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Erasmus+ Programme Guide

The essential guide to understanding Erasmus+

Kapazitätsaufbau im bereich jugend

Projekte zum Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Jugend tätigen Organisationen in der EU und mit dem Programm assoziierten Drittländern einerseits sowie in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern andererseits. Bei Letzteren richtet sich diese Aktion ausschließlich an Länder der Region 1 (Westbalkan), Region 2 (Östliche Partnerschaft), Region 3 (Länder des südlichen Mittelmeerraums) und Region 9 (Subsahara-Afrika). Die Projekte sollen die internationale Zusammenarbeit im Bereich Jugend und des nichtformalen Lernens unterstützen und als Triebkraft für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung und das Wohlergehen von Jugendorganisationen und jungen Menschen dienen.

Ziele der aktion

Die Aktion richtet sich an im Bereich Jugend tätige Organisationen und soll  

  • die Kapazitäten von Organisationen stärken, die mit jungen Menschen außerhalb formaler Lernkontexte arbeiten  
  • nichtformale Lernaktivitäten in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, insbesondere bei Organisationen, die auf junge Menschen mit geringeren Chancen ausgerichtet sind und die Teilnahme junger Menschen in all ihrer Vielfalt im Hinblick auf eine Verbesserung ihres Kompetenzniveaus und ihrer Handlungsmöglichkeiten fördern, und ihnen dadurch ermöglichen, die aktive Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft sicherzustellen
  • die Entwicklung der Jugendarbeit in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, indem ihre Qualität und Anerkennung verbessert wird  
  • die Entwicklung, Erprobung und Einführung von Regelungen und Programmen unterstützen, durch die Organisationen die nichtformale Lernmobilität in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern verbessern können  
  • Organisationen in den förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, um zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie (2019-2027), einschließlich der elf Europäischen Jugendziele, der Europäischen Jugendarbeitsagenda, des Aktionsplans für die Jugend im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU (2022-2027), einschließlich der Jugendakademie Afrika-Europa, und zur Nachbereitung des 2023 gestarteten Europäischen Jahres der Kompetenzen beizutragen  
  • durch gemeinsame Initiativen die Zusammenarbeit fördern zwischen Jugendorganisationen aus – einerseits – EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern und – andererseits – aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den verschiedenen Regionen der Welt, die für diese Aktion infrage kommen   
  • die Beteiligung kleinerer Organisationen sowie von Organisationen aus abgelegenen Gebieten und kleineren Orten fördern 
  • Synergien und Komplementarität von Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten, mit Systemen der formalen Bildung und/oder mit dem Arbeitsmarkt stärken 

Zusätzliche spezifische zieleFür projekte in der Region 9 (Sub-Sahara-Afrika)

Die im vorstehenden Abschnitt dargelegten generellen Ziele gelten auch für Projekte, die auf die Region 9 ausgerichtet sind. Darüber hinaus wird diese Aktion – ausschließlich in Region 9 – auch zur Verwirklichung der Ziele der Leitinitiative „Jugendmobilität für Afrika“1 beitragen. Diese Initiative ist Teil des Global-Gateway-Investitionspakets Afrika-Europa zur Stärkung des strategischen Engagements zwischen der EU und Afrika für Lernmobilität und Jugend auf beiden Kontinenten. Die Initiative ist ein Beitrag zum Aktionsplan für die Jugend im Rahmen des auswärtigen Handelns (2022-2027) und zu den auf dem 6. Gipfeltreffen EU – Afrikanische Union 2022 eingegangenen Verpflichtungen.

In diesem Rahmen zielt der auf die afrikanischen Länder südlich der Sahara ausgerichtete Aufbau von Kapazitäten im Jugendbereich auch darauf ab, Projekte zu unterstützen, die die Mobilität junger Menschen fördern, um ihre aktive Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern und ihnen dabei zu helfen, Kompetenzen für das Leben und ihre berufliche Zukunft zu erwerben und weiterzuentwickeln.

Themenbereiche

Die Vorschläge sollten auf die Unterstützung von Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten, und auf einen oder mehrere der folgenden Themenbereiche ausgerichtet sein:

  • politische Teilhabe, zivilgesellschaftliches Engagement und Dialog mit Entscheidungsträgern
  • Inklusion junger Menschen mit geringeren Chancen
  • Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Werte, Führungsrolle junger Menschen
  • Befähigung/Engagement/Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen
  • Frieden und Aussöhnung nach Konflikten
  • Umwelt und Klima
  • Diskriminierungsbekämpfung und Gleichstellung der Geschlechter
  • digitale und unternehmerische Kompetenzen

Aktivitäten

Aktivitäten, die für Projekte in allen förderfähigen Regionen relevant sind

Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden. Wichtig ist dabei, dass der Schwerpunkt der Projektaktivitäten im Rahmen dieser internationalen Aktion auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Jugendorganisationen liegen muss, sodass diese besser in der Lage sind, junge Menschen hauptsächlich in den von der Aktion erfassten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen.

Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten von Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten, umfassen, die  

  • zur Förderung des politischen Dialogs, der Zusammenarbeit, der Vernetzung und des Austauschs von Verfahren beitragen 
  • die strategische Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen und öffentlichen Stellen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern voranbringen 
  • die Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen und im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätigen Organisationen sowie mit auf dem Arbeitsmarkt tätigen Organisationen fördern 
  • die Kapazitäten von Jugendräten, Jugendplattformen sowie lokalen, regionalen und nationalen Behörden, die sich mit Jugendangelegenheiten beschäftigen, verbessern, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern 
  • zur Verbesserung der Verwaltung, Governance, Innovationsfähigkeit, Führungskompetenz und Internationalisierung von Jugendorganisationen in Partnerländern beitragen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern 
  • die Erarbeitung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen durch Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, sowie die Entwicklung von Informations-, Kommunikations- und Medienwerkinstrumenten unterstützen 
  • Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, dabei unterstützen, Methoden, Instrumente und Materialien für die Jugendarbeit zu entwickeln, einschließlich der Förderung von Initiativen zur Mitgestaltung und Mitkonzeption von Projekten, die eine partizipative Projektentwicklung ermöglichen 
  • Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, dabei unterstützen, neue Formen der Jugendarbeit und der Bereitstellung von Ausbildungs- und Unterstützungsangeboten zu entwickeln die nichtformale Lernmobilität erleichtern 

Beispiele für solche Aktivitäten sind: 

  • die Entwicklung von Instrumenten und Methoden für die sozioprofessionelle Entwicklung von Fachkräften der Jugendarbeit und Ausbildern 
  • die Entwicklung nichtformaler Lernmethoden, insbesondere zur Förderung des Erwerbs und der Verbesserung von Kompetenzen, einschließlich der Medienkompetenz 
  • die Entwicklung neuer Formen praktischer Ausbildungsprogramme und die Simulation von Fallbeispielen aus der Gesellschaft 
  • die Entwicklung neuer Formen der Jugendarbeit, insbesondere die strategische Nutzung offener und flexibler Lernkonzepte, der virtuellen Zusammenarbeit und freier Lehr- und Lernmaterialien sowie eine bessere Nutzung des Potenzials von IKT 
  • die Organisation von Veranstaltungen/Seminaren/Workshops/Austausch bewährter Verfahren für Zusammenarbeit, Vernetzung, Sensibilisierung und Peer-Learning-Zwecke 
  • die Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Jugendarbeiter zur Erprobung der von der Partnerschaft entwickelten Instrumente und Methoden. Die Mobilitätsaktivitäten müssen den Hauptzielen der Aktion untergeordnet sein und die Verwirklichung dieser Ziele maßgeblich fördern und unterstützen. 

Zusätzliche obligatorische Aktivitäten für Projekte, die auf die Region 9 (Subsahara-Afrika) ausgerichtet sind

Bei Vorschlägen, die auf die Region 9 ausgerichtet sind, müssen Jugendbegegnungen und/oder Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung in den Antrag aufgenommen werden, wie nachstehend beschrieben.

Jugendbegegnungen2

Jugendbegegnungen sind Treffen von Gruppen junger Menschen3 aus verschiedenen Ländern – bei dieser Aktion: aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern einerseits und aus Ländern südlich der Sahara andererseits –, die für einen kurzen Zeitraum zusammenkommen, um gemeinsam ein nichtformales Lernprogramm (Workshops, Übungen, Debatten, Rollenspiele, Simulationen, Aktivitäten im Freien usw.) zu einem Thema ihres Interesses durchzuführen.4 Eine hochwertige Jugendbegegnung:

  • basiert auf den eindeutig ermittelten Bedürfnissen der jungen Teilnehmer stützt sich auf deren aktive und direkte Beteiligung an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Aktivitäten;
  • bezieht unterschiedliche Gruppen von Teilnehmern ein und baut auf dieser Vielfalt auf;
  • regt die Teilnehmenden dazu an, über Themen von gemeinsamem Interesse und Werte nachzudenken
  • muss über wirksame Verfahren und Regelungen verfügen, um die Sicherheit, den Schutz und die Nichtdiskriminierung der Teilnehmenden, insbesondere minderjähriger Teilnehmender, zu fördern und zu garantieren
  • gewährleistet, dass die teilnehmenden Organisationen die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der Teilnehmenden anerkennen

Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung

Aktivitäten außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung, die die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben anregen, fördern und erleichtern. Dies sind beispielsweise Workshops, Treffen, Seminare oder andere Veranstaltungen, zu denen junge Menschen aus verschiedenen Ländern zusammenkommen (sowohl aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara als auch aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern), und die ihnen Raum für Informationen, Debatten und eine aktive Beteiligung an Fragen bieten, die für ihr tägliches Leben relevant sind. Diese Aktivitäten haben folgende Zielsetzungen:

  • Sie sollen jungen Menschen Gelegenheiten bieten, sich zu engagieren und zu lernen, sich an der Zivilgesellschaft zu beteiligen.
  • Sie sollen junge Menschen für gemeinsame Werte und Grundrechte sensibilisieren und zur Verwirklichung eines oder mehrerer der elf Europäischen Jugendziele5 beitragen.
  • Sie sollen junge Menschen widerstandsfähiger gegen Desinformation, Fehlinformation und Propaganda machen.
  • Sie sollen junge Menschen in die Lage versetzen, Einfluss auf politische Maßnahmen zu nehmen, die sich auf ihr Leben auswirken, indem sie sie mit Entscheidungsträgern auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene zusammenbringen.

Einrichtung eines projekts

Ein Projekt zum Kapazitätsaufbau im Jugendbereich besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen6 , z. B. 1) Projektfindung und ‑anbahnung, 2) Projektvorbereitung, ‑konzeption und ‑planung, 3) Projektdurchführung und Überwachung der Aktivitäten und 4) Projektüberprüfung und Bewertung der Wirkung. 

Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern. 

  • Findung und Anbahnung: Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw.
  • Vorbereitung, Konzeption und Planung: Stecken Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise ab; beschreiben Sie klar die vorgeschlagene Methodik unter Wahrung der Übereinstimmung zwischen den Projektzielen und Projektaktivitäten; stellen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben auf; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung und eines soliden und realistischen Kommunikationsplans, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Aufstellung von Vereinbarungen mit Partnern und Abfassung des Vorschlags usw. 
  • Durchführung und Überwachung der Aktivitäten: Planmäßige Durchführung des Projekts entsprechend den Anforderungen in Bezug auf Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Ermittlung von Fällen von Nichteinhaltung der festgelegten Qualitätsstandards und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw.
  • Überprüfung und Bewertung der Wirkung: Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw.

Bei der Konzeption des Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte:

Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten zum Kapazitätsaufbau in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. 

Ökologische Nachhaltigkeit

Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden. 

Inklusion und Vielfalt

Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmern mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. 

Digitale Dimension

Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Projekte von zentraler Bedeutung. Insbesondere wird bei den Projekten nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen.

Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe

Die Projekte unterstützen aktiven Bürgersinn und Ethik und fördern die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln.

Welche kriterien müssen für die beantragung eines projekts zum kapazitätsaufbau im bereich jugend erfüllt sein?

Förderkriterien

Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für den Kapazitätsaufbau im Jugendbereich die folgenden Kriterien erfüllen:

Wer ist antragsberechtigt?

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen)

  • Rechtsträger sein:
    • im Jugendbereich tätige NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO und nationaler Jugendräte) oder
    • im Jugendbereich tätige öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene
    • Andere öffentliche oder private Organisationen können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren.
  • rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus Region 1 (Westbalkan), Region 2 (Östliche Nachbarschaft7 ), Region 3 (Länder des südlichen Mittelmeerraums) oder Region 9 (Subsahara-Afrika)8 ansässig sein. Siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A des Programmleitfadens.

Dieselbe Organisation kann innerhalb der Frist pro Region innerhalb derselben Aufforderung nur einen Antrag als Koordinator einreichen.

Zusammensetzung von Konsortien  (Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen)

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens vier Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • mindestens ein Rechtsträger aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland
  • mindestens zwei Rechtsträger aus zwei verschiedenen förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, die derselben förderfähigen Region angehören, die oben unter „Wer ist antragsberechtigt?“ genannt werden.
    • Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an denselben Projekten teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig.

Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.

Geografischer ort (ort der aktivitäten)

Die Aktivitäten müssen in den Ländern der antragstellenden Organisationen (Koordinator, Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen) stattfinden.

In begründeten Fällen können die Aktivitäten auch in anderen förderfähigen Ländern dieser Aktion stattfinden.

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 12 bis 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung erfolgen).

Wo ist der antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-YOUTH-2025-CB

Wann ist der antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 6. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

Relevanz des projekts (höchstpunktzahl 30 punkte)

  • Relevanz des Vorschlags für die Ziele der Aktion
  • Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.
  • Inwieweit
    • stützt sich die Bedarfsanalyse auf überprüfbare allgemeine und spezifische Daten, die mit den konkreten Gegebenheiten der Antragsteller, Partner und Zielgruppen verbunden sind
    • sind die Ziele klar definiert und realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten Organisationen und die jeweiligen Zielgruppen von Bedeutung sind
    • ist der Vorschlag innovativ und/oder ergänzt andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen
    • sind die Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau klar definiert und dienen dem Ziel, die Kapazitäten der teilnehmenden Organisationen zu stärken
    • verbessert das Projekt die Fähigkeit von Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, junge Menschen mit geringeren Chancen einzubeziehen

Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: die Relevanz der Jugendbegegnungen oder der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung für die allgemeinen Kapazitätsaufbauziele des Projekts

Qualität der projektkonzeption und durchführung (höchstpunktzahl 30 punkte)

  • Klarheit, Vollständigkeit und Qualität des Arbeitsprogramms, einschließlich angemessener Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung
  • Eignung und Qualität der zur Deckung des ermittelten Bedarfs vorgeschlagenen Methodik
  • Übereinstimmung zwischen Projektzielen und angebotenen Aktivitäten
  • Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen
  • Qualität der vorgeschlagenen nichtformalen Lernmethoden
  • Qualität der Vorkehrungen zur Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmer sowie konsequenter Einsatz der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente
  • Vorhandensein und Relevanz von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt
  • Kostenwirksamkeit des Projekts und Zuweisung angemessener Mittel für die einzelnen Aktivitäten
  • Nachweis der Notwendigkeit und der Eignung der Maßnahmen (sofern vorhanden) für die Auswahl und/oder Einbeziehung von Teilnehmenden in Mobilitätsaktivitäten (siehe „Schutz, Gesundheit und Sicherheit der Teilnehmenden“ in Teil A dieses Leitfadens sowie weitere Anforderungen und Empfehlungen für Mobilitätsprojekte im Rahmen der Leitaktion 1)
  • Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: die Angemessenheit der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Jugendbegegnungen oder der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sowie der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden und die Berücksichtigung tatsächlicher Mobilitätshindernisse (z. B. das Visumverfahren); die Anwendung des Grundsatzes der aktiven Beteiligung der Jugend und die geplante Einbeziehung der Teilnehmenden in alle Phasen der Jugendbegegnungen oder Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und die von den teilnehmenden Organisationen zu ergreifenden Maßnahmen, um eine solide Lerndimension der Jugendbegegnungen und die Anerkennung der Lernergebnisse zu gewährleisten.

Qualität der partnerschaft und der kooperationsvereinbarungen (höchstpunktzahl 20 punkte)

  • Inwieweit
    • sind an dem Projekt Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft
    • sind die Zuständigkeiten und Aufgaben so verteilt, dass das Engagement und die aktive Mitwirkung aller eingebundenen Organisationen deutlich werden
  • Vorhandensein wirksamer Mechanismen zur Abstimmung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren

Wirkung (höchstpunktzahl 20 punkte)

  • Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der Projektergebnisse
  • Mögliche Wirkung des Projekts:
  • auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit
  • auf die von den teilnehmenden Organisationen erworbene Fähigkeit, junge Menschen zu stärken und ihre aktive Beteiligung an Aktivitäten außerhalb des Projekts zu fördern
  • über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene
  • Qualität der geplanten Verbreitungsmaßnahmen: Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Weitergabe der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus
  • Sofern relevant, eine Beschreibung, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden
  • Qualität der Pläne, die die Nachhaltigkeit des Projekts gewährleisten sollen: Potenzial zur Entwicklung einer anhaltenden Wirkung und zur Erzielung von Ergebnissen, nachdem die EU-Finanzhilfe aufgebraucht ist
  • Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: das Ausmaß, in dem die Jugendbegegnungen oder die Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung einen echten Nutzen für die teilnehmenden Organisationen und die einzelnen Teilnehmenden mit sich bringen und potenziell umfassendere Auswirkungen haben (z. B. auf lokaler, regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene)

Die Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Zuschlagskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Zusammensetzung der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“). 

Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Zuschlagskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.

Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten. 

Innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden.

Erwartete wirkung

Die geförderten Projekte sollten belegen, welche Wirkung sie voraussichtlich entfalten, indem sie die Fähigkeit von Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, verbessern, damit diese  

  • zu den Prioritäten „Beteiligung, Begegnung, Befähigung“ der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und der Europäischen Jugendarbeitsagenda beitragen
  • auf den Ergebnissen der europäischen Jugendziele, des Jugenddialogs und anderer Jugendprojekte aufbauen 
  • die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben im Hinblick auf eine aktive Bürgerschaft und Auseinandersetzung mit Entscheidungsträgern (Befähigung, neue Kompetenzen, Einbeziehung junger Menschen in die Projektkonzeption usw.), insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, verbessern 
  • die Kapazitäten für Innovation und Unternehmertum in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern verbessern 
  • transnational arbeiten und gleichzeitig Inklusion, Solidarität und Nachhaltigkeit sicherstellen 
  • das Lernen und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern auf transnationaler Ebene, insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, begünstigen und dazu beitragen 
  • vorhandene Verfahren und die bestehende Reichweite über die Partnerschaft hinaus ausweiten und dabei auch sinnvollen Gebrauch von digitalen Mitteln machen, um die Verbindung unter allen Umständen, auch in abgelegenen, isolierten oder abgeschlossenen Situationen, aufrechtzuerhalten 
  • die Ergebnisse für lokale Gemeinschaften nutzbar machen, Arbeitsmöglichkeiten schaffen und innovative Ideen fördern, die in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in anderen Kontexten repliziert und erweitert werden könnten 
  • den Nachweis für die Inklusion und den Zugang von Zielgruppen mit geringeren Chancen und Personen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern erbringen 
  • neue Instrumente und nichtformale Lernmethoden, insbesondere zur Förderung des Erwerbs und der Verbesserung von Kompetenzen, einschließlich der Medienkompetenz, und innovative Verfahren, insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, entwickeln 
  • die Ergebnisse effektiv und ansprechend unter jungen Menschen, die an Jugendorganisationen beteiligt sind, verbreiten.
  • Bei Projekten, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind, und im Einklang mit den Zielen der Leitinitiative zur Mobilität junger Menschen in Afrika sollten die geplanten Jugendbegegnungen oder Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung die Befähigung junger afrikanischer Menschen unterstützen, z. B. im Hinblick auf nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit und aktive Bürgerschaft, sowie den politischen Dialog, die Koordinierung und die Valorisierung der Zusammenarbeit zwischen afrikanischen und europäischen Partnern stärken.

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Dies bedeutet, dass ein Festbetrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an Kosten geknüpften Finanzierung ausgezahlt wird. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets und eines Fördersatzes von 80 % festgesetzt. 

Projekte, die auf die Regionen 1, 2 und 3 ausgerichtet sind: Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 300 000 EUR. 

Projekte, die auf die Region 9 (Subsahara-Afrika) ausgerichtet sind: Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 450 000 EUR, einschließlich der Jugendbegegnungen und Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung.

Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist nicht zulässig. 

Kosten für Freiwilligenarbeit sind nicht zulässig.

Wie wird der pauschalbetrag für das projekt bestimmt?

  1. Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete9 gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). 
  2. Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten. 
  3. Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Einrichtungen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist. 
  4. Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. 

Für Projekte, die ausschließlich auf die Region 9 ausgerichtet sind: Die Bewerbungen müssen ein spezifisches Arbeitspaket pro Jugendbegegnung oder Aktivität zur Förderung der Jugendbeteiligung vorsehen. Die Mittelausstattung dieses Arbeitspakets muss in Bezug auf die Anzahl der Mobilitätsmaßnahmen mit den vorgeschlagenen Projektergebnissen übereinstimmen, wobei alle anderen Faktoren, die Dauer der vorgeschlagenen Aktivitäten, die Reisekosten und die etwaigen außergewöhnlichen Kosten gebührend zu berücksichtigen sind. 

Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Beachtung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen. Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist. TEIL C – INFORMATIONEN FÜR ANTRAGSTELLER Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) erhältlich ist.

  1. https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/youth-mobility-africa_en . ↩ back
  2. Antragsteller, die Jugendbegegnungen mit den Regionen 1, 2 und 3 organisieren möchten: Dies ist im Rahmen der Leitaktion 1 möglich – siehe Abschnitt „Lernmobilität im Bereich Jugend“ dieses Programmleitfadens. ↩ back
  3. Für diese Aktion im Alter zwischen 18 und 30 Jahren. ↩ back
  4. Folgende Aktivitäten sind nicht möglich: Studienfahrten; Austauschaktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Austauschaktivitäten mit touristischem Charakter; Festivals; Urlaubsreisen; Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen, von Erwachsenen für junge Menschen organisierte Schulungen. ↩ back
  5. https://youth.europa.eu/strategy/european-youth-goals_de . ↩ back
  6. Zu beachten ist, dass die vorbereitenden Maßnahmen zwar bereits vor der Einreichung des Vorschlags oder der Auswahl für die Förderung anlaufen können, es jedoch erst nach der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung möglich ist, Ausgaben zu tätigen und Projektaktivitäten durchzuführen. ↩ back
  7. Organisationen aus Belarus sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Organisationen aus Armenien und Aserbaidschan können teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. ↩ back
  8. Organisationen aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara können teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. ↩ back
  9. Ein Arbeitspaket ist definiert als eine Reihe von Aktivitäten, die zur Erreichung gemeinsamer spezifischer Ziele beitragen. ↩ back
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