Finanzausstattung
Für das Programm ist eine vorläufige Finanzausstattung im Umfang von insgesamt mehr als 26 Mrd. EUR 1 aus dem EU-Haushalt für einen Zeitraum von sieben Jahren (2021–2027) vorgesehen. Der Jahreshaushalt wird von der Haushaltsbehörde angenommen. Die einzelnen Schritte zur Annahme des EU-Haushalts werden unter folgender Adresse erläutert: https://ec.europa.eu/info/strategy/eu-budget/how-it-works/annual-lifecycle_en
Informationen über die für die einzelnen Aktionen jeweils verfügbare Finanzausstattung sind dem Jährlichen Arbeitsprogramm Erasmus+ für 2023 zu entnehmen: (https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/annual-work-programmes_de)
- 1 Die vorläufige Finanzausstattung des Programms beträgt 24,574 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen mit einer zusätzlichen Aufstockung um 1,7 Mrd. EUR zu Preisen von 2018.