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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport
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Mobilität für lernende und personal in der erwachsenenbildung

Mit dieser Aktion werden Erwachsenenbildungsanbieter und andere im Bereich der Erwachsenenbildung tätige Organisationen unterstützt, die Lernmobilitätsaktivitäten für erwachsene Lernende und Personal im Bereich der Erwachsenenbildung organisieren möchten.

Die Aktion steht einem sehr breiten Spektrum von Organisationen offen, z. B. Schulen und Lernzentren der Erwachsenenbildung, Organisationen der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen und Freiwilligenorganisationen, Beratungszentren, Bibliotheken, Museen, Kultur-, Gemeinde- und Sozialzentren sowie anderen Organisationen, die für Menschen mit Behinderungen, Senioren, Personen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, usw. arbeiten.

Gefördert wird ein breites Spektrum von Aktivitäten, u. a. die Einzel- und Gruppenmobilität erwachsener Lernender, Job Shadowing und Kurse für die berufliche Fortbildung für Personal, eingeladene Experten und weitere Aktivitäten (siehe unten).

Erwachsene Lernende können alle Personen sein, die Aktivitäten und Dienstleistungen von Organisationen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Projekte können Aktivitäten organisiert werden, bei denen Bürgerschaft, das Lernen über Europa, Dienstleistungen für das Gemeinwesen, Freiwilligentätigkeit, der Austausch zwischen den Generationen, kritisches Denken, aktives Altern usw. im Mittelpunkt stehen.

Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern. Dazu sollten sie die spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten nutzen, die das Programm für diese Zwecke bietet, die Teilnehmenden sensibilisieren, bewährte Verfahren austauschen und ein geeignetes Konzept für ihre Aktivitäten wählen.

 Ziele der aktion

Mit dieser Aktion sollen Lernmöglichkeiten für Einzelpersonen geschaffen und die Internationalisierung und institutionelle Entwicklung von Erwachsenenbildungsanbietern und anderen Organisationen in der Erwachsenenbildung unterstützt werden. Die Aktion wird zur Umsetzung der Kompetenzagenda und zur Schaffung des europäischen Bildungsraums beitragen. Konkret lauten die Ziele dieser Aktion wie folgt:

  • Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens
  • Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe
  • Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt
  • Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa
  • Verbesserung der Qualität der formalen, informellen und nichtformalen Erwachsenenbildung in Europa zur Förderung von Schlüsselkompetenzen im Sinne des EU-Rahmens (2018), einschließlich Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen, digitale Kompetenzen) und anderer Lebenskompetenzen
  • Ausweitung und Diversifizierung der Angebote in der Erwachsenenbildung durch Professionalisierung der Pädagogen und Aufbau der Kapazitäten von Erwachsenenbildungsanbietern
  • Vereinfachung der Umsetzung und Zugänglichkeit hochwertiger Lehr- und Lernprogramme in allen Formen der Erwachsenenbildung und stärkere Ausrichtung dieser Programme an den Bedürfnissen der Gesellschaft insgesamt 
  • Aufbau der Kapazitäten von Erwachsenenbildungsanbietern für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte
  • Erhöhung der Beteiligung von Erwachsenen aller Altersgruppen und aus allen sozioökonomischen Verhältnissen an der Erwachsenenbildung, insbesondere durch Förderung der Beteiligung von Organisationen, die mit benachteiligten Lernenden arbeiten, kleinen Erwachsenenbildungsanbietern, neuen Programmteilnehmenden und weniger erfahrenen Organisationen sowie Basisorganisationen in der lokalen Gemeinschaft

Wie können Erasmus+-mobilitätsmöglichkeiten wahrgenommen werden?

Erwachsenenbildungsanbieter und andere Organisationen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, können eine Förderung auf zweierlei Weise beantragen:

  • Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal – diese Projekte bieten den Antragstellern die Möglichkeit, verschiedene Mobilitätsaktivitäten über einen Zeitraum von sechs bis achtzehn Monaten zu organisieren. Kurzfristige Projekte sind die beste Option für Organisationen, die zum ersten Mal einen Antrag auf Teilnahme an Erasmus+ stellen, oder für Organisationen, die nur eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten.
  • Akkreditierte Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal – diese Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Erwachsenenbildung verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Erasmus-Plans beitragen. Erasmus-Akkreditierungen stehen allen Organisationen offen, die bestrebt sind, regelmäßig Mobilitätsaktivitäten zu organisieren. Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Antrag nicht erforderlich. Um mehr über diese Möglichkeit zu erfahren, lesen Sie bitte das Kapitel dieses Leitfadens über die Erasmus-Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Schulbildung.

Darüber hinaus können sich Organisationen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, und zwar durch:

  • Beitritt zu einem bestehenden Erasmus-Mobilitätskonsortium, das von einem akkreditierten Konsortialkoordinator in ihrem Land geleitet wird und neue Mitglieder aufnimmt.
  • Aufnahme von Teilnehmenden aus einem anderen Land: Jede Organisation kann Teilnehmende von einer Partnerorganisation im Ausland aufnehmen. Die Tätigkeit als aufnehmende Organisation ist eine wertvolle Erfahrung und eine gute Möglichkeit, Partnerschaften zu gründen und mehr über das Programm zu erfahren, bevor Sie selbst einen Antrag stellen.

Einrichtung eines projekts

Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Der Antragsteller verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Agentur Bericht. Im Antragsverfahren für kurzfristige Projekte ebenso wie für Erasmus-Akkreditierungen geht es insbesondere um die Bedürfnisse und Pläne der antragstellenden Organisation.

Bei einem Mobilitätsprojekt kann es Aktivitäten im Rahmen der Outgoing- und Incoming-Mobilität geben. Bei den meisten Arten verfügbarer Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation als entsendende Organisation fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Incoming-Aktivitäten, die es den antragstellenden Organisationen ermöglichen, Experten, in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte und Pädagogen zu ihrer Organisation einzuladen. Der Zweck von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende aus dem Ausland (Incoming-Mobilität) besteht nicht in einem beiderseitigen Austausch, sondern darin, Personen zur antragstellenden Organisation zu bringen, die zu ihrer Entwicklung und Internationalisierung beitragen können.

Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards umfassen konkrete Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie die Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, die Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, die Weitergabe von Projektergebnissen usw. Den vollständigen Text der Erasmus-Qualitätsstandards finden Sie unter dem folgenden Link auf der Europa-Website: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools

Das Sprachenlernen ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Mobilitätsprojekts: Die begünstigten Organisationen sollten ihren Teilnehmenden vor und während der Mobilitätsaktivitäten Unterstützung beim Sprachenlernen anbieten. Zu diesem Zweck finanziert Erasmus+ die Plattform für die Online-Sprachunterstützung, die von allen Erasmus+-Teilnehmenden kostenlos genutzt werden kann.

Wie können Sie Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten finden?

Erasmus+ bietet verschiedene Instrumente und Möglichkeiten, um Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten zu finden:

  • EPALE – Die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa bietet ein Online-Instrument für die Partnersuche. Sie können Ihre Organisation auf der Plattform registrieren, um eine Mitteilung zu Ihrer Partnersuche zu veröffentlichen und nach Mitteilungen anderer Organisationen zu suchen: https://epale.ec.europa.eu/de/erasmus-adult-education
  • Schulungs- und Kooperationsaktivitäten werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+-Antragsteller und ‑Begünstigte. Sie können hier nach verfügbaren Schulungs- und Kooperationsaktivitäten suchen: https://salto-et.net. Sie sollten auch regelmäßig die Website Ihrer nationalen Agentur besuchen, um sich über deren Aktivitäten und Veranstaltungen zu informieren.
  • Über die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform können Sie nach allen akkreditierten Organisationen und genehmigten Projekten suchen: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects

Bereichsübergreifende Dimensionen

Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen:

Inklusion und Vielfalt

Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl der Lernenden, die an den Projektaktivitäten teilnehmen, sollten wichtige Faktoren wie die Beweggründe und Leistungen der Teilnehmenden sowie ihre persönlichen Entwicklungs- und Lernbedürfnisse berücksichtigt werden. Ebenso sollte bei der Auswahl von teilnehmendem Personal sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung allen Lernenden in der Organisation zugutekommen.

Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten.

Begünstigte und andere teilnehmende Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, werden ermutigt, aktiv Mobilitätsmöglichkeiten bereitzustellen und zu fördern, indem sie beispielsweise Mobilitätsfenster in ihren akademischen Kalender aufnehmen und standardmäßige Wiedereingliederungsmaßnahmen für zurückkehrende Teilnehmende festlegen.

Ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken

Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, bei ihren Teilnehmenden ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, sollten diese Grundsätze in ihre tägliche Arbeit integrieren und aktiv eine Änderung der Denkweise und des Verhaltens ihrer Lernenden und ihres Personals fördern.

Digitaler Wandel in der allgemeinen und beruflichen Bildung

Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards unterstützt das Programm alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und ihre Lern- und Lehrqualität zu steigern. Darüber hinaus können Teilnehmende am Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) teilnehmen: Dabei handelt es sich um Mobilitätsaktivitäten, die es den Teilnehmenden ermöglichen, digitale Kompetenzen zu erwerben, und bei denen das Personal seine Fähigkeit ausbauen kann, mithilfe digitaler Tools zu schulen, zu unterrichten und andere Aufgaben zu erfüllen. Derartige Aktivitäten können mit jedem der verfügbaren Formate der Mobilität organisiert werden.

Teilhabe am demokratischen Leben

Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas.

Entwicklung von Schlüsselkompetenzen

Das Programm unterstützt die lebenslange Entwicklung und die Stärkung der Schlüsselkompetenzen1 , die für die persönliche Entwicklung und Entfaltung, die Beschäftigungsfähigkeit, die aktive Bürgerschaft und die soziale Inklusion erforderlich sind. Die teilnehmenden Organisationen sollten Schulungs- und Lernaktivitäten anbieten, die an die spezifischen Bedürfnisse der Lernenden angepasst sind und ihnen helfen, wirtschaftliche Eigenständigkeit zu erlangen und Barrieren abzubauen, mit denen sie in der Bildung und bei sozialen Kontakten konfrontiert sind.

Aktivitäten

In diesem Abschnitt werden die Arten von Aktivitäten beschrieben, die mit Erasmus+-Mitteln gefördert werden können, und zwar sowohl als Bestandteil kurzfristiger Projekte als auch im Rahmen akkreditierter Projekte.

Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen begleiten, zusätzliche Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden.

Personalmobilität

Förderfähige Aktivitäten

  • Job Shadowing (2 bis 60 Tage)
  • Lehr- oder Schulungstätigkeit (2 bis 365 Tage)
  • Kurse und Schulungen (2 bis 30 Tage, maximal 10 Tage Kursgebühren pro Teilnehmer)

Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Aktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität.

Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen:

Job Shadowing/Hospitationen: Die Teilnehmer können dabei einen gewissen Zeitraum bei einer Gasteinrichtung in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion mit Fachkollegen, Experten oder anderen Praktikern bei ihrer täglichen Arbeit in der Gasteinrichtung neue Praktiken zu erlernen und neue Ideen zu sammeln.

Unterrichts- oder Ausbildungstätigkeiten über längere Zeiträume: Die Teilnehmer können dabei für einen gewissen Zeitraum in einer Gasteinrichtung in einem anderen Land unterrichten oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen.

Kurse und Schulungen: Die Teilnehmer können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines vordefinierten Lernprogramms und von Lernergebnissen durchgeführt wird.

Die Schulung muss eine klare transnationale Komponente umfassen, z. B. durch die Förderung der Lerninteraktion zwischen Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern oder durch die Integration anderer Elemente des transnationalen Transfers von Verfahren, wie z. B. die starke Einbeziehung von Personal im Bereich der Erwachsenenbildung aus dem aufnehmenden Land, das mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland interagiert und ihnen seine Verfahren veranschaulicht.

Der Inhalt der Kurse und Schulungen muss für die beruflichen Kompetenzen des teilnehmenden Personals und die Ziele des Projekts oder der Akkreditierung relevant sein.

Gefördert werden beispielsweise Kurse und Schulungen, die von öffentlichen Einrichtungen oder Freiwilligenorganisationen ausgerichtet werden, Aktivitäten, die im Rahmen eines Austauschs von Verfahren zwischen Organisationen in verschiedenen Ländern organisiert werden, sowie kommerziell verfügbare Kurse und Schulungen. Völlig passive Aktivitäten wie das Anhören von Vorträgen, Reden oder Massenkonferenzen werden nicht unterstützt. Konferenzen und ähnlich bezeichnete Veranstaltungen können nur dann für eine Finanzierung in Betracht kommen, wenn die Teilnehmenden den größten Teil ihrer Zeit für strukturierte Schulungen, Workshops, praktische Übungen, den Austausch von Verfahren mit Kolleginnen und Kollegen oder andere Formen des aktiven Lernens aufwenden.

Die Antragsteller sollten sich darüber im Klaren sein, dass alle Kursanbieter völlig unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der begünstigten Organisation. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden folgende Qualitätsstandards entwickelt: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1

Förderfähige Teilnehmende

Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lehrkräfte, Ausbilder und alle sonstigen nicht lehrenden Experten und Angehörigen des Personals, die in der Erwachsenenbildung tätig sind.

Zu den förderfähigen nicht lehrenden Angehörigen des Personals zählen Personen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, entweder bei Erwachsenenbildungsanbietern (z. B. Verwaltungspersonal, Erasmus+-Koordinatoren usw.) oder in anderen Organisationen im Bereich der Erwachsenenbildung (z. B. Freiwillige, Berater, Erasmus+-Koordinatoren oder Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die Erwachsenenbildung).

Die Teilnehmer müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen (z. B. als externe Ausbilder, Experten oder Freiwillige).

In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die nationalen Agenturen etablieren eine transparente und einheitliche Praxis in der Frage, was in ihrem nationalen Kontext unter annehmbaren Arbeitsverhältnissen und Belegunterlagen zu verstehen ist.

Förderfähige Orte

Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland.

Dokumentation der Lernergebnisse

Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt.

Vor Beginn der Mobilitätsaktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Für Kurse und Schulungen kann anstelle einer Lernvereinbarung ein Kursprogramm genutzt werden.

Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde.

