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Zukunftsorientierte projekte

Zweck der maßnahme

Nach der jüngsten Pandemie ist der Bedarf an Innovation in unseren Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie im Jugendbereich so groß wie nie zuvor. Innovation beim Lehren und Lernen ist von entscheidender Bedeutung, sowohl auf individueller als auch auf institutioneller Ebene. Diese innovativen Ansätze sollten nicht nur den heutigen und künftigen Arbeitnehmern die geeigneten Qualifikationen für die sich rasch verändernden Arbeitsmärkte vermitteln, sondern auch die Arbeitskräfte von heute und morgen mit Kreativität und Fähigkeiten ausstatten, um der zunehmenden Komplexität der gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen, mit denen wir alle konfrontiert sind, wie Klimawandel, Schutz der biologischen Vielfalt, saubere Energie, öffentliche Gesundheit, Digitalisierung und Automatisierung, künstliche Intelligenz, Robotik und Datenanalyse.

Ziel dieser Aktion ist es, Innovation, Kreativität und Teilhabe sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, sowohl innerhalb eines Sektors als auch sektor- und fachübergreifend, zu fördern.

Zukunftsorientierte Projekte sind groß angelegte Projekte, die darauf abzielen, innovative (politische) Ansätze zu ermitteln, zu entwickeln, zu erproben und/oder zu bewerten, die das Potenzial haben, sich durchzusetzen und so die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern. Sie werden zukunftsorientierte Ideen unterstützen, die auf die wichtigsten europäischen Prioritäten reagieren und das Potenzial haben, sich durchzusetzen und einen Beitrag zur Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Jugendbereichs zu leisten sowie in Bezug auf Methoden und Verfahren einen erheblichen Innovationseffekt für alle Arten des Lernens und aktive Möglichkeiten der Teilhabe zugunsten des sozialen Zusammenhalts in Europa zu erzielen.

Ziel ist es, transnationale Kooperationsprojekte zu unterstützen, die ein kohärentes und umfassendes Bündel von sektorspezifischen oder sektorübergreifenden Aktivitäten umsetzen, die entweder:

  • die Innovation in Bezug auf Umfang, bahnbrechende Methoden und Praktiken fördern und/oder
  • einen Innovationstransfer (länder-, sektor- oder zielgruppenübergreifend) gewährleisten und so auf europäischer Ebene eine nachhaltige Nutzung innovativer Projektergebnisse und/oder die Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen sicherstellen.

Die Partnerschaften sollten sich aus einer Mischung öffentlicher und privater Organisationen zusammensetzen, die Forscher, Praktiker und Partner mit der Fähigkeit, politische Entscheidungsträger zu erreichen, vereinen.

Zukunftsorientierte Projekte sollten daher von einer gemischten Partnerschaft von Organisationen durchgeführt werden:

  • die Spitzenleistungen vorweisen können und modernstes Wissen besitzen,
  • die die Fähigkeit zur Innovation haben,
  • die in der Lage sind, durch ihre Aktivitäten eine systemische Wirkung zu erzielen, und die das Potenzial haben, die politische Agenda im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung voranzutreiben.

Die unterstützten Projekte zielen auf systemische Auswirkungen auf europäischer Ebene ab, indem sie das Potenzial haben, die innovativen Ergebnisse in einem europäischen Maßstab umzusetzen, und/oder indem sie in der Lage sind, diese auf verschiedene thematische oder geografische Kontexte zu übertragen.

Los 1: Digitale bildung (branchenübergreifend)

Projekte im Rahmen von Los 1 können sich auf verschiedene Bildungsbereiche beziehen oder Bildungsbereiche miteinander verbinden und müssen eine hochwertige und integrative digitale Bildung im Einklang mit dem Aktionsplan für digitale Bildung fördern.

Vorschläge im Rahmen dieses Loses sollten eine der folgenden drei Prioritäten berücksichtigen:

  • Priorität 1: Bildungstechnologie (EdTech): Weiterentwicklung von EU-basierten Lösungen durch Zusammenarbeit und Qualitätssicherung
  • Priorität 2: Wirksame pädagogische Konzepte für Informatik in der Primar- und Sekundarstufe
  • Priorität 3: Lehrerausbildung und Lehrplanentwicklung zur Bekämpfung von Desinformation und Förderung der digitalen Kompetenz

Diese Prioritäten werden in dem nachfolgenden Abschnitt „Einrichtung eines Projekts“ näher erläutert.

Los 2: Berufliche Aus- und Weiterbildung

Die Projekte unter Los 2 betreffen den Berufsbildungssektor. Diese Projekte unterstützen die Umsetzung der Grundsätze und Ziele des Aktionsplans zur Europäischen Säule sozialer Rechte1 , der Europäischen Kompetenzagenda2 , der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz3   und der Osnabrücker Erklärung zur beruflichen Bildung4 als Motor für den Wiederaufbau und den gerechten Übergang zu einer digitalen und ökologischen Wirtschaft5 .

Vorschläge, die im Rahmen von Los 2 eingereicht werden, müssen die folgende Prioritäten berücksichtigen, die im Abschnitt „Einrichtung eines Projekts“ im Detail beschrieben sind:

  • Priorität 4:  Microcredentials für die Beschäftigungsfähigkeit
  • Priorität 5: Verbesserung der Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch Partnerschaften und Netzwerke von Berufsbildungsanbietern

Los 3: Erwachsenenbildung

Die Projekte unter Los 3 betreffen den Politikbereich Erwachsenenbildung. Diese Projekte unterstützen die Umsetzung der Grundsätze und Ziele des Aktionsplans zur Europäischen Säule sozialer Rechte6 , der Europäischen Kompetenzagenda7 und der Empfehlung des Rates für Weiterbildungspfade8 : Neue Chancen für Erwachsene.

Vorschläge, die im Rahmen von Los 3 eingereicht werden, müssen eine der beiden folgenden Prioritäten berücksichtigen, die im Abschnitt „Einrichtung eines Projekts“ im Detail beschrieben sind:

  • Priorität 6: Entwicklung von nationalen Verzeichnissen qualitätsgesicherter und arbeitsmarktrelevanter Ausbildungsmöglichkeiten
  • Priorität 7: Unterstützung des Kompetenzpakts

Ziele der aktion

Allgemeine Ziele:

  • Innovative Initiativen mit starken Auswirkungen auf die Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildung in bestimmten strategischen Politikbereichen;
  • Beitrag zur Stärkung der Innovationskapazität Europas durch Förderung der Innovation in der allgemeinen und beruflichen Bildung;
  • Schaffung eines Systemwandels durch Förderung von Innovationen auf praktischer und politischer Ebene;
  • Unterstützung zukunftsorientierter Ideen, die sich auf Schlüsselthemen und -prioritäten auf EU-Ebene konzentrieren und eindeutig das Potenzial haben, in einem oder mehreren Sektoren eingesetzt zu werden;
  • Als vollständig innovative, bahnbrechende Bildungsmethoden und -praktiken und/oder Innovationstransfer: Gewährleistung einer nachhaltigen Nutzung innovativer Projektergebnisse auf EU-Ebene und/oder ihrer Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen.

Zu den spezifischen Zielen zählen:

  • Identifizierung, Entwicklung, Erprobung und/oder Bewertung innovativer Ansätze, die das Potenzial haben, in mehreren Bereichen zur Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und zur Steigerung der Wirksamkeit von Strategien und Verfahren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung eingesetzt zu werden; 
  • Einleitung von Pilotaktionen zur Erprobung von Lösungen für aktuelle und künftige Herausforderungen, um eine nachhaltige und systemische Wirkung anzustoßen;
  • Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit und des gegenseitigen Lernens in Bezug auf zukunftsweisende Themen unter den wichtigsten Akteuren und Befähigung dieser Akteure zur Entwicklung innovativer Lösungen und zur Förderung der Übertragung dieser Lösungen in neue Umgebungen, einschließlich des Aufbaus von Kapazitäten bei den relevanten Akteuren.

Aktivitäten im Rahmen von zukunftsorientierten Projekten sollten zu Folgendem beitragen:

  • Steigerung der Qualität, Effizienz, Attraktivität und Gleichheit der Aus- und Weiterbildungssysteme
  • Verbesserung der Wirksamkeit der Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
  • Unterstützung der Umsetzung von EU-Rahmenwerken und Rechtsinitiativen sowie von länderspezifischen Empfehlungen aus dem Europäischen Semester
  • Verbesserte Erkenntnisse und ein besseres Verständnis der Zielgruppe(n), der Lern- und Lehrsituationen sowie der wirksamen Methoden und Instrumente, die Innovationen auf Systemebene anregen und fördern können
  • Aufbau von Wissen zur Unterstützung einer evidenzbasierten Politik
  • Auslösen von Verhaltensänderungen auf EU-Ebene.

Zu den wichtigsten Aktivitäten im Rahmen dieser Prioritäten könnten die Folgenden gehören (nicht erschöpfende Liste): 

  • Aktionsforschung, Kartierungsarbeiten, Erstellung umfangreicher sektoraler oder sektorübergreifender Ergebnisse
  • Transnationale Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten, z. B. Ausbildung, Analyse des politischen Umfelds, politische Forschung, institutionelle Anpassungen
  • Pilotaktivitäten zur Erprobung innovativer Lösungen
  • Groß angelegte transnationale Veranstaltungen oder Vernetzungsaktivitäten, entweder sektorbezogen oder sektorübergreifend
  • Verwertungsaktivitäten zur Verbreitung der Ergebnisse in der Bildungsgemeinschaft oder im Bildungssektor
  • Think-Tank-Aktivitäten, Erforschung und Experimentieren mit innovativen Ideen.

Zukunftsorientierte Projekte müssen, soweit dies relevant ist, EU-weite Instrumente und Werkzeuge anwenden.

Zukunftsorientierte Projekte sollten die Ausarbeitung eines langfristigen Aktionsplans (über die Laufzeit des von Erasmus+ finanzierten Projekts hinaus) für die schrittweise Übernahme und Einbeziehung der entwickelten Innovationen in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Einrichtungen umfassen. Sie sollten auch für eine angemessene Sichtbarkeit und weite Verbreitung der Arbeit sorgen, auch auf politischer Ebene der EU und der Mitgliedstaaten.

Bei zukunftsorientierten Projekten kann auch angegeben werden, wie Finanzierungsmöglichkeiten der EU (z. B. Europäische Strukturfonds, Europäischer Fonds für strategische Investitionen, Aufbau- und Resilienzfazilität, Fonds für einen gerechten Übergang) und nationale und regionale sowie private Finanzierungen die Umsetzung des Projekts unterstützen können. Hierbei sind auch nationale und regionale Strategien zur intelligenten Spezialisierung und Entwicklungen der industriellen Ökosysteme in Europa zu berücksichtigen.

Welche kriterien müssen für die beantragung von zukunftsorientierten projekten erfüllt sein?

Förderkriterien

Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für zukunftsorientierte Projekte die folgenden Kriterien erfüllen:

Wer ist antragsberechtigt?

Die Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) müssen:

  • öffentliche oder private Organisationen/Einrichtungen sein, die in den Bereichen der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind;
  • in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein (Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt, sind förderfähig).

Ausnahme: Bei Los 3, „Priorität 7 – Unterstützung des Kompetenzpakts“, können nur die koordinierenden Organisationen von Kompetenzpakt-Partnerschaften Koordinator sein, und nur Organisationen, die zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist an bestehenden Kompetenzpakt-Partnerschaften beteiligt sind, können vollwertige Partner sein.

In einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.

Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können als assoziierte Partner teilnehmen (nicht als Koordinator oder vollwertige Partner).

Zusammensetzung von Konsortien

Für Los 1

Das Konsortium muss mindestens drei Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern umfassen.

Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.

Dem Konsortium muss mindestens eine öffentliche Behörde auf nationaler oder regionaler Ebene (z. B. Innovations-, Bildungs-, Arbeits- oder Wirtschaftsministerien, Qualifikations- oder Qualitätssicherungsbehörden usw.) aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland als Antragsteller (Koordinator oder vollwertiger Partner) angehören.

Im Rahmen der Priorität 1 (EdTech) muss dem Konsortium mindestens ein EdTech-Unternehmen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland als Antragsteller (Koordinator oder vollwertiger Partner) angehören.

Für Los 2:

Das Konsortium muss mindestens sechs Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern umfassen.

Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.

Für mindestens drei förderfähige Länder muss das Konsortium pro Land Folgendes umfassen:

  1. mindestens eine Organisation, die ein Unternehmen, eine Branche oder einen Sektor repräsentiert, und
  2. mindestens einen Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung oder eine stellvertretende Organisation (auf sekundärer und/oder tertiärer Stufe).

Für Los 3:

Im Rahmen der Priorität 6 muss das Konsortium mindestens drei Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern umfassen.

Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.

Zu dem Konsortium müssen als Antragsteller oder assoziierte Partner auch öffentliche oder private Einrichtungen gehören, die für die Organisation und/oder Finanzierung und/oder Bereitstellung von Bildungsdienstleistungen für Erwachsene (z. B. Bewertung von Fähigkeiten, Validierung von Kompetenzen, Bildung und Ausbildung, Orientierung und Beratung) zuständig sind oder ein hohes Maß an Verantwortung dafür tragen (oder Einfluss darauf haben).

Im Rahmen der Priorität 7 darf das Konsortium nur Partner von bestehenden Kompetenzpakt-Partnerschaften als Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern umfassen. Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.

Ort der Aktivitäten

Alle Aktivitäten müssen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern stattfinden.

