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Erasmus+ Programme Guide

The essential guide to understanding Erasmus+

Programmleitfaden 2025

Der Inhalt des Programmleitfadens „Erasmus+ 2025“ wird auf dieser Website noch nicht abgebildet.

Sie können den vollständigen Leitfaden für 2025 aber als PDF-Datei in der Sprache Ihrer Wah.

Erasmus+-Lehrkräfteakademien

In der Entschließung des Rates zur Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums1  aus dem Jahr 2019 wird die Kommission aufgefordert, „neue Mittel zu entwickeln, um kompetente, motivierte und hoch qualifizierte Lehrer/innen, Ausbilder/innen‚ Erzieher/innen und Schulleiter/innen zu schulen und zu unterstützen und ihre kontinuierliche berufliche Weiterbildung und eine hochwertige, forschungsbasierte Lehrerausbildung zu fördern“.

In den Schlussfolgerungen des Rates zu europäischen Lehrkräften und Ausbildenden für die Zukunft von Mai 20202  wird die Rolle von Lehrkräften als Stützen des europäischen Bildungsraums bekräftigt und eine weitere Förderung ihrer Laufbahn- und Kompetenzentwicklung sowie ihres Wohlergehens in allen Phasen ihrer Laufbahn gefordert. In den Schlussfolgerungen werden die Vorteile der Mobilität von Lehrkräften und die Notwendigkeit hervorgehoben, die Mobilität in der Erstausbildung und Weiterbildung von Lehrkräften zu verankern. Darüber hinaus wird die Kommission in den Schlussfolgerungen aufgefordert, eine engere Zusammenarbeit zwischen den Anbietern der Lehrkräfteausbildung im Rahmen der kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung von Lehrkräften zu unterstützen.

In der Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2020 über die Vollendung des Europäischen Bildungsraums bis 20253  wird die zentrale Rolle von Lehrenden und Ausbildenden anerkannt und die Vision von hochkompetenten und motivierten Lehrenden, Ausbildenden und pädagogischen Fachkräften formuliert, die während ihrer vielfältigen beruflichen Laufbahnen von verschiedensten Möglichkeiten der Unterstützung und beruflichen Entwicklung profitieren können. Zudem wird darin eine Reihe von Maßnahmen zur Bewältigung der gegenwärtigen Herausforderungen für die Lehrberufe vorgeschlagen, darunter der Plan zur Einrichtung von Erasmus+-Lehrkräfteakademien.

Im Aktionsplan der Kommission für digitale Bildung (2021–2027)4  wird betont, dass alle Lehrkräfte und Ausbilder das Selbstvertrauen und die Kompetenz haben sollten, um Technologien wirksam und kreativ einzusetzen, sodass sie ihre Lernenden einbeziehen und motivieren können, und dass alle Lernenden mit digitalen Kompetenzen ausgestattet werden sollten, damit sie in einer zunehmend durch digitale Technologien bestimmten Welt leben, arbeiten, lernen und sich entfalten können.

In der Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) wird auf das Potenzial der europäischen Lehrerakademien verwiesen, die die Vernetzung, den Wissensaustausch und die Mobilität erleichtern und den Lehrenden und Ausbildenden Lernmöglichkeiten in allen Phasen ihrer Karriere bieten.

Es ist erforderlich, die Attraktivität des Berufs zu verbessern: In den EU-Ländern, die an der TALIS-Erhebung der OECD teilnahmen, waren durchschnittlich weniger als 20 % der Lehrkräfte der Sekundarstufe I der Ansicht, dass ihr Beruf von der Gesellschaft geschätzt wird. Die Alterung der Lehrkräfte stellt ein Problem dar, da bevorstehende Rentenwellen in einigen Ländern zu einem potenziellen Mangel an Lehrkräften führen könnten. Auch aus dem Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung geht hervor, dass in einer Reihe europäischer Länder ein erheblicher Lehrkräftemangel besteht, entweder generell oder in bestimmten Fächern wie den Naturwissenschaften oder in spezifischen Bereichen wie dem Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen.

