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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport
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Mobilität für schüler und personal in der schulbildung

Mit dieser Aktion werden Schulen und andere im Bereich der Schulbildung tätige Organisationen unterstützt, die Lernmobilitätsaktivitäten für Schüler und Personal organisieren möchten.

Unterstützung wird für ein breites Spektrum von Aktivitäten gewährt, darunter Job Shadowing und Kurse zur beruflichen Fortbildung von Personal, Einzel- und Gruppenmobilität für Schüler, eingeladene Experten und andere Aktivitäten, die nachstehend erläutert werden.

Im Rahmen ihrer Aktivitäten sollten die teilnehmenden Organisationen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung sowie bürgerschaftliches Engagement und Teilhabe aktiv fördern, und zwar durch Nutzung der spezifischen Finanzierungsmöglichkeiten, die das Programm für diese Zwecke bietet, durch Sensibilisierung der Teilnehmenden, durch den Austausch bewährter Verfahren und durch die Wahl eines geeigneten Konzepts für ihre Aktivitäten.

Ziele der aktion

Mit dieser Aktion sollen Lernmöglichkeiten für Einzelpersonen geschaffen und die Internationalisierung und institutionelle Entwicklung von Schulen und anderen Organisationen in der Schulbildung unterstützt werden. Konkret lauten die Ziele dieser Aktion wie folgt:

Stärkung der europäischen Dimension des Lehrens und Lernens durch:

  • Förderung der Werte Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe
  • Förderung des Wissens über das gemeinsame europäische Erbe und die europäische Vielfalt
  • Unterstützung des Aufbaus professioneller Netzwerke in ganz Europa

Steigerung der Lehr- und Lernqualität in der Schulbildung durch:

  • Unterstützung der beruflichen Fortbildung von Lehrkräften, Schulleitern und sonstigem Schulpersonal
  • Förderung des Einsatzes neuer Technologien und innovativer Lehrmethoden
  • Verbesserung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt in Schulen
  • Unterstützung des Austauschs und des Transfers bewährter Verfahren in den Bereichen Lehre und Schulentwicklung

Beitrag zur Schaffung des Europäischen Bildungsraums durch:

  • Aufbau der Kapazitäten von Schulen für die Beteiligung am grenzüberschreitenden Austausch und an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie für die Durchführung hochwertiger Mobilitätsprojekte
  • Bereitstellung realistischer Möglichkeiten einer Lernmobilität für alle Schüler in der Schulbildung
  • Förderung der Anerkennung von Lernergebnissen von Schülern und Personal in Mobilitätsphasen im Ausland

Wie können Erasmus+-mobilitätsmöglichkeiten wahrgenommen werden?

Schulen und andere Organisationen, die in der Schulbildung tätig sind, können eine Förderung auf zweierlei Weise beantragen:

  • Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Schülerinnen und Schülern sowie Personal – diese Projekte bieten den Antragstellern die Möglichkeit, verschiedene Mobilitätsaktivitäten über einen Zeitraum von sechs bis achtzehn Monaten zu organisieren. Kurzfristige Projekte sind die beste Option für Organisationen, die zum ersten Mal einen Antrag auf Teilnahme an Erasmus+ stellen, oder für Organisationen, die nur eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten.
  • Akkreditierte Mobilitätsprojekte für Schülerinnen und Schüler sowie Personal – diese Projekte stehen nur Organisationen offen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung verfügen. Dieser besondere Finanzierungsbereich ermöglicht es akkreditierten Organisationen, regelmäßig Mittel für Mobilitätsaktivitäten zu erhalten, die zur schrittweisen Umsetzung ihres Erasmus-Plans beitragen. Erasmus-Akkreditierungen stehen allen Organisationen offen, die regelmäßig Mobilitätsaktivitäten organisieren möchten. Eine frühere Erfahrung im Rahmen des Programms ist für einen Antrag nicht erforderlich. Um mehr über diese Möglichkeit zu erfahren, lesen Sie bitte das Kapitel dieses Leitfadens über die Erasmus-Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Schulbildung.

Darüber hinaus können sich Organisationen an dem Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, und zwar durch:

  • Beitritt zu einem bestehenden Erasmus+-Mobilitätskonsortium, das von einem akkreditierten Konsortialkoordinator in ihrem Land geleitet wird und neue Mitglieder aufnimmt.
  • Aufnahme von Teilnehmenden aus einem anderen Land: Jede Organisation kann Lernende oder Personal von einer Partnerorganisation im Ausland aufnehmen. Die Tätigkeit als aufnehmende Organisation ist eine wertvolle Erfahrung und eine gute Möglichkeit, Partnerschaften zu gründen und mehr über das Programm zu erfahren, bevor Sie selbst einen Antrag stellen.

Schulen wird auch nahegelegt, sich an eTwinning zu beteiligen, einer Online-Gemeinschaft, die auf einer sicheren Plattform untergebracht und für Lehrkräfte und Schulpersonal zugänglich ist, die von der nationalen eTwinning-Organisation zugelassen wurden. Über eTwinning können Schulen gemeinsame virtuelle Klassenzimmer einrichten und Projekte mit anderen Schulen durchführen, während Lehrkräfte Diskussionen und einen Erfahrungsaustausch mit Kollegen führen und vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung wahrnehmen können. eTwinning bietet auch ein ideales Umfeld für die Suche nach Partnern für künftige Projekte.

Darüber hinaus sind Schulen und Lehrkräfte eingeladen, die SELFIE-Tools zu nutzen: Es handelt sich hierbei um kostenlose, mehrsprachige, webbasierte Instrumente zur Selbstreflexion, die von der Europäischen Kommission entwickelt wurden, um Schulen und Lehrkräften bei der Entwicklung ihrer digitalen Kompetenz zu helfen. Mit dem Tool für Lehrkräfte können diese ihre Kompetenz und ihr Selbstvertrauen im digitalen Bereich selbst einschätzen und unmittelbares Feedback zu Stärken und Lücken sowie zu ihrem Potenzial für die eigene Weiterentwicklung erhalten. Lehrkräfteteams können das Tool auch gemeinsam nutzen und zusammen einen Ausbildungsplan entwickeln. Die SELFIE-Tools können hier online abgerufen werden: https://ec.europa.eu/education/schools-go-digital

Einrichtung eines projekts

Die antragstellende Organisation ist der Hauptakteur in einem Projekt der Leitaktion 1. Der Antragsteller verfasst den Antrag und reicht ihn ein, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung, führt die Mobilitätsaktivitäten durch und erstattet der nationalen Agentur Bericht. Im Antragsverfahren für kurzfristige Projekte ebenso wie für Erasmus-Akkreditierungen geht es insbesondere um die Bedürfnisse und Pläne der antragstellenden Organisation.

