Aktivitäten zur förderung der jugendbeteiligung
Mit dieser Aktion1 werden Aktivitäten außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützt, die die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene anregen, fördern und erleichtern.
Ziele der aktion
Erasmus+ unterstützt jugendorientierte partizipative Projekte auf lokaler, nationaler, transnationaler und internationaler Ebene, mit denen die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa angeregt wird und die eines oder mehrere der folgenden Ziele verfolgen:
- jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, sich in der Zivilgesellschaft zu engagieren und zu lernen, sich daran zu beteiligen (durch Aufzeigen von Wegen für das Engagement junger Menschen in ihrem Alltag, aber auch im demokratischen Leben, mit dem Ziel einer sinnvollen staatsbürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Teilhabe junger Menschen aus allen Verhältnissen und mit besonderem Schwerpunkt auf Menschen mit geringeren Chancen)
- junge Menschen für die gemeinsamen europäischen Werte und Grundrechte zu sensibilisieren und einen Beitrag zum europäischen Integrationsprozess zu leisten, unter anderem durch einen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer der europäischen Jugendziele
- die digitalen Kompetenzen und die Medienkompetenz junger Menschen zu entwickeln (insbesondere kritisches Denken und die Fähigkeit, Informationen zu bewerten und zu verarbeiten), um die Widerstandsfähigkeit junger Menschen gegenüber Desinformation, Fehlinformationen und Propaganda sowie ihre Fähigkeit zur Teilhabe am demokratischen Leben zu verbessern
- junge Menschen und Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene zusammenzubringen und/oder einen Beitrag zum EU-Jugenddialog zu leisten
Politischer kontext
Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019–20272 gibt einen Rahmen für die jugendpolitische europäische Zusammenarbeit vor, der auf der Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 mit dem Titel „Beteiligung, Begegnung und Befähigung: eine neue EU-Strategie für junge Menschen“ beruht. Im Kernbereich „Beteiligung“ zielt die EU-Jugendstrategie auf eine sinnvolle staatsbürgerliche, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Teilhabe junger Menschen ab. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Die EU-Jugendstrategie umfasst auch einen Prozess des Jugenddialogs, und in diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2018 elf europäische Jugendziele erarbeitet, mit denen Probleme in Bereichen angegangen werden sollen, die junge Menschen direkt betreffen. Auf der Grundlage der Beiträge junger Interessenträger werden in jedem 18-monatigen Zyklus des EU-Jugenddialogs spezifische thematische Prioritäten festgelegt, die in dem betreffenden Zeitraum zum Schwerpunkt der Umsetzung der EU-Jugendstrategie werden sollen.
Thematische Strategien im Jugendbereich
Mit dem Programm Erasmus+ sollen die Jugendbeteiligung, die Steigerung der Qualität informeller und nichtformaler Lernprozesse und die Entwicklung einer hochwertigen Jugendarbeit gefördert werden. Weitere Unterstützung in diesen Bereichen wird über spezifische thematische Strategien wie die Strategie für Jugendbeteiligung, den Youthpass und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) bereitgestellt.3
Beschreibung der aktivitäten
Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sind nichtformale Lernaktivitäten, bei denen die aktive Teilhabe junger Menschen im Mittelpunkt steht. Diese Aktivitäten zielen darauf ab, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, Begegnungen, Kooperationen sowie kulturelles und bürgerschaftliches Handeln zu erleben. Die geförderten Aktivitäten sollten den Teilnehmern dabei helfen, ihre persönlichen, sozialen, staatsbürgerlichen und digitalen Kompetenzen zu stärken und aktive europäische Bürger zu werden.
Diese Aktion unterstützt die Nutzung alternativer, innovativer, intelligenter und digitaler Formen der Teilhabe junger Menschen, einschließlich der Ausweitung der Teilhabe junger Menschen auf eine Vielzahl von Sektoren und Räumen (Gesundheitsdienste, Sporteinrichtungen usw., unabhängig davon, ob diese vom öffentlichen oder privaten Sektor betrieben werden), wodurch Möglichkeiten für eine aktive Teilhabe junger Menschen aus allen Verhältnissen eröffnet werden.
Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung können aktiv dazu genutzt werden, Dialoge und Diskussionen zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern zu führen, um die aktive Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa zu fördern. Ein konkretes Anliegen besteht darin, jungen Menschen Gehör zu verschaffen, etwa durch die Formulierung von Standpunkten, Vorschlägen und Empfehlungen, insbesondere zur Gestaltung und Umsetzung von Jugendpolitik in Europa. Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung können auch in Form von Bürgerinitiativen und Jugendaktivismus stattfinden, die es jungen Menschen ermöglichen, sich auf verschiedene Weise zu engagieren, um das Bewusstsein für Themen zu schärfen, die sie betreffen, und Veränderungen durchzusetzen.
Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung können entweder transnationaler Art (durchgeführt in einem oder mehreren teilnehmenden Ländern und unter Einbeziehung von einer oder mehreren informellen Gruppen junger Menschen und/oder Organisationen aus mehreren teilnehmenden Ländern) oder nationaler Art (durchgeführt auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene und unter Einbeziehung von einer oder mehreren informellen Gruppen junger Menschen und/oder Organisationen aus einem einzigen teilnehmenden Land) sein. Nationale Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung eignen sich besonders für die Erprobung von Ideen auf lokaler Ebene und als Instrument für die Weiterverfolgung früherer Initiativen, um erfolgreiche Ideen auszubauen und weiterzuentwickeln.
Alle Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung müssen unabhängig davon, auf welcher Ebene sie durchgeführt werden, nachweislich eine europäische Dimension und/oder einen europäischen Mehrwert haben, und jede einzelne geförderte Aktivität muss eindeutig zur Verwirklichung eines oder mehrerer der oben genannten Ziele der Aktion beitragen.
Die geförderten Aktivitäten können in Form von Workshops, Debatten, Rollenspielen, Simulationen, Nutzung digitaler Instrumente (z. B. digitaler Demokratieinstrumente), Sensibilisierungskampagnen, Schulungen, Treffen oder anderer Formen von Online- oder Offline-Interaktionen zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern, Konsultationen, Informations- und/oder kulturellen Veranstaltungen usw. (oder einer Kombination davon) stattfinden.
Einige Beispiele für Aktivitäten, die im Rahmen eines Projekts durchgeführt werden könnten, sind:
- Präsenz- oder Online-Workshops und/oder -Treffen, Seminare oder andere Veranstaltungen/Prozesse auf lokaler, regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene, die jungen Menschen Raum für Informationen, Debatten und eine aktive Beteiligung an Fragen bieten, die für ihr tägliches Leben als aktive europäische Bürger relevant sind, idealerweise auch durch Interaktionen mit Entscheidungsträgern und anderen Interessenträgern, die von solchen Fragen betroffen sind, oder im Vorfeld oder zur Nachbereitung einer solchen Interaktion
- Konsultationen junger Menschen zur Ermittlung von Themen/Fragen, die für sie (im lokalen, regionalen, nationalen oder transnationalen Kontext) von besonderer Bedeutung sind, und zur Ermittlung ihrer Bedürfnisse im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der Behandlung solcher Themen/Probleme
- Sensibilisierungskampagnen zur Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben, einschließlich Informations- und/oder Kulturveranstaltungen zu bestimmten gesellschaftlichen Herausforderungen, die für junge Menschen von Bedeutung sind;
- Erleichterung des Zugangs zu offenen, sicheren und barrierefreien virtuellen und/oder physischen Räumen für junge Menschen, die wirksame Lernmöglichkeiten für die Teilhabe am demokratischen Leben und an demokratischen Prozessen bieten
- Simulationen der Funktion demokratischer Einrichtungen und der Rollen von Entscheidungsträgern in diesen Einrichtungen
Sofern dies relevant ist, wird nachdrücklich empfohlen, digitale Aktivitätsformate (z. B. Webinare, Hackathons, verschiedene Instrumente für elektronische Partizipation) und/oder Schulungen zur Nutzung digitaler Demokratieinstrumente in Aktivitäten zu integrieren, die im Rahmen eines Projekts zur Förderung der Jugendbeteiligung durchgeführt werden sollen.Ein Projekt sollte aus verschiedenen Projektaktivitäten bestehen, die zusammen dazu beitragen, die geplanten Ziele zu erreichen.
Diese Aktivitäten sollten in erster Linie über die Budgetkategorie „Projektmanagement“ finanziert werden, die aus einem monatlichen Einheitszuschuss besteht. Diese Projektaktivitäten umfassen in der Regel Sitzungen zum Projektmanagement und laufende, regelmäßige Aktivitäten des Projekts. Die Projektaktivitäten können digital und/oder physisch stattfinden und die jungen Menschen einbeziehen, die direkt am Projekt beteiligt sind.
Das Projekt kann auch eine oder mehrere Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung umfassen.
Der Begriff „Veranstaltung zur Jugendbeteiligung“ umfasst Veranstaltungen, die für die Erreichung der Projektziele von zentraler Bedeutung sind; sie können wichtige Etappen des Projekts kennzeichnen und sollten sich deutlich von den laufenden Projektaktivitäten abheben, entweder durch ihren Inhalt, ihren Umfang oder das Profil ihrer Teilnehmenden. Darüber hinaus ist eine Veranstaltung zur Jugendbeteiligung eine physische Veranstaltung, d. h. mit Anwesenheit der jungen Menschen und gegebenenfalls auch anderer Teilnehmender. An einer Veranstaltung zur Jugendbeteiligung nehmen nicht nur die Mitglieder der informellen Gruppe oder die direkt an den eigentlichen Projektaktivitäten beteiligten jungen Menschen in den begünstigten Organisationen teil, sondern auch ein breiteres Publikum von jungen Menschen und/oder Entscheidungsträgern. Die Dauer der Veranstaltung sollte den geplanten Aktivitäten und den erwarteten Ergebnissen entsprechen, wobei die Veranstaltungen sowohl sehr kurz (Stunden) als auch länger dauern können. Spezifische Unterstützung für die Organisation von Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung gibt es auf der Basis „pro Teilnehmendem und Veranstaltung“, unabhängig von der Dauer der Veranstaltung.
Für Projekte zur Förderung der Jugendbeteiligung mit physischen Projektaktivitäten oder physischen Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung, bei denen die Teilnehmenden zu einem anderen Ort als ihrem Wohnort reisen müssen, können zusätzliche Mittel für Mobilitätsmaßnahmen beantragt werden, die sich aus Reise- und Aufenthaltskosten zusammensetzen. Die Mobilität in den Projekten zur Förderung der Jugendbeteiligung kann sowohl national als auch international sein; dabei sollte aber immer eine Projektaktivität, die über Projektmanagementkosten finanziert wird, oder eine Veranstaltung zur Jugendbeteiligung unterstützt werden (finanziert durch die Förderung von Veranstaltungen zur Jugendbeteiligung).
Die folgenden Arten von Aktivitäten können im Rahmen dieser Aktion nicht unterstützt werden: Satzungsgemäße Sitzungen von Organisationen oder Organisationsnetzwerken, die Organisation parteipolitischer Veranstaltungen, physische Infrastruktur (z. B. die Kosten für den Bau/Erwerb von Gebäuden und deren fester Ausrüstung).
Beispiele für Projekte mit einem starken Partizipationselement (nicht beschränkt auf das Format der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung) und einschlägige bewährte Verfahren sind im Toolkit zur Jugendbeteiligung4 enthalten.
Einrichtung eines projekts
Ein im Rahmen dieser Aktion gefördertes Projekt sollte eines oder mehrere der oben beschriebenen Elemente umfassen. Diese Elemente können flexibel kombiniert werden, und zwar je nach den Zielen des Projekts und den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisation(en) und der Teilnehmenden.
Ein Projekt wird von einer oder mehreren informellen Gruppen junger Menschen, einer oder mehreren Organisationen oder einer Kombination davon durchgeführt. Die informelle(n) Gruppe(n) junger Menschen und/oder die teilnehmenden Organisationen müssen bei der Antragstellung angegeben werden. Andere junge Menschen können als Teilnehmende an einigen der Aktivitäten oder als Teil der Zielgruppe der Aktivitäten am Projekt beteiligt sein. Wenn nur eine informelle Gruppe junger Menschen beteiligt ist, stellt eines der Gruppenmitglieder den Antrag im Namen der Gruppe. Wenn mehrere Gruppen oder Organisationen beteiligt sind, übernimmt eine von ihnen die Rolle des Koordinators und beantragt das ganze Projekt im Namen der Partnerschaft.