Trotz eines breiten Angebots an fortlaufender beruflicher Weiterbildung geben die Lehrkräfte gemäß der TALIS-Erhebung der OECD nach wie vor an, dass es an Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung mangelt. Trotz ihrer Vorteile ist die Mobilität aufgrund zahlreicher praktischer Hindernisse, die durch kohärentere politische Maßnahmen beseitigt werden sollten, noch immer nicht wirksam in die Lehrkräfteausbildung integriert.

Die Erasmus+-Lehrkräfteakademien werden diese Aspekte angehen, indem sie eine enge Zusammenarbeit zwischen Organisationen fördern, die in der Erstausbildung und Weiterbildung von Lehrkräften tätig sind, andere Arbeiten zur Vollendung des Bildungsraums ergänzen und dazu beitragen, die Ergebnisse auf die nationale und regionale Politikgestaltung und letztlich auf die Ausbildung von Lehrkräften und die Unterstützung für Schulen zu übertragen. Sie werden auf den Innovationen und den wirksamen Verfahren, die es im Rahmen der nationalen Lehrkräfteausbildung und der europäischen Zusammenarbeit gibt, aufbauen und diese weiterentwickeln. Besondere Aufmerksamkeit soll darauf verwendet werden, wirksame Verfahren in allen Ländern und Einrichtungen für die Lehrkräfteausbildung zu verbreiten und zu nutzen und sicherzustellen, dass Rückmeldungen und Wirkungsanalysen auch auf politischer Ebene erfolgen.

Ziele der aktion

Übergeordnetes Ziel dieser Aktion ist die Schaffung europäischer Partnerschaften von Anbietern im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften5  mit dem Ziel, Lehrkräfteakademien einzurichten, die eine europäische und internationale Perspektive für die Lehrkräfteausbildung entwickeln werden.

Diese Akademien werden Mehrsprachigkeit, Sprachbewusstsein und kulturelle Vielfalt fördern, die Lehrkräfteausbildung im Einklang mit den bildungspolitischen Prioritäten der EU entwickeln und zu den Zielen des europäischen Bildungsraums beitragen.

Die Erasmus+-Lehrkräfteakademien sollen die folgenden Ziele erreichen:

  • Beitrag zur Verbesserung der Lehrkräftebildungsstrategien und ‑praxis in Europa durch Schaffung von Netzwerken und praxisorientierten Gemeinschaften im Bereich der Lehrkräfteausbildung, in denen Anbieter der Erstausbildung von Lehrkräften (berufsvorbereitende Ausbildung künftiger Lehrkräfte) und Anbieter der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung (berufsbegleitende Weiterbildung) sowie andere relevante Akteure wie Verbände von Lehrkräften, Ministerien und Interessenträger zusammenkommen, um Strategien und Programme für ein berufsbezogenes Lernen zu entwickeln und zu erproben, das wirksam, zugänglich und auf andere Kontexte übertragbar ist.
  • Gemeinsame Entwicklung und Erprobung verschiedener Modelle der (virtuellen, physischen und gemischten) Mobilität in der Erstausbildung für Lehrkräfte und als Teil der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung von Lehrkräften, um die Qualität und die Zahl der Mobilitätsmöglichkeiten zu erhöhen und die Mobilität zu einem integralen Bestandteil des Lehrerbildungsangebots in Europa zu machen.
  • Entwicklung einer nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen Anbietern der Lehrkräfteausbildung, die sich auf die Qualität der Lehrkräftebildung in Europa auswirkt und als Grundlage für die Politik der Lehrkräfteausbildung auf europäischer und nationaler Ebene dient.
  • Stärkung der europäischen Dimension und Internationalisierung der Lehrkräfteausbildung durch eine innovative und praktische Zusammenarbeit mit Lehrkräfteausbildern und Lehrkräften in anderen europäischen Ländern und durch den Erfahrungsaustausch zur Weiterentwicklung der Lehrkräfteausbildung in Europa.

Diese Zusammenarbeit wird auf eine oder mehrere der horizontalen Prioritäten des Programms Erasmus+ eingehen und sie als Thema/Themen für die Aktivitäten der Lehrerakademie heranziehen.

Lehrkräfteakademien sollten eine oder mehrere Prioritäten ermitteln, die für ihre Partnerschaft besonders relevant sind, und an ihnen arbeiten, um eine hochwertige Bildung/berufliche Weiterbildung zu fördern und den dringenden Bedarf der (künftigen) Lehrkräfte zu decken, insbesondere durch ein Angebot von Kursen, Modulen und anderen Lernmöglichkeiten für Lehrkräfte zu folgenden Themen:

1. Inklusion und Vielfalt, insbesondere:

Unterstützung der Lehrkräfte beim Erwerb der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen für die schulische Inklusion von Kindern/Schülerinnen und Schülern mit geringeren Chancen, einschließlich jener mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen, mit Migrationshintergrund sowie jener, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten wie Regionen in äußerster Randlage leben oder die mit geschlechtsspezifischen Ungleichheiten, sozioökonomischen Schwierigkeiten oder anderen potenziellen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung konfrontiert sind. Das bedeutet auch, Leistungsdefizite und inneren Rückzug (Disengagement) zu erkennen und auf das Wohlbefinden, die psychische Gesundheit und Mobbing einzugehen. Beispiele hierfür sind: Entwicklung von Kompetenzen für den Unterricht in mehrsprachigen und multikulturellen Umfeldern, zu geschlechtersensiblen Verfahren, inklusiver Bildung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, zur Schaffung unterstützender Lernumgebungen und ‑strategien, die auf das Wohlbefinden von Lernenden und Lehrkräften in der Schule ausgerichtet sind, zur Nutzung einer Vielzahl von Lernansätzen und von gemischten Lernmodellen sowie von formativen Bewertungsmethoden und ‑instrumenten.  

Ausstattung der Lehrkräfte, damit sie die Hindernisse beseitigen können, mit denen diese Gruppen beim Zugang zu Bildung konfrontiert sind, sowie Beitrag zur Schaffung eines positiven Lernklimas und inklusiver Rahmenbedingungen, durch die Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit gefördert werden und den Bedürfnissen der breiteren Gemeinschaft Rechnung getragen wird; Aufbau vertrauensvoller Beziehungen zu Lernenden, Eltern, Familien und Betreuern; Einsatz kooperativer Verfahren und Arbeit in multidisziplinären Teams in Schulen.

Weitere Verweise:

2. Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels, insbesondere:

Umsetzung und Weiterentwicklung umfassender und kooperativer Ansätze für das Lehren und Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung, in der Erkenntnis, dass alle Lehrkräfte, unabhängig von ihrem Fachgebiet oder Bildungsbereich, als Pädagogen für Nachhaltigkeit fungieren und ihre Lernenden bei der Vorbereitung auf den grünen Wandel unterstützen müssen.

Angebot an (künftige) Lehrkräfte im Hinblick auf berufliche Aus- und Weiterbildung über den Klimawandel und die Frage, wie er am besten vermittelt werden kann, Entwicklung von Nachhaltigkeitskompetenzen bei (künftigen) Lehrkräften/Pädagogen und Führungskräften im Bildungswesen und Austausch und Entwicklung der Konzepte der teilnehmenden Organisationen in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit.

Austausch darüber, wie das Bewusstsein für den grünen Wandel und die Herausforderungen in den Bereichen Umwelt und Klimawandel geschärft werden kann, Entwicklung von Kompetenzen, Strategien und Methoden für umweltbezogene branchenspezifische Kompetenzen sowie von zukunftsorientierten Lehrplänen, die den Bedürfnissen der Lehrkräfte besser gerecht werden.

Unterstützung der Lehrkräfte bei der Übernahme von pädagogischen Ansätzen, einschließlich der Erprobung innovativer Verfahren, die das Lehren und Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung auf interdisziplinäre Weise verbessern, einschließlich der sozioemotionalen Aspekte des Lernens, damit alle Lernenden zu Akteuren des Wandels werden und lernen können, sowohl einzeln als auch gemeinsam, lokal und global, über eine nachhaltigere Welt nachzudenken und entsprechend zu handeln. 

Weitere Verweise: Empfehlung des Rates zum Lernen für ökologische Nachhaltigkeit.8

3. Bewältigung des digitalen Wandels durch Aufbau von digitaler Bereitschaft, Widerstandsfähigkeit und Kapazität, insbesondere:

Unterstützung der Notwendigkeit, (künftige) Lehrkräfte auf dem Weg zum digitalen Wandel einzubinden, um das Potenzial digitaler Technologien für das Lehren und Lernen zu nutzen und digitale Kompetenzen für alle zu entwickeln, wobei auch die Kapazitäten und die Bereitschaft der Einrichtungen erhöht wird, einen wirksamen Übergang zur digitalen Bildung zu vollziehen.

Beitrag zur ersten strategischen Priorität des Aktionsplans für digitale Bildung, der Entwicklung eines leistungsfähigen digitalen Bildungsökosystems, indem Kapazitäten aufgebaut und ein kritisches Verständnis dafür entwickelt werden, wie die Möglichkeiten der digitalen Technologien für das Lehren und Lernen auf allen Ebenen und für alle Bereiche genutzt und Pläne für den digitalen Wandel in Bildungseinrichtungen entwickelt und umgesetzt werden können.

Unterstützung des zielgerichteten Einsatzes digitaler Technologien für Lehr-, Lern- und Bewertungszwecke und zur Förderung der Beteiligung. Dies umfasst die Entwicklung von digitaler Pädagogik und von Fachkompetenz im Einsatz digitaler Instrumente für Lehrkräfte, wozu auch gehört, barrierefreie und unterstützende Technologien bereitzustellen, sowie die Erstellung und innovative Nutzung digitaler Bildungsinhalte. Besonderes Augenmerk wird auf die Förderung der Geschlechtergleichstellung sowie auf die Bekämpfung der Ungleichheit unterrepräsentierter Gruppen beim Zugang zu digitalen Technologien und bei ihrer Nutzung gelegt.

Die Nutzung der europäischen Referenzrahmen für digitale Kompetenzen von Pädagogen, Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen wird gefördert.

Weitere Verweise: Aktionsplan für digitale Bildung 2021–2027.9

4. Gemeinsame Werte, bürgerschaftliches Engagement und Teilhabe, insbesondere:

Ausbildung und Ausstattung von (künftigen) Lehrkräften

Förderung des aktiven Bürgersinns und der Ethik im Unterricht sowie Förderung der Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, des kritischen Denkens und der Medienkompetenz

Schaffung von Möglichkeiten für die Teilhabe von Kindern/Schülerinnen und Schülern am demokratischen Leben und für soziales und bürgerschaftliches Engagement, insbesondere durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten

Sensibilisierung für den Kontext der Europäischen Union und Vermittlung eines entsprechenden Verständnisses, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr gesellschaftliches und historisches Erbe anbelangt

Weitere Verweise: Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht.10

Förderkriterien

Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für Erasmus-Lehrkräfteakademien die folgenden Kriterien erfüllen:

Förderfähige teilnehmende organisationen (Wer ist antragsberechtigt?)

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen)

  • Rechtsträger (öffentliche oder private Stellen) sein
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens)

Organisationen mit Sitz in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nicht an der Aktion teilnehmen.

Die koordinierende Organisation muss eine Einrichtung für die Ausbildung von Lehrkräften sein. Diese stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Es kann sich nicht um eine verbundene Einrichtung handeln.

Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen) können z. B. sein (nicht erschöpfende Liste):