Projektdauer

Für Los 1: Die Projekte sollten normalerweise zwischen 24 und 48 Monaten dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung).

Für Los 2: Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung).

Für Los 3: Die Projekte sollten normalerweise 24 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung).

Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektziel, der Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten, dem Budget und den Ambitionen des Projekts gewählt werden.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).

Kennnummer der Aufforderung Los 1: ERASMUS-EDU-2023-PI-FORWARD-LOT1

Kennnummer der Aufforderung Los 2: ERASMUS-EDU-2023-PI-FORWARD-LOT2

Kennnummer der Aufforderung Los 3: ERASMUS-EDU-2023-PI-FORWARD-LOT3

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 15. März um 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Auswahlkriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Zukunftsorientierte Projekte sollten immer die folgenden übergreifenden politischen Zusammenhänge im Auge behalten:

  1. den Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte
  2. den Grünen Deal der Europäischen Kommission9  , die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen10 und das Übereinkommen von Paris über den Klimawandel11
  3. die europäische Kompetenzagenda12
  4. die Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz13
  5. die Empfehlung des Rates über Microcredentials14
  6. die Empfehlung des Rates zu individuellen Lernkonten15
  7. die Entschließung des Rates zu einer neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021–203016
  8. die Empfehlung des Rates für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene17
  9. den digitalen Wandel in unseren Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie im Jugendbereich, wie im Aktionsplan für digitale Bildung 2021–202718 der Kommission vorgesehen

Los 1:  Digitale bildung (branchenübergreifend)

Die im Rahmen von Los 1 eingereichten Vorschläge müssen eine hochwertige und integrative digitale Bildung im Einklang mit dem Aktionsplan für digitale Bildung 2021–2027 fördern.

Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung durchlaufen derzeit einen tiefgreifenden digitalen Wandel, der durch Fortschritte bei der Konnektivität, die weitverbreitete Nutzung von Geräten und digitalen Anwendungen, das Bedürfnis nach individueller Flexibilität, die breitere Verfügbarkeit von und den Bedarf an hochwertigen digitalen Bildungsinhalten sowie durch die ständig steigende Nachfrage nach digitalen Kompetenzen vorangetrieben wird. Die COVID-19-Pandemie hat das Bildungswesen hart getroffen, aber auch den Wandel beschleunigt und zu zahlreichen neuen Lernerfahrungen und -perspektiven geführt.

Der Aktionsplan für digitale Bildung 2021–2027 legt die EU-Politik in Bezug auf den digitalen Wandel in der allgemeinen und beruflichen Bildung für den nächsten Programmplanungszeitraum fest. Es handelt sich um einen Aufruf zum Handeln für eine stärkere Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, um aus der COVID‑19-Krise zu lernen und die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung fit für das digitale Zeitalter zu machen. Der Aktionsplan sieht 14 Maßnahmen im Rahmen von zwei strategischen Prioritäten vor, nämlich:

  • Förderung der Entwicklung eines leistungsfähigen digitalen Bildungsökosystems (1)
  • Verbesserung der digitalen Kompetenzen für den digitalen Wandel (2)

Der Aktionsplan, der von der Kommission als ein wichtiger Impulsgeber für den europäischen Bildungsraum angenommen wurde, wird seit Januar 2021 umgesetzt.In den vergangenen Monaten kam die Kommission der Aufforderung des Rates nach und begann im Anschluss an die Rede von Kommissionspräsidentin von der Leyen zur Lage der Union 2021 einen strukturierten Dialog mit den Mitgliedstaaten über digitale Bildung und Kompetenzen. Der Dialog dient dem Zweck, dass die Mitgliedstaaten anhand eines integrierten, kohärenten und ehrgeizigeren Ansatzes bei der digitalen Transformation ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützt werden, wobei verschiedene staatliche Sektoren sowie der Privatsektor (z. B. EdTech-Unternehmen), die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft zusammengebracht werden. Im Rahmen des strukturierten Dialogs werden die Kommission und die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Diagnose der Situation und der Perspektiven auf nationaler Ebene vorlegen, Lehren aus den gewonnenen Erkenntnissen ziehen und die notwendigen nächsten Schritte für weitere Maßnahmen zur digitalen Bildung festlegen.  Der Dialog wird Ende 2022 abgeschlossen sein und in künftige Maßnahmen auf EU-Ebene zur digitalen Bildung und zu digitalen Kompetenzen einfließen, darunter zwei Vorschläge für eine Empfehlung des Rates zu den für die digitale Bildung förderlichen Faktoren und zur Verbesserung des Angebots an Vermittlung digitaler Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Vor diesem Hintergrund ist sicherzustellen, dass geeignete Methoden und Ausbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte vorhanden sind, um die wirksame Entwicklung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen durch die allgemeine und berufliche Bildung zu gewährleisten. Dabei könnte die Informatik als ein Instrument zur Förderung der aktiven Nutzung von Technologien in jungen Jahren sowie zur Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen zur Bewältigung dringender gesellschaftlicher Probleme wie der Bekämpfung von Desinformation und der Förderung der digitalen Kompetenz vorgesehen werden.

Zusätzlich zu oben Genanntem zielt der Aktionsplan für digitale Bildung darauf ab, eine effektivere Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Aus- und Weiterbildung auf EU-Ebene durch die Einrichtung einer europäischen Plattform für digitale Bildung zu unterstützen. Die Plattform wird die sektorübergreifende Zusammenarbeit fördern, es ermöglichen, bewährte Verfahren zu ermitteln und auszutauschen sowie die Mitgliedstaaten und den Bildungs- und Ausbildungssektor mit Instrumenten, Rahmenwerken, Leitlinien, technischem Fachwissen und Forschungsergebnissen im Bereich der digitalen Bildung unterstützen. Die Plattform sollte nationale und regionale Initiativen und Akteure im Bereich der digitalen Bildung miteinander verbinden und neue Modelle für den Austausch digitaler Bildungsinhalte unterstützen, wobei Fragen wie gemeinsame Standards, Interoperabilität, Zugänglichkeit und Qualitätssicherung angegangen werden. Im Einklang mit den Zielen der Plattform ist es auch wichtig, alle Akteure im Ökosystem der digitalen Bildung dabei zu unterstützen, wirksam miteinander zu kooperieren und insbesondere die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Behörden/Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und sich schnell entwickelnden Sektoren wie der europäischen Bildungstechnologie (EdTech) zu erleichtern.

Zukunftsorientierte Projekte befassen sich mit einer der drei folgenden Prioritäten:

Priorität 1: bildungstechnologie (edtech): weiterentwicklung von eu-basierten lösungen durch zusammenarbeit und qualitätssicherung

Der schnell wachsende europäische Sektor für Bildungstechnologie (EdTech) ist eine wichtige Quelle für Innovationen in der digitalen Bildung. Er ist jedoch nach wie vor stark fragmentiert und verfügt oft nicht über die Erfahrungswerte und die Kapazitäten, um mit Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und Behörden wirksam und nachhaltig zusammenzuarbeiten. 

