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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport
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Mobilitätsprojekte für jugendarbeiter

Im Rahmen dieser Aktion1  können Organisationen bei der Durchführung von Projekten unterstützt werden, die eine oder mehrere Lernaktivitäten zur beruflichen Fortbildung und zum Kapazitätsaufbau von Jugendarbeitern oder ihrer Organisation umfassen.

Ziele der aktion

Diese Aktion unterstützt die berufliche Fortbildung von Jugendarbeitern und damit die Entwicklung hochwertiger Jugendarbeit auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch nichtformale und informelle Lernerfahrungen bei Mobilitätsaktivitäten. Die Aktion leistet einen Beitrag zu den Zielen der EU-Jugendstrategie 2019–2027, insbesondere der Europäischen Jugendarbeitsagenda2  für Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit.

Konkret haben Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter folgende Ziele:

  • Bereitstellung nichtformaler und informeller Lernmöglichkeiten für die bildungsbezogene und berufliche Entwicklung von Jugendarbeitern als Beitrag zu hochwertigen individuellen Praktiken sowie zur Weiterentwicklung von Jugendorganisationen und Systemen der Jugendarbeit
  • Aufbau einer Gemeinschaft von Jugendarbeitern, die die Qualität von Projekten und Aktivitäten für junge Menschen in EU-Programmen und darüber hinaus unterstützen können
  • Entwicklung der Praktiken lokaler Jugendarbeit und Beitrag zum Kapazitätsaufbau für eine hochwertige Jugendarbeit der Teilnehmer und ihrer Organisation mit einem deutlichen Einfluss auf die regelmäßige Arbeit der teilnehmenden Jugendarbeiter mit Jugendlichen.

Politischer kontext

Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019–2027 gibt einen Rahmen für die jugendpolitische europäische Zusammenarbeit vor, der auf der Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 mit dem Titel „Beteiligung, Begegnung und Befähigung: eine neue EU-Strategie für junge Menschen“ beruht. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU-Jugendstrategie umfasst auch einen Prozess des Jugenddialogs, und in diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2018 elf europäische Jugendziele erarbeitet. Mit diesen Zielen sollen Probleme in Bereichen angegangen werden, die junge Menschen direkt betreffen. Die EU-Jugendstrategie sollte dazu beitragen, diese Vision junger Menschen zu verwirklichen. Im Kernbereich „Befähigung“ unterstützt die EU-Jugendstrategie die Befähigung junger Menschen durch Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit. https://ec.europa.eu/youth/policy/youth-strategy_de

Thematische Strategien im Jugendbereich

Mit dem Programm Erasmus+ sollen die Jugendbeteiligung, die Steigerung der Qualität informeller und nichtformaler Lernprozesse und die Entwicklung einer hochwertigen Jugendarbeit gefördert werden. Weitere Unterstützung in diesen Bereichen wird über spezifische thematische Strategien wie die Strategie für Jugendbeteiligung, den Youthpass und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) bereitgestellt.3

Beschreibung der aktivitäten

Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung

Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung sind transnationale oder internationale Lernmobilitätsaktivitäten, die die berufliche Fortbildung von Jugendarbeitern unterstützen. Sie können eine der folgenden Formen annehmen:

  • Studienaufenthalte und verschiedene Arten von Tätigkeiten, wie Job Shadowing, Begegnungen von Jugendarbeitern und Peer-Learning in Organisationen für Jugendarbeit und im Jugendbereich tätigen Organisationen im Ausland
  • Vernetzung und Schaffung eines Gemeinschaftssinns unter Jugendarbeitern, die an der Aktion teilnehmen und ihre Ziele unterstützen
  • Schulungen zur Förderung der Entwicklung von Kompetenzen (z. B. auf der Grundlage bestehender einschlägiger Kompetenzmodelle), zur Umsetzung hochwertiger Praktiken in der Jugendarbeit oder zur Behandlung und Erprobung innovativer Methoden (z. B. im Zusammenhang mit digitaler und smarter Jugendarbeit4 )
  • Seminare und Workshops, insbesondere zur Unterstützung des Aufbaus von Wissen und des Austauschs bewährter Verfahren im Zusammenhang mit den Zielen, Werten und Prioritäten der EU-Jugendstrategie und der EU-Programme, die zu ihrer Umsetzung beitragen

Nicht förderfähig im Rahmen von Finanzhilfen für Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter sind die folgenden Aktivitäten: Studienfahrten; Aktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Aktivitäten mit touristischem Charakter; Festivals; Urlaubsreisen; Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen.

Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit

Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter können Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit umfassen, bei denen es sich um ergänzende Aktivitäten mit dem Ziel handelt, die Wirkung des Mobilitätsprojekts in dem Bereich zu erhöhen. Sie umfassen alle Aktivitäten, die zur Europäischen Jugendarbeitsagenda5  für Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit beitragen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse und erworbenen Instrumente den an den Projekten beteiligten Organisationen und darüber hinaus wiederum zur Verfügung stellen. Diese ergänzenden Aktivitäten bieten erfahreneren und kreativeren Begünstigten die Gelegenheit, innovative Methoden und Lösungsansätze für gemeinsame Herausforderungen gewissermaßen in einem „Versuchslabor für die europäische Jugendarbeit“ zu erproben, das aus den im Rahmen der Projekte durchgeführten Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung heraus entsteht und eine darüber hinaus reichende Wirkung entfaltet.

Beispiele hierfür sind die Entwicklung von Instrumenten und der Austausch von Verfahren, die zur Weiterentwicklung von Organisationen und Systemen in der Jugendarbeit beitragen, Aktivitäten in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Aufbau von Gemeinschaften sowie die Einführung innovativer Methoden, einschließlich des Einsatzes digitaler Technologien in der Jugendarbeit. Diese ergänzenden Aktivitäten gehen über die Verbreitungsmaßnahmen in der Nachbereitungsphase, die Bestandteil der normalen Projektlaufzeit sind, hinaus, können jedoch auch gezieltere und stärker strategisch orientierte Verbreitungsmaßnahmen umfassen.

Eine Aktivität zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit kann auf transnationaler, internationaler oder nationaler Ebene durchgeführt werden.

Vorbereitende Besuche

Mit vorbereitenden Besuchen soll für eine hohe Qualität der Aktivitäten gesorgt werden, indem Verwaltungsvereinbarungen ermöglicht und ausgearbeitet werden und Vertrauen und Verständnis sowie eine solide Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und Personen aufgebaut werden. Vorbereitende Besuche finden im Land einer der aufnehmenden Organisationen vor Beginn der Aktivität zur beruflichen Fortbildung statt.

Einrichtung eines projekts

Ein im Rahmen dieser Aktion gefördertes Projekt muss eine oder mehrere Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung umfassen. Die Aktivitäten können flexibel kombiniert werden, und zwar je nach den Zielen des Projekts und den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisation(en) und der teilnehmenden Jugendarbeiter.

Ein Projekt wird von mindestens zwei Organisationen durchgeführt. Alle beteiligten Organisationen müssen während der Antragsphase benannt werden, da eine solide Partnerschaft eine Grundvoraussetzung für eine hochwertige Projektdurchführung ist. Die beteiligten Organisationen übernehmen die Rolle, Teilnehmer zu „entsenden“ und/oder „aufzunehmen“, d. h. die Aktivität als Gastgeber zu betreuen. Eine der Organisationen übernimmt zudem die Rolle des Koordinators und beantragt das ganze Projekt im Namen der Partnerschaft.

Ein Projekt umfasst vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung.

  • Planung (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate; Erarbeitung des Arbeitsprogramms und des Zeitplans für die Aktivitäten usw.)
  • Vorbereitung (Regelung praktischer Angelegenheiten, Auswahl der Teilnehmer, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmer vor der Abreise usw.)
  • Durchführung der Aktivitäten
  • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmern erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse)

Ein hochwertiges Mobilitätsprojekt für Jugendarbeiter:

  • hat klare Auswirkungen auf die reguläre Arbeit der teilnehmenden Jugendarbeiter mit jungen Menschen und auf ihre Organisation
  • ist auf die aktive Beteiligung der teilnehmenden Organisationen und Jugendarbeiter angewiesen, die in allen Phasen des Projekts eine aktive Rolle spielen und auf diese Weise ihre Lern- und Entwicklungserfahrung verbessern sollten
  • beruht auf eindeutig ermittelten Bedürfnissen der Jugendarbeiter hinsichtlich ihrer bildungsbezogenen und beruflichen Entwicklung6 , insbesondere in Bezug auf Qualität, Innovation und Anerkennung, und umfasst angemessene Auswahl-, Vorbereitungs- und Nachbereitungsmaßnahmen
  • stellt sicher, dass die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der Teilnehmer angemessen anerkannt werden und dass die Projektergebnisse, einschließlich aller Methoden, Materialien und Instrumente, übertragbar sind und in den teilnehmenden Organisationen genutzt werden und im Jugendbereich weiter verbreitet werden, um zur Entwicklung von Jugendorganisationen beizutragen
  • regt die Teilnehmer dazu an, über europäische Themen und Werte nachzudenken, und stellt den Jugendarbeitern Instrumente und Methoden zur Verfügung, um die Achtung der Vielfalt und den Umgang damit in ihrer täglichen Arbeit zu fördern
  • fördert die Anwendung innovativer Verfahren und Methoden wie die Einbeziehung von Aktivitäten im Bereich der digitalen Jugendarbeit als Instrument zur Verhinderung jeglicher Form von Desinformation und Falschmeldungen im Internet

Lernprozess

Ein Mobilitätsprojekt für Jugendarbeiter muss Unterstützung für den Reflexionsprozess sowie die Ermittlung und Dokumentation von Lernergebnissen, insbesondere durch den Youthpass, vorsehen, um die Anerkennung und Wirkung der Projektergebnisse, die sich aus dem Projekt ergebenden Praktiken in der Jugendarbeit und die Methoden und Materialien im Jugendbereich zu fördern.

Schutz und Sicherheit der Teilnehmer

Bei der Planung und Vorbereitung eines Projekts sollten der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmer angesprochen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden.

Erasmus+-Qualitätsstandards im Jugendbereich

Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte müssen die Erasmus+-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus+-Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus+-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: Die Erasmus+-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en

Bereichsübergreifende Dimensionen

Bei der Konzeption eines Mobilitätsprojekts sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen in das Projekt integriert werden:

Inklusion und Vielfalt

Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmern mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. 

  • Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter eignen sich besonders für Verbesserung der Sensibilisierung für Diversitätsfragen von Jugendbetreuern und die Verbesserung von Fähigkeiten und Kompetenzen, die für die erfolgreiche Inklusion von Teilnehmern mit geringeren Chancen in der Praxis der Jugendarbeit erforderlich sind. Die Einbindung der teilnehmenden Jugendarbeiter in alle Phasen des Projekts begünstigt eine sorgfältige Anleitung im gesamten Lern- und Entwicklungsprozess und ermöglicht eine bessere Nachbereitung.
  • Die Anwesenheit von Ausbildern und Betreuern bei den meisten Aktivitäten gewährleistet einen stärker an der Praxis orientierten und angepassten Ansatz, der auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten ist.
  • Im gesamten Projekt sollte bewusst ein Ansatz für Inklusion und Vielfalt verfolgt werden. Diese Aspekte sollten bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung berücksichtigt werden. Besonders wichtig ist, wie durch das Projekt die Fähigkeit der teilnehmenden Organisationen verbessert wird, Fragen der Inklusion und der Vielfalt in ihren regulären Aktivitäten anzugehen.
  • Das Format ist auch für die Einbeziehung von Teilnehmern mit geringeren Chancen geeignet. Die Flexibilität, die die Aktion im Format der Aktivitäten bietet (z. B. Dauer, Art usw.), ermöglicht die Anpassung an die Bedürfnisse der Teilnehmer. Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter eignen sich auch dafür, Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen, beispielsweise durch den Austausch inklusiver Praktiken und Methoden. 

Ökologische Nachhaltigkeit

Ein Projekt sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmenden fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung eines Projekts berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel.

Digitaler Wandel

Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern. Die Einführung von digitalen und Online-Elementen zur Senkung der Teilnahmeschwelle für Teilnehmende mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen.

Je nach Konzeption und Zielsetzungen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und das Bewusstsein für digitale Themen sowie die Nutzung neuer Technologien in den Bereich Lernmobilität eingeführt werden.

Die nationalen Agenturen bieten im Rahmen ihrer Schulungs- und Kooperationsaktivitäten eine Reihe von Schulungsmöglichkeiten für Jugendarbeiter und Jugendleiter an, unter anderem zur Unterstützung der digitalen Transformation im Jugendbereich. Diese Angebote werden im European Training Calendar https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/ veröffentlicht. Inspirationen finden Sie auch unter den SALTO-Tools: https://www.salto-youth.net/tools/

Teilnahme

Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen bei der Verbesserung der Qualität ihrer Projekte, indem es die Dimension der Teilhabe einbezieht und Jugendarbeitern entsprechende Möglichkeiten bietet, sich aktiv an der Konzeption und Durchführung von Projektaktivitäten zu beteiligen und so die Vorteile einer aktiven Bürgerschaft und der Teilhabe am demokratischen Leben zu entdecken. Ressourcen zur Verbesserung der Dimension der Teilhabe der geförderten Projekte können unter anderem über die Website participationpool.eu abgerufen werden. Auch werden Verbindungen zu und die Beteiligung an bestehenden nationalen, internationalen oder (anderen) EU-Initiativen und Plattformen, die sich mit Teilhabe und zivilgesellschaftlichem Engagement befassen, gefördert.

Kriterien zur bewertung von standardprojekten im rahmen der mobilität von jugendarbeitern

Förderkriterien

Die nachstehenden allgemeinen Kriterien gelten für Standardprojekte im Rahmen der Mobilität von Jugendarbeitern. Für akkreditierte Antragsteller wird auf den entsprechenden Abschnitt dieses Leitfadens verwiesen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.7

Förderfähige teilnehmende Organisationen

Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht:

  • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO, Europäische Jugend-NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben
  •  eine Gruppe junger Menschen, die Jugendarbeit leisten, aber nicht zwangsläufig in einer Jugendorganisation tätig sind (d.h. eine informelle Gruppe junger Menschen) 8

Organisationen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU ansässig sind (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens).

Anzahl der teilnehmenden Organisationen

Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein.

Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein.

Projektdauer

3 bis 24 Monate

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen:

20. Februar 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen

1. Oktober 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres beginnen

Möglichkeit einer weiteren Runde:

Die nationalen Agenturen können beschließen, eine weitere Runde vorzusehen. Die nationalen Agenturen informieren die Antragsteller auf ihrer Website über das Vorsehen einer weiteren Runde.

Wird eine zusätzliche Runde vorgesehen, müssen die Antragsteller für Projekte, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen, ihre Anträge vor dem 7. Mai um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens.

Sonstige Kriterien

Dem Antragsformular muss eine ehrenwörtliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters beigefügt werden.

Jedes Projekt muss mindestens eine Aktivität zur beruflichen Fortbildung umfassen.

Dem Antragsformular ist für jede(n) der im Rahmen des Projekts geplanten Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung, vorbereitenden Besuche und Aktivitäten zur Systementwicklung und zur Öffentlichkeitsarbeit jeweils ein Zeitplan beizufügen.

Zusätzliche Förderkriterien für Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung

Dauer der Aktivitäten

2 bis 60 Tage, ohne Reisetage. Die 2 Tage Mindestaufenthalt müssen aufeinanderfolgen.

Ort(e) der Aktivitäten

Die Aktivitäten müssen im Land einer (oder – im Fall von nicht ortsgebundenen Aktivitäten – in den Ländern mehrerer) der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden. 

Anzahl der teilnehmenden Organisationen

Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein.

Aktivitäten innerhalb von EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern: Alle teilnehmenden Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein.

Aktivitäten mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU: Die Aktivität muss mindestens eine teilnehmende Organisation umfassen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und eine teilnehmende Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU (Regionen 1 bis 4):

Förderfähige Teilnehmende

Keine Altersbegrenzung.

Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz im Land ihrer entsendenden oder aufnehmenden Organisation haben.

Ausbilder, Begleitpersonen und Betreuer sind nicht als Teilnehmende an der Aktivität zu betrachten, kommen aber für eine Unterstützung in bestimmten Budgetkategorien in Betracht.

Anzahl der Teilnehmenden

Anzahl der Teilnehmenden: Bis zu 50 Teilnehmende an jeder im Rahmen des Projekts geplanten Aktivität. Ausbilder, Begleitpersonen und Betreuer sind nicht in die Teilnehmerzahl einzubeziehen. An jeder Aktivität müssen Teilnehmende aus dem Land der aufnehmenden Organisation beteiligt sein.

Sonstige Kriterien

Bei der Aktivität muss zumindest eine der entsendenden oder der aufnehmenden Organisationen aus dem Land der nationalen Agentur stammen, bei der der Antrag eingereicht wird.

Zusätzliche Förderkriterien für vorbereitende Besuche

Ort(e) der Aktivität

Die Aktivität muss in dem Land einer der aufnehmenden Organisationen durchgeführt werden. 

Förderfähige Teilnehmende

Vertreter der teilnehmenden Organisationen, Ausbilder und Betreuer, die an der Hauptaktivität teilnehmen.

Gewährungskriterien

Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Gewichtungen eine Punktwertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vergeben wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen:

  • mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und
  • mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der drei Kategorien von Gewährungskriterien

Relevanz, Begründung und Wirkung: (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

Inwieweit

  • sind das Profil, die Erfahrungen und Aktivitäten des Antragstellers für den Bereich Jugendarbeit relevant
  • trägt das Projekt einer oder mehrerer der im Rahmen des EU-Jugenddialogs oder der Jugendziele ermittelten Prioritäten Rechnung
  • ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten
  • ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion
  • ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant
  • gehen das Projekt und die vorgeschlagenen Aktivitäten auf die Erfordernisse der teilnehmenden Jugendarbeiter und Jugendarbeitsorganisationen, was ihre Weiterentwicklung betrifft, ein
  • ist das Projekt geeignet,
    • die Praxis der teilnehmenden Organisationen hinsichtlich Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit zu stärken oder bei Bedarf so umzugestalten, dass sie nicht nur lokal, sondern auch global agieren können
    • die teilnehmenden Jugendarbeiter zu hochwertigen Lernergebnissen zu führenTeilnehmende, die in den teilnehmenden Organisationen in der Jugendarbeit tätig sind, einzubeziehen sowie Organisationen, die konkrete Jugendarbeit und regelmäßige Arbeit mit jungen Menschen auf lokaler Ebene durchführen
    • auf teilnehmende Jugendarbeiter und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit zu wirken
    • über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer oder globaler Ebene zu wirken(falls zutreffend) durch die vorgeschlagenen Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit zur Entwicklung des Umfelds der Jugendarbeit beizutragen
  • neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion einzubeziehen

Qualität der Projektkonzeption und-durchführung (Höchstpunktzahl 40 Punkte)

Inwieweit

  • zeigt das Projekt eine Übereinstimmung zwischen identifizierten Bedürfnissen, Projektzielen, Teilnehmerprofilen und vorgeschlagenen Aktivitäten
  • beschreibt der Vorschlag in klarer und überzeugender Weise alle Phasen des Projekts (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung) und die aktive Beteiligung der Teilnehmenden an allen Phasen
  • wird eine ausgewogene Repräsentation der Teilnehmenden nach Ländern und Geschlecht gewahrt
  • sind die Maßnahmen zur Auswahl von Jugendarbeitern angemessen und stehen im Einklang mit der Definition von Jugendarbeitern in der Rechtsgrundlage
  • sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Teilnehmenden aus unterschiedlichen Verhältnissen und mit unterschiedlichen Fähigkeiten offen 
  • umfassen die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Verfahren
  • sind die vorgeschlagenen Lernmethoden, einschließlich digitaler Werkzeuge oder virtueller Komponenten, für die Aktivitäten angemessen
  • sind die Unterstützungsmaßnahmen für den Reflexionsprozess, die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie der Einsatz der Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere Youthpass, angemessen
  • sind (falls zutreffend) die im Rahmen der „Maßnahmen zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit“ vorgeschlagenen Instrumente und Verfahren angemessen, kann ihre Konzeption nachvollzogen werden und können sie andere Organisationen inspirieren

Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

Inwieweit

  • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote zufriedenstellend
  • sind die zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden vorgesehenen Maßnahmen angemessen und wirksam
  • sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Aktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar festgelegt
  • bietet der Plan für die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den Teilnehmenden der Gruppe(n), den teilnehmenden Organisationen und mit anderen maßgeblichen Akteuren einen unterstützenden Rahmen für die Verwaltung des Projekts 
  • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der verschiedenen Phasen und Ergebnisse des Projekts im Hinblick auf seine Ziele vorgeschlagen
  • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus vorgeschlagen
  • beinhaltet das Projekt Maßnahmen, die darauf abzielen, seine Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinaus nachhaltig zu gestalten

Finanzierungsregeln

Budgetkategorie - Organisatorische Unterstützung

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Unmittelbar mit der Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verbundene Kosten.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: Begleitpersonen, Ausbilder und Betreuer haben keinen Anspruch auf organisatorische Unterstützung.

Betrag

125 EUR pro Teilnehmendem an einer Aktivität zur beruflichen Fortbildung.

Budgetkategorie- Reisekosten

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmern, einschließlich Ausbildern, Begleitpersonen und der Betreuer, für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen.

Generell gilt die Regel, dass der Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen wird.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen.

Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität9  mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission10  angeben.

Bei nicht ortsgebundenen Aktivitäten sollte der Antragsteller die Entfernungen zwischen den einzelnen Orten addieren und die der Summe entsprechende Entfernungsspanne wählen.11

Betrag

Entfernung

Umwelt­freundliches Reisen

Nicht umwelt­freundliches Reisen

10–99 km

56 EUR

28 EUR

100–499 km

285 EUR

211 EUR

500–1999 km

417 EUR

309 EUR

2000–2999 km

535 EUR

395 EUR

3000–3999 km

785  EUR

580 EUR

4000–7999 km

1188 EUR

1188 EUR

8000 km oder mehr

1735 EUR

1735 EUR

Budgetkategorie - Individuelle Unterstützung

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Aufenthaltskosten.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmendem, Begleitperson, Ausbilder und Betreuer (bei Bedarf), sowie einschließlich eines Reisetags vor der Aktivität und eines Reisetags im Anschluss daran und bis zu vier zusätzlichen Tagen für Teilnehmende, Ausbilder, Betreuer und Begleitpersonen, die einen Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten.

Betrag

Tabelle A2.2 pro Teilnehmendem und pro Tag.

Diese Tabelle gilt auch für Ausbilder, Betreuer und Begleitpersonen.

Höchstens 1100 EUR pro Teilnehmendem, Ausbilder, Betreuer und Begleitperson

Budgetkategorie - Inklusions­unterstützung

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten mit Teilnehmenden mit geringeren Chancen.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen, ohne Begleitpersonen, Ausbilder und Betreuer.

Betrag

125 EUR pro Teilnehmendem

Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen, Ausbilder und Betreuer verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird).

Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.

Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.

100 % der förderfähigen Kosten

Budgetkategorie - Unterstützung vorbereitender Besuche

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Kosten in Verbindung mit der Durchführung des vorbereitenden Besuchs, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: ohne Teilnehmer aus der aufnehmenden Organisation. Es können höchstens zwei Teilnehmende pro teilnehmende Organisation und pro Aktivität gefördert werden. Darüber hinaus kann auch ein Betreuer pro vorbereitenden Besuch gefördert werden. Bedingt: Die Notwendigkeit für einen vorbereitenden Besuch, die Ziele und die Teilnehmenden müssen im Antragsformular begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Diese Bedingung gilt nicht für Projekte, die im Rahmen des Akkreditierungssystems gefördert werden.

Betrag

680 EUR pro Teilnehmendem pro vorbereitendem Besuch.

Budgetkategorie - Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Mit der Durchführung der ergänzenden Aktivitäten verbundene Kosten.

Indirekte Kosten: Zur Deckung indirekter Kosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von maximal 7 % der förderfähigen Direktkosten ergänzender Aktivitäten gewährt werden, die zwar Bestandteil der allgemeinen Verwaltungsausgaben des Begünstigten sind, aber den ergänzenden Aktivitäten zugeordnet werden können (z. B. Strom- oder Internetkosten, Mieten oder Pacht, Aufwendungen für ständiges Personal usw.).

Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.

Zuweisungsregel: Die Notwendigkeit und Ziele müssen vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Diesen Aktivitäten können höchstens 10 % der gesamten Projektkosten zugewiesen werden.

Betrag

Höchstens 80 % der förderfähigen Kosten.

Budgetkategorie - Außergewöhnliche Kosten

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert.

Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen.

Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, Begleitpersonen, Ausbildern und Betreuern, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt). Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten.

Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.

Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Im Falle einer Gewährung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen den Zuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen.

Betrag

Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten

Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten

Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten

Tabelle A2.2 Individuelle Unterstützung für Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung

 

Individuelle Unterstützung (EUR/Tag)

Belgien

88

Bulgarien

60

Dänemark

95

Deutschland

77

Estland

76

Finnland

93

Frankreich

85

Griechenland

80

Irland

91

Island

99

Italien

85

Kroatien

75

Lettland

66

Liechtenstein

84

Litauen

65

Luxemburg

84

Malta

77

Niederlande

92

Nordmazedonien

57

Norwegen

94

Österreich

84

Polen

68

Portugal

78

Rumänien

64

Schweden

87

Serbien

59

Slowakei

67

Slowenien

78

Spanien

81

Tschechien

65

Türkei

68

Ungarn

77

Zypern

81

Nicht mit dem Programm assoziierte benachbarte Drittländer

62

  • 1 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 25 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4, siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). ↩ back
  • 2

    Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu dem Rahmen für die Festlegung einer Europäischen Jugendarbeitsagenda,

    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU. Weitere Informationen über die Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda finden Sie unter www.bonn-process.net.   ↩ back

  • 3 Die Strategien sind hier abrufbar: https://www.salto-youth.net/. ↩ back
  • 4 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52017XG1207(01) ↩ back
  • 5 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.415.01.0001.01.DEU und www.bonn-process.net ↩ back
  • 6 Siehe „European Training Strategy Competence model for Youth Workers to work internationally“, https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/. ↩ back
  • 7 Die teilnehmenden Organisationen müssen ein Beitrittsformular für die antragstellende Organisation unterzeichnen. Die Beitrittsformulare sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorgelegt werden. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ↩ back
  • 8 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe, das mindestens 18 Jahre alt ist, vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. ↩ back
  • 9 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1999 km). ↩ back
  • 10 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de ↩ back
  • 11 Wenn ein Teilnehmender aus Madrid (Spanien) an einer nicht ortsgebundenen Aktivität teilnimmt, die zunächst in Rom (Italien) und anschließend in Ljubljana (Slowenien) stattfindet, sind folgende Schritte durchzuführen: a) Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1365,28 km) sowie zwischen Rom und Ljubljana (489,75 km) und Addition beider Entfernungen (1855,03 km), b) Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1999 km) und c) Berechnung des EU-Zuschusses zu den Reisekosten des Teilnehmers von Madrid nach Ljubljana (über Rom) und zurück (275 EUR). ↩ back
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