  • Einrichtungen für die Ausbildung von Lehrkräften (Hochschulen, Institute, Universitäten, die eine Erstausbildung von Lehrkräften und/oder berufliche Weiterbildung anbieten) für Lehrkräfte und Personal in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) der ISCED-Stufen 0–3, einschließlich Lehrkräften in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
  • Ministerien oder ähnliche öffentliche Stellen mit Zuständigkeit für die Politik im Bereich der Schulbildung
  • öffentliche (lokale, regionale oder nationale) und private Stellen mit Zuständigkeit für die Entwicklung der Politik und des Angebots im Bereich der Lehrkräfteausbildung sowie für die Festlegung von Standards für die Qualifikation von Lehrkräften
  • Verbände von Lehrkräften oder andere national anerkannte Anbieter für die Ausbildung und fortlaufende berufliche Weiterbildung von Lehrkräften
  • Behörden mit Zuständigkeit für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und für die Aufsicht über ihre fortlaufende berufliche Weiterbildung und Qualifizierung
  • Schulen, die mit Anbietern der Lehrkräfteausbildung zusammenarbeiten, um eine praktische Ausbildungskomponente zu ermöglichen
  • andere Schulen (von der Grundschule bis zur beruflichen Erstausbildung) oder andere Organisationen (z. B. NRO, Verbände von Lehrkräften), die für das Projekt relevant sind

Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner. 

Zusammensetzung von konsortien (anzahl und profil der teilnehmenden organisationen)

6 Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen), aus mindestens vier EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern (darunter mindestens drei EU-Mitgliedstaaten), die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Mindestens vier auf nationaler Ebene festgelegte Anbieter für die Erstausbildung von Lehrkräften aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern und 
  • mindestens ein auf nationaler Ebene festgelegter Anbieter der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung (Fortbildung) für Lehrkräfte und
  • mindestens eine Praktikums-/Ausbildungsstätte. 

Das Konsortium kann zudem verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner, weitere Organisationen mit einschlägigem Fachwissen im Bereich der Lehrkräfteausbildung und/oder Stellen umfassen, die Standards, Qualifikationen oder die Qualitätssicherung für die Lehrkräfteausbildung festlegen.

Geografischer ort (ort der aktivitäten)

Die Aktivitäten müssen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern stattfinden.

Aktivitäten in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sind nicht förderfähig.

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen).

Wo ist der antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP).

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2024-PEX-TEACH-ACA

Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen im FTOP.

Wann ist der antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 6. Juni um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Wie ist der antrag zu stellen?

Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Auswahlkriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Einrichtung des projekts

Jede Lehrkräfteakademie führt kohärente und umfassende Aktivitäten durch, darunter:

  • Zusammenarbeit und Aufbau von Netzwerken und praxisorientierten Gemeinschaften mit Anbietern der Lehrkräfteausbildung, Lehrerverbänden, öffentlichen Organisationen, die an der Lehrkräfteausbildung beteiligt sind, und anderen einschlägigen Akteuren, um innovative Strategien und Programme für die Erstausbildung und die fortlaufende berufliche Weiterbildung für Lehrkräfte und Schulen zu entwickeln
  • Entwicklung und Bereitstellung gemeinsamer, innovativer und wirksamer Lernmodule für die Ausbildung und die Kompetenz von Lehrkräften zu anspruchsvollen und/oder neuen pädagogischen Themen von gemeinsamem Interesse. Diese tragen den unterschiedlichen Bedürfnissen von angehenden Lehrkräften (im Rahmen ihrer Erstausbildung) und bereits tätigen Lehrkräften (im Rahmen ihrer fortlaufenden beruflichen Weiterbildung) Rechnung
  • Entwicklung eines gemeinsamen Lernangebots mit einer starken europäischen Dimension, das Mobilitätsaktivitäten in all ihren Formen umfasst, z. B. Sommerschulen, Studienaufenthalte für Studierende und Lehrkräfte sowie andere (physische und virtuelle) Formen der institutionsübergreifenden Zusammenarbeit
  • Ermittlung wirksamer Wege zur Beseitigung von Mobilitätshindernissen und Ermittlung von Bedingungen, einschließlich praktischer Vorkehrungen und der Anerkennung von Lernergebnissen, um die Zahl und Qualität von Mobilitätsaktivitäten zu steigern und sie fester im Erstausbildungs- und Weiterbildungsangebot für Lehrkräfte zu verankern
  • Einbeziehung von Schulen und insbesondere von Ausbildungsstätten in die Erprobung und den Austausch innovativer neuer Lehrmethoden (auch für Fernunterricht und gemischte Lehr- und Lernkonzepte)
  • Durchführung von Studien, Forschungsarbeiten und/oder Erhebungen oder Sammlungen wirksamer Verfahren im Einklang mit den Zielen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, um Zusammenfassungen, Diskussionspapiere, Empfehlungen usw. zu erstellen und so die Diskussion anzuregen und Informationen für die Politik der Lehrkräfteausbildung zu liefern
  • Förderung und Bevorzugung der bestehenden Erasmus+-Instrumente, z. B. eTwinning als Teil der European School Education Platform, für virtuelle Mobilität, Zusammenarbeit, Kommunikation zum Testen und Austausch von Ergebnissen

