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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport

Studierende und Personal mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Mit der Unterzeichnung der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verpflichten sich Hochschuleinrichtungen, einen gleichberechtigten Zugang und Chancengleichheit für alle Teilnehmer/innen zu gewährleisten. Daher können Studierende und Personal mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Unterstützungsleistungen nutzen, die die aufnehmende Organisation ihren einheimischen Studierenden und Angehörigen des Personals anbietet.

Zielgruppe

Damit Personen, die wegen einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung nicht an Erasmus+ teilnehmen könnten, die Vorteile der europäischen Mobilitätsvereinbarungen umfassend nutzen können, achtet Erasmus+ besonders auf Orientierungshilfen, Empfang, physische Zugänglichkeit, pädagogische und technische Hilfsdienste sowie auf die Finanzierung zusätzlicher Kosten.

Mehrere Studierende an Hochschuleinrichtungen und zur Förderung des Erasmus+-Programms ausgewählte Personalbotschafter/innen sind Menschen mit Behinderungen. Jessica aus Irland erklärt ihre Entschlossenheit zur Teilnahme an Erasmus+ mit folgenden Worten:

„Ich habe beschlossen, mitzumachen. Aufgeben kommt für mich nicht in Frage, und dieser Herausforderung wollte ich mich stellen. Ich lasse mich von meiner Behinderung nicht unterkriegen, ich glaube sogar, sie hat mich zusätzlich motiviert, das Beste aus meinem Erasmus-Auslandsaufenthalt zu machen!”

Zuschussmöglichkeiten

Über die Inklusionsunterstützung sind im Rahmen von Erasmus+ zusätzliche Fördermittel für Teilnehmer/innen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen verfügbar. Zum Ausgleich zusätzlicher Ausgaben aufgrund besonderer Schwierigkeiten (z. B. entsprechende Unterbringung, Unterstützung bei der Reise, medizinische Versorgung, Hilfsmittel, Anpassung von Lehrmaterial, Begleitperson) können die Erasmus+-Finanzhilfen höher ausfallen als die regulären Zuschüsse für Studierende, Praktikantinnen/Praktikanten oder Mitarbeiter/innen. Bei dieser zusätzlichen Unterstützung handelt es sich um einen auf den tatsächlichen Kosten basierenden Beitrag.

Die Hochschuleinrichtungen sollten auf ihren Websites erläutern, wie Studierende und Mitarbeiter/innen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen diese zusätzliche Förderung beantragen können.

Zusätzliche Finanzmittel für Studierende und Personal mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen können auch aus anderen Quellen auf lokaler, regionaler und/oder nationaler Ebene bereitgestellt werden.

Antragstellung

Im Zuge der Vorbereitung der Erasmus+-Mobilitätsphase sollten Teilnehmer/innen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen ihre Bedürfnisse und Zusatzkosten angeben, um mithilfe ihrer entsendenden Hochschuleinrichtung den Zuschuss im Rahmen der Erasmus+-Inklusionsunterstützung zu beantragen.

Erkundigen Sie sich beim Erasmus+-Koordinator Ihrer entsendenden Hochschuleinrichtung nach dem Antragsverfahren (Antragsfrist, Quelle und Adressat des Antragsformulars usw.).

Die Hochschuleinrichtung und/oder die Nationale Agentur wird Ihren Antrag prüfen und die Höhe der zusätzlichen Finanzhilfe festlegen.

Weitere Informationen

Sofern Sie Ihre Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung angegeben haben, sollte in der Regel Ihre entsendende Hochschuleinrichtung sicherstellen, dass die aufnehmende Einrichtung die nötigen Vorkehrungen trifft, um Ihren Bedürfnissen Rechnung zu tragen.

Um vor Antritt Ihrer Reise weitere Auskünfte zur Art der im aufnehmenden Institut zur Verfügung stehenden Einrichtungen einzuholen, können Sie sich direkt an die für diese Fragen zuständige Person bei Ihrer zukünftigen aufnehmenden Hochschuleinrichtung wenden. Das Auslandsamt Ihrer Heimathochschule müsste in der Lage sein, Ihnen dabei zu helfen.

Im Interesse eines besseren Überblicks über die von den einzelnen Einrichtungen angebotenen Dienste können die Hochschuleinrichtungen in den interinstitutionellen Vereinbarungen mit ihren Partnereinrichtungen angeben, ob sie über die nötige Infrastruktur zur Aufnahme von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen verfügen und welche Art von Unterstützung sie den Studierenden anbieten.

Nützliche Informationen dazu finden Sie auf der Website Inklusive Mobilität.

Sie können auch bei Ihrer nationalen Agentur weitere Auskünfte zu bestimmten Fragen einholen, die für Sie bei der Planung Ihres Auslandsaufenthalts von Bedeutung sind.

Nützliche Links und Kontaktadressen erhalten Sie bei der Europäischen Agentur für besondere Bedürfnisse und inklusive Bildung. Auf ihren Internetseiten finden sich länderspezifische Informationen (EU/EWR) für Studierende mit besonderen Bedürfnissen.