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Erasmus+ Programme Guide

The essential guide to understanding Erasmus+

Programmleitfaden 2025

Der Inhalt des Programmleitfadens „Erasmus+ 2025“ wird auf dieser Website noch nicht abgebildet.

Sie können den vollständigen Leitfaden für 2025 aber als PDF-Datei in der Sprache Ihrer Wah.

Die Europäische Jugend Vereint

 Projekte der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ zielen darauf ab, Netzwerke zur Förderung regionaler Partnerschaften zu schaffen, die in enger Zusammenarbeit mit jungen Menschen aus ganz Europa (EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer) betrieben werden. Die Netzwerke organisieren Austauschaktivitäten, fördern Schulungen (z. B. für Jugendleiter) und ermöglichen es jungen Menschen, selbst gemeinsame Projekte mit physischen und Online-Aktivitäten zu entwickeln.

Ziele der aktion

Die Projekte der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ zielen darauf ab, Kooperationen zu schaffen, die es jungen Menschen in ganz Europa ermöglichen, gemeinsame Projekte zu starten, Austauschmaßnahmen zu organisieren und Schulungen (z. B. für Jugendleiter/Jugendarbeiter) durch physische und Online-Aktivitäten zu fördern. Mit der Aktion werden transnationale Partnerschaften für Jugendorganisationen sowohl an der Basis als auch auf Ebene groß angelegter Partnerschaften unterstützt, um die europäische Dimension ihrer Aktivitäten zu verstärken.

Wichtige thematische Prioritäten sind die Arbeit mit und die Förderung der EU-Jugendstrategie 2019–20271  und der europäischen Jugendziele. Die europäischen Jugendziele finden sich auch in den politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin von der  Leyen2  wieder. In den Projektvorschlägen können auch das Vermächtnis des Europäischen Jahres der Jugend 2022 und die Ergebnisse der „Konferenz für die Zukunft Europas“ behandelt werden. Die Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2024 sind im Zusammenhang mit dieser Aktion von Bedeutung.

Jugendnetzwerke sollten prüfen, wie Solidarität und Integration bei der Erholung von der COVID‑19-Pandemie gefördert werden können.

Spezifische ziele

Mit der Aktion soll konkret mindestens eines der folgenden spezifischen Ziele unterstützt werden:

  • Förderung und Entwicklung einer stärker transnational strukturierten Zusammenarbeit – online und offline – zwischen verschiedenen Jugendorganisationen, um Partnerschaften aufzubauen oder zu stärken, deren Schwerpunkt auf Solidarität und der inklusiven demokratischen Teilhabe aller liegt, und zwar vor dem Hintergrund der Rückwirkungen auf sozioökonomische Strukturen und im Einklang mit der EU-Jugendstrategie 2019–2027, den europäischen Jugendzielen, dem EU-Jugenddialog und dem Europäischen Jahr der Jugend 2022;
  • Förderung der sechs zentralen Werte der EU3 , die die Grundlage unserer Gesellschaft bilden: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.
  • Jugendorganisationen, die an Initiativen beteiligt sind mit dem Ziel, junge Menschen zur Teilhabe am demokratischen Prozess und an der Gesellschaft anzuregen, indem Schulungen organisiert, Gemeinsamkeiten junger Europäer herausgestellt werden und eine Diskussion und Debatte über die Verbundenheit junger Europäer mit der EU, ihren Werten und ihren demokratischen Grundlagen angestoßen wird; Dazu gehören die Organisation von Veranstaltungen im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 und darüber hinaus,
  • die Förderung der Teilhabe unterrepräsentierter Gruppen junger Menschen in der Politik, in Jugendorganisationen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft durch die Einbeziehung junger Menschen mit geringeren Chancen wie gefährdete und sozioökonomisch benachteiligte Jugendliche;
  • neue Wege zur Befähigung von Jugendorganisationen durch die Unterstützung innovativer Wege der Zusammenarbeit und der Schaffung, Entwicklung und Verwaltung von Netzwerken. Ein Beispiel dafür wäre die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen in einem digitalen Kontext durch nichtformale Lernmethoden und Organisationsmodelle, wie alternative Formen des Austauschs und der gegenseitigen Hilfe.
  • Verstärkung der europäischen Dimension der Aktivitäten von Jugendorganisationen an der Basis, einschließlich Aktivitäten für ein besseres Zusammenleben und zur Gestaltung nachhaltiger künftiger Formen des transnationalen Lebens im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und der Initiative Neues Europäisches Bauhaus.

Aktivitäten

Die Aktion richtet sich an (gemeinnützige) NRO und öffentliche Einrichtungen, die Projekte vorschlagen, die in der Lage sind, junge Menschen in Partnerschaften zu mobilisieren, die sich auf verschiedene Länder und Regionen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländer erstrecken und zur Entwicklung und Umsetzung der EU-Jugendstrategie, zur Politikgestaltung und zur Interaktion mit wichtigen Akteuren im Bereich Jugend beitragen.

Mobilitätsaktivitäten für junge Menschen können eine Schlüsselkomponente der Projekte der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ sein. Diese Mobilität sollte grenzüberschreitende Austausch- und nichtformale oder informelle Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen aus ganz Europa bieten, die durch Online-Foren vorbereitet und unterstützt werden können, um zur Erreichung der Ziele dieser Aktion beizutragen. Diese Mobilitätsaktivitäten müssen ganz klar im Einklang mit den Zielen der Aktion und dem Grundsatz eines guten Preis-Leistungs-Verhältnisses begründet werden. Alle Aktivitäten sollten dazu beitragen, die Reichweite auf die Jugend auszudehnen und junge Menschen sowohl innerhalb als auch außerhalb von Jugendorganisationen zu erreichen, einschließlich junger Menschen mit geringeren Chancen, um sicherzustellen, dass eine Vielfalt von Stimmen gehört wird.4

Welche kriterien müssen für die beantragung im rahmen der basisaktion „die Europäische Jugend Vereint“ erfüllt sein?

Förderkriterien

Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für „Die europäische Jugend vereint“ die folgenden Kriterien erfüllen:

Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?)

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen)

  • Rechtsträger sein
  • in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein
  • im Bereich Jugend tätige NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO und nationaler Jugendräte) sein
  • lokale, regionale oder nationale Behörden sein

Öffentliche oder private Unternehmen (kleine, mittlere oder große Unternehmen, einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen) können ebenfalls teilnehmen, aber nicht als Koordinator.

Beispiele für Begünstigte sind:

  • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO)
  • nationale Jugendräte
  • lokale, regionale oder nationale Behörden
  • Bildungs- oder Forschungseinrichtungen
  • Stiftungen

Zusammensetzung von Konsortien (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen)

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens fünf Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens fünf EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.

Assoziierte Partner sind zulässig. Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.

Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten)

Alle Aktivitäten müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland stattfinden.

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 24 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen).

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel.

Ein und dieselbe Organisation kann bis zur Frist nur einen einzigen Antrag einreichen.

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-YOUTH-2024-YOUTH-TOG

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 7. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Auswahlkriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Einrichtung eines projekts

Ein Projekt der Aktion „Die europäische Jugend vereint“ besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen, z. B.

  1. Projektfindung und ‑anbahnung,
  2. Projektvorbereitung, ‑konzeption und ‑planung,
  3. Projektdurchführung und Überwachung der Aktivitäten und
  4. Projektüberprüfung und Bewertung der Wirkung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern.
  • Findung und Anbahnung: Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw.
  • Vorbereitung, Konzeption und Planung: Stecken Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise ab; legen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben fest; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Aufstellung von Vereinbarungen mit Partnern und Abfassung des Vorschlags usw.
  • Durchführung und Überwachung der Aktivitäten: Planmäßige Durchführung des Projekts entsprechend den Anforderungen in Bezug auf Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Ermittlung von Fällen von Nichteinhaltung der festgelegten Qualitätsstandards und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw.
  • Überprüfung und Bewertung der Wirkung: Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw.

Bei der Konzeption des Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte:

Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten im Rahmen von „Die europäische Jugend vereint“ in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen.

Ökologische Nachhaltigkeit

Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden.

Inklusion und Vielfalt

Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmern mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Als übergeordneter Grundsatz gilt, dass die teilnehmenden Organisationen Strategien verfolgen sollten, um mit jungen Menschen aus unterschiedlichen Verhältnissen an der Basis in Kontakt zu treten. Dies umfasst die Einbeziehung einer vielfältigen Gruppe junger Menschen mit geringeren Chancen, auch aus abgelegenen/ländlichen Gebieten und/oder mit Migrationshintergrund. Daher sollten alle Aktivitäten dazu beitragen, immer breitere Kreise junger Menschen nicht nur zu erreichen, sondern auch aktiv einzubinden und so sicherzustellen, dass eine Vielfalt von Stimmen vertreten ist.

Digitale Dimension

Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Projekte von zentraler Bedeutung. Insbesondere wird bei den Projekten nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen.

Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe

Die Projekte unterstützen aktiven Bürgersinn und Ethik und fördern die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln.

Gewährungskriterien

Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

  • Zweck und EU-Mehrwert: Mit dem Vorschlag wird ein Projekt mit EU-Mehrwert eingerichtet und weiterentwickelt, das die für die Jugend relevante Politik auf EU-Ebene, insbesondere die EU-Jugendstrategie 2019–2027, unterstützt, z. B. Unterstützung der Gestaltung/Umsetzung politischer Maßnahmen, politischer Diskussionen und der Zusammenarbeit mit Jugendakteuren im Einklang mit der EU-Jugendstrategie 2019–2027, dem Vermächtnis des Europäischen Jahres der Jugend 2022 und der Europäischen Jugendarbeitsagenda.
  • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.
  • Ziele: Die Ziele des Vorschlags sind für mindestens eines der allgemeinen Ziele der Aktion und mindestens eines ihrer spezifischen Ziele relevant. Zudem sind die Ziele des Vorschlags konkret und klar definiert, erreichbar, messbar, realistisch und terminiert. Sie betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen von Bedeutung sind und einen klaren Mehrwert für die ausgewählten Zielgruppen erbringen.
  • Erfordernisse: Aus dem Vorschlag ist ersichtlich, dass er auf einer gründlichen Bedarfsermittlung basiert, die so weit wie möglich auf überprüfbaren Fakten und Zahlen, gestützt auf allgemeine und spezifische Daten mit Relevanz für alle im Konsortium vertretenen Länder und Organisationen, beruht. Es wird eine klare Bedarfsanalyse mit Bezug zu den konkreten Gegebenheiten der Antragsteller, Partner und Zielgruppen erwartet.
  • Einbindung der Jugend: Der Vorschlag lässt erkennen, dass eine vielfältige Gruppe junger Menschen, auch aus abgelegenen/ländlichen Gebieten und/oder mit geringeren Chancen, in die Partnerschaft eingebunden wird.

Qualität der Projektkonzeption und-durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

  • Planung: Der Vorschlag ist klar, vollständig und von hoher Qualität und sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Bewertung des Projekts auf der Grundlage einer fundierten Methodik für Projektmanagement vor.
  • Methodik: Die Durchführung beruht auf einer geeigneten Methodik; die Ziele stehen im Einklang mit den Aktivitäten und sind klar umrissen, und die ermittelten Probleme, Bedürfnisse und Lösungen sind logisch miteinander verknüpft; der Arbeitsplan ist kohärent und konkret; durch geeignete Qualitätskontrollmaßnahmen und -indikatoren wird sichergestellt, dass das Projekt ordnungsgemäß und mit der nötigen Qualität, innerhalb des vorgegebenen Projektumfangs, fristgerecht sowie im Rahmen des Budgets durchgeführt wird; es wurden konkrete und geeignete Risikomanagement- und Notfallpläne aufgestellt.
  • Kostenwirksamkeit: Das vorgeschlagene Budget ist kohärent, hinreichend detailliert, für die Durchführung des Projekts geeignet und so konzipiert, dass es ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen entsprechen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen. Das Budget orientiert sich an den Bedürfnissen von Basisorganisationen und schutzbedürftigen jungen Menschen und fördert so ihre Einbeziehung in das Programm Erasmus+.

Qualität der Partnerschaft und der Kooperations­vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

  • Profil der Partnerschaft: An der Partnerschaft sind Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das Profil sowie die Kompetenzen, Erfahrungen, Fachkenntnisse und Managementunterstützung betrifft, die für die Verwirklichung ihrer Ziele erforderlich sind; der Mehrwert der Beteiligung gewinnorientierter Organisationen am Konsortium (sofern zutreffend) wird eindeutig nachgewiesen.
  • Geografische Verteilung: Die Partnerschaft lässt die Fähigkeit erkennen, durch ihre geografische Verteilung die wirtschaftliche, soziale und/oder kulturelle Vielfalt Europas abzubilden und so eine wahrlich gesamteuropäische Zusammenarbeit zu gewährleisten.
  • Entwicklung lokaler NRO: Die Partnerschaft ist in der Lage, die Kapazitäten und das Wissen lokaler, auf europäischer Ebene noch nicht fest etablierter NRO auszubauen, um eine verbesserte Peer-to-Peer-Zusammenarbeit zwischen NRO in ganz Europa herbeizuführen.
  • Engagement und Aufgaben: Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in der Partnerschaft klar und angemessen verteilt; der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements und das Potenzial für die Koordinierung transnationaler Netzwerke sowie Führungsfähigkeit in einer komplexen Umgebung aus; junge Menschen werden angemessen in alle Phasen der Projektdurchführung einbezogen.
  • Kooperationsvereinbarungen: Die vorgeschlagenen Lenkungsmechanismen stellen eine wirksame Abstimmung, Entscheidungsfindung, Kommunikation und Konfliktlösung der teilnehmenden Organisationen, der Teilnehmer und sonstiger maßgeblicher Interessenträger sicher.

Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

  • Wirkung und Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag werden Wege aufgezeigt, wie zu mindestens einem der erwarteten Wirkungsbereiche der Aktion beigetragen werden kann. Die Schritte zur Erreichung der erwarteten Wirkung(en) des Projekts sind klar festgelegt, logisch und glaubwürdig. Darüber hinaus werden die Projektergebnisse positive und spürbare Auswirkungen auf die Teilnehmenden und Partnerorganisationen haben. Das Projekt wird insbesondere wahrscheinlich dazu beitragen, den Fokus der Basisorganisationen, der bislang auf nationalen, regionalen oder lokalen Aktivitäten ohne grenzüberschreitenden Charakter lag, zu erweitern, und zwar durch die Verstärkung oder Weiterentwicklung der Aktivitäten auf EU-Ebene während und nach der Projektlaufzeit, sowie auf den Jugendbereich insgesamt. Aus dem Vorschlag ist ersichtlich, wie die Ergebnisse des Projekts potenziell zu Veränderungen im Jugendbereich auf Systemebene sowohl während als auch nach der Projektlaufzeit beitragen könnten, um eine langfristige Zusammenarbeit auf EU-Ebene zu fördern und/oder Impulse für neue jugendpolitische Strategien und Initiativen in der EU zu setzen.
  • Kommunikation und Verbreitung: Der Vorschlag lässt die Fähigkeit erkennen, Jugendarbeit zu betreiben und eine effektive Kommunikation über die Probleme und Lösungen der von der Partnerschaft vertretenen Gemeinschaften mit einem breiteren globalen Publikum zu führen; insbesondere beinhaltet der Vorschlag einen soliden Plan für die Kommunikation und Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Zielvorgaben und Aktivitäten und eine angemessene Aufgabenverteilung zwischen den Partnern sowie einschlägige Zeitpläne, Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse und Vorteile wirksam an politische Entscheidungsträger weitergegeben werden und den Endnutzern während und nach der Laufzeit des Projekts zugänglich sind. Alle Maßnahmen stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des Projekts und enthalten konkrete Aktionen, die sowohl während der Projektlaufzeit als auch nach Abschluss des Projekts durchgeführt werden sollen.

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 60 Punkte erreichen, wobei auch die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Gewährungskriterien zu berücksichtigen ist (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ und 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“).

Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Gewährungskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das kombinierte Kriterium „Qualität“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.

Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten.

Erwartete wirkung

Die geförderten Projekte sollten belegen, wie sie voraussichtlich zur EU-Jugendpolitik beitragen, indem sie:

  • auf den Zielen der EU-Jugendstrategie 2019–2027 aufbauen und konkret aufzeigen, wie sie zu den Prioritäten „Beteiligung, Begegnung, Befähigung“ der Strategie beitragen
  • auf den Ergebnissen der europäischen Jugendziele, des EU-Jugenddialogs, des Vermächtnisses des Europäischen Jahres der Jugend 2022 und anderer Projekte für Jugenddiskussionen und Meinungsumfragen zur Zukunft Europas wie der Europäischen Jugendarbeitsagenda5  aufbauen und sie mit der Politikgestaltung auf lokaler/regionaler/nationaler/europäischer Ebene verknüpfen
  • die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben im Hinblick auf eine aktive Bürgerschaft und Auseinandersetzung mit Entscheidungsträgern (Befähigung, neue Kompetenzen, Einbeziehung junger Menschen in die Projektkonzeption usw.) verbessern
  • zur Verbesserung der Fähigkeit des an der Basis arbeitenden Jugendsektors beitragen, transnational auf Inklusion, Solidarität und Nachhaltigkeit hinzuarbeiten, wozu auch gehört, das Lernen und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern auf transnationaler Ebene zu fördern
  • bestehende bewährte Verfahren und die bestehende Reichweite über das reguläre Netzwerk/die regulären Netzwerke hinaus ausweiten und dabei auch sinnvollen Gebrauch von digitalen Mitteln machen, um die Verbindung unter allen Umständen, auch in abgelegenen, isolierten oder abgeschlossenen Situationen, aufrechtzuerhalten
  • die Ergebnisse effektiv und ansprechend zum einen unter jungen Menschen, die an Jugendorganisationen beteiligt sind, verbreiten, zum anderen unter jungen Menschen, die keinen strukturierten Jugendorganisationen angehören oder geringere Chancen haben, um den Weg für systematischere Partnerschaften zu ebnen

Generell – und innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen – sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (Open Educational Resources, OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag sollte erläutert werden, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien über freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden.

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.6  Dies bedeutet, dass ein Festbetrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an Kosten geknüpften Finanzierung zurückerstattet wird. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt.

Maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt: 500 000 EUR

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist für Finanzhilfen und Preisgelder unter folgenden Bedingungen zulässig:

  • es muss sich um öffentliche Aufforderungen handeln, die in großem Umfang veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
  • die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang Einreichungen ermöglichen
  • das Ergebnis der Aufforderung muss auf den Websites der Teilnehmenden veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Vergabetermine, der Projektlaufzeiten sowie der rechtlichen Namen und Länder der Endempfänger
  • die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben

Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Projekten akzeptiert, die es jungen Menschen selbst ermöglichen, gemeinsame Projekte auf den Weg zu bringen.

Aus Ihrem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist und wie sie verwaltet wird; er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Tätigkeiten enthalten, für die Dritte finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten. 

Der Höchstbetrag pro finanzieller Unterstützung für Dritte beträgt 60 000 EUR.

Freiwillige sind nicht zulässig.

Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt?

Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen:

  • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.).
  • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten.
  • Die Antragsteller müssen in ihrem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vornehmen, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Einrichtungen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist.
  • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen.

Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion.

Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest.

Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist. 

  1. Entwurf einer Entschließung des Rates vom 18.12.2018 (2018/C 456/01): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42018Y1218(01)&from=DE. ↩ back
  2. Siehe https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_19_5542. ↩ back
  3. C_2012326EN.01001301.xml (europa.eu) ↩ back
  4. Durchführungsleitlinien zur Strategie für Inklusion und Vielfalt – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps:https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/implementation-guidelines-erasmus-and-european-solidarity-corps-inclusion-and-diversity-strategy ↩ back

  5. EUR-Lex – 42020Y1201 – DE – EUR-Lex (europa.eu). ↩ back
  6. Beschluss vom 18.10.2022 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit im Rahmen des Programms Erasmus+ 2021–2027. ↩ back
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