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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport
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Teil C – Informationen für antragsteller

Alle potenziellen Antragsteller mit der Absicht, einen Projektvorschlag einzureichen, um bei der EU finanzielle Unterstützung im Rahmen des Programms Erasmus+ zu beantragen, sollten diesen Abschnitt sorgfältig lesen. Er wurde gemäß den geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union 1 (nachstehend „EU-Haushaltsordnung“) erstellt.

Alle vertraglichen und finanziellen Bestimmungen, die für die gewährten Finanzhilfen gelten, sind in den Musterfinanzhilfevereinbarungen enthalten, die für von der EACEA durchgeführte Projekte im Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten 2 und für von den nationalen Agenturen durchgeführte Projekte auf der Website der jeweiligen nationalen Erasmus+-Agentur zur Verfügung gestellt werden. Im Fall von Unstimmigkeiten mit den in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen haben die Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarungen und der Musterfinanzhilfevereinbarungen (im Folgenden „Musterfinanzhilfevereinbarung“) gegenüber den Informationen in Teil C dieses Leitfadens Vorrang.