Schritt 1: Registrierung
Alle Antragsteller müssen sich über https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc registrieren, sofern sie dies noch nicht getan haben.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden
Zur Registrierung im elektronischen Einreichungssystem des Portals für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten führt der gesetzliche Vertreter des Antragstellers die folgenden Schritte durch:
- Erstellung eines Benutzerkontos, des sogenannten EU-Login-Kontos (es sei denn, die Person, die den Antragsteller vertritt, verfügt bereits über ein Konto). Neue EU-Login-Konten können auf folgender Website erstellt werden: https://webgate.ec.europa.eu/cas/
- Aufrufen des Portals für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten unter: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home und Registrierung (sofern zutreffend) im Namen der Organisation/Gruppe, die vertreten wird. Auf dem Portal stehen Beratung und häufig gestellte Fragen bereit.
Der Antragsteller muss sich nur einmal über das Teilnehmerregister der Europäischen Kommission1 registrieren lassen. Nach der Registrierung erhält der Antragsteller einen PIC2 . Der PIC ist eine 9-stellige individuelle Kennung, die für die Einreichung von Anträgen erforderlich ist und dem Antragsteller ein leichteres Ausfüllen des Antragsformulars ermöglicht (d. h. durch Eingabe des PIC in das Formular werden alle Informationen, die vom Antragsteller bei der Registrierung bereitgestellt wurden, automatisch in das Formular eingefügt).
Für Aktionen, die von den Nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden
Zur Registrierung im Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps führt der gesetzliche Vertreter des Antragstellers die folgenden Schritte durch:
- Erstellung eines EU-Login-Kontos (es sei denn, der Antragsteller verfügt bereits über ein Konto). Neue EU-Login-Konten können auf folgender Website erstellt werden: https://webgate.ec.europa.eu/cas/eim/external/register.cgi;
- Aufrufen des Organisations-Registrierungssystems für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc und Registrierung (sofern zutreffend) im Namen der Organisation/Gruppe, die vertreten wird.
Die Antragsteller müssen sich nur einmal registrieren. Nach der Registrierung erhält der Antragsteller einen Organisations-Identifikationscode.
Ein Antragsteller kann seinen Identifikationscode abrufen oder seine gespeicherten Informationen über das Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps ändern.
Das Formular wird bei Angabe des Organisations-Identifikationscodes automatisch mit allen Informationen ausgefüllt, die vom Antragsteller zum Zeitpunkt der Registrierung angegeben wurden.
Nachweis des Rechtsstatus
Im Rahmen des Registrierungsvorgangs müssen Antragsteller auch die folgenden Dokumente hochladen:
- das Formular „Rechtsträger“ (verfügbar auf der Website der Europäischen Kommission unter: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/how-eu-funding-works/information-contractors-and-beneficiaries/forms-contracts_de). Bei einem Konsortium sollte das Formular „Rechtsträger“ von allen Mitgliedern des Konsortiums eingereicht werden.
- das Formular „Finanzangaben“ (verfügbar auf der Website der Europäischen Kommission unter: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/how-eu-funding-works/information-contractors-and-beneficiaries/forms-contracts_de). Bitte füllen Sie das Formular des Landes aus, in dem die betreffende Bank ansässig ist – auch wenn der Antragsteller offiziell in einem anderen Land registriert ist. Bei einem Konsortium sollte das Formular „Finanzangaben“ nur für den Koordinator eingereicht werden.
Bei Finanzhilfen von mehr als 60 000 EUR müssen die Antragsteller zum Nachweis ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit möglicherweise bestimmte Dokumente hochladen. Nähere Informationen finden Sie im Abschnitt „Auswahlkriterien“ weiter unten.