Bei einem Mobilitätsprojekt kann es Aktivitäten im Rahmen der Outgoing- oder Incoming-Mobilität geben. Bei den meisten Arten verfügbarer Aktivitäten handelt es sich um Outgoing-Mobilität. Das bedeutet, dass die antragstellende Organisation als entsendende Organisation fungiert: Sie wählt Teilnehmer aus und schickt sie zu einer aufnehmenden Organisation im Ausland. Es wird nachdrücklich empfohlen, diese Möglichkeiten zur Organisation eines beiderseitigen Austauschs oder gemeinsamer Aktivitäten mit einer oder mehreren Partnerschulen zu nutzen. In diesem Fall sollte jede teilnehmende Schule eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ beantragen oder hat die Möglichkeit, sich einem bestehenden Konsortium anzuschließen. Um die Partnersuche zu erleichtern, bietet Erasmus+ im Rahmen der European School Education Platform (https://school-education.ec.europa.eu/) Instrumente für die Suche nach Partnern im Ausland.

Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Incoming-Aktivitäten, die es den antragstellenden Organisationen ermöglichen, Experten oder in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte zu ihrer Organisation einzuladen. Der Zweck von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende aus dem Ausland (Incoming-Mobilität) besteht nicht in einem beiderseitigen Austausch, sondern darin, Personen zur antragstellenden Organisation zu bringen, die zu ihrer Entwicklung und Internationalisierung beitragen können. Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards umfassen konkrete Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie die Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, die Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, die Weitergabe von Projektergebnissen usw. Den vollständigen Text der Erasmus-Qualitätsstandards finden Sie unter dem folgenden Link auf der Europa-Website: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-quality-standards-mobility-projects-vet-adults-schools

Das Sprachenlernen ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Mobilitätsprojekts: Die begünstigten Organisationen sollten ihren Teilnehmenden vor und während der Mobilitätsaktivitäten Unterstützung beim Sprachenlernen anbieten. Zu diesem Zweck finanziert Erasmus+ die Plattform für die Online-Sprachunterstützung, die von allen Erasmus+-Teilnehmenden kostenlos genutzt werden kann.

Wie können Sie Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten finden?

Erasmus+ bietet verschiedene Instrumente und Möglichkeiten, um Partner für Ihre Mobilitätsaktivitäten zu finden:

  • Die European School Education Platform (ESEP) bietet ein Online-Instrument für die Partnersuche. Sie können Ihre Organisation auf der Plattform registrieren, um eine Mitteilung zu Ihrer Partnersuche zu veröffentlichen und nach Mitteilungen anderer Organisationen zu suchen: https://school-education.ec.europa.eu/de/networking/partner-finding
  • Schulungs- und Kooperationsaktivitäten werden regelmäßig von den nationalen Erasmus+-Agenturen organisiert. Sie umfassen Kontaktseminare, Online-Veranstaltungen und andere Möglichkeiten der Partnersuche für Erasmus+-Antragsteller und ‑Begünstigte. Sie können hier nach verfügbaren Schulungs- und Kooperationsaktivitäten suchen: https://salto-et.net. Sie sollten auch regelmäßig die Website Ihrer nationalen Agentur besuchen, um sich über deren Aktivitäten und Veranstaltungen zu informieren.
  • Über die Erasmus+-Projektergebnis-Plattform können Sie nach allen akkreditierten Organisationen und genehmigten Projekten suchen: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/projects.

Bereichsübergreifende Dimensionen

Alle Mobilitätsprojekte sollten die folgenden, für das gesamte Programm Erasmus+ relevanten Dimensionen berücksichtigen:

Inklusion und Vielfalt

Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, sicherstellen, dass sie Teilnehmenden aus allen Verhältnissen Mobilitätsmöglichkeiten in inklusiver und gerechter Weise bieten. Bei der Auswahl der Lernenden, die an den Projektaktivitäten teilnehmen, sollten wichtige Faktoren wie die Beweggründe und Leistungen der Teilnehmenden sowie ihre persönlichen Entwicklungs- und Lernbedürfnisse berücksichtigt werden. Ebenso sollte bei der Auswahl von teilnehmendem Personal sichergestellt werden, dass die Vorteile ihrer beruflichen Fortbildung allen Lernenden in der Organisation zugutekommen.

Während der gesamten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten sollten die entsendende und die aufnehmende Organisation die Teilnehmenden in wichtige Entscheidungen einbeziehen, um den größtmöglichen Nutzen und die größtmögliche Wirkung für jeden Teilnehmenden zu gewährleisten.

Begünstigte und andere teilnehmende Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, werden ermutigt, aktiv Mobilitätsmöglichkeiten bereitzustellen und zu fördern, indem sie beispielsweise Mobilitätsfenster in ihren akademischen Kalender aufnehmen und standardmäßige Wiedereingliederungsmaßnahmen für zurückkehrende Teilnehmende festlegen.

Ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken

Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards müssen Organisationen, die Unterstützung aus dem Programm erhalten, bei ihren Teilnehmenden ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Diese Grundsätze sollten in die Vorbereitung und Durchführung aller Programmaktivitäten einfließen, insbesondere durch die Nutzung spezifischer finanzieller Unterstützung durch das Programm zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel. Organisationen, die allgemeine und berufliche Bildung anbieten, sollten diese Grundsätze in ihre tägliche Arbeit integrieren und aktiv eine Änderung der Denkweise und des Verhaltens ihrer Lernenden und ihres Personals fördern.

Digitaler Wandel in der allgemeinen und beruflichen Bildung

Im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards unterstützt das Programm alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und ihre Lern- und Lehrqualität zu steigern. Darüber hinaus können Teilnehmende am Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships) teilnehmen: Dabei handelt es sich um Mobilitätsaktivitäten, die es den Teilnehmenden ermöglichen, digitale Kompetenzen zu erwerben, und bei denen das Personal seine Fähigkeit ausbauen kann, mithilfe digitaler Tools zu schulen, zu unterrichten und andere Aufgaben zu erfüllen. Derartige Aktivitäten können mit jedem der verfügbaren Formate der Mobilität organisiert werden.

Teilhabe am demokratischen Leben

Das Programm soll den Teilnehmern helfen, sich mit den Vorteilen eines aktiven Bürgersinns und der Teilhabe am demokratischen Leben vertraut zu machen. Die geförderten Mobilitätsaktivitäten sollten die partizipatorischen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen, kritischem Denken und Medienkompetenz stärken. Die Projekte sollten, wo immer möglich, die Teilhabe am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten fördern. Sie sollten das Verständnis für die Europäische Union und die gemeinsamen europäischen Werte entwickeln oder verbessern, darunter die Achtung demokratischer Grundsätze, die Menschenwürde, die Einheit und Vielfalt, den interkulturellen Dialog sowie das gesellschaftliche, kulturelle und historische Erbe Europas.

Aktivitäten

In diesem Abschnitt werden die Arten von Aktivitäten beschrieben, die mit Erasmus+-Mitteln gefördert werden können, und zwar sowohl als Bestandteil kurzfristiger Projekte als auch im Rahmen akkreditierter Projekte.

Bei jeder Aktivität können Personen, die Teilnehmende mit geringeren Chancen, Minderjährige oder zu beaufsichtigende junge Erwachsene begleiten, zusätzliche Unterstützung erhalten. Begleitpersonen können während der gesamten Dauer oder eines Teils der Dauer der Aktivität unterstützt werden.

Personalmobilität

Förderfähige Aktivitäten

  • Job Shadowing (2 bis 60 Tage)
  • Lehr- oder Schulungstätigkeit (2 bis 365 Tage)
  • Kurse und Schulungen (2 bis 30 Tage, maximal 10 Tage Kursgebühren pro Teilnehmer)

Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Aktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität.

Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen:

Job Shadowing/Hospitationen: Die Teilnehmer können dabei einen gewissen Zeitraum bei einer Gasteinrichtung in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion mit Fachkollegen, Experten oder anderen Praktikern bei ihrer täglichen Arbeit in der Gasteinrichtung neue Praktiken zu erlernen und neue Ideen zu sammeln.

Unterrichts- oder Ausbildungstätigkeiten über längere Zeiträume: Die Teilnehmer können dabei für einen gewissen Zeitraum in einer Gasteinrichtung in einem anderen Land unterrichten oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen.

Kurse und Schulungen: Die Teilnehmer können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines vordefinierten Lernprogramms und von Lernergebnissen durchgeführt wird.

Die Schulung muss eine klare transnationale Komponente umfassen, z. B. durch die Förderung der Lerninteraktion zwischen Teilnehmenden aus verschiedenen Ländern oder durch die Integration anderer Elemente des transnationalen Transfers von Verfahren, wie beispielsweise die starke Einbeziehung von Lehrpersonal aus dem aufnehmenden Land, das mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland interagiert und ihnen seine Verfahren veranschaulicht.

Der Inhalt der Kurse und Schulungen muss für die beruflichen Kompetenzen des teilnehmenden Personals und die Ziele des Projekts oder der Akkreditierung relevant sein.

Gefördert werden beispielsweise Kurse und Schulungen, die von öffentlichen Einrichtungen oder Freiwilligenorganisationen organisiert werden, Aktivitäten, die im Rahmen eines Austauschs von Verfahren zwischen Organisationen in verschiedenen Ländern organisiert werden, sowie kommerziell verfügbare Kurse und Schulungen. Völlig passive Aktivitäten wie das Anhören von Vorträgen, Reden oder Massenkonferenzen werden nicht unterstützt. Konferenzen und ähnlich bezeichnete Veranstaltungen können nur dann für eine Finanzierung in Betracht kommen, wenn die Teilnehmenden den größten Teil ihrer Zeit für strukturierte Schulungen, Workshops, praktische Übungen, den Austausch von Verfahren mit Kolleginnen und Kollegen oder andere Formen des aktiven Lernens aufwenden.

Die Antragsteller sollten sich darüber im Klaren sein, dass alle Kursanbieter völlig unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der begünstigten Organisation. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden folgende Qualitätsstandards entwickelt: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/quality-standards-key-action-1

Förderfähige Teilnehmende

Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen Lehrkräfte, Schulleiter und alle sonstigen nicht lehrenden Experten und Angehörigen des Personals, die in der Schulbildung tätig sind.

Zu den förderfähigen nicht lehrenden Angehörigen des Personals zählen Personen, die in der Schulbildung tätig sind, entweder in Schulen (als Hilfslehrkräfte, pädagogische Berater, Psychologen, Erasmus+-Koordinatoren usw.) oder in anderen Organisationen im Bereich der Schulbildung (z. B. Schulinspektoren, Berater, Erasmus+-Koordinatoren, Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die Schulbildung usw.).

Die Teilnehmer müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen (z. B. als externe Ausbilder, Experten oder Freiwillige).

In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmenden mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die nationalen Agenturen etablieren eine transparente und einheitliche Praxis in der Frage, was in ihrem nationalen Kontext unter annehmbaren Arbeitsverhältnissen und Belegunterlagen zu verstehen ist.

Förderfähige Orte

Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland.

Dokumentation der Lernergebnisse

Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt.

Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Für Kurse und Schulungen kann anstelle einer Lernvereinbarung ein Kursprogramm genutzt werden.

 Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde.

Mobilität der Lernenden

Förderfähige Aktivitäten

  • Gruppenmobilität von Schülern (2 bis 30 Tage, mindestens zwei Schüler pro Gruppe)
  • Kurzfristige Lernmobilität von Schülern (10 bis 29 Tage)
  • Langfristige Lernmobilität von Schülern (30 bis 365 Tage)

Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Schüler mit virtuellen Aktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität.

Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen:

Gruppenmobilität von Schülern: Eine Gruppe von Schülern aus der entsendenden Schule kann gemeinsam mit Mitschülern in einem anderen Land lernen. Die entsendende Schule muss die Lernaktivitäten in Zusammenarbeit mit einer Partnerschule im aufnehmenden Land konzipieren.1  

Lehrkräfte oder anderes qualifiziertes Lehrpersonal aus der entsendenden Schule müssen die Schülerinnen und Schüler während der gesamten Dauer der Aktivität begleiten und ihren Lernprozess anleiten. Bei Bedarf können auch andere Erwachsene als Begleitpersonen fungieren, um die begleitenden Lehrkräfte zu unterstützen.2

Kurzfristige Lernmobilität von Schülern: Schüler können einen Auslandsaufenthalt absolvieren, um in einer Partnerschule zu lernen oder ein Praktikum bei einer anderen einschlägigen Organisation im Ausland zu absolvieren. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen kann die Mobilität mit einer Mindestdauer von zwei Tagen organisiert werden, sofern dies gerechtfertigt ist.

Langfristige Lernmobilität von Schülern: Schüler können einen Auslandsaufenthalt absolvieren, um in einer Partnerschule zu lernen oder ein Praktikum bei einer anderen einschlägigen Organisation im Ausland zu absolvieren. Für jeden Teilnehmenden muss ein individuelles Lernprogramm aufgestellt werden. Alle Teilnehmende erhalten eine obligatorische Ausreisevorbereitung. Es werden mehr Mittel für die organisatorische und sprachliche Unterstützung zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass der Unterschied zwischen den Formaten Gruppen- und Einzelaktivität nicht auf den Reise- und Unterbringungsmodalitäten beruht, sondern vielmehr auf den Anforderungen für gemeinsame oder individuelle Lernprogramme, wie nachstehend unter „Dokumentation der Lernergebnisse“ beschrieben. Dementsprechend wird für Gruppen- bzw. Einzelaktivitäten ein unterschiedliches Maß an organisatorischer Unterstützung bereitgestellt, wie in den am Ende dieses Kapitels angegebenen Regeln für die Finanzierung festgelegt.

Förderfähige Teilnehmende

Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler müssen in der entsendenden Schule an einem Bildungsprogramm teilnehmen.3

Es können auch Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die in Ländern, in denen es eine solche Praxis gibt, außerhalb eines institutionellen Rahmens unterrichtet werden.4

Förderfähige Orte

Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden, und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland.

Gruppenmobilität von Schülern muss in einer aufnehmenden Schule erfolgen. In Ausnahmefällen können Aktivitäten an einem anderen Ort im Land der aufnehmenden Schule stattfinden, sofern dies aufgrund der Inhalte und Qualität der Aktivität angebrachter ist. In diesem Fall werden die Reisekosten der Teilnehmenden von der aufnehmenden Schule zum Veranstaltungsort nicht als transnationale Mobilitätsaktivität betrachtet. Daher können für diesen Zweck keine zusätzlichen Mittel beantragt werden.

Darüber hinaus kann die Gruppenmobilität von Schülern an einem Sitz einer Einrichtung der Europäischen Union stattfinden, wenn die Aktivität bei einer EU-Einrichtung oder in Zusammenarbeit mit einer solchen organisiert wird.5

Unabhängig vom Veranstaltungsort müssen an den Gruppenaktivitäten Schüler aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern teilnehmen.

Dokumentation der Lernergebnisse

Die Anforderungen an die Dokumentation der Lernergebnisse sind in den Erasmus-Qualitätsstandards festgelegt und in der Finanzhilfevereinbarung zum Projekt weiter ausgeführt.

Individuelle Mobilitätsaktivitäten: Vor Beginn der Aktivität müssen die entsendende Organisation, die aufnehmende Organisation und der Teilnehmende eine Lernvereinbarung (oder ein ähnliches Dokument) abschließen, in der die erwarteten Lernergebnisse des Teilnehmenden aufgeführt sind. Nach der Aktivität müssen die vom Teilnehmenden erzielten Lernergebnisse durch Ausstellung eines Europass-Mobilitätsnachweises oder eines ähnlichen Dokuments anerkannt werden. Die begünstigte Organisation muss eine Kopie des ausgestellten Dokuments als Nachweis dafür aufbewahren, dass die Aktivität abgeschlossen wurde.

Gruppenmobilitätsaktivitäten: Es muss ein Lernprogramm für die gesamte Gruppe festgelegt werden (individuelle Lernvereinbarungen sind nicht erforderlich). Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das Lernprogramm und eine Teilnehmerliste (auf der auch die Begleitpersonen aufgeführt sind) als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren.

Sonstige unterstützte Aktivitäten

Verfügbare Aktivitäten

  • Eingeladene Experten (2 bis 60 Tage)
  • Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen (10 bis 365 Tage)

Die durchgeführten Aktivitäten müssen die folgenden qualitativen Anforderungen erfüllen:

Eingeladene Experten: Schulen können Ausbilder, Lehrkräfte, Politikexperten oder andere qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einladen, die zur Verbesserung der Lehr- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Schule beitragen können. Beispielsweise können eingeladene Experten Schulungen für das Personal der Schule anbieten, neue Lehrmethoden demonstrieren oder den Transfer bewährter Verfahren in den Bereichen Organisation und Verwaltung unterstützen.

Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen: Antragstellende Organisationen können in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte aufnehmen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Die aufnehmende Organisation erhält Unterstützung für die Einrichtung der Aktivität, während die Reisekostenunterstützung und die individuelle Unterstützung für den Teilnehmer von der entsendenden Einrichtung bereitgestellt werden sollten (die zu diesem Zweck Mittel im Rahmen von Erasmus+ beantragen kann).

Förderfähige Teilnehmende

Eingeladene Experten können alle Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland sein, die über Fachwissen verfügen und Schulungen halten können, die für die Bedürfnisse und Ziele der einladenden Organisation relevant sind.

Die Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen steht Teilnehmenden offen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland an einem Ausbildungsprogramm für Lehrkräfte teilnehmen oder ein solches (oder ähnlich gelagertes Bildungsprogramm für Ausbilder oder Pädagogen) vor Kurzem abgeschlossen6  haben.

