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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport
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Virtueller austausch im bereich hochschulbildung und im jugendbereich

Projekte des virtuellen Austauschs bestehen aus Online-Aktivitäten zur Förderung des interkulturellen Dialogs und der Entwicklung von Soft Skills. Sie ermöglichen jedem jungen Menschen den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen internationalen und kulturübergreifenden Bildung ohne physische Mobilität. Auch wenn virtuelle Debatten oder Schulungen die Vorteile der physischen Mobilität nicht vollständig ersetzen können, sollten die Teilnehmer an virtuellen Austauschprogrammen einige der Vorteile internationaler Bildungserfahrungen nutzen können. Digitale Plattformen sind ein wertvolles Instrument, um den durch die COVID-19-Pandemie verursachten globalen Mobilitätseinschränkungen teilweise zu begegnen. Der virtuelle Austausch trägt auch zur Verbreitung der europäischen Werte bei. Darüber hinaus kann er in einigen Fällen zu Ideen anregen und den Boden für einen künftigen physischen Austausch ebnen, der nicht im Rahmen dieser Maßnahme finanziert wird.

Ein virtueller Austausch findet in kleinen Gruppen und immer unter der Anleitung eines geschulten Moderators statt. Er sollte leicht in Jugendprojekte (nichtformale Bildung) oder Hochschulkurse integriert werden können. Der virtuelle Austausch kann sich an Teilnehmer aus beiden Sektoren richten, auch wenn je nach Projekt nur Teilnehmer aus einem der beiden Sektoren oder aus beiden Sektoren beteiligt sein können. An allen Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sind Organisationen und Teilnehmende in förderfähigen Regionen sowohl aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern als auch aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt. 

Ziele der aktion

Die Aktion soll:

  • den interkulturellen Dialog mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern fördern und durch Online-Interaktionen zwischen den Menschen auf Basis digitaler, jugendgerechter Technologien die Toleranz verbessern;
  • verschiedene Arten des virtuellen Austauschs als Ergänzung zur physischen Mobilität im Rahmen von Erasmus+ fördern, damit mehr junge Menschen von interkulturellen und internationalen Erfahrungen profitieren können;
  • das kritische Denken und die Medienkompetenz, vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung von Internet und sozialen Medien fördern, um die Diskriminierung, Indoktrinierung, Polarisierung und gewalttätige Spaltung zu bekämpfen;
  • die digitalen Kompetenzen und „Soft Skills“1  von Schülerinnen und Schülern, jungen Menschen und Jugendarbeitern2  fördern, einschließlich der Anwendung von Fremdsprachen und Teamarbeit, insbesondere zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit;
  • die politische Bildung und die gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung fördern;
  • die Jugenddimension in den Beziehungen der EU zu Drittländern stärken.

Themenbereiche / spezifische ziele

Die virtuellen Austausche sollten im Rahmen eines oder mehrerer der folgenden Themenbereiche organisiert werden, die den Prioritäten des Programms Erasmus+ entsprechen:

  • Inklusion und Vielfalt 
  • Digitaler Wandel
  • Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
  • Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement

Da es sich bei den virtuellen Austauschen um eine Bottom-up-Initiative handelt, steht es den teilnehmenden Organisationen innerhalb dieses breiten Rahmens frei, die Themen auszuwählen, auf die sie sich konzentrieren wollen. Die Vorschläge müssen jedoch die erwarteten Auswirkungen in Bezug auf eines oder mehrere der oben genannten Ziele darlegen (siehe auch den Abschnitt „Erwartete Wirkung“ weiter unten). Je nach Projektumfang und -thema sollten geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden (z. B. durch die Einführung von Gleichstellungsfragen in die Schulungsmaßnahmen). Ein besonderes Augenmerk muss auf die Eingliederung von sozial und wirtschaftlich schwachen Menschen und von Personen, die nicht in der Lage sind, einen Antrag auf physische Mobilität zu stellen, gelenkt werden.

Aktivitäten

Die Projekte werden auf der Grundlage von Arbeitsplänen finanziert, die Online-Kooperationsaktivitäten umfassen, darunter:

  • Online-Diskussionen zwischen jungen Menschen von Jugendorganisationen aus verschiedenen Ländern im Rahmen von Jugendprojekten. In diesem Kontext könnten auch Rollenspielsimulationen durchgeführt werden;
  • Schulungen für Jugendbetreuer, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kollegen aus anderen Ländern entwickeln möchten;
  • Online-Diskussionen zwischen Studierenden von Hochschuleinrichtungen in verschiedenen Ländern als Teil des Hochschulstudiums;
  • Schulungen für Universitätsprofessoren/‑personal, die ein virtuelles Austauschprojekt mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern entwickeln möchten;
  • interaktive offene Online-Kurse, die herkömmliche Kursmaterialien wie gefilmte Vorlesungen, Lesestoff und Aufgabenstellungen enthalten (wie die bekannten MOOCs, Massive Open Online Courses, aber mit dem Schwerpunkt auf interaktiven Benutzerforen in kleinen Gruppen, um die Interaktion zwischen Studierenden, Professoren, Lehrkräften, jungen Menschen und Jugendarbeitern zu fördern).

Einrichtung eines projekts

Alle virtuellen Austauschprojekte müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • sie werden von geschulten Betreuern moderiert;
  • sie sind aus Sicht der Teilnehmenden und Organisatoren sicher und schützen diese unter vollumfänglicher Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften3 ;
  • sie sind politisch fundiert und kulturell relevant: Virtuelle Austauschaktivitäten müssen fest in den Jugend- und Hochschulsektor eingebettet sein und der Online- und Offline-Kultur junger Menschen in den teilnehmenden Ländern entsprechen;
  • sie sind offen und zugänglich auf der Ebene der Benutzererfahrung und der Interaktion. Die Registrierung und die Interaktion mit Gleichaltrigen, Betreuern, Verwaltungsmitarbeitern und anderen Beteiligten sollte unkompliziert und einfach sein;
  • sie sind hauptsächlich synchron, mit möglichen asynchronen Komponenten (z. B. Lesungen, Videos);
  • schließlich müssen sie eine Methode zur Anerkennung der Teilnahme und der Lernergebnisse der jungen Menschen am Ende des Austauschs vorsehen.

Die teilnehmenden Organisationen müssen virtuelle Austausche für Personen im Alter von 13 bis 30 Jahren organisieren. Wenn Personen unter 18 Jahren an einem Projekt teilnehmen, müssen die teilnehmenden Organisationen vorab die Genehmigung der Eltern oder der sonstigen gesetzlichen Vertreter einholen. Die einzelnen Teilnehmer müssen in den Ländern der Organisationen ansässig sein, die am Projekt beteiligt sind.

Für die Durchführung ihrer Aktivitäten sollten die Projekte so weit wie möglich auf bestehende Instrumente und Plattformen zurückgreifen.

Förderkriterien

Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für den virtuellen Austausch im Bereich Hochschulbildung und im Jugendbereich die folgenden Kriterien erfüllen:

Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?)

Die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen) müssen Rechtsträger (öffentliche oder private Einrichtungen) sein und können unter folgende Kategorien fallen:

  • Einrichtungen, die im Bereich Hochschulbildung oder Jugend (nichtformale Bildung) tätig sind,
  • Jugendorganisationen4 ,
  • Hochschuleinrichtungen, Vereinigungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen sowie rechtlich anerkannte nationale oder internationale Rektoren-, Lehrer- oder Studierendenorganisationen

Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:

  • in einem EU-Mitgliedstaat,
  • in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder
  • in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2, 3 und 9 (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). Die am Projektvorschlag beteiligten Organisationen und Teilnehmende dürfen nur aus einer der förderfähigen Regionen von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern stammen.

Bei der koordinierenden Organisation muss es sich um eine Jugendorganisation oder Hochschuleinrichtung handeln, die rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist. Die koordinierende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen. Es kann sich nicht um eine verbundene Einrichtung handeln.

Andere Stellen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner.

Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen)

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens vier Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Mindestens vier unabhängige Stellen (keine verbundenen Einrichtungen) aus vier verschiedenen förderfähigen Ländern;
  • Es müssen mindestens zwei Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus zwei EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie zwei Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus zwei förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sein, die derselben förderfähigen Region angehören;
  • Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern.
  • Nur Begünstigte (keine verbundenen Einrichtungen) zählen für die Zusammensetzung des Konsortiums mit dazu. Assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.

Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten)

 Die Aktivitäten müssen in den Ländern der teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden.

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen).

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP).

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2024-VIRT-EXCH

Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte die entsprechenden häufig gestellten Fragen im FTOP.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 25. April um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Auswahlkriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Gewährungskriterien

Relevanz des Projekts - (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

  • Relevanz: Der Antrag ist für die gewählten allgemeinen und spezifischen Ziele der Aufforderung relevant. Er steht im Einklang mit den Anforderungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und wird klar erläutert. Der Antrag bezieht sich auf die für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Themenbereiche.
  • Werte der EU: Der Antrag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.
  • Bedarfsanalyse: Der Antrag stützt sich auf eine angemessene Analyse der Herausforderungen und Bedürfnisse. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Partner wurden ermittelt und werden gut berücksichtigt.
  • Konsistenz: Die verschiedenen Komponenten des Antrags sind kohärent und konsistent. Die Ziele des Antrags sind klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen und für die Zielgruppen von Bedeutung sind.
  • Aktivitäten: Der virtuelle Austausch ist klar definiert, fördert den interkulturellen Dialog und die Entwicklung von Soft Skills und trägt in erster Linie zur bildungsbezogenen, persönlichen oder beruflichen Entwicklung von Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bei. Die Wirksamkeit des vorgeschlagenen Konzepts des virtuellen Austauschs wird nachgewiesen.
  • Ausbau: Der Antrag veranschaulicht das Potenzial für eine Ausweitung ihrer Praktik(en) auf verschiedenen Ebenen (z. B. lokal, regional, national, EU) und ihre Übertragbarkeit auf verschiedene Sektoren. Der Ausbau dürfte nicht nur auf der Ebene der verschiedenen Partnerorganisationen, sondern auch auf der Ebene des Systems und/oder der Politik Wirkung zeigen. Der Vorschlag hat das Potenzial, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern.
  • Europäischer Mehrwert: Der Antrag bringt einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse, die auf Länderebene allein nicht erreicht würden, und es besteht die Möglichkeit, die Ergebnisse auf Länder zu übertragen, die nicht an dem Projekt beteiligt sind. Die Projektergebnisse haben das Potenzial, in die einschlägigen politischen Agenden der EU einzufließen. 

Qualität der Projektkonzeption und-durchführung - (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

  • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt eine Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methoden, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Antrag enthält ein kohärentes und umfassendes Paket von Aktivitäten, die geeignet sind, den ermittelten Bedürfnissen zu entsprechen und zu den erwarteten Ergebnissen zu führen.
  • Methodik: Qualität und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Methodik und ihre Eignung zur Deckung der ermittelten Bedürfnisse, einschließlich der unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Partner. Es wurde ein klares Konzept entwickelt, wie diese unterschiedlichen Bedürfnisse bewältigt werden sollen. Der gewählte pädagogische Ansatz bzw. die gewählten pädagogischen Ansätze entspricht/entsprechen ebenfalls diesen unterschiedlichen Bedürfnissen.
  • Lernergebnisse: Lernergebnisse werden bewertet und anerkannt (z. B. Youthpass). Die Lernergebnisse werden vor jeder virtuellen Austauschaktivität klar definiert und nach jeder Aktivität gemessen, die Fortschritte aufgezeichnet und die Leistungen anerkannt.
  • Arbeitsplan: Die Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans sind klar ersichtlich und decken alle Projektphasen ab.
  • Management: Der Projektmanagementplan ist solide und weist den verschiedenen Aufgaben angemessene Ressourcen zu. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch.
  • Finanzrahmen: Der Finanzrahmen zeigt Kosteneffizienz und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Es besteht Kohärenz zwischen den Aufgaben, Rollen und den den Partnern zugewiesenen Finanzmitteln. Die Regelungen für die Finanzverwaltung sind klar und angemessen.
  • Bewertung: Spezifische Maßnahmen zur Bewertung von Prozessen und Ergebnissen (Leistungsindikatoren und Mittel zur Überprüfung) gewährleisten eine hervorragende Durchführung des Projekts. Es gibt einen klaren Qualitätssicherungsplan, der auch das Projektmanagement angemessen abdeckt. Die Überwachungsstrategie umfasst die Identifizierung von Risiken und einen Aktionsplan zu deren Begrenzung.

Qualität der Partnerschaft und der Kooperations­vereinbarungen - (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

  • Zusammensetzung: Die Partnerschaft ist in der Lage, die volle Verwirklichung der Projektziele zu gewährleisten. Das Konsortium verfügt über alle erforderlichen Fähigkeiten, Fachkenntnisse und Erfahrungen in den vom Projekt abgedeckten Bereichen. Eine angemessene Aufteilung der Zeit und des Inputs auf die Partner ist gewährleistet. Die Fähigkeiten und Kompetenzen der Partnerschaft sind komplementär.
  • Engagement: Alle teilnehmenden Organisationen engagieren sich entsprechend ihren jeweiligen Fähigkeiten und spezifischen fachlichen Kompetenzen.
  • Zusammenarbeit: Die Kooperationsvereinbarungen sind ausgewogen. Es werden wirksame Mechanismen vorgeschlagen, um die Abstimmung, Entscheidungsfindung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen, der Interessenträger und sonstiger maßgeblicher Akteure sicherzustellen.

Wirkung - (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

  • Verbreitung: Eine klare Sensibilisierungs-, Verbreitungs- und Kommunikationsstrategie gewährleistet, dass die betroffenen Zielgruppen sowie die allgemeinen Interessengruppen und die Öffentlichkeit während der Laufzeit des Projekts erreicht werden. Diese Strategie umfasst Pläne für die Zugänglichmachung aller produzierten Materialien durch offene Lizenzen.
  • Nutzung der Projektergebnisse: Der Antrag zeigt, dass der gewählte Ansatz des virtuellen Austauschs erfolgreich verbreitet werden kann, dass er eine größere Wirkung erzielt und den systemischen Wandel beeinflusst. Der Ansatz in Bezug auf die Nutzung der Projektergebnisse ist klar beschrieben und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verwertung der Projektergebnisse sind potenziell wirksam.
  • Wirkung: Die vorhersehbare Wirkung, insbesondere für die identifizierten Zielgruppen, ist klar definiert und es sind Maßnahmen vorgesehen, die sicherstellen, dass die Wirkung erreicht und bewertet werden kann. Die Ergebnisse der Aktivitäten sind wahrscheinlich erheblich. Die Projektergebnisse haben das Potenzial, langfristige Veränderungen, Verbesserungen oder Entwicklungen zum Nutzen der betroffenen Zielgruppen und Systeme zu unterstützen. Im Antrag wird auch erklärt, wie die Auswirkungen des Lernens (Lernergebnisse) durch den virtuellen Austausch bewertet werden sollen, um (datengestützte) Empfehlungen zur Verbesserung des Lehrens und Lernens im virtuellen Austausch über das Projekt hinaus zu formulieren.
  • Nachhaltigkeit: Der Antrag umfasst geeignete Maßnahmen und weist finanzielle Ressourcen aus, mit denen sichergestellt wird, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus bestehen bleiben.

Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Gewährungskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“, 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“).

Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Gewährungskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.

Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten.

Erwartete wirkung

Die Aktivitäten und Ergebnisse der verschiedenen Projekte werden darauf abzielen, eine positive Wirkung in Bezug auf die Ziele der Aufforderung zu erzielen, die zwar je nach den Besonderheiten der Projekte variieren, aber eng mit der Lerndimension des virtuellen Austauschs verbunden sein sollten.

Jeder Projektvorschlag sollte Angaben zu dieser erwarteten Wirkung enthalten. Die Antragsteller werden ermutigt, bei der Berichterstattung über die Wirkung der Projekte das Feedback der teilnehmenden Personen und Organisationen, insbesondere in Bezug auf den Lernwert, zu berücksichtigen.

Geografische zielgebiete

Die Instrumente für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU tragen zu dieser Aktion bei. Das zur Verfügung stehende Budget wird zwischen unterschiedlichen Regionen aufgeteilt, wobei das Budget jedes Envelopes unterschiedlich ist. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der Envelopes werden auf dem Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) veröffentlicht.

Subsahara-Afrika: Den Antragstellern wird nahegelegt, den am wenigsten entwickelten Ländern5  in dieser Region Vorrang einzuräumen und ein besonderes Augenmerk auf die prioritären Migrationsländer6  zu legen; kein Land wird mehr als 8 % der für die Region vorgesehenen Mittel erhalten. Außerdem werden die Antragsteller darin bestärkt, Teilnehmende aus einem breiten Spektrum von Ländern in ihren Vorschlag einzubeziehen, darunter auch Partner, die weniger Erfahrung mit Erasmus+ haben.

Generell – und innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen – sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden.

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 95 % festgesetzt.

Der EU-Zuschuss pro Projekt beträgt maximal 500 000 EUR, wobei die maximale Investition in Organisationen pro Teilnehmendem bei 200 EUR liegt (d. h. ein Projekt mit 500 000 EUR müsste mindestens 2500 Teilnehmende erreichen).

Die gewährte Finanzhilfe ist möglicherweise niedriger als der beantragte Betrag.

Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig.

Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige7  gewährt.

KMU-Einheitskosten für KMU-Eigentümer sind zulässig. Sie sollten in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf KMU-Eigentümer erfolgen.8

Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt?

Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen:

  1. Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.).
  2. Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten.
  3. Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung des Pauschalbetrags vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Einrichtungen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist.
  4. Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen.

Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion.

Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.

Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“.

Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Durch diese Förderform ist es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist.