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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport
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Schritt 4: Ausfüllen und einreichen des antragsformulars

Antragsteller müssen Finanzhilfen der EU im Rahmen des Programms Erasmus+ unter Verwendung der spezifischen Formulare für die jeweilige Aktion beantragen. Die Formulare sind auf den Websites der Europäischen Kommission oder der nationalen Agenturen verfügbar (für Kontaktinformationen siehe folgenden Link: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/contact_de).

Bei Projekten, die über ein Konsortium eingereicht werden, legt der Koordinator im Namen aller Mitglieder des Konsortiums einen einzigen Antrag für das gesamte Projekt vor. Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen nationalen Agentur oder der Exekutivagentur einzureichen (siehe Abschnitt „Wo ist der Antrag zu stellen?“ bei den jeweiligen Aktionen in Teil B dieses Leitfadens).

Auf dem Postweg, per Kurier, per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Bei Aktionen, die von einer nationalen Agentur verwaltet werden, ist das elektronische Formular in einer der Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten und der mit dem Programm assoziierten Drittländer auszufüllen. Bei Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Antragsteller das Formular in einer der EU-Amtssprachen ausfüllen. Die Kurzbeschreibung/Zusammenfassung des Projekts sollte jedoch immer in Englisch sein.

Die Anträge sind nur bei einer einzigen nationalen Agentur oder bei der Exekutivagentur einzureichen. Wenn ein und derselbe Antrag in derselben Auswahlrunde bei derselben nationalen Agentur oder der Exekutivagentur mehrfach eingereicht wird, betrachtet die nationale Agentur bzw. die Exekutivagentur jeweils die letzte vor Fristablauf eingereichte Fassung als gültig. Die Einreichung identischer oder sehr ähnlicher Anträge derselben antragstellenden Organisation oder desselben antragstellenden Konsortiums bei verschiedenen nationalen Agenturen kann zur automatischen Ablehnung aller Anträge (siehe Abschnitt zum Kumulierungsverbot) führen.

Weitere Informationen zum Ausfüllen und Einreichen des Antragsformulars finden Sie auf den folgenden Websites:

  • Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden: Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen und Einreichen elektronischer Formulare. Diese Hinweise enthalten auch Informationen darüber, was bei technischen Problemen zu tun ist; sie sind auf den Websites der nationalen Agenturen (für die von ihnen verwalteten Aktionen) und der Europäischen Kommission verfügbar.
  • Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden: Anträge sind elektronisch über das im Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten verfügbare elektronische Einreichungssystem zu übermitteln. Weitere Informationen zum Verfahren für die Einreichung (einschließlich IT-Aspekten) finden Sie im Online-Handbuch, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/om_en.pdf

Fristeinhaltung

Der Antrag ist innerhalb der für die jeweilige Aktion gesetzten Frist zu übermitteln. Die Fristen für die Einreichung von Projekten für die einzelnen Aktionen finden Sie in Teil B dieses Leitfadens („Förderkriterien“).

Hinweis:

Für die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwalteten Aktionen sind unabhängig von der angegebenen Frist die elektronischen Formulare für dezentrale Aktionen stets bis 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) zu übermitteln.

Für Aktionen, die von der Exekutivagentur EACEA verwaltet werden und Gegenstand dieses Programmleitfadens sind, ist die Frist für die Einreichung von Vorschlägen bei der EACEA entsprechend den Anforderungen des Portals für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) auf 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) festgesetzt.

Antragsteller aus Ländern anderer Zeitzonen sollten den Zeitunterschied einkalkulieren, damit ihre Anträge nicht abgelehnt werden.