Zukunftsorientierte Projekte in diesem Prioritätsbereich würden in der EU ansässige EdTech-Organisationen einbeziehen, indem sie die Zusammenarbeit zwischen der Branche und den Behörden fördern und so zur Entwicklung eines leistungsstarken europäischen Ökosystems für digitale Bildung beitragen.

Projekte im Rahmen dieser Priorität sollten sich mit beidem befassen:

  • Entwicklung eines evidenzbasierten Qualitätssicherungsrahmens für Bildungstechnologie gemeinsam mit den Bildungsministerien, der sich auf Lernergebnisse bezieht, die aufgrund der Integration von Bildungstechnologien in den Unterricht, das Lernen und die Bewertung erzielt werden
  • Förderung der branchenübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Anbietern von Bildungstechnologien, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie Behörden, um einen effizienten und gerechten Zugang zu hochwertigen digitalen Bildungsinhalten zu ermöglichen

Priorität 2: Wirksame pädagogische Konzepte für Informatik in der Primar- und Sekundarstufe

Informatik19   ist noch ein relativ neues Fach in der Schulbildung. Während dieses Fach in einigen europäischen Ländern schon länger unterrichtet wird, wurde es von anderen Ländern, insbesondere in der Primar- und Sekundarstufe I, erst vor Kurzem eingeführt. Jüngste Reformprozesse haben in der EU zu Änderungen in den Lehrplänen und zu einem generellen Trend zur Förderung der Informatik in der Schule geführt. Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass es zwar Erfahrungen mit dem Informatikunterricht im Hochschulbereich und bis zu einem gewissen Grad auch in der Sekundarstufe II gibt, doch gibt es sehr viel weniger Wissen und Forschungsergebnisse, die im Unterricht in der Sekundarstufe I und in der Grundschule entwickelt wurden.

Die Unterstützung der Entwicklung wirksamer pädagogischer Ansätze im Bereich Informatik und der damit verbundenen Bewertung kann dazu beitragen, die Lehrkräfte besser darauf vorzubereiten, Fachwissen darüber zu erwerben und auszutauschen, wie das Thema am besten in die verschiedenen Stufen der Schulbildung integriert werden kann, und dadurch die aktive und sichere Nutzung digitaler Technologien durch junge Menschen besser zu fördern.

Projekte im Rahmen dieser Priorität sollten sich mit beidem befassen:

  • Entwicklung und Erprobung wirksamer und innovativer pädagogischer Konzepte, die geeignet sind und eine klare Weiterentwicklung zwischen den verschiedenen Bildungsebenen ermöglichen, wobei der Schwerpunkt auf der Primar- und Sekundarstufe liegt
  • Initiativen zur Ausbildung von Lehrkräften, sodass mehr (allgemeinbildende und spezialisierte) Lehrkräfte mit angemessener Vorbereitung und Qualifikation für den Unterricht in diesem Fach verfügbar sind 

Priorität 3: Lehrerausbildung und Lehrplanentwicklung zur Bekämpfung von Desinformation und Förderung der digitalen Kompetenz

Im Rahmen des Aktionsplans für digitale Bildung 2021–2027 hat die Europäische Kommission gemeinsame Leitlinien für Lehrkräfte und Erzieher zur Bekämpfung von Desinformation und zur Förderung der digitalen Kompetenz durch allgemeine und berufliche Bildung20 veröffentlicht. Es sind jedoch weitere Anstrengungen auf systemischer Ebene erforderlich, damit die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung jungen Menschen tatsächlich die Fähigkeiten und Kompetenzen vermitteln, um diese drängenden Aspekte anzugehen, und Lehrkräfte und Erzieher bei ihrer Ausbildung und kontinuierlichen beruflichen Weiterentwicklung in diesem Bereich unterstützt werden.

Zukunftsorientierte Projekte zur Lehrerausbildung und Lehrplanentwicklung zur Förderung der digitalen Kompetenz und zur Bekämpfung von Desinformation würden in diesem Sinne dazu beitragen, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und insbesondere die Lernenden, Lehrkräfte und Erzieher dabei zu unterstützen, neue und aufkommende Herausforderungen im Klassenzimmer, die eng mit der dynamischen Online-Umgebung verknüpft sind, wirksam und strukturiert anzugehen.

  • Projekte im Rahmen dieser Priorität sollten sich mit beidem befassen: Erstausbildung von Lehrkräften und ihre kontinuierliche berufliche Weiterbildung im Bereich der digitalen Kompetenz sowie die Bekämpfung von Desinformation, und zwar sowohl in Bezug auf Inhalt und Methodik als auch in Bezug auf die systemische Übernahme;
  • Forschung und Austausch über wirksame und skalierbare Ansätze für die Entwicklung von Lehrplänen im Bereich der digitalen Kompetenz und der Bekämpfung von Desinformation.

Los 2: Berufliche Aus- und Weiterbildung

Vorschläge, die im Rahmen von Los 2 eingereicht werden, müssen zwei der folgenden Prioritäten berücksichtigen: 

Priorität 4 – Microcredentials für die Beschäftigungsfähigkeit

Microcredentials sind der Nachweis (z. B. eine Auszeichnung oder ein Zertifikat) für die Lernergebnisse, die ein Lernender nach einem geringen Lernvolumen erworben hat. Die Verbreitung und Übernahme von Microcredentials hat mit dem Bestreben der Arbeitnehmer und Arbeitssuchenden, sich angesichts der schnell wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes, der Auswirkungen des digitalen und grünen Wandels und der Erholung von der COVID‑19‑Pandemie weiterzubilden und umzuschulen, exponentiell zugenommen. Microcredentials bieten ein enormes Potenzial zur Unterstützung des lebenslangen Lernens und integrativerer Lernformen durch flexibleres Lernen und relevante Lernangebote. Die Kommission ergriff mit ihrem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über ein europäisches Konzept für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit Maßnahmen, um eine Definition, ein Standardformat für die Beschreibung von Microcredentials und Grundsätze für die Konzeption und Ausstellung von Microcredentials festzulegen.

Diese Elemente sind unerlässlich, um die Qualität, das Vertrauen und die Übernahme von Microcredentials zu gewährleisten und ihr volles Potenzial als „Währung für das Lernen“ zu erschließen. Um das Potenzial von Microcredentials weiter auszubauen, sollten die Projekte einen oder eine Kombination der folgenden Bereiche behandeln:

  • Microcredentials für einen integrativeren Arbeitsmarkt: Wie können Microcredentials im Rahmen von Kompetenz-Ökosystemen genutzt werden sowie im Rahmen von aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (d. h. Arbeitsvermittlungsdienste, Ausbildungsförderung und Beschäftigungsanreize) zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und der Eingliederung benachteiligter Gruppen wie junger Menschen, Bezieher von Mindesteinkommen, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen und Geringqualifizierte in die EU-Arbeitsmärkte?

