Mobilitätsprojekte für junge menschen – Jugendbegegnungen
Im Rahmen dieser Aktion1 können Organisationen und informelle Gruppen junger Menschen bei der Durchführung von Projekten unterstützt werden, die junge Menschen aus verschiedenen Ländern außerhalb ihres formalen Bildungssystems für Austausch- und Lernaktivitäten zusammenbringen.
Ziele der aktion
Erasmus+ unterstützt die nichtformale Lernmobilität junger Menschen in Form von Jugendbegegnungen mit dem Ziel, junge Menschen einzubinden und in die Lage zu versetzen, aktive Bürger zu werden, sie mit dem europäischen Aufbauwerk zu verbinden und ihnen dabei zu helfen, Kompetenzen für das Leben und ihre berufliche Zukunft zu erwerben und zu entwickeln.
Konkret haben Jugendbegegnungen folgende Ziele:
- Förderung des interkulturellen Dialogs und des Gefühls, ein Europäer zu sein
- Entwicklung der Kompetenzen und der Einstellungen junger Menschen
- Stärkung europäischer Werte und Abbau von Vorurteilen und Stereotypen
- Sensibilisierung für gesellschaftlich relevante Themen und damit Förderung des gesellschaftlichen Engagements und der aktiven Teilhabe
Die Aktion steht allen jungen Menschen offen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf jungen Menschen mit geringeren Chancen liegt.
Politischer kontext
Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019–2027 gibt einen Rahmen für die jugendpolitische europäische Zusammenarbeit vor, der auf der Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 mit dem Titel „Beteiligung, Begegnung und Befähigung: eine neue EU-Strategie für junge Menschen“ beruht. Die Strategie fördert die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben, unterstützt das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die EU-Jugendstrategie umfasst auch einen Prozess des Jugenddialogs, und in diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2018 elf europäische Jugendziele erarbeitet. Mit diesen Zielen sollen Probleme in Bereichen angegangen werden, die junge Menschen direkt betreffen. Die EU-Jugendstrategie sollte dazu beitragen, diese Vision junger Menschen zu verwirklichen. Im Rahmen des Kernbereichs „Begegnung“ fördert und erleichtert die EU-Jugendstrategie Verbindungen, Beziehungen und den Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen als Schlüsselfaktor für die künftige Entwicklung der EU. Diese Verbindungen werden am besten durch verschiedene Formen der Mobilität gefördert, darunter Jugendbegegnungen.
https://ec.europa.eu/youth/policy/youth-strategy_de
Thematische Strategien im Jugendbereich
Mit dem Programm Erasmus+ sollen die Jugendbeteiligung, die Steigerung der Qualität informeller und nichtformaler Lernprozesse und die Entwicklung einer hochwertigen Jugendarbeit gefördert werden. Weitere Unterstützung in diesen Bereichen wird über spezifische thematische Strategien wie die Strategie für Jugendbeteiligung, den Youthpass und die Europäische Strategie für Aus- und Fortbildung (European Training Strategy; ETS) bereitgestellt.2
Beschreibung der aktivitäten
Jugendbegegnungen
Jugendbegegnungen sind Treffen von Gruppen junger Menschen aus mindestens zwei verschiedenen Ländern, die für einen kurzen Zeitraum zusammenkommen, um gemeinsam ein nichtformales Lernprogramm (eine Mischung aus Workshops, Übungen, Debatten, Rollenspielen, Simulationen, Aktivitäten im Freien usw.) zu einem Thema ihres Interesses durchzuführen, wobei sie sich von den europäischen Jugendzielen3 inspirieren lassen. Die Lernphase umfasst eine Planungsphase vor der Antragstellung, eine Vorbereitungsphase vor wie auch eine Bewertung und Nachbereitung nach der Begegnung.
Nicht förderfähig im Rahmen einer Jugendbegegnung sind die folgenden Aktivitäten: Studienfahrten; Austauschaktivitäten, mit denen ein Gewinn erwirtschaftet werden soll; Austauschaktivitäten mit touristischem Charakter; Festivals; Urlaubsreisen; Konzert- und Theaterreisen, satzungsgemäße Sitzungen, von Erwachsenen für junge Menschen organisierte Schulungen.
Zusätzlich zu Jugendbegegnungen können Projekte auch vorbereitende Besuche umfassen.
Vorbereitende Besuche
Mit vorbereitenden Besuchen soll für eine hohe Qualität der Aktivitäten gesorgt werden, indem Verwaltungsvereinbarungen ermöglicht und ausgearbeitet werden und Vertrauen und Verständnis sowie eine solide Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und Personen aufgebaut werden. Bei Jugendbegegnungen mit jungen Menschen mit geringeren Chancen sollte der vorbereitende Besuch gewährleisten, dass den besonderen Bedürfnissen der Teilnehmer Rechnung getragen werden kann. Vorbereitende Besuche finden im Land einer der aufnehmenden Organisationen vor Beginn der Jugendbegegnung statt.
Einrichtung eines projekts
Ein Projekt wird von mindestens zwei Organisationen durchgeführt. Organisationen, die an einem Projekt beteiligt sind, sollten einen Nutzen aus ihrer Teilnahme ziehen; daher sollte das Projekt ihren Zielen und Bedürfnissen entsprechen. Die beteiligten Organisationen übernehmen die Rolle, Teilnehmer zu „entsenden“ und/oder „aufzunehmen“, d. h. die Aktivität als Gastgeber zu betreuen. Eine der Organisationen übernimmt zudem die Rolle des Koordinators und beantragt das ganze Projekt im Namen der Partnerschaft.
Ein Projekt umfasst vier Phasen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die an den Aktivitäten beteiligten jungen Menschen sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern.
- Planung (Festlegung der Bedürfnisse, Ziele, Lernergebnisse, Aktivitätsformate, Erarbeitung des Arbeitsprogramms und des Zeitplans für die Aktivitäten usw. vor Einreichen des Antrags)
- Vorbereitung (Regelung praktischer Angelegenheiten, Erarbeitung von Vereinbarungen mit Partnern, sprachliche, interkulturelle, lern- und aufgabenbezogene Vorbereitung der Teilnehmer vor der Abreise usw.)
- Durchführung der Aktivitäten
- Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten, Ermittlung und Dokumentation der von den Teilnehmern erzielten Lernergebnisse sowie Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse)
Eine hochwertige Jugendbegegnung:
- ist auf die aktive Beteiligung junger Menschen und der teilnehmenden Organisationen angewiesen, die in allen Phasen des Projekts eine aktive Rolle spielen und auf diese Weise ihre Lern- und Entwicklungserfahrung verbessern sollten
- bezieht unterschiedliche Gruppen von Teilnehmern ein und baut auf dieser Vielfalt auf;
- basiert auf den eindeutig ermittelten Bedürfnissen der jungen Teilnehmer
- stellt sicher, dass die nichtformalen und informellen Lernergebnisse der Teilnehmer ordnungsgemäß ermittelt und dokumentiert werden
- regt die Teilnehmer dazu an, über europäische Themen und Werte nachzudenken
Lernprozess
Die Gestaltung einer Jugendbegegnung im Rahmen des nichtformalen Lernens erfordert, dass zumindest ein Teil der gewünschten Lernergebnisse im Voraus geplant wird, damit die entsprechenden Chancen geboten werden können. Die jungen Menschen, die an der Aktivität teilnehmen, sollten zur Ermittlung ihrer Bedürfnisse und der Lernergebnisse, die sie während der Jugendbegegnung erwerben oder entwickeln möchten, beitragen.
Zudem sollten die Teilnehmer so stark wie möglich in die Konzeption und Entwicklung der Aktivität einbezogen werden (Erstellung des Programms, Arbeitsmethoden und Festlegung der Aufgabenverteilung) und darüber nachdenken, wie sie sich vorbereiten können, um die bei der Begegnung erzielten Effekte in Bezug auf das Lernen und die persönliche Entwicklung zu maximieren.
Nach Abschluss der Kernaktivität sollten die Teilnehmer aufgefordert werden, Rückmeldung zur Aktivität zu geben und darüber nachzudenken, was sie gelernt haben und wie sie diese Lernergebnisse nutzen können. Darüber hinaus sollten die Teilnehmer eine mögliche Nachbereitung der Aktivität in Erwägung ziehen. Dies kann einzeln oder, wenn möglich, in Gruppen geschehen.
Organisationen sollten den Lernprozess und die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse unterstützen, insbesondere durch den Youthpass.
Inklusion und Vielfalt
Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmern mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
Jugendbegegnungen eignen sich besonders für die Inklusion von jungen Menschen mit geringeren Chancen:
- Die Gruppenmobilität bietet eine internationale Mobilitätserfahrung in der Sicherheit einer Gruppe.
- Die kurze Dauer von Jugendbegegnungen ermöglicht die angemessene und geeignete Einbindung von jungen Menschen mit geringeren Chancen.
- Die Einbeziehung lokaler Teilnehmer erleichtert die erstmalige Teilnahme an europäischen Projekten.
Jugendbegegnungen eignen sich auch dafür, Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen, beispielsweise zur Unterstützung des Kampfes gegen Stereotype und zur Förderung von Verständnis, Toleranz und Nichtdiskriminierung. Im gesamten Projekt sollte bewusst ein Ansatz für Inklusion und Vielfalt verfolgt werden. Diese Aspekte sollten bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung berücksichtigt werden.
Schutz und Sicherheit der Teilnehmer
Eine Jugendbegegnung findet unter Beteiligung von Gruppenleitern statt. Gruppenleiter überwachen und unterstützen die Teilnehmer, um einen hochwertigen Lernprozess während der Kernaktivität sicherzustellen. Gleichzeitig sorgen sie für ein sicheres, respektvolles und diskriminierungsfreies Umfeld und den Schutz der Teilnehmer. Bei der Planung und Vorbereitung einer Jugendbegegnung sollten der Schutz und die Sicherheit der Teilnehmer angesprochen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von Risiken eingeplant werden.
Ökologische Nachhaltigkeit
Eine Jugendbegegnung sollte ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten bei den Teilnehmern fördern und das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich des ökologischen Fußabdrucks von Mobilitätsaktivitäten zu ergreifen. Ökologische Aspekte sollten bei der Konzeption und Durchführung einer Jugendbegegnung berücksichtigt werden, beispielsweise durch Integration nachhaltiger Praktiken wie die Entscheidung für wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien, Abfallvermeidung und Recycling sowie nachhaltige Verkehrsmittel.
Digitaler Wandel
Das Programm Erasmus+ unterstützt alle teilnehmenden Organisationen dabei, digitale Instrumente und Lernmethoden in ihre Arbeit zu integrieren und so ihre physischen Aktivitäten zu ergänzen, die Zusammenarbeit zwischen Partnerorganisationen zu verbessern und die Qualität der Aktivitäten zu steigern.
Erasmus-Qualitätsstandards für den Jugendbereich
Bei der Durchführung aller im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte müssen die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich für die Organisation hochwertiger Lernmobilitätsaktivitäten eingehalten werden. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich erstrecken sich auf die Grundprinzipien der Aktion sowie auf die konkreten Durchführungsverfahren für Projektaufgaben wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmer, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen usw. Die Erasmus-Qualitätsstandards im Jugendbereich sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/erasmus-quality-standards-mobility-projects-youth_en
Kriterien für die bewertung dieses projekts
Förderkriterien
Allgemeine Förderkriterien
Die nachstehenden allgemeinen Kriterien gelten für Standardprojekte im Rahmen der Jugendbegegnung. Für Akkreditierungen wird auf den entsprechenden Abschnitt dieses Leitfadens verwiesen.
Förderfähige teilnehmende Organisationen
Als teilnehmende Organisationen kommen in Betracht:
- gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO Europäische Jugend-NRO lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen gemeinwirtschaftliche Unternehmen kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben
- eine informelle Gruppe junger Menschen4
Organisationen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU ansässig sind (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens).
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt ist jede förderfähige teilnehmende Organisation oder Gruppe in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.5
Anzahl der teilnehmenden Organisationen
Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein.
Projektdauer
3 bis 24 Monate.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Antragsteller müssen ihren Finanzhilfeantrag spätestens zu den folgenden Terminen einreichen:
23. Februar 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen
4. Oktober 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des Folgejahres beginnen
Möglichkeit einer weiteren Runde:
Die nationalen Agenturen können beschließen, eine weitere Runde vorzusehen. Die nationalen Agenturen informieren die Antragsteller auf ihrer Website über das Vorsehen einer weiteren Runde.
- Wird eine zusätzliche Runde vorgesehen, müssen die Antragsteller für Projekte, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen, ihre Anträge vor dem 4. Mai um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in Teil C dieses Leitfadens.
Anhänge
Dem Antragsformular muss eine ehrenwörtliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters beigefügt werden.
Dem Antragsformular ist für alle im Rahmen des Projekts geplanten Jugendbegegnungen und vorbereitenden Besuche jeweils ein Zeitplan beizufügen.
Zusätzliche Förderkriterien für Jugendbegegnungen
Dauer der Aktivität
5 bis 21 Tage, ohne Reisetage.
Ort(e) der Aktivität
Die Aktivität muss im Land einer (oder – im Fall von nicht ortsgebundenen Aktivitäten – in den Ländern mehrerer) der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden.
Anzahl der teilnehmenden Organisationen
Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine entsendende und mindestens eine aufnehmende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein.
Aktivitäten innerhalb von EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern: Alle teilnehmenden Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein.
Aktivitäten mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU: Die Aktivität muss mindestens eine teilnehmende Organisation umfassen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und eine teilnehmende Organisation aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland in der Nachbarschaft der EU (Regionen 1 bis 4):
Förderfähige Teilnehmer
Junge Menschen im Alter von 13–30 Jahren6 mit Wohnsitz in den Ländern der entsendenden und der aufnehmenden Organisationen.
Die beteiligten Gruppenleiter7 und Betreuer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Anzahl der Teilnehmer pro Aktivität und Zusammensetzung nationaler Gruppen
Mindestens 16 und höchstens 60 Teilnehmer pro Aktivität (ohne Gruppenleiter, Betreuer und Begleitpersonen). Bei Jugendbegegnungen, an denen nur junge Menschen mit geringeren Chancen teilnehmen, beträgt die Mindestteilnehmerzahl zehn.
Mindestens vier Teilnehmer pro Gruppe (ohne Gruppenleiter, Betreuer und Begleitpersonen).
Mindestens zwei Gruppen junger Menschen aus zwei verschiedenen Ländern.
Jede Gruppe muss mindestens einen Gruppenleiter haben. Höchstens zwei Betreuer pro Aktivität
Sonstige Kriterien
- Bei der Aktivität muss zumindest eine der entsendenden oder der aufnehmenden Organisationen aus dem Land der nationalen Agentur stammen, bei der der Antrag eingereicht wird.
Zusätzliche Förderkriterien für vorbereitende Besuche
Ort(e) der Aktivität
Die Aktivität muss in dem Land einer der aufnehmenden Organisationen durchgeführt werden.
Förderfähige Teilnehmer
Vertreter der teilnehmenden Organisationen, Betreuer, Gruppenleiter und junge Menschen, die an der Hauptaktivität teilnehmen.
Gewährungskriterien
Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet: Die Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der unten genannten Kategorien von Gewährungskriterien erreicht werden.
Relevanz, Begründung und Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte)
- Relevanz des Projekts im Hinblick auf:
- die Ziele der Aktion
- die Bedürfnisse der am Austausch teilnehmenden Organisationen und der Teilnehmer
- die Frage, inwieweit das Projekt geeignet ist, hochwertige Lernergebnisse für die Teilnehmer zu erbringen
- mögliche Wirkung des Projekts:
- auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit
- über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder europäischer oder globaler Ebene
- Inwieweit ist das Projekt dazu geeignet, einen Beitrag zu den Programmdimensionen Inklusion und Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit, digitale Bildung und Teilhabe zu leisten
- Inwieweit bezieht das Projekt neue Programmteilnehmer und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein
Qualität der Projektkonzeption (Höchstpunktzahl 40 Punkte)
- Übereinstimmung zwischen identifizierten Bedürfnissen, Projektzielen, Teilnehmerprofilen und vorgeschlagenen Aktivitäten
- Klarheit, Vollständigkeit und Qualität aller Projektphasen: Planung, Vorbereitung (einschließlich Vorbereitung der Teilnehmer), Durchführung der Aktivitäten und Nachbereitung;
- Inwieweit sind die jungen Menschen in alle Phasen der Aktivitäten eingebunden
- Inwieweit sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Teilnehmern aus unterschiedlichen Verhältnissen und mit unterschiedlichen Fähigkeiten offen
- Angemessenheit der vorgeschlagenen partizipativen Lernmethoden, einschließlich etwaiger Online-/digitaler Komponenten
- Qualität der Vorkehrungen und der Unterstützung für den Reflexionsprozess, die Ermittlung und Dokumentation der Lernergebnisse der Teilnehmer sowie den konsequenten Einsatz der europäischen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente, insbesondere Youthpass
- Ausgewogene Repräsentation der Teilnehmer nach Ländern und Geschlecht
- Angemessenheit und Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmer
- Inwieweit beinhalten die Aktivitäten nachhaltige und umweltfreundliche Praktiken
Qualität des Projektmanagements (Höchstpunktzahl 30 Punkte)
- Qualität der praktischen Regelungen, des Managements und der Unterstützungsangebote
- Qualität der Zusammenarbeit und der Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen und mit anderen maßgeblichen Akteuren
- Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der verschiedenen Phasen und Ergebnisse des Projekts
- Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus
Finanzierungsregeln
Budgetkategorie - Organisatorische Unterstützung
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Unmittelbar mit der Durchführung der Mobilitätsaktivitäten verbundene Kosten.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten
Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmer, ohne Gruppenleiter, Begleitpersonen und Betreuer.
