Erasmus+-Lehrkräfteakademien
In den Schlussfolgerungen des Rates zu europäischen Lehrkräften und Ausbildenden für die Zukunft1 vom Mai 2020 wurde die Rolle von Lehrkräften als Stützen des europäischen Bildungsraums bekräftigt und eine weitere Förderung ihrer Laufbahn- und Kompetenzentwicklung sowie ihres Wohlergehens in allen Phasen ihrer Laufbahn gefordert. In den Schlussfolgerungen wurden die Vorteile der Mobilität von Lehrkräften und die Notwendigkeit hervorgehoben, die Mobilität in der Erstausbildung und Weiterbildung von Lehrkräften zu verankern. Darüber hinaus wurde die Kommission in den Schlussfolgerungen aufgefordert, eine engere Zusammenarbeit zwischen den Anbietern der Lehrkräfteausbildung im Rahmen der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung von Lehrkräften zu unterstützen.
In der Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2020 über die Vollendung des Europäischen Bildungsraums bis 20252 wird die zentrale Rolle von Lehrenden und Ausbildenden anerkannt und die Vision von hochkompetenten und motivierten Lehrenden, Ausbildenden und pädagogischen Fachkräften formuliert, die während ihrer vielfältigen beruflichen Laufbahnen von verschiedensten Möglichkeiten der Unterstützung und beruflichen Entwicklung profitieren können. Zudem wird darin eine Reihe von Maßnahmen zur Bewältigung der gegenwärtigen Herausforderungen für die Lehrberufe vorgeschlagen, darunter der Plan zur Einrichtung von Erasmus+-Lehrkräfteakademien.
Im Aktionsplan der Kommission für digitale Bildung (2021–2027)3 wird betont, dass alle Lehrkräfte und Ausbilder das Selbstvertrauen und die Kompetenz haben sollten, um Technologien wirksam und kreativ einzusetzen, sodass sie ihre Lernenden einbeziehen und motivieren können, und dass alle Lernenden mit digitalen Kompetenzen ausgestattet werden sollten, damit sie in einer zunehmend durch digitale Technologien bestimmten Welt leben, arbeiten, lernen und sich entfalten können.
InEmpfehlung des Rates von November 2023 zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung der4 werden die EU-Länder aufgefordert, den allgemeinen Zugang zu inklusiver und hochwertiger allgemeiner und beruflicher digitaler Bildung sicherzustellen, In der Empfehlung werden die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Strategien für digitale Bildung und digitale Kompetenzen zu entwickeln, eng mit den Interessenträgern zusammenzuarbeiten, in digitale Ausrüstung, Infrastruktur, Instrumente und Inhalte zu investieren und gezielte Schulungen zu fördern, um Lehrkräfte beim Einsatz digitaler Technologien beim Lehren und Lernen zu unterstützen. Darüber hinaus nahm der Rat die Empfehlung für eine bessere Vermittlung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung5 an, in der die EU-Länder aufgefordert werden, digitale Kompetenzen in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung kohärent bereitzustellen. In der Empfehlung wird vorgeschlagen, dass die EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung digitaler Kompetenzen auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern, von grundlegenden bis hin zu fortgeschrittenen und fachspezifischen digitalen Kompetenzen, einschließlich KI.
In der Empfehlung des Rates „Wege zum schulischen Erfolg“6 werden Lehrkräfte, Ausbildende und Schulleitungen als unverzichtbare Triebkräfte für die allgemeine und berufliche Bildung anerkannt, und es wird betont, dass ihre Kompetenzen weiterentwickelt und aktualisiert werden müssen. Unter anderem wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten Inklusion, Chancengleichheit und Vielfalt, das Verständnis von unterdurchschnittlichen Leistungen und Disengagement (innerem Rückzug) sowie die Auseinandersetzung mit Wohlbefinden, psychischer Gesundheit und Mobbing in allen gesetzlich vorgeschriebenen Programmen der Erstausbildung von Lehrkräften (ITE) berücksichtigen. Darüber hinaus wird in der Empfehlung betont, dass eine hochwertige und forschungsbasierte Erstausbildung von Lehrkräften und eine fortlaufende berufliche Weiterbildung erforderlich sind, um Schulleitungen, Lehrkräfte, Ausbildende und sonstiges pädagogisches Personal darauf vorzubereiten, Risiko- und Schutzfaktoren zu verstehen, die sich auf die schulische Leistung, auf Disengagement oder den frühen Abgang von der allgemeinen und beruflichen Bildung auswirken könnten, sowie soziale, emotionale und verhaltensbezogene Schwierigkeiten, Aspekte wie Wohlbefinden, Behinderungen und psychische Probleme, einschließlich posttraumatischer Belastungen, zu verstehen und die Entwicklung der sozialen und emotionalen Kompetenzen der Lernenden zu unterstützen.
Trotz der positiven Auswirkungen der Lernmobilität im Ausland auf die berufliche Entwicklung von Lehrkräften sowie auf die Bildungssysteme ist diese Mobilität aufgrund vieler praktischer Hindernisse, die durch kohärentere politische Maßnahmen beseitigt werden sollten, immer noch nicht wirksam in die Lehrerausbildung eingebettet. Zu diesem Zweck enthält die Empfehlung des Rates „Europa in Bewegung – Lernmobilität für alle“7 einen eigenen Anhang mit Schwerpunkt auf der Mobilität von Lehrkräften. In diesem Anhang wird eine Reihe von Aktionen dargelegt, mit denen Hindernisse für die Mobilität von Lehrkräften beseitigt werden sollen, die in den EU-Mitgliedstaaten ermittelt wurden, z. B. die Integration der Mobilität in die Erstausbildung und berufliche Entwicklung von Lehrkräften, die Verbesserung der Zusammenarbeit auf lokaler Ebene, die Entwicklung und Umsetzung eines strategischen Ansatzes für die Mobilität von Lehrkräften, die Einbeziehung der Mobilität von Lehrkräften in die allgemeine Entwicklung von Schulen mit Zuweisung der erforderlichen Ressourcen sowie das Werben für die Vorteile von Lernmobilität und die Förderung von Lernmobilität durch entsprechende Schulungen.
Es ist erforderlich, die Attraktivität des Berufs zu verbessern: In den EU-Ländern, die an der TALIS-Erhebung der OECD teilnahmen, waren durchschnittlich weniger als 20 % der Lehrkräfte der Sekundarstufe I der Ansicht, dass ihr Beruf von der Gesellschaft geschätzt wird.
Die Alterung der Lehrkräfte stellt ein Problem dar, da bevorstehende Rentenwellen in einigen Ländern zu einem potenziellen Mangel an Lehrkräften führen könnten. Trotz eines breiten Angebots an fortlaufender beruflicher Weiterbildung geben die Lehrkräfte gemäß der TALIS-Erhebung der OECD nach wie vor an, dass es an Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung mangelt.
In der Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) wird auf das Potenzial der europäischen Lehrerakademien verwiesen, die die Vernetzung, den Wissensaustausch und die Mobilität erleichtern und den Lehrenden und Ausbildenden Lernmöglichkeiten in allen Phasen ihrer Karriere bieten.
Auch aus dem Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung 2023 geht hervor, dass in fast allen europäischen Ländern ein erheblicher Lehrkräftemangel besteht, entweder generell oder in bestimmten Fächern wie den Naturwissenschaften oder in spezifischen Bereichen wie dem Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen.
Die Erasmus+-Lehrkräfteakademien sollen diese Aspekte angehen, indem sie eine enge Zusammenarbeit zwischen Organisationen fördern, die in der Erstausbildung und Weiterbildung von Lehrkräften tätig sind, andere Arbeiten zur Vollendung des Bildungsraums ergänzen und dazu beitragen, die Ergebnisse auf die nationale und regionale Politikgestaltung und letztlich auf die Ausbildung von Lehrkräften und die Unterstützung für Schulen zu übertragen.
Sie sollen auf den Innovationen und den wirksamen Verfahren, die es im Rahmen der nationalen Lehrkräfteausbildung und der europäischen Zusammenarbeit gibt, aufbauen und diese weiterentwickeln. Besondere Aufmerksamkeit muss darauf verwendet werden, wirksame Verfahren in allen Ländern und Einrichtungen für die Lehrkräfteausbildung zu verbreiten und zu nutzen und sicherzustellen, dass Rückmeldungen und Wirkungsanalysen auch auf politischer Ebene erfolgen.
Ziele der aktion
Übergeordnetes Ziel dieser Aktion ist die Schaffung europäischer Partnerschaften von Ausbildungseinrichtungen für Lehrkräfte8 und Anbietern für die Weiterbildung von Lehrkräften mit dem Ziel, Lehrkräfteakademien einzurichten, die eine europäische und internationale Perspektive für die Lehrkräfteausbildung entwickeln werden.
Diese Akademien sollen die Lehrkräfteausbildung im Einklang mit den bildungspolitischen Prioritäten der EU entwickeln und zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Bildungsraums beitragen. Die Aktion konzentriert sich auf Vernetzung, Mobilität und innovative Methoden und umfasst auch Themen der Mehrsprachigkeit, des Sprachenbewusstseins und der kulturellen Vielfalt.
Die Erasmus+-Lehrkräfteakademien haben folgende Zielsetzungen:
- Beitrag zur Verbesserung der Lehrkräftebildungsstrategien und ‑praxis in Europa durch Schaffung von Netzwerken und praxisorientierten Gemeinschaften im Bereich der Lehrkräfteausbildung, in denen Anbieter der Erstausbildung von Lehrkräften (berufsvorbereitende Ausbildung künftiger Lehrkräfte) und Anbieter der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung (berufsbegleitende Weiterbildung) sowie andere relevante Akteure wie Verbände von Lehrkräften, Ministerien und Interessenträger zusammenkommen, um Strategien und Programme für ein berufsbezogenes Lernen zu entwickeln und zu erproben, das wirksam, zugänglich und auf andere Kontexte übertragbar ist.
- Gemeinsame Entwicklung und Erprobung verschiedener Modelle der (virtuellen, physischen und gemischten)Mobilität in der Erstausbildung für Lehrkräfte und als Teil der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung von Lehrkräften, um die Qualität und die Zahl der Mobilitätsmöglichkeiten zu erhöhen und die Mobilität zu einem integralen Bestandteil des Lehrerbildungsangebots in Europa zu machen.
- Entwicklung einer nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen Anbietern der Lehrkräfteausbildung, die sich auf die Qualität der Lehrkräftebildung in Europa auswirkt und als Grundlage für die Politik der Lehrkräfteausbildung auf europäischer und nationaler Ebene dient.
- Stärkung der europäischen Dimension und Internationalisierung der Lehrkräfteausbildung durch eine innovative und praktische Zusammenarbeit mit Lehrkräfteausbildern und Lehrkräften in anderen europäischen Ländern und durch den Erfahrungsaustausch zur Weiterentwicklung der Lehrkräfteausbildung in Europa.
Lehrkräfteakademien sollten eine oder mehrere Prioritäten ermitteln, die für ihre Partnerschaft besonders relevant sind, und an Synergien mit den anderen Prioritäten arbeiten, um eine hochwertige Bildung/berufliche Weiterbildung zu fördern und den dringenden Bedarf der (künftigen) Lehrkräfte zu decken, insbesondere durch ein Angebot von Kursen, Modulen und anderen Lernmöglichkeiten für Lehrkräfte zu folgenden Themen:
1. Inklusion und vielfalt, insbesondere:
Unterstützung der Lehrkräfte beim Erwerb der erforderlichen Kompetenzen, z. B. Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen für die schulische Inklusion von Kindern/Schülerinnen und Schülern mit geringeren Chancen, einschließlich jener mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen, mit Migrations-/Fluchthintergrund sowie jener, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten wie Regionen in äußerster Randlage leben oder die mit geschlechtsspezifischen Ungleichheiten, sozioökonomischen Schwierigkeiten oder anderen potenziellen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung konfrontiert sind. Dazu gehört auch, unterdurchschnittliche Leistungen zu verstehen, wie sie aus den Ergebnissen der internationalen Schülerbewertung (PISA) 20229 hervorgehen. Beispiele: Entwicklung von Kompetenzen für den Unterricht in mehrsprachigen und multikulturellen Umfeldern, zu geschlechtersensiblen Verfahren, inklusiver Bildung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, zur Schaffung unterstützender Lernumgebungen und ‑strategien, die auf das Wohlbefinden von Lernenden und Lehrkräften in der Schule ausgerichtet sind, zur Bereitstellung psychosozialer Unterstützung, zur Nutzung einer Vielzahl von Lernansätzen und von gemischten Lernmodellen sowie von formativen Bewertungsmethoden und ‑instrumenten.
Ausstattung der Lehrkräfte, damit sie die Hindernisse beseitigen können, mit denen diese Gruppen beim Zugang zu Bildung konfrontiert sind, sowie Beitrag zur Schaffung eines positiven Lernklimas und inklusiver Rahmenbedingungen, durch die Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit gefördert werden und den Bedürfnissen der breiteren Gemeinschaft Rechnung getragen wird; Aufbau vertrauensvoller Beziehungen zu Lernenden, Eltern, Familien und Betreuern; Einsatz kooperativer Verfahren und Arbeit in multidisziplinären Teams in Schulen.
Weitere Verweise:
- Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht.10
- Empfehlung des Rates über Wege zum schulischen Erfolg (zur Ersetzung der Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote)11
- Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum Europäischen Bildungsraum über Wege zum schulischen Erfolg12
2. Wohlergehen, insbesondere:
Vollständige Integration der Grundsätze des Wohlbefindens in Programme für die Erstausbildung von Lehrkräften: Schaffung der Grundlage, um künftige Lehrkräfte in die Lage zu versetzen, für ihr eigenes Wohlergehen zu sorgen (z. B. Selbsthilfestrategien, soziales und emotionales Lernen), Kompetenzen zu entwickeln, die für den Aufbau freundlicher, anteilnehmender und kooperativer Beziehungen mit (künftigen) Schülerinnen und Schülern, Kollegen und Eltern erforderlich sind, einschließlich Kompetenzen für konstruktive Konfliktlösung, Bereitstellung von Mentoren für Lehramtsstudierende und Rollenmodellprogramme.
Fortlaufende berufliche Weiterbildung und Unterstützung von Lehrkräften, Pädagogen und Schulleitungen in Bezug auf das Thema Wohlbefinden: Konzeption von Maßnahmen, Leitlinien und Standards der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung, die die doppelte Perspektive einbeziehen, Lehrkräfte bezüglich ihres persönlichen Wohlbefindens zu schulen und ihnen Instrumente zur Unterstützung der Lernenden an die Hand zu geben.
3. Umwelt, Klimawandel und Nachhaltigkeit, insbesondere:
Lernende dabei unterstützen, Akteure des Wandels zu werden und zugunsten einer nachhaltigeren Welt sowohl einzeln als auch kollektiv und sowohl auf lokaler als auch auf globaler Ebene zu reflektieren und zu handeln. Die Bekämpfung des Klimawandels und die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in Lehre und Lernen sind eine dringende Aufgabe der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Lehrerausbildung ist einer der wichtigsten Katalysatoren für den grünen Wandel, da sie zur Entwicklung von Nachhaltigkeitskompetenzen führt und die Lernenden dabei unterstützt, diesen Wandel mitzugestalten.
(Künftigen) Lehrkräften berufliche Aus- und Weiterbildung zu Fragen von Klima, Umweltkrisen und Nachhaltigkeit anbieten; Entwicklung von Nachhaltigkeitskompetenzen bei (künftigen) Lehrkräften/Pädagogen und Führungskräften im Bildungswesen Förderung von Selbstbewertungskonzepten und Reflexionspraktiken.
Unterstützung von Lehrkräften bei der Übernahme von pädagogischen Ansätzen und der Erprobung innovativer Verfahren, wie z. B. interdisziplinäre Ansätze und problembasierte Ansätze, die das Lehren und Lernen für Nachhaltigkeit verbessern, einschließlich sozioemotionaler Aspekte und des Umgangs mit Öko-Angst. Anbieten integrierter Ansätze, die thematische und pädagogische Aspekte miteinander verbinden.
Erkunden, wie digitale Instrumente und Technologien das Lehren und Lernen in den Bereichen Klima, Umweltkrisen und Nachhaltigkeit verbessern können und wie der digitale und der grüne Wandel in der Lehrerausbildung auf einander verstärkende Weise gelingen können.
Förderung von Nachhaltigkeitskonzepten für ganze Einrichtungen, Bewertung von Nachhaltigkeitslernen, Entwicklung hochwertiger Lehrressourcen sowie zukunftsorientierter Lehrpläne.
Prüfung der Zertifizierung der Lehrkräfteausbildung im Bereich Nachhaltigkeit durch Microcredentials; Erarbeitung von Leitlinien zur Bewertung der Wirksamkeit von Programmen und Ressourcen für die berufliche Fortbildung im Bereich Nachhaltigkeit.
Weitere Verweise:
- Empfehlung des Rates zum Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung13
- GreenComp-Rahmen14
- Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum Europäischen Bildungsraum zum Thema „Lernen für</span><span lang="DE"></span> <span lang="DE">Nachhaltigkeit“15
4. Aufbau digitaler kapazitäten von lehrkräften, lernenden und organisationen, insbesondere:
Unterstützung der Notwendigkeit, (künftige) Lehrkräfte in den digitalen Wandel einzubeziehen, um das Potenzial digitaler Technologien, einschließlich KI, für das Lehren und Lernen zu nutzen und gleichzeitig die ethischen Aspekte dieser Technologien umfassend zu verstehen und anzugehen; Entwicklung digitaler Kompetenzen für alle; Unterstützung des digitalen Wohlergehens von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern und Aufbau der digitalen Kapazitäten und der digitalen Bereitschaft von Einrichtungen.
Beitrag zu den strategischen Prioritäten des Aktionsplans für digitale Bildung, 1) der Entwicklung eines leistungsfähigen digitalen Bildungsökosystems, indem Kapazitäten aufgebaut und ein kritisches Verständnis dafür entwickelt werden, wie die Möglichkeiten der digitalen Technologien für das Lehren und Lernen auf allen Ebenen genutzt und ihre Risiken gemanagt werden können und wie digitale Strategien von Bildungseinrichtungen entwickelt und umgesetzt werden können, und 2) der Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen für den digitalen Wandel, unter anderem durch die Anwendung der Leitlinien für Lehrkräfte und Pädagogen zur Bekämpfung von Desinformation und zur Förderung der digitalen Kompetenz durch Bildung.
Unterstützung des zielgerichteten Einsatzes digitaler Technologien für das berufliche Engagement; Lehren, Lernen und Bewertung; Befähigung der Lernenden und Unterstützung beim Aufbau ihrer digitalen Kompetenzen.
Förderung der Selbstreflexion als Mechanismus für die Handlungsfähigkeit, die Selbstwirksamkeit und das Handeln von Lehrkräften.
Unterstützung der Entwicklung von digitaler Pädagogik und von Fachkompetenz im Einsatz digitaler Instrumente, wozu auch gehört, barrierefreie und Unterstützungstechnologien bereitzustellen, sowie die Erstellung und innovative Nutzung digitaler Bildungsinhalte. Besonderes Augenmerk wird auf die Förderung der Geschlechtergleichstellung sowie auf die Bekämpfung der Ungleichheit unterrepräsentierter Gruppen beim Zugang zu digitalen Technologien und bei ihrer Nutzung gelegt.
Ermutigung zur Nutzung der europäischen Rahmen für digitale Kompetenzen von Lehrkräften, Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen sowie der Instrumente SELFIE und SELFIE für Lehrkräfte.
Weitere Verweise:
- Aktionsplan für digitale Bildung 2021-202716
- Empfehlung des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung17
- Empfehlung des Rates für eine bessere Vermittlung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung18
- DigCompEdu-Rahmen19
- SELFIE-Tools20
5. MINT und MINKT
Unterstützung von Lehrkräften beim Erwerb der erforderlichen Kompetenzen durch Erstausbildung und fortlaufende berufliche Weiterbildung, um das Lehren und Lernen in den MINT-Fächern relevanter und inklusiver zu gestalten. Dies umfasst innovative pädagogische Ansätze und Bewertungsmethoden, z. B. integriertes/interdisziplinäres MIN(K)T-Lernen in kulturellen, ökologischen, wirtschaftlichen und anderen Kontexten unter Einbeziehung aller Fachrichtungen, die Steigerung der MINT-Kompetenzen, des Engagements, der Beteiligung und des (beruflichen) Ehrgeizes der Schülerinnen und Schüler, den Aufbau von Partnerschaften zwischen lokalen Akteuren und Eltern zur Unterstützung von MINT-Bildungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Schulsysteme, die Förderung des Interesses von Mädchen an MINT-Fächern und Überwindung von Geschlechterstereotypen in der Bildung und der Bildungslaufbahn (siehe auch Maßnahme 13 des Aktionsplans für digitale Bildung) und die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichem kulturellem und sozioökonomischem Hintergrund.
6. Gemeinsame werte, bürgerschaftliches engagement und teilhabe, insbesondere im hinblick auf:
- die Ausbildung und Ausstattung von (künftigen) Lehrkräften
- die Förderung des aktiven Bürgersinns und der Ethik im Unterricht sowie die Förderung der Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, des kritischen Denkens und der Medienkompetenz
- die Schaffung von Möglichkeiten für die Teilhabe von Kindern/Schülerinnen und Schülern am demokratischen Leben und für soziales und bürgerschaftliches Engagement, insbesondere durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten
- die Sensibilisierung für den Kontext der Europäischen Union und Vermittlung eines entsprechenden Verständnisses, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr gesellschaftliches und historisches Erbe anbelangt
Weitere Verweise:
Förderkriterien
Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Erasmus-Lehrkräfteakademien die folgenden Kriterien erfüllen:
Förderfähige teilnehmende organisationen (Wer ist antragsberechtigt?)
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen)
- Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens)
Organisationen mit Sitz in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nicht an der Aktion teilnehmen.
Die koordinierende Organisation muss eine Einrichtung für die Ausbildung von Lehrkräften sein. Diese stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Es kann sich nicht um eine verbundene Einrichtung handeln.
Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen) können z. B. sein (nicht erschöpfende Liste):
- Einrichtungen für die Ausbildung von Lehrkräften (Hochschulen, Institute, Universitäten, die eine Erstausbildung von Lehrkräften und/oder berufliche Weiterbildung anbieten) für Lehrkräfte und Personal in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) der ISCED-Stufen 0–3, einschließlich Lehrkräften in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Ministerien oder ähnliche öffentliche Stellen mit Zuständigkeit für die Politik im Bereich der Schulbildung
- öffentliche (lokale, regionale oder nationale) und private Stellen mit Zuständigkeit für die Entwicklung der Politik und des Angebots im Bereich der Lehrkräfteausbildung sowie für die Festlegung von Standards für die Qualifikation von Lehrkräften
- Verbände von Lehrkräften oder andere national anerkannte Anbieter für die Ausbildung und fortlaufende berufliche Weiterbildung von Lehrkräften
- Behörden mit Zuständigkeit für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und für die Aufsicht über ihre fortlaufende berufliche Weiterbildung und Qualifizierung
- Schulen, die mit Anbietern der Lehrkräfteausbildung zusammenarbeiten, um eine praktische Ausbildungskomponente zu ermöglichen
- sonstige Organisationen der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) oder Schulen (von der Grundschule bis zur beruflichen Erstausbildung) oder andere Organisationen (z. B. NRO, Verbände von Lehrkräften), die für das Projekt relevant sind
Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner.
Zusammensetzung von konsortien (anzahl und profil der teilnehmenden organisationen)
Mindestens sechs Antragsteller (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen), aus mindestens vier EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Mindestens vier auf nationaler Ebene festgelegte Anbieter für die Erstausbildung von Lehrkräften aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern und
- mindestens ein auf nationaler Ebene festgelegter Anbieter der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung (Fortbildung) für Lehrkräfte und
- mindestens eine Praktikums-/Ausbildungsstätte.
Das Konsortium kann zudem verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner, weitere Organisationen mit einschlägigem Fachwissen im Bereich der Lehrkräfteausbildung und/oder Stellen umfassen, die Standards, Qualifikationen oder die Qualitätssicherung für die Lehrkräfteausbildung festlegen.
Geografischer ort (ort der aktivitäten)
Die Aktivitäten müssen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern stattfinden.
Aktivitäten in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sind nicht förderfähig.
Projektdauer
Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen).
Wo ist der antrag zu stellen?
Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU.
Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2025-PEX-TEACH-ACA
Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen im FTOP.
Wann ist der antrag zu stellen?
Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 26. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.
Wie ist der antrag zu stellen?
Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.
Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.