Förderfähige Orte

Für eingeladene Experten und in Ausbildung befindliche Lehrkräfte ist der Ort stets die begünstigte Organisation (einschließlich der Mitglieder eines Konsortiums).

Dokumentation der Lernergebnisse

Bei eingeladenen Experten muss das Lernprogramm, das der Experte vorlegen wird, vor der Aktivität mit der begünstigten Organisation abgestimmt werden. Nach der Aktivität muss die begünstigte Organisation das durchgeführte Lernprogramm als Nachweis für den Abschluss der Aktivität aufbewahren.

Bei in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und Pädagogen gelten die für Einzelaktivitäten der Mobilität zu Lernzwecken beschriebenen Anforderungen.

Vorbereitende Besuche

Was ist ein vorbereitender Besuch?

Bei einem vorbereitenden Besuch handelt es sich um einen Besuch von Mitarbeitern der entsendenden Organisation bei einer potenziellen aufnehmenden Organisation mit dem Ziel, eine Mobilitätsaktivität für Lernende oder Personal besser vorzubereiten.

Wann kann ein vorbereitender Besuch organisiert werden?

Jeder vorbereitende Besuch muss klar begründet sein und dazu dienen, die Inklusivität, Reichweite und Qualität der Mobilitätsaktivitäten zu verbessern.

So können vorbereitende Besuche organisiert werden, um die Mobilität von Teilnehmern mit geringeren Chancen besser vorzubereiten, die Zusammenarbeit mit einer neuen Partnerorganisation aufzunehmen oder längere Mobilitätsaktivitäten vorzubereiten.

Vorbereitende Besuche können zur Vorbereitung jeder Art von Mobilität von Lernenden oder Personal, mit Ausnahme von „Kursen und Schulungen“, organisiert werden.

Wer kann an einem vorbereitenden Besuch teilnehmen?

Vorbereitende Besuche können von allen Personen durchgeführt werden, die für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Personalmobilität infrage kommen und an der Organisation des Projekts beteiligt sind.

In Ausnahmefällen können Lernende, die an einer langfristigen Lernmobilität teilnehmen werden, und Teilnehmende, die bei allen Arten von Aktivitäten geringere Chancen haben, an vorbereitenden Besuchen für ihre Aktivitäten teilnehmen.

Es können maximal drei Personen an einem vorbereitenden Besuch teilnehmen, und pro aufnehmende Organisation kann maximal ein vorbereitender Besuch organisiert werden.

Wo können vorbereitende Besuche stattfinden?

Vorbereitende Besuche finden in den Räumlichkeiten der potenziellen aufnehmenden Organisation oder an einem anderen Ort der geplanten Mobilitätsaktivitäten statt. Die für die Orte von Mobilitätsaktivitäten für Personal und Lernende geltenden Regeln sind auch auf die mit diesen Aktivitäten verbundenen vorbereitenden Besuche anzuwenden.

Kurzfristige projekte für die mobilität von schülern und personal in der schulbildung

Kurzfristige Projekte für die Mobilität von Schülern und Personal sind eine einfache Möglichkeit, eine Förderung durch Erasmus+ in Anspruch zu nehmen. Sie sollen es den Organisationen ermöglichen, ohne Schwierigkeiten einige wenige Aktivitäten zu organisieren und Erfahrungen mit dem Programm zu sammeln.

Um die kurzfristigen Projekte einfach zu halten, ist ihre Teilnehmerzahl und Projektlaufzeit begrenzt. Das Format steht nur Einzelorganisationen, nicht jedoch den Koordinatoren von Konsortien offen. Akkreditierte Organisationen können keine kurzfristigen Projekte beantragen, da sie bereits ständigen Zugang zu Erasmus+-Mitteln haben.

Der Antrag für kurzfristige Projekte umfasst eine Liste und Beschreibung der Aktivitäten, die die antragstellende Organisation zu organisieren beabsichtigt.

Förderkriterien

Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt7  sind die folgenden Organisationen:

  1. Schulen, die allgemeine Bildung im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich anbieten8
  2. lokale und regionale Behörden, Koordinierungsgremien und andere Organisationen, die im Bereich der Schulbildung eine Rolle spielen

Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung in der Schulbildung verfügen, können keine kurzfristigen Projekte beantragen.

Förderfähige Länder

Antragstellende Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein.

Wo ist der Antrag einzureichen?

Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist.

Antragsfristen

Runde 1 (für alle nationalen Agenturen): 20. Februar um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit)

Runde 2: Die nationalen Agenturen können beschließen, eine zweite Frist einzuräumen (Runde 2): In diesem Fall wird die nationale Agentur die Antragsteller über ihre Website informieren. Für die Runde 2 müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen.

Projektbeginn

Die folgenden Anfangsdaten können für Projekte gewählt werden:

  • Runde 1: zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres
  • Runde 2 (sofern zutreffend): zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres

Projektdauer

6–18 Monate

Anzahl der Anträge

Pro Auswahlrunde kann eine Organisation nur ein einziges kurzfristiges Projekt im Bereich der Schulbildung beantragen.

Organisationen, die im Rahmen der ersten Antragsrunde eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt erhalten, können keinen Antrag für die zweite Runde derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen.

Innerhalb eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren, in dem Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, können Organisationen höchstens drei Finanzhilfen für kurzfristige Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung erhalten. Im Zeitraum 2014–2020 erhaltene Finanzhilfen werden nicht auf diese Obergrenze angerechnet.

Förderfähige Aktivitäten

Alle Arten von Aktivitäten für die Schulbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“.

Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten.

Projektumfang

Ein Antrag für ein kurzfristiges Projekt kann höchstens 30 Teilnehmer an Mobilitätsaktivitäten umfassen.

Vorbereitende Besuche und die Teilnahme von Begleitpersonen werden nicht auf diese Grenze angerechnet.

Unterstützende Organisationen

Eine unterstützende Organisation hilft der begünstigten Organisation bei praktischen Aspekten der Projektdurchführung, die nicht die Kernaufgaben des Projekts (wie in den Erasmus-Qualitätsstandards definiert) betreffen.

