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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport

Hochschulbildung

Überblick

Erasmus+ unterstützt Fort- und Weiterbildungsaufenthalte für Hochschulpersonal.

Mit Erasmus+ können Sie eine Fort- oder Weiterbildung an einer Hochschuleinrichtung in einem Erasmus+-Programm- oder Partnerland oder in einer anderen geeigneten, in einem Programmland ansässigen Organisation absolvieren.

In Frage kommen beispielsweise Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Sozialpartner, Forschungsinstitute und Nichtregierungsorganisationen.

Dauer

Eine Fort- und Weiterbildungsmaßnahme zwischen zwei Programmländern dauert mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate. An- und Abreise sind dabei nicht einbezogen.

Eine Fort- und Weiterbildungsmaßnahme zwischen einem Programmland und einem Partnerland dauert mindestens fünf Tage und höchstens zwei Monate. An- und Abreise sind dabei nicht einbezogen.

Bedingungen

Um über Erasmus+ eine Fort- und Weiterbildungsmaßnahme durchführen zu können, muss Ihre Hochschuleinrichtung im Falle von Programmländern die Erasmus+-Charta für die Hochschulbildung oder im Falle von Partnerländern eine interinstitutionelle Mobilitätsvereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung unterzeichnet haben.

Ihre Hochschuleinrichtung und die aufnehmende Organisation müssen zu einem nationalen Mobilitätskonsortium gehören.

Bevor Sie mit Ihrer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme beginnen, unterzeichnen Ihre Hochschuleinrichtung und die aufnehmende Einrichtung eine Mobilitätsvereinbarung. Darin werden Ihre Lernziele, Rechte und Pflichten sowie die Modalitäten für die formelle Anerkennung Ihrer Weiterbildungsmaßnahme aufgeführt.

Finanzielle Unterstützung

Die EU-Zuschüsse decken einen Teil Ihrer Reise- und Aufenthaltskosten im Ausland. Ihre Höhe ist abhängig von

  1. dem Zielland,
  2. der Nachfrage aus Ihrem Land (Mobilität zwischen Programmländern),
  3. der Entfernung zwischen Ihrem Land und dem Zielland,
  4. der Verfügbarkeit anderer Finanzquellen in Ihrem Land oder in Ihrer Region (bei Weiterbildungsmaßnahmen zwischen Programmländern).

Handelt es sich um eine Maßnahme zwischen Programmländern, ist Ihre entsendende Einrichtung für alle Zahlungen verantwortlich. Bei einer Maßnahme zwischen einem Programm- und einem Partnerland entscheiden die entsendende und die aufnehmende Einrichtung, wer für die Zahlungen zuständig ist.

Informationen über die Höhe der Zuschüsse für Mobilitätsmaßnahmen zwischen Programm- und Partnerländern finden Sie im Programmleitfaden. Auf der Website Ihrer nationalen Agentur und Ihrer entsendenden Hochschuleinrichtung finden Sie Informationen über die Höhe der geltenden Sätze für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zwischen Programmländern.

Antragstellung

Sie können sich über Ihre Hochschuleinrichtung für einen Zuschuss bewerben.  Hochschuleinrichtungen wählen unter ihren Beschäftigten Kandidatinnen und Kandidaten für Fort- und Weiterbildungsaufenthalte im Ausland aus.

Die Auswahl sollte fair, transparent und gut dokumentiert sein.

Weitere Informationen

Erkundigen Sie sich beim Auslandsamt oder Erasmus+-Büro Ihrer Hochschuleinrichtung, ob diese Möglichkeiten auch Ihnen offen stehen.

Die nationalen Agenturen der Programmländer und die nationalen Büros der Partnerländer (soweit vorhanden) helfen bei Fragen und Bewerbungen. Über EuropeDirect können Sie sich auch an die Europäische Kommission wenden.

Mehr Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten für Personal finden Sie auf der IMOTION-Website.