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Erasmus+ Programme Guide

The essential guide to understanding Erasmus+

Schritt 1: Registrierung

Für aktionen, die von der Exekutivagentur Verwaltet Werden

Zur Registrierung im elektronischen Einreichungssystem des Förder- und Ausschreibungsportal (Funding & Tenders Portal) der EU führt der gesetzliche Vertreter des Antragstellers die folgenden Schritte durch:

  • Erstellung eines Benutzerkontos, des sogenannten EU-Login-Kontos (es sei denn, die Person, die den Antragsteller vertritt, verfügt bereits über ein Konto). Neue EU-Login-Konten können auf folgender Website erstellt werden: https://webgate.ec.europa.eu/cas/.
  • Aufrufen des Förder- und Ausschreibungsportals (Funding & Tenders Portal) der EU unter https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home und Registrierung (sofern zutreffend) im Namen der Organisation/Gruppe, die vertreten wird. Auf dem Portal stehen Beratung und häufig gestellte Fragen bereit.

Der Antragsteller muss sich nur einmal über das Teilnehmerregister der Europäischen Kommission1 registrieren lassen. Nach der Registrierung erhält der Antragsteller einen PIC2 . Der PIC ist eine 9-stellige individuelle Kennung, die für die Einreichung von Anträgen erforderlich ist und dem Antragsteller ein leichteres Ausfüllen des Antragsformulars ermöglicht (d. h. durch Eingabe des PIC in das Formular werden alle Informationen, die vom Antragsteller bei der Registrierung bereitgestellt wurden, automatisch in das Formular eingefügt).

Für aktionen, die von den Nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden

Zur Registrierung im Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps führt der gesetzliche Vertreter des Antragstellers die folgenden Schritte durch:

  • Erstellung eines EU-Login-Kontos (es sei denn, der Antragsteller verfügt bereits über ein Konto). Neue EU-Login-Konten können auf folgender Website erstellt werden: https://webgate.ec.europa.eu/cas/.
  • Aufrufen des Organisations-Registrierungssystems für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps unter https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc und Registrierung (sofern zutreffend) im Namen der Organisation/Gruppe, die vertreten wird.

Organisationen müssen sich nur einmal registrieren. Nach der Registrierung erhält die Organisation eine Organisations-ID. Organisationen können ihre Organisations-ID prüfen oder die damit verlinkten Informationen über das Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps ändern.

Das Antragsformular wird bei Angabe der Organisations-ID automatisch mit allen Informationen ausgefüllt, die von der Organisation zum Zeitpunkt der Registrierung angegeben wurden.

Die Antragsteller müssen die ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung der Organisations-ID einer anderen Organisation in einem Antragsformular haben. Ein solcher Nachweis kann bei Meinungsverschiedenheiten verlangt werden, und Antragsteller können vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn sie nicht in der Lage sind, ihn vorzulegen.

Nachweis des rechtsstatus

Im Rahmen des Registrierungsvorgangs müssen Antragsteller die folgenden Unterlagen hochladen:

Bei Finanzhilfen von mehr als 60 000 EUR müssen die Antragsteller zum Nachweis ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit möglicherweise bestimmte Dokumente hochladen. Nähere Informationen finden Sie im Abschnitt „Eignungskriterien“.

  1. Die Europäische Kommission verfügt über ein Online-Verzeichnis der Organisationen, die an verschiedenen EU-Programmen teilnehmen, das sogenannte Teilnehmerregister. ↩ back
  2. Der PIC muss im Antragsformular zwingend enthalten sein. ↩ back