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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport
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Mobilitätsprojekte für junge menschen – „Jugendbegegnungen“

Im Rahmen dieser Aktion1  können Organisationen und informelle Gruppen junger Menschen bei der Durchführung von Projekten unterstützt werden, die junge Menschen aus verschiedenen Ländern außerhalb ihres formalen Bildungssystems für Austausch- und Lernaktivitäten zusammenbringen.

Ziele der aktion

Erasmus+ unterstützt die nichtformale Lernmobilität junger Menschen in Form von Jugendbegegnungen mit dem Ziel, junge Menschen einzubinden und in die Lage zu versetzen, aktive Bürger zu werden, sie mit dem europäischen Aufbauwerk zu verbinden und ihnen dabei zu helfen, Kompetenzen für das Leben und ihre berufliche Zukunft zu erwerben und zu entwickeln.

Konkret haben Jugendbegegnungen folgende Ziele:

  • Förderung des interkulturellen Dialogs und des Gefühls, ein Europäer zu sein
  • Entwicklung der Kompetenzen und der Einstellungen junger Menschen
  • Stärkung europäischer Werte und Abbau von Vorurteilen und Stereotypen
  • Sensibilisierung für gesellschaftlich relevante Themen und damit Förderung des gesellschaftlichen Engagements und der aktiven Teilhabe am demokratischen Leben

Die Aktion steht allen jungen Menschen offen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf jungen Menschen mit geringeren Chancen liegt.

Politischer kontext

Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019–2027 gibt einen Rahmen für die jugendpolitische europäische Zusammenarbeit vor, der auf der Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 mit dem Titel „Beteiligung, Begegnung und Befähigung: eine neue EU-Strategie für junge Menschen“ beruht. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU-Jugendstrategie umfasst auch einen Prozess des Jugenddialogs, und in diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2018 elf europäische Jugendziele erarbeitet. Mit diesen Zielen sollen Probleme in Bereichen angegangen werden, die junge Menschen direkt betreffen. Die EU-Jugendstrategie sollte dazu beitragen, diese Vision junger Menschen zu verwirklichen. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ fördert und erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter Jugendbegegnungen. https://ec.europa.eu/youth/policy/youth-strategy_de   

Thematische Strategien im Jugendbereich

Mit dem Programm Erasmus+ sollen die Jugendbeteiligung, die Steigerung der Qualität informeller und nichtformaler Lernprozesse und die Entwicklung einer hochwertigen Jugendarbeit gefördert werden. Weitere Unterstützung in diesen Bereichen wird über spezifische thematische Strategien wie die Strategie für Jugendbeteiligung, den Youthpass und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy, ETS) bereitgestellt.2

Beschreibung der aktivitäten

Jugendbegegnungen

Jugendbegegnungen sind Treffen von Gruppen junger Menschen aus mindestens zwei verschiedenen Ländern, die für einen kurzen Zeitraum zusammenkommen, um gemeinsam ein nichtformales Lernprogramm (eine Mischung aus Workshops, Übungen, Debatten, Rollenspielen, Simulationen, Aktivitäten im Freien usw.) zu einem Thema ihres Interesses durchzuführen, wobei sie sich von den europäischen Jugendzielen3 inspirieren lassen. Die Lernphase umfasst eine Planungsphase vor der Antragstellung, eine Vorbereitungsphase vor wie auch eine Bewertung und Nachbereitung nach der Begegnung.

Nicht förderfähig im Rahmen einer Jugendbegegnung sind die folgenden Aktivitäten: Studienfahrten; Austauschaktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Austauschaktivitäten mit touristischem Charakter; Festivals; Urlaubsreisen; Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen, von Erwachsenen für junge Menschen organisierte Schulungen.

Vorbereitende Besuche

Zusätzlich zu Jugendbegegnungen können Projekte auch vorbereitende Besuche umfassen. Mit vorbereitenden Besuchen soll für eine hohe Qualität der Aktivitäten gesorgt werden, indem Verwaltungsvereinbarungen ermöglicht und ausgearbeitet werden und Vertrauen und Verständnis sowie eine solide Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und Personen aufgebaut werden. Bei Jugendbegegnungen mit jungen Menschen mit geringeren Chancen sollte der vorbereitende Besuch gewährleisten, dass den besonderen Bedürfnissen der Teilnehmer Rechnung getragen werden kann. Vorbereitende Besuche finden im Land einer der aufnehmenden Organisationen vor Beginn der Jugendbegegnung statt.

Einrichtung eines projekts

Ein Projekt wird von mindestens zwei Organisationen durchgeführt. Organisationen, die an einem Projekt beteiligt sind, sollten einen Nutzen aus ihrer Teilnahme ziehen; daher sollte das Projekt ihren Zielen und Bedürfnissen entsprechen. Die beteiligten Organisationen übernehmen die Rolle, Teilnehmer zu „entsenden“ und/oder „aufzunehmen“, d. h. die Aktivität als Gastgeber zu betreuen. Eine der Organisationen übernimmt zudem die Rolle des Koordinators und beantragt das ganze Projekt im Namen der Partnerschaft.

Ein Projekt umfasst vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die an den Aktivitäten beteiligten jungen Menschen sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern.

  • Planung (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate, Erarbeitung des Arbeitsprogramms und des Zeitplans für die Aktivitäten usw. vor Einreichen des Antrags)
  • Vorbereitung (Regelung praktischer Angelegenheiten, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmer vor der Abreise usw.)
  • Durchführung der Aktivitäten
  • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmern erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse)

Eine hochwertige Jugendbegegnung:

  • ist auf die aktive Beteiligung junger Menschen und der teilnehmenden Organisationen angewiesen, die in allen Phasen des Projekts eine aktive Rolle spielen und auf diese Weise ihre Lern- und Entwicklungserfahrung verbessern sollten
  • bezieht unterschiedliche Gruppen von Teilnehmern ein und baut auf dieser Vielfalt auf;
  • basiert auf den eindeutig ermittelten Bedürfnissen der jungen Teilnehmer
  • stellt sicher, dass die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der Teilnehmer ordnungsgemäß ermittelt und dokumentiert werden
  • regt die Teilnehmer dazu an, über europäische Themen und Werte nachzudenken

Lernprozess

Die Gestaltung einer Jugendbegegnung im Rahmen des nichtformalen Lernens erfordert, dass zumindest ein Teil der gewünschten Lernergebnisse im Voraus geplant wird, damit die entsprechenden Chancen geboten werden können. Die jungen Menschen, die an der Aktivität teilnehmen, sollten zur Ermittlung ihrer Bedürfnisse und der Lernergebnisse, die sie während der Jugendbegegnung erwerben oder entwickeln möchten, beitragen.

Zudem sollten die Teilnehmer so stark wie möglich in die Konzeption und Entwicklung der Aktivität einbezogen werden (Erstellung des Programms, Arbeitsmethoden und Festlegung der Aufgabenverteilung) und darüber nachdenken, wie sie sich vorbereiten können, um die bei der Begegnung erzielten Effekte in Bezug auf das Lernen und die persönliche Entwicklung zu maximieren.

Nach Abschluss der Kernaktivität sollten die Teilnehmer aufgefordert werden, Rückmeldung zur Aktivität zu geben und darüber nachzudenken, was sie gelernt haben und wie sie diese Lernergebnisse nutzen können. Darüber hinaus sollten die Teilnehmer eine mögliche Nachbereitung der Aktivität in Erwägung ziehen. Dies kann einzeln oder, wenn möglich, in Gruppen geschehen.

Organisationen sollten den Lernprozess und die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse unterstützen, insbesondere durch den Youthpass.

Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich

Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte müssen die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en  

Schutz und Sicherheit der Teilnehmer

Eine Jugendbegegnung findet unter Beteiligung von Gruppenleitern statt. Gruppenleiter überwachen und unterstützen die Teilnehmer, um einen hochwertigen Lernprozess während der Kernaktivität sicherzustellen. Gleichzeitig sorgen sie für ein sicheres, respektvolles und diskriminierungsfreies Umfeld und den Schutz der Teilnehmer. Bei der Planung und Vorbereitung einer Jugendbegegnung sollten der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmer angesprochen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden.

