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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport

Interinstitutionelle Vereinbarungen

Interinstitutionelle Vereinbarungen können zwischen zwei oder mehr Hochschuleinrichtungen unterzeichnet werden. Mit der Unterzeichnung einer interinstitutionellen Vereinbarung kommen die beteiligten Einrichtungen überein, für den Austausch von Studierenden und/oder Personal im Rahmen von Erasmus+ zusammenzuarbeiten.

Sie verpflichten sich zur Einhaltung der Qualitätsanforderungen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung in Bezug auf alle Aspekte der Organisation und Verwaltung der Mobilität. Ferner einigen sie sich auf eine Reihe von quantitativen Mobilitätszielen, Bedingungen für die Zusammenarbeit und qualitativen Maßnahmen, um hochwertige Mobilität und größtmögliche Wirkung zu gewährleisten.

Hochschuleinrichtungen müssen vor Beginn der Mobilitätsaktivität eine interinstitutionelle Vereinbarung unterzeichnen.

Quick explainer for the terms below

Anforderungen

Innereuropäische Mobilität

Dies bedeutet Mobilität zwischen Hochschuleinrichtungen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern.

Beide/alle Einrichtungen müssen über die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verfügen.

Internationale Mobilität (weltweit)

Dies bedeutet Mobilität zwischen Hochschuleinrichtungen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern und nicht mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern.

  • Hochschuleinrichtungen in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern müssen über die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verfügen.
  • Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern müssen den in der Charta verankerten Grundsätzen im Rahmen einer interinstitutionellen Vereinbarung zustimmen.

Digitalisierung von Vereinbarungen

Im Rahmen der Initiative für einen Europäischen Studierendenausweis und der Bemühungen, einfachere und umweltfreundliche Verfahren bei Erasmus+ zu fördern, gehen die interinstitutionellen Vereinbarungen (IIV) von der Papierform zum digitalen Format über. Die digitalen IIV werden schrittweise eingeführt, beginnend mit jenen für bilaterale innereuropäische Mobilität. Hier finden Sie einen umfassenden Leitfaden für digitale interinstitutionelle Erasmus+-Vereinbarungen.

Für Fälle, in denen die digitale Verwaltung von IIV noch nicht möglich ist, werden nachstehend editierbare Vorlagen bereitgestellt.

Hilfe bei Vereinbarungen

Studierende, die mehr über die von ihrer Hochschuleinrichtung unterzeichneten interinstitutionellen Vereinbarungen erfahren möchten, können sich an das International Office ihrer Heimateinrichtung oder an andere einschlägige Dienststellen wenden.

Hochschuleinrichtungen, die Fragen zu Verfahren im Zusammenhang mit interinstitutionellen Vereinbarungen haben, können die nationale Erasmus+-Agentur ihres Landes kontaktieren.

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