Mobilität des personals im bereich sport
Diese Aktion soll einen Beitrag zur Entwicklung von Sportorganisationen leisten, indem sie die Lernmobilität ihrer Mitarbeiter unterstützt.
Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern. Dazu sollten sie die spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten nutzen, die das Programm für diese Zwecke bietet, die Teilnehmenden sensibilisieren, bewährte Verfahren austauschen und ein geeignetes Konzept für ihre Aktivitäten wählen.
Das allgemeine Ziel dieser Aktion besteht darin, dem Personal von Sportorganisationen, vor allem im Breitensport, die Möglichkeit zu geben, seine Kompetenzen und Qualifikationen zu verbessern und durch Lernmobilität über einen Auslandsaufenthalt neue Fähigkeiten zu erwerben; so kann es zum Aufbau von Kapazitäten und zur Entwicklung von Sportorganisationen beitragen.
Diese Aktion unterstützt die berufliche Fortbildung von Coaches und anderen Mitarbeitern (bezahlte Mitarbeiter und Freiwillige) im Breitensport. Nicht im Breitensport tätiges Personal im Sportbereich, einschließlich Personen mit einer dualen Laufbahn im Sport und außerhalb des Sports, kann ebenfalls den Lerneffekt und den Wissenstransfer für Personal und Organisationen im Breitensport verbessern. Angebote für Lernmobilität für nicht im Breitensport tätiges Personal können unterstützt werden, wenn die Teilnahme dieses Personals dem Breitensport zugutekommen kann.
Die Aktion trägt zu den Zielen des Arbeitsplans der EU für den Sport 2021–2024 bei.1
Mit Mobilitätsprojekten im Bereich Sport wird insbesondere Folgendes angestrebt:
- Schwerpunkt auf Breitensport, unter Berücksichtigung der wichtigen Rolle, die der Sport bei der Förderung von körperlicher Aktivität und gesunder Lebensweise, zwischenmenschlichen Beziehungen, sozialer Inklusion und Gleichberechtigung spielt
- Entwicklung der europäischen Dimension im Sport und der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Lernmobilität im Sport
- Aufbau der Kapazitäten von Basisorganisationen
- Ausbau von Wissen und Know-how des Sportpersonals
- Förderung gemeinsamer europäischer Werte durch Sport, Good Governance und Integrität im Sport, nachhaltige Entwicklung sowie allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen im und durch Sport
- Förderung eines aktiven und umweltfreundlichen Lebensstils und eines aktiven Bürgersinns
- Aufbau europäischer Netzwerke für Coaches und Sportfachkräfte
Horizontale prioritäten
Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen:
Inklusion und Vielfalt
Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, müssen sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl von Teilnehmenden sollte sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung gänzlich innerhalb der entsendenden Organisation übertragbar sind.
Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten.
Ökologische Nachhaltigkeit
Ein Projekt sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmenden fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung eines Projekts berücksichtigt werden, beispielsweise durch die Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel.
Digitaler Wandel
Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern.
Teilhabe am demokratischen Leben
Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas.
Einrichtung eines projekts
Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Der Antragsteller verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung mit der nationalen Erasmus+-Agentur, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Erasmus+-Agentur Bericht. Bei beiden Arten von unterstützten Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation als entsendende Organisation fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland.
Ein Projekt kann eine oder mehrere Aktivitäten umfassen. Die Aktivitäten können kombiniert werden, und zwar je nach den Zielen des Projekts und den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisation(en) und der Teilnehmenden selbst.
Ein Projekt umfasst vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung.
- Planung (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate; Erarbeitung des Arbeitsprogramms und des Zeitplans für die Aktivitäten usw.)
- Vorbereitung (Regelung praktischer Angelegenheiten, Auswahl der Teilnehmenden, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmenden vor der Abreise, virtuelle Vorbereitungstreffen usw.)
- Durchführung der Aktivitäten
- Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse, virtuelle Nachbereitungstreffen)
Aktivitäten
Die folgenden Aktivitäten werden unterstützt:
- Job Shadowing/Hospitationen und Beobachtungsphasen (2–14 Tage)
- Coaching- oder Schulungstätigkeit (15–60 Tage)
Bei Job Shadowing/Hospitationen können die Teilnehmenden einen gewissen Zeitraum (2–14 Tage) bei einer Gasteinrichtung in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion mit Fachkollegen, Coaches, Freiwilligen oder anderen Angehörigen des Personals bei ihrer täglichen Arbeit in der Gasteinrichtung neue Praktiken zu erlernen und neue Ideen zu sammeln.
Bei Coaching- oder Schulungstätigkeiten können die Teilnehmenden für einen gewissen Zeitraum (15–60 Tage) in einer Gasteinrichtung in einem anderen Land eine Coachingtätigkeit ausüben oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen. Dies trägt zum Kapazitätsaufbau von im Breitensport tätigen Organisationen bei.
Die Aktivitäten dürfen nicht auf Gewinn ausgerichtet sein.
Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Aktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität.
Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen begleiten, zusätzliche Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden.
Vorbereitende Besuche
Mit vorbereitenden Besuchen soll für eine hohe Qualität der Aktivitäten gesorgt werden, indem Verwaltungsvereinbarungen ermöglicht und ausgearbeitet werden und Vertrauen und Verständnis sowie eine solide Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und Personen aufgebaut werden.
Organisationen können vor der Mobilitätsaktivität einen vorbereitenden Besuch bei dem aufnehmenden Partner arrangieren. Vorbereitende Besuche sind keine eigenständige Aktivität, sondern eine unterstützende Maßnahme für die Mobilität von Personal. Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, den Umfang und die Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern. So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten. Vorbereitende Besuche können für beide Arten von Personalmobilität organisiert werden.
Förderkriterien
Wer ist antragsberechtigt?
Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht:
- eine öffentliche oder private Organisation, die im Bereich Sport und körperliche Aktivität tätig ist und Sport und körperliche Aktivitäten an der Basis organisiert (z. B. eine gemeinnützige Organisation, eine lokale Behörde, ein Sportverein)
- eine nicht im Breitensport tätige Organisation, wenn die Teilnahme ihres Personals dem Breitensport zugutekommt (z. B. eine internationale Organisation)
Wo ist der Antrag zu stellen?
Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein.
Der Antrag wird bei der nationalen Agentur in dem Land eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen:
20. Februar um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit)
Möglichkeit einer weiteren Runde:
Die nationalen Agenturen können beschließen, eine weitere Runde vorzusehen. Die nationalen Agenturen informieren die Antragsteller auf ihrer Website über das Vorsehen einer weiteren Runde.
Wird eine weitere Runde organisiert, müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen.
Projektbeginn
Die Projekte beginnen zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres.
Wird eine fakultative Runde eröffnet, beginnen die Projekte zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens.
Projektdauer
3 bis 18 Monate
Anzahl der Anträge
Pro Auswahlrunde kann sich eine Organisation nur für ein Projekt bewerben.
Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen.
Dauer der Aktivitäten
Job Shadowing/Hospitationen und Beobachtungsphasen: 2–14 aufeinanderfolgende Tage (ohne Reisetage)
Coaching- oder Schulungstätigkeit: 15–60 aufeinanderfolgende Tage (ohne Reisetage)
Förderfähige Teilnehmende
- Coaches und andere Sportfachkräfte, die in Sportorganisationen an der Basis tätig sind
- Nicht im Breitensport tätiges Personal, einschließlich Personal, das eine Doppelkarriere oder eine sportfremde Karriere verfolgt, wenn die Teilnahme dieses Personals dem Breitensport zugutekommen kann
- Freiwillige (mit Ausnahme von Coaches) in Sportorganisationen
Die Teilnehmenden müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen. Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz in dem Land ihrer entsendenden Organisation haben.
In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument).
Die Teilnehmenden können nicht als Sportler an Mobilitätsaktivitäten teilnehmen.
Anzahl der Teilnehmenden
Höchstens 10 Teilnehmende pro Projekt
Ort der Aktivitäten
Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland.
Zusätzliche Förderkriterien für vorbereitende Besuche
Ort(e) der Aktivität
Vorbereitende Besuche finden im Land der aufnehmenden Organisation vor Beginn der Aktivität statt.
Förderfähige Teilnehmende
Vertreter der teilnehmenden Organisationen, die an der Hauptaktivität teilnehmen. Vorbereitende Besuche können von Mitarbeitern durchgeführt werden, die direkt an der Organisation des Projekts beteiligt sind, oder von Mitarbeitern, die an der Mobilität teilnehmen.
Gewährungskriterien
Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Gewichtungen eine Punktwertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vergeben wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen:
- mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und
- mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der drei Kategorien von Gewährungskriterien.
Relevanz und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte)
Inwieweit
- sind das Profil, die Erfahrung und die Aktivitäten des Antragstellers für den Breitensport relevant
- Der Projektvorschlag ist relevant für
- die Ziele der Aktion
- die Bedürfnisse und die Entwicklung der teilnehmenden Organisationen
- die Bedürfnisse und die Entwicklung des teilnehmenden Personals
- Der Projektvorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.
- Inwieweit ist das Projekt geeignet,
- das teilnehmende Personal zu hochwertigen Lernergebnissen zu führen
- die Arbeitsmethoden der teilnehmenden Organisationen zu verstärken oder umzugestalten und ihre Qualität, Kapazität und Innovationskraft zu steigern
- eine potenzielle Wirkung auf die teilnehmenden Organisationen und das Personal während und nach der Projektlaufzeit zu entfalten
- Inwieweit sind durch das Projekt konkrete Lernergebnisse definiert
- Inwieweit ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten
- Inwieweit bezieht das Projekt neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein
Qualität – Konzeption und Durchführung des Projekts (Höchstpunktzahl 40 Punkte)
Inwieweit
- tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation und ihres Personals klar und konkret Rechnung
- ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote angemessen
- werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken in das Projekt integriert
- werden digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern
- sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv gestaltet und stehen Teilnehmenden mit geringeren Chancen offen
- besteht eine ausgewogene Repräsentation der Teilnehmenden nach Geschlecht
- wird in Bezug auf das Personal von Nicht-Basisorganisationen klar erklärt, wie die Teilnahme dieser Personen dem Breitensport zugutekommt
Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl 30 Punkte)
Inwieweit
- hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren
- hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen
Budgetkategorie: Organisatorische Unterstützung
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Unmittelbar mit der Durchführung von Mobilitätsaktivitäten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen, zusammenhängende Kosten.
Beispielsweise Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung erforderlich sind, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union.
Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl den entsendenden als auch den aufnehmenden Organisationen entstehen. Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach Anzahl der Teilnehmenden, ohne Begleitpersonen.
Betrag
350 EUR pro Teilnehmendem
Budgetkategorie: Reisekosten
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden, einschließlich der Begleitpersonen, für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen.
Generell gilt die Regel, dass der Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen wird.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen.
Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität2 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission3 angeben.
Betrag
Entfernung |
Umweltfreundliches Reisen |
Nicht umweltfreundliches Reisen |
10–99 km |
56 EUR |
28 EUR |
100–499 km |
285 EUR |
211 EUR |
500–1999 km |
417 EUR |
309 EUR |
2000–2999 km |
535 EUR |
395 EUR |
3000–3999 km |
785 EUR |
580 EUR |
4000–7999 km |
1188 EUR |
1188 EUR |
8000 km oder mehr |
1735 EUR |
1735 EUR |
Budgetkategorie: Individuelle Unterstützung
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen während der Aktivität.
Falls erforderlich: Aufenthaltskosten sind für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Personen, der Aufenthaltsdauer und dem Aufnahmeland4
Betrag
- Ländergruppe 1: 107-191 EUR
- Ländergruppe 2: 95-169 EUR
- Ländergruppe 3: 84-148 EUR
Dabei handelt es sich um Grundbeträge pro Aktivitätstag. Jede nationale Agentur beschließt die genauen Grundbeträge innerhalb der zulässigen Spannen.
Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität zu zahlen. Ab dem 15. Tag der Aktivität entspricht der zu zahlende Satz 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet.
Budgetkategorie: Inklusionsunterstützung
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen, ohne Begleitpersonen
Betrag
125 EUR pro Teilnehmendem
Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird).
Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.
Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.
100 % der förderfähigen Kosten
Budgetkategorie: Unterstützung vorbereitender Besuche
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Kosten in Verbindung mit der Durchführung des vorbereitenden Besuchs, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Betrag
680 EUR pro Teilnehmendem, höchstens jedoch zwei Teilnehmende pro vorbereitendem Besuch
Budgetkategorie: Sprachliche Unterstützung
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmende, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, die sie während der Aktivität für das Coaching oder die Schulungen verwenden.
Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing und Hospitationen sowie Coaching- und Schulungstätigkeit. Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn der Teilnehmende den Online-Sprachunterstützungsdienst nicht in Anspruch nehmen kann, weil die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse bestehen.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden
Betrag
150 EUR pro Teilnehmendem
Budgetkategorie: Außergewöhnliche Kosten
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert.
Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Hindernisse nicht mit dem regulären Zuschuss für „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten.
Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen.
Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.
Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt.
Betrag
Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten
Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten
Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A42020Y1204%2801%29 ↩ back
- Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1999 km). ↩ back
- https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de ↩ back
-
Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungar ↩ back