Virtueller austausch im bereich hochschulbildung und im jugendbereich
Projekte des virtuellen Austauschs bestehen aus Online-Aktivitäten zur Förderung des interkulturellen Dialogs und der Entwicklung von Soft Skills. Sie ermöglichen jedem jungen Menschen den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen internationalen und kulturübergreifenden (sowohl formalen als auch nichtformalen) Bildung ohne physische Mobilität. Auch wenn virtuelle Debatten oder Schulungen die Vorteile der physischen Mobilität nicht vollständig ersetzen können, sollten die Teilnehmer an virtuellen Austauschprogrammen einige der Vorteile internationaler Bildungserfahrungen nutzen können. Digitale Plattformen sind ein wertvolles Instrument, um den durch die COVID-19-Pandemie verursachten globalen Mobilitätseinschränkungen teilweise zu begegnen. Der virtuelle Austausch trägt auch zur Verbreitung der europäischen Werte bei. Darüber hinaus kann er in einigen Fällen den physischen Austausch vorbereiten, vertiefen und ausweiten sowie eine neue Nachfrage danach wecken.
Ein virtueller Austausch findet in kleinen Gruppen und immer unter der Anleitung eines geschulten Moderators statt. Er sollte leicht in Jugendprojekte (nichtformale Bildung) oder Hochschulkurse integriert werden können. Der virtuelle Austausch kann sich an Teilnehmer aus beiden Sektoren richten, auch wenn je nach Projekt nur Teilnehmer aus einem der beiden Sektoren oder aus beiden Sektoren beteiligt sein können. An allen Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sind Organisationen und Teilnehmende in förderfähigen Regionen sowohl aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern als auch aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt.
Ziele der aktion
Die Aktion soll:
- den interkulturellen Dialog mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern fördern und durch Online-Interaktionen zwischen den Menschen auf Basis digitaler, jugendgerechter Technologien die Toleranz verbessern;
- verschiedene Arten des virtuellen Austauschs als Ergänzung zur physischen Mobilität im Rahmen von Erasmus+ fördern, damit mehr junge Menschen von interkulturellen und internationalen Erfahrungen profitieren können;
- das kritische Denken und die Medienkompetenz, vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung von Internet und sozialen Medien fördern, um die Diskriminierung, Indoktrinierung, Polarisierung und gewalttätige Spaltung zu bekämpfen;
- die digitalen Kompetenzen und „Soft Skills“1 von Schülern, jungen Menschen und Jugendarbeitern2 fördern, einschließlich der Anwendung von Fremdsprachen und Teamarbeit, insbesondere zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit;
- die politische Bildung und die gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung fördern;
- die Jugenddimension in den Beziehungen der EU zu Drittländern stärken.
Themenbereiche/spezifische ziele
Der virtuelle Austausch im Rahmen Erasmus+ ist eine Bottom-up-Initiative. Im Rahmen dieser Aufforderung können die teilnehmenden Organisationen die Themen, auf die sie sich konzentrieren wollen, frei wählen, aber die Vorschläge müssen ihre erwarteten Auswirkungen in Bezug auf eines oder mehrere der oben genannten Ziele darlegen (siehe auch den Abschnitt „Erwartete Wirkung“ weiter unten). Je nach Projektumfang und -thema sollten geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden (z. B. durch die Einführung von Gleichstellungsfragen in die Schulungsmaßnahmen). Ein besonderes Augenmerk muss auf die Eingliederung von sozial und wirtschaftlich schwachen Menschen und von Personen, die nicht in der Lage sind, einen Antrag auf physische Mobilität zu stellen, gelenkt werden. Da der virtuelle Austausch mit Studierenden und Universitäten leichter zu organisieren ist, werden die Antragsteller ermutigt, junge Menschen und Organisationen, die nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind, einzubeziehen.