Betrag
100 EUR pro Teilnehmer an einer Jugendbegegnung
Budgetkategorie - Reisekosten
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmern, einschließlich Gruppenleitern, Begleitpersonen und Betreuern, für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach der Entfernung und Anzahl der Personen.
Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität8 mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission angeben.9
Bei nicht ortsgebundenen Aktivitäten sollte der Antragsteller die Entfernungen zwischen den einzelnen Orten addieren und die der Summe entsprechende Entfernungsspanne wählen10 .
Betrag
Entfernung |
Herkömmliches Reisen |
Umweltfreundliches Reisen |
---|---|---|
10-99 km |
23 EUR |
|
100-499 km |
180 EUR |
210 EUR |
500-1999 km |
275 EUR |
320 EUR |
2000-2999 km |
360 EUR |
410 EUR |
3000-3999 km |
530 EUR |
610 EUR |
4000-7999 km |
820 EUR |
|
8000 km oder mehr |
1500 EUR |
|
Budgetkategorie - Individuelle Unterstützung
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Aufenthaltskosten.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach der Dauer des Aufenthalts pro Teilnehmer, einschließlich der Begleitpersonen und Betreuer (bei Bedarf), sowie einschließlich eines Reisetags vor der Aktivität und eines Reisetags im Anschluss daran und bis zu vier zusätzlichen Tagen für Teilnehmer, die einen Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten.
Betrag
Tabelle A2.1 pro Teilnehmer und pro Tag
Budgetkategorie - Inklusionsunterstützung
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmer mit geringeren Chancen.
Finanzierungsmechanismus: Zuschuss zu den Einheitskosten.
Zuweisungsregel: nach der Anzahl der Teilnehmer mit geringeren Chancen, ohne Gruppenleiter, Begleitpersonen und Betreuer.
Betrag
100 EUR pro Teilnehmer an einer Jugendbegegnung
Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmer mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen, darunter Gruppenleiter und Betreuer, verbunden sind (einschließlich gerechtfertigter Aufenthalts- und Reisekosten, sofern für diese Teilnehmer keine Finanzhilfe in den Kategorien „Reisekosten“ und „individuelle Unterstützung“ beantragt wird).
Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.
Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.
Betrag
100 % der förderfähigen Kosten
Budgetkategorie - Unterstützung vorbereitender Besuche
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Kosten in Verbindung mit der Durchführung des vorbereitenden Besuchs, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten.
Finanzierungsmechanismus: Einheitskosten.
Zuweisungsregel: ohne Teilnehmer aus der aufnehmenden Organisation. Es können höchstens zwei Teilnehmer pro teilnehmende Organisation gefördert werden, sofern die zweite Person ein junger Mensch ist. Darüber hinaus kann auch ein Betreuer pro vorbereitenden Besuch gefördert werden. Bedingt: Die Notwendigkeit für einen vorbereitenden Besuch, die Ziele und die Teilnehmer müssen im Antragsformular begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Diese Bedingung gilt nicht für Projekte, die im Rahmen des Akkreditierungssystems gefördert werden.
Betrag
575 EUR pro Teilnehmer und vorbereitenden Besuch.
Budgetkategorie - Außergewöhnliche Kosten
Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln
Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten, falls die nationale Agentur dies anfordert.
Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen.
Hohe Reisekosten von Teilnehmern, einschließlich Gruppenleitern, Begleitpersonen und Betreuern; auch bei Nutzung von umweltfreundlichen, emissionsärmeren Verkehrsmitteln.
Finanzierungsmechanismus: tatsächliche Kosten.
Zuweisungsregel: Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.
Teure Reisen liegen dann vor, wenn die Reisekostenunterstützung auf der Grundlage der Einheitskosten weniger als 70 % der Reisekosten der Teilnehmer abdeckt.