Einrichtung des projekts
Jede Lehrkräfteakademie führt kohärente und umfassende Aktivitäten durch, darunter:
- Zusammenarbeit und Aufbau von Netzwerken und internationalen praxisorientierten Gemeinschaften mit Anbietern der Lehrkräfteausbildung, Lehrerverbänden, öffentlichen Organisationen, die an der Lehrkräfteausbildung beteiligt sind, und anderen einschlägigen Akteuren, um innovative Strategien und Programme für die Erstausbildung und die fortlaufende berufliche Weiterbildung für Lehrkräfte und Schulen zu entwickeln
- Entwicklung und Bereitstellung gemeinsamer, innovativer und wirksamer Lernmodule für die Ausbildung und die Kompetenz von Lehrkräften zu anspruchsvollen und/oder neuen pädagogischen Themen von gemeinsamem Interesse. Sie müssen den unterschiedlichen Bedürfnissen von Lehramtsstudierenden (im Rahmen ihrer Erstausbildung) und bereits tätigen Lehrkräften (im Rahmen der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung) Rechnung tragen und sollten auf einer gründlichen Bedarfsanalyse beruhen und während des Projekts getestet werden.
- Entwicklung eines gemeinsamen Lernangebots mit einer starken europäischen Dimension, das Mobilitätsaktivitäten in all ihren Formen umfasst, z. B. Sommerschulen, Studienaufenthalte für Studierende und Lehrkräfte sowie andere (physische und virtuelle) Formen der institutionsübergreifenden Zusammenarbeit
- Ermittlung wirksamer Wege zur Beseitigung von Mobilitätshindernissen und Ermittlung von Bedingungen, einschließlich praktischer Vorkehrungen und der Anerkennung von Lernergebnissen, um die Zahl und Qualität von Mobilitätsaktivitäten zu steigern und sie fester im Erstausbildungs- und Weiterbildungsangebot für Lehrkräfte zu verankern
- Einbeziehung von Schulen und insbesondere von Ausbildungsstätten in die Erprobung und den Austausch innovativer neuer Lehrmethoden (auch für Fernunterricht und gemischte Lehr- und Lernkonzepte)
- Durchführung von Studien, Forschungsarbeiten und/oder Erhebungen oder Sammlungen wirksamer Verfahren im Einklang mit den Zielen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, um Zusammenfassungen, Diskussionspapiere, Empfehlungen usw. zu erstellen und so die Diskussion anzuregen und Informationen für die Politik der Lehrkräfteausbildung zu liefern
- Förderung und Bevorzugung der bestehenden Erasmus+-Instrumente, z. B. eTwinning als Teil der European School Education Platform, für virtuelle Mobilität, Zusammenarbeit, Kommunikation zum Testen und Austauschen von Ergebnissen sowie für den Online-Sprachunterstützungsdienst (Online Language Support – OLS) zur Verbesserung der Sprachkenntnisse zwecks Mobilität.
Zuschlagskriterien
Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 35 Punkte)
- Verbindung zu den Zielen der Aufforderung: Inwieweit wird mit dem Vorschlag eine Lehrkräfteakademie eingerichtet, um die Erstausbildung und Weiterbildung von Lehrkräften durch innovative Lernangebote für Lehrkräfte in Bezug auf mindestens eine der Prioritäten der Aktion zu verbessern:
- Inklusion und Vielfalt
- Wohlergehen
- Umwelt, Klimawandel und Nachhaltigkeit
- Aufbau digitaler Kapazitäten von Lehrkräften, Lernenden und Organisationen
- MINT und MINKT
- Gemeinsame Werte, bürgerschaftliches Engagement und Teilhabe
- Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.
- Kohärenz: Inwieweit beruht der Vorschlag auf einer angemessenen Bedarfsanalyse sowie auf klar definierten, realistischen Zielen und betrifft Aspekte, die für die beteiligten Organisationen und die Aktion von Bedeutung sind.
- Innovativer Ansatz: In dem Vorschlag werden die modernsten Methoden und Techniken sowie der Mehrwert der Projektergebnisse klar beschrieben. Das Projekt führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen, entweder generell in dem Bereich, in dem es angesiedelt ist, oder für den geografischen Kontext, in dem das Projekt durchgeführt wird (z. B. Inhalte, erzielte Ergebnisse, angewandte Arbeitsmethoden, beteiligte oder als Zielgruppe ausgewählte Organisationen und Personen).
- Europäischer Mehrwert: Der Vorschlag erbringt nachweislich einen klaren Mehrwert auf individueller (Lernende und/oder Personal), institutioneller und systemischer Ebene, der durch Ergebnisse zustande kommt, die von den Partnern ohne eine europäische Zusammenarbeit nur schwer zu erreichen wären. Der Vorschlag nutzt und fördert die auf EU-Ebene bestehenden Instrumente wie eTwinning und die European School Education Platform für die Zusammenarbeit und Kommunikation und für die Erprobung und Weitergabe von Ergebnissen.
- Internationalisierung: Der Vorschlag lässt erkennen, dass er zur internationalen Dimension der Lehrkräfteausbildung beiträgt, so auch zur Entwicklung gemeinsamer (virtueller, physischer und gemischter) Mobilitätsmodelle und anderer Lernangebote in der Erstausbildung und der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung von Lehrkräften.
- Geschlechtersensibilität: Der Vorschlag befasst sich mit der Gleichstellung der Geschlechter und trägt dazu bei, Lösungen für eine wirksame Förderung des geschlechtersensiblen Unterrichts an Schulen zu finden.
