Mobilität für schüler und personal in der schulbildung
Mit dieser Aktion werden Schulen und andere im Bereich der Schulbildung tätige Organisationen unterstützt, die Lernmobilitätsaktivitäten für Schüler und Personal organisieren möchten.
Unterstützung wird für ein breites Spektrum von Aktivitäten gewährt, darunter Job Shadowing und Kurse zur beruflichen Fortbildung von Personal, Einzel- und Gruppenmobilität für Schüler, eingeladene Experten und andere Aktivitäten, die nachstehend erläutert werden.
Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit und digitale Bildung aktiv fördern, und zwar durch Nutzung der spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten, die das Programm für diese Zwecke bietet, durch Sensibilisierung der Teilnehmenden, durch den Austausch bewährter Verfahren und durch die Wahl eines geeigneten Konzepts für ihre Aktivitäten.
Ziele der aktion
Mit dieser Aktion sollen Lernmöglichkeiten für Einzelpersonen geschaffen und die Internationalisierung und institutionelle Entwicklung von Schulen und anderen Organisationen in der Schulbildung unterstützt werden. Konkret lauten die Ziele dieser Aktion wie folgt:
Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens durch:
- Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe
- Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt
- Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa
Steigerung der Lehr- und Lernqualität in der Schulbildung durch:
- Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, Schulleitern und sonstigem Schulpersonal
- Förderung des Einsatzes neuer Technologien und innovativer Lehrmethoden
- Verbesserung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt in Schulen
- Unterstützung des Austauschs und des Transfers bewährter Verfahren in den Bereichen Lehre und Schulentwicklung
Beitrag zur Schaffung des europäischen Bildungsraums durch:
- Aufbau der Kapazitäten von Schulen für die Beteiligung am grenzüberschreitenden Austausch und an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte
- Bereitstellung realistischer Möglichkeiten einer Lernmobilität für alle Schüler in der Schulbildung
- Förderung der Anerkennung von Lernergebnissen von Schülern und Personal in Mobilitätsphasen im Ausland
Wie können Еrasmus+-mobilitätsmöglichkeiten wahrgenommen werden?
Schulen und andere Organisationen, die in der Schulbildung tätig sind, können eine Förderung auf zweierlei Weise beantragen:
- Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Schülerinnen und Schülern sowie Personal – diese Projekte bieten den Antragstellern die Möglichkeit, verschiedene Mobilitätsaktivitäten über einen Zeitraum von sechs bis achtzehn Monaten zu organisieren. Kurzfristige Projekte sind die beste Option für Organisationen, die zum ersten Mal einen Antrag auf Teilnahme an Erasmus+ stellen, oder für Organisationen, die nur eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten.
- Akkreditierte Mobilitätsprojekte für Schülerinnen und Schüler sowie Personal – diese Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Erasmus-Plans beitragen. Erasmus-Akkreditierungen stehen allen Organisationen offen, die regelmäßig Mobilitätsaktivitäten organisieren möchten. Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Antrag nicht erforderlich. Um mehr über diese Möglichkeit zu erfahren, lesen Sie bitte das Kapitel dieses Leitfadens über die Erasmus-Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Schulbildung.
Darüber hinaus können sich Organisationen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, und zwar durch:
- Beitritt zu einem bestehenden Erasmus+-Mobilitätskonsortium, das von einem akkreditierten Konsortialkoordinator in ihrem Land geleitet wird und neue Mitglieder aufnimmt.
- Aufnahme von Teilnehmenden aus einem anderen Land: Jede Organisation kann Lernende oder Personal von einer Partnerorganisation im Ausland aufnehmen. Die Tätigkeit als aufnehmende Organisation ist eine wertvolle Erfahrung und eine gute Möglichkeit, Partnerschaften zu gründen und mehr über das Programm zu erfahren, bevor Sie selbst einen Antrag stellen.
Schulen wird auch nahegelegt, sich an eTwinning zu beteiligen, einer Online-Gemeinschaft, die auf einer sicheren Plattform untergebracht und für Lehrkräfte und Schulpersonal zugänglich ist, die von der nationalen eTwinning-Organisation zugelassen wurden. Über eTwinning können Schulen gemeinsame virtuelle Klassenzimmer einrichten und Projekte mit anderen Schulen durchführen, während Lehrkräfte Diskussionen und einen Erfahrungsaustausch mit Kollegen führen und vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung wahrnehmen können. eTwinning bietet auch ein ideales Umfeld für die Suche nach Partnern für künftige Projekte.
Darüber hinaus sind Schulen und Lehrkräfte eingeladen, die SELFIE-Tools zu nutzen: Es handelt sich hierbei um kostenlose, mehrsprachige, webbasierte Instrumente zur Selbstreflexion, die von der Europäischen Kommission entwickelt wurden, um Schulen und Lehrkräften bei der Entwicklung ihrer digitalen Kompetenz zu helfen. Mit dem Tool für Lehrkräfte können diese ihre Kompetenz und ihr Selbstvertrauen im digitalen Bereich selbst einschätzen und unmittelbares Feedback zu Stärken und Lücken sowie zu ihrem Potenzial für die eigene Weiterentwicklung erhalten. Lehrkräfteteams können das Tool auch gemeinsam nutzen und zusammen einen Ausbildungsplan entwickeln. Die SELFIE-Tools können hier online abgerufen werden: https://ec.europa.eu/education/schools-go-digital
Einrichtung eines projekts
Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Der Antragsteller verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Agentur Bericht. Im Antragsverfahren für kurzfristige Projekte ebenso wie für die Erasmus-Akkreditierung geht es insbesondere um die Bedürfnisse und Pläne der antragstellenden Organisation.
Bei einem Mobilitätsprojekt kann es Aktivitäten im Rahmen der Outgoing- oder Incoming-Mobilität geben. Bei den meisten Arten verfügbarer Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation als entsendende Organisation fungiert: Sie wählt Teilnehmende aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Es wird nachdrücklich empfohlen, diese Möglichkeiten zur Organisation eines beiderseitigen Austauschs oder gemeinsamer Aktivitäten mit einer oder mehreren Partnerschulen zu nutzen. In diesem Fall sollte jede teilnehmende Schule eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ beantragen oder hat die Möglichkeit, sich einem bestehenden Konsortium anzuschließen. Um die Partnersuche zu erleichtern, bietet Erasmus+ im Rahmen der European School Education Platform (https://school-education.ec.europa.eu/) Instrumente für die Suche nach Partnern im Ausland.
Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Incoming-Aktivitäten, die es den antragstellenden Organisationen ermöglichen, Experten oder in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte zu ihrer Organisation einzuladen. Der Zweck von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende aus dem Ausland (Incoming-Mobilität) besteht nicht in einem beiderseitigen Austausch, sondern darin, Personen zur antragstellenden Organisation zu bringen, die zu ihrer Entwicklung und Internationalisierung beitragen können.
Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards umfassen konkrete Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie die Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, die Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, die Weitergabe von Projektergebnissen usw. Den vollständigen Text der Erasmus-Qualitätsstandards finden Sie unter dem folgenden Link auf der Europa-Website: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools.
Bereichsübergreifende dimensionen
Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen:
Inklusion und Vielfalt
Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl der Lernenden, die an den Projektaktivitäten teilnehmen, sollten wichtige Faktoren wie die Beweggründe und Leistungen der Teilnehmenden sowie ihre persönlichen Entwicklungs- und Lernbedürfnisse berücksichtigt werden. Ebenso sollte bei der Auswahl von teilnehmendem Personal sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung allen Lernenden in der Organisation zugutekommen.
Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten.
Begünstigte und andere teilnehmende Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, werden ermutigt, aktiv Mobilitätsmöglichkeiten bereitzustellen und zu fördern, indem sie beispielsweise Mobilitätsfenster in ihren akademischen Kalender aufnehmen und standardmäßige Wiedereingliederungsmaßnahmen für zurückkehrende Teilnehmende festlegen.
Ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken
Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, bei ihren Teilnehmenden ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, sollten diese Grundsätze in ihre tägliche Arbeit integrieren und aktiv eine Änderung der Denkweise und des Verhaltens ihrer Lernenden und ihres Personals fördern.
Digitaler Wandel in der allgemeinen und beruflichen Bildung
Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards unterstützt das Programm alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und ihre Lern- und Lehrqualität zu steigern. Darüber hinaus kann das teilnehmende Personal am Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) teilnehmen: Dabei handelt es sich um Mobilitätsaktivitäten, die es den Teilnehmenden ermöglichen, digitale Kompetenzen zu erwerben und ihre Fähigkeit zu entwickeln, mithilfe digitaler Tools zu schulen, zu unterrichten und andere Aufgaben zu erfüllen. Derartige Aktivitäten können mit jedem der verfügbaren Formate der Personalmobilität organisiert werden.
Teilhabe am demokratischen Leben
Das Programm soll den Teilnehmenden helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas.
Aktivitäten
In diesem Abschnitt werden die Arten von Aktivitäten beschrieben, die mit Erasmus+-Mitteln gefördert werden können, und zwar sowohl als Bestandteil kurzfristiger Projekte als auch im Rahmen akkreditierter Projekte.
Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen, Minderjährige oder zu beaufsichtigende junge Erwachsene begleiten, zusätzliche Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden.
Personalmobilität
Verfügbare Formate
- Job Shadowing (2 bis 60 Tage)
- Lehrtätigkeit (2 bis 365 Tage)
- Kurse und Schulungen (2 bis 30 Tage, maximal 10 Tage Kursgebühren pro Teilnehmendem)
Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Aktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität.
Job Shadowing/Hospitationen: Die Teilnehmenden können dabei einen gewissen Zeitraum bei einer Gasteinrichtung in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion mit Fachkollegen, Experten oder anderen Praktikern bei ihrer täglichen Arbeit in der Gasteinrichtung neue Praktiken zu erlernen und neue Ideen zu sammeln.
Unterrichts- oder Ausbildungstätigkeiten über längere Zeiträume: Die Teilnehmenden können dabei für einen gewissen Zeitraum in einer Gasteinrichtung in einem anderen Land unterrichten oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen.
Kurse und Schulungen: Die Teilnehmenden können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines vordefinierten Lernprogramms und von Lernergebnissen durchgeführt wird. An der Schulung müssen Teilnehmende aus mindestens zwei verschiedenen Ländern teilnehmen, und die Teilnehmenden müssen die Möglichkeit haben, mit anderen Lernenden und den Ausbildern in Kontakt zu treten. Völlig passive Aktivitäten wie das Anhören von Vorträgen, Reden oder Massenkonferenzen werden nicht unterstützt.
Die Antragsteller sollten sich darüber im Klaren sein, dass alle Kursanbieter völlig unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der begünstigten Organisation. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden folgende Qualitätsstandards entwickelt: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/quality-standards-courses-under-key-action-1-learning-mobility-individuals_en
Förderfähige Teilnehmende
Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lehrkräfte, Schulleiter und alle sonstigen nicht lehrenden Experten und Angehörigen des Personals, die in der Schulbildung tätig sind.
Zu den förderfähigen nicht lehrenden Angehörigen des Personals zählen Personen, die in der Schulbildung tätig sind, entweder in Schulen (als Hilfslehrkräfte, pädagogische Berater, Psychologen usw.) oder in anderen Organisationen im Bereich der Schulbildung (z. B. Schulinspektoren, Berater, Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die Schulbildung usw.).
Die Teilnehmenden müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen (z. B. als externe Ausbilder, Experten oder Freiwillige).
In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die nationalen Agenturen etablieren eine transparente und einheitliche Praxis in der Frage, was in ihrem nationalen Kontext unter annehmbaren Arbeitsverhältnissen und Belegunterlagen zu verstehen ist.
Förderfähige Orte
Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland.
Mobilität der lernenden
Verfügbare Formate
- Gruppenmobilität von Schülern (2 bis 30 Tage, mindestens zwei Schüler pro Gruppe)
- Kurzfristige Lernmobilität von Schülern (10 bis 29 Tage)
- Langfristige Lernmobilität von Schülern (30 bis 365 Tage)
Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Schüler mit virtuellen Aktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität.
Gruppenmobilität von Schülern: Eine Gruppe von Schülern aus der entsendenden Schule kann gemeinsam mit Mitschülern in einem anderen Land lernen. Die entsendende Schule muss die Lernaktivitäten in Zusammenarbeit mit einer Partnerschule im aufnehmenden Land konzipieren. 1 Lehrkräfte oder anderes qualifiziertes Lehrpersonal aus der entsendenden Schule müssen die Schülerinnen und Schüler während der gesamten Dauer der Aktivität begleiten und ihren Lernprozess anleiten. Bei Bedarf können auch andere Erwachsene als Begleitpersonen fungieren, um die begleitenden Lehrkräfte zu unterstützen. 2
Kurzfristige Lernmobilität von Schülern: Schüler können einen Auslandsaufenthalt absolvieren, um in einer Partnerschule zu lernen oder ein Praktikum bei einer anderen einschlägigen Organisation im Ausland zu absolvieren. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen kann die Mobilität mit einer Mindestdauer von zwei Tagen organisiert werden, sofern dies gerechtfertigt ist.
Langfristige Lernmobilität von Schülern: Schüler können einen Auslandsaufenthalt absolvieren, um in einer Partnerschule zu lernen oder ein Praktikum bei einer anderen einschlägigen Organisation im Ausland zu absolvieren. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Alle Teilnehmende erhalten eine obligatorische Ausreisevorbereitung. Es werden mehr Mittel für die organisatorische und sprachliche Unterstützung zur Verfügung gestellt.
Förderfähige Teilnehmende
Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler müssen in der entsendenden Schule an einem Bildungsprogramm teilnehmen. 3
Es können auch Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die in Ländern, in denen es eine solche Praxis gibt, außerhalb eines institutionellen Rahmens unterrichtet werden. 4
Förderfähige Orte
Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland.
Gruppenmobilität von Schülern muss in einer aufnehmenden Schule erfolgen. In Ausnahmefällen können Aktivitäten an einem anderen Ort im Land der aufnehmenden Schule stattfinden, sofern dies aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebrachter ist. In diesem Fall werden die Reisekosten der Teilnehmenden von der aufnehmenden Schule zum Veranstaltungsort nicht als transnationale Mobilitätsaktivität betrachtet. Daher können für diesen Zweck keine zusätzlichen Mittel beantragt werden.
Darüber hinaus kann die Gruppenmobilität von Schülern an einem Sitz eines Organs der Europäischen Union stattfinden, wenn die Aktivität bei einem EU-Organ oder in Zusammenarbeit mit einem solchen organisiert wird. 5
Unabhängig vom Veranstaltungsort müssen an den Gruppenaktivitäten Schüler aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern teilnehmen.
Sonstige unterstützte aktivitäten
Verfügbare Formate
- Eingeladene Experten (2 bis 60 Tage)
- Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen (10 bis 365 Tage)
Eingeladene Experten: Schulen können Ausbilder, Lehrkräfte, Politikexperten oder andere qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einladen, die zur Verbesserung der Lehr- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Schule beitragen können. Beispielsweise können eingeladene Experten Schulungen für das Personal der Schule anbieten, neue Lehrmethoden demonstrieren oder den Transfer bewährter Verfahren in den Bereichen Organisation und Verwaltung unterstützen.
Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen: Antragstellende Organisationen können in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte aufnehmen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Die aufnehmende Organisation erhält Unterstützung für die Einrichtung der Aktivität, während die Reisekostenunterstützung und die individuelle Unterstützung für den Teilnehmenden von der entsendenden Einrichtung bereitgestellt werden sollten (die zu diesem Zweck Mittel im Rahmen von Erasmus+ beantragen kann).
Förderfähige Teilnehmende
Eingeladene Experten können alle Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland sein, die über Fachwissen verfügen und Schulungen halten können, die für die Bedürfnisse und Ziele der einladenden Organisation relevant sind.
Die Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen steht Teilnehmenden offen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland an einem Ausbildungsprogramm für Lehrkräfte teilnehmen oder ein solches (oder ähnlich gelagertes Bildungsprogramm für Ausbilder oder Pädagogen) vor Kurzem abgeschlossen 6 haben.
Förderfähige Orte
Für eingeladene Experten und in Ausbildung befindliche Lehrkräfte ist der Ort stets die begünstigte Organisation (einschließlich der Mitglieder eines Konsortiums).
Vorbereitende besuche
Was ist ein vorbereitender Besuch?
Bei einem vorbereitenden Besuch handelt es sich um einen Besuch von Mitarbeitern der entsendenden Organisation bei einer potenziellen aufnehmenden Organisation mit dem Ziel, eine Mobilitätsaktivität für Lernende oder Personal besser vorzubereiten.
Wann kann ein vorbereitender Besuch organisiert werden?
Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, die Inklusivität, Reichweite und Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern.
So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Mobilität von Teilnehmenden mit geringeren Chancen besser vorzubereiten, die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten.
Vorbereitende Besuche können zur Vorbereitung jeder Art von Mobilität von Lernenden oder Personal, mit Ausnahme von „Kursen und Schulungen“, organisiert werden.
Wer kann an einem vorbereitenden Besuch teilnehmen?
Vorbereitende Besuche können von allen Personen durchgeführt werden, die für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Personalmobilität infrage kommen und an der Organisation des Projekts beteiligt sind.
In Ausnahmefällen können Lernende, die an einer langfristigen Lernmobilität teilnehmen werden, und Teilnehmende, die bei allen Arten von Aktivitäten geringere Chancen haben, an vorbereitenden Besuchen für ihre Aktivitäten teilnehmen.
Es können maximal drei Personen an einem vorbereitenden Besuch teilnehmen, und pro aufnehmende Organisation kann maximal ein vorbereitender Besuch organisiert werden.
Wo können vorbereitende Besuche stattfinden?
Vorbereitende Besuche finden in den Räumlichkeiten der potenziellen aufnehmenden Organisation oder an einem anderen Ort der geplanten Mobilitätsaktivitäten statt. Die für die Orte von Mobilitätsaktivitäten für Personal und Lernende geltenden Regeln sind auch auf die mit diesen Aktivitäten verbundenen vorbereitenden Besuche anzuwenden.
Kurzfristige projekte für die mobilität von schülern und personal in der schulbildung
Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Schülern und Personal sind eine einfache Möglichkeit, eine Förderung durch Erasmus+ in Anspruch zu nehmen. Sie sollen es den Organisationen ermöglichen, ohne Schwierigkeiten einige wenige Aktivitäten zu organisieren und Erfahrungen mit dem Programm zu sammeln.
Um die kurzfristigen Projekte einfach zu halten, ist ihre Teilnehmerzahl und Projektlaufzeit begrenzt. Das Format steht nur Einzelorganisationen, nicht jedoch den Koordinatoren von Konsortien offen. Akkreditierte Organisationen können keine kurzfristigen Projekte beantragen, da sie bereits ständigen Zugang zu Erasmus+-Mitteln haben.
Der Antrag für kurzfristige Projekte umfasst eine Liste und Beschreibung der Aktivitäten, die die antragstellende Organisation zu organisieren beabsichtigt.
Förderkriterien
Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt 7 sind die folgenden Organisationen:
- Schulen, die allgemeine Bildung im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich anbieten 8
- lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, die im Bereich der Schulbildung eine Rolle spielen
Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung in der Schulbildung verfügen, können keine kurzfristigen Projekte beantragen.
Förderfähige Länder
Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein.
Wo ist der Antrag einzureichen?
Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist.
Antragsfristen
Runde 1 (für alle nationalen Agenturen): 23. Februar um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit)
Runde 2: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen (Runde 2): In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Für die Runde 2 müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 4. Oktober um 12:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.
Projektbeginn
Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden:
- Runde 1: zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres
- Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres
Projektdauer
6–18 Monate
Anzahl der Anträge
Pro Auswahlrunde kann eine Organisation nur ein einziges kurzfristiges Projekt im Bereich der Schulbildung beantragen.
Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen.
Innerhalb eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren, in dem Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, können Organisationen höchstens drei Finanzhilfen für kurzfristige Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung erhalten. Im Zeitraum 2014–2020 erhaltene Finanzhilfen werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet.
Förderfähige Aktivitäten
Alle Arten von Aktivitäten für die Schulbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“.
Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten.
Projektumfang
Ein Antrag für ein kurzfristiges Projekt kann höchstens 30 Teilnehmende an Mobilitätsaktivitäten umfassen.
Vorbereitende Besuche und die Teilnahme von Begleitpersonen werden nicht auf diese Grenze angerechnet.
Unterstützende Organisationen
Eine unterstützende Organisation hilft einer begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts (wie in den Erasmus-Qualitätsstandards definiert) betreffen.
Jede im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätige Organisation kann eine unterstützende Organisation werden. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus-Qualitätsstandards entsprechen.
Gewährungskriterien
Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Gewährungskriterien und Gewichtungen eine Punktwertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vergeben wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen:
- mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und
- mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der drei Kategorien von Gewährungskriterien
Relevanz (Höchstpunktzahl 30 Punkte)
Inwieweit
- sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich der Schulbildung
- ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion
- ist der Projektvorschlag relevant für die folgenden spezifischen Prioritäten:
- Unterstützung neuer Programmteilnehmender und weniger erfahrener Organisationen
- Unterstützung von Teilnehmenden an der langfristigen Lernmobilität von Schülern
- Unterstützung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen
Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 40 Punkte)
Inwieweit
- tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation, ihres Personals und ihrer Lernenden klar und konkret Rechnung
- sind der Inhalt der vorgeschlagenen Aktivitäten und das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Arten von Aktivitäten geeignet, die Projektziele zu erreichen
- gibt es einen klaren Arbeitsplan für jede der vorgeschlagenen Aktivitäten
- werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken in das Projekt integriert
- werden digitale Instrumente und Lernmethoden (insbesondere eTwinning) in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern
Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl 30 Punkte)
Inwieweit
- hat der Antragsteller die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Durchführung der Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar definiert
- hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren
- hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse vorgeschlagen
- hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen
Akkreditierte projekte für die mobilität von schülern und personal in der schulbildung
Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung verfügen, können eine Förderung im Rahmen eines speziellen Finanzierungsbereichs beantragen, der nur ihnen zugänglich ist. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Erasmus-Plan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, den Mittelbedarf für die nächste Reihe von Aktivitäten zu schätzen.
Förderkriterien
Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Organisationen, die über eine gültige Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung verfügen.
Mobilitätskonsortium
Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien verfügen, müssen Anträge in dem für Mobilitätskonsortien vorgesehenen Format stellen.
Als Teil des Antrags ist eine Liste der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums vorzulegen, die neben dem Koordinator mindestens eine Mitgliedsorganisation umfassen muss.
Jede Organisation, die die Förderkriterien für Erasmus in dem gleichen Bereich erfüllt, kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums werden. Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder in demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein. 9 Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung.
Organisationen, die an einem Mobilitätskonsortium teilnehmen, können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Finanzmittel für die Durchführung von höchstens zwei Finanzhilfevereinbarungen der Leitaktion 1 im Bereich der Schulbildung erhalten. Aus diesem Grund können Schulbildungseinrichtungen, die eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt oder ein akkreditiertes Projekt erhalten, zusätzlich nur an einem Mobilitätskonsortium im Bereich der Schulbildung als Mitgliedsorganisationen teilnehmen. Andere Organisationen können an bis zu zwei Mobilitätskonsortien beteiligt sein.
Wo ist der Antrag einzureichen?
Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist.
Antragsfrist
23. Februar um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit)
Projektbeginn
1. Juni desselben Jahres
Projektdauer
Alle akkreditierten Projekte haben zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten. Nach 12 Monaten haben alle Begünstigten die Möglichkeit, die Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate zu verlängern.
Anzahl der Anträge
Akkreditierte Organisationen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag stellen.
Förderfähige Aktivitäten
Alle Arten von Aktivitäten für die Schulbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“.
Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten.
Projektumfang
Die Zahl der Teilnehmenden, die in akkreditierte Projekte einbezogen werden können, ist nicht begrenzt, abgesehen von etwaigen Beschränkungen, die in der Phase der Mittelzuweisung festgelegt werden.
Mittelzuweisung
Da die Qualität des Erasmus-Plans des Antragstellers zum Zeitpunkt des Akkreditierungsantrags bewertet wurde, wird in der Phase der Mittelzuweisung keine qualitative Bewertung vorgenommen. Jeder förderfähige Antrag auf Finanzhilfe wird auch tatsächlich gefördert.
Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab:
- dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget
- den beantragten Aktivitäten (einschließlich des geschätzten Budgets, der für ihre Durchführung erforderlich ist)
- dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe
- den folgenden Zuweisungskriterien: Leistung des Antragstellers, politische Prioritäten und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet)
Detaillierte Regeln für den Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe, die Bewertung der Zuweisungskriterien, die Gewichtung der einzelnen Kriterien, die Zuweisungsmethode und das Budget für akkreditierte Projekte werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Einreichungsfrist veröffentlicht.
Welche regeln bestehen für die finanzierung?
Für kurzfristige und akkreditierte Projekte gelten die folgenden Finanzierungsregeln:
Budgetkategorie - Organisatorische unterstützung
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Unmittelbar mit der Durchführung von Mobilitätsaktivitäten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen, zusammenhängende Kosten.
Beispielsweise: (pädagogische, interkulturelle und sonstige) Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten benötigt werden, Anerkennung von Lernergebnissen, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union.
Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl der entsendenden als auch der aufnehmenden Organisation entstehen (außer im Fall der Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen). Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden.
Betrag
100 EUR
- pro Schüler im Rahmen der Gruppenmobilität mit einem Höchstbetrag von 1000 EUR pro Gruppe
- pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen
- pro eingeladenen Experten
- pro aufgenommene Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft in Ausbildung
350 EUR; 200 EUR ab 100 Teilnehmenden an derselben Art von Aktivität
- pro Teilnehmendem an der kurzfristigen Lernmobilität von Schülern
- pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Job Shadowing oder einer Lehr- oder Schulungstätigkeit
500 EUR
- pro Teilnehmendem an der langfristigen Lernmobilität von Schülern
Budgetkategorie – Reisekosten
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen.
Darüber hinaus: Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der für Schülerinnen und Schüler in langfristiger Mobilität organisierten Ausreisevorbereitung und zurück entstehen.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen.
Der Antragsteller muss die Entfernung (Luftlinie) zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität 10 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission 11 angeben.
Betrag
Entfernung | Herkömmliches Reisen | Umweltfreundliches Reisen |
---|---|---|
10-99 km | 23 EUR | |
100–499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500–1999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2000–2999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3000–3999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4000–7999 km | 820 EUR |
Budgetkategorie - Individuelle Unterstützung
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen12 während der Aktivität.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Personen, der Aufenthaltsdauer und dem Aufnahmeland13
Betrag
Teilnehmerkategorie | Ländergruppe 1 | Ländergruppe 2 | Ländergruppe 3 |
---|---|---|---|
Personal | 101–180 EUR | 90–160 EUR | 79–140 EUR |
Lernende in der Berufsbildung | 39–120 EUR | 34–104 EUR | 28–88 EUR |
Dabei handelt es sich um Grundbeträge pro Aktivitätstag. Jede nationale Agentur beschließt die genauen Grundbeträge innerhalb der zulässigen Spannen.
Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität zu zahlen. Ab dem 15. Tag der Aktivität entspricht der zu zahlende Satz 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet.
Budgetkategorie - Inklusionsunterstützung
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen
Betrag
100 EUR pro Teilnehmendem
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Inklusionsunterstützung für Teilnehmende: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird).
Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.
Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.
Betrag
100 % der förderfähigen Kosten
Budgetkategorie - Vorbereitende Besuche
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an einem vorbereitenden Besuch.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden.
Betrag
575 EUR pro Teilnehmendem, höchstens jedoch drei Teilnehmende pro Besuch.
Budgetkategorie - Kursgebühren
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Kosten zur Deckung der Anmeldegebühren für das Format der Personalmobilität „Kurse und Schulungen“.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach der Dauer der Aktivität.
Betrag
80 EUR pro Teilnehmendem und Tag; ein einzelner Angehöriger des Personals kann je Finanzhilfevereinbarung höchstens 800 EUR an Kursgebühren erhalten.
Budgetkategorie - Sprachliche Unterstützung
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmende, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, die sie während der Aktivität für das Coaching oder die Schulungen verwenden.
Sprachliche Unterstützung ist förderfähig für Teilnehmende bei Personalmobilität mit einer Dauer von mehr als 30 Tagen. Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn der Teilnehmende den Online-Sprachunterstützungsdienst nicht in Anspruch nehmen kann, weil die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden
Betrag
150 EUR pro Teilnehmendem
Darüber hinaus: 150 EUR für die verstärkte Sprachförderung pro ErasmusPro-Teilnehmendem
Budgetkategorie - Außergewöhnliche Kosten
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert.
Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Hindernisse nicht über die reguläre “Kategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können.
Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen.
Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.
Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen.
Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.
Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt.
Betrag
Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten
Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten
Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähige
- 1 Programme für Gruppenaktivitäten, die ausschließlich oder hauptsächlich aus kommerziell angebotenen Aktivitäten bestehen, wie z. B. Kurse an einer Sprachschule oder andere kommerzielle „gebrauchsfertigte“ Aktivitäten, sind nicht förderfähig. Gemeinsame Ausflüge in die Natur, zu kulturellen Stätten, internationalen Wettbewerben oder anderen relevanten Inhalten können Teil der Aktivität sein, wenn sie in ein umfassenderes, von den beiden Schulen entwickeltes Peer-Learning-Programm eingebettet sind.
- 2 In jedem Fall sind die entsendenden und aufnehmenden Schulen dafür verantwortlich, dass die geltenden Vorschriften und Gesetze in den Entsende- und Aufnahmeländern vollständig eingehalten werden.
- 3 Die Definition förderfähiger Bildungsprogramme obliegt der zuständigen nationalen Behörde jedes EU-Mitgliedstaats oder jedes mit dem Programm assoziierten Drittlands und wird auf der Website der jeweiligen nationalen Agentur veröffentlicht.
- 4 Die Rechtmäßigkeit und die Bedingungen für eine Schulbildung außerhalb des institutionellen Rahmens werden durch die nationale Gesetzgebung in den einzelnen Ländern geregelt. In den Ländern, in denen diese Möglichkeiten bestehen, entscheidet die zuständige nationale Behörde, welche Schulen als entsendende Schulen für Schülerinnen und Schüler fungieren können, die auf diese Weise unterrichtet werden.
- 5 Sitze von Einrichtungen der Europäischen Union sind Brüssel, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg und Den Haag. Aktivitäten an den Sitzen der EU werden als transnationale Mobilität betrachtet und eine Finanzierung (wie im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?“ beschrieben) kann für alle Teilnehmende, unabhängig von ihrem Ursprungsland, beantragt werden.
- 6 Junge Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert.
- 7 Die Definition der förderfähigen Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht.
- 8 Einschließlich Organisationen, die im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung tätig sind. Schulen mit einem Sonderstatus und solche, die unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen (z. B. Lycée français oder Deutsche Schulen), stellen den Antrag bei der nationalen Agentur des Aufsicht führenden Landes. Für genauere Informationen sei an die nationale Agentur im Gastland oder an das Land der zuständigen nationalen Behörde verwiesen.
- 9 Schulen mit einem Sonderstatus und solche, die unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen (z. B. Lycée français oder Deutsche Schulen), können an Mobilitätskonsortien teilnehmen, die von Organisationen geleitet werden, die von der nationalen Behörde des Landes, das die Schule beaufsichtigt, akkreditiert sind. Sie dürfen jedoch nicht gleichzeitig an Konsortien oder kurzfristigen Projekten teilnehmen, die von nationalen Agenturen in zwei verschiedenen Ländern verwaltet werden.
- 10 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1999 km).
- 11 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de
- 12 Für Begleitpersonen gelten die gleichen Sätze wie für das Personal. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert.
Falls erforderlich: sind Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den regulären Reisekostenzuschuss erhalten, höchstens zwei Reisetage und bei einem Zuschuss für umweltfreundliches Reisen höchstens sechs zusätzliche Tage vorgesehen sind.
- 13
Ländergruppe 1: Norwegen, Dänemark, Luxemburg, Island, Schweden, Irland, Finnland, Liechtenstein;
Ländergruppe 2: Niederlande, Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Zypern, Griechenland, Malta, Portugal;
Ländergruppe 3: Slowenien, Estland, Lettland, Kroatien, Slowakei, Tschechien, Litauen, Türkei, Ungarn, Polen, Rumänien, Bulgarien, Nordmazedonien, Serbien