Ein Projekt umfasst vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die an den Aktivitäten beteiligten jungen Menschen sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern („von jungen Menschen für junge Menschen konzipierte Aktivitäten“). Das Toolkit zur Jugendbeteiligung kann praktische Ideen und Anleitungen zur Verbesserung der Jugendbeteiligung liefern.
- Planung (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate; Erarbeitung des Arbeitsprogramms und des Zeitplans für die Aktivitäten usw.)
- Vorbereitung (praktische Vorkehrungen, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern, Bestätigung der für die Zielgruppe(n) vorgesehenen Aktivitäten, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmer usw.)
- Durchführung der Aktivitäten
- Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmern erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse) Im Rahmen der Nachbereitungsphase sollte jedes Projekt vorsehen, dass die jugendlichen Teilnehmer Rückmeldung zu konkreten Projektergebnissen erhalten, so auch zu der Frage, wie diese Ergebnisse anderen relevanten Interessenträgern mitgeteilt und/oder von diesen genutzt wurden.
EU-Jugenddialog
Die im Rahmen des EU-Jugenddialogs5 ermittelten Themen und Prioritäten können als Inspiration für Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung auf allen Ebenen dienen. Eine ähnliche Inspirationsquelle sind möglicherweise auch die europäischen Jugendziele, die im Rahmen des EU-Jugenddialogs entwickelt wurden und mit denen Probleme in Bereichen angegangen werden sollen, die junge Menschen direkt betreffen. Darüber hinaus können die Ergebnisse erfolgreicher Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung in weitere Phasen des EU-Jugenddialogs einfließen.
Lernprozess
Bei einem Projekt mit Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung muss eine Förderung für den Reflexionsprozess, die Identifizierung und die Dokumentation der individuellen Lernergebnisse aller Teilnehmender [d. h. auch der Teilnehmenden, die über die informelle(n) Gruppe(n) junger Menschen, die das Projekt durchführen, und/oder über die jungen Menschen, die aktiv an der Vorbereitung und Durchführung des Projekts beteiligt sind, hinausgehen], insbesondere durch Youthpass, vorgesehen sein.
Schutz und Sicherheit der Teilnehmer
Bei der Planung und Vorbereitung eines Projekts sollten der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmer angesprochen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden.
Schaffung eines Gemeinschaftssinns
Es wird nachdrücklich empfohlen, Maßnahmen, die einen Gemeinschaftssinn schaffen, zum Bestandteil der Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung zu machen. Sofern möglich, sollten solche Maßnahmen über die Dauer der geförderten Projekte hinaus Bestand haben und sich selbst tragen.
Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich
Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion durchgeführten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en.
Bereichsübergreifende dimensionen
Inklusion und Vielfalt
Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Antragsteller sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung eignen sich besonders für die Inklusion von jungen Menschen mit geringeren Chancen:
- Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung sind als Format für Basisaktionen mit sehr flexiblen Parametern (Dauer, Anzahl der Teilnehmenden, nationale/transnationale Aktivitäten usw.) konzipiert, die leicht an die besonderen Bedürfnisse von jungen Menschen mit geringeren Chancen angepasst werden können.
- Informelle Gruppen junger Menschen, die ein Projekt zur Förderung der Jugendbeteiligung durchführen, können von einem Coach6 unterstützt werden. Die Betreuung durch einen Coach könnte besonders sachdienlich und hilfreich im Hinblick darauf sein, junge Menschen mit geringeren Chancen bei der Konzeption und Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen.
- Zu den Zielen der Aktion gehört es, jungen Menschen Lernmöglichkeiten für die Teilhabe an der Zivilgesellschaft und für die Verbesserung ihrer digitalen und Medienkompetenzen zu bieten. Projekte, mit denen diese Ziele verfolgt werden, können besonders nützlich sein, um jungen Menschen mit geringeren Chancen dabei zu helfen, einige der Herausforderungen zu bewältigen, mit denen sie möglicherweise konfrontiert sind.
Zudem eignen sich Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung besonders dazu, Inklusion und Vielfalt in der Gesellschaft zu thematisieren, um beispielsweise den Kampf gegen Stereotype zu unterstützen und Verständnis, Toleranz und Nichtdiskriminierung zu fördern.
Ökologische Nachhaltigkeit
Ein Projekt sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmenden fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung eines Projekts berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel.
Digitaler Wandel im Jugendbereich
Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern. Die Einführung von digitalen und Online-Elementen zur Senkung der Schwelle für die Teilnahme junger Menschen mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen.
Je nach Konzeption und Zielsetzungen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und das Bewusstsein für digitale Themen sowie die Nutzung neuer Technologien in physischen Veranstaltungen oder Lernmobilitäten eingeführt werden, während rein virtuelle Komponenten aus den Projektmanagementkosten finanziert werden sollten. Begründete Ausgaben für die Inklusion junger Menschen mit geringeren Chancen können im Rahmen der Inklusionsunterstützung für Teilnehmende beantragt werden.
Die nationalen Agenturen bieten im Rahmen ihrer Schulungs- und Kooperationsaktivitäten eine Reihe von Schulungsmöglichkeiten für Jugendarbeiter und Jugendleiter an, unter anderem zur Unterstützung der digitalen Transformation im Jugendbereich. Diese Angebote werden im „European Training Calendar“ veröffentlicht: https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/. Inspirationen sind auch unter den SALTO-Tools zu finden: https://www.salto-youth.net/tools/.
Teilhabe
Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen bei der Verbesserung der Qualität ihrer Projekte, indem es die Dimension der Teilhabe einbezieht und jungen Menschen entsprechende Möglichkeiten bietet, sich aktiv an der Konzeption und Durchführung von Projektaktivitäten zu beteiligen und so die Vorteile einer aktiven Bürgerschaft und der Teilhabe am demokratischen Leben zu entdecken. Ressourcen zur Verbesserung der Dimension der Teilhabe der geförderten Projekte können unter anderem über die Website participationpool.eu abgerufen werden. Auch werden Verbindungen zu und die Beteiligung an bestehenden nationalen, internationalen oder (anderen) EU-Initiativen und Plattformen, die sich mit Teilhabe und zivilgesellschaftlichem Engagement befassen, gefördert.
Kriterien für die bewertung dieses projekts
Förderkriterien
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.7
Förderfähige teilnehmende Organisationen
Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht:
- gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO Europäische Jugend-NRO lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen gemeinwirtschaftliche Unternehmen kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben
- eine informelle Gruppe junger Menschen8 .
Organisationen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU ansässig sind (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens).
Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen
- Nationale Projekte zur Förderung der Jugendbeteiligung: Es muss mindestens eine teilnehmende Organisation beteiligt sein.
- Transnationale und internationale Projekte zur Förderung der Jugendbeteiligung: Es müssen mindestens zwei teilnehmende Organisationen aus verschiedenen Ländern beteiligt sein. Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein.
Projektdauer
3 bis 24 Monate.
Ort(e) der Aktivitäten
Die Aktivitäten müssen in dem Land einer oder mehrerer der teilnehmenden Organisationen durchgeführt werden. Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem eine Einrichtung der Europäischen Union9 ihren Sitz hat, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieser Einrichtung beteiligt ist.
Förderfähige Teilnehmende
Junge Menschen im Alter von 13 bis 30 Jahren10 mit Wohnsitz im Land der teilnehmenden Organisationen und Entscheidungsträger, die für die Themen des Projekts relevant sind.
Betreuer und Begleitpersonen gelten nicht als Teilnehmende der Aktivität, kommen aber für eine Unterstützung in bestimmten Budgetkategorien in Betracht.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen:
20. Februar 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen
1. Oktober 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres beginnen
Möglichkeit einer weiteren Runde:
Die nationalen Agenturen können beschließen, eine weitere Runde vorzusehen. Die nationalen Agenturen informieren die Antragsteller auf ihrer Website über das Vorsehen einer weiteren Runde.
Wird eine zusätzliche Runde vorgesehen, müssen die Antragsteller für Projekte, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen, ihre Anträge vor dem 7. Mai um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens.
Anhänge
Dem Antragsformular muss eine ehrenwörtliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters beigefügt werden.
Wenn das Projekt die Durchführung von Mobilitätsaktivitäten und/oder physischen Veranstaltungen vorsieht: Dem Antragsformular ist für die geplanten Mobilitätsaktivitäten und/oder physischen Veranstaltungen ein Zeitplan beizufügen.
Gewährungskriterien
Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Gewichtungen eine Punktwertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vergeben wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen:
- mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und
- mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der drei Kategorien von Gewährungskriterien
Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte)
Inwieweit
- sind das Profil, die Erfahrungen, Aktivitäten und Zielgruppe(n) des Antragstellers für den Bereich Jugend relevant
- trägt das Projekt einer oder mehrerer der im Rahmen des EU-Jugenddialogs oder der Jugendziele ermittelten Prioritäten Rechnung
- ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten
- ist das Projekt für die Ziele der Aktion relevant
- ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant
- gehen das Projekt und die vorgeschlagenen Aktivitäten auf die Bedürfnisse der jungen Menschen und der teilnehmenden Organisationen ein
- bietet das Projekt einen europäischen Mehrwert
- Inwieweit ist das Projekt geeignet, hochwertige Lernergebnisse für die Teilnehmer zu erbringen
- wirkt sich das Projekt wahrscheinlich auf die Teilnehmenden und die teilnehmenden Organisationen aus sowie auf junge Menschen und nicht unmittelbar an einem Projekt teilnehmende Organisationen auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer oder globaler Ebene
- werden im Rahmen des Projekts neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen, darunter auch Gruppen junger Menschen, in die Aktion einbezogen
Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 40 Punkte)
Inwieweit
- zeigt das Projekt eine Übereinstimmung zwischen identifizierten Bedürfnissen, Projektzielen, Teilnehmerprofilen und vorgeschlagenen Aktivitäten
- beschreibt der Vorschlag in klarer und überzeugender Weise die Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphasen des Projekts sowie die Einbindung junger Menschen in alle Phasen
- sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv gestaltet und stehen Teilnehmenden aus unterschiedlichen Verhältnissen und mit unterschiedlichen Fähigkeiten offen
- umfassen die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Verfahren
- werden im Rahmen des Projekts alternative, innovative und intelligente Formen der Jugendbeteiligung genutzt
- sind die vorgeschlagenen Lernmethoden, einschließlich digitaler Tools oder virtueller Komponenten, für die Aktivitäten geeignet und umfassen einen Reflexionsprozess, um die Lernergebnisse der Teilnehmenden zu ermitteln und zu dokumentieren, und werden die europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere der Youthpass, genutzt
Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 30 Punkte)
Inwieweit
- sind die praktischen Vorkehrungen, das Management und die Unterstützungsangebote zufriedenstellend
- sind die zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden vorgesehenen Maßnahmen angemessen und wirksam
- sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Aktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar festgelegt
- bietet der Plan für die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Teilnehmenden, den teilnehmenden Organisationen sowie mit anderen maßgeblichen Akteuren einen unterstützenden Rahmen für die Verwaltung des Projekts
- hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse im Hinblick auf die Projektziele vorgeschlagen
- hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus vorgeschlagen
- beinhaltet das Projekt Maßnahmen, die darauf abzielen, seine Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinaus nachhaltig zu gestalten
Finanzierungsregeln
Der Finanzrahmen des Projekts (in EUR) ist unter Beachtung der folgenden Finanzierungsregeln zu erstellen:
Maximale Förderung für ein Projekt im Rahmen von Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung: 60 000 EUR
Budgetkategorie - Projektmanagement
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Kosten in Verbindung mit dem Management und der Durchführung des Projekts (z. B. Vorbereitung und Durchführung von Projekttreffen und Aktivitäten, Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Partnern, Bewertung, Verbreitung und Nachbereitung).
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach der Dauer des Projekts.
Betrag
500 EUR pro Monat
Budgetkategorie - Coachingkosten
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Kosten in Verbindung mit der Einbeziehung eines Coachs in das Projekt. Coaching-Kosten fallen nur an, wenn das Projekt von einer informellen Gruppe junger Menschen durchgeführt wird.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: je nach dem Land, in dem das Projekt stattfindet, und den Arbeitstagen.
Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für Coachingkosten muss im Antragsformular begründet werden. Die Dauer des Coachings ist nicht an die Projektdauer gebunden.
Betrag
Tabelle B3 pro Arbeitstag. Höchstens 12 Tage.
Budgetkategorie - Inklusionsunterstützung für Teilnehmende
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen, ihre Begleitpersonen und Betreuer bei Projektaktivitäten und ‑veranstaltungen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird).
Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.
Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.
Betrag
100 % der förderfähigen Kosten
Budgetkategorie - Außergewöhnliche Kosten
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert.
Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.
Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.
Betrag
Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten
Tabelle B3 Coachingkosten
|
Lehrkraft/Ausbilder/Forscher/ Jugendarbeiter Einheitszuschuss pro Tag |
Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden |
241 |
Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
137 |
Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
74 |
Zusätzliche Mittel für im Rahmen des Projekts durchgeführte physische Veranstaltungen
Budgetkategorie - Unterstützung von Veranstaltungen im Rahmen von Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Kosten in Verbindung mit der Durchführung von nationalen, transnationalen und internationalen physischen Veranstaltungen, die für die Erreichung der Ziele des Projekts zur Förderung der Jugendbeteiligung von zentraler Bedeutung sind. Diese Budgetkategorie ist nicht für die Teilnahme von Mitarbeitern der teilnehmenden Organisation(en)/Mitgliedern der informellen Gruppe(n) junger Menschen und Betreuern vorgesehen, da die Teilnahme dieser Teilnehmenden an diesen Veranstaltungen durch die Budgetkategorie „Projektmanagement“ abgedeckt werden sollte.
Die Förderung von Veranstaltungen im Rahmen von Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung kann gegebenenfalls mit der Finanzierung von Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen von Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung gemäß den nachstehenden Regeln kombiniert werden.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: auf der Grundlage der Anzahl der Teilnehmenden an der Veranstaltung, ausgenommen Mitarbeiter der teilnehmenden Organisation(en)/Mitglieder der informellen Gruppe(n) junger Menschen und Betreuer.
Betrag
100 EUR pro Teilnehmer
Zusätzliche Mittel für im Rahmen des Projekts durchgeführte Mobilitätsaktivitäten12
Budgetkategorie - Reisekosten
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden, ihren Begleitpersonen und Betreuern für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der Projektaktivität oder der physischen Veranstaltung und zurück entstehen, unabhängig davon, ob es sich um eine nationale oder transnationale Reise handelt.
Generell gilt die Regel, dass der Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen wird.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen.
Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität13 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission14 angeben.
Bei nicht ortsgebundenen Aktivitäten sollte der Antragsteller die Entfernungen zwischen den einzelnen Orten addieren und die der Summe entsprechende Entfernungsspanne wählen.15
Betrag
Entfernung |
Umweltfreundliches Reisen |
Nicht umweltfreundliches Reisen |
10–99 km |
56 EUR |
28 EUR |
100–499 km |
285 EUR |
211 EUR |
500–1999 km |
417 EUR |
309 EUR |
2000–2999 km |
535 EUR |
395 EUR |
3000–3999 km |
785 EUR |
580 EUR |
4000–7999 km |
1188 EUR |
1188 EUR |
8000 km oder mehr |
1735 EUR |
1735 EUR |
Budgetkategorie - Individuelle Unterstützung
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Aufenthaltskosten.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach der Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmendem, Begleitperson und Betreuer (bei Bedarf) sowie einschließlich eines Reisetags vor der Aktivität und eines Reisetags im Anschluss daran (bei Bedarf) und bis zu vier zusätzlichen Tagen für Teilnehmende, Begleitpersonen und Betreuer, die einen Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten
Betrag
Tabelle A2.1 pro Teilnehmendem und pro Tag
Die Tabelle gilt auch für Begleitpersonen und Betreuer.
Budgetkategorie - Inklusionsunterstützung für Organisationen
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten, an denen Teilnehmende mit geringeren Chancen beteiligt sind.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen.
Betrag
125 EUR pro Teilnehmendem
Budgetkategorie - Außergewöhnliche Kosten
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen.
Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, Mitgliedern der informellen Gruppe(n), Begleitpersonen und Betreuern, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt).
Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.
Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten abdeckt. Im Falle einer Gewährung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen den Zuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen auf der Grundlage der Einheitskosten.
Betrag
Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten
Teure Reisen: 80 % der förderfähigen Kosten
Tabelle A2.1: Individuelle Unterstützung für Mobilitätsaktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung
|
Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung (EUR/Tag) |
Österreich |
78 EUR |
Belgien |
78 EUR |
Bulgarien |
45 EUR |
Kroatien |
57 EUR |
Zypern |
63 EUR |
Tschechien |
53 EUR |
Dänemark |
81 EUR |
Estland |
48 EUR |
Finnland |
79 EUR |
Frankreich |
67 EUR |
Deutschland |
71 EUR |
Griechenland |
68 EUR |
Ungarn |
60 EUR |
Island |
76 EUR |
Irland |
73 EUR |
Italien |
69 EUR |
Lettland |
48 EUR |
Liechtenstein |
77 EUR |
Litauen |
49 EUR |
Luxemburg |
77 EUR |
Malta |
57 EUR |
Niederlande |
69 EUR |
Nordmazedonien |
41 EUR |
Norwegen |
83 EUR |
Polen |
51 EUR |
Portugal |
57 EUR |
Rumänien |
46 EUR |
Serbien |
47 EUR |
Slowakei |
48 EUR |
Slowenien |
54 EUR |
Spanien |
58 EUR |
Schweden |
72 EUR |
Türkei |
50 EUR |
Nicht mit dem Programm assoziierte benachbarte Drittländer |
44 EUR |
- Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 25 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Projekte unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). ↩ back
- https://europa.eu/youth/strategy_de ↩ back
- Die Strategien sind hier abrufbar: Strategie für Jugendbeteiligung: https://participationpool.eu/resource-category/youth-participation/youth-participation-strategy/ Youthpass: https://www.youthpass.eu/de/ SALTO-YOUTH – What is Youthpass?/ETS: https://www.salto-youth.net/rc/training-and-cooperation/trainingstrategy/. ↩ back
- https://participationpool.eu/toolkit/ ↩ back
- https://europa.eu/youth/strategy/euyouthdialogue_de ↩ back
- Je nach ihren Bedürfnissen können informelle Gruppen junger Menschen während des Projekts einen oder mehrere Coaches einsetzen. ↩ back
- Die teilnehmenden Organisationen müssen ein Beitrittsformular für die antragstellende Organisation unterzeichnen. Die Beitrittsformulare sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorgelegt werden. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ↩ back
- Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe, das mindestens 18 Jahre alt ist, vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. ↩ back
- Die Einrichtungen der Europäischen Union haben ihren Sitz in Brüssel, Den Haag, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. ↩ back
-
Beachten Sie hierzu bitte Folgendes:
Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter erreicht haben.Obere Altersgrenze: Teilnehmer dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter nicht überschritten haben. ↩ back
- Für die Zwecke der Aktivitäten der Aktion Jugendbeteiligung ist zu beachten, dass sich der Begriff „Teilnehmende“ auf junge Menschen im Alter zwischen 13 und 30 Jahren bezieht, mit Wohnsitz in dem Land der teilnehmenden Organisationen und Entscheidungsträger, die für die Themen des Projekts relevant sind. ↩ back
- Lokale Teilnehmende, die weniger als 10 km zum Ort der Aktivität zurücklegen müssen, können für Aktivitätstage, die sich mit der Anwesenheit von Teilnehmenden mit Anspruch auf Reiseunterstützung überschneiden, für individuelle Unterstützung und Inklusionsunterstützung von Organisationen infrage kommen. ↩ back
- Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1999 km). ↩ back
- https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de ↩ back
- Wenn ein Teilnehmender aus Madrid (Spanien) an einer nicht ortsgebundenen Aktivität teilnimmt, die zunächst in Rom (Italien) und anschließend in Ljubljana (Slowenien) stattfindet, sind folgende Schritte durchzuführen: a) Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1365,28 km) sowie zwischen Rom und Ljubljana (489,75 km) und Addition beider Entfernungen (1855,03 km), b) Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1999 km) und c) Berechnung des EU-Zuschusses zu den Reisekosten des Teilnehmers von Madrid nach Ljubljana (über Rom) und zurück (275 EUR). ↩ back