Gewährungskriterien

Es gelten die folgenden Gewährungskriterien:

Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 35 Punkte)

  • Verbindung zu den Zielen der Aufforderung: Inwieweit wird mit dem Vorschlag eine Lehrkräfteakademie eingerichtet, um die Erstausbildung und Weiterbildung von Lehrkräften durch innovative Lernangebote für Lehrkräfte in Bezug auf mindestens eine der Prioritäten von Erasmus+ zu verbessern:
    • Inklusion und Vielfalt
    • Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
    • Bewältigung des digitalen Wandels durch Aufbau von digitaler Bereitschaft, Widerstandsfähigkeit und Kapazität
    • Gemeinsame Werte, bürgerschaftliches Engagement und Teilhabe
  • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.
  • Kohärenz: Inwieweit beruht der Vorschlag auf einer angemessenen Bedarfsanalyse sowie auf klar definierten, realistischen Zielen und betrifft Aspekte, die für die beteiligten Organisationen und die Aktion von Bedeutung sind.
  • Innovativer Ansatz: Der Vorschlag berücksichtigt modernste Methoden und Techniken und führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen allgemein für den Bereich, in dem er angesiedelt ist, oder für den geografischen Kontext, in dem das Projekt durchgeführt wird (z. B. Inhalte, erzielte Ergebnisse, angewandte Arbeitsmethoden, beteiligte oder als Zielgruppe ausgewählte Organisationen und Personen).
  • Europäischer Mehrwert: Der Vorschlag erbringt nachweislich einen klaren Mehrwert auf individueller (Lernende und/oder Personal), institutioneller und systemischer Ebene, der durch Ergebnisse zustande kommt, die von den Partnern ohne eine europäische Zusammenarbeit nur schwer zu erreichen wären. Der Vorschlag nutzt und fördert die auf EU-Ebene bestehenden Instrumente wie eTwinning und die European School Education Platform für die Zusammenarbeit und Kommunikation und für die Erprobung und Weitergabe von Ergebnissen.
  • Internationalisierung: Der Vorschlag lässt erkennen, dass er zur internationalen Dimension der Lehrkräfteausbildung beiträgt, so auch zur Entwicklung gemeinsamer (virtueller, physischer und gemischter) Mobilitätsmodelle und anderer Lernangebote in der Erstausbildung und der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung von Lehrkräften.
  • Geschlechtersensibilität: Der Vorschlag befasst sich mit der Gleichstellung der Geschlechter und trägt dazu bei, Lösungen für eine wirksame Förderung des geschlechtersensiblen Unterrichts an Schulen zu finden.

Qualität der Projektkonzeption und-durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten und Dienste, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen führen.
  • Methodik: Qualität und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Methoden und ihre Eignung für die Erzielung der erwarteten Ergebnisse.
  • Struktur: Klarheit, Vollständigkeit und Qualität des Arbeitsprogramms, einschließlich angemessener Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Nutzung, Bewertung und Verbreitung.
  • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen.
  • Finanzrahmen: Der Finanzrahmen beinhaltet angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt.
  • Risikomanagement: Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen.
  • Qualitätssicherung: Es sind angemessene Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer-Reviews, Benchmarking usw.) vorgesehen.
  • Überwachungsinstrumente: Durch entsprechende Indikatoren soll sichergestellt werden, dass die Projektdurchführung von hoher Qualität und kosteneffizient ist.