Mobilität der Lernenden

Förderfähige Aktivitäten

  • Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden (2 bis 30 Tage, mindestens zwei Lernende pro Gruppe)
  • Kurzfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden (2 bis 29 Tage)
  • Langfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden (30 bis 365 Tage)

Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Lernende mit virtuellen Aktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität.

Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen:

Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden: Eine Gruppe erwachsener Lernender aus der entsendenden Organisation kann einen gewissen Zeitraum in einem anderen Land verbringen, um innovative Lernmöglichkeiten wahrzunehmen, die in Zusammenarbeit zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Organisation organisiert werden (der Kauf von kommerziell verfügbaren Ausbildungsdienstleistungen wird nicht unterstützt). Die Aktivitäten können eine Kombination verschiedener formaler, informeller und nichtformaler Lernmethoden und -techniken, etwa Peer-Learning, arbeitsbasiertes Lernen, Freiwilligenarbeit und andere innovative Ansätze, beinhalten. Qualifizierte Ausbilder aus der entsendenden Organisation müssen die Lernenden während der gesamten Dauer der Aktivität begleiten und sich an der Durchführung des Lernprogramms beteiligen. Der inhaltliche Schwerpunkt der Gruppenmobilitätsaktivitäten sollte auf den Schlüsselkompetenzen erwachsener Lernender oder den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, digitale Bildung, ökologische Nachhaltigkeit und Teilhabe liegen.

Kurzfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden: Erwachsene Lernende können durch einen Auslandsaufenthalt bei einer aufnehmenden Organisation ihre Kenntnisse und Kompetenzen verbessern. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Das Lernprogramm kann eine Kombination verschiedener formaler, informeller und nichtformaler Lernmethoden umfassen.

Langfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden: Erwachsene Lernende können durch einen längeren Auslandsaufenthalt bei einer aufnehmenden Organisation ihre Kenntnisse und Kompetenzen verbessern. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Das Lernprogramm kann eine Kombination verschiedener formaler, informeller und nichtformaler Lernmethoden umfassen.

Bitte beachten Sie, dass der Unterschied zwischen den Formaten Gruppen- und Einzelaktivität nicht auf den Reise- und Unterbringungsmodalitäten beruht, sondern vielmehr auf den Anforderungen für gemeinsame oder individuelle Lernprogramme, wie nachstehend unter „Dokumentation der Lernergebnisse“ beschrieben. Dementsprechend wird für Gruppen- bzw. Einzelaktivitäten ein unterschiedliches Maß an organisatorischer Unterstützung bereitgestellt, wie in den am Ende dieses Kapitels angegebenen Regeln für die Finanzierung festgelegt. Das Format der Gruppenmobilität wird für einfache Aktivitäten empfohlen, bei denen vorhandene Ressourcen und Inhalte genutzt werden, während individuelle Formate besser für Aktivitäten geeignet sind, die seitens der entsendenden und der aufnehmenden Organisation besondere Investitionen erfordern (darunter auch Fälle, in denen mehrere Teilnehmende gemeinsam reisen und untergebracht werden).

Förderfähige Teilnehmende

Förderfähige Teilnehmende sind Lernende, die bei der entsendenden Organisation Erwachsenenbildungsprogramme oder ‑aktivitäten2  in Anspruch nehmen. Im Zusammenhang mit der informellen und nichtformalen Erwachsenenbildung können all jene Personen förderfähige Lernende sein, die an Aktivitäten (einschließlich Beratungsdiensten oder ähnlicher Unterstützung) teilnehmen, die von in der Erwachsenenbildung tätigen Organisationen (z. B. Bibliotheken, Zentren für lebenslanges Lernen, Gemeindezentren usw.) erbracht werden, sofern diese Organisationen und ihre Aktivitäten in ihrem nationalen Kontext als förderfähig anerkannt sind.

Bei der Auswahl der Teilnehmenden sollten alle Projekte im Einklang mit den Zielen der Aktion eine inklusive, ausgewogene Mischung von Personenprofilen und eine umfassende Einbindung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen anstreben.

Förderfähige Orte

Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland.

Die Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden muss bei der aufnehmenden Organisation stattfinden. In Ausnahmefällen können Aktivitäten an einem anderen Ort im Land der aufnehmenden Organisation stattfinden, sofern dies aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebracht ist. In diesem Fall werden die Reisekosten der Teilnehmer von der aufnehmenden Organisation zum Veranstaltungsort nicht als transnationale Mobilitätsaktivität betrachtet. Daher können für diesen Zweck keine zusätzlichen Mittel beantragt werden.

Darüber hinaus kann die Gruppenmobilität von erwachsenen Lernenden an einem Sitz einer Einrichtung der Europäischen Union stattfinden, wenn die Aktivität bei einer EU-Einrichtung oder in Zusammenarbeit mit einer solchen organisiert wird.3

Dokumentation der Lernergebnisse

Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt.

Individuelle Mobilitätsaktivitäten: Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde.

Gruppenmobilitätsaktivitäten: Es muss ein Lernprogramm für die gesamte Gruppe festgelegt werden (individuelle Lernvereinbarungen sind nicht erforderlich). Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das Lernprogramm und eine Teilnehmerliste (auf der auch die Begleitpersonen aufgeführt sind) als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren.

Sonstige unterstützte Aktivitäten

Förderfähige Aktivitäten

  • Eingeladene Experten (2 bis 60 Tage)
  • Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen (10 bis 365 Tage)

Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen:

Eingeladene Experten: Organisationen können Ausbilder, Lehrkräfte, Politikexperten oder andere qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einladen, die zur Verbesserung der Lehr-, Ausbildungs- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Organisation beitragen können. Beispielsweise können eingeladene Experten Schulungen für das Personal der aufnehmenden Organisation anbieten, neue Lehrmethoden demonstrieren oder den Transfer bewährter Verfahren in den Bereichen Organisation und Verwaltung unterstützen.

Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen: Antragstellende Organisationen können in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte aufnehmen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Die aufnehmende Organisation erhält Unterstützung für die Einrichtung der Aktivität, während die Reisekostenunterstützung und die individuelle Unterstützung für den Teilnehmer von der entsendenden Einrichtung bereitgestellt werden sollten (die zu diesem Zweck Mittel im Rahmen von Erasmus+ beantragen kann).

Förderfähige Teilnehmende

Eingeladene Experten können alle Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland sein, die über Fachwissen verfügen und Schulungen halten können, die für die Bedürfnisse und Ziele der einladenden Organisation relevant sind.

Die Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen steht Teilnehmenden offen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland an einem Ausbildungsprogramm für Lehrkräfte teilnehmen oder ein solches (oder ähnlich gelagertes Bildungsprogramm für Ausbilder oder Pädagogen) vor Kurzem abgeschlossen4  haben.

Förderfähige Orte

Für eingeladene Experten und in Ausbildung befindliche Lehrkräfte ist der Ort stets die begünstigte Organisation (einschließlich der Mitglieder eines Konsortiums).

Dokumentation der Lernergebnisse

Bei eingeladenen Experten muss das Lernprogramm, das der Experte vorlegen wird, vor der Aktivität mit der aufnehmenden Organisation abgestimmt werden. Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das durchgeführte Lernprogramm als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren.

Bei in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen gelten die für Einzelaktivitäten der Mobilität zu Lernzwecken beschriebenen Anforderungen.

Vorbereitende Besuche

Was ist ein vorbereitender Besuch?

Bei einem vorbereitenden Besuch handelt es sich um einen Besuch von Mitarbeitern der entsendenden Organisation bei einer potenziellen aufnehmenden Organisation mit dem Ziel, eine Mobilitätsaktivität für Lernende oder Personal besser vorzubereiten.

Wann kann ein vorbereitender Besuch organisiert werden?

Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, die Inklusivität, Reichweite und Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern.

So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Mobilität von Teilnehmern mit geringeren Chancen besser vorzubereiten, die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten.

Vorbereitende Besuche können zur Vorbereitung jeder Art von Mobilität von Lernenden oder Personal, mit Ausnahme von „Kursen und Schulungen“, organisiert werden.

Wer kann an einem vorbereitenden Besuch teilnehmen?

Vorbereitende Besuche können von allen Personen durchgeführt werden, die für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Personalmobilität infrage kommen und an der Organisation des Projekts beteiligt sind.

In Ausnahmefällen können Lernende, die an einer langfristigen Lernmobilität teilnehmen werden, und Teilnehmende, die bei allen Arten von Aktivitäten geringere Chancen haben, an vorbereitenden Besuchen für ihre Aktivitäten teilnehmen.

Es können maximal drei Personen an einem vorbereitenden Besuch teilnehmen, und pro aufnehmende Organisation kann maximal ein vorbereitender Besuch organisiert werden.

Wo können vorbereitende Besuche stattfinden?

Vorbereitende Besuche finden in den Räumlichkeiten der potenziellen aufnehmenden Organisation oder an einem anderen Ort der geplanten Mobilitätsaktivitäten statt. Die für die Orte von Mobilitätsaktivitäten für Personal und Lernende geltenden Regeln sind auch auf die mit diesen Aktivitäten verbundenen vorbereitenden Besuche anzuwenden.

Kurzfristige projekte für die mobilität von lernenden und personal in der erwachsenenbildung

Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal sind eine einfache und unproblematische Möglichkeit, eine Förderung durch Erasmus+ in Anspruch zu nehmen. Sie sollen es den Organisationen ermöglichen, ohne Schwierigkeiten einige wenige Aktivitäten zu organisieren und Erfahrungen mit dem Programm zu sammeln.

Um die kurzfristigen Projekte einfach zu halten, ist ihre Teilnehmerzahl und Projektlaufzeit begrenzt. Das Format steht nur Einzelorganisationen, nicht jedoch den Koordinatoren von Konsortien offen. Akkreditierte Organisationen können keine kurzfristigen Projekte beantragen, da sie bereits ständigen Zugang zu Erasmus+-Mitteln haben.

Der Antrag für kurzfristige Projekte umfasst eine Liste und Beschreibung der Aktivitäten, die die antragstellende Organisation zu organisieren beabsichtigt.

Förderkriterien

Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt5  sind die folgenden Organisationen:

  • Organisationen, die formale, informelle und nichtformale Erwachsenenbildung anbieten6
  • lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, denen im Bereich der Erwachsenenbildung eine Rolle zukommt

Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung in der Erwachsenenbildung verfügen, können keine kurzfristigen Projekte beantragen.

Förderfähige Länder

Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein.

Wo ist der Antrag einzureichen?

Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist.

Antragsfristen

Runde 1 (für alle nationalen Agenturen): 20. Februar um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit)

Runde 2: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen (Runde 2): In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Für die Runde 2 müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen.

Projektbeginn

Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden:

  • Runde 1: zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres
  • Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres

Projektdauer

6–18 Monate

Anzahl der Anträge

Pro Auswahlrunde kann eine Organisation nur ein einziges kurzfristiges Projekt im Bereich der Schulbildung beantragen.

Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen.

Innerhalb eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren, in dem Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, können Organisationen höchstens drei Finanzhilfen für kurzfristige Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung erhalten. Im Zeitraum 2014–2020 erhaltene Finanzhilfen werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet.

Förderfähige Aktivitäten

Alle Arten von Aktivitäten für die Erwachsenenbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“.

Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten.

Projektumfang

Ein Antrag für ein kurzfristiges Projekt kann höchstens 30 Teilnehmer an Mobilitätsaktivitäten umfassen.

Vorbereitende Besuche und die Teilnahme von Begleitpersonen werden nicht auf diese Grenze angerechnet.

Unterstützende Organisationen

Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts (wie in den Erasmus-Qualitätsstandards definiert) betreffen.

Jede im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätige Organisation kann eine unterstützende Organisation werden. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus-Qualitätsstandards entsprechen.

Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden.

Gewährungskriterien

Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Gewichtungen eine Punktwertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vergeben wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen:

  • mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und
  • mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der drei Kategorien von Gewährungskriterien.

Relevanz (Höchstpunktzahl: 20 Punkte)

Inwieweit

  • sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich der Erwachsenenbildung
  • ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion
  • ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant
  • ist der Projektvorschlag relevant für die folgenden spezifischen Prioritäten
    • Unterstützung neuer Programmteilnehmer und weniger erfahrener Organisationen
    • Unterstützung von Teilnehmern mit geringeren Chancen

Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl: 50 Punkte)

Inwieweit

  • tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation, ihres Personals und ihrer Lernenden klar und konkret Rechnung
  • sind die vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet, die Projektziele zu erreichen
  • gibt es einen klaren Arbeitsplan für jede der vorgeschlagenen Aktivitäten
  • werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken in das Projekt integriert
  • werden digitale Instrumente und Lernmethoden (insbesondere EPALE) in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Partnerorganisationen zu verbessern

Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl: 30 Punkte)

Inwieweit

  • hat der Antragsteller die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Durchführung der Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar definiert
  • hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren
  • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse vorgeschlagen
  • hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen

Akkreditierte projekte für die mobilität von lernenden und personal in der erwachsenenbildung

Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Erwachsenenbildung verfügen, können eine Förderung im Rahmen eines speziellen Finanzierungsbereichs beantragen, der nur ihnen zugänglich ist. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Erasmus-Plan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, den Mittelbedarf für die nächste Reihe von Aktivitäten zu schätzen.

Förderkriterien

Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt?

Die Antragsteller müssen zum Projektbeginn über eine gültige Erasmus-Akkreditierung in der Erwachsenenbildung verfügen.

Mobilitätskonsortium

Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien verfügen, müssen Anträge in dem für Mobilitätskonsortien vorgesehenen Format stellen.

Als Teil des Antrags ist eine Liste der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums vorzulegen, die neben dem Koordinator mindestens eine Mitgliedsorganisation umfassen muss.

Jede Organisation, die die Förderkriterien für Erasmus in dem gleichen Bereich erfüllt, kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums werden. Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein.

Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung.

Organisationen, die an einem Mobilitätskonsortium teilnehmen, können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen höchstens zwei Finanzhilfevereinbarungen der Leitaktion 1 im Bereich der Erwachsenenbildung erhalten. Aus diesem Grund können Erwachsenenbildungseinrichtungen, die eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt oder ein akkreditiertes Projekt erhalten, zusätzlich nur an einem Mobilitätskonsortium im Bereich der Erwachsenenbildung als Mitgliedsorganisationen teilnehmen. Andere Organisationen können an bis zu zwei Mobilitätskonsortien beteiligt sein.

Wo ist der Antrag einzureichen?

Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist.

Antragsfrist

20. Februar um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit)

Projektbeginn

1. Juni desselben Jahres

Projektdauer

Alle akkreditierten Projekte haben zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten. In begründeten Fällen können die Begünstigten eine Verlängerung der Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate beantragen. Sofern die nationale Agentur nichts anderes beschließt, erfolgt die Verlängerung nach Ablauf von 12 Monaten der Durchführung.

Anzahl der Anträge

Akkreditierte Organisationen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag stellen.

Verfügbare Aktivitäten

Alle Arten von Aktivitäten für die Erwachsenenbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“.

Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten.

Projektumfang

Die Zahl der Teilnehmer, die in akkreditierte Projekte einbezogen werden können, ist nicht begrenzt, abgesehen von etwaigen Beschränkungen, die in der Phase der Mittelzuweisung festgelegt werden.

Mittelzuweisung

Da die Qualität des Erasmus-Plans des Antragstellers zum Zeitpunkt des Akkreditierungsantrags bewertet wurde, wird in der Phase der Mittelzuweisung keine qualitative Bewertung vorgenommen. Jeder förderfähige Antrag auf Finanzhilfe wird auch tatsächlich gefördert.

Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab:

  • dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget
  • den beantragten Aktivitäten (einschließlich des geschätzten Budgets, der für ihre Durchführung erforderlich ist)
  • dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe
  • den folgenden Zuweisungskriterien: Leistung des Antragstellers, politische Prioritäten und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet)

Detaillierte Regeln für den Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe, die Bewertung der Zuweisungskriterien, die Gewichtung der einzelnen Kriterien, die Zuweisungsmethode und das Budget für akkreditierte Projekte werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Einreichungsfrist veröffentlicht.

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Die folgenden Finanzierungsregeln gelten für kurzfristige Projekte und akkreditierte Projekte zur Mobilität von Lernenden und Personal in der Erwachsenenbildung.

Die verschiedenen Budgetkategorien sind voneinander unabhängig: Für jeden einzelnen Teilnehmenden kann der Begünstigte alle förderfähigen Einheitszuschüsse oder nur einige davon (wenn die übrigen Kosten auf andere Weise gedeckt werden) beantragen. Die im Rahmen von Erasmus+ erhaltenen Mittel können durch die begünstigte Organisation selbst, durch andere EU-Fonds, Spenden oder durch Beiträge der Teilnehmenden ergänzt werden. Wenn der Begünstigte Beiträge der Teilnehmenden vorsieht, so müssen diese im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Erasmus-Qualitätsstandards stehen. Durch diese Beiträge dürfen insbesondere keine Hindernisse für die Inklusion von Teilnehmenden mit geringeren Chancen entstehen.

Budgetkategorie- Organisatorische Unterstützung

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Unmittelbar mit der Durchführung des Projekts zusammenhängende Kosten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen.

Beispiele hierfür sind: (pädagogische, interkulturelle und sonstige) Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung benötigt werden, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Anerkennung von Lernergebnissen, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union.

Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl der entsendenden als auch der aufnehmenden Organisation entstehen (außer im Fall der Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen). Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden.

Betrag

100 EUR

  • pro Teilnehmer an Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen
  • pro eingeladenen Experten
  • pro aufgenommene Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft in Ausbildung

125 EUR

  • pro Lernendem im Rahmen der Gruppenmobilität.

350 EUR; 200 EUR ab 100 Teilnehmenden an derselben Art von Aktivität

  •  pro Teilnehmendem an kurzfristiger Lernmobilität von erwachsenen Lernenden
  • pro Teilnehmer an Personalmobilität zum Zweck von Job Shadowing oder einer Lehr- oder Schulungstätigkeit

500 EUR pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von erwachsenen Lernenden

Budgetkategorie- Reisekosten

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmern und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen.

Generell gilt die Regel, dass der Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen wird.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen.

Der Antragsteller muss die Entfernung (Luftlinie) zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität7  mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission8  angeben.

Entfernung

Umwelt­freundliches Reisen

Nicht umwelt­freundliches Reisen

10–99 km

56 EUR

28 EUR

100–499 km

285 EUR

211 EUR

500–1999 km

417 EUR

309 EUR

2000–2999 km

535 EUR

395 EUR

3000–3999 km

785  EUR

580 EUR

4000–7999 km

1188 EUR

1188 EUR

8000 km oder mehr

1735 EUR

1735 EUR

Budgetkategorie- Individuelle Unterstützung

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen9  während der Aktivität.

Falls erforderlich: Aufenthaltskosten sind für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Personen, der Aufenthaltsdauer und dem Aufnahmeland.10

Betrag

Teilnehmer­kategorie

Länder­gruppe 1

Länder­gruppe 2

Länder­gruppe 3

Personal

107-191 EUR

95-169 EUR

84-148 EUR

Lernende

48-127 EUR

41-110 EUR

36-93 EUR

Dabei handelt es sich um die zulässigen Spannen für Grundbeträge pro Aktivitätstag. Die nationale Agentur wird innerhalb dieser Spannen über die genauen Grundbeträge für die von ihr verwalteten Projekte entscheiden und diese Informationen auf ihrer Website veröffentlichen.

Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität (Reisetage inbegriffen) zahlbar. Ab dem 15. Tag entspricht der zu zahlende Satz 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet.

Budgetkategorie- Inklusions­unterstützung

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen.

Betrag

125 EUR pro Teilnehmendem

Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Inklusionsunterstützung kann auch Personal mit geringeren Chancen gewährt werden, das die Rolle von Begleitpersonen übernimmt oder an einem vorbereitenden Besuch teilnimmt.

Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.

Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.

Betrag

100 % der förderfähigen Kosten

Budgetkategorie- Vorbereitende Besuche

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an einem vorbereitenden Besuch.

Finanzierungsmechanismus: Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden.

Betrag

680 EUR pro Teilnehmendem, höchstens jedoch drei Teilnehmende pro Besuch

Budgetkategorie- Kursgebühren

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Kosten zur Deckung der Anmeldegebühren für das Format der Personalmobilität „Kurse und Schulungen“.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Dauer der Aktivität.

Betrag

80 EUR pro Teilnehmendem und Tag; ein einzelner Angehöriger des Personals kann je Finanzhilfevereinbarung höchstens 800 EUR an Kursgebühren erhalten.

Budgetkategorie- Sprachliche Unterstützung

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmer, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, in der sie während der Aktivität studieren oder Schulungen erhalten.

Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing/Hospitationen, Lehr- und Schulungstätigkeit, kurzfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden und langfristige Lernmobilität von erwachsenen Lernenden.

Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn der Teilnehmende die Online-Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen kann, weil die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse bestehen. Die oben genannten Bedingungen gelten nicht für die verstärkte Unterstützung für Teilnehmende an der langfristigen Lernmobilität von erwachsenen Lernenden.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden.

Betrag

150 EUR pro Teilnehmendem

Darüber hinaus gilt: 150 EUR für die verstärkte Sprachförderung pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von erwachsenen Lernenden

Budgetkategorie - Außergewöhnliche Kosten

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert.

Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit dem regulären Zuschuss für „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten.

Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen.

Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten

Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt.

Betrag

Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten

Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten

Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten

  • 1 Schlüsselkompetenzen –https://ec.europa.eu/education/policies/school/key-competences-and-basic-skills_de. ↩ back
  • 2  Die Definition förderfähiger Bildungsprogramme und Aktivitäten für Erwachsene in den einzelnen Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern obliegt der jeweiligen zuständigen nationalen Behörde und wird auf der Website der jeweiligen nationalen Agentur veröffentlicht. Bildungspersonal (Lehrkräfte, Ausbilder, Pädagogen, Jugendpersonal usw.) oder andere erwerbstätige Erwachsene gelten im Rahmen dieses Förderkriteriums nicht als erwachsene Lernende, es sei denn, sie nehmen gleichzeitig als Lernende an bestimmten Erwachsenenbildungsprogrammen oder ‑aktivitäten teil, die von der zuständigen nationalen Behörde in die oben genannte Definition aufgenommen wurden. Personal im Bereich der Erwachsenenbildung kann an den weiter oben in diesem Abschnitt beschriebenen Mobilitätsaktivitäten für Personal teilnehmen. Ebenso kann Personal, das in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugend und des Sports tätig ist, an Mobilitätsaktivitäten im Rahmen von Erasmus+ für Personal teilnehmen, wie in den entsprechenden Abschnitten des vorliegenden Programmleitfadens beschrieben. ↩ back
  • 3 Sitze von Einrichtungen der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg und Den Haag. Aktivitäten an den Sitzen der EU werden als transnationale Mobilität betrachtet und eine Finanzierung (wie im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?“ beschrieben) kann für alle Teilnehmer, unabhängig von ihrem Ursprungsland, beantragt werden. ↩ back
  • 4 Junge Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. ↩ back
  • 5 Die Definition der förderfähigen Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht. ↩ back
  • 6 Unbeschadet der von der zuständigen nationalen Behörde festgelegten Definitionen ist zu beachten, dass Organisationen, die berufliche Aus- und Weiterbildung für erwachsene Lernende anbieten, in der Regel als Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung gelten und nicht als Anbieter von Erwachsenenbildung. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die geltenden Definitionen auf der Website Ihrer nationalen Agentur. ↩ back
  • 7 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1999 km). ↩ back
  • 8 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de ↩ back
  • 9 Für Begleitpersonen gelten die gleichen Sätze wie für das Personal. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert. ↩ back
  • 10

    Gruppen von Aufnahmeländern:

    Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

    Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

    Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn ↩ back

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