  • Microcredentials für den grünen Übergang: Wie können Microcredentials konzipiert, bereitgestellt und aktualisiert werden, um Menschen auf der Grundlage von Arbeitsmarktinformationen und Beiträgen von Arbeitgebern, Industrie und Sozialpartnern mit den für den grünen Übergang erforderlichen Kompetenzen auszustatten?
  • Übertragbarkeit von Microcredentials: Wie können wir die Digitalisierung, offene Standards und Authentifizierungsdienste, einschließlich der europäischen digitalen Zertifikate (Teil von Europass), optimal nutzen, um die Übertragbarkeit von Microcredentials zwischen Ländern, Arbeitgebern, Bildungs- und Ausbildungssystemen und Beschäftigungssystemen zu ermöglichen?

Priorität 5: Verbesserung der Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch Partnerschaften und Netzwerke von Berufsbildungsanbietern

In der gesamten EU sind in der Regel die Absolventen beruflicher Bildungsgänge (der Sekundarstufe II und der postsekundären Bildung) deutlich beschäftigungsfähiger als Absolventen allgemeiner Bildungsgänge. Darüber hinaus spielt die Berufsbildung in der europäischen Bildungslandschaft der Sekundarstufe II eine wichtige Rolle, da etwa die Hälfte (48,4 %) aller in der Sekundarstufe II eingeschriebenen Lernenden in Berufsbildungsprogrammen eingeschrieben sind.

In einigen Ländern gibt es jedoch immer noch viele Vorurteile gegenüber der Berufsbildung und sie ist mit einem negativen Image behaftet; daher ist ein Umdenken bei jungen Menschen, Eltern, Unternehmen und erwachsenen Lernenden an der Basis – wo die Berufsbildung stattfindet – in enger Zusammenarbeit mit Netzwerken von Berufsbildungsanbietern erforderlich.

Auch eine stärkere Sensibilisierung für die Bedeutung einer kontinuierlichen beruflichen Bildung würde der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Arbeitskräften zugutekommen.

Die Betrachtung der Berufsbildung als eine attraktive Option ist Teil der Vision der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung: „Angesichts des ökologischen und digitalen Wandels und der demografischen Herausforderungen ist es notwendig, das Angebot der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowohl für junge Menschen als auch für Erwachsene erheblich auszuweiten und zu verbessern und gleichzeitig die Attraktivität und Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu erhöhen.“

Diese Herausforderungen erfordern Maßnahmen, zum Beispiel durch Verstärkung der Kapazitäten an der Basis, damit die Attraktivität und Exzellenz der Berufsbildung erhöht und die europäische Berufsbildungspolitik sowie die europäischen Initiativen und Programme praxisbezogener gestaltet werden können.

Bei den Projekten müssen zumindest die unten genannten Aktivitäten durchgeführt werden (die Ergänzung weiterer Aktivitäten ist möglich):

  • Schaffung neuer und/oder Ausbau bestehender Netze und Partnerschaften von Berufsbildungsanbietern auf sektoraler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene, insbesondere in Ländern, in denen die Berufsbildungsanbieter nur begrenzt vertreten sind, um die Berufsbildungsgemeinschaft effektiv zu erreichen und die Attraktivität und Exzellenz der Berufsbildung auf innovative Weise zu stärken, beispielsweise durch die Möglichkeit, zu praxisbezogenen Gemeinschaften beizutragen und/oder diese zu gründen (auch virtuell), damit die Attraktivität und Exzellenz der Berufsbildung gefördert werden kann.
  • Organisation von nationalen und/oder transnationalen Kommunikationskampagnen, um die Vorteile und Karrieremöglichkeiten aufzuzeigen, die die beruflichen Erstqualifikationen für junge Menschen sowie die Weiterqualifizierung und Umschulung von Erwachsenen bieten.
  • Organisation von Veranstaltungen und/oder Netzwerkinitiativen auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene, um durch Verwendung einer Mischung aus innovativen Online- und traditionellen Kommunikationsmethoden ein breites Spektrum an unterschiedlichen Zielgruppen zu erreichen; dabei weisen diese Veranstaltungen und Initiativen ein hohes Maß an Innovation auf.21
  • Stärkung der Zusammenarbeit mit wirtschaftlichen und sozialen Akteuren wie Behörden, Sozialpartnern und Arbeitgebern, um Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Exzellenz der Berufsbildung in Gang zu bringen, auch mit dem Ziel, ein dem Lernen förderliches Arbeitsumfeld zu schaffen. Bei den Projekten wird angestrebt, nationale oder regionale öffentliche Behörden so weit wie möglich in das Projekt einzubeziehen.
  • Auswahl von Referenzpersonen, Ernennung von Botschaftern und/oder Vergabe von Preisen für Exzellenz in verschiedenen Bereichen (für Lernende, Lehrkräfte und Ausbilder in der Berufsbildung, innovative Berufsbildungsanbieter, Unternehmen, Lehrstellen usw.), die als inspirierende und mobilisierende Beispiele zur Steigerung der Attraktivität und der Exzellenz in der Berufsbildung dienen sollen. Preisverleihungen und andere Initiativen könnten national oder länderübergreifend ausgerichtet sein und auf den in einigen Ländern bereits bestehenden Initiativen aufbauen; sie können in verschiedenen Ländern erweitert und nachhaltig gemacht werden.

Bei den Projekten im Rahmen der Priorität 5 wird dazu angeregt, dass diese mit den anderen im Rahmen derselben Priorität ausgewählten Projekten zusammenwirken und Synergien zwischen ihren Aktivitäten geschaffen werden (auch durch die Organisation gemeinsamer Veranstaltungen).

Los 3: Erwachsenenbildung

Vorschläge, die im Rahmen von Los 3 eingereicht werden, müssen die folgende Priorität berücksichtigen: 

Priorität 6: Entwicklung von nationalen Verzeichnissen qualitätsgesicherter und arbeitsmarktrelevanter Ausbildungsmöglichkeiten

Zu den Gründen für eine geringere Teilnahme an der Erwachsenenbildung zählt, dass potenzielle Lernende die Informationen über die Möglichkeiten als unsicher bewerten. Die vielfältige Landschaft der Erwachsenenbildungsangebote ist in vielen Mitgliedstaaten schwer zu überblicken, und für den Betrachter ist es oft ungewiss, ob ein bestimmtes Angebot von guter Qualität ist und später auf dem Arbeitsmarkt von Nutzen sein wird. Für Erwachsene verringert dies den Anreiz, nach solchen Angeboten zu suchen und sie zu nutzen. Für potenzielle Geldgeber, seien es Behörden oder Arbeitgeber, sinkt dadurch die Bereitschaft, mehr in die Entwicklung von Kompetenzen zu investieren. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen wurden in mehreren Mitgliedstaaten nationale Verzeichnisse qualitätsgesicherter und arbeitsmarktrelevanter Ausbildungsmöglichkeiten als innovatives Instrument eingesetzt; damit Personen die darin aufgeführten Möglichkeiten auch wahrnehmen, sind sie oft mit einer finanziellen Unterstützung für Einzelpersonen verbunden, manchmal auch mit Informationen über Beratungs- und Validierungsmöglichkeiten. Qualitativ hochwertige Informationen über die Bereitstellung von Beratungs- und Validierungsangeboten würden den potenziellen Begünstigten auch dabei helfen, sich auf die Nutzung einzulassen und die bestmögliche Wahl zu treffen.