Qualität der Partnerschaft und der Kooperations­vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

  • Zusammensetzung: An dem Projekt sind Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Kompetenzen, Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft.
  • Zusammenarbeit mit Akteuren: Die Partnerschaft schafft starke und laufende Netzwerke und praxisorientierte Gemeinschaften sowohl auf lokaler, nationaler als auch auf transnationaler Ebene mit Anbietern der Lehrkräfteaus- und ‑weiterbildung, an der Lehrkräfteausbildung beteiligten Akteuren und anderen einschlägigen Akteuren und ermöglicht einen wirksamen Austausch von Fachkenntnissen und Wissen zwischen diesen Akteuren.
  • Geografische Ausgewogenheit: An der Partnerschaft sind relevante Partner aus verschiedenen geografischen Gebieten beteiligt, die eine aktive Rolle im Projekt einnehmen. Der Antragsteller hat die geografische Zusammensetzung der Partnerschaft begründet und ihre Relevanz für die Erreichung der Ziele der Lehrkräfteakademien nachgewiesen. Die Partnerschaft umfasst ein breites und angemessenes Spektrum relevanter Akteure auf lokaler und regionaler Ebene.
  • Virtuelle Zusammenarbeit und Mobilität: Die Zusammenarbeit ist mit bestehenden Erasmus+-Instrumenten wie eTwinning und der European School Education Platform verknüpft.
  • Engagement: Die Aufteilung der Zuständigkeiten und der Aufgaben ist klar und angemessen; sie zeigt das Engagement und die aktiven Beiträge aller teilnehmenden Organisationen im Verhältnis zu ihrer besonderen Expertise und Kapazität.
  • Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements, die Fähigkeit zur Koordinierung transnationaler Netzwerke und Führungskompetenz in einem komplexen Umfeld aus. Individuelle Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes einzelnen Partners zugewiesen.
  • Zusammenarbeit: Es wird ein wirksamer Mechanismus vorgeschlagen, um eine gute Abstimmung, Entscheidungsfindung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen, der Teilnehmer und sonstiger maßgeblicher Interessenträger sicherzustellen.

Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

  • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Interessenträgern genutzt werden. Im Vorschlag wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus gemessen wird.
  • Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren Plan für die Verbreitung der Ergebnisse während der Projektlaufzeit und nach Beendigung des Projekts und sieht geeignete Zielvorgaben, Aktivitäten, einschlägige Zeitpläne, Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während und nach der Projektlaufzeit wirksam und zum Nutzen von Interessenträgern, Politikgestaltern, Anbietern der Lehrkräfteausbildung, Behörden usw. verbreitet werden. In dem Vorschlag wird ferner angegeben, welche Partner für die Verbreitung zuständig sind und über welche einschlägige Erfahrung sie im Zusammenhang mit Verbreitungsaktivitäten nachweislich verfügen. In dem Vorschlag wird erläutert, welche Mittel für die Verbreitung genutzt werden, wobei den Erasmus+-Instrumenten wie eTwinning und der European School Education Platform der Vorzug zu geben ist.
  • Wirkung: Aus dem Vorschlag geht die mögliche Wirkung des Projekts hervor:
    • auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit
    • über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene

Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte und zur Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung.

  • Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie die Erasmus+-Lehrkräfteakademien eingeführt und weiterentwickelt werden sollen. Der Vorschlag beinhaltet ein Konzept für einen langfristigen Aktionsplan, der die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach seinem Abschluss vorsieht. Dieser Plan stützt sich auf dauerhafte Partnerschaften zwischen Anbietern der Erstausbildung von Lehrkräften (vorbereitende Ausbildung künftiger Lehrkräfte) und Anbietern der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung (berufsbegleitende Weiterbildung). Auch die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit sollten Bestandteil des Plans sein, wozu auch gehört, dass (europäische, nationale und private) finanzielle Ressourcen benannt werden, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile auf lange Sicht eine nachhaltige Wirkung entfalten.

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 70 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Gewährungskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 18 Punkte in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, mindestens 13 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ und 11 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“.

Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Gewährungskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.

Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. 

Erwartete wirkung

Die Entwicklung der Erasmus+-Lehrkräfteakademien dürfte die Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Lehrkräften, Pädagogen und Schulleitern eine hochwertige Erstausbildung und fortlaufende berufliche Weiterbildung sicherstellen.

Erasmus+-Lehrkräfteakademien sollen die europäische Dimension und die Internationalisierung der Lehrkräfteausbildung durch die Schaffung europäischer Partnerschaften von Anbietern der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften stärken. Das enge Zusammenwirken einschlägiger Akteure über europäische Grenzen hinweg soll eine innovative europäische Zusammenarbeit und eine wesentliche Weiterentwicklung der Politik und Praxis im Bereich der Lehrkräfteausbildung auf der Grundlage bestehender Innovationen und wirksamer Praktiken in den nationalen Systemen der Lehrkräfteausbildung und des gemeinsamen Lernangebots für teilnehmende Lehrkräfte herbeiführen. Dieser Ansatz soll den Weg dafür ebnen, die Mobilität zu einem integralen Bestandteil des Lehrkräfteausbildungsangebots in Europa zu machen, indem tatsächliche Mobilitätshindernisse beseitigt und die Voraussetzungen für erfolgreiche Mobilitätsstrategien und ‑programme ermittelt werden.

Die auf nationaler und europäischer Ebene tätigen Erasmus+-Lehrkräfteakademien werden starke und dauerhafte Partnerschaften zwischen Anbietern der Erstausbildung und der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung von Lehrkräften bilden. Sie werden eine engere Zusammenarbeit zwischen Anbietern der Lehrkräfteausbildung ermöglichen und den Weg für strukturelle Partnerschaften und gemeinsame Programme zwischen den Einrichtungen ebnen. Auf diese Weise werden die Erasmus+-Lehrkräfteakademien eine hochwertige, wirksame Erstausbildung und fortlaufende berufliche Weiterbildung gewährleisten und Ergebnisse erzielen, die ohne Wissensaustausch und wirksame Zusammenarbeit nur schwer zu erzielen wären.

Durch die Nutzung verschiedener Verbreitungskanäle auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene und die Einführung eines langfristigen Aktionsplans für die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts wird erwartet, dass die Projekte relevante Interessenträger innerhalb und außerhalb der teilnehmenden Organisationen einbeziehen und eine dauerhafte Wirkung auch nach der Projektlaufzeit gewährleisten.

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt.

Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 1 500 000 EUR.

Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig.

Kosten für Freiwillige sind zulässig. Die angegebenen Einheitskosten müssen mit denen des Beschlusses über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige11  in Einklang gebracht werden.

KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Die angegebenen Einheitskosten müssen mit denen des Beschlusses über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer12 in Einklang gebracht werden.

Das entsprechende Arbeitspaket muss die Kosten für mindestens ein jährliches Treffen (ein Vertreter jedes vollwertigen Projektpartners) enthalten, das von der Europäischen Kommission/Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur oder auf deren Initiative hin organisiert wird und dem Austausch bewährter Verfahren und dem wechselseitigen Lernen zwischen den Erasmus+-Lehrkräfteakademien dient.

Wie wird der pauschalbetrag für das projekt bestimmt?

Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen:

  • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.).
  • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten.Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Einrichtungen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist.
  • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen.

Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion.

Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.

Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“.

Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Durch diese Förderform ist es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist.

  1. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019G1118%2801%29 ↩ back
  2. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8269-2020-INIT/de/pdf ↩ back
  3. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020DC0625&from=DE ↩ back
  4. https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/digital-education-action-plan_de ↩ back
  5. Für die Zwecke dieser Aufforderung ist der Begriff „Lehrkraft“ umfassend zu verstehen und schließt auch Ausbilder und Personal in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) ein. ↩ back
  6. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32018H0607(01)&from=EN ↩ back
  7. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H1209(01)&qid=1671106078506 ↩ back
  8. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9242-2022-INIT/de/pdf ↩ back
  9. https://education.ec.europa.eu/de/focus-topics/digital-education/action-plan ↩ back
  10. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32018H0607(01)&from=EN ↩ back
  11. https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de ↩ back
  12. unit-cost-decision-sme-owners-natural-persons_en.pdf (europa.eu) ↩ back
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