Teil C – Informationen für antragsteller
Alle potenziellen Antragsteller mit der Absicht, einen Projektvorschlag einzureichen, um bei der EU finanzielle Unterstützung im Rahmen des Programms Erasmus+ zu beantragen, sollten diesen Abschnitt sorgfältig lesen. Er wurde gemäß den geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union1 (im Folgenden „EU-Haushaltsordnung“) erstellt.
Alle vertraglichen und finanziellen Bestimmungen, die für die gewährten Finanzhilfen gelten, sind in den Musterfinanzhilfevereinbarungen enthalten, die für von der Exekutivagentur (EACEA) durchgeführte Projekte im Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU2 und für von den nationalen Agenturen durchgeführte Projekte auf der Website der jeweiligen nationalen Erasmus+-Agentur3 zur Verfügung gestellt werden. Im Fall von Unstimmigkeiten mit den in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen haben die Bestimmungen der Musterfinanzhilfevereinbarungen gegenüber den Informationen in Teil C dieses Leitfadens Vorrang.
- Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung), ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024. Die EU-Haushaltsordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=OJ:L_202402509 . ↩ back
- EU-Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home ↩ back
- Nationale Agenturen für Erasmus+: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/contacts/national-agencies?facets__permanent%7Cfield_eac_topics=1964 . ↩ back