Über die Charta
Die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) bildet den allgemeinen Qualitätsrahmen für Kooperationsaktivitäten von Hochschuleinrichtungen auf europäischer und internationaler Ebene im Rahmen von Erasmus+.
Alle in einem Programmland ansässigen Hochschuleinrichtungen, die sich an der Lernmobilität von Einzelpersonen und/oder an Kooperationen zur Förderung von Innovationen und bewährten Verfahren im Rahmen von Erasmus+ beteiligen möchten, müssen über eine Erasmus-Hochschulcharta (ECHE) verfügen.
Hochschuleinrichtungen in Partnerländern benötigen keine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung. Hier wird der Qualitätsrahmen durch interinstitutionelle Vereinbarungen geschaffen.
Wie erfolgt die ECHE-Zuerkennung?
Die Zuerkennung einer Erasmus-Hochschulcharta erfolgt im Rahmen einer jährlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.
Aktuelle Liste mit Hochschuleinrichtungen, die über eine Erasmus-Hochschulcharta (ECHE) verfügen
Die Charta wird für die gesamte Laufzeit des Erasmus+-Programms bis 2027 verliehen, wobei die Laufzeit für jene Projekte verlängert wird, die im letzten Programmjahr anlaufen und bis zu drei Jahre (d. h. bis 2030) dauern können.
Was beinhaltet die Charta?
Die Grundsätze der Erasmus-Hochschulcharta wurden an die Neuerungen des Erasmus+-Programms 2021-2027 – wie Digitalisierung, Inklusion und Nachhaltigkeit – angepasst.
Die wichtigsten Ergänzungen der neuen Charta sind: Bereitschaft, durch Integrationsstrategien unterrepräsentierte Mobilitätsgruppen anzusprechen, Gewährleistung von Nachhaltigkeit bei Erasmus +-Aktivitäten, Digitalisierung durch die Initiative „Europäischer Studierendenausweis“ und die mobile Erasmus +-App sowie Verpflichtung zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements mobiler Studierender.
Darüber hinaus sind die Hochschuleinrichtungen dazu aufgefordert, die Anforderungen der Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung zu erfüllen. So kann eine reibungslose automatische Anerkennung von im Ausland erbrachten Lernzeiten ohne Zusatzarbeit oder -prüfung gewährleistet werden.
Die neuen Charta-Grundsätze wurden gemeinsam mit der ECHE-Arbeitsgruppe erarbeitet, die sich aus Vertretern der nationalen Erasmus+-Agenturen, Hochschulexperten und Studierendenorganisationen zusammensetzt.
Hinweise, wie Ihre Einrichtung die Einhaltung der ECHE-Grundsätze gewährleisten kann, finden Sie in unseren ECHE-Leitlinien und im ECHE-Überwachungsleitfaden.
Selbstbewertung
Leiter/innen von Hochschuleinrichtungen oder Erasmus+-Koordinator(inn)en können das ECHE-Selbstbewerbungstool für die Verbesserung der Leistung ihrer Einrichtung einsetzen. Mit der Selbstbewertung können Sie überprüfen, wie gut Ihre Einrichtung die Charta umsetzt.
Derzeit wird an einer neuen, an das Programm 2021-2027 angepassten Version des Tools gearbeitet, das auf dieser Seite abrufbar sein wird.
Related funding opportunities
ERASMUS-EDU-2022-ECHE-CERT-FP