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Jean-Monnet-Aktionen im bereich der hochschulbildung

Die Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung unterstützen Lehre und Forschung im Bereich EU-Studien weltweit.

EU-Studien beziehen sich auf das Lehren, Lernen und Forschen über die Europäische Union, ihre Geschichte, Ziele, Strukturen, Funktionen und/oder ihre Politik.

Durch die Konzentration auf die Dimension der Europäischen Union sollen die Jean-Monnet-Aktivitäten eine aktive europäische Bürgerschaft und die Grundwerte der Europäischen Union – Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören (Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union) – fördern.

Im Falle der Politik der Europäischen Union müssen Jean-Monnet-Aktionen dazu beitragen, das Wissen darüber zu verbreiten, wie diese Politik dem täglichen Leben der Bürgerinnen und Bürger in der EU und/oder im Ausland zugutekommen kann und/oder wie sie das System der politischen Entscheidungsfindung in ähnlichen Bereichen beeinflussen kann, entweder auf der Ebene der Mitgliedstaaten oder im Ausland auf nationaler, regionaler oder globaler Ebene. Es sollte ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Thema des Vorschlags und der EU-Politik und/oder dem EU-Thema, auf das er sich bezieht, ersichtlich sein.   

Die Jean-Monnet-Aktionen verfolgen außerdem den Zweck, als Träger der Public Diplomacy in Drittländern zu fungieren und somit die Werte der EU zu fördern und die Sichtbarkeit der Grundsätze und der Ziele der EU zu vergrößern.

Die Ziele und Kriterien für Anträge für die Aktion „Lehre und Forschung“ sind nachstehend beschrieben.

Lehre und forschung

Ziele der aktionen

Die Jean-Monnet-Aktionen „Lehre und Forschung“ sollen

  • weltweit Exzellenz in Lehre und Forschung im Bereich der Studien der Europäischen Union fördern und die Laufbahnentwicklung im Bereich EU-Studien für die nächste Generation erleichtern
  • den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien fördern
  • Wissen und Einblicke schaffen, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in Europa und in einer globalisierten Welt stärken
  • sich an breitere Kreise wenden und das Wissen über die EU in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreiten, um die EU der Öffentlichkeit näherzubringen
  • sich darum bemühen, als Träger der Public Diplomacy in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu fungieren und somit die Werte der EU zu fördern und die Sichtbarkeit der Grundsätze und der Ziele der EU zu verbessern

Einrichtung eines projekts

Die Jean-Monnet-Aktion „Lehre und Forschung“ kann in folgender Form stattfinden: Module, Lehrstühle und Exzellenzzentren

  • Module sind kurze Lehrprogramme oder Kurse im Bereich EU-Studien, die an einer Hochschuleinrichtung angeboten werden. Jedes Modul umfasst eine dreijährige Lehrtätigkeit von mindestens 40 Stunden pro akademisches Jahr. Die Module können sich auf ein bestimmtes Teilgebiet des Bereichs EU-Studien konzentrieren oder multidisziplinär angelegt sein und daher die Mitarbeit mehrerer Hochschullehrkräfte und Experten erfordern. Sie können auch in Form von kurzen Fachkursen oder Sommerprogrammen durchgeführt werden.
  • Lehrstühle sind eine dreijährige Lehrtätigkeit von Hochschulprofessoren mit einer Spezialisierung in EU-Studien (wie oben beschrieben). Ein Jean-Monnet-Lehrstuhl ist immer an einen Professor gebunden, dessen Lehrtätigkeit mindestens 90 Stunden pro akademisches Jahr betragen muss. Dem Lehrstuhl kann auch ein Team zur Seite gestellt werden, das seine Aktivitäten unterstützt und verstärkt, darunter die Erteilung zusätzlicher Unterrichtsstunden.
  • Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren fungieren als Forschungs- und Wissenszentren im Zusammenhang mit EU-Themen. Sie sollten das Wissen und die Kompetenz hochrangiger Experten dahin gehend bündeln, Synergien zwischen den verschiedenen Disziplinen und Ressourcen im Bereich EU-Studien (wie oben beschrieben) zu schaffen sowie gemeinsame transnationale Aktivitäten zu erarbeiten, und gewährleisten zudem Offenheit gegenüber der Zivilgesellschaft. Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren tragen erheblich dazu bei, Studierende aus normalerweise nicht mit EU-Themen befassten Fakultäten sowie politische Entscheidungsträger, Beamte, Organisationen der Zivilgesellschaft und die breite Öffentlichkeit zu erreichen.

Begünstigte von Jean-Monnet-Aktionen (Module und Lehrstuhlinhaber sowie Teilnehmer von Spitzenforschungszentren) sind aufgefordert, Aktivitäten und Veranstaltungen zu organisieren, die Offenheit gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Beamten, der Zivilgesellschaft und der breiten Öffentlichkeit gewährleisten.

Welche kriterien müssen für die beantragung der Jean-Monnet-aktion „lehre und forschung“ erfüllt sein?

Förderkriterien

Die folgenden Förderkriterien gelten für Jean-Monnet-Module:

Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?)

 Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen)

  • Hochschuleinrichtungen sein
  • in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein

Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat und in einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen im Besitz eines gültigen ECHE-Zertifikats sein (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung). Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig.

Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.

Förderfähige Aktivitäten

Ein Jean-Monnet-Modul muss mindestens 40 Stunden Lehrtätigkeit pro akademisches Jahr im Bereich EU-Studien (wie vorstehend beschrieben) umfassen.

Zu dieser Lehrtätigkeit werden die Stunden gerechnet, die in Vorlesungen, Seminaren und Tutorien sowohl in unmittelbarem Kontakt mit den Studierenden verbracht werden als auch im Rahmen von Fernunterricht, jedoch umfassen sie nicht Einzelunterricht und/oder Beaufsichtigung. Bei Modulen sind Sommerkurse förderfähig.

Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten)

Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens).

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen).

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2024-MODULE

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 1. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Die folgenden Förderkriterien gelten für Jean-Monnet-Lehrstühle:

Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?)

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen)

  • eine Hochschuleinrichtung sein,
  • die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist.

Hochschuleinrichtungen, die in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.

Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig.

Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.

Förderfähige Aktivitäten

Ein Jean-Monnet-Lehrstuhl muss mindestens 90 Stunden Lehrtätigkeit pro akademisches Jahr im Bereich EU-Studien (wie im Programmleitfaden beschrieben) durch einen Lehrstuhlinhaber, der ein ständiges Mitglied des Personals der antragstellenden Einrichtung sein muss, an der antragstellenden Hochschuleinrichtung umfassen.

Zu dieser Lehrtätigkeit werden die Stunden gerechnet, die in Vorlesungen, Seminaren und Tutorien sowohl in unmittelbarem Kontakt mit den Studierenden verbracht werden als auch im Rahmen von Fernunterricht, jedoch umfassen sie nicht Einzelunterricht und/oder Beaufsichtigung. Sommerkurse sind nicht förderfähig.

Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten)

Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens).

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen).

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2024-CHAIR

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 1. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Die folgenden Förderkriterien gelten für Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren:

Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?)

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen)

  • eine Hochschuleinrichtung sein,
  • die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist.

Hochschuleinrichtungen, die in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziiertenDrittländern ansässig sind, müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. 

In jeder teilnehmenden Hochschuleinrichtung wird nur jeweils ein Jean-Monnet-Spitzenforschungszentrum unterstützt.

Es sind nur Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig.

Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.

Geografischer Ort  (Ort der Aktivitäten)

Die Aktivitäten müssen in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens).

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen).

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2024-COE

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 1. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Auswahlkriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Gewährungskriterien

Die folgenden Gewährungskriterien gelten für Jean-Monnet-Module:

Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktion:

  • betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben)
  • fördert den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien
  • vermittelt Kenntnisse und Einblicke, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in einer globalisierten Welt stärken können
  • beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, die das Wissen über EU-Themen in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreitet und die EU der Öffentlichkeit näherbringt

Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.

Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen:

  • Studierende im Fach EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben)
  • Studierende, die nicht zwangsläufig mit EU-Studien in Kontakt kommen (in anderen Bereichen als dem juristischen, wirtschaftlichen und politikwissenschaftlichen)
  • für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer, das Potenzial der EU im Bereich der Public Diplomacy zu verbessern.

Qualität der Projektkonzeption und-durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Projekts selbst und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Methode
  • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm
    • in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Phasen der Vorbereitung, Durchführung, Bewertung, Nachbereitung und Verbreitung dargestellt
    • lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen 
  • Überwachungs- und Bewertungsstrategie

Qualität der Partnerschaft und der Kooperations­vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Kompetenzniveau und Mehrwert des Teams:

  • Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der wichtigsten an den vorgeschlagenen Aktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals (im akademischen und gegebenenfalls im nichtakademischen Bereich) in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) und in Bezug auf das spezifische Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht

Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Erwartete Wirkung des Projekts durch einen anhaltenden Effekt

  •  für die Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt,
  •  für die Studierenden und Lernenden, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt, 
    • für verbesserte oder innovative Lehrpläne,
    • für bessere Möglichkeiten zur Gewinnung hervorragender Studierender,
    • für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern,
    • für die verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für Forschung und Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung,
    • für eine bessere Befähigung für Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen,
  •  für andere Organisationen und Personen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene daran beteiligt sind.

Verbreitung und Kommunikation:

  • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus: 
    • weitreichende Bekanntmachung,
    • Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen,
    • Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der Hochschulen,
    • Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit in neue politische Maßnahmen und verbesserte Praxis.
  • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum:
    • Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.),
    • Veranstaltungen.

Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten.

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Gewährungskriterien mindestens 15 Punkte erreichen.

Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Gewährungskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.

Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten.

Die folgenden Gewährungskriterien gelten für Jean-Monnet-Lehrstühle:

Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktion:

  • betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben)
  • fördert den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien
  • vermittelt Kenntnisse und Einblicke, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in einer globalisierten Welt stärken können
  • beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, die das Wissen über EU-Themen in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreitet und die EU der Öffentlichkeit näherbringt

Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.

Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen:

  • Studierende im Fach EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben)
  • Studierende, die nicht zwangsläufig mit EU-Studien in Kontakt kommen (in anderen Bereichen als dem juristischen, wirtschaftlichen und politikwissenschaftlichen),
  • für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer, das Potenzial der EU im Bereich der Public Diplomacy zu verbessern.

Qualität der Projektkonzeption und-durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Projekts selbst und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Methode.
  • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm 
    • in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Phasen der Vorbereitung, Durchführung, Bewertung, Nachbereitung und Verbreitung dargestellt,
    • lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen
  • Überwachungs- und Bewertungsstrategie

Qualität der Partnerschaft und der Kooperations­vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Ausgezeichnetes Profil und Fachwissen des Lehrstuhlinhabers in EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben)
  • Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse des Lehrstuhlinhabers und der wichtigsten an den vorgeschlagenen Projektaktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals sowohl in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben) als auch in Bezug auf die spezifischen Themen, auf die sich der Vorschlag bezieht.
  • Nachweis der Erfahrung in der Forschung zu EU-Themen.

Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Erwartete Wirkung des Projekts durch einen anhaltenden Effekt

  •  für die Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt,
  •  für die Studierenden und Lernenden, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt: 
    • für verbesserte oder innovative Lehrpläne,
    • für bessere Möglichkeiten zur Gewinnung hervorragender Studierender,
    • für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern,
    • für die verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für Forschung und Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung,
    • für eine bessere Befähigung für Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen,
  •  für andere Organisationen und Personen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene daran beteiligt sind.

Verbreitung und Kommunikation:

  • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus: 
    • weitreichende Bekanntmachung,
    • Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen,
    • Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der Hochschulen,
    • Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit in neue politische Maßnahmen und verbesserte Praxis.
  • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum:
    • Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.)
    • Veranstaltungen.

Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten.

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Gewährungskriterien mindestens 15 Punkte erreichen.

Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Gewährungskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.

Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten.

Die folgenden Gewährungskriterien gelten für Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren:

Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Inwieweit entspricht der Vorschlag den Zielen der Jean-Monnet-Aktivitäten:

  • betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben)
  • fördert den Dialog zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich der politischen Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien
  • vermittelt Kenntnisse und Einblicke, die einen Beitrag zur Politikgestaltung in der EU leisten und die Rolle der EU in einer globalisierten Welt stärken können
  • beinhaltet eine aktive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, die das Wissen über EU-Themen in der Gesellschaft allgemein (jenseits von Wissenschaft und Fachpublikum) verbreitet und die EU der Öffentlichkeit näherbringt

Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.

Inwieweit erreicht der Vorschlag mehr Zielgruppen:

  • Begünstigte mit dem Fachwissen des vorgeschlagenen Zentrums,
  • Einbeziehung von Fakultäten/Abteilungen, die keine EU-spezifischen Studien betreiben,
  • für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer, das Potenzial der EU im Bereich der Public Diplomacy zu verbessern.

Qualität der Projektkonzeption und-durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Projekts selbst und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Methode.
  • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm 
    • in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt,
    • lässt es Übereinstimmung mit den Projektzielen und -aktivitäten erkennen
  • inwieweit entsprechen die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen
  • Überwachungs- und Bewertungsstrategie

Qualität der Partnerschaft und der Kooperations­vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Qualität und Mehrwert der Teilnehmer im Zentrum.
  • Relevanz und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der wichtigsten an den vorgeschlagenen Projektaktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals sowohl in Bezug auf EU-Studien als auch in Bezug auf das spezifische Thema, auf das sich der Vorschlag bezieht.
  • Kooperationsvereinbarungen innerhalb der Hochschuleinrichtung und Verteilung der Funktionen.
  • Engagement der Einrichtung für die Entwicklung und Aufrechterhaltung des Zentrums.

Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Erwartete Wirkung des Projekts durch einen anhaltenden Effekt

  •  für die Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt,
  •  für die Fakultäten/Abteilungen, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt, 
    • für verbesserte oder innovative Inhalte, Entwicklung neuer Blickwinkel für spezifische Forschung,
    • für bessere Möglichkeiten zur Gewinnung hervorragender Studierender und Wissenschaftler,
    • für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen Ländern und verstärkte Fähigkeit, mit diesen in Kontakt zu treten,
    • für die verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln für Forschung und Lehre im Zusammenhang mit EU-Themen innerhalb der jeweiligen Einrichtung,
    • für eine bessere Befähigung für Lehr- und Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen,
  •  für andere Organisationen und Personen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer Ebene daran beteiligt sind.

Verbreitung und Kommunikation:

  • Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus: 
    • weitreichende Bekanntmachung,
    • Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen,
    • Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der Hochschulen,
    • Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit in neue politische Maßnahmen und verbesserte Praxis.

Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum:

  • Medienpräsenz (einschließlich sozialer Medien, Veröffentlichungen usw.),
  • Veranstaltungen.

Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten.

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Gewährungskriterien mindestens 15 Punkte erreichen.

Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Gewährungskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.

Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten.

Geografische zielgebiete

Die Instrumente für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU tragen zu dieser Aktion bei. Das zur Verfügung stehende Budget wird zwischen unterschiedlichen Regionen aufgeteilt, wobei das Budget jedes Envelopes unterschiedlich ist. Weiterführende Informationen zu den verfügbaren Budgets der Envelopes werden auf dem Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) veröffentlicht.

Erwartete wirkung

Was die unmittelbar an den Aktionen beteiligten Teilnehmenden betrifft, so werden die Jean-Monnet-Aktionen „Lehre und Forschung“ sowohl für Studierende als auch für Forscher/Hochschullehrkräfte einen positiven und anhaltenden Effekt haben, der anhand von quantitativen und qualitativen Indikatoren zu messen ist.

Quantitative indikatoren

  • Zahl der Hochschuleinrichtungen, die die EU-Dimension in den von ihnen abgedeckten Fachgebieten verstärken
  • Zahl von EU-Themen, die in der Lehre und Forschung von Fakultäten/Abteilungen eingeführt werden, in denen der EU-Blickwinkel in der Regel nicht betrachtet wird – über die Fächer hinaus, die in der Regel für ihren EU-Bezug bekannt sind
  • Zahl der Studierenden, die im Rahmen der Jean-Monnet-Aktionen erreicht werden
  • Anzahl der neuen Lehrstuhlinhaber
  • Anzahl der Veröffentlichungen zu EU-Themen
  • Anzahl der Strategiepapiere zur Unterstützung der politischen Entscheidungsträger zu EU-bezogenen Themen
  • Anzahl der Jean-Monnet-Projekte in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern
  • Verfügbarkeit von Foren und Plattformen, die darauf abzielen, die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen akademischen und nichtakademischen Akteuren zu verbessern
  • mehr Möglichkeiten für junge Forscher eröffnen, um ihre beruflichen Kompetenzen zu verbessern und ihre Karriere anzukurbeln

Qualitative indikatoren

  • Vertiefung des Wissens über die EU-spezifische Politik
  • Ausmaß, in dem Hochschuleinrichtungen mit der Gesellschaft im weiteren Sinne und der nichtakademischen Welt zu EU-Themen zusammenarbeiten
  • Stärkere Sensibilisierung für EU-bezogene Themen in der nichtakademischen Welt 
  • Bessere Verbreitung der Ergebnisse von Jean-Monnet-Projekten in der Gesellschaft, unter anderem bei politischen Entscheidungsträgern

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge:

  • Jean-Monnet-Module: 35 000 EUR
  • Jean-Monnet-Lehrstühle: 60 000 EUR
  • Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren: 100 000 EUR

Die Pauschalbeiträge decken Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung, Übersetzung) ab.

Jean-Monnet-Module und -Lehrstühle

Die Antragsteller müssen im Antrag den vorab festgelegten einmaligen Pauschalbeitrag entsprechend den nachstehenden Tabellen beantragen. In den nachstehenden Tabellen wird der Gesamtpauschalbetrag pro Land angegeben, der der Gesamtzahl der Unterrichtsstunden entspricht.

a.1) Für Jean-Monnet-Module für EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer

Land/
Unterrichts­stunden während des Dreijahres­zeitraums (mindestens 40h/Jahr)

Bulgarien, Rumänien, Nord­mazedonien, Liechten­stein, Serbien

Türkei, Kroatien, Lettland

Ungarn, Polen, Litauen, Tschechien, Estland, Slowakei

Portugal, Griechen­land, Slowenien, Malta

Zypern, Island, Spanien, Italien

Irland, Frank­reich, Finnland

Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Norwegen

120-150

13 500 EUR

16 000 EUR

18 000 EUR

23,000 EUR

26 000 EUR

31 000 EUR

33,000 EUR

151-180

17 000 EUR

19 500 EUR

22 000 EUR

27 000 EUR

32 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

181-210

19 500 EUR

23 000 EUR

26 000 EUR

32 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

211-240

22 500 EUR

26 500 EUR

30 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

241-270

25 500 EUR

30 000 EUR

34 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

271-300

28 500 EUR

33 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

301-330

31 500 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

331-360

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

a.2) Jean-Monnet-Module für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer

Land/Unterrichts­stunden während des Dreijahres­zeitraums (mindestens 40h/Jahr)

Chile, St. Kitts und Nevis, Mexiko, Libyen, Antigua und Barbuda, Barbados, andere Länder

Bahrain, Trinidad und Tobago

Saudi-Arabien, Seychellen, Äquatorial­guinea, Oman, Israel

Republik Korea, Neuseeland

Japan, Vereinigtes Königreich

Australien, Brunei, Kanada, Hongkong, Kuwait, Katar, Singapur, Schweiz, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika

120-150

13 500 EUR

18 000 EUR

 23 000 EUR

26 000 EUR

31 000 EUR

 33 000 EUR

151-180

 16 500 EUR

22 000 EUR

27 000 EUR

32 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

181-210

  19 500 EUR

26 000 EUR

32,000 EUR

35 000 EUR

  35 000 EUR

35 000 EUR

211-240

  22 500 EUR

30 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

241-270

 25 500 EUR

34 000 EUR

 35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

271-300

 28 500 EUR

 35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

301-330

31 500 EUR

 35 000 EUR

 35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

331-360

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

35 000 EUR

Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist.

b.1) Jean-Monnet-Lehrstühle für EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer

Land/
Unterrichts­stunden während des Dreijahres­zeitraums (mindestens 90 h/Jahr)

Bulgarien, Rumänien, Nord­mazedonien, Liechten­stein, Serbien

Türkei, Kroatien, Lettland

Ungarn, Polen, Litauen, Tschechien, Estland, Slowakei

Portugal, Griechen­land, Slowenien, Malta

Zypern, Island, Spanien, Italien

Irland, Frank­reich, Finnland

Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Norwegen

270-300

21 500 EUR

22 500 EUR

30 000 EUR

  37 000 EUR

44 000 EUR

51 000 EUR

55 500 EUR

301-330

24 000 EUR

25 000 EUR

33 500 EUR

 40 500 EUR

48 500 EUR

55 000 EUR

60 000 EUR

331-360

26 000 EUR

27 000 EUR

37 000 EUR

 44 000 EUR

53 000 EUR

59 000 EUR

60 000 EUR

361-390

28 000 EUR

29 000 EUR

40 500 EUR

47 500 EUR

57 500 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

391-420

30 000 EUR

31 000 EUR

44 000 EUR

51 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

421-450

32 500 EUR

33 500 EUR

47 500 EUR

54 500 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

451-480

35 000 EUR

36 000 EUR

51 000 EUR

58 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

481-510

37 500 EUR

38 500 EUR

54 500 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

511-540

40 000 EUR

41 000 EUR

58 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

541-570

 42 500 EUR

43 500 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

571-600

45 000 EUR

46 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

601-630

47 500 EUR

48 500 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

631-660

50 000 EUR

51 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

661-690

52 500 EUR

53 500 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

691-720

55 000 EUR

56 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

721-750

57 500 EUR

58 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

>750

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

60 000 EUR

b.2) Jean-Monnet-Lehrstuhl für nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer

Land/
Unterrichts­stunden während des Dreijahres­zeitraums (mindestens 90 h/Jahr)

Chile, St. Kitts und Nevis, Mexiko, Libyen, Antigua und Barbuda, Barbados, andere Länder

Bahrain, Trinidad und Tobago

Saudi-Arabien, Seychellen, Äquatorial­guinea, Oman, Israel

Republik Korea, Neuseeland

Japan, Vereinigtes Königreich

Australien, Brunei, Kanada, Hongkong, Kuwait, Katar, Singapur, Schweiz, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika

270-300

25,000

29,000

37,000

44,000

51,000

55,500

301-330

27,500

32,500

40,500

48,500

55,000

60,000

331-360

30,000

36,000

44,000

53,000

59,000

60,000

361-390

32,500

39,500

47,500

57,500

60,000

60,000

391-420

35,000

41,000

51,000

60,000

60,000

60,000

421-450

37,000

46,500

54,500

60,000

60,000

60,000

451-480

39,000

50,000

58,000

60,000

60,000

60,000

481-510

41,000

53,500

60,000

60,000

60,000

60,000

511-540

43,500

57,000

60,000

60,000

60,000

 60,000

541-570

46,000

60,000

60,000

60,000

60,000

60,000

571-600

48,500

60,000

60,000

60,000

60,000

60,000

601-630

51,000

60,000

60,000

60,000

60,000

60,000

631-660

53,500

60,000

60,000

60,000

 60,000

60,000

661-690

56,000

60,000

60,000

60,000

60,000

60,000

691-720

58,000

60,000

60,000

60,000

60,000

60,000

721-750

60,000

60,000

60,000

60,000

 60,000

60,000

>750

60,000

60,000

 60,000

60,000

60,000

60,000

Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist.

c) Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest.

Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 100 000 EUR.

Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt?

Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen:

  • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.).
  • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten.
  • Die Antragsteller müssen in ihrem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vornehmen, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket ersichtlich ist.
  • Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen.

Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion.

Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt.

Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig.

Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige1  gewährt.

Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.

Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist.

 

 

 

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