Jede im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätige Organisation kann eine unterstützende Organisation werden. Die Rolle und die Pflichten der unterstützenden Organisationen müssen zwischen diesen Organisationen und der begünstigten Organisation förmlich festgelegt werden. Die unterstützende Organisation handelt unter der Leitung der begünstigten Organisation, die letztlich für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich bleibt. Alle Beiträge der unterstützenden Organisationen müssen den Erasmus-Qualitätsstandards entsprechen.

Aufnehmende Organisationen, die den Teilnehmenden der begünstigten Organisation Lerninhalte und Mentoring zur Verfügung stellen, gelten nicht als unterstützende Organisationen, es sei denn, sie unterstützen den Begünstigten gleichzeitig bei anderen Aufgaben des Projektmanagements, die normalerweise von der entsendenden Organisation wahrgenommen werden.

Gewährungskriterien

Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Gewährungskriterien und Gewichtungen eine Punktwertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vergeben wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen:

  • mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und
  • mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der drei Kategorien von Gewährungskriterien

Relevanz (Höchstpunktzahl: 20 Punkte)

Inwieweit

  • sind das Profil und die Erfahrung des Antragstellers, die Aktivitäten und die Zielgruppe der Lernenden relevant für den Bereich der Schulbildung
  • ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele der Aktion
  • ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant
  • ist der Projektvorschlag relevant für die folgenden spezifischen Prioritäten
    • Unterstützung neuer Programmteilnehmer und weniger erfahrener Organisationen
    • Unterstützung von Teilnehmenden an der langfristigen Lernmobilität von Schülern
    • Unterstützung von Teilnehmern mit geringeren Chancen

Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl: 50 Punkte)

Inwieweit

  • tragen die Ziele des vorgeschlagenen Projekts den Bedürfnissen der antragstellenden Organisation, ihres Personals und ihrer Lernenden klar und konkret Rechnung
  • sind die vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet, die Projektziele zu erreichen
  •  gibt es einen klaren Arbeitsplan für jede der vorgeschlagenen Aktivitäten
  • werden ökologisch nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken in das Projekt integriert
  • werden digitale Instrumente und Lernmethoden (insbesondere eTwinning) in das Projekt integriert, um die physischen Mobilitätsaktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Partnerorganisationen zu verbessern

Qualität der Nachbereitungsaktionen (Höchstpunktzahl: 30 Punkte)

Inwieweit

  • hat der Antragsteller die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Durchführung der Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar definiert
  • hat der Antragsteller konkrete und logische Schritte vorgeschlagen, um die Ergebnisse seiner Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit der Organisation zu integrieren
  • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der Projektergebnisse vorgeschlagen
  • hat der Antragsteller konkrete und wirksame Schritte vorgeschlagen, um die Projektergebnisse innerhalb der antragstellenden Organisation bekannt zu machen, sie an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen

Akkreditierte projekte für die mobilität von schülern und personal in der schulbildung

Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung verfügen, können eine Förderung im Rahmen eines speziellen Finanzierungsbereichs beantragen, der nur ihnen zugänglich ist. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Erasmus-Plan, weshalb eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten nicht erforderlich sind. Stattdessen geht es in den Anträgen insbesondere darum, den Mittelbedarf für die nächste Reihe von Aktivitäten zu schätzen.

Förderkriterien

Förderfähige Organisationen: Wer ist antragsberechtigt?

Die Antragsteller müssen zum Projektbeginn über eine gültige Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Schulbildung verfügen.

Mobilitätskonsortium

Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien verfügen, müssen Anträge in dem für Mobilitätskonsortien vorgesehenen Format stellen.

Als Teil des Antrags ist eine Liste der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums vorzulegen, die neben dem Koordinator mindestens eine Mitgliedsorganisation umfassen muss.

Jede Organisation, die die Förderkriterien für Erasmus in dem gleichen Bereich erfüllt, kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums werden. Alle vorgesehenen Mitgliedsorganisationen des Konsortiums müssen in demselben EU-Mitgliedstaat oder demselben mit dem Programm assoziierten Drittland wie der Koordinator des Mobilitätskonsortiums ansässig sein.9  

Konsortiumsmitglieder benötigen keine Erasmus-Akkreditierung.

Organisationen, die an einem Mobilitätskonsortium teilnehmen, können im Rahmen derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Finanzmittel für die Durchführung von höchstens zwei Finanzhilfevereinbarungen der Leitaktion 1 im Bereich der Schulbildung erhalten. Aus diesem Grund können Schulbildungseinrichtungen, die eine Finanzhilfe für ein kurzfristiges Projekt oder ein akkreditiertes Projekt erhalten, zusätzlich nur an einem Mobilitätskonsortium im Bereich der Schulbildung als Mitgliedsorganisationen teilnehmen. Andere Organisationen können an bis zu zwei Mobilitätskonsortien beteiligt sein.

Wo ist der Antrag einzureichen?

Der Antrag wird bei der nationalen Agentur des Landes eingereicht, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist.

Antragsfrist

20. Februar um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit)

Projektbeginn

1. Juni desselben Jahres

Projektdauer

Alle akkreditierten Projekte haben zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten. In begründeten Fällen können die Begünstigten eine Verlängerung der Laufzeit ihres Projekts auf insgesamt 24 Monate beantragen. Sofern die nationale Agentur nichts anderes beschließt, erfolgt die Verlängerung nach Ablauf von 12 Monaten der Durchführung.

Anzahl der Anträge

Akkreditierte Organisationen können pro Auswahlrunde nur einen Antrag stellen.

Förderfähige Aktivitäten

Alle Arten von Aktivitäten für die Schulbildung. Eine detaillierte Liste und Regeln finden Sie im Abschnitt „Aktivitäten“.

Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge mindestens eine Mobilitätsaktivität für Personal oder Lernende beinhalten.

Projektumfang

Die Zahl der Teilnehmer, die in akkreditierte Projekte einbezogen werden können, ist nicht begrenzt, abgesehen von etwaigen Beschränkungen, die in der Phase der Mittelzuweisung festgelegt werden.

Mittelzuweisung

Da die Qualität des Erasmus-Plans des Antragstellers zum Zeitpunkt des Akkreditierungsantrags bewertet wurde, wird in der Phase der Mittelzuweisung keine qualitative Bewertung vorgenommen. Jeder förderfähige Antrag auf Finanzhilfe wird auch tatsächlich gefördert.

Die Höhe der gewährten Finanzhilfe hängt von mehreren Faktoren ab:

  • dem für die Zuweisung an akkreditierte Antragsteller verfügbaren Gesamtbudget  
  • den beantragten Aktivitäten (einschließlich des geschätzten Budgets, der für ihre Durchführung erforderlich ist)
  • dem Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe
  • den folgenden Zuweisungskriterien: Leistung des Antragstellers, politische Prioritäten und geografische Ausgewogenheit (sofern die nationale Agentur dieses Kriterium anwendet)

Detaillierte Regeln für den Grund- und Höchstbetrag der Finanzhilfe, die Bewertung der Zuweisungskriterien, die Gewichtung der einzelnen Kriterien, die Zuweisungsmethode und das Budget für akkreditierte Projekte werden von der nationalen Agentur vor Ablauf der Einreichungsfrist veröffentlicht.

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Die folgenden Finanzierungsregeln gelten für kurzfristige Projekte und akkreditierte Projekte für die Mobilität von Schülern und Personal in der Schulbildung.

Die verschiedenen Budgetkategorien sind voneinander unabhängig: Für jeden einzelnen Teilnehmenden kann der Begünstigte alle förderfähigen Einheitszuschüsse oder nur einige davon (wenn die übrigen Kosten auf andere Weise gedeckt werden) beantragen. Die im Rahmen von Erasmus+ erhaltenen Mittel können durch die begünstigte Organisation selbst, durch andere EU-Fonds, Spenden oder durch Beiträge der Teilnehmenden ergänzt werden. Wenn der Begünstigte Beiträge der Teilnehmenden vorsieht, so müssen diese im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Erasmus-Qualitätsstandards stehen. Durch diese Beiträge dürfen insbesondere keine Hindernisse für die Inklusion von Teilnehmenden mit geringeren Chancen entstehen.

Budgetkategorie- Organisatorische Unterstützung

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Unmittelbar mit der Durchführung des Projekts zusammenhängende Kosten, die nicht unter andere Kostenkategorien fallen.

Beispiele hierfür sind: (pädagogische, interkulturelle und sonstige) Vorbereitung, Mentoring, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmenden während der Mobilität, Dienste, Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Projektdurchführung benötigt werden, virtuelle Komponenten in gemischten Aktivitäten, Anerkennung von Lernergebnissen, Austausch von Ergebnissen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzierung durch die Europäische Union.

Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl der entsendenden als auch der aufnehmenden Organisation entstehen (außer im Fall der Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen). Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden.

Betrag

100 EUR

  • pro Schüler/in im Rahmen der Gruppenmobilität
  • pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Kursen und Schulungen
  • pro eingeladenen Experten
  • pro aufgenommene Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft in Ausbildung

350 EUR; 200 EUR ab 100 Teilnehmenden an derselben Art von Aktivität

  • pro Teilnehmendem an der kurzfristigen Lernmobilität von Schülern
  • pro Teilnehmendem an Personalmobilität zum Zweck von Job Shadowing oder einer Lehr- oder Schulungstätigkeit

500 EUR

  • pro Teilnehmendem an der langfristigen Lernmobilität von Schülern

Budgetkategorie- Reisekosten

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen.

Darüber hinaus gilt: Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden und Begleitpersonen für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der für Schülerinnen und Schüler in langfristiger Mobilität organisierten Ausreisevorbereitung und zurück entstehen.

Generell gilt die Regel, dass der Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen wird.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen.

Der Antragsteller muss die Entfernung (Luftlinie) zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität10  mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission11  angeben.

Betrag

Entfernung

Umwelt­freundliches Reisen

Nicht umwelt­freundliches Reisen

10–99 km

56 EUR

28 EUR

100–499 km

285 EUR

211 EUR

500–1999 km

417 EUR

309 EUR

2000–2999 km

535 EUR

395 EUR

3000–3999 km

785  EUR

580 EUR

4000–7999 km

1180 EUR

1180 EUR

8000 km oder mehr

1735 EUR

1735 EUR

Budgetkategorie- Individuelle Unterstützung

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und Begleitpersonen12  während der Aktivität.

Falls erforderlich: Aufenthaltskosten sind für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Personen, der Aufenthaltsdauer und dem Aufnahmeland.13

Betrag

Teilnehmer­kategorie

Länder­gruppe 1

Länder­gruppe 2

Länder­gruppe 3

Personal

107-191 EUR

95-169 EUR

84-148 EUR

Schüler/
innen

48-85 EUR

41-74 EUR

36-64 EUR

Dabei handelt es sich um die zulässigen Spannen für Grundbeträge pro Aktivitätstag. Die nationale Agentur wird innerhalb dieser Spannen über die genauen Grundbeträge für die von ihr verwalteten Projekte entscheiden und diese Informationen auf ihrer Website veröffentlichen.

Der Grundbetrag ist bis zum 14. Tag der Aktivität (Reisetage inbegriffen) zahlbar. Ab dem 15. Tag entspricht der zu zahlende Satz 70 % des Grundbetrags. Die zu zahlenden Sätze werden auf den nächsten ganzen Euro gerundet.

Budgetkategorie- Inklusions­unterstützung

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten

Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen

Betrag

125 EUR pro Teilnehmendem

Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird). Inklusionsunterstützung kann auch Personal mit geringeren Chancen gewährt werden, das die Rolle von Begleitpersonen übernimmt oder an einem vorbereitenden Besuch teilnimmt.

Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.

Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.

100 % der förderfähigen Kosten

Budgetkategorie - Vorbereitende Besuche

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an einem vorbereitenden Besuch.

Finanzierungsmechanismus: Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden.

Betrag

680 EUR pro Teilnehmendem, höchstens jedoch drei Teilnehmende pro Besuch

Budgetkategorie- Kursgebühren

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Kosten zur Deckung der Anmeldegebühren für das Format der Personalmobilität „Kurse und Schulungen“.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Dauer der Aktivität.

Betrag

80 EUR pro Teilnehmendem und Tag; ein einzelner Angehöriger des Personals kann je Finanzhilfevereinbarung höchstens 800 EUR an Kursgebühren erhalten.