Im Rahmen der Projekte werden Methoden und Mechanismen ermittelt, die dazu beitragen, dass solche Verzeichnisse, sobald sie verfügbar sind, eine große Zahl von Nutzern erreichen, weil sie:

  • die Kommunikation zwischen der „Welt der allgemeinen und beruflichen Bildung“ und der „Arbeitswelt“ verbessern (z. B. durch die Einbeziehung von Daten über Kompetenzen, Sozialpartnern, Anbietern von allgemeiner und beruflicher Bildung und anderen relevanten Interessenträgern in ihre Steuerung);
  • ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Gewährleistung von Qualität und der Bereitstellung eines vielfältigen, auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes abgestimmten Angebots an Möglichkeiten herstellen;
  • die Einfachheit aus der Nutzerperspektive mit angemessener Flexibilität am „Back End“/bezüglich der enthaltenen Möglichkeiten kombinieren (z. B. Möglichkeit von „mehreren Wegen“ in das Verzeichnis, regionale Differenzierung der enthaltenen Möglichkeiten usw.); 
  • zusätzliche Investitionen in die Ausbildung generieren (z. B. indem sie zu einer vertrauenswürdigen Referenz für öffentliche Programme zur finanziellen Unterstützung der Ausbildung werden oder durch Tarifverhandlungen oder Verhandlungen auf Unternehmensebene über Ausbildungsansprüche);
  • mit anderen nationalen Verzeichnissen und der Europass-Plattform interoperabel sind, da sie die Standards des europäischen Lernmodells (Datenschema) verwenden.

Priorität 7: Unterstützung des Kompetenzpakts

Der Kompetenzpakt ist die erste Leitaktion der Europäischen Kompetenzagenda 2020. Der Pakt ist fest in den Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte verankert und unterstützt die Ziele des europäischen Grünen Deals und des digitalen Wandels, wie sie in der Mitteilung der Kommission „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ dargelegt sind. Er trägt auch dazu bei, das EU-Ziel zu erreichen, dass bis 2030 mindestens 60 % aller Erwachsenen jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen sollten, wie im Aktionsplan der Europäischen Säule sozialer Rechte dargelegt.

Der Kompetenzpakt ist ein neues Modell für die Bewältigung von Herausforderungen im Zusammenhang mit Kompetenzen und die Umsetzung des Aufbauprogramms, der EU-Industriestrategie und des grünen und digitalen Wandels. Er zielt darauf ab, Qualifikationsdefizite im gesamten industriellen Ökosystem zu beseitigen, indem Unternehmen, Arbeitnehmer, nationale, regionale und lokale Behörden, Sozialpartner, Industrieverbände, Berufsbildungsanbieter, Handelskammern und Arbeitsverwaltungen mobilisiert werden, um in Maßnahmen zur Weiterbildung und Umschulung zu investieren. Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Pakts tragen dazu bei, die gegenwärtigen Herausforderungen im Zusammenhang mit Kompetenzen zu bewältigen, indem sie ihre Kräfte bündeln und konkrete Verpflichtungen eingehen, um in die Ausbildung von Menschen in erwerbsfähigem Alter zu investieren.

An Projekten im Rahmen dieser Priorität sollten daher nur Partner bestehender Kompetenzpakt-Partnerschaften beteiligt sein.

Bei den Projekten werden alle unten genannten Aktivitäten durchgeführt:

  • Entwicklung und Unterstützung von Governance-Strukturen oder ‑Vereinbarungen, die Mitglieder innerhalb derselben Kompetenzpakt-Partnerschaft verbinden;
  • Entwicklung und Unterstützung der Zusammenarbeit im Bereich der Ausbildung zwischen großen Unternehmen und KMU sowie zwischen KMU, die Mitglieder derselben Kompetenzpakt-Partnerschaft sind;
  • Unterstützung bei der Festlegung, Umsetzung und Überwachung der konkreten Verpflichtungen, die durch die Kompetenzpakt-Partnerschaft entstanden sind und noch entstehen, wie z. B.:

Sammlung von Daten über Kompetenzen,

Weiterbildung von gering qualifizierten Personen,

      Umschulung von Menschen für neue Aufgaben an ihrem Arbeitsplatz, Umschulung von Menschen aus       anderen Sektoren im Hinblick auf Kompetenzen, die auf den eigenen Sektor übertragbar sind, unter besonderer Berücksichtigung der Integration von Flüchtlingen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt.

Erwartete wirkung

Zukunftsorientierte Projekte sollen innovative Lösungen bieten, die auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene umgesetzt werden können und idealerweise das Potenzial haben, entweder durch EU-Mittel oder durch nationale und regionale Unterstützung weiterentwickelt zu werden.

Die Bottom-up-Praktiken sollten die festgelegten Prioritäten zur Stärkung der Innovationskapazität Europas richtig angehen, einen starken Einfluss auf die Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildung haben und einen Systemwandel einleiten.

Durch die weite Verbreitung der Projektergebnisse auf transnationaler, nationaler und/oder regionaler Ebene, auch unter Berücksichtigung nationaler, europäischer industrieller Ökosysteme und regionaler Strategien der intelligenten Spezialisierung, sollen zukunftsorientierte Projekte eine kathartische Wirkung auf Systemebene entfalten, um die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung dabei zu unterstützen, den Herausforderungen einer sich rasch verändernden Welt besser gerecht zu werden.