Aktivitäten
Die Projekte werden auf der Grundlage von Arbeitsplänen finanziert, die ein breites Spektrum von Online-Kooperationsaktivitäten umfassen können, wie zum Beispiel:
- Online-Diskussionen zwischen jungen Menschen von Jugendorganisationen aus verschiedenen Ländern im Rahmen von Jugendprojekten. In diesem Kontext könnten auch Rollenspielsimulationen durchgeführt werden;
- Schulungen für Jugendbetreuer, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kollegen aus anderen Ländern entwickeln möchten;
- Online-Diskussionen zwischen Studierenden von Hochschuleinrichtungen in verschiedenen Ländern als Teil des Hochschulstudiums;
- Schulungen für Universitätsprofessoren/‑personal, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern entwickeln möchten; interaktive offene Online-Kurse, die herkömmliche Kursmaterialien wie gefilmte Vorlesungen, Lesestoff und Aufgabenstellungen enthalten (wie die bekannten MOOCs, Massive Open Online Courses, aber mit dem Schwerpunkt auf interaktiven Benutzerforen in kleinen Gruppen, um die Interaktion zwischen Studierenden, Professoren, Lehrkräften, jungen Menschen und Jugendarbeitern zu fördern).
Einrichtung eines projekts
Alle virtuellen Austauschprojekte müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- sie werden von geschulten Betreuern moderiert;
- sie sind aus Sicht der Teilnehmenden und Organisatoren sicher und schützen diese unter vollumfänglicher Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften3 ;
- sie sind politisch fundiert und kulturell relevant: Virtuelle Austauschaktivitäten müssen fest in den Jugend- und Hochschulsektor eingebettet sein und der Online- und Offline-Kultur junger Menschen in den teilnehmenden Ländern entsprechen;
- sie sind offen und zugänglich auf der Ebene der Benutzererfahrung und der Interaktion. Die Registrierung und die Interaktion mit Gleichaltrigen, Betreuern, Verwaltungsmitarbeitern und anderen Beteiligten sollte unkompliziert und einfach sein;
- sie sind hauptsächlich synchron, mit möglichen asynchronen Komponenten (z. B. Lesungen, Videos);
- sie müssen eine Methode zur Anerkennung der Teilnahme und des Lernens der jungen Menschen am Ende des Austauschs vorsehen.
Die teilnehmenden Organisationen müssen virtuelle Austausche für Personen im Alter von 13 bis 30 Jahren organisieren. Wenn Personen unter 18 Jahren an einem Projekt teilnehmen, müssen die teilnehmenden Organisationen vorab die Genehmigung der Eltern oder der sonstigen gesetzlichen Vertreter einholen. Die einzelnen Teilnehmer müssen in den Ländern der Organisationen ansässig sein, die am Projekt beteiligt sind.
Für die Durchführung ihrer Aktivitäten sollten die Projekte so weit wie möglich auf bestehende Instrumente und Plattformen zurückgreifen.
Welche kriterien müssen für die beantragung des virtueller austauschs im bereich hochschulbildung und im jugendbereich erfüllt sein?
Förderkriterien
Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für den virtuellen Austausch im Bereich Hochschulbildung und im Jugendbereich die folgenden Kriterien erfüllen:
Wer ist antragsberechtigt?
Die folgenden Organisationen können als Koordinator beteiligt sein:
- öffentliche oder private Organisationen im Bereich der Erwachsenenbildung oder Jugend (nichtformale Bildung);
- Hochschuleinrichtungen, Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen sowie rechtlich anerkannte nationale oder internationale Rektoren-, Lehrer- oder Studentenorganisationen;
Die Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen und muss rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein.
Welche Arten von Organisationen können an dem Projekt teilnehmen?
Die teilnehmenden Organisationen können entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. An jedem Projektvorschlag dürfen nur Organisationen und Teilnehmer aus einer der förderfähigen Regionen von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2, 3 und 9 (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens).
Die teilnehmenden Organisationen können den folgenden Kategorien angehören:
- Jugendorganisationen4
- Hochschuleinrichtungen, Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen sowie rechtlich anerkannte nationale oder internationale Rektoren-, Lehrer- oder Studentenorganisationen;
- Vektoren des Wandels im Bildungssystem (Hochschulmanager, internationale Abteilungen, Dekane, Akkreditierungsstellen usw.); öffentliche oder private Organisationen, die in den Bereichen Hochschulbildung oder Jugend tätig sind und in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem der förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer ansässig sind.
Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. Verbundene Einrichtungen sind nicht förderfähig.
Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium, das aus mindestens vier Organisationen besteht, eingereicht werden. Die Konsortien müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Mindestens zwei Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus zwei EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie zwei Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus zwei förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sein, die derselben förderfähigen Region angehören;
- Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern.
- Antragsteller aus Subsahara-Afrika werden ermutigt, Teilnehmende aus einem breiten Spektrum von Ländern in ihren Vorschlag einzubeziehen, einschließlich der am wenigsten entwickelten Länder5 und/oder Partner, die weniger Erfahrung mit Erasmus+ haben.
Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.
Ort der Aktivitäten
Die Aktivitäten müssen in den Ländern der teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden.
Projektdauer
Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung).
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).
Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2023-VIRT-EXCH
Wann ist der Antrag zu stellen?
Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 26. April um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.
Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Auswahlkriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.
Erwartete wirkung
Die Aktivitäten und Ergebnisse der verschiedenen Projekte werden darauf abzielen, eine positive Wirkung in Bezug auf die Ziele der Aufforderung zu erzielen, die zwar je nach den Besonderheiten der Projekte variieren, aber eng mit der Lerndimension des virtuellen Austauschs verbunden sein sollten. Jeder Projektvorschlag sollte Angaben zu dieser erwarteten Wirkung enthalten. Die Antragsteller werden ermutigt, bei der Berichterstattung über die Wirkung der Projekte das Feedback der teilnehmenden Personen und Organisationen, insbesondere in Bezug auf den Lernwert, zu berücksichtigen.
Gewährungskriterien
Relevanz des projekts - (höchstpunktzahl 30 punkte)
- Der Antrag ist für die gewählten allgemeinen und spezifischen Ziele der Aufforderung relevant. Der Projektvorschlag steht im Einklang mit den Anforderungen der Aufforderung. Der Vorschlag wird klar erläutert.
- Kohärenz: Die verschiedenen Komponenten des Antrags sind kohärent und konsistent. Der Antrag stützt sich auf eine angemessene Analyse der Herausforderungen und Bedürfnisse; die Ziele sind klar definiert und realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten Organisationen und die direkten und indirekten Zielgruppen von Bedeutung sind. Die Wirksamkeit des vorgeschlagenen Konzepts des virtuellen Austauschs wird nachgewiesen.
- Ausbau: Der Antrag veranschaulicht das Potenzial für eine Ausweitung ihrer Praktik(en) auf verschiedenen Ebenen (z. B. lokal, regional, national, EU) und ihre Übertragbarkeit auf verschiedene Sektoren. Der Ausbau dürfte nicht nur auf der Ebene der verschiedenen Partnerorganisationen, sondern auch auf der Ebene des Systems und/oder der Politik Wirkung zeigen. Der Vorschlag hat das Potenzial, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern.
- Europäischer Mehrwert: Der Antrag bringt einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse, die auf Länderebene allein nicht erreicht würden, und es besteht die Möglichkeit, die Ergebnisse auf Länder zu übertragen, die nicht an dem Projekt beteiligt sind. Die Projektergebnisse haben das Potenzial, in die einschlägigen politischen Agenden der EU einzufließen.
Qualität der projektkonzeption und – durchführung (höchstpunktzahl 20 punkte)
- Strategieplan: Der Antrag enthält eine klare Strategie, die auf einer Durchführbarkeitsanalyse aufbaut und die notwendigen Aktivitäten zur Erprobung, Anpassung und/oder Ausweitung der virtuellen Austauschpraxis(n) im neuen Kontext der Projektpartnerschaft aufzeigt.
- Bedürfnisse: Die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Partner wurden ermittelt und werden gut berücksichtigt. Es wurde ein klares Konzept entwickelt, wie diese unterschiedlichen Bedürfnisse bewältigt werden sollen. Der gewählte pädagogische Ansatz bzw. die gewählten pädagogischen Ansätze entspricht/entsprechen ebenfalls diesen unterschiedlichen Bedürfnissen.
- Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich und erstreckt sich auf alle Projektphasen. Für jedes Ergebnis wurden klare Leistungsindikatoren und Mittel zur Überprüfung festgelegt.
- Management: Der Projektmanagementplan ist solide und weist den verschiedenen Aufgaben angemessene Ressourcen zu. Es wurden wirksame Kooperations- und Entscheidungsprozesse eingeführt, die für alle Beteiligten nachvollziehbar sind. Das Budget zeigt Kosteneffizienz und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Es besteht Kohärenz zwischen den Aufgaben, Rollen und den den Partnern zugewiesenen Finanzmitteln. Die Regelungen für die Finanzverwaltung sind klar und angemessen.
- Bewertung: Spezifische Maßnahmen zur Bewertung von Prozessen und Ergebnissen (Leistungsindikatoren und Mittel zur Überprüfung) gewährleisten eine hervorragende Durchführung des Projekts. Die Lernergebnisse werden bewertet und anerkannt. Es gibt einen klaren Qualitätssicherungsplan, der auch das Projektmanagement angemessen abdeckt. Die Überwachungsstrategie umfasst die Identifizierung von Risiken und einen Aktionsplan zu deren Begrenzung. Diese Elemente sind auch im logischen Rahmen (obligatorische Vorlage der Aufforderung) enthalten und detailliert beschrieben.
Qualität der partnerschaft und der-kooperationsvereinbarungen (höchstpunktzahl 20 punkte)
- Zusammensetzung: Die Partnerschaft ist in der Lage, die volle Verwirklichung der Projektziele zu gewährleisten. Das Konsortium verfügt über alle erforderlichen Fähigkeiten, Fachkenntnisse und Erfahrungen in den vom Projekt abgedeckten Bereichen. Eine angemessene Aufteilung der Zeit und des Inputs auf die Partner ist gewährleistet. Die Fähigkeiten und Kompetenzen der Partnerschaft sind komplementär.
- Engagement: Alle teilnehmenden Organisationen engagieren sich entsprechend ihren jeweiligen Fähigkeiten und spezifischen fachlichen Kompetenzen.
- Zusammenarbeit: Die Kooperationsvereinbarungen sind ausgewogen. Es werden wirksame Mechanismen vorgeschlagen, um die Abstimmung, Entscheidungsfindung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen, der Interessenträger und sonstiger maßgeblicher Akteure sicherzustellen.
Wirkung - (höchstpunktzahl 30 punkte)
- Verbreitung: Eine klare Sensibilisierungs-, Verbreitungs- und Kommunikationsstrategie gewährleistet, dass die betroffenen Zielgruppen sowie die allgemeinen Interessengruppen und die Öffentlichkeit während der Laufzeit des Projekts erreicht werden. Diese Strategie umfasst Pläne für die Zugänglichmachung aller produzierten Materialien durch offene Lizenzen.
- Nutzung der Projektergebnisse: Der Antrag zeigt, dass der gewählte Ansatz des virtuellen Austauschs erfolgreich verbreitet und/oder ausgeweitet werden kann, dass er eine größere Wirkung erzielt und den systemischen Wandel beeinflusst. Der Ansatz in Bezug auf die Nutzung der Projektergebnisse ist klar beschrieben und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verwertung der Projektergebnisse sind potenziell wirksam.
- Wirkung: Die vorhersehbare Wirkung, insbesondere für die identifizierten Zielgruppen, ist klar definiert und es sind Maßnahmen vorgesehen, die sicherstellen, dass die Wirkung erreicht und bewertet werden kann. Die Lernergebnisse werden vor jeder virtuellen Austauschaktivität klar definiert und nach jeder Aktivität gemessen, die Fortschritte aufgezeichnet und die Leistungen anerkannt. Die Ergebnisse der Aktivitäten sind wahrscheinlich erheblich. Die Projektergebnisse haben das Potenzial, langfristige Veränderungen, Verbesserungen oder Entwicklungen zum Nutzen der betroffenen Zielgruppen und Systeme zu unterstützen. Im Antrag wird auch erklärt, wie die Auswirkungen des Lernens (Lernergebnisse) durch den virtuellen Austausch bewertet werden sollen, um (datengestützte) Empfehlungen zur Verbesserung des Lehrens und Lernens im virtuellen Austausch über das Projekt hinaus zu formulieren. Diese Elemente sind auch im logischen Rahmen (obligatorische Vorlage der Aufforderung) enthalten und detailliert beschrieben.
- Nachhaltigkeit: Der Antrag umfasst geeignete Maßnahmen und weist finanzielle Ressourcen aus, mit denen sichergestellt wird, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus bestehen bleiben.
Projekte kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Gewährungskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Wirkung“ und 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Qualität der Konzeption und der Durchführung des Projekts“).
Im Fall von Ermessensentscheidungen erhalten die Projekte Priorität, die zunächst in der Kategorie „Relevanz des Projekts“ und anschließend in der Kategorie „Wirkung“ die höchste Punktzahl erzielen.
Geografische zielgebiete
Die Instrumente für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU tragen zu dieser Aktion bei. Das zur Verfügung stehende Budget wird zwischen unterschiedlichen Regionen aufgeteilt, wobei das Budget jedes Envelopes unterschiedlich ist. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der Envelopes werden auf dem Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) veröffentlicht.
Subsahara-Afrika: Den am wenigsten entwickelten Ländern in dieser Region wird Vorrang eingeräumt; ein besonderes Augenmerk wird auch auf die prioritären Migrationsländer6 gelegt; kein Land wird mehr als 8 % der für die Region vorgesehenen Mittel erhalten.
Generell – und innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen – sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden.
Welche regeln bestehen für die finanzierung?
Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest.
Der EU-Zuschuss pro Projekt beträgt maximal 500 000 EUR, wobei die maximale Investition in Organisationen pro Teilnehmendem bei 200 EUR liegt (d. h. ein Projekt mit 500 000 EUR müsste mindestens 2500 Teilnehmende erreichen). Die gewährte Finanzhilfe kann gegebenenfalls niedriger sein als der beantragte Betrag.
Wie wird der pauschalbetrag für das projekt bestimmt?
Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen:
- Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.).
- Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten.
- Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Einrichtungen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist.
- Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen.
Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion.
Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Höhe des Pauschalbetrags ist auf maximal 95 % des Kostenvoranschlags begrenzt, der sich aus der Bewertung ergibt.
Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Die finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht zulässig. Kosten für Freiwillige und KMU-Kosten sind zulässig. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“. Der Vorschlag muss die Kosten für zwei Sitzungen (bis zu zwei Personen pro Antrag) pro Jahr enthalten, die von oder auf Initiative der Europäischen Kommission organisiert werden.
Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.
Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist.
- 1 Zu den Soft Skills gehören die Fähigkeit, kritisch zu denken, neugierig und kreativ zu sein, Initiative zu ergreifen, Probleme zu lösen und kollaborativ zu arbeiten, in einem multikulturellen und interdisziplinären Umfeld effizient zu kommunizieren, sich dem Kontext anzupassen und mit Stress und Unsicherheit zurechtzukommen. Diese Fähigkeiten sind Teil der Schlüsselkompetenzen, wie sie in der Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1) dargelegt sind.
- 2 Jugendarbeiter sind Personen, die ehren- oder hauptamtlich im Bereich des nichtformalen Lernens tätig sind und junge Menschen in ihrer persönlichen sozialen/bildungsbezogenen Entwicklung und beruflichen Fortbildung unterstützen.
- 3 https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/eu-data-protection-rules_de
- 4 D. h. jede öffentliche oder private Organisation, die mit jungen Menschen außerhalb formaler Lernkontexte arbeitet. Beispiele: gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO) nationale Jugendräte lokale, regionale oder nationale Behörden Bildungs- oder Forschungseinrichtungen Stiftungen.
- 5 Gemäß der Liste der am wenigsten entwickelten Länder des Entwicklungshilfeausschusses der OECD: DAC-List-of-ODA-Recipients-for-reporting-2022-23-flows.pdf (oecd.org).
- 6 Wichtige Migrations-Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind: Äthiopien, Burkina-Faso, Burundi, Côte d'Ivoire, Gambia, Guinea, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Südafrika, Sudan und Südsudan.