Erasmus+ hilft bei der Organisation des Austauschs von Studierenden und Doktoranden.
Ein Austausch ist möglich
- zwischen Erasmus+-Programmländern
- von und nach Partnerländern.
Warum im Ausland studieren?
- Sie verbessern Ihre Kommunikationsfähigkeit, Ihre Sprachkenntnisse und Ihre interkulturellen Kompetenzen
- Sie erwerben soziale Kompetenzen, die von Arbeitgebern sehr geschätzt werden
- Sie können den Studienaufenthalt auch mit einem Praktikum im Ausland verbinden und so Berufserfahrung sammeln
Kurzerklärung
Bewerbung
Für einen Erasmus+-Studienaufenthalt im Ausland gibt es kein zentrales Bewerbungsformular.
Wenden Sie sich das Auslandsamt oder das Erasmus+-Büro Ihrer Hochschuleinrichtung, um sich zu bewerben.
Ihre entsendende Hochschuleinrichtung ist verpflichtet, die Auswahl nach fairen und transparenten Kriterien zu treffen.
Wer kann sich bewerben?
- Studierende in Kurzstudiengängen sowie Bachelor- und Master-Studierende
- Doktorandinnen und Doktoranden
Voraussetzungen
- Sie müssen an einer Hochschuleinrichtung eingeschrieben sein, die am Programm Erasmus+ teilnimmt (Liste dieser Einrichtungen herunterladen).
- Sie müssen für ein Studium eingeschrieben sein, das zu einem anerkannten Hochschulabschluss bzw. einer anerkannten Qualifikation auf tertiärer Ebene führt.
Ihr Studienaufenthalt im Ausland muss
- für Ihr Studienziel und Ihre persönliche Entwicklung relevant sein
- Bestandteil Ihres Studienprogramms sein
Dauer
- Langfristige Mobilität: mindestens 2 Monate, höchstens 12 Monate im Ausland (einschließlich gemischter Mobilität mit virtueller Komponente)
- Kurzfristige Mobilität: 5 bis 30 Tage im Ausland (es muss sich um gemischte Mobilitätsaktivitäten handeln)
- Maximale Gesamtdauer: 12 Monate innerhalb eines Studienzyklus. Sofern diese Obergrenze nicht überschritten wird, können Sie auch mehrere Auslandsaufenthalte absolvieren.
Bitte beachten: Eine kurzfristige Mobilität ohne virtuelle Komponente ist nur für Doktorand*innen möglich.
Bei Studiengängen, die aus einem einzigen langen Zyklus bestehen, beispielsweise Medizin oder Architektur, können Sie bis zu 24 Monate mit Erasmus+ ins Ausland gehen.
„Zyklus“ bezieht sich auf das im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) festgelegte Studienniveau.
Kosten und finanzielle Unterstützung
Die entsendenden bzw. aufnehmenden Einrichtungen beantragen Finanzhilfen im Namen ihrer Studierenden und schließen Finanzhilfevereinbarungen.
Wenn Sie für ein Stipendium ausgewählt wurden, unterzeichnen Sie mit Ihren Einrichtungen eine Vereinbarung als Teilnehmer*in.
Das Stipendium dient als Beitrag zu Ihren Reise- und Aufenthaltskosten.
Die Höhe des Stipendiums ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, z. B.
- Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten zwischen Ihrem Land und dem Zielland
- Anzahl der Studierenden, die ein Stipendium beantragen
- Entfernung zwischen den Ländern und Verfügbarkeit anderer Finanzhilfen
Als Erasmus+-Studierende*r sind Sie von den Gebühren für Unterricht, Anmeldung, Prüfungen und Zugang zu den Laboratorien und Bibliotheken der aufnehmenden Einrichtung befreit. Möglicherweise wird jedoch ein geringer Betrag für Versicherung und Mitgliedschaft bei der Studierendenvereinigung verlangt.
Zusätzliche Unterstützung
Studierende, die für ein Praktikum ins Ausland gehen, sowie Studierende mit geringeren Chancen oder aus Regionen in äußerster Randlage erhalten zusätzliche Unterstützung.
Sie könnten außerdem für eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch Ihre Einrichtung, Ihr Land oder aus anderen Quellen infrage kommen.
Infos dazu finden Sie im Europäischen Finanzierungsleitfaden oder auf den Studienportalen.
Studierende mit körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Informieren Sie sich bei der Erasmus+-Koordinierungsstelle Ihrer entsendenden Einrichtung, ob Sie zusätzliche Mittel beantragen können.
Mehr über Inklusionsunterstützung
Erlernen von Fremdsprachen
Die Online-Sprachunterstützung von Erasmus+ kann Ihnen dabei helfen, die in Ihrem Studiengang verwendete Sprache zu lernen.
Anerkennung Ihrer Studienleistungen
Vor Ihrem Studienaufenthalt im Ausland unterzeichnen Sie, die entsendende und die aufnehmende Hochschuleinrichtung eine Lernvereinbarung.
Diese Vereinbarung
- regelt die Anerkennung ihrer Studienaktivitäten im Ausland
- stellt sicher, dass sich alle Beteiligten über die notwendigen Vorbereitungen im Klaren sind
- legt die Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien fest
Außerdem erhalten Sie die Erasmus+-Studierendencharta, in der Ihre Rechte und Pflichten dargelegt sind.
Nach Ihrem Studienaufenthalt im Ausland
- übermittelt Ihre aufnehmende Hochschuleinrichtung Ihnen und der entsendenden Einrichtung einen Leistungsnachweis, in dem die von Ihnen absolvierten Lehrveranstaltungen und die erzielten Ergebnisse bescheinigt werden
- muss die entsendende Einrichtung Ihre Leistungspunkte (ECTS-Credits oder gleichwertiges System) anerkennen und sie ohne weitere Auflagen für Ihren Abschluss anrechnen
- sollte Ihre Mobilitätsphase im Diplomzusatz eingetragen werden (je nachdem, wo Ihre Einrichtung ihren Sitz hat)
Anforderungen für die teilnehmenden Hochschuleinrichtungen
Die entsendende und die aufnehmende Hochschuleinrichtung müssen eine interinstitutionelle Vereinbarung abgeschlossen haben.
Außerdem müssen beide Einrichtungen über die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verfügen (wenn sie ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland haben). Einrichtungen mit Sitz in nicht mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern verpflichten sich mit der Unterzeichnung der interinstitutionellen Vereinbarung zur Einhaltung der in der Charta festgelegten Grundsätze.