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Erasmus+ Programme Guide

The essential guide to understanding Erasmus+

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This guide is a detailed technical description of the Erasmus+ programme. It is mainly intended for organisations applying for funding.

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Allianzen für innovation

Ziel der Allianzen für Innovation ist es, die Innovationskapazität Europas durch die Förderung der Innovation im Wege von Zusammenarbeit und Wissensfluss zwischen der Hochschulbildung und der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie dem breiteren sozioökonomischen Umfeld, einschließlich der Forschung, zu stärken.

Außerdem zielen sie darauf ab, die Vermittlung neuer Kompetenzen zu fördern und Missverhältnisse zwischen Kompetenznachfrage und ‑angebot zu minimieren, indem sie neue Lehrpläne für die Hochschulbildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung konzipieren und erstellen und die Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen in der EU unterstützen.

Ziele der aktion

Diese Partnerschaften sollen ein kohärentes und umfassendes Bündel sektorspezifischer oder sektorübergreifender Aktivitäten umsetzen, die sich an künftige Wissensentwicklungen in der gesamten EU anpassen lassen.

Um Innovationen anzukurbeln, wird der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Talenten und Kompetenzen liegen. Erstens sind digitale Kompetenzen in allen Berufsprofilen auf dem gesamten Arbeitsmarkt immer wichtiger geworden. Zweitens muss der Übergang zu einer stärker kreislauforientierten und ökologisch ausgerichteten Wirtschaft durch Änderungen der Qualifikationen und der nationalen Bildungs- und Ausbildungslehrpläne unterstützt werden, um den neu aufkommenden Bedarf in der Berufswelt an „grünen“ Kompetenzen und nachhaltiger Entwicklung zu decken. Drittens erfordert der Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft in allen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft eine schnellere Einführung neuer Technologien, besonders in den hochinnovativen Deep-Tech-Bereichen.

Die Ziele von Allianzen für Innovation können durch die Bewerbung für eines oder beide der folgenden Lose erreicht werden (eine Organisation kann an mehreren Vorschlägen beteiligt sein):

Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen

Allianzen für Bildung und Unternehmen sind transnationale, strukturierte und ergebnisorientierte Projekte, bei denen die Partner gemeinsame Ziele verfolgen und zusammenarbeiten, um Innovation, neue Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerische Denkweisen zu fördern.

Sie zielen darauf ab, Innovation in der Hochschulbildung, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in Unternehmen und im breiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern. Dazu gehört die Bewältigung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen, wie Klimawandel, demografischer Wandel, Digitalisierung, das Aufkommen neuer, disruptiver (Deep-Tech-)Technologien wie künstliche Intelligenz und rasche Veränderungen der Beschäftigung, durch soziale Innovation und Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft sowie Innovationen auf dem Arbeitsmarkt.

Bei Allianzen für Bildung und Unternehmen kommen Unternehmen sowie Anbieter von Hochschul- und Berufsbildung zusammen, um partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie sind in einem oder mehreren verschiedenen Wirtschaftszweigen tätig und schaffen zuverlässige und nachhaltige Beziehungen und stellen ihren innovativen und transnationalen Charakter in jeder Hinsicht unter Beweis. Jede Partnerschaft muss mindestens eine Berufsbildungsorganisation und eine Hochschulorganisation umfassen, kann jedoch entweder auf beide oder nur auf einen dieser Bildungsbereiche ausgerichtet sein. Die Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungs- und Hochschuleinrichtungen sollte sachdienlich sein und beiden Sektoren zugutekommen.

Mit Allianzen für Innovation sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Förderung neuer, innovativer und multidisziplinärer Lehr- und Lernkonzepte: Förderung der Innovation bei der Gestaltung und Bereitstellung von Bildungsangeboten, Lehrmethoden, Bewertungsmethoden, Lernumgebungen und/oder der Entwicklung neuer Kompetenzen
  • Förderung der Kompetenzentwicklung in den Deep-Tech-Bereichen: Förderung der Innovationskapazität Europas durch Erweiterung des Talentpools im Bereich dieser neuen disruptiven Technologien
  • Förderung der Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa
  • Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen (z. B. hinsichtlich Chancengleichheit, Inklusion, Klimawandel, Umweltschutz und nachhaltiger Entwicklung)
  • Anregung von Eigeninitiative und unternehmerischen Einstellungen, Denkweisen und Kompetenzen bei Lernenden, Personal im Bildungsbereich und anderen Arbeitskräften im Einklang mit dem europäischen Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen (EntreComp)1
  • Verbesserung der Qualität und Relevanz von Kompetenzen, die im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme entwickelt und bescheinigt werden (einschließlich neuer Kompetenzen und der Bekämpfung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage)
  • Erleichterung des Wissensflusses und der gemeinsamen Schaffung von Wissen zwischen Hochschul- und Berufsbildung, Forschung, dem öffentlichen Sektor und der Wirtschaft
  • Aufbau und Unterstützung wirksamer und effizienter Systeme für Hochschulbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung, die vernetzt und inklusiv sind und einen Beitrag zur Innovation leisten

Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“2 )

Ziel der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung ist es, neue strategische Ansätze und eine Zusammenarbeit im Hinblick auf konkrete Lösungen für die Entwicklung von Kompetenzen sowohl kurz- als auch mittelfristig in Bereichen herbeizuführen, in denen der Kompetenzpakt – eine wichtige Aktion der europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz – umgesetzt wird. Hauptziel des Pakts ist es, Ressourcen zu mobilisieren und alle relevanten Interessenträger dazu anzuregen, konkrete Maßnahmen für die Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte zu ergreifen, indem Anstrengungen gebündelt und Partnerschaften eingerichtet werden, auch auf EU-Ebene, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts Rechnung tragen und den ökologischen und digitalen Wandel sowie nationale, regionale und lokale Qualifikations- und Wachstumsstrategien unterstützen. Daher werden die Arbeitsergebnisse der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung, d. h. Erfassung von Daten über Kompetenzen, Qualifikationsstrategien, Berufsprofile, Ausbildungsprogramme und langfristige Planung auf Branchenebene, einen wichtigen Beitrag zur Tätigkeit der groß angelegten ökosystembasierten Partnerschaften leisten, die sich dem Kompetenzpakt angeschlossen haben.

Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung sollen Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt schließen, die das Wachstum, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Branchen oder Bereichen behindern, indem sie auf kurzfristige Interventionen ebenso wie langfristige Strategien setzen. Diese Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen umgesetzt, die in der neuen Industriestrategie für Europa3  benannt wurden (siehe Förderkriterien).

Die groß angelegten Kompetenzpakt-Partnerschaften in Ökosystemen werden auf der Blaupause für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung aufbauen. Daher werden Allianzen im Rahmen von Los 2 die Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen des Pakts mittels der Entwicklung von branchenspezifischen Kompetenzstrategien unterstützen. Diese Strategien müssen hinsichtlich der Verringerung von Defiziten, Lücken und Diskrepanzen bei den Kompetenzen system- und strukturrelevante Wirkung zeigen und darüber hinaus die Angemessenheit der Qualität und des Kompetenzniveaus gewährleisten. Die branchenspezifischen Kompetenzstrategien müssen klar festgelegte Aktivitäten, Meilensteine und eindeutig definierte Ziele beinhalten, damit die Qualifikationsnachfrage und das Qualifikationsangebot so aufeinander abgestimmt werden können, dass die umfassende Umsetzung der groß angelegten ökosystembasierten Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Pakts vorangebracht wird. Die Allianzen sollen die Grundlagen für diese Kompetenzpartnerschaften schaffen und Vorgaben für den weiteren Kurs nach Abschluss der Projekte liefern.

Gestützt auf Erkenntnisse zum Kompetenzbedarf in Bezug auf Berufsprofile unterstützen Allianzen im Rahmen der Blaupause die Gestaltung und Vermittlung von transnationalen Inhalten für die allgemeine und berufliche Bildung sowie von Lehr- und Ausbildungsmethoden für eine rasche Verbreitung auf regionaler und lokaler Ebene und für neu entstehende Berufe. Zu diesem Zweck sollten die Allianzen ihre Vorschläge auf bestehende Arbeiten von Zentren der beruflichen Exzellenz4 , von Regionen, die Strategien für eine intelligente Spezialisierung5  umsetzen, von europäischen Cluster-Partnerschaften6  und von Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT)7  stützen, die in demselben industriellen Ökosystem tätig sind.

Die Vorschläge sollten ein Konzept für Programme zur fortlaufenden beruflichen Weiterbildung beinhalten, die dem dringenden Qualifikationsbedarf von Menschen im erwerbsfähigen Alter Rechnung tragen. Zudem sollten die Vorschläge Entwicklungen im Zusammenhang mit neu entstehenden Berufsprofilen und die Konzeption entsprechender Qualifikationen beinhalten, die die Sekundarstufe II und die postsekundäre Stufe der Berufsbildung (EQR-Stufen 3 bis 5) sowie die tertiäre Stufe (EQR-Stufen 6 bis 8) abdecken sollten. Darüber hinaus sollten die Vorschläge ein Konzept für entsprechende Kernlehrpläne und Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung beinhalten, die zu diesen Qualifikationen führen.

An jedem Projekt müssen als Partner sowohl Organisationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Hochschulbildung als auch Arbeitsmarktakteure beteiligt sein. Idealerweise sind in die Projekte auch politische Gremien, Zertifizierungsstellen sowie europäische Branchenverbände und Vertreter der Industrie eingebunden.

Welche kriterien müssen für die beantragung von Allianzen für Innovation erfüllt sein?

Förderkriterien

Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen die folgenden Kriterien erfüllen:

Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?)

Die Antragsteller (Begünstigten und gegebenenfalls verbundenen Einrichtungen) sind: 

 

  • öffentliche oder private Organisationen 
    •  Hochschuleinrichtungen,
    • Berufsbildungsanbieter,
    • Netzwerke von Berufsbildungsanbietern,
    • kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftliche Unternehmen),
    • Forschungsinstitute,
    • Nichtregierungsorganisationen,
    • öffentliche Einrichtungen auf lokaler,
    • regionaler oder nationaler Ebene,
    • Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind, zwischengeschaltete
    • Stellen, die Bildungs-, Berufsbildungs- oder Jugendorganisationen oder Unternehmen vertreten,
    • Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen, Handels-,
    • Industrie- oder Arbeitskammern, Handwerkskammern, europäische oder nationale Sozialpartner,
    • Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen,
    • einschließlich Langzeitpflegeeinrichtungen,
    • Behörden, die für die allgemeine und berufliche Bildung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständig sind,
    • Arbeitsämter, nationale statistische Ämter,
    • Wirtschaftsentwicklungsagenturen,
    • Branchen- oder Berufsverbände,
    • Räte für branchenspezifische Kompetenzen, Einrichtungen,
    • die Berufsberatung, Informationsdienste und Arbeitsvermittlungsdienste anbieten 
  • in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig.

Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können ebenfalls als Begünstigte, verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner, jedoch nicht als Koordinator teilnehmen, wenn ihre Teilnahme einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt mit sich bringt.

Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 

In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung.  

Zusammensetzung von Konsortien  (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen)

An Allianzen für Bildung und Unternehmen müssen mindestens acht Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) beteiligt sein, die in mindestens vier EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Dem Konsortium müssen mindestens drei Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens drei Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) angehören. An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) beteiligt sein.

Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu und können nicht als Koordinator fungieren.

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 24 oder 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung erfolgen).

Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektziel und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten gewählt werden.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP).

Kennnummer der Aufforderung Los 1: ERASMUS-EDU-2024-PI-ALL-INNO-EDU-ENTERP

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 7. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Auswahlkriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Los 2 – Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit (Umsetzung der „Blaupause“) die folgenden Kriterien erfüllen:

Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?)

Die Antragsteller (Begünstigten und gegebenenfalls verbundenen Einrichtungen) sind:

  • Eingetragene Mitglieder des Kompetenzpakts8
  • Öffentliche oder private Organisationen, die rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind, wie z. B.: 
    • Hochschuleinrichtungen
    • Berufsbildungsanbieter
    • Netzwerke von Berufsbildungsanbietern
    • kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)
    • Forschungsinstitute
    • Nichtregierungsorganisationen
    • lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
    • in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen
    • Vermittler, die Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend sowie Unternehmen vertreten
    • Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen
    • Handels-, Industrie-, Arbeiter- oder Handwerkskammern
    • Sozialpartner auf europäischer oder nationaler Ebene
    • Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich Langzeitpflege
    • für allgemeine und berufliche Bildung oder für Beschäftigung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständige Behörden
    • Arbeitsvermittlungsdienste
    • nationale statistische Ämter
    • Agenturen für wirtschaftliche Entwicklung
    • Branchen- oder Berufsverbände
    • Branchenräte für Qualifikationen
    • Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen sowie Arbeitsvermittlungsagenturen bzw. Arbeitsverwaltungen

Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können ebenfalls als Begünstigte, verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner, jedoch nicht als Koordinator teilnehmen, wenn ihre Teilnahme einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt mit sich bringt.

Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. 

In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Teilnehmende Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern benötigen keine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung.  

Zusammensetzung von Konsortien  (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen)

An Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Blaupause) müssen mindestens zwölf Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) beteiligt sein, die in mindestens acht EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Dem Konsortium müssen mindestens fünf Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder repräsentative Vermittlerorganisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Handelsverbände) und mindestens fünf Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Berufsbildungsanbieter und Hochschuleinrichtungen) als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) angehören. An jedem Vorschlag sollten mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) beteiligt sein.

Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestförderkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu und können nicht als Koordinator fungieren.

Branchen oder Bereiche

Die 14 im jährlichen Binnenmarktbericht 20219  benannten industriellen Ökosysteme:

  1. Mobilität-Verkehr-Automobilbereich:Herstellung von Kraftfahrzeugen, Schiffen und Zügen sowie Zubehör deren Reparatur und Instandhaltung; Frachtverkehr usw.
  2. Textilien:Produktion von Textilien, Bekleidung, Schuhen, Leder und Schmuck usw.
  3. Erneuerbare Energie:Elektromotoren, Verbrennungsmotoren und Turbinen; Stromerzeugung; Gewinnung und Verteilung von Gas usw.
  4. Elektronik:Produktion von Elektronik usw.
  5. Einzelhandel:Einzelhandel; Großhandel mit direktem Kontakt zu Verbrauchern usw.
  6. Baugewerbe:Bau von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Bau von Straßen und Schienenwegen; Bau von öffentlichen Versorgungsanlagen und Tiefbau; damit verbundene Tätigkeiten; usw.
  7. Raumfahrt/Verteidigung:Produktion von Luftfahrzeugen; Produktion von Raumfahrzeugen und damit verbundene Dienstleistungen; Verteidigungsprodukte und Technologien usw.
  8. CO2-arme energieintensive Industrien:Gewinnung fossiler Brennstoffe; Raffination; Herstellung von Erzeugnissen mit hoher Umweltwirkung: Kunststoffe, Chemikalien, Düngemittel, Eisen und Stahl, forstwirtschaftliche Produkte, Zement, Gummi, Nichteisenmetalle usw.
  9. Tourismus:Personenverkehr und Reisen; Hotels, Kurzzeitunterkünfte; Restaurants und Gastronomie; Veranstaltungen, Themenparks usw.
  10. Agrarerzeugnisse und Lebensmittel:Pflanzliche und tierische Erzeugung; Lebensmittelverarbeitung; Veterinärwesen usw.
  11. Kreativ-/Kulturwirtschaft:Zeitungen, Bücher und Zeitschriften; Filme, Videofilme und Fernsehen; Radio und Musik; usw.
  12. Digitales:Telekommunikation; Software und Programmierung; Webportale; Herstellung von Computern und Ausrüstungen usw.
  13. Nachbarschafts-/Sozialwirtschaft:Gemeinwirtschaftliche Unternehmen, Verbände und Genossenschaften mit dem Ziel, eine soziale Wirkung zu erzielen, usw.
  14. Gesundheit:Arzneimittel und pharmazeutische Ausrüstungen; Krankenhäuser, Pflegeheime, Heimpflege usw.
    1. Die Allianzen müssen für ihren Vorschlag das jeweilige industrielle Ökosystem auswählen, auf das sich ihr Projekt bezieht.10

 Ein Vorschlag kann ein Ökosystem, das nicht Gegenstand eines laufenden Projekts im Rahmen der Blaupause ist, oder ein Ökosystem betreffen, für das bereits ein Blaupausen-Projekt läuft. Im letztgenannten Fall muss sich der Vorschlag auf Themenfelder und Bereiche beziehen, die sich deutlich von denen des laufenden Blaupause-Projekts bzw. der laufenden Blaupause-Projekte unterscheiden.11

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 48 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen).

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP).

Kennnummer der Aufforderung Los 2: ERASMUS-EDU-2024-PI-ALL-INNO-BLUEPRINT

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 7. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Auswahlkriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Einrichtung eines projekts

Jede Allianz führt eine Reihe kohärenter, umfassender und variabler, miteinander verbundener Aktivitäten durch, um die Innovation in der Hochschulbildung, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und in Unternehmen (einschließlich großer, kleiner und mittlerer Unternehmen und gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) sowie im breiteren sozioökonomischen Umfeld zu fördern.

Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen

Mindestens eine der folgenden Aktivitäten (nicht erschöpfende Liste) sollte in jeder Allianz für Bildung und Unternehmen vorgesehen sein:

Förderung von Innovation

  • Gemeinsame Entwicklung und Umsetzung neuer Lern- und Lehrmethoden (z. B. neue multidisziplinäre Lehrpläne, an den Lernenden orientierte und problemorientierte Unterrichts- und Lernkonzepte, Nutzung innovativer Technologien, vermehrte Nutzung von Microcredentials)
  • Entwicklung und Erprobung von Weiterbildungsprogrammen und ‑aktivitäten mit und in Unternehmen
  • Entwicklung und Durchführung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen zur Unterstützung des Erwerbs von Kompetenzen, die in den Deep-Tech-Bereichen benötigt werden
  • Einrichtung von Gründerzentren in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in ganz Europa in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmenssektor, um studentischen Unternehmern dabei zu helfen, ihre Ideen zu Geschäftsideen weiterzuentwickeln; das könnte beispielsweise über eine breite Palette von Dienstleistungen erreicht werden, angefangen bei der Vermittlung von Kompetenzen und Schulungen zu den Bereichen Finanzen, Unternehmertum und Management bis hin zur Bereitstellung von Büroräumen und der Erleichterung von Risikokapitalfinanzierungen
  • Entwicklung und Erprobung von Lösungen für dringende soziale Anforderungen, die vom Markt nicht berücksichtigt werden und auf schutzbedürftige Gruppen in der Gesellschaft ausgerichtet sind; Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen oder Herausforderungen im Zusammenhang mit Veränderungen von Einstellungen und Werten, Strategien und politischen Maßnahmen, organisatorischen Strukturen und Prozessen, Durchführungssystemen und -diensten;
  • Entwicklung von Lösungen für Herausforderungen sowie von Produkt- und Prozessinnovationen (durch die Zusammenarbeit von Studierenden, Hochschullehrkräften und Praktikern)

Entwicklung von Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen, Kompetenzen und Fähigkeiten

  • Entwicklung neuer Lehrmethoden und Lerninstrumente, einschließlich des Erwerbs und der Anwendung von Querschnittskompetenzen in Hochschulbildungs- und Berufsbildungsprogrammen, die in Zusammenarbeit mit Unternehmen konzipiert wurden und darauf abzielen, Beschäftigungsfähigkeit und Kreativität zu fördern und neue Berufswege zu erschließen
  • gegebenenfalls Einführung von Eigeninitiative und Unternehmergeist in den verschiedenen Fachgebieten, Lehrplänen, Kursen usw., um Studierenden, Forschern, Personal und Pädagogen die Kompetenzen, Fähigkeiten und Motivation zu vermitteln, damit sie Eigeninitiative und Unternehmergeist entwickeln und in der Lage sind, verschiedene Herausforderungen in der Ausbildung sowie in ihrem Berufs- und Privatleben zu bewältigen
  • Erschließung neuer Lernmöglichkeiten durch die praktische Erfahrung und Anwendung der Eigeninitiative und unternehmerischer Kompetenzen und Fähigkeiten, die zur Einführung neuer Dienstleistungen, Produkte oder Prototypen und zur Gründung von Start-up- und Spin-off-Unternehmen führen können
  • Einführung stärker „auf die Studierenden ausgerichteter Ansätze“, bei denen die Studierenden ihre eigenen maßgeschneiderten Bildungswege gestalten

Förderung von Wissensfluss und Wissensaustausch zwischen Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungsanbietern, Unternehmen und Forschung

  • Aufbau inklusiver und vernetzter Hochschulbildungs- und Berufsbildungssysteme und Unternehmen durch gegenseitiges Vertrauen, grenzüberschreitende Anerkennung und Zertifizierung, flexible Übergänge zwischen Berufsbildung und Hochschulbildung, Förderung der Berufsbildung auf höheren Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens und Verbesserung der Mobilität für Lernende und Arbeitskräfte
  • Berufsausbildung und fachbezogene Aktivitäten in Unternehmen, die vollständig in den Lehrplan integriert sind und uneingeschränkt anerkannt und angerechnet werden; Verfahren zur Erprobung und Prüfung innovativer Maßnahmen; befristeter Austausch von Studierenden, Forschern, Lehr- und Unternehmenspersonal; Bereitstellung von Anreizen für die Einbeziehung von Unternehmenspersonal in Ausbildungs- oder Forschungstätigkeiten; Analyse von Forschungsdaten Gegebenenfalls könnten die Projekte mit der Europäischen Ausbildungsallianz12  verknüpft werden.

Ermittlung von Markterfordernissen und neu entstehenden Berufen im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit

  • Ermittlung von Markterfordernissen und neu entstehenden Berufen (Nachfrageseite), Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Systeme auf allen Ebenen an den Bedarf des Arbeitsmarktes (Angebotsseite) Anpassung des Hochschulbildungs- und Berufsbildungsangebots an den Kompetenzbedarf durch Konzeption und Umsetzung transnationaler branchenweiter Lehrpläne, die das arbeitsbasierte Lernen einbeziehen
  • Ermittlung der Kompetenzen, die im öffentlichen Bereich benötigt werden, um gesellschaftliche Herausforderungen (z. B. Klimawandel, Gesundheit, Deep-Tech-Kompetenzen) zu bewältigen und die Widerstandsfähigkeit auf gesellschaftlicher und kommunaler Ebene zu fördern, unter anderem durch die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen und Berufsbildungseinrichtungen mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie dem Privatsektor, um einen Beitrag zur Konzipierung und Umsetzung von Strategien zur intelligenten Spezialisierung in Regionen zu leisten
  • Unterstützung bei der Überwindung des Missverhältnisses zwischen Kompetenzangebot und -nachfrage sowohl im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit als auch auf die Erfordernisse des Marktes

Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“)

Die folgenden Aktivitäten sollten durchgeführt werden:

Entwicklung eines strategischen Konzepts für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung

  • Begründung einer tragfähigen Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Kompetenzen zwischen wichtigen Interessenvertretern der Industrie, darunter die Sozialpartner, Anbietern im Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowie Behörden (auf nationaler und regionaler Ebene). Zudem soll das Projekt die Zusammenarbeit zwischen Großunternehmen sowie Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entlang der Wertschöpfungskette in einem bestimmten industriellen Ökosystem fördern.
  • Kontinuierliche Erfassung von Daten über Kompetenzen: Bereitstellung der maßgeblichen qualitativen Nachweise und quantitativen Daten, die auf EU- und Länder- und/oder regionaler Ebene vorliegen, als Linked Open Data; Erarbeitung einer gemeinsamen Methodik zur Prognose des künftigen Kompetenzbedarfs sowie (jährliche) Überwachung der Fortschritte und der Entwicklung von Kompetenznachfrage und -angebot auf der Grundlage glaubwürdiger vorausschauender Szenarien, unter Nutzung des EU-Kompetenzpanoramas und gegebenenfalls der Arbeit der OECD, des Weltwirtschaftsforums und der bestehenden Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten
  • Bestandsaufnahme der in der Branche/im Ökosystem (von der Industrie, öffentlichen und privaten Akteuren) angebotenen Unterstützung für Weiterbildung und Umschulung und Bestimmung derjenigen dieser Maßnahmen, die zur Unterstützung von Unternehmen in den Wertschöpfungsketten ausgeweitet werden könnten
  • Entwicklung einer Qualifikationsstrategie für das industrielle Ökosystem auf der Grundlage der Erfassung von Daten über Kompetenzen, wozu auch die Festlegung von Prioritäten für Aktionen gehört, die die Zielsetzungen der Umschulung und Weiterbildung der Arbeitskräfte des industriellen Ökosystems und der Personen fördern, die eine Erwerbstätigkeit in der Branche aufnehmen könnten (z. B. Nichterwerbspersonen). Die Strategie sollte Einzelheiten dazu enthalten, auf welche Weise sich wichtige Trends wie beispielsweise globale, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen im industriellen Ökosystem auf die Arbeitsplätze und den Kompetenzbedarf auswirken werden. Sie sollte den erwarteten Zeitrahmen beschreiben und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen digitaler und Deep-Tech-Technologien richten. Sie sollte Berufsprofile und damit zusammenhängende Kompetenzen aufzeigen, die sich in der Branche herausbilden dürften (d. h. völlig neu sein werden), und entsprechend definieren. Zudem sollte sie die wichtigsten industriellen Akteure und Interessenträger benennen, die in die Umsetzung der Strategie eingebunden werden sollten. Diese Strategie sollte das erste der zentralen Arbeitsergebnisse bilden, die im Rahmen des Projekts zu erbringen sind, klar festgelegte Aktivitäten, Meilensteine und eindeutig definierte Leistungen benennen sowie konkrete vorrangige Aktionen zu Möglichkeiten der Abstimmung von Nachfrage und Angebot von Kompetenzen enthalten. Die Strategie sollte als Ausgangspunkt für den Aufbau der Partnerschaft im Rahmen des Kompetenzpakts dienen.
  • Sofern dies relevant ist, Sicherstellung der Verfügbarkeit der Projektergebnisse in einem offenen Datenformat, sodass diese in die Cedefop-Kompetenzdatenanalyse und die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) einfließen können
  • Bereitstellung der maßgeblichen qualitativen Nachweise und quantitativen Daten, die auf EU- und Länder- und/oder regionaler Ebene vorliegen, als Linked Open Data

Konzeption europäischer branchenweit vereinbarter „Kernlehrpläne“ und Ausbildungsprogramme

Innerhalb des ersten Jahres der Aktivität (reaktive Maßnahme)

Parallel zu den oben genannten Aktionen sollten alle Projekte rasch dem dringenden Qualifikationsbedarf in Berufen innerhalb eines industriellen Ökosystems Rechnung tragen, der sich aus der COVID‑19-Pandemie und dem digitalen und ökologischen Wandel ergibt (entsprechende Nachweise sind im Rahmen des Vorschlags zu erbringen):

  • Nutzung der Berufsprofile der Klassifizierung ESCO, sofern vorhanden, und bestehender Kompetenzrahmen13
  • Konzeption von Programmen der beruflichen Weiterbildung für die Höherqualifizierung und Umschulung von Arbeitskräften durch innovatives integriertes und arbeitsbasiertes Lernen
  • Gewährleistung einer hohen Qualität des Inhalts und der Bereitstellung der neuen Ausbildungsprogramme durch die Anwendung von Qualitätssicherungsmethoden im Einklang mit EQAVET und ESG (Europäische Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung)  
  • Sicherstellung einer raschen Übernahme und Nutzung der Ausbildungsprogramme durch Einbindung der wichtigsten Akteure entlang der Wertschöpfungsketten innerhalb des industriellen Ökosystems, der Zentren der beruflichen Exzellenz14 , der Regionen, die Strategien für intelligente Spezialisierung15 umsetzen, der europäischen Clusterpartnerschaften16  und der vom Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT)17  benannten Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC), die in demselben industriellen Ökosystem aktiv sind

Während der gesamten Projektlaufzeit (proaktive Maßnahme)

Anschließend sollten sich die Projekte mit der Entwicklung von Berufsprofilen und Ausbildungsinhalten für sich verändernde und neu entstehende Berufsprofile befassen:

  • Ausgehend vom ermittelten Kompetenzbedarf für neu entstehende Berufsprofile in einem industriellen Ökosystem und Konzeption neuer modularer Berufsbildungslehrpläne und damit verbundener Qualifikationen für die Erstausbildung (umfassende Lehrpläne zur Integration in die nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung) und von Programmen der beruflichen Weiterbildung zur Höherqualifizierung oder Umschulung von Menschen im erwerbsfähigen Alter (mit Modulen, die sich am neu entstehenden Qualifikationsbedarf orientieren)
  • Diese Lehrpläne und Ausbildungsprogramme sollen sich aus Lernergebniseinheiten im Einklang mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen bzw. den nationalen Qualifikationsrahmen und auf Grundlage von ESCO zusammensetzen; die Lehrpläne sollten berufsspezifische Kompetenzen sowie Schlüsselkompetenzen18 ​​​​​​​vermitteln, die insbesondere Querschnittskompetenzen und MINKT-Fächer19  abdecken
  • Einbeziehung von Phasen des arbeitsbasierten Lernens in die neuen Ausbildungsinhalte, unter Einschluss von Möglichkeiten zur Anwendung theoretischer Kenntnisse in praktischen Projekten bzw. „realen“ Arbeitsplatzsituationen, wobei nach Möglichkeit transnationale Lernerfahrungen integriert werden
  • Einsatz des Qualitätsmanagements bei den neuen Ausbildungsinhalten, entweder mittels Anwendung der Qualitätssicherungsgrundsätze von EQAVET und ESG oder mittels Nutzung bereits bestehender Qualitätssicherungssysteme, die jedoch mit EQAVET und ESG im Einklang stehen sollten
  • Förderung relevanter branchenspezifischer Qualifikationen, einschließlich transnationaler gemeinsamer Programme (die europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung20 beinhalten), die von mehr als einem Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung durchgeführt werden, und dadurch Erleichterung der grenzüberschreitenden Zertifizierung und Aufbau von gegenseitigem Vertrauen als Beitrag zu einer verstärkten Lernmobilität und beruflichen Mobilität in der Branche

Umsetzung der „Kernlehrpläne“ und Ausbildungsprogramme

  • Entwicklung von Methoden für die Umsetzung der Lehrpläne und Ausbildungsprogramme, die an die verschiedenen Zielgruppen angepasst sind, unter Verwendung innovativer Lehr- und Lernkonzepte, einschließlich Angeboten für arbeitsbasiertes Lernen, des Einsatzes von IKT (z. B. integriertes Lernen, Simulatoren, Augmented Reality), virtueller/gemischter Mobilitätslösungen für Lernende und Personal und freier Lehr- und Lernmaterialien (z. B. KI-gestütztes Lernen, MOOCs21 )
  • Entwicklung von Aktionen zur Erleichterung der generationsübergreifenden Weitergabe beruflicher Kenntnisse  
  • Beschreibung der Möglichkeiten für die Erfassung sämtlicher Formen des Lernens – unter Einschluss des arbeitsbasierten Lernens – in Bewertungsmethoden und -verfahren sowie Erleichterung der Validierung von vor der Ausbildung erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen
  • Aufbauend auf bestehenden und auf neuen, während der Erfassung von Daten über Kompetenzen geknüpften Beziehungen mit den Akteuren, die Qualifikationen nachfragen, Kontaktaufnahme mit Anbietern von Beschäftigungsmöglichkeiten, etwa private und öffentliche Arbeitgeber und Arbeitsverwaltungen, im Hinblick auf eine potenzielle Absolventenvermittlung
  • Bestimmung angemessener Maßnahmen zur Verfolgung des weiteren Weges von Lernenden nach dem Abschluss ihrer Ausbildung zum Zweck der Übermittlung von „Rückmeldungsschleifen“.22  Diese Nachverfolgungs- und Rückmeldungssysteme können auf Auskünften von Unternehmen, Lernenden bzw. Arbeitnehmern sowie öffentlichen Informationsquellen und Auskünften von Interessenträgern am Arbeitsmarkt aufbauen.
  • Vorschlagen geeigneter Maßnahmen für die formelle Anerkennung neuer oder angepasster Lehrpläne und Qualifikationen für die Berufsbildung und die Hochschulbildung in den Ländern, in denen Partner ansässig sind, und im erfassten industriellen Ökosystem

Entwurf eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach seinem Abschluss

  • Dieser Plan ist auf der Grundlage tragfähiger Partnerschaften zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, wichtigen Interessenvertretern der Industrie und (nationalen oder regionalen) Behörden auf der geeigneten Ebene zu erstellen, um Partnerschaften zwischen mehreren Interessenträgern im Rahmen des Kompetenzpakts für die Umschulung und Höherqualifizierung von Arbeitskräften zu erleichtern/zu stärken. Auch die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit sollten Bestandteil des Plans sein.
  • Der Plan muss eine angemessene Wahrnehmbarkeit und weite Verbreitung der Ergebnisse auf politischer Ebene in der EU insgesamt sowie auf nationaler/regionaler Ebene gewährleisten und Einzelheiten darüber enthalten, wie die Bereitstellung von Projektergebnissen auf nationaler und/oder regionaler Ebene mit den maßgeblichen Behörden erfolgen soll.
  • Der Plan muss erkennen lassen, wie die Arbeitsergebnisse des Projekts, insbesondere die Daten über Kompetenzen, die Strategie und die Ausbildungsprogramme, nach Ablauf der vierjährigen Projektlaufzeit aktualisiert werden, wozu auch eine Vorausschau auf die künftigen Finanzierungsquellen gehört.
  • Der Plan muss Angaben dazu enthalten, wie Kompetenzstrategien durch Finanzierungsmöglichkeiten der EU (z. B. Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), mehrjähriger Finanzrahmen der EU (MFR) 2021–2027, darunter Europäische Strukturfonds, InvestEU, Erasmus+) sowie durch private Investitionen und nationale/regionale Finanzierungsquellen unterstützt werden können. Dabei sollten Strategien für intelligente Spezialisierung, europäische Clusterpartnerschaften, die Netzwerke der Zentren der beruflichen Exzellenz und die vom EIT benannten Innovationsgemeinschaften berücksichtigt werden.

In beiden Losen (Los 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen und Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“)

Allianzen für Innovation müssen, soweit dies relevant ist, EU-weite Instrumente und Werkzeuge wie EQR, ESCO, Europass (einschließlich der europäischen digitalen Zertifikate), EQAVET und ESG anwenden. Wenn in den Vorschlägen beispielsweise die Schaffung von praxisbezogenen Gemeinschaften oder die Entwicklung von Websites für die Zusammenarbeit vorgeschlagen wird, sollten sie gegebenenfalls auf bestehenden Online-Plattformen wie der Schulbildungsplattform, EPALE oder der EPALE-Gemeinschaft der Berufsbildungspraktiker23  aufbauen und diese nutzen.

Um neue Lehrpläne oder neue Ausbildungs- und Lernmethoden zu erproben, können Allianzen für Innovation Lernmobilitätsaktivitäten von Studierenden, Lehrkräften, Wissenschaftlern und Personal organisieren, die die zentralen Aktivitäten der Allianz unterstützen bzw. ergänzen und im Hinblick auf die Erreichung der Projektziele mit einem Mehrwert verbunden sind.

Erwartete wirkung

Allianzen für Innovation sind in einer strategischen und nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Hochschulbildung und Unternehmen verankert, die sich gemeinsam darum bemühen, die Innovationskapazität Europas zu stärken. Sie werden die Synergien zwischen den beiden Bildungsbereichen bei der Förderung von Innovation, neuen Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerischen Denkweisen erheblich stärken. Diese Allianzen zwischen Hochschulbildung, Berufsbildung und Unternehmen sollen zur Entwicklung regionaler Ökosysteme beitragen und durch die Integration des arbeitsbasierten Lernens direkt einen wertvollen Input zur Wirtschaft leisten. Während die Hochschulen über Forschungskenntnisse und -daten verfügen, die es ihnen ermöglichen, kleinen und mittleren Unternehmen direkt Informationen zur Ankurbelung der lokalen Wirtschaft zur Verfügung zu stellen, bieten Berufsbildungsanbieter die von den Unternehmen benötigten Kompetenzen und können das Wachstum der lokalen Wirtschaft fördern.

In einem größeren Maßstab sollen Allianzen für Innovation gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen sowohl im Bildungs- als auch im Beschäftigungsbereich angehen und dabei Schlüsselbereiche wie innovationsbezogene Herausforderungen, Kompetenzangebot, Klimawandel, grüne Wirtschaft, Demografie, Digitalisierung und künstliche Intelligenz berücksichtigen. Vorteile können sich auch aus der Zusammenarbeit mit großen Unternehmen ergeben. Die Allianzen für Innovation legen den Schwerpunkt auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und treiben die Modernisierung der Hochschulbildung und der Berufsbildung voran.