Bereichsübergreifende dimensionen

Bei der Konzeption eines Mobilitätsprojekts müssen die folgenden horizontalen Dimensionen gestärkt werden:

Inklusion und Vielfalt

Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen, die im Rahmen dieser Aktion Unterstützung erhalten, sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. 

Jugendbegegnungen eignen sich besonders für die Inklusion von jungen Menschen mit geringeren Chancen:

  • Die Gruppenmobilität bietet eine internationale Mobilitätserfahrung in der Sicherheit einer Gruppe.
  • Die kurze Dauer von Jugendbegegnungen ermöglicht die angemessene und geeignete Einbindung von jungen Menschen mit geringeren Chancen.
  • Die Einbeziehung lokaler Teilnehmer erleichtert die erstmalige Teilnahme an europäischen Projekten.

Jugendbegegnungen eignen sich auch dafür, Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen, beispielsweise zur Unterstützung des Kampfes gegen Stereotype und zur Förderung von Verständnis, Toleranz und Nichtdiskriminierung. Im gesamten Projekt sollte bewusst ein Ansatz für Inklusion und Vielfalt verfolgt werden. Diese Aspekte sollten bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung berücksichtigt werden.

Ökologische Nachhaltigkeit

Eine Jugendbegegnung sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmern fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung einer Jugendbegegnung berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel.

Digitaler Wandel im Jugendbereich

Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern.

Die Einführung von digitalen und Online-Elementen zur Senkung der Schwelle für die Teilnahme junger Menschen mit geringeren Chancen wird gefördert. Durch Projekte und Aktivitäten, die darauf abzielen, digitale Fertigkeiten zu fördern, die digitale Kompetenz zu verbessern und/oder ein Verständnis für die Risiken und Chancen digitaler Technologien zu entwickeln, kann das Programm Denkweisen ändern und zur Entwicklung digitaler und gemischter Ansätze in der Jugendarbeit beitragen.

Je nach Konzeption und Zielsetzungen der Aktivitäten können die Entwicklung von Kompetenzen und das Bewusstsein für digitale Themen sowie die Nutzung neuer Technologien in den Bereich Lernmobilität eingeführt werden.

Die nationalen Agenturen bieten im Rahmen ihrer Schulungs- und Kooperationsaktivitäten eine Reihe von Schulungsmöglichkeiten für Jugendarbeiter und Jugendleiter an, unter anderem zur Unterstützung der digitalen Transformation im Jugendbereich. Diese Angebote werden im European Training Calendar https://www.salto-youth.net/tools/european-training-calendar/ veröffentlicht. Inspirationen finden Sie auch unter den SALTO-Tools: https://www.salto-youth.net/tools/

Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement

Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen bei der Verbesserung der Qualität ihrer Projekte, indem es die Dimension der Teilhabe einbezieht und jungen Menschen entsprechende Möglichkeiten bietet, sich aktiv an der Konzeption und Durchführung von Projektaktivitäten zu beteiligen und so die Vorteile einer aktiven Bürgerschaft und der Teilhabe am demokratischen Leben zu entdecken. Ressourcen zur Verbesserung der Dimension der Teilhabe der geförderten Projekte können unter anderem über die Website participationpool.eu abgerufen werden. Auch werden Verbindungen zu und die Beteiligung an bestehenden nationalen, internationalen oder (anderen) EU-Initiativen und Plattformen, die sich mit Teilhabe und zivilgesellschaftlichem Engagement befassen, gefördert.

Kriterien zur bewertung von Standardprojekten im rahmen der Jugendbegegnung

Förderkriterien

Die nachstehenden allgemeinen Kriterien gelten für Standardprojekte im Rahmen der Jugendbegegnung. Für Akkreditierungen wird auf den entsprechenden Abschnitt dieses Leitfadens verwiesen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation oder informelle Gruppe junger Menschen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.4

Förderfähige teilnehmende Organisationen

Als teilnehmende Organisation kommen in Betracht:

  • gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO, Europäische Jugend-NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben
  • eine informelle Gruppe junger Menschen5

Organisationen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU ansässig sind (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens).   

Anzahl der teilnehmenden Organisationen

Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein.

Im Rahmen dieser Aktion darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 5 Anträgen beteiligt sein.