Betrag
Finanzsicherheiten: 80 % der förderfähigen Kosten
Hohe Reisekosten: 80 % der förderfähigen Kosten
Gebühren und sonstige Kosten in Verbindung mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Kosten für Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen: 100 % der förderfähigen Kosten
Tabelle A2.1 Individuelle Unterstützung für Jugendbegegnungen
Individuelle Unterstützung (EUR/Tag) |
|
---|---|
Österreich |
45 € |
Belgien |
42 € |
Bulgarien |
32 € |
Kroatien |
35 € |
Zypern |
32 € |
Tschechische Republik |
32 € |
Dänemark |
45 € |
Estland |
33 € |
Finnland |
45 € |
Nordmazedonien |
28 € |
Frankreich |
38 € |
Deutschland |
41 € |
Griechenland |
38 € |
Ungarn |
33 € |
Island |
45 € |
Irland |
49 € |
Italien |
39 € |
Lettland |
34 € |
Liechtenstein |
45 € |
Litauen |
34 € |
Luxemburg |
45 € |
Malta |
39 € |
Niederlande |
45 € |
Norwegen |
50 € |
Polen |
34 € |
Portugal |
37 € |
Rumänien |
32 € |
Serbien |
29 € |
Slowakei |
35 € |
Slowenien |
34 € |
Spanien |
34 € |
Schweden |
45 € |
Türkei |
32 € |
Nicht mit dem Programm assoziierte benachbarte Drittländer |
29 € |
- 1 Der Großteil der Mittel für diese Aktion wird der Unterstützung transnationaler Aktivitäten zugewiesen, in die Organisationen und Teilnehmer aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern eingebunden sind. Allerdings können ungefähr 25 % des verfügbaren Budgets für die Finanzierung internationaler Mobilitätsaktivitäten unter Beteiligung von Organisationen und Teilnehmern aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU (Regionen 1 bis 4) verwendet werden; siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens).
- 2 Die Strategien sind hier abrufbar: https://www.salto-youth.net/
- 3 Die europäischen Jugendziele wurden im Rahmen der EU-Jugendstrategie erarbeitet. Mit diesen Zielen sollen Probleme in Bereichen angegangen werden, die junge Menschen direkt betreffen. https://ec.europa.eu/youth/policy/youth-strategy_de.
- 4 Eine Gruppe von mindestens vier jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren. Eines der Mitglieder der Gruppe, das mindestens 18 Jahre alt ist, vertritt die Gruppe und übernimmt in ihrem Namen die Verantwortung. Bitte konsultieren Sie zur Definition einer informellen Gruppe das Glossar. Für die Zwecke dieser Aktion und aller damit zusammenhängenden Bestimmungen fällt „eine informelle Gruppe junger Menschen“ unter den Begriff „teilnehmende Organisation“. Wenn von einer „teilnehmenden Organisation“ die Rede ist, deckt dies auch eine „informelle Gruppe junger Menschen“ ab.
- 5 Die teilnehmenden Organisationen müssen ein Mandat für die antragstellende Organisation unterzeichnen. Die Mandate sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung vorgelegt werden. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.
- 6 Beachten Sie hierzu bitte Folgendes:
Untere Altersgrenze: Teilnehmer müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter erreicht haben.
Obere Altersgrenze: Teilnehmer dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter nicht überschritten haben.
- 7 Gruppenleiter sind Erwachsene, die die an einer Jugendbegegnung teilnehmenden jungen Menschen begleiten. Sie sollen dafür sorgen, dass die jungen Menschen wirksam lernen und dass ihr Schutz und ihre Sicherheit gewährleistet sind.
- 8 Beispiel: Wenn eine Person aus Madrid (Spanien) an einer Aktivität in Rom (Italien) teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen: Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1365,28 km) und anschließend Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1999 km).
- 9 https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de
- 10 Beispiel: Wenn ein Teilnehmer aus Madrid (Spanien) an einer nicht ortsgebundenen Aktivität teilnimmt, die zunächst in Rom (Italien) und anschließend in Ljubljana (Slowenien) stattfindet, sind folgende Schritte durchzuführen: a) Berechnung der Entfernung zwischen Madrid und Rom (1365,28 km) sowie zwischen Rom und Ljubljana (489,75 km) und Addition beider Entfernungen (1855,03 km), b) Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (d. h. zwischen 500 und 1999 km) und c) Berechnung des EU-Zuschusses zu den Reisekosten des Teilnehmers von Madrid nach Ljubljana (über Rom) und zurück (275 EUR).