Erasmus+ bietet Beschäftigten im Bildungsbereich Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen von Lehr- oder anderen Tätigkeiten.
Dabei kann es sich um Job Shadowing, Hospitationen, Kurse zur beruflichen Weiterentwicklung oder spezielle Maßnahmen zum Kompetenzaufbau handeln.
Die Fort- und Weiterbildungen können sowohl in Bildungseinrichtungen als auch in geeigneten Einrichtungen außerhalb des Bildungsbereichs absolviert werden.
Aktivitäten zur beruflichen Weiterentwicklung stehen Beschäftigten aller Bildungsebenen offen.
Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht
Erasmus+ unterstützt Fort- und Weiterbildungsaufenthalte für Hochschulpersonal. Die Aufenthalte finden an einer Hochschuleinrichtung in einem Erasmus+-Programm- oder Partnerland statt. Sind Sie an einer Hochschuleinrichtung in einem Programmland beschäftigt, können Sie auch einen Aufenthalt in einer in einem Programmland oder Partnerland ansässigen Organisation außerhalb des Bildungsbereichs absolvieren.
Berufliche Aus- und Weiterbildung
Erasmus+ unterstützt die berufliche Weiterentwicklung von Beschäftigten an berufsbildenden Einrichtungen durch Fort- und Weiterbildungsaufenthalte im Ausland. Dabei kann es sich um strukturierte Kurse, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Job Shadowing an einer berufsbildenden Einrichtung oder einer anderen geeigneten Organisation in einem Erasmus+-Programmland handeln.
Schulbildung
Erasmus+ unterstützt Fort- und Weiterbildungen im Ausland für Fachleute in den Bereichen Vor-, Grund- und Sekundarschule. Dabei kann es sich um strukturierte Kurse, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Job Shadowing an Schulen oder sonstigen im Bereich der schulischen Bildung tätigen Einrichtungen in einem Erasmus+-Programmland handeln.
Erwachsenenbildung
Erasmus+ unterstützt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an Erwachsenenbildungseinrichtungen im Ausland. Dabei kann es sich um strukturierte Kurse, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Job Shadowing in im Bereich Erwachsenenbildung tätigen Einrichtungen in einem Erasmus+-Programmland handeln.
Personal mit körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Personal mit Beeinträchtigungen hat Anspruch auf die gleiche Behandlung seitens der aufnehmenden Einrichtung wie einheimisches Personal. Dafür stehen zusätzliche Mittel bereit.