Projektdauer

3 bis 24 Monate.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem der Antragsteller ansässig ist

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen:

20. Februar 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen

1. Oktober 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres beginnen

Möglichkeit einer weiteren Runde:

Die nationalen Agenturen können beschließen, eine weitere Runde vorzusehen. Die nationalen Agenturen informieren die Antragsteller auf ihrer Website über das Vorsehen einer weiteren Runde.

  • Wird eine zusätzliche Runde vorgesehen, müssen die Antragsteller für Projekte, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen, ihre Anträge vor dem 7. Mai um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens.

Anhänge

Dem Antragsformular muss eine ehrenwörtliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters beigefügt werden.

Dem Antragsformular ist für alle im Rahmen des Projekts geplanten Jugendbegegnungen und vorbereitenden Besuche jeweils ein Zeitplan beizufügen.

Zusätzliche Förderkriterien für Jugendbegegnungen

Dauer der Aktivität

5 bis 21 Tage, ohne Reisetage.

Ort(e) der Aktivität

Die Aktivität muss im Land einer (oder – im Fall von nicht ortsgebundenen Aktivitäten – in den Ländern mehrerer) der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden. 

Anzahl der teilnehmenden Organisationen

Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein.

Aktivitäten innerhalb von EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern: Alle teilnehmenden Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein.

Aktivitäten mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU: Die Aktivität muss mindestens eine teilnehmende Organisation umfassen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und eine teilnehmende Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU (Regionen 1 bis 4):

Förderfähige Teilnehmende

Junge Menschen im Alter von 13–30 Jahren6  mit Wohnsitz in den Ländern der entsendenden und der aufnehmenden Organisationen.

Die Gruppenleiter und Betreuer sowie Begleitpersonen sind nicht als Teilnehmende an der Aktivität zu betrachten, kommen aber für eine Unterstützung in bestimmten Budgetkategorien in Betracht. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Anzahl der Teilnehmer pro Aktivität und Zusammensetzung nationaler Gruppen

Mindestens 16 und höchstens 60 Teilnehmende pro Aktivität, mindestens 4 Teilnehmende pro Gruppe. Gruppenleiter, Betreuer und Begleitpersonen sind nicht in die Teilnehmerzahl einzubeziehen.

Bei Jugendbegegnungen, an denen nur junge Menschen mit geringeren Chancen teilnehmen, beträgt die Mindestteilnehmerzahl zehn.

Mindestens zwei Gruppen junger Menschen aus zwei verschiedenen Ländern.

Jede Gruppe muss mindestens einen Gruppenleiter haben.

Höchstens zwei Betreuer pro Aktivität

Sonstige Kriterien

Bei der Aktivität muss zumindest eine der entsendenden oder der aufnehmenden Organisationen aus dem Land der nationalen Agentur stammen, bei der der Antrag eingereicht wird.

Zusätzliche Förderkriterien für vorbereitende Besuche

Ort(e) der Aktivität

Die Aktivität muss in dem Land einer der aufnehmenden Organisationen durchgeführt werden. 

Förderfähige Teilnehmende

Vertreter der teilnehmenden Organisationen, Betreuer, Gruppenleiter und junge Menschen, die an der Hauptaktivität teilnehmen.

Gewährungskriterien

Die eingereichten Anträge werden bewertet, indem auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien und Gewichtungen eine Punktwertung mit insgesamt 100 möglichen Punkten vergeben wird. Um für die Gewährung in Betracht zu kommen, müssen Anträge die folgenden Mindestpunktzahlen erreichen:

  • mindestens 60 von insgesamt 100 Punkten und
  • mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der drei Kategorien von Gewährungskriterien

Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

Inwieweit

  • sind das Profil, die Erfahrungen und die Aktivitäten des Antragstellers und die Zielgruppe junger Menschen für den Bereich Jugend relevant
  • wird das Projekt auf eine oder mehrere der Prioritäten des EU-Jugenddialogs oder der ‑Jugendziele ausgerichtet sein
  • ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten
  • ist das Projekt für die Ziele der Aktion relevant
  • ist das Projekt für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant
  • entsprechen das Projekt und die vorgeschlagenen Aktivitäten den Bedürfnissen der teilnehmenden Organisationen und der Teilnehmenden des Austauschs
  • ist das Projekt geeignet, hochwertige Lernergebnisse für die Teilnehmenden zu erzielen 
  • wirkt sich das Projekt wahrscheinlich auf die Teilnehmenden und die teilnehmenden
    • Organisationen während und nach der Projektlaufzeit und über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden
    • Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer oder globaler Ebene aus
  • bezieht das Projekt neue Programmteilnehmende und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein

Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 40 Punkte)

Inwieweit

  • sind in dem Vorschlag alle Projektphasen klar und umfassend beschrieben: Vorbereitung, Durchführung der Aktivitäten und Nachbereitung sowie die Einbindung junger Menschen in alle Phasen der Aktivitäten
  • wird die ausgewogene Repräsentation der Teilnehmenden nach Ländern und Geschlecht gewahrt und sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Teilnehmenden aus unterschiedlichen Verhältnissen und unterschiedlichen Fähigkeiten offen
  • umfassen die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Verfahren
  • sind die vorgeschlagenen Lernmethoden, einschließlich etwaiger Online-/digitaler Komponenten, den Aktivitäten angemessen
  • sind der Reflexionsprozess, die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmenden sowie der Einsatz der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere des Youthpass, angemessen

Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

Inwieweit

  • ist die Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote zufriedenstellend
  • sind die zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmenden vorgesehenen Maßnahmen angemessen und wirksam
  • sind die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Aktivitäten im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards klar festgelegt
  • bietet der Plan für die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen und mit anderen maßgeblichen Akteuren einen unterstützenden Rahmen für die Verwaltung des Projekts 
  • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Bewertung der verschiedenen Phasen und Ergebnisse des Projekts im Hinblick auf seine Ziele vorgeschlagen
  • hat der Antragsteller eine geeignete Methode zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus vorgeschlagen
  • beinhaltet das Projekt Maßnahmen, die darauf abzielen, seine Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinaus nachhaltig zu gestalten

Finanzierungsregeln

Budgetkategorie - Organisatorische Unterstützung

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Unmittelbar mit der Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verbundene Kosten.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten

Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden. Gruppenleiter, Betreuer und Begleitpersonen haben keinen Anspruch auf organisatorische Unterstützung.

Betrag

125 EUR pro Teilnehmendem an einer Jugendbegegnung

Budgetkategorie - Reisekosten

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmern, einschließlich Gruppenleitern, Begleitpersonen und Betreuern, für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen.

Generell gilt die Regel, dass der Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen wird.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen.

Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität7  mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission8  angeben.

Bei nicht ortsgebundenen Aktivitäten sollte der Antragsteller die Entfernungen zwischen den einzelnen Orten addieren und die der Summe entsprechende Entfernungsspanne wählen.9

Betrag

Entfernung

Umwelt­freundliches Reisen

Nicht umwelt­freundliches Reisen

10–99 km

56 EUR

28 EUR

100–499 km

285 EUR

211 EUR

500–1999 km

417 EUR

309 EUR

2000–2999 km

535 EUR

395 EUR

3000–3999 km

785  EUR

580 EUR

4000–7999 km

1188 EUR

1188 EUR

8000 km oder mehr

1735 EUR

1735 EUR

Budgetkategorie- Individuelle Unterstützung

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Aufenthaltskosten.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmendem, Gruppenleiter, Begleitperson und Betreuer (bei Bedarf), sowie einschließlich eines Reisetags vor der Aktivität und eines Reisetags im Anschluss daran und bis zu vier zusätzlichen Tagen für Teilnehmende, Gruppenleiter, Begleitpersonen und Betreuer, die einen Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten.

Betrag

Tabelle A2.1 pro Teilnehmendem und pro Tag

Budgetkategorie - Inklusions­unterstützung

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten mit Teilnehmenden mit geringeren Chancen.

Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.

Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen

Betrag

125 EUR pro Teilnehmendem an einer Jugendbegegnung

Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen, Gruppenleiter und Betreuer verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmenden keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird).

Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.

Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.

Betrag

100 % der förderfähigen Kosten

Budgetkategorie - Unterstützung vorbereitender Besuche

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Kosten in Verbindung mit der Durchführung des vorbereitenden Besuchs, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten.

Finanzierungsmechanismus: Einheitskosten.

Zuweisungsregel: ohne Teilnehmer aus der aufnehmenden Organisation. Es können höchstens zwei Teilnehmende pro teilnehmende Organisation gefördert werden, sofern die zweite Person ein junger Mensch ist. Darüber hinaus kann auch ein Betreuer pro vorbereitenden Besuch gefördert werden. Bedingt: Die Notwendigkeit für einen vorbereitenden Besuch, die Ziele und die Teilnehmenden müssen im Antragsformular begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Diese Bedingung gilt nicht für Projekte, die im Rahmen des Akkreditierungssystems gefördert werden.

Betrag

680 EUR pro Teilnehmendem pro vorbereitendem Besuch.

Budgetkategorie - Außergewöhnliche Kosten

Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln

Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert.

Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen.

Hohe Reisekosten von Teilnehmenden, einschließlich Begleitpersonen, Gruppenleitern, Ausbildern und Betreuern, die aufgrund der geografischen Abgelegenheit oder anderer Einschränkungen nicht mit der Standardkategorie „Reisekosten“ unterstützt werden können (z. B. wenn die Nutzung umweltfreundlicherer, kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel zu hohen Reisekosten führt). Im Falle einer Bewilligung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten.

Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.

Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.

Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmenden abdeckt. Im Falle einer Gewährung ersetzen die außergewöhnlichen Kosten für teure Reisen den Zuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen.

Betrag

Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten

Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten

Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten

Tabelle A2.1 Individuelle Unterstützung für Jugendbegegnungen

 

Individuelle Unterstützung (EUR/Tag)

Belgien

78

Bulgarien

45

Dänemark

81

Deutschland

71

Estland

48

Finnland

79

Frankreich

67

Griechenland

68

Irland

73

Island

76

Italien

69

Kroatien

57

Lettland

48

Liechtenstein

77

Litauen

49

Luxemburg

77

Malta

57

Niederlande

69

Nordmazedonien

41

Norwegen

83

Österreich

78

Polen

51

Portugal

57

Rumänien

46

Schweden

72

Serbien

47

Slowakei

48

Slowenien

54

Spanien

58

Türkei

50

Tschechien

53

Ungarn

60

Zypern

63

Nicht mit dem Programm assoziierte benachbarte Drittländer

44

  • 1 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmende aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können bis zu 25 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU verwendet werden (Regionen 1 bis 4, siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens). ↩ back
  • 2 Die Strategien sind hier abrufbar: https://www.salto-youth.net/. ↩ back
  • 3 Die europäischen Jugendziele wurden im Rahmen der EU-Jugendstrategie erarbeitet. Mit diesen Zielen sollen Probleme in Bereichen angegangen werden, die junge Menschen direkt betreffen. https://ec.europa.eu/youth/policy/youth-strategy_de. ↩ back
  • 4 Die teilnehmenden Organisationen müssen ein Beitrittsformular für die antragstellende Organisation unterzeichnen. Die Beitrittsformulare sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorgelegt werden. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen. ↩ back
  • 5 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe, das mindestens 18 Jahre alt ist, vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab. ↩ back
  • 6

    Beachten Sie hierzu bitte Folgendes: 

    Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter erreicht haben.Obere Altersgrenze: Teilnehmer dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter nicht überschritten haben. ↩ back

  • 7 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1999 km). ↩ back
  • 8 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de ↩ back
  • 9 Wenn ein Teilnehmender aus Madrid (Spanien) an einer nicht ortsgebundenen Aktivität teilnimmt, die zunächst in Rom (Italien) und anschließend in Ljubljana (Slowenien) stattfindet, sind folgende Schritte durchzuführen: a) Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1365,28 km) sowie zwischen Rom und Ljubljana (489,75 km) und Addition beider Entfernungen (1855,03 km), b) Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1999 km) und c) Berechnung des EU-Zuschusses zu den Reisekosten des Teilnehmers von Madrid nach Ljubljana (über Rom) und zurück (275 EUR) ↩ back
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