Budgetkategorie- Sprachliche Unterstützung

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterial und Schulungen für Teilnehmer, die ihre Kenntnis der Sprache verbessern müssen, in der sie während der Aktivität studieren oder Schulungen erhalten.

Sprachliche Unterstützung ist für Teilnehmende an folgenden Arten von Aktivitäten förderfähig: Job Shadowing/Hospitationen, Lehr- und Schulungstätigkeit, kurzfristige Lernmobilität von Schülern und langfristige Lernmobilität von Schülern.

Die Unterstützung ist nur dann zu zahlen, wenn der Teilnehmende die Online-Sprachunterstützung nicht in Anspruch nehmen kann, weil die gewünschte Sprache oder das gewünschte Niveau nicht verfügbar ist oder weil für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse bestehen. Die oben genannten Bedingungen gelten nicht für die verstärkte Unterstützung von Teilnehmenden an der langfristigen Lernmobilität von Schülern.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden.

Betrag

150 EUR pro Teilnehmendem

Darüber hinaus gilt: 150 EUR für die verstärkte Sprachförderung pro Teilnehmendem an langfristiger Lernmobilität von Schülern

Budgetkategorie – Außergewöhnliche Kosten

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert.

Hohe Reisekosten der Teilnehmenden und ihrer Begleitpersonen, die aufgrund geografischer Abgelegenheit oder anderer Hindernisse nicht über die reguläre Kategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können. Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten.

Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen.

Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.

Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt.

Betrag

Kosten für Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten

Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten

Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten

  • 1 Programme für Gruppenaktivitäten, die ausschließlich oder hauptsächlich aus kommerziell angebotenen Aktivitäten bestehen, wie z. B. Kurse an einer Sprachschule oder andere kommerzielle „gebrauchsfertige“ Aktivitäten, sind nicht förderfähig. Sofern für das Lernprogramm der Aktivität relevant, können die Schülerinnen und Schüler einen kleineren Teil der Mobilitätsphase mit gemeinsamen Ausflügen in die Natur und zu kulturellen Stätten, internationalen Wettbewerben oder mit ähnlichen Lernaktivitäten verbringen. Diese Inhalte müssen jedoch stets in ein von den beiden Schulen entwickeltes Peer-Learning-Programm eingebettet sein. ↩ back
  • 2 In jedem Fall sind die entsendenden und aufnehmenden Schulen dafür verantwortlich, dass die geltenden Vorschriften und Gesetze in den Entsende- und Aufnahmeländern vollständig eingehalten werden. ↩ back
  • 3 Die Definition förderfähiger Bildungsprogramme obliegt der zuständigen nationalen Behörde jedes EU-Mitgliedstaats oder jedes mit dem Programm assoziierten Drittlands und wird auf der Website der jeweiligen nationalen Agentur veröffentlicht. ↩ back
  • 4 Die Rechtmäßigkeit und die Bedingungen für eine Schulbildung außerhalb des institutionellen Rahmens werden durch die nationale Gesetzgebung in den einzelnen Ländern geregelt. In den Ländern, in denen diese Möglichkeiten bestehen, entscheidet die zuständige nationale Behörde, welche Schulen als entsendende Schulen für Schülerinnen und Schüler fungieren können, die auf diese Weise unterrichtet werden. ↩ back
  • 5 Sitze von Einrichtungen der Europäischen Union sind Brüssel, Den Haag, Frankfurt, Luxemburg und Straßburg. Aktivitäten an den Sitzen der EU werden als transnationale Mobilität betrachtet und eine Finanzierung (wie im Abschnitt „Welche Regeln bestehen für die Finanzierung?“ beschrieben) kann für alle Teilnehmer, unabhängig von ihrem Ursprungsland, beantragt werden. ↩ back
  • 6 Junge Absolventen können bis zu zwölf Monate nach dem Abschluss teilnehmen. Wenn die Teilnehmenden nach dem Abschluss einen obligatorischen Militär- oder Zivildienst abgeleistet haben, wird der Zeitraum der Förderfähigkeit um die Dauer des betreffenden Dienstes verlängert. ↩ back
  • 7 Die Definition der förderfähigen Organisationen wird in jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt und auf der Website der zuständigen nationalen Agentur zusammen mit einschlägigen Beispielen veröffentlicht. ↩ back
  • 8 Einschließlich Organisationen, die im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung tätig sind. Schulen mit einem Sonderstatus und solche, die unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen (z. B. Lycée français oder Deutsche Schulen), stellen den Antrag bei der nationalen Agentur des Aufsicht führenden Landes. Für genauere Informationen sei an die nationale Agentur im Gastland oder an das Land der zuständigen nationalen Behörde verwiesen. ↩ back
  • 9 Schulen mit einem Sonderstatus und solche, die unter der Aufsicht der nationalen Behörden eines anderen Landes stehen (z. B. Lycée français oder Deutsche Schulen), können an Mobilitätskonsortien teilnehmen, die von Organisationen geleitet werden, die von der nationalen Agentur des Landes, das die Schule beaufsichtigt, akkreditiert sind. Sie dürfen jedoch nicht gleichzeitig an Projekten teilnehmen, die von nationalen Agenturen in zwei verschiedenen Ländern verwaltet werden. Ein Mobilitätskonsortium, an dem Schulen mit dem oben genannten Sonderstatus beteiligt sind, kann weder Mobilitätsaktivitäten zwischen den verschiedenen Organisationen des Konsortiums organisieren noch Mobilitätsaktivitäten für Lernende oder Personal organisieren, wenn das Zielland das Land der für die Beaufsichtigung zuständigen nationalen Behörde ist. ↩ back
  • 10 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1999 km). ↩ back
  • 11 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de ↩ back
  • 12 Für Begleitpersonen gelten die gleichen Sätze wie für das Personal. In Ausnahmefällen, in denen die Begleitperson länger als 60 Tage im Ausland bleiben muss, werden zusätzliche Aufenthaltskosten über den 60. Tag hinaus aus der Haushaltslinie „Inklusionsunterstützung“ finanziert. ↩ back
  • 13

    Gruppen von Aufnahmeländern:

    Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

    Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

    Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn ↩ back

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