Glossar wichtiger begriffe - Hochschulbildung
Diplomzusatz (diploma supplement)
Ein Anhang zur offiziellen Qualifikationsdokumentation, aus dem detaillierte Informationen zum abgeschlossenen Studium entnommen werden können, gemäß einem vereinbarten, international anerkannten Format; ein Dokument, das einem Hochschuldiplom beiliegt und eine standardisierte Beschreibung des Charakters, der Stufe, des Kontexts, des Inhalts und des Status der Studien bereitstellt, die von seinem Inhaber abgeschlossen wurden. Diplomzusätze werden von Hochschuleinrichtungen nach Standards ausgestellt, die von der Europäischen Kommission, dem Europarat und der UNESCO vereinbart wurden. Im Rahmen eines internationalen gemeinsamen Studienprogramms sollte für das gesamte Programm ein „gemeinsamer Diplomzusatz“ ausgestellt werden, der von allen Universitäten unterzeichnet wird, die an der Verleihung des Abschlusses beteiligt waren.
Doppelabschluss/Mehrfachabschluss
(Mindestens) zwei separate Abschlusszeugnisse, die einem Studierenden nach erfolgreichem Abschluss eines gemeinsamen Programms verliehen werden. Ein Doppelabschluss ist eine spezielle Form eines Mehrfachabschlusses. Jeder Abschluss muss von der zuständigen Stelle der betreffenden Einrichtung unterzeichnet und in den Ländern, in denen die jeweiligen verleihenden Einrichtungen ansässig sind, offiziell anerkannt werden.
ECHE (Erasmus Charter for Higher Education [Erasmus-Charta für die Hochschulbildung])
Eine von der Europäischen Kommission verliehene Akkreditierung, die es Hochschuleinrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ermöglicht, einen Antrag auf Teilnahme an Lernmobilitäts- und Kooperationsaktivitäten im Rahmen von Erasmus+ zu stellen und an den Aktivitäten teilzunehmen. Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern des Westbalkans können für die Zwecke der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Initiative „Europäische Hochschulen“, in deren Rahmen sie förderfähig sind, eine ECHE beantragen und erhalten. Die Charta beschreibt die Grundsätze, die eine Hochschuleinrichtung bei der Organisation und Durchführung hochwertiger Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten einzuhalten hat. Sie legt die Erfordernisse fest, zu deren Einhaltung sich die Einrichtung verpflichtet, um hochwertige Dienstleistungen und Verfahren zu gewährleisten und zuverlässige und transparente Informationen zu bieten.
ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System [Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen])
Ein auf die Lernenden ausgerichtetes System zur Akkumulierung und Übertragung auf der Grundlage der Transparenz der Lern-, Unterrichts- und Bewertungsverfahren. Sein Ziel besteht darin, die Planung, Bereitstellung und Bewertung von Studienprogrammen und der Mobilität von Lernenden durch die Anerkennung von Qualifikationen und Lernzeiträumen zu erleichtern. Das System fördert die Konzeption, Beschreibung und Bereitstellung von Studienprogrammen und die Verleihung von Hochschulqualifikationen. Die Nutzung des ECTS in Verbindung mit ergebnisorientierten Qualifizierungsrahmen erhöht die Transparenz von Studienprogrammen und Qualifikationen und vereinfacht die Anerkennung der Qualifikationen.
Einstufige studiengänge
Integrierte/längere Programme, die zu einem Abschluss der ersten oder der zweiten Stufe führen und in bestimmten Ländern besser durch die Dauer in Jahren als durch Leistungspunkte beschrieben werden können. In den meisten dieser Länder sind die Programme außerhalb des einstufigen Bologna-Modells in den Bereichen Medizin, Zahnheilkunde, Tierheilkunde, Krankenpflege und Geburtshilfe angesiedelt und umfassen in der Mehrzahl der Fälle 1-8 % der Studierendenpopulation. In der Regel beträgt die Länge integrierter Programme, die zu reglementierten Berufen führen, je nach Beruf 300-360 Leistungspunkte bzw. fünf bis sechs Jahre.
Gemeinsame programme
Hochschulprogramme (Studien- oder Forschungsprogramme), die von mindestens zwei Hochschuleinrichtungen gemeinsam konzipiert, durchgeführt und vollständig anerkannt werden. Gemeinsame Programme können auf beliebigen Stufen des Hochschulbereichs (Bachelor, Master oder Promotion oder sogar Kurzstudiengänge) durchgeführt werden. Gemeinsame Programme können als nationale Programme (teilnehmende Universitäten aus einem einzigen Land) und als transnationale/internationale Programme (teilnehmende Hochschuleinrichtungen aus mindestens zwei verschiedenen Ländern) durchgeführt werden.
Gemeinsamer abschluss
Ein Einzelabschluss, der einem Studierenden nach erfolgreichem Abschluss eines gemeinsamen Programms verliehen wird. Der gemeinsame Abschluss muss von den zuständigen Stellen mindestens zweier teilnehmender Einrichtungen gemeinsam unterzeichnet und in den Ländern, in denen diese teilnehmenden Organisationen ansässig sind, offiziell anerkannt werden.
Hochschuleinrichtung
Bezeichnet eine Einrichtung, an der gemäß den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten anerkannte akademische Grade oder andere anerkannte Qualifikationen der Tertiärstufe erworben werden können, ungeachtet der Bezeichnung der Einrichtung, oder eine vergleichbare Einrichtung der Tertiärstufe, die von den nationalen Behörden in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet als zur Teilnahme an dem Programm berechtigt angesehen wird.
Leistungspunkt
Auch als „Credit“ bezeichnet – eine Reihe von Lernergebnissen einer Einzelperson, die bewertet wurden und die für eine Qualifikation angesammelt oder auf andere Lernprogramme oder Qualifikationen übertragen werden können.
Mobilität zum Erwerb eines Abschlusses
Ein Studienaufenthalt im Ausland zum Erwerb eines Hochschulabschlusses oder eines Zertifikats im Zielland/in den Zielländern.
Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten
Ein im Rahmen eines Studiums an einer Einrichtung im Herkunftsland für einen begrenzten Zeitraum durchgeführtes Auslandsstudium oder -praktikum zum Erwerb von Leistungspunkten. Nach der Mobilitätsphase schließen die Studierenden ihr Studium in ihrer Herkunftseinrichtung ab.
Promotionsstudium
Die dritte Stufe, die im Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum von den für Hochschulbildung zuständigen Ministern auf ihrem Treffen im Mai 2005 in Bergen sowie im Rahmen des Bologna-Prozesses vereinbart wurde. Der Deskriptor für die dritte Stufe des Qualitätsrahmens des Europäischen Hochschulraums entspricht den Lernergebnissen von EQR-Stufe 8.