Qualität der Projektkonzeption und-durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)
- Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten und Dienste, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen führen.
- Methodik: Qualität und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Methoden und ihre Eignung für die Erzielung der erwarteten Ergebnisse.
- Struktur: Klarheit, Vollständigkeit und Qualität des Arbeitsprogramms, einschließlich angemessener Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Nutzung, Bewertung und Verbreitung.
- Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen.
- Finanzrahmen: Der Finanzrahmen beinhaltet angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt.
- Risikomanagement: Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen.
- Qualitätssicherung: Es sind angemessene Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer-Reviews, Benchmarking usw.) vorgesehen.
- Überwachungsinstrumente: Durch entsprechende Indikatoren soll sichergestellt werden, dass die Projektdurchführung von hoher Qualität und kosteneffizient ist.
Qualität der partnerschaft und der kooperationsvereinbarungen (höchstpunktzahl 20 punkte)
- Zusammensetzung: An dem Projekt sind Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Kompetenzen, Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft.
- Zusammenarbeit mit Akteuren: Die Partnerschaft schafft starke und laufende Netzwerke und praxisorientierte Gemeinschaften sowohl auf lokaler, nationaler als auch auf transnationaler Ebene mit Anbietern der Lehrkräfteaus- und weiterbildung, an der Lehrkräfteausbildung beteiligten Akteuren und anderen einschlägigen Akteuren und ermöglicht einen wirksamen Austausch von Fachkenntnissen und Wissen zwischen diesen Akteuren.
- Geografische Ausgewogenheit: An der Partnerschaft sind relevante Partner aus verschiedenen geografischen Gebieten beteiligt, die eine aktive Rolle im Projekt einnehmen. Der Antragsteller hat die geografische Zusammensetzung der Partnerschaft begründet und ihre Relevanz für die Erreichung der Ziele der Lehrkräfteakademien nachgewiesen. Die Partnerschaft umfasst ein breites und angemessenes Spektrum relevanter Akteure auf lokaler und regionaler Ebene.
- Virtuelle Zusammenarbeit und Mobilität: Die Zusammenarbeit ist mit bestehenden Erasmus+-Instrumenten wie eTwinning und der European School Education Platform verknüpft.
- Engagement: Die Aufteilung der Zuständigkeiten und der Aufgaben ist klar und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihrer besonderen Expertise und Kapazität.
- Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements, die Fähigkeit zur Koordinierung transnationaler Netzwerke und Führungskompetenz in einem komplexen Umfeld aus. Individuelle Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes einzelnen Partners zugewiesen.
- Zusammenarbeit: Es wird ein wirksamer Mechanismus vorgeschlagen, um eine gute Abstimmung, Entscheidungsfindung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen, der Teilnehmer und sonstiger maßgeblicher Interessenträger sicherzustellen.
Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte)
- Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Im Vorschlag wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus gemessen wird.
- Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren Plan für die Verbreitung der Ergebnisse während der Projektlaufzeit und nach Beendigung des Projekts und sieht geeignete Zielvorgaben, Aktivitäten, einschlägige Zeitpläne, Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während und nach der Projektlaufzeit wirksam und zum Nutzen von Interessenträgern, Politikgestaltern, Anbietern der Lehrkräfteausbildung, Behörden usw. verbreitet werden. In dem Vorschlag wird ferner angegeben, welche Partner für die Verbreitung zuständig sind und über welche einschlägige Erfahrung sie im Zusammenhang mit Verbreitungsaktivitäten nachweislich verfügen. In dem Vorschlag wird erläutert, welche Mittel für die Verbreitung genutzt werden, wobei den Erasmus+-Instrumenten wie eTwinning und der European School Education Platform der Vorzug zu geben ist.
- Wirkung: Aus dem Vorschlag geht die mögliche Wirkung des Projekts hervor:
- auf die Teilnehmenden und teilnehmenden Organisationen und auf die voraussichtlichen Veränderungen während und nach der Projektlaufzeit;
- über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene
Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte und zur Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung.
- Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie die Erasmus+-Lehrkräfteakademien eingeführt und weiterentwickelt werden sollen. Der Vorschlag beinhaltet ein Konzept für einen langfristigen Aktionsplan, der die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach seinem Abschluss vorsieht. Dieser Plan stützt sich auf dauerhafte Partnerschaften zwischen Anbietern der Erstausbildung von Lehrkräften (vorbereitende Ausbildung künftiger Lehrkräfte) und Anbietern der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung (berufsbegleitende Weiterbildung). Auch die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit sollten Bestandteil des Plans sein, wozu auch gehört, dass (europäische, nationale und private) finanzielle Ressourcen benannt werden, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile auf lange Sicht eine nachhaltige Wirkung entfalten.
Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 70 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Zuschlagskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 25 Punkte in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, mindestens 13 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ und 11 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“.
Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.
Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten.