Der Kompetenzpakt gibt einen Rahmen nicht nur für die Durchführung der anderen Aktionen der aktualisierten Kompetenzagenda, sondern auch für die Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse der Allianzen für Innovation vor. Insbesondere die Ergebnisse der Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Blaupause) werden als Grundlage für die groß angelegten branchenspezifischen Partnerschaften dienen, die der Kompetenzpakt vorsieht.

Zudem tragen diese Allianzen zur Umsetzung der Mitteilung der EU über die Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung24 ​​​​​​​ sowie zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums25  bei. Darüber hinaus leisten sie einen Beitrag zur neuen Europäischen Innovationsagenda sowie zur Umsetzung der Europäischen Industriestrategie und der KMU-Strategie für Europa (2021).

Die Allianzen für Innovation berücksichtigen auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung26 ​​​​​​​ und das Übereinkommen von Paris über den Klimawandel27 ​​​​​​​ als übergeordnete Handlungsparameter und unterstützen so die Europäische Kommission bei der Umsetzung ihres neuen Grünen Deals28 ​​​​​​​ und des Europäischen Aufbauplans29 ​​​​​​​. Die Allianzen werden auch Ideen für die Initiative Neues Europäisches Bauhaus30  einbringen, die darauf abzielt, neue nachhaltige Lebensweisen zu entwickeln, um die Ziele des Grünen Deals zu erreichen.

Allianzen für Innovation sollen auf individueller, organisatorischer und Systemebene kurz- und langfristige Auswirkungen auf zahlreiche beteiligte Akteure haben. Diese Auswirkungen sollen über die Dauer eines Projekts und über die an den Partnerschaften teilnehmenden Organisationen hinausgehen. Es wird erwartet, dass die Partnerschaften und die Aktivitäten fortgesetzt werden. Ergebnisse bzw. erwartete Leistungen stehen hier nicht für sich allein, sondern könnten mit bestehenden Unternehmungen, strategischen Plänen, Projekten, Plattformen, Vorhaben usw. verknüpft bzw. in diese integriert werden.

Gewährungskriterien

Für Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen gelten folgende Gewährungskriterien:

Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Hintergrund und allgemeine Ziele 

  • Bezug zu politischen Strategien und Initiativen der EU: Der Vorschlag berücksichtigt die europäischen Ziele in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Hochschulbildung und Innovation und trägt zu ihrer Verwirklichung bei; der Vorschlag berücksichtigt in der EU bestehende Instrumente und Initiativen für die Entwicklung von Kompetenzen und Talenten und trägt zu ihrer besseren Wahrnehmbarkeit bei.
  • Zweck: Der Vorschlag ist relevant für die Ziele und Aktivitäten der Aktion.

Werte der EU:

  • Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.

Bedarfsanalyse und spezifische Ziele  

  • Kohärenz: Die Ziele und Aktivitäten beruhen auf einer umfassenden, fundierten und qualitativ hochwertigen Problem- und Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen und die Aktion von Bedeutung sind.
  • Digitale Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag digitale Kompetenzen in die Ausbildungsinhalte für ein oder mehrere verwandte Berufsprofile.
  • Grüne Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen, die mit dem Übergang zu einer stärker kreislauforientierten und ökologisch ausgerichteten Wirtschaft zusammenhängen, in die Ausbildungsinhalte eines oder mehrerer miteinander verwandter Berufsprofile;
  • Für die Widerstandsfähigkeit relevante Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, sich anzupassen, Veränderungen zu bewältigen und als Gemeinschaft füreinander zu sorgen.
  • Deep-Tech-Kompetenzen: Inwieweit bezieht der Vorschlag gegebenenfalls Kompetenzen im Zusammenhang mit den Deep-Tech-Bereichen mit ein.

Komplementarität mit anderen Aktionen und Innovation – Europäischer Mehrwert

  • Innovation: Der Vorschlag betrifft moderne Methoden und Verfahren, wie z. B. die Schaffung von Gründerzentren in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, und führt zu projektspezifischen innovativen Ergebnissen und Lösungen für den Marktbedarf, beispielsweise durch Beiträge zur Initiative „Talente im Bereich technologieintensive Innovation“ im Rahmen der neuen Europäischen Innovationsagenda.
  • Europäischer Mehrwert: Aus dem Vorschlag ist eindeutig ein durch den transnationalen Charakter und die potenzielle Übertragbarkeit bedingter Mehrwert ersichtlich.
  • Repräsentation des Bereichs allgemeine und berufliche Bildung: Der Allianz gehören Partner an, die Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung in angemessener Weise repräsentieren, und sie weist eindeutig Vorteile/Relevanz sowohl für die Hochschulbildung als auch für die Berufsbildung auf.

Qualität der Projektkonzeption und-durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

Konzept und Methodik 

  • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methoden, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und die zu den erwarteten Ergebnissen führen, die von den Endbegünstigten/Zielgruppen genutzt werden und zu Zwischenergebnissen und langfristigen Auswirkungen führen sollen.
  • Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich und deckt sämtliche Phasen ab (Vorbereitung, Durchführung, Nutzung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung).
  • Methodik: Der Vorschlag greift, soweit dies relevant ist, auf EU-Instrumente und -Werkzeuge im Zusammenhang mit Kompetenzen und Berufen zurück, wie z. B. EQR, ESCO, Europass, EQAVET, ESG.

Projektmanagement, Qualitätssicherungs-, Überwachungs- und Bewertungsstrategie 

  • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen.
  • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen
  • Qualität der Regelungen für die Anerkennung und Validierung von Qualifikationen: im Einklang mit europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten und -grundsätzen, auch für Microcredentials.

Kosteneffizienz und Finanzmanagement

  • Finanzrahmen: Der Finanzrahmen beinhaltet angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt.
  • Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer-Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Das Arbeitsprogramm der Allianz beinhaltet eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts.

Qualität der Partnerschaft und der Kooperations­vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Aufbau des Konsortiums

  • Zusammensetzung: Die Zusammensetzung der Partnerschaft steht im Einklang mit den Zielen der Aktion und des Projekts; an der Partnerschaft sind relevante Organisationen, darunter Berufsbildungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen und Unternehmen, beteiligt, die eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, die geeigneten und mit der Rolle in dem Projekt verbundenen Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind. Der Allianz gehören Partner an, die die betroffene Branche oder den branchenübergreifenden Ansatz in angemessener Weise repräsentieren.
  • Engagement: Die Beiträge der Partner sind erheblich, zweckdienlich und komplementär; die Aufteilung der Zuständigkeiten und der Aufgaben ist klar und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihrer besonderen Expertise und Kapazität;
  • Einbeziehung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern: Sofern Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sind, erbringt dies einen wesentlichen Mehrwert für die Allianz.

Verwaltung und Entscheidungsfindung des Konsortiums 

  • Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements und der Koordination transnationaler Netzwerke sowie durch Führungsfähigkeit in einer komplexen Umgebung aus. Individuelle Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes einzelnen Partners zugewiesen.
  • Zusammenarbeit/Teamgeist: Es wird ein wirksamer Mechanismus vorgeschlagen, um eine effiziente Abstimmung, Konfliktlösung, Entscheidungsfindung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen, der Teilnehmer und sonstiger maßgeblicher Interessenträger sicherzustellen.
  • Leistung: Die Allianz bietet einen eindeutigen Mehrwert und Nutzen für jede Partnerorganisation.

Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

Wirkung und Ambition 

  • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Ergebnisse der Allianz von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Im Vorschlag wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus gemessen wird.
  • Wirkung: Aus dem Vorschlag ist eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Relevanz und Wirkung ersichtlich. Er gewährleistet auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene eine Wirkung auf die Zielgruppen und relevanten Interessenträger, die in der betreffenden Branche eine wichtige Rolle spielen, auch im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte (darunter gegebenenfalls die Zahl der ausgebildeten Personen) und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung.

Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit

  • Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren Plan für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Aktivitäten mit entsprechenden Zeitvorgaben sowie Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus wirksam und zum Nutzen von Interessenträgern und nicht beteiligten Akteuren verbreitet werden.

Nachhaltigkeit und Fortsetzung

  • Freier Zugang: Sofern relevant, wird in dem Vorschlag erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden.
  • Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie der Aktionsplan für die Einführung auf nationaler und regionaler Ebene erstellt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet angemessene Maßnahmen und benennt finanzielle Ressourcen (europäischen, nationalen und privaten Ursprungs), die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten.

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Gewährungskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 13 Punkte in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, 16 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“, 13 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und 11 Punkte in der Kategorie „Wirkung“.

Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Gewährungskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.

Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten.

Für Los 2 – Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit (Umsetzung der „Blaupause“) gelten folgende Gewährungskriterien:

Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Hintergrund und allgemeine Ziele

  • Bezug zu politischen Strategien und Initiativen der EU: Der Vorschlag berücksichtigt die europäischen Ziele in den Bereichen Hochschulbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die für das gewählte industrielle Ökosystem jeweils relevante sektorspezifische EU-Politik und trägt zu deren Verwirklichung bei; er unterstützt die groß angelegte Kompetenzpartnerschaft im Rahmen des Kompetenzpakts in seinem industriellen Ökosystem. Er trägt zur Europäischen Kompetenzagenda bei und berücksichtigt die EU-Instrumente. Bei einem Vorschlag, der sich auf ein industrielles Ökosystem bezieht, in dem bereits eine Blaupause-Allianz umgesetzt wurde, muss klar angegeben werden, wie der Vorschlag auf dem früheren Blaupause-Projekt aufbaut; es darf keine Überschneidungen hinsichtlich des Umfangs, der erwarteten Leistungen und der Aktivitäten geben. Bei gleicher Qualität ist ein Vorschlag, der sich auf ein Ökosystem bezieht, das überhaupt nicht von einer laufenden Allianz im Rahmen der Blaupause erfasst ist, von höherer Relevanz als ein Vorschlag, der sich auf ein Ökosystem bezieht, für das bereits eine Blaupause besteht.
  • Zweck: Der Vorschlag ist relevant für die Ziele und Aktivitäten der Aktion. Insbesondere beinhaltet der Vorschlag Entwicklungen im Zusammenhang mit einer Reihe hoch relevanter neuer Berufsprofile und die Konzeption der entsprechenden Qualifikationen, die in Lernergebniseinheiten sowohl auf den EQR-Stufen 3 bis 5 als auch auf den EQR-Stufen 6 bis 8 organisiert werden. Der Vorschlag beinhaltet die Gestaltung, Erprobung und anfängliche Bereitstellung der entsprechenden Programme für allgemeine und berufliche Bildung, die als modulare, flexible und zugängliche Lernmöglichkeiten konzipiert und umgesetzt werden, und zwar unter Berücksichtigung der Validierung zuvor erworbener Kompetenzen.

Werte der EU:

Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.

Bedarfsanalyse und spezifische Ziele

  • Kohärenz: Die Ziele und Aktivitäten beruhen auf einer umfassenden, fundierten und qualitativ hochwertigen Problem- und Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen und die Aktion von Bedeutung sind.
  • Repräsentation der Branche/des Bereichs: Der Allianz gehören Partner an, die das betreffende industrielle Ökosystem in angemessener Weise repräsentieren.
  • Digitale Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag digitale Kompetenzen in die Ausbildungsinhalte eines oder mehrerer miteinander verwandter Berufsprofile.
  • Grüne Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen, die mit dem Übergang zu einer stärker kreislauforientierten und ökologisch ausgerichteten Wirtschaft zusammenhängen, in die Ausbildungsinhalte eines oder mehrerer miteinander verwandter Berufsprofile;
  • Für die Widerstandsfähigkeit relevante Kompetenzen: Inwieweit integriert der Vorschlag Kompetenzen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, sich anzupassen, Veränderungen zu bewältigen und als Gemeinschaft füreinander zu sorgen.
  • Deep-Tech-Kompetenzen: Inwieweit bezieht der Vorschlag gegebenenfalls Kompetenzen im Zusammenhang mit den Deep-Tech-Bereichen mit ein.31

Komplementarität mit anderen Aktionen und Innovation – europäischer Mehrwert 

  • Innovation: Der Vorschlag berücksichtigt den neuesten Stand der Erkenntnisse bei Methoden und Verfahren und führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen.
  • Europäischer Mehrwert: Aus dem Vorschlag ist eindeutig ein Mehrwert ersichtlich, der sich aus seinem transnationalen Charakter ergibt.
  • Repräsentation des Bereichs allgemeine und berufliche Bildung: Der Allianz gehören Partner an, die Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung in angemessener Weise repräsentieren.

Qualität der Projektkonzeption und-durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

Konzept und Methodik

  • Kohärenz: Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete, konkrete und praktische Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen führen.
  • Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich und deckt sämtliche Phasen ab (Vorbereitung, Durchführung, Nutzung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung).
  • Methodik: Der Vorschlag greift, soweit dies relevant ist, auf EU-Instrumente und -Werkzeuge im Zusammenhang mit Kompetenzen und Berufen zurück, wie z. B. EQR, ESCO, Europass, EQAVET, ESG.

Projektmanagement, Qualitätssicherungs-, Überwachungs- und Bewertungsstrategie 

  • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen.
  • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen
  • Qualität der Regelungen für die Anerkennung und Validierung von Qualifikationen: im Einklang mit europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten und -grundsätzen.

Kosteneffizienz und Finanzmanagement

  • Finanzrahmen: Der Finanzrahmen sieht angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts vor, wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt und steht in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des Vorschlags; ein Vorschlag für ein industrielles Ökosystem, in dem bereits eine Allianz im Rahmen der Blaupause besteht, sollte einen Finanzrahmen beinhalten, der eindeutig belegt, dass eine Doppelfinanzierung vermieden wird, da er die bereits mit dem laufenden Blaupausen-Projekt geleistete Arbeit ergänzt und darauf aufbaut.
  • Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer-Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Das Arbeitsprogramm der Allianz beinhaltet eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts.

Qualität der Partnerschaft und der Kooperations­vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Aufbau des Konsortiums

  • Zusammensetzung: die Partnerschaft setzt sich aus Partnern von groß angelegten Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Kompetenzpakts zusammen; an der Partnerschaft sind relevante Organisationen, darunter Berufsbildungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen und Unternehmen, einschließlich KMU, beteiligt, die eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlich sind. Die im Antrag vorgeschlagene Partnerschaft zeichnet sich durch Fachwissen und Repräsentativität der betreffenden groß angelegten Kompetenzpartnerschaft im Rahmen des Pakts aus. Sind Sozialpartner auf europäischer und/oder nationaler Ebene in den Ländern beteiligt, die an der Allianz teilnehmen, dann ist das hoch relevant. Die geografische Verteilung und Repräsentativität der maßgeblichen Partner in den an der Allianz beteiligten EU-Mitgliedstaaten und Regionen sollte so beschaffen sein, dass die Allianz in den einbezogenen Ländern und Regionen über eine hohe Durchführungskapazität verfügt (z. B. durch die Beteiligung von Branchenverbänden und/oder Sozialpartnern auf europäischer Ebene).
  • Engagement: Die Beiträge der Partner sind erheblich, zweckdienlich und komplementär; die Aufteilung der Zuständigkeiten und der Aufgaben ist klar und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihrer besonderen Expertise und Kapazität;
  • Einbeziehung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern: Sofern Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sind, erbringt dies einen wesentlichen Mehrwert für die Allianz.

Verwaltung und Entscheidungsfindung des Konsortiums

  • Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements und der Koordination transnationaler Netzwerke sowie durch Führungsfähigkeit in einer komplexen Umgebung aus. Individuelle Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes einzelnen Partners zugewiesen.
  • Zusammenarbeit/Teamgeist: Es wird ein wirksamer Mechanismus vorgeschlagen, um eine gute Abstimmung, Entscheidungsfindung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen, der Teilnehmer und sonstiger maßgeblicher Interessenträger sicherzustellen.
  • Leistung: Die Allianz bietet einen klaren Mehrwert und Nutzen für die entsprechende groß angelegte Kompetenzpartnerschaft.

Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

Wirkung und Ambition

  • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Ergebnisse der Allianz im Einklang mit den Zielen und Verpflichtungen der entsprechenden groß angelegten Kompetenzpartnerschaft im Rahmen des Kompetenzpakts eingeführt werden.
  • Wirkung: Aus dem Vorschlag ist eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Relevanz und Wirkung ersichtlich. Er gewährleistet auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene eine Wirkung auf die Zielgruppen und relevanten Interessenträger, die in dem betreffenden Ökosystem, auch im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, eine wichtige Rolle spielen, etwa diejenigen, die sich dem Kompetenzpakt angeschlossen haben. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte (darunter gegebenenfalls die Zahl der ausgebildeten Personen) und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung.

Kommunikation, Verbreitung und Sichtbarkeit

  • Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren Plan für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Aktivitäten mit entsprechenden Zeitvorgaben sowie Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus wirksam und zum Nutzen von Interessenträgern verbreitet werden.

Nachhaltigkeit und Fortsetzung

  • Freier Zugang: Sofern dies relevant ist, beschreibt der Vorschlag, wie die erstellten Materialien, Unterlagen und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos als Linked Open Data (LOD) zugänglich gemacht werden.
  • Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie der Aktionsplan für die Einführung auf nationaler und regionaler Ebene erstellt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet angemessene Maßnahmen und benennt finanzielle Ressourcen (europäischen, nationalen und privaten Ursprungs), die gewährleisten, dass die von der Allianz erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten.

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Gewährungskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 13 Punkte für Relevanz des Projekts, 16 Punkte für die Qualität der Projektkonzeption und -durchführung, 13 Punkte für die Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen und 11 Punkte für die Wirkung.

Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Gewährungskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.

Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten.

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt.

Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf:

  • Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen
    • 1 Mio. EUR (Projektdauer: 2 Jahre)
    • 1,5 Mio. EUR (Projektdauer: 3 Jahre)
  • Los 2 – Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Umsetzung der „Blaupause“):
    • 4 Mio. EUR (Projektdauer: 4 Jahre)

Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig.

Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige gewährt.32 ​​​​​​​ KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer ohne Gehalt sind zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer erfolgen.33 ​​​​​​​

Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt?

Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen:

  1. Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.).
  2. Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten.
  3. Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Einrichtungen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist.
  4. Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen.

Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Die Höhe des Pauschalbetrags ist auf maximal 80 % des geschätzten, nach der Bewertung ermittelten Budgets begrenzt.

Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.

Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“.

Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist.

  1. https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC101581/lfna27939enn.pdf ↩ back
  2. Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de. ↩ back
  3. COM(2020) 102 final: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0102. ↩ back
  4. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de ↩ back
  5. https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/home ↩ back
  6. https://www.clustercollaboration.eu ↩ back
  7. https://eit.europa.eu/ ↩ back
  8. https://pact-for-skills.ec.europa.eu/index_de ↩ back
  9. COM(2020) 102 final: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0102. ↩ back
  10. So sind beispielsweise die Binnenschifffahrt oder die Zivilluftfahrt in zwei verschiedenen industriellen Ökosystemen angesiedelt: Der Personenverkehr gehört zum Bereich „Tourismus“, der Güterverkehr hingegen zum Bereich „Mobilität-Transport-Automobilbereich“. Je nach Verwendung ist Wasserstoff ein wichtiger Faktor in den folgenden Ökosystemen: Mobilität-Verkehr-Automobilbereich; Erneuerbare Energie; Energieintensive Industrien; Konstruktion; Luft- und Raumfahrt und Verteidigung: Ein Vorschlag sollte nur ein Ökosystem betreffen. ↩ back
  11. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1415&langId=de  ↩ back
  12. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1147&langId=de ↩ back
  13. Zum Beispiel der Referenzrahmen für digitale Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger, der europäische Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen und der europäische Rahmen für IKT-Kompetenzen (e-CF). ↩ back
  14. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1501&langId=de ↩ back
  15. https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/home   ↩ back
  16. https://www.clustercollaboration.eu ↩ back
  17. https://eit.europa.eu/  ↩ back
  18. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2018.189.01.0001.01.DEU&toc=OJ:C:2018:189:TOC ↩ back
  19. Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik. ↩ back
  20. Europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung beschreiben eine Reihe von zentralen Lernergebnissen, die Berufsprofilen entsprechen, die bei nationalen Berufsbildungsprogrammen in den EU-Ländern in bestimmten Berufsfeldern üblich und von Bedeutung sind. ↩ back
  21. Ein MOOC („Massive Open Online Course“) ist eine offene Online-Lehrveranstaltung, die dem Zweck dient, über das Netz eine unbegrenzte Teilnahme und einen freien Zugang zu gewähren. Zusätzlich zu herkömmlichen Kursmaterialien wie gefilmten Unterrichtsstunden, Vorlesungen und Problemstellungen bieten viele MOOCs interaktive Nutzerforen zur Förderung gemeinschaftlicher Interaktionen zwischen Studierenden, Professoren und Lehrassistenten. ​​​​​​​ ↩ back
  22. Siehe mittelfristige Leistung 2 (MTD2) in den Schlussfolgerungen von Riga aus dem Jahr 2015: https://op.>europa>.eu/en/publication-detail/-/publication/200c516d-b8de-4c2a-a233-218671296c8d/language-de ↩ back
  23. >https://epale.ec.europa.eu/de/practitioners-in-vet ↩ back
  24. >https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52017DC0247  ↩ back
  25. >https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/european-education-area_de ↩ back
  26. >https://www.un.org/sustainabledevelopment/sustainable-development-goals/ ↩ back
  27. >https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/the-paris-agreement ↩ back
  28. >https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/european-green-deal-communication_de.pdf ↩ back
  29. >https://ec.europa.eu/info/strategy/recovery-plan-europe_de ↩ back
  30. >https://europa.eu/new-european-bauhaus/index_de ↩ back
  31. Die Definition von Deep Tech bzw. Deep-Technologie findet sich im Glossar. ↩ back
  32. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de ↩ back
  33. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf ↩ back
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