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Jean-Monnet-schulungen für lehrkräfte

Hochschuleinrichtungen oder Institute/Zentren für Lehrkräftebildung organisieren im Rahmen dieser Aktion Aktivitäten, die Lehrkräfte an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen in die Lage versetzen, neue Kompetenzen zu entwickeln und EU-Themen zu unterrichten und zu erörtern, und befähigen sie so durch ein besseres Verständnis der EU und ihrer Funktionsweise.

Bildungseinrichtungen für Lehrkräfte (sowohl für die Erstausbildung als auch für die fortlaufende berufliche Weiterbildung) bauen die internen Kenntnisse und Kompetenzen der Lehrkräfte in Bezug auf die Vermittlung von EU-Themen aus und rüsten sie so besser dafür, EU-Inhalte in ihre Aktivitäten zu integrieren.

Durch Weiterbildungsaktivitäten für Lehrkräfte wird das Bildungspersonal an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) unterstützt.

Ziele der aktion

Die Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte zielen darauf ab, Schulen und Berufsbildungsanbieter bei der Planung, Organisation und Bereitstellung von EU-Inhalten in ihren schulischen und außerschulischen Aktivitäten zu unterstützen. Die Hauptziele bestehen in:

  • der Möglichkeit für Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4), Wissen über die EU bei ihrem Lehrpersonal aufzubauen Dem Angebot strukturierter Ausbildungsvorschläge zu EU-Themen für Schulen und Berufsbildungsanbieter und der Bereitstellung von Inhalten und Methoden für Lehrkräfte, die auf verschiedenen Stufen unterrichten und einen unterschiedlichen Hintergrund sowie unterschiedliche Erfahrung aufweisen der Durchführung spezifischer Einzel- oder Gruppenschulungen (modular, aufenthaltsgebunden, gemischt oder online) für Lehrkräfte, die an der EU interessiert sind und bereit sind, EU-Themen in ihre tägliche Arbeit zu integrieren der Bestärkung von Lehrkräften darin, den EU-Blinkwinkel in ihre tägliche Arbeit zu integrieren

Einrichtung eines projekts

Lehrkräfte, die in neuen und innovativen Methoden der Vermittlung von EU-Inhalten für Lernende ausgebildet wurden sind, tragen dazu bei, Fakten und Kenntnisse zur Europäischen Union in schulische und außerschulische Aktivitäten zu integrieren.

Ein Institut/Zentrum für Lehrkräftebildung ist eine Einrichtung, die als eine ihrer Haupttätigkeiten die Ausbildung von Lehrkräften anbietet.

Die Aktivitäten im Rahmen der Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte sollten die Vorbereitung und Durchführung von Schulungen für Lehrkräfte umfassen. Diese Aktivitäten können in Form von gezielten Kursen und Modulen, einschließlich Fernunterricht (MOOC und/oder gemischte Aktivitäten) erfolgen. Die Schulungen für Lehrkräfte sollten formal sein und durch ein Zertifikat bescheinigt werden.

Zudem sollten die vorgeschlagenen Aktivitäten Unterstützung für die Teilnehmer beinhalten (z. B. Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten, Bereitstellung von Handbüchern und anderen speziellen Hilfsmitteln, Befreiung von Gebühren).

Jean-Monnet-„Schulungen für Lehrkräfte“ können eine der folgenden Formen annehmen:

  • Schulung zu Lehrmethoden im Hinblick auf die Behandlung von EU-Fragen
  • Schulung zu EU-Fragen
  • Lernerfahrungen zu EU-Themen, die bereits bestehende Kurse ergänzen (kollaboratives Lernen von Klassen, Co-Teaching)
  • Seminare, Sommer- und Intensivkurse, andere Arten von EU-Erfahrungen unter Einbeziehung anderer Interessenträger

Dies kann wie folgt erreicht werden:

  • Bereitstellung von Ad-hoc-Leitlinien für die Auswahl der Schulung
  • Präsenzschulung, Online-Schulung und/oder gemischtes Format

Welche kriterien müssen für die beantragung der Jean-Monnet-schulungen für lehrkräfte erfüllt sein?

Förderkriterien

Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?)

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen)

  • Hochschuleinrichtungen sein, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) anbieten und im Besitz einer gültigen Erasmus Charta für die Hochschulbildung sind, oder
  • Institute/Zentren/Agenturen für Lehrkräftebildung sein, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1–4) anbieten.

Antragsteller müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein.

Nur Anträge eines einzigen Antragstellers sind zulässig.

Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten)

Die Vorschläge müssen sich auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe Teil A dieses Leitfadens).

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen).

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-JMO-2024-OFET-TT

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 1. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Auswahlkriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Gewährungskriterien

Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

Im Vorschlag muss die Relevanz für die Ziele dieser Aktion nachgewiesen werden; diese wird u. a. dadurch beurteilt, inwieweit das Projekt folgende Kriterien erfüllt:

  • betrifft EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben)
  • versetzt Lehrkräfte an Schulen in die Lage, neue Kompetenzen zu entwickeln
  • bewirkt ein besseres Verständnis der EU und ihrer Funktionsweise
  • befähigt Lehrkräfte, EU-Inhalte in ihre Aktivitäten zu integrieren.

Inwieweit ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.

  • Inwieweit erreicht der Vorschlag die wichtigsten Zielgruppen:
    • Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4)
    • Lehrkräfte

Qualität der Projektkonzeption und-durchführung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Methodik: Qualität, Neuheit und Durchführbarkeit des Vorschlags selbst und Realisierbarkeit der ihm zugrunde liegenden Methode 
  • Inwieweit ist das Arbeitsprogramm
    • in einer klaren, vollständigen und kohärenten Weise und unter gebührender Berücksichtigung einer angemessenen Planung der Vorbereitungs-, Durchführungs-, Bewertungs-, Nachbereitungs- und Verbreitungsphase dargestellt
    • so geartet, dass es Übereinstimmung mit den Zielen und Aktivitäten des Vorschlags erkennen lässt
    • mit einer Unterstützung für die Teilnehmenden ausgestattet (z. B. Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten, Bereitstellung von Handbüchern und anderen speziellen Hilfsmitteln, Befreiung von Gebühren)
  • inwieweit entsprechen die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen
  • Überwachungs- und Bewertungsstrategie

Qualität der Partnerschaft und der Kooperations­vereinbarungen (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Kompetenzniveau und Mehrwert des Teams:
  • Angemessenheit und Komplementarität des Profils und der Fachkenntnisse der wichtigsten an den vorgeschlagenen Aktivitäten beteiligten Angehörigen des Personals (im akademischen und gegebenenfalls im nichtakademischen Bereich): 
    • in Bezug auf EU-Studien (wie im einleitenden Absatz beschrieben)
    • in Bezug auf die spezifischen Themen, auf die sich der Vorschlag bezieht

Wirkung (Höchstpunktzahl 25 Punkte)

  • Erwartete Wirkung der Lehrkräfteschulung und anhaltender Effekt:
    • für Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4):
    • für eine bessere Befähigung für Lehrtätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Themen
    • für verbesserte oder innovative Inhalte, Entwicklung neuer Blickwinkel zur Aufnahme von EU-Themen in die Lehrpläne
    • für die Einrichtung, die die Aktivitäten organisiert
    • für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern und verstärkte Fähigkeit, mit diesen in Kontakt zu treten
    • für die Anzahl und das Niveau der vorgeschlagenen Schulungen und die potenzielle Anzahl der Begünstigten
    • verstärkte Zuteilung von Finanzmitteln zur verstärkten Bereitstellung gezielterer Schulungsaktivitäten innerhalb der Einrichtung
  • für Lehrkräfte, denen die Jean-Monnet-Aktion zugutekommt:
    • Stärkung der Kompetenzen der Lehrkräfte in Bezug auf die Vermittlung von EU-Inhalten im Rahmen ihrer Aktivitäten
  • Verbreitung und Kommunikation:
    • Eignung und Qualität von Aktionen zur Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten innerhalb der Einrichtung, die die Jean-Monnet-Aktion durchführt, und darüber hinaus,
    • Sensibilisierung für die Projekte und Ergebnisse, Verbesserung der Sichtbarkeit der Teilnehmer und Organisationen,
    • Kontaktaufnahme mit Gruppen außerhalb der direkten Zielgruppe,
    • Inwieweit erreichen die zur Verbreitung vorgesehenen Instrumente das Zielpublikum.
  • Nachhaltigkeit und Fortsetzung: Der Vorschlag enthält geeignete Maßnahmen und Ressourcen, die gewährleisten, dass die erzielten Ergebnisse und Vorteile über die Laufzeit des Projekts hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten.

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 70 Punkte erreichen. Außerdem müssen sie in jeder der Kategorien der oben genannten Gewährungskriterien mindestens 15 Punkte erreichen.

Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Gewährungskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.

Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten.

Erwartete wirkung

Jean-Monnet-„Schulungen für Lehrkräfte“ sollen einen positiven und anhaltenden Effekt sowohl für die Einrichtungen, die eine Erstausbildung und/oder berufsbegleitende Weiterbildung für Lehrkräfte anbieten, als auch für die Teilnehmer ihrer Aktivitäten mit sich bringen.

Die Wirkung der Jean-Monnet-Schulungen für Lehrkräfte wird anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren (siehe nachstehende Tabelle) gemessen, die mit den im einleitenden Abschnitt „Ziele der Aktion“ beschriebenen Zielen der Aktion verknüpft sind.

Den Antragstellern wird empfohlen, in ihren Anträgen die folgenden Indikatoren zu verwenden und ihre Zielwerte festzulegen:

Ziele

Möglichkeit für Schulen und Berufsbildungsanbieter (ISCED 1–4), Wissen über die EU bei ihrem Lehrpersonal aufzubauen

Indikator

Anzahl der an der Aktion beteiligten Klassen und Studierenden (aufgeschlüsselt nach Geschlecht)

Ziele

Angebot strukturierter Ausbildungsvorschläge zu EU-Themen für Schulen und Berufsbildungsanbieter, Bereitstellung von Inhalten und Methoden für die Schulung von Lehrkräften auf verschiedenen Stufen, mit unterschiedlichem Hintergrund sowie unterschiedlicher Erfahrung

Indikator

Anzahl der an der Aktion beteiligten Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Geschlecht)

Ziele

Durchführung spezifischer Einzel- oder Gruppenschulungen (modular, aufenthaltsgebunden, gemischt oder online) für Lehrkräfte, die an der EU interessiert sind und bereit sind, EU-Themen in ihre tägliche Arbeit zu integrieren

Indikator

Anzahl der an der Aktion beteiligten Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Geschlecht)

Ziele

Bestärkung von Lehrkräften darin, den EU-Blinkwinkel in ihre tägliche Arbeit zu integrieren

Indikator

Erfolgsquote bei der Bewertung von Lernergebnissen über die EU

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Der Betrag wird von der gewährenden Behörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, der Bewertungsergebnisse, eines Fördersatzes von 80 % und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe festgesetzt.

Die maximale EU-Finanzhilfe je Projekt beläuft sich auf 300 000 EUR.

Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt?

Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen:

  • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.).
  • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten.
  • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Einrichtungen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist.
  • Die Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen.

Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion.

Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt.

Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.

Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Finanzhilfen oder Preisgeldern ist zulässig.

Kosten für Freiwillige sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige1  gewährt.

Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist.

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