Erwartete wirkung
Die Entwicklung der Erasmus+-Lehrkräfteakademien dürfte die Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Lehrkräften, Pädagogen und Schulleitern eine hochwertige Erstausbildung und fortlaufende berufliche Weiterbildung sicherstellen. Lehrkräfte, Pädagogen und Schulleitungen werden besser gerüstet sein, um aktuelle und neu entstehende gesellschaftliche und andere Herausforderungen innerhalb und außerhalb des Klassenzimmers zu bewältigen.
Erasmus+-Lehrkräfteakademien sollen die europäische Dimension und die Internationalisierung der Lehrkräfteausbildung durch die Schaffung europäischer Partnerschaften von Anbietern der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften stärken. Das enge Zusammenwirken einschlägiger Akteure über europäische Grenzen hinweg soll eine innovative europäische Zusammenarbeit und eine wesentliche Weiterentwicklung der Politik und Praxis im Bereich der Lehrkräfteausbildung auf der Grundlage bestehender Innovationen und wirksamer Praktiken in den nationalen Systemen der Lehrkräfteausbildung und des gemeinsamen Lernangebots für teilnehmende Lehrkräfte herbeiführen. Dieser Ansatz soll den Weg dafür ebnen, die Mobilität zu einem integralen Bestandteil des Lehrkräfteausbildungsangebots in Europa zu machen, indem tatsächliche Mobilitätshindernisse beseitigt und die Voraussetzungen für erfolgreiche Mobilitätsstrategien und ‑programme ermittelt werden.
Die auf nationaler und europäischer Ebene tätigen Erasmus+-Lehrkräfteakademien werden starke und dauerhafte Partnerschaften zwischen Anbietern der Erstausbildung und der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung von Lehrkräften bilden. Sie werden eine engere Zusammenarbeit zwischen Anbietern der Lehrkräfteausbildung ermöglichen und den Weg für strukturelle Partnerschaften und gemeinsame Programme zwischen den Einrichtungen ebnen. Auf diese Weise werden die Erasmus+-Lehrkräfteakademien eine hochwertige, wirksame Erstausbildung und fortlaufende berufliche Weiterbildung gewährleisten und Ergebnisse erzielen, die ohne Wissensaustausch und wirksame Zusammenarbeit nur schwer zu erzielen wären.
Durch die Nutzung verschiedener Verbreitungskanäle auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene und die Einführung eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts wird erwartet, dass die Projekte relevante Interessenträger innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Organisationen einbeziehen und eine dauerhafte Wirkung auch nach der Projektlaufzeit gewährleisten.
Welche regeln bestehen für die finanzierung?
Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt.
Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 1 500 000 EUR.
Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig.
Kosten für Rechnungsprüfungen sind nicht zulässig.
Kosten für Freiwillige sind zulässig. Die angegebenen Einheitskosten müssen mit denen des Beschlusses über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige22 in Einklang gebracht werden.
KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Die angegebenen Einheitskosten müssen mit denen des Beschlusses über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer23 in Einklang gebracht werden.
Das entsprechende Arbeitspaket muss die Kosten für mindestens ein jährliches Treffen (ein Vertreter jedes vollwertigen Projektpartners) enthalten, das von der Europäischen Kommission/Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur oder auf deren Initiative hin organisiert wird und dem Austausch bewährter Verfahren und dem wechselseitigen Lernen zwischen den Erasmus+-Lehrkräfteakademien dient.
Wie wird der pauschalbetrag für das projekt bestimmt?
Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen:
- Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.).
- Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten.
- Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Einrichtungen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist.
- Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen.
Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion.
Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest.
Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“.
Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Durch diese Förderform ist es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.
Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist.
- https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8269-2020-INIT/de/pdf . ↩ back
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020DC0625&from=DE . ↩ back
- https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/digital-education-action-plan_de . ↩ back
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024H01115 . ↩ back
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202401030 . ↩ back
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H1209%2801%29 . ↩ back
- https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/proposal-for-a-council-recommendation-europe-on-the-move-learning-mobility-for-everyone . ↩ back
- Für die Zwecke dieser Aufforderung ist der Begriff „Lehrkraft“ umfassend zu verstehen und schließt auch Ausbildende und Personal in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) ein. ↩ back
- Siehe auch die vergleichende Analyse der PISA-Ergebnisse von 2022 durch die EU: https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/d9d9adad-c71b-11ee-95d9-01aa75ed71a1/language-de . ↩ back
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32018H0607(01)&from=EN ↩ back
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H1209(01)&qid=1671106078506 ↩ back
- https://wikis.ec.europa.eu/display/EAC/Pathways+to+School+Success . ↩ back
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022H0627(01) . ↩ back
- https://joint-research-centre.ec.europa.eu/greencomp-european-sustainability-competence-framework_de . ↩ back
- https://wikis.ec.europa.eu/display/EAC/Learning+for+Sustainability . ↩ back
- https://education.ec.europa.eu/focus-topics/digital-education/action-plan . ↩ back
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024H01115 . ↩ back
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:C_202401030 . ↩ back
- https://joint-research-centre.ec.europa.eu/digcompedu_en . ↩ back
- https://education.ec.europa.eu/focus-topics/digital-education/tools-for-schools-and-educators . ↩ back
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32018H0607(01)&from=EN ↩ back
- https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de ↩ back
- unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf (europa.eu) ↩ back