiligt sind, im Hinblick auf die Ziele der Eingliederung und Vielfalt
  • Anerkennung und Anrechnung: die Qualität der Vorkehrungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie die konsequenter Einsatz der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente ( EQR10 , EQAVET11 , Europass12 , ESCO13 ​​​​​​​ und einschlägige Kompetenzrahmen wie DigComp14 ​​​​​​​, EntreComp15 ​​​​​​​, LifeComp16 ​​​​​​​, GreenComp17 );
  • Maßnahmen zur Qualitätskontrolle: Vorhandensein und Relevanz von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt
  • Kosteneffizienz: Kostenwirksamkeit des Projekts und Zuweisung angemessener Mittel für die einzelnen Aktivitäten
  • Mobilitätsaktivitäten: Eignung der Maßnahmen für die Auswahl und/oder Einbeziehung von Teilnehmenden in Mobilitätsaktivitäten (siehe „Schutz, Gesundheit und Sicherheit der Teilnehmenden“ in Teil A dieses Leitfadens sowie weitere Anforderungen und Empfehlungen für Mobilitätsprojekte im Rahmen der Leitaktion 1) – falls zutreffend, d. h. sofern Mobilitätsaktivitäten Bestandteil des Antrags sind

Qualität der Partnerschaft und der Kooperations­vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

  • Zusammensetzung: sind an dem Projekt Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft
  • Engagement: sind die Zuständigkeiten und Aufgaben so verteilt, dass das Engagement und die aktive Mitwirkung aller eingebundenen Organisationen deutlich werden
  • Zusammenarbeit: Vorhandensein wirksamer Mechanismen zur Abstimmung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren

Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

  • Wirkung: Mögliche Wirkung des Projekts:  
    • auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit
    • über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene
  • Verbreitung: Qualität der geplanten Verbreitungsmaßnahmen: Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Weitergabe der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus
  • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Er beschreibt die Maßnahmen zur Nutzung der Projektergebnisse während und nach der Projektlaufzeit.
  • Freier Zugang: In dem Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden.
  • Nachhaltigkeit: Qualität der Pläne, die die Nachhaltigkeit des Projekts gewährleisten sollen: Potenzial zur Entwicklung einer anhaltenden Wirkung und zur Erzielung von Ergebnissen, nachdem die EU-Finanzhilfe aufgebraucht ist. Gegebenenfalls Art der Einbeziehung des Privatsektors während und nach der Projektfinanzierung.

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Gewährungskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“, 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“).

Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Gewährungskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.

Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten.

Erwartete wirkung

Die geförderten Projekte sollten belegen, welche Wirkung sie voraussichtlich entfalten, indem sie die folgenden Ergebnisse erzielen:

  • Engere Verbindungen zwischen dem Berufsbildungssystem der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und ihrem Arbeitsmarkt;
  • Bessere Verbindungen zwischen Berufsbildungsprofilen und lokalen/regionalen/nationalen Strategien und Prioritäten;
  • Bessere Kapazitäten der Berufsbildungsanbieter, insbesondere in den Bereichen Management, Leitung, Integration, Qualitätssicherung, Innovation und Internationalisierung;
  • Stärkere Sensibilisierung von Personal, Managern, politischen Entscheidungsträgern und leitenden Lehrkräften in Bezug auf Ansätze zur Annäherung von Arbeitsmarkt und Berufsbildung;
  • Verbessere Kenntnisse, technische, Management- und pädagogische Kompetenzen von Lehrkräften und Ausbildern in der beruflichen Bildung;
  • Bessere Beiträge von Lehrkräften/Ausbildern, Lernenden in der beruflichen Bildung und Arbeitgebern bei der Gestaltung von Lehrplänen, Profilen und Ausbildungsreformen;
  • Verbesserung des Niveaus der Kompetenzen, Fähigkeiten und des Beschäftigungspotenzials der Lernenden in der beruflichen Bildung;
  • Verstärkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen;
  • Entwicklung der Kompetenzen der teilnehmenden Organisationen im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit;
  • Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen der Zielgruppen durch geeignete Aktivitäten und Initiativen;
  • Steigerung der sozialen und interkulturellen Kompetenzen im Bereich der beruflichen Bildung.

Generell – und innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen – sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (Open Educational Resources, OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden.

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt.

Die EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf mindestens 100 000 EUR und höchstens 400 000 EUR.

Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig.

Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige18  gewährt.

KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer19 erfolgen.

Wie wird der pauschalbetrag für das projekt bestimmt?

Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen:

  • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.).
  • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten.
  • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Einrichtungen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist.
  • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen.

Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion.

Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.

Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“.

Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Durch diese Förderform ist es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist.

  1. https://www.etf.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/policies-human-capital-development-southern-and-eastern; https://www.etf.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/policies-human-capital-development-eastern-partnership-etf; https://www.etf.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/policies-human-capital-development-south-eastern-europe-and ↩ back
  2. Der Turin-Prozess (Torino Process, TRP) ist ein partizipativer Prozess, der eine evidenzbasierte Analyse der Politik der beruflichen Aus- und Weiterbildung in einem Land ermöglicht. Der 2010 eingeführte und alle zwei Jahre durchgeführte Turin-Prozess liefert eine Momentaufnahme des Entwicklungsstandes der Berufsbildungssysteme in den Partnerländern der ETF sowie einen Überblick über die erzielten Fortschritte und die Prioritäten für die Zukunft. ↩ back
  3. https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/system/files/202010/communication_on_wb_economic_and_investment_plan_october_2020_en.pdf ↩ back
  4. https://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_186_f1_joint_staff_working_paper_en_v2_p1_1356457_0.pdf (Anhang 1 enthält den Wirtschafts- und Investitionsplan). ↩ back
  5. https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/joint-staff-working-document-renewed-partnership-southern-neighbourhood-economic-and-investment-plan_en ↩ back
  6. https://ec.europa.eu/international-partnerships/global-europe-programming_de  ↩ back
  7. https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/stronger-europe-world/global-gateway/eu-africa-global-gateway-investment-package_de ↩ back
  8. Siehe oben. ↩ back
  9. Siehe oben. ↩ back
  10. Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) | Europass. ↩ back
  11. EQAVET – Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung – Beschäftigung, Soziales und Integration – Europäische Kommission (europa.eu). ↩ back
  12. Digitale Europass-Tools | Europass. ↩ back
  13. ESCO (Europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe). ↩ back
  14. DigComp (Referenzrahmen für digitale Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger). ↩ back
  15. EntreComp (Europäischer Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen). ↩ back
  16. LifeComp (Europäischer Rahmen für die Schlüsselkompetenz „Persönliche Kompetenz, soziale Kompetenz und Lernkompetenz“). ↩ back
  17. GreenComp (Europäischer Kompetenzrahmen für Nachhaltigkeit). ↩ back
  18. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de ↩ back
  19. unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf (europa.eu) ↩ back
Tagged in:  Lernende und Lehrkräfte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung