Wichtige aspekte des Programms Erasmus+
Die im Folgenden beschriebenen Aspekte des Programms verdienen besondere Aufmerksamkeit:
Werte der eu respektieren
Bei der Durchführung des Programms Erasmus+ und somit durch die Begünstigten des Programms und bei den im Rahmen des Programms durchgeführten Aktivitäten müssen die Werte der EU – Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören – in vollem Einklang mit den in den EU-Verträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Werten und Rechten respektiert werden.
Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, kann die mit dem Begünstigten geschlossene Finanzhilfevereinbarung gekündigt oder der Finanzhilfebetrag gekürzt werden.
Schutz, gesundheit und sicherheit der teilnehmenden
Der Schutz, die Gesundheit und die Sicherheit der Teilnehmenden von Projekten im Rahmen von Erasmus+ zählen zu den Grundprinzipien des Programms. Alle Teilnehmenden sollten die Lernangebote von Erasmus+ zur persönlichen und beruflichen Entwicklung in vollem Umfang nutzen können. Dies sollte in einer sicheren Umgebung gewährleistet werden, in der die Rechte aller Menschen, ihre körperliche und emotionale Unversehrtheit, ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlbefinden respektiert und geschützt werden.
Jede am Programm teilnehmende Organisation muss über wirksame Verfahren und Regelungen verfügen, um die Sicherheit, den Schutz und die Nichtdiskriminierung der an ihren Aktivitäten Teilnehmenden zu fördern und zu garantieren. Bei Bedarf sollten minderjährige Teilnehmende (Schülerinnen und Schüler, Lernende in der beruflichen Bildung, junge Menschen) bei Mobilitätsaktivitäten von Erwachsenen begleitet werden. Die begleitenden Erwachsenen sollten eine ausreichende Qualität der Lernkomponente der Mobilitätsaktivität sowie den Schutz und die Sicherheit der minderjährigen Teilnehmenden gewährleisten.
Außerdem müssen alle an Mobilitätsaktivitäten im Rahmen sämtlicher Leitaktionen des Programms Erasmus+ beteiligten Schülerinnen und Schüler, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildenden, erwachsenen Lernenden, jungen Menschen und das Personal gegen die mit ihrer Teilnahme an den Aktivitäten verbundenen Risiken versichert sein. Das Programm stellt den Projektträgern frei, je nach Projekttyp und je nach auf nationaler Ebene verfügbaren Versicherungsangeboten die am besten geeignete Versicherung auszuwählen. Zudem sind projektspezifische Versicherungen nicht erforderlich, wenn die Veranstalter bereits eine allgemeine Versicherung zum Schutz der Teilnehmenden abgeschlossen haben.
In jedem Fall muss folgender Versicherungsschutz bestehen:
- soweit zutreffend, Reiseversicherung (u. a. gegen Beschädigung oder Verlust des Gepäcks)
- Haftpflichtversicherung (ggf. einschließlich Berufs- oder Privathaftpflicht)
- Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit)
- Tod (einschließlich Rückführung bei Projekten im Ausland)
Außerdem sollten Teilnehmende an transnationalen Aktivitäten unbedingt im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte sein. Diese kostenlose Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in allen 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen zu den gleichen Bedingungen und Kosten (d. h. je nach Land auch kostenlos), die auch für die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Landes gegeben sind. Weitere Informationen zu dieser Karte sowie Angaben dazu, wo Sie diese Karte erhalten, finden Sie unter https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de.
Wenn Personen unter 18 Jahren an einem Projekt teilnehmen, müssen die teilnehmenden Organisationen vorab die Genehmigung der Eltern oder der sonstigen gesetzlichen Vertreter für die Teilnahme einholen.
Mehrsprachigkeit
Mehrsprachigkeit ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks und ein starkes Symbol für das Streben der Europäischen Union nach Einheit in der Vielfalt. Fremdsprachen spielen eine herausragende Rolle bei den Kompetenzen, die die Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die optimale Nutzung bestehender Chancen ermöglichen. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, allen Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig die Gelegenheit zum Erlernen von mindestens zwei Fremdsprachen zu bieten.
Die Förderung des Spracherwerbs und der sprachlichen Vielfalt ist eines der spezifischen Ziele des Programms. Fehlende Sprachkenntnisse sind eines der größten Hindernisse, die einer Teilnahme an europäischen Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend entgegenstehen. Die Angebote zur Förderung sprachlicher Kompetenzen sollen die Effizienz und Wirksamkeit von Mobilität verbessern, Lernfortschritte erhöhen und damit zum spezifischen Ziel des Programms beitragen.
Das Programm bietet Teilnehmenden an einer Mobilitätsaktivität Unterstützung beim Fremdsprachenerwerb. In erster Linie erfolgt diese Unterstützung durch die Plattform Erasmus+-Online-Sprachunterstützung (Online Language Support, OLS), die bei Bedarf an verschiedene Sektoren angepasst wird, da E-Learning wegen seiner Zugänglichkeit und Flexibilität Vorteile für das Sprachenlernen bietet. Die Erasmus+-Online-Sprachunterstützung (OLS) ermöglicht es den Teilnehmenden, ihre Sprachkenntnisse zu bewerten, zu üben und zu verbessern. Neben der OLS können andere Formen der sprachlichen Unterstützung angeboten werden, um den Bedarf bestimmter Zielgruppen im Bereich des Fremdsprachenerwerbs zu decken, beispielsweise die Verwendung von Gebärdensprache oder Brailleschrift, die über die eigens dafür geschaffene Kategorie der finanziellen Inklusionsförderung finanziert werden können.
Auch im Rahmen von Kooperationsprojekten werden der Sprachunterricht und das Sprachenlernen gefördert. Gegenstand von Innovation und bewährten Verfahren zur Förderung von Sprachkenntnissen können beispielsweise Unterrichts- und Bewertungsmethoden, die Entwicklung von Lehrmaterial, Forschungen, computerunterstützte Unterrichtsangebote und unternehmerische Projekte auf der Grundlage von Fremdsprachen sein.
Die Europäische Kommission hat die Auszeichnung Europäisches Sprachensiegel (European Language Label, ELL) eingeführt, um Qualität anzuerkennen, den Austausch von Ergebnissen hervorragender Projekte im Bereich Mehrsprachigkeit zu unterstützen und das öffentliche Interesse am Sprachenlernen zu fördern. Nationale Agenturen werden das ELL jährlich oder alle zwei Jahre an Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung verleihen, die ein von einer nationalen Agentur finanziertes Erasmus+-Projekt mit ausgezeichneten Ergebnissen im Bereich des Sprachenlernens und ‑lehrens abgeschlossen haben. Dabei kann die nationale Agentur nicht nur unter mehreren Erasmus+-Projekten auswählen, sondern auch beschließen, das ELL an andere Initiativen mit umfassenden, inklusiven oder innovativen Ansätzen für das Lehren und Lernen von Sprachen zu vergeben.
Internationale dimension
Erasmus+ weist bei den Aktivitäten in den Bereichen Mobilität, Zusammenarbeit und politischer Dialog eine ausgeprägte internationale Dimension (z. B. Zusammenarbeit mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern) auf. Durch das Programm werden die europäischen Organisationen bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung, dem Klimawandel und dem digitalen Wandel unterstützt, insbesondere durch eine Intensivierung der internationalen Mobilität und Zusammenarbeit mit Drittländern, und die Rolle der Europäischen Union als globaler Akteur wird gestärkt. Durch das Programm werden die gesellschaftlichen Verbindungen durch Mobilität, Austausch und Aufbau von Kapazitäten gestärkt, die soziale Widerstandsfähigkeit, die menschliche Entwicklung, die Beschäftigungsfähigkeit und die aktive Beteiligung unterstützt und es wird für regelmäßige Kanäle für die Zusammenarbeit zwischen den Menschen gesorgt, indem die Werte, Grundsätze und Interessen rund um gemeinsame Prioritäten gefördert werden. Die Aktivitäten bieten eine Antwort auf die Herausforderungen in Bezug auf Qualität, Modernisierung und Beschäftigungsfähigkeit, indem sie die Relevanz und Reaktionsfähigkeit der Bildung für einen umweltfreundlichen und nachhaltigen sozioökonomischen Aufbau, Wachstum und Wohlstand in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern erhöhen und so zur menschlichen und institutionellen Entwicklung, zum digitalen Wandel, zu Wachstum und Beschäftigung, zu guter Regierungsführung sowie zu Frieden und Sicherheit beitragen. Das Engagement junger Menschen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ist ein wichtiges Element beim Aufbau von Gesellschaften, die stärker widerstandsfähig sind und auf gegenseitigem Vertrauen und interkulturellem Verständnis beruhen.
Anerkennung und validierung von kompetenzen und qualifikationen
Erasmus+ unterstützt EU-Instrumente zur Förderung der Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen, Fähigkeiten und Qualifikationen – insbesondere den Europass (einschließlich europäischer digitaler Zertifikate), den Youthpass, den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (European Skills, Competences, Qualifications and Occupations, ESCO), das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System, ECTS), den Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET), das Europäische Register für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (European Quality Assurance Register, EQAR) und das Europäische Netzwerk für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (ENQA) – sowie EU-weite Netze im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Unterstützung dieser Instrumente, insbesondere das nationale Informationszentrum für die akademische Anerkennung (National Academic Recognition Information Centre, NARIC), das Euroguidance-Netzwerk, die nationalen Europass-Zentralstellen (National Europass Centers, NEC) und die nationalen Koordinierungsstellen für den EQR. Diese Instrumente sollen sicherstellen, dass Kompetenzen, Fähigkeiten und Qualifikationen in allen Teilbereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie in allen Bereichen des Arbeitsmarktes auf nationaler und internationaler Ebene leichter anerkannt und besser verstanden werden können, und zwar unabhängig davon, ob diese im Rahmen der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung oder in Form anderer Lernerfahrungen (z. B. Berufspraktikum, Freiwilligentätigkeit oder Online-Lernangebote) erworben wurden.
Um diese Ziele zu erfüllen, sollen die verfügbaren Instrumente neuen Phänomenen wie z. B. der Internationalisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung und der wachsenden Verbreitung des digitalen Lernens und der digitalen Zertifizierung Rechnung tragen sowie die Schaffung flexibler Bildungswege ermöglichen, die auf die Erfordernisse und Ziele der Lernenden abgestimmt sind. Die Instrumente sollten auch die grenzübergreifende Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen verbessern und es Lernenden und Arbeitnehmern erlauben, ihren Lern- und Arbeitsort frei zu wählen.
Eine Reihe bereits seit Längerem bestehender Grundsatzdokumente dient als Richtschnur für die Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Instrumente, darunter die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, der Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens. Zusätzlich zu diesen horizontalen Grundsatzdokumenten zielen thematische Strategien1 wie der Youthpass und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) im Jugendbereich darauf ab, die Entwicklungen in diesen Bereichen weiter zu unterstützen.
Kommunikation über die projekte und ihre ergebnisse im sinne einer möglichst groẞen wirkung
Es ist entscheidend wichtig, über die Projekte und ihre Ergebnisse zu kommunizieren, um die Wirkung auf verschiedenen Ebenen sicherzustellen. Je nach Aktion müssen Antragsteller, die eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ beantragen, ihre Kommunikationsaktivitäten planen, mit denen sie Informationen über ihr Projekt und die dabei erzielten Ergebnisse während der Projektlaufzeit und im Anschluss daran weitergeben möchten. Die Projektanträge werden anhand einschlägiger Kriterien bewertet, um sicherzustellen, dass diese Aspekte abgedeckt sind. Umfang und Intensität dieser Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten sollten im Verhältnis zu den übergeordneten Zielsetzungen, zum Umfang und zu den konkreten Zielen der verschiedenen Aktionen im Rahmen von Erasmus+ stehen. Die Begünstigten von Erasmus+-Mitteln müssen die von der Europäischen Kommission erstellten Leitlinien für die Unternehmenskommunikation von Projektbegünstigten befolgen und den Erfolg ihrer Kommunikationsaktivitäten sowohl qualitativ als auch quantitativ überwachen und bewerten.
Wie in den Leitlinien für die Unternehmenskommunikation angegeben, müssen die Begünstigten bei allen Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten und ‑produkten wie Veranstaltungen, Websites, Bildmaterial und Veröffentlichungen eindeutig auf die Unterstützung durch die Europäische Union hinweisen. Insbesondere müssen sie sicherstellen, dass das Emblem der Europäischen Union in sämtlichen Kommunikationsmaterialien enthalten ist und die Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung oder des Finanzhilfebeschlusses beachtet werden.2 Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, kann die Finanzhilfe des Begünstigten gekürzt werden.
Bei der Konzeption der Kommunikationsstrategie und des Kommunikationsplans müssen die Begünstigten Folgendes berücksichtigen:
- Kommunikationsziele: Die Antragsteller sollten festlegen, was sie mit bestimmten Kommunikationsaktivitäten erreichen möchten, z. B. Sensibilisierung, Förderung gesellschaftlicher Werte, Entwicklung neuer Partnerschaften für die Zukunft oder Einflussnahme auf politische Strategien und Vorgehensweisen;
- Publikum oder Zielgruppe: Die Antragsteller müssen festlegen, welche Menschen sie erreichen möchten und wer die Projektergebnisse nutzen könnte. Das Publikum bzw. die Zielgruppe sollten so genau wie möglich definiert werden. Es kann sich um die breite Öffentlichkeit, bestimmte Interessenträger, Sachverständige und andere interessierte Kreise, Entscheidungsträger, Medien usw. handeln.
- Kanäle und Aktivitäten, mit denen das Zielpublikum erreicht werden soll: Die Antragsteller müssen die Kanäle und Aktivitäten auswählen, die am wirksamsten und am besten geeignet sind, um den Bedürfnissen ihres gewählten Zielpublikums gerecht zu werden, wie soziale Medien, Veranstaltungen und Veröffentlichungen.
- Projektergebnisse: (Leistungen und Resultate), etwa ein Leitfaden für bewährte Verfahren, ein praktisches Werkzeug oder Produkt, Forschungsbericht einer Studie, erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten usw. Die Ergebnisse sollten auch auf der Plattform für Erasmus+-Projektergebnisse geteilt oder bekannt gemacht werden (https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/projects).
- Zeitplan: Die Antragsteller müssen wirksam planen, wann verschiedene Aktivitäten durchgeführt werden (verknüpft mit dem Arbeitsplan/Meilensteinen), realistische Ziele vereinbaren und Flexibilität je nach Projektfortschritt, veränderten Bedürfnissen des Zielpublikums oder der Zielgruppe sowie der Entwicklung von Regelungen oder Verfahren gewährleisten.
- Wichtigste Leistungsindikatoren: Leistungsindikatoren sind ein wertvolles Managementinstrument, um die Fortschritte bei der Umsetzung der Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten zu überwachen (und bei Bedarf Anpassungen zu ermöglichen) und den Erfolg bei der Verwirklichung der Ziele zu bewerten. Die wichtigsten Leistungsindikatoren sollten mit den Indikatoren des Kommunikationsnetzes3 übereinstimmen.
Anforderung eines freien Zugangs zu Bildungsmaterialien im Rahmen von Erasmus+
Erasmus+ fördert einen freien Zugang zu Projektergebnissen für Lern-, Unterrichts- und Ausbildungszwecke sowie für die Jugendarbeit. Erasmus+-Begünstigte sind insbesondere verpflichtet, Bildungsressourcen und pädagogische Werkzeuge, die im Zusammenhang mit durch das Programm geförderten Projekten erstellt wurden – beispielsweise Dokumente, Medien, Software oder andere Materialien – im Rahmen einer offenen Lizenz der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Materialien müssen ohne Kosten oder Beschränkungen leicht zugänglich und auffindbar sein, und die offene Lizenz muss es der Öffentlichkeit ermöglichen, die jeweilige Ressource zu nutzen, wiederzuverwenden, anzupassen und mit anderen zu teilen. Materialien dieser Art werden als „freie Lehr- und Lernmaterialien“ (Open Educational Resources, OER) bezeichnet. Um dieses Ziel erreichen zu können, müssen die Ressourcen in editierbarer digitaler Form auf eine geeignete und frei zugängliche Plattform hochgeladen werden. Erasmus+ legt den Begünstigen zwar nahe, freie Lizenzen mit den geringsten Einschränkungen4 anzuwenden, doch können die Begünstigten auch Lizenzen wählen, die gewisse Beschränkungen mit sich bringen, beispielsweise die gewerbliche Nutzung durch Dritte einschränken oder Dritte dazu verpflichten, die gleiche Lizenz auch auf abgeleitete Arbeiten anzuwenden, sofern dies der Beschaffenheit des Projekts und der Art des betreffenden Materials angemessen ist und dies der Öffentlichkeit weiterhin ermöglicht, die Ressource zu nutzen, wiederzuverwenden, anzupassen und mit anderen zu teilen. Der freie Zugang ist zwingend vorgeschrieben und muss unbeschadet etwaiger Rechte des geistigen Eigentums der Begünstigten gewährt werden.
Freier zugang zu forschungsergebnissen und Aaten im Rahmen von Erasmus+
Erasmus+ ermutigt die Begünstigten, Forschungsergebnisse über frei zugängliche Pfade zu veröffentlichen, d. h. ohne Kosten oder andere Zugangsbeschränkungen für Nutzerinnen und Nutzer. Die Begünstigten werden darüber hinaus ermutigt, für Forschungsergebnisse freie Lizenzen zu verwenden. Wann immer dies möglich ist, sollten im Rahmen von Projekten erfasste Daten als „offene Daten“ veröffentlicht werden, also im Rahmen einer freien Lizenz, in einem geeigneten Format und auf einer entsprechend geeigneten offenen Datenplattform.
- Die Strategien sind hier abrufbar: https://www.salto-youth.net/. ↩ back
- Hinweise zur Verwendung der visuellen Identität der Europäischen Kommission, einschließlich des Emblems der Europäischen Union, finden Sie unter https://ec.europa.eu/info/resources-partners/european-commission-visual-identity_de#documents und https://commission.europa.eu/system/files/2021-05/eu-emblem-rules_de.pdf. ↩ back
- Die Indikatoren des Kommunikationsnetzes und der dazugehörige Leitfaden sind hier zu finden:https://commission.europa.eu/system/files/2023-02/2022%20EC%20Comm%20indicators.pdf,https://commission.europa.eu/publications/resources-evaluation-communication_de. ↩ back
- Zum Beispiel die weitverbreiteten Lizenzen des Typs Creative Commons Attribution oder Creative Commons Attribution-Share Alike für kreative Werke, die GNU Public License und GNU Lesser Public License für Software oder die Open Database License für Datenbanken. ↩ back