Gewährungskriterien

Relevanz des Projekts - (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

  • Verbindung zu EU-Politik und -Initiativen: Mit dem Vorschlag wird ein Projekt konzipiert und entwickelt, das eine zukunftsorientierte Idee auf EU-Ebene unterstützt, wobei bestehende EU-Instrumente und -Initiativen (gegebenenfalls) berücksichtigt und gefördert werden. Der Vorschlag unterstützt auch die Umsetzung der EU-Politik (z. B. der Europäischen Kompetenzagenda), der EU-Rahmenprogramme und der EU-Initiativen wie der länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters;
  • Zweck: Der Vorschlag ist für das Ziel der Aktion sowie für die allgemeinen und spezifischen Ziele der Aktion relevant (siehe Abschnitt „Ziele der Aktion“ oben);
  • Anwendungsbereich: Der Vorschlag bezieht sich auf eine der Prioritäten der Aktion (siehe Abschnitt „Einrichten eines Projekts“ oben). Je nach der berücksichtigten Priorität:
    • Los 1: Digitale Bildung (branchenübergreifend) – Unterstützung einer hochwertigen und integrativen digitalen Bildung: Inwieweit werden durch den Vorschlag konsequent Aktivitäten, Forschungen und Veranstaltungen geplant und integriert, die eindeutig zu den Zielen des Loses beitragen, insbesondere im Rahmen der spezifischen Ziele der Prioritäten, auf die sich jeder Vorschlag bezieht.
    • Priorität 4 – Microcredentials für die Beschäftigungsfähigkeit: Inwieweit wird durch den Vorschlag sichergestellt, dass bei den Microcredentials bestehende nationale Systeme und EU-Instrumente und ‑Dienstleistungen für folgende Bereiche genutzt werden bzw. die Möglichkeit einer Anpassung geprüft wird: 1) Kompetenzen und Qualifikationen (nationale Qualifikationsrahmen, Leistungspunktesysteme, Europass einschließlich europäischer digitaler Zertifikate, Qualitätssicherungsinstrumente usw.) und 2) Beschäftigungsfähigkeit (Ausbildungssysteme, individuelle Lernkonten, öffentliche Arbeitsverwaltungen, Zusammenarbeit mit Sozialpartnern usw.);
    • Priorität 5 – Attraktivität der Berufsbildung:  Inwieweit werden durch den Vorschlag Netzwerke und Verbände von Berufsbildungsanbietern eingerichtet oder gestärkt, um auf innovative und konkrete Weise zur Steigerung der Attraktivität und Exzellenz der Berufsbildung beizutragen und Berufsbildungsanbieter in Ländern zu erreichen, in denen diese nur begrenzt vertreten sind. 
    • Priorität 6 – Nationale Verzeichnisse von Ausbildungsmöglichkeiten: Inwieweit sieht der Vorschlag eine Zusammenarbeit und einen Austausch darüber vor, wie wirksame Verzeichnisse qualitätsgesicherter und arbeitsmarktrelevanter Ausbildungsmöglichkeiten eingerichtet oder verbessert werden können, die als vertrauenswürdige Referenz für öffentliche oder private Programme zur finanziellen Unterstützung von Ausbildungsmaßnahmen dienen können, und inwieweit sind sie mit dem Datensystem des europäischen Lernmodells vereinbar;
    • Priorität 7 – Unterstützung des Kompetenzpakts: Inwieweit sieht der Vorschlag Maßnahmen vor, die die Zusammenarbeit zwischen den Partnern verstärken und zu besseren Daten über Kompetenzen und einer wirksamen Weiterbildung und Umschulung der Arbeitnehmer führen.
  • Innovation: Der Vorschlag trägt modernen Methoden und Techniken Rechnung und führt zu innovativen Ergebnissen und Lösungen, die in einem oder mehreren Wirtschafts- oder Bildungsbereichen eingesetzt werden können;
  • Kohärenz: Die Ziele beruhen auf einer fundierten Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert, realistisch und betreffen Aspekte, die für die teilnehmenden Organisationen und die Aktion von Bedeutung sind.
  • Europäischer Mehrwert: Aus dem Vorschlag ist eindeutig ein durch den länderübergreifenden Charakter und die potenzielle Übertragbarkeit bedingter systematischer Mehrwert auf EU-Ebene ersichtlich.
  • Umfeld nach der Pandemie: das Ausmaß, in dem der Vorschlag Maßnahmen zur Förderung neuer Politiken und Praktiken auf Systemebene vorsieht, um den neuen Herausforderungen der jüngsten Pandemie zu begegnen.

Qualität der Projektkonzeption und – durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

  • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methodik, Aktivitäten, Dauer und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen entsprechen und die zu den erwarteten Ergebnissen führen.
  • Struktur: Das Arbeitsprogramm ist klar und verständlich (und erstreckt sich auf angemessene Projektphasen:  Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung, Verbreitung und Nutzung). Es umfasst eine Ex-ante- und eine Ex-post-Analyse (beide innerhalb der Projektlaufzeit) der eingeführten Innovation im Bildungswesen;
  • Methodik: Qualität und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Methoden und ihre Eignung für die Erzielung der erwarteten Ergebnisse, wobei EU-Instrumente eingesetzt werden, sofern sie für das Projekt relevant sind;
  • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Organisation, Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten sind klar beschrieben und realistisch. Im Vorschlag sind jeder Aktivität geeignete Ressourcen zugewiesen.
  • Verbesserung von Qualität und Wirksamkeit: Im Vorschlag ist die Innovation eindeutig in Aktivitäten und Ergebnisse eingebettet, die die Qualität, Effizienz und Gerechtigkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung verbessern;
  • Finanzrahmen: Der Finanzrahmen beinhaltet angemessene Mittel für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts und wurde weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt.
  • Finanz- und Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung und -Schulung, Peer-Reviews, Benchmarking usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige und kostenwirksame Durchführung des Projekts. Die mit dem Projekt verbundenen Herausforderungen und Risiken sind klar definiert, und es sind angemessene Aktionen zur Abschwächung der Risiken und zur Begrenzung der Herausforderungen vorgesehen. Verfahren expertenbasierter Bewertungen sind als wesentliche Bestandteile des Projekts vorgesehen. Das Arbeitsprogramm beinhaltet eine unabhängige externe Qualitätsbewertung zur Halbzeit und am Ende der Laufzeit des Projekts, um mögliche Projektanpassungen zu ermöglichen.

Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

  • Zusammensetzung: Die Zusammensetzung der Partnerschaft steht im Einklang mit den Zielen der Aktion und des Projekts. Es ist eine geeignete Mischung aus relevanten Organisationen mit den erforderlichen Profilen, Kompetenzen, Erfahrungen, Fachkenntnissen und Managementunterstützung vorgesehen, die für die erfolgreiche Durchführung des gesamten Projekts erforderlich sind. Der Vorschlag umfasst Partner, die den betreffenden Sektor oder sektorübergreifenden Ansatz angemessen vertreten. Zusammensetzung je nach berücksichtigten Losen/Prioritäten:
    • Priorität 4 – Microcredentials für die Beschäftigungsfähigkeit: Inwieweit umfasst die Partnerschaft Organisationen, die sich aktiv im Politikbereich oder in der Praxis in den Bereichen lebenslanges Lernen (einschließlich aller Ebenen und Arten des Lernens und der allgemeinen und beruflichen Bildung) und Beschäftigungssysteme, einschließlich aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen (d. h. Arbeitsvermittlung, Ausbildungsunterstützung und Beschäftigungsanreize) engagieren. 
    • Priorität 5 – Attraktivität der Berufsbildung:   Inwieweit umfasst die Partnerschaft: 
      • europäische, nationale, regionale oder sektorale Verbände oder Netzwerke von Berufsbildungsanbietern
      • öffentliche Behörden, um die Wirkung der Aktivitäten zu gewährleisten
      • die Sicherstellung einer guten geografischen Abdeckung, insbesondere in Ländern, in denen die Berufsbildungsanbieter nur begrenzt vertreten sind
  • Engagement: Die Beiträge der Partner aus dem Hochschulbereich sind erheblich und ergänzen einander. Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind klar und angemessen aufgeteilt, und die entsprechenden Beschreibungen geben Aufschluss über die Verpflichtungen und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen;
  • Aufgaben: Der Koordinator zeichnet sich durch eine hohe Qualität seines Managements und der Koordination transnationaler Netzwerke sowie durch Führungsfähigkeit in einer komplexen Umgebung aus. Individuelle Aufgaben werden auf der Grundlage des speziellen Know-hows jedes einzelnen Partners zugewiesen.
  • Zusammenarbeit/Teamgeist: Es wird ein wirksamer Mechanismus vorgeschlagen, um eine effiziente Abstimmung, Entscheidungsfindung, Kommunikation und Konfliktlösung der teilnehmenden Organisationen, der Teilnehmer und sonstiger maßgeblicher Interessenträger sicherzustellen.
  • Geografische Dimension und Einbeziehung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (sofern zutreffend): Die Partnerschaft umfasst relevante Partner aus verschiedenen geografischen Gebieten und diese geografische Zusammensetzung ist begründet.  Sofern Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sind, erbringt dies einen wesentlichen Mehrwert für die Erreichung der Ziele des zukunftsorientierten Projekts.

Wirkung, Verbreitung und Nachhaltigkeit (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

  • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse auf Systemebene in einem oder mehreren Sektoren genutzt werden. Im Vorschlag wird erläutert, wie die Nutzung während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus gemessen wird.
  • Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren Plan für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete festgelegte quantitative Zielvorgaben, Aktivitäten, einschlägige Zeitpläne, Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während und nach der Projektlaufzeit wirksam und zum Nutzen der richtigen Interessenträger, Politikgestalter und Innovationstreiber verbreitet werden. In dem Vorschlag wird ferner angegeben, welche Partner für die Verbreitung zuständig sind und über welche einschlägige Erfahrung sie im Zusammenhang mit Verbreitungsaktivitäten nachweislich verfügen. Bei der Verbreitung werden auch nationale und regionale Strategien zur intelligenten Spezialisierung berücksichtigt, um auf diesen Ebenen die größtmögliche Wirkung zu erzielen; Freier Zugang: Generell – und innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen – sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden.
  • Wirkung: Aus dem Vorschlag geht die mögliche Wirkung des Projekts hervor:  
    • auf die wichtigsten Zielgruppen und Sektoren
    • auf politische Entscheidungsträger auf Systemebene
    • jenseits der politischen Entscheidungsträgern und Behörden, auf die das Projekt direkt abzielt, auf private oder öffentliche Innovationstreiber auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene. Der Vorschlag weist das Potenzial auf, von anderen wichtigen Akteuren in der Branche oder darüber hinaus umgesetzt zu werden.

Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie festgelegte quantitative Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte und zur Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung.

  • Nachhaltigkeit: In dem Vorschlag wird erläutert, wie das zukunftsorientierte Projekt auf unterschiedlichen Ebenen (lokal, regional, national) ausgeführt und weiterentwickelt werden soll. Der Vorschlag beinhaltet ein Konzept für einen langfristigen Aktionsplan, der die schrittweise Bereitstellung der Arbeitsergebnisse des Projekts nach seinem Abschluss und deren allgemeine Übernahme vorsieht. Dieser Plan ist auf der Grundlage tragfähiger Partnerschaften zwischen politischen Entscheidungsträgern, Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Interessenvertretern aus Schlüsselindustrien auf der jeweils angemessenen Ebene zu erstellen. Auch die Ermittlung zweckdienlicher Leitungsstrukturen sowie Pläne für die Skalierbarkeit und finanzielle Nachhaltigkeit sollten Bestandteil des Plans sein, wozu auch gehört, dass potenzielle (europäische, nationale und private) finanzielle Ressourcen benannt werden, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile auf lange Sicht eine nachhaltige Wirkung entfalten.

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Anträge mindestens 70 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen, wobei die erforderliche Mindestpunktzahl für eine weitere Prüfung für jedes der vier Gewährungskriterien zu berücksichtigen ist: mindestens 15 Punkte in der Kategorie „Relevanz des Projekts“, 15 Punkte in der Kategorie „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“, 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und 10 Punkte in der Kategorie „Wirkung“.

Im Fall von Ermessensentscheidungen bei Vorschlägen im Rahmen derselben Priorität wird die Priorität anhand der Punktzahl ermittelt, die sie zunächst für das Gewährungskriterium „Relevanz“ und anschließend für „Wirkung“ erhalten haben.

Der Bewertungsausschuss wird sich nach Möglichkeit um eine ausgewogene Abdeckung der Prioritäten bemühen.

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest.

Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge:

  • Für Los 1 – Digitale Bildung (branchenübergreifend): 1 500 000 EUR
  • Für Los 2 Berufliche Aus- und Weiterbildung: 900 000 EUR
  • Für Los 3 - Erwachsenenbildung: 1 000 000 EUR

Die maximale Anzahl der zu finanzierenden Projekte beträgt:

Für alle Lose: Es gibt keine festgelegte maximale Anzahl der Projekte, außer den Haushaltszwängen.

Für Los 1: Es gibt ein Richtziel von drei Projekten pro Priorität.

Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt?

Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen:

  1. Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Analyse“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Modellimplementierung“, „langfristiger Aktionsplan“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.).
  2. Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten.
  3. Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Einrichtungen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist.
  4. Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen.

Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion. Die Höhe des Pauschalbetrags ist auf maximal 80 % des Kostenvoranschlags begrenzt, der sich aus der Bewertung ergibt.

Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest.

Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Die finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht zulässig. Kosten für Freiwillige und KMU-Kosten sind zulässig. Siehe Teil C dieses Programmleitfadens, Abschnitt „Förderfähige direkte Kosten“.

Im Rahmen von Los 2, Priorität 5, sollte der Vorschlag die Kosten für etwa eine gemeinsame Veranstaltung pro Jahr, die den Austausch bewährter Verfahren und die Zusammenarbeit mit anderen im Rahmen dieser Priorität ausgewählten Projekten ermöglicht (bis zu zwei Personen pro Antrag/gemeinsamer Veranstaltung), enthalten.

Der Projekterfolg wird anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist.