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Mobilitätsprojekte für junge menschen – „DiscoverEU-inklusionsaktion“

Im Rahmen der DiscoverEU-Inklusionsaktion können Organisationen und informelle Gruppen junger Menschen Unterstützung für die Durchführung von Projekten erhalten, die jungen Menschen mit geringeren Chancen ermöglichen, gleichberechtigt mit Gleichaltrigen an DiscoverEU teilzunehmen.

DiscoverEU bietet jungen Menschen, die 18 Jahre alt sind, die Möglichkeit, für einen kurzen Zeitraum als Einzelperson oder in einer Gruppe mit der Bahn oder gegebenenfalls mit anderen Verkehrsmitteln durch Europa zu reisen. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:

  • jungen Menschen die Möglichkeit geben, etwas über Europa zu lernen, aber auch die Möglichkeiten Europas für ihre zukünftige Bildungs- und Lebensplanung zu entdecken;
  • junge Menschen mit Wissen, Lebensfertigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die für sie von Wert sind;
  • die Verbindung und den interkulturellen Dialog zwischen den jungen Menschen zu fördern;
  • das Gefühl der Zugehörigkeit zur Europäischen Union bei den jungen Menschen zu fördern;
  • junge Menschen für nachhaltiges Reisen im Besonderen und Umweltbewusstsein im Allgemeinen zu begeistern.

Ziele der aktion

DiscoverEU versucht, seine Inklusionsdimension zu verbessern, indem es Teilnehmern mit geringeren Chancen, Europa zu erkunden, zusätzliche Unterstützung bietet.

Konkret wird mit der DiscoverEU-Inklusionsaktion Folgendes bezweckt:

  • junge Menschen mit geringeren Chancen, zu erreichen, die von sich aus keinen Antrag stellen würden;
  • die Hindernisse zu überwinden, die diese jungen Menschen daran hindern, direkt an der allgemeinen Antragsrunde von DiscoverEU teilzunehmen, und ihnen die notwendige Unterstützung anzubieten, damit sie die Reise antreten können;
  • die Entwicklung von Kompetenzen und Fähigkeiten junger Menschen mit geringeren Chancen, die an DiscoverEU teilnehmen, anzuregen und zu fördern.

Politischer kontext

Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019–2027 gibt einen Rahmen für die jugendpolitische europäische Zusammenarbeit vor, der auf der Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 mit dem Titel „Beteiligung, Begegnung und Befähigung: eine neue EU-Strategie für junge Menschen“ beruht. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU-Jugendstrategie umfasst auch einen Prozess des Jugenddialogs, und in diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2018 elf europäische Jugendziele erarbeitet. Mit diesen Zielen sollen Probleme in Bereichen angegangen werden, die junge Menschen direkt betreffen. Die EU-Jugendstrategie sollte dazu beitragen, diese Vision junger Menschen zu verwirklichen. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ fördert und erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter DiscoverEU. EU-Jugendstrategie | Europäisches Jugendportal (europa.eu)

Beschreibung der aktivitäten

DiscoverEU – Inklusionsaktion

Bei der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme kommen ein bis fünf junge Menschen mit geringeren Chancen aus demselben Land zusammen, um für einen kurzen Zeitraum durch Europa zu reisen. Die Lernphase umfasst die Planung, Vorbereitung und Durchführung vor bzw. während der DiscoverEU-Reise sowie die Nachbereitung nach der Reise.

Nicht förderfähig im Rahmen von DiscoverEU sind die folgenden Aktivitäten: Studienfahrten; Austauschaktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Austauschaktivitäten, die als Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen, von Erwachsenen für junge Menschen organisierte Schulungen betrachtet werden können.

Einrichtung eines projekts

Ein Projekt wird von einer Organisation einer informellen Gruppe junger Menschen durchgeführt, die einen oder mehrere (Gruppen von) Teilnehmern auf eine DiscoverEU-Reise schicken. Die Organisation sollte von ihrer Teilnahme an der DiscoverEU-Inklusionsaktion profitieren und das Projekt sollte daher mit den Zielen der Organisation übereinstimmen und ihren Bedürfnissen entsprechen. Die Zusammenarbeit mit Akteuren in anderen Ländern, die Aktivitäten1  oder Unterstützung für die Teilnehmenden anbieten könnten, z. B. als Gastgeber usw., ist möglich.

Ein Projekt umfasst vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die an den Aktivitäten beteiligten jungen Menschen sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern.

  • Planung des Reiseerlebnisses (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Art von Aktivität(en), Reiseplanung, Zeitplan der Aktivitäten usw.).
  • Vorbereitung (Regelung praktischer Fragen der DiscoverEU-Reise, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Akteuren, Organisation von sprachlichen, interkulturellen, lern-, kultur-, umweltbezogenen und digitalen Aktivitäten und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmer vor der Abreise usw.).
  • Durchführung der Aktivitäten während der DiscoverEU-Reise.
  • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmern erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse).

Eine hochwertige DiscoverEU-Inklusionsaktion:

  • ist auf die aktive Beteiligung junger Menschen mit geringeren Chancen und der teilnehmenden Organisationen angewiesen, die in allen Phasen des Projekts eine aktive Rolle spielen und auf diese Weise ihre Lern- und Entwicklungserfahrung verbessern sollten
  • bezieht vorzugsweise unterschiedliche Gruppen von Teilnehmern mit geringeren Chancen ein und baut auf dieser Vielfalt auf
  • basiert auf den eindeutig ermittelten Bedürfnissen der jungen Teilnehmer
  • stellt sicher, dass die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der DiscoverEU-Erfahrung der Teilnehmer ordnungsgemäß ermittelt und dokumentiert werden
  • regt die Teilnehmer dazu an, über europäische Themen und Werte nachzudenken

Lernprozess

Die Gestaltung einer DiscoverEU–Inklusionsaktion im Rahmen des nichtformalen Lernens erfordert, dass zumindest ein Teil der gewünschten Lernergebnisse im Voraus geplant wird, damit die entsprechenden Chancen geboten werden können. Die Teilnehmer sollten zur Ermittlung ihrer Bedürfnisse und der Lernergebnisse, die sie während ihrer DiscoverEU-Reise erwerben oder entwickeln möchten, beitragen.

Zudem sollten die Teilnehmer so stark wie möglich in die Konzeption und Entwicklung der Aktivität(en) während der Reise einbezogen werden (Erstellung des Programms, Route, Aktivitäten, Buchen von Unterkünften) und darüber nachdenken, wie sie sich vorbereiten können, um die während der Reise erzielten Effekte in Bezug auf das Lernen und die persönliche Entwicklung zu maximieren.

Nach Abschluss der DiscoverEU-Reise sollten die Teilnehmer aufgefordert werden, Rückmeldung zur DiscoverEU-Erfahrung zu geben und darüber nachzudenken, was sie gelernt haben und wie sie die Lernergebnisse nutzen können.

Organisationen sollten den Lernprozess und die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse unterstützen, insbesondere durch den Youthpass für DiscoverEU-Teilnehmer.

Schutz und Sicherheit der Teilnehmer

An der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme können Gruppenleiter, Betreuer und Begleitpersonen teilnehmen, die die Teilnehmer überwachen und unterstützen können, um einen qualitativen Lernprozess während der DiscoverEU-Reise zu gewährleisten. Gleichzeitig sorgen sie für ein sicheres, respektvolles und diskriminierungsfreies Umfeld und den Schutz der Teilnehmer. Bei der Planung und Vorbereitung einer DiscoverEU-Reise im Rahmen der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme sollten der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmer angesprochen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden.

Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich

Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte müssen die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en  

Bereichsübergreifende Dimensionen

Inklusion und Vielfalt

Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmern mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. 

Die DiscoverEU-Inklusionsaktion eignet sich besonders für die Inklusion junger Menschen mit geringeren Chancen:

  • um das Reisen allein als Individuum zu erfahren;
  • die Gruppenmobilität bietet eine internationale Mobilitätserfahrung in der Sicherheit einer Gruppe.
  • Aufgrund der kurzen Dauer und der engen Begleitung durch eine Organisation erhalten junge Menschen mit geringeren Chancen die Möglichkeit, das Reisen in einer Gruppe oder sogar allein zu erleben.

Die DiscoverEU-Inklusionsaktion eignet sich auch dafür, an Inklusion und Vielfalt zu arbeiten, beispielsweise zur Unterstützung des Kampfes gegen Stereotype und zur Förderung von Verständnis, Toleranz und Nichtdiskriminierung. 

Ökologische Nachhaltigkeit

DiscoverEU sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmern fördern und ihr Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen.

Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung der DiscoverEU-Inklusionsmaßnahme berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel.

Digitaler Wandel in DiscoverEU

Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Online-Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern und die Qualität der Aktivitäten zu verbessern. Die Einführung von digitalen und Online-Elementen zur Senkung der Schwelle für die Teilnahme junger Menschen mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen.

Je nach Konzeption und Zielsetzungen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und das Bewusstsein für digitale Themen sowie die Nutzung neuer Technologien in den Bereich Lernmobilität eingeführt werden.

Teilhabe

Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen bei der Verbesserung der Qualität ihrer Projekte, indem es die Dimension der Teilhabe einbezieht und jungen Menschen entsprechende Möglichkeiten bietet, sich aktiv an der Konzeption und Durchführung von Projektaktivitäten zu beteiligen und so die Vorteile einer aktiven Bürgerschaft und der Teilhabe am demokratischen Leben zu entdecken. Ressourcen zur Verbesserung der Dimension der Teilhabe der geförderten Projekte können unter anderem über die Website participationpool.eu abgerufen werden. Auch werden Verbindungen zu und die Beteiligung an bestehenden nationalen, internationalen oder (anderen) EU-Initiativen und Plattformen, die sich mit Teilhabe und zivilgesellschaftlichem Engagement befassen, gefördert.

Kriterien für die bewertung dieses projekts

Förderkriterien

Allgemeine Förderkriterien

Die nachstehenden allgemeinen Kriterien gelten für die DiscoverEU-Inklusionsaktion. 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation oder informelle Gruppe junger Menschen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland.

Förderfähige teilnehmende Organisationen

Als förderfähige Organisation kommen in Betracht:

  • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben,
  • eine informelle Gruppe junger Menschen2

die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind.

Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein.

Anzahl der teilnehmenden Organisationen

Eine teilnehmende Organisation

Projektdauer

Zwischen 3 und 24 Monaten.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen:

20. Februar 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1. Juli eines Jahres und dem 31. März des Folgejahres beginnen

Möglichkeit einer weiteren Runde:

Die nationalen Agenturen können beschließen, eine weitere Runde vorzusehen. Die nationalen Agenturen informieren die Antragsteller auf ihrer Website über das Vorsehen einer weiteren Runde. Wird eine zusätzliche Runde organisiert, müssen die Antragsteller ihre Anträge bis zum folgenden Termin einreichen:

1. Oktober 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1. März und dem 31. August des Folgejahres beginnen

Wie ist der Antrag zu stellen?

Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens.

Anhänge

Dem Antragsformular muss eine ehrenwörtliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters beigefügt werden.

Zusätzliche Förderkriterien für die DiscoverEU–Inklusionsaktion

Dauer pro DiscoverEU-Reise

1 bis 30 Tage.

Die Organisation kann während der Projektlaufzeit mehrere DiscoverEU-Reisen (mit jeweils 1-5 Teilnehmern und ggf. Begleitperson(en)) veranstalten.

Ort(e) des Projekts

Die DiscoverEU-Reisen müssen in mindestens einem anderen Land stattfinden als dem, in dem der/die Teilnehmer seine/ihre Reise begonnen hat (haben).

Anzahl der teilnehmenden Organisationen

Es kann sich nur eine teilnehmende Organisation beteiligen.

Förderfähige Teilnehmende

Junge Menschen mit geringeren Chancen3  im Alter von 18  Jahren4  mit Wohnsitz in den Ländern ihrer entsendenden Organisation.

Die Gruppenleiter5 , Betreuer oder Begleitpersonen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Anzahl der Teilnehmer und Zusammensetzung nationaler Gruppen

Mindestens ein und höchstens fünf Teilnehmer pro DiscoverEU-Reise (ohne Gruppenleiter, Betreuer und Begleitpersonen). Höchstens zwei Begleitpersonen pro Teilnehmendem, sofern dies hinreichend begründet ist.

Gruppen können allein oder in Begleitung reisen.

Gewährungskriterien

Die Projekte werden nach den folgenden Gewährungskriterien bewertet: Die Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der unten genannten Kategorien von Gewährungskriterien erreicht werden.

Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 40 Punkte)

  • Relevanz des Projekts im Hinblick auf: 
    • die Ziele der Aktion
    • die Bedürfnisse der teilnehmenden Organisationen und der Teilnehmer
    • inwieweit das Projekt Lernen durch Entdecken ermöglicht;
  • Inwieweit ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.
  • Mögliche Wirkung des Projekts: 
    • auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit
  • Inwieweit kann die Organisation Erfahrung mit der Arbeit mit jungen Menschen mit geringeren Chancen an der Basis nachweisen.
  • Inwieweit ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten
  • Inwieweit bezieht das Projekt neue Programmteilnehmer und weniger erfahrene Organisationen in das Erasmus+-Programm ein, die Erfahrung mit der Arbeit mit jungen Menschen mit geringeren Chancen nachweisen können

Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 40 Punkte)

  • Klarheit, Vollständigkeit und Qualität aller Projektphasen: eine auf die spezifischen Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnittene Vorbereitung, Unterstützung während der Reise, Durchführung der Aktivitäten und Nachbereitung;
  • inwieweit sind die Teilnehmer in alle Phasen der Aktivitäten eingebunden;
  • die Aktivitäten sind barrierefrei und inklusiv konzipiert. 
  • Qualität der Vorkehrungen und der Unterstützung für den Reflexionsprozess, die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmer sowie den Einsatz der Youthpass;
  • Angemessenheit und Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmer
  • Inwieweit beinhalten die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Praktiken

Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

  • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote angemessen
  • Qualität der Zusammenarbeit und der Kommunikation mit anderen maßgeblichen Akteuren, sofern zutreffend
  • Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der verschiedenen Phasen und Ergebnisse des Projekts
  • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus

Finanzierungsregeln

Budgetkategorie: Reisekosten

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Fahrausweis: Anzahl der Fahrausweise für die Teilnehmer.

Anzahl der Fahrausweise einer etwaigen Begleitperson (die dasselbe Verkehrsmittel wie die Teilnehmer benutzt).

Die Teilnehmenden werden grundsätzlich mit dem Verkehrsträger reisen, der insgesamt die geringsten Treibhausgasemissionen verursacht6 .

Finanzierungsmechanismus:

  • Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten des Fahrausweises
  • Zuschuss zu den Einheitskosten: in Fällen, in denen das Herkunftsland nicht direkt an das kontinentaleuropäische Bahnnetz angeschlossen ist und eine zusätzliche Reise mit anderen Verkehrsmitteln erforderlich ist, um das Land zu erreichen, in dem die Mobilität beginnt. 
  • Umweltfreundliches Reisen: Falls die Teilnehmer zusätzliche Reisen benötigen, um den Ort zu erreichen, an dem die Aktivität beginnt, haben sie ebenfalls Anspruch auf Reiseunterstützung, gegebenenfalls auch für „umweltfreundliches Reisen“.

Betrag

Fahrausweis für sieben Reisetage7  innerhalb eines Monats

Beitrag für die Nutzung anderer Verkehrsmittel, falls zutreffend

Entfernung

Umwelt­freundliches Reisen

Nicht umwelt­freundliches Reisen

10–99 km

56 EUR

28 EUR

100–499 km

285 EUR

211 EUR

500–1999 km

417 EUR

309 EUR

2000–2999 km

535 EUR

395 EUR

3000–3999 km

785  EUR

580 EUR

4000–7999 km

1188 EUR

1188 EUR

8000 km oder mehr

1735 EUR

1735 EUR

Budgetkategorie: Organisatorische Unterstützung

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Unmittelbar mit der Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verbundene Kosten.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten

Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmer, ohne Gruppenleiter, Begleitpersonen und Betreuer.

Betrag

125 EUR pro Teilnehmendem

Budgetkategorie: Individuelle Unterstützung

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Aufenthaltskosten.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: je nach Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmendem, einschließlich Gruppenleitern, Begleitpersonen und Betreuern.

Betrag

78 EUR pro Teilnehmendem und Tag.

Unterstützung für höchstens 21 Tage pro Teilnehmer.

Budgetkategorie: Inklusions­unterstützung

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen, ohne Gruppenleiter, Begleitpersonen und Betreuer.

Betrag

125 EUR pro Teilnehmendem

Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen, darunter Gruppenleiter und Betreuer, verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird).

Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.

Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.

100 % der förderfähigen Kosten

Budgetkategorie: Außergewöhnliche Kosten

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert.

Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen.

Kosten für die Reservierung: In einigen Ländern ist es nicht möglich, ohne eine obligatorische Sitzplatzreservierung zu reisen. Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für diese Reservierungen zusätzlich zum Fahrausweis zu übernehmen.

Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, einschließlich der Begleitpersonen, Gruppenleiter und Betreuer, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt).  Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten.

Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.

Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.  Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Im Falle einer Gewährung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen den Zuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen.

Betrag

Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten

Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten 

Kosten für die Reservierung: 80 % der förderfähigen Kosten für die Reservierung

Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten

  • 1 Siehe das von SALTO PI erstellte Toolkit zur Beteiligung junger Menschen, Modul 9 „DiscoverEU“ als Inspiration (DiscoverEU (https://participationpool.eu/wp-content/uploads/2021/05/Discover-EU-1.pdf)). ↩ back
  • 2 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. ↩ back
  • 3 Siehe Definition im Glossar unter „Teilnehmende mit geringeren Chancen“. ↩ back
  • 4 Beachten Sie hierzu bitte Folgendes:  Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum des Projekts das Mindestalter erreicht haben.Obere Altersgrenze: Teilnehmende dürfen zum Anfangsdatum des Projekts das angegebene Höchstalter nicht überschritten haben. ↩ back
  • 5 Gruppenleiter sind Erwachsene, die die jungen Menschen begleiten. Sie sollen dafür sorgen, dass die jungen Menschen wirksam lernen und dass ihr Schutz und ihre Sicherheit gewährleistet sind. ↩ back
  • 6 https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/indicators/energy-efficiency-and-specific-co2-emissions/energy-efficiency-and-specific-co2-9 ↩ back
  • 7 Der Fahrausweis ist speziell für die DiscoverEU-Inklusionsaktion vorgesehen und kann nur auf der entsprechenden Plattform verwendet werden. Der Fahrausweis ist 30 Tage lang gültig, wobei der Teilnehmende an jedem der sieben Reisetage von Mitternacht bis Mitternacht mit so vielen Zügen fahren kann, wie er möchte. Wie die anderen Tage verbracht werden, liegt im Ermessen des Teilnehmers. ↩ back
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