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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport
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Wer kann am Programm Erasmus+ teilnehmen?

Das Programm richtet sich in erster Linie an Einzelpersonen. Erreicht werden diese Personen hauptsächlich über Organisationen, Institutionen, Einrichtungen und Gruppen, die im Rahmen des Programms Erasmus+ geförderte Aktivitäten organisieren. Das Programm steht folglich zwei unterschiedlichen Gruppen von Akteuren offen: den „Teilnehmenden“ (Einzelpersonen, die an Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ teilnehmen und einen Teil der EU-Finanzmittel zur Deckung ihrer Teilnahmekosten erhalten können) und den „teilnehmenden Organisationen“1  (einschließlich informeller Gruppen junger Menschen, die entweder als Antragsteller oder als Partner an einem Erasmus+-Projekt beteiligt sind, und Selbstständiger). Die Teilnahmebedingungen sowohl für Einzelpersonen als auch für die teilnehmenden Organisationen hängen von dem Land ab, in dem sie ansässig sind. 

Teilnehmende von aktivitäten im rahmen von Erasmus+-Projekten

Grundsätzlich müssen die Teilnehmenden der Erasmus+-Projekte in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Einige Aktionen, insbesondere in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport, stehen auch Teilnehmenden aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern offen.

Die Bedingungen für die Teilnahme an einem Erasmus+-Projekt hängen vom Typ der jeweiligen Aktion ab.

Allgemein sollen vor allem die folgenden Zielgruppen angesprochen werden:

  • Projekte im Hochschulbereich richten sich in erster Linie an Studierende (in Kurzstudiengängen, Bachelor- und Master-Studiengängen oder in Promotionsstudien), Hochschullehrkräfte, Hochschulpersonal, Ausbilder und Fachkräfte in Unternehmen.
  • Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung richten sich in erster Linie an Auszubildende und Studierende im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Fachkräfte und Ausbilder im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Personal von Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung, Ausbilder und Fachkräfte in Unternehmen.
  • Projekte im Bereich der schulischen Bildung richten sich in erster Linie an Schulleiter, Lehrkräfte und anderes Schulpersonal, Schüler im Vorschul-, Primar- und Sekundarbereich.
  • Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung richten sich in erster Linie an Mitglieder von Organisationen der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung, Ausbilder, Lehrkräfte und Lernende in der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung.
  • Projekte im Jugendbereich richten sich hauptsächlich an junge Menschen im Alter von 13 bis 30 Jahren2 , Jugendarbeiter sowie Mitarbeiter und Mitglieder von Organisationen, die in der Jugendarbeit tätig sind.
  • Projekte im Sportbereich richten sich hauptsächlich an Fachkräfte und Freiwillige im Sportbereich, Sportler und Trainer.

Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für die einzelnen Aktionen sind Teil B dieses Leitfadens zu entnehmen.

Teilnehmende organisationen

Erasmus+-Projekte werden von den teilnehmenden Organisationen eingereicht und durchgeführt. Mit der Auswahl eines Projekts wird die betreffende antragstellende Organisation Begünstigte einer im Rahmen von Erasmus+ gewährten Finanzhilfe. Die Begünstigten unterzeichnen eine Finanzhilfevereinbarung und erlangen damit einen Anspruch auf finanzielle Förderung bei der Durchführung ihres Projekts.

Grundsätzlich müssen an Erasmus+-Projekten teilnehmende Organisationen in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein. Einige Aktionen, insbesondere in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport, stehen auch teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern offen.

Die Bedingungen für die Teilnahme an Erasmus+-Projekten hängen vom Typ der durch das Programm geförderten Aktion ab. Generell steht das Programm allen Organisationen offen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend oder Sport tätig sind. An einigen Aktionen können sich auch andere Akteure der Arbeitsmärkte beteiligen.

Weitere Informationen finden Sie in Teil B dieses Leitfadens.

  • 1

    Natürliche Personen sind nicht berechtigt, direkt einen Zuschuss bei den nationalen Erasmus+-Agenturen oder der Exekutivagentur EACEA zu beantragen (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit haben, können in Ausnahmefällen teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und sofern sie den Schutz der finanziellen Interessen der Union in gleicher Weise garantieren wie juristische Personen.EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können dem Konsortium nicht angehören.

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  • 2 Je nach Art der Aktivität gelten unterschiedliche Altersgrenzen. Weitere Informationen sind Teil B dieses Leitfadens zu entnehmen. Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise:
  • Untere Altersgrenze: Teilnehmende müssen bis zum Anfangsdatum der Aktivität das Mindestalter erreicht haben.
  • Obere Altersgrenze: Teilnehmer dürfen zum Anfangsdatum der Aktivität das angegebene Höchstalter nicht überschritten haben.
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