Veröffentlichung: Januar 2021
Information und Transparenz
- Frühzeitige Bereitstellung umfassender Informationen über den Kurs: Die Teilnehmenden müssen vor der Anmeldung über Folgendes informiert werden: Hintergrund und bisherige Erfahrungen des Kursanbieters und des beteiligten Lehrpersonals, Zielgruppe, relevanter Kontext mit Blick auf Lernziele und Methodik des Kurses, Größe und Zusammensetzung der Kursgruppe, Sprache, Inhalt, Ziele, pädagogischer Ansatz, Lehrmethoden und Lernergebnisse sowie Daten, Dauer, Ort und Zeitplan der Aktivitäten.
- Bewerbungsverfahren: Der Kursanbieter muss ein einfaches, leicht zugängliches und transparentes Bewerbungs- und Auswahlverfahren vorsehen.
- Vorbereitung: Der Kursanbieter muss die Teilnehmenden rechtzeitig darüber informieren, wie sie sich gegebenenfalls vorbereiten müssen, und ihnen eine Liste der für den Kurs/die Fortbildung benötigten Ausrüstung vorlegen.
- Kostentransparenz: Die Teilnehmenden müssen vor der Anmeldung darüber informiert werden, welche Gebühren für die Teilnahme am Kurs anfallen und welche Leistungen durch diese Gebühren abgedeckt werden. Außerdem sind sie darüber aufzuklären, welche fakultativen Leistungen gegebenenfalls gesondert gezahlt werden müssen. Die für die Teilnahme am Kurs geltenden allgemeinen Bedingungen sind schriftlich zu fixieren.
- Änderungen und Stornierungen: Im Falle von Änderungen bei Gebühren, Inhalten, Terminen, dem Veranstaltungsort oder dem Zeitplan der Aktivitäten müssen die Teilnehmenden die Möglichkeit erhalten, ihre Teilnahme innerhalb einer angemessenen Frist ohne Zusatzkosten zu stornieren. Stornierung und Gebührenerstattung im Falle von Ereignissen, auf die die Teilnehmenden und der Kursanbieter keinen Einfluss haben (z. B. Naturkatastrophen und schwere Verkehrsstörungen), sind in den für den Kurs geltenden allgemeinen Bedingungen zu regeln.
Inhalt und pädagogisches Konzept
- Qualitativ hochwertige Lehre: Die pädagogischen Ansätze müssen angemessen, aktuell und an die Lernbedürfnisse und das Kompetenzniveau der Teilnehmenden angepasst sein. Der Kurs sollte Theorie und Praxisanwendungen miteinander verbinden und ein gut durchdachtes Konzept für die Begleitung und Bewertung mit klaren Rückmeldungen an die Teilnehmenden umfassen.
- Inspirierendes und interaktives Lernen: Der Kurs sollte zum Nachdenken anregen und allen Teilnehmenden neue Perspektiven eröffnen. Er sollte ansprechend und interaktiv sein sowie den Austausch und den produktiven Dialog unter den Teilnehmenden erleichtern. Der Kursanbieter muss sicherstellen, dass sein Personal eine positive, konstruktive und respektvolle Einstellung hat und ein unterstützendes Lernumfeld schafft.
- Vertrauenswürdige, innovative und relevante Inhalte: Die Kursinhalte müssen aktuell und evidenzbasiert sein und sich auf jüngste Forschungsergebnisse und Praktiken im jeweiligen Bereich stützen. Es sollte klar sein, wie die Kursinhalte mit dem Thema des Kurses zusammenhängen und wie die Teilnehmenden diese Inhalte in ihrem eigenen Umfeld nutzen können.
- Verwendung digitaler Hilfsmittel und Blended Learning: Der Einsatz digitaler Hilfsmittel, um den Lernprozess vor, während oder nach dem physischen Kurs zu verbessern und zu ergänzen, wird dringend empfohlen. Online-Lernaktivitäten sollten mit einem geeigneten Lernmanagementsystem durchgeführt werden, um synchrones Lernen (alle Arten des Lernens, bei denen sich Lehrkräfte und Lernende zur gleichen Zeit am selben Ort aufhalten) und asynchrones Lernen (alle Arten des Lernens, die nicht am selben Ort und gleichzeitig stattfinden) miteinander zu kombinieren.
Europäische Dimension
- Europäische Werte und politische Strategien: Der Kurs sollte die Werte der Europäischen Union widerspiegeln und zur Umsetzung der politischen Strategien beitragen, die durch das Programm Erasmus+ unterstützt werden.
- Zusammensetzung der Gruppe und Vernetzungsmöglichkeiten: Der Kursanbieter sollte sicherstellen, dass die Teilnehmenden durch die Zusammensetzung der Gruppe und die Gestaltung des Kurses Gelegenheit erhalten, Gleichgesinnte aus anderen Ländern zu treffen. Sie sollten Möglichkeiten haben, um sich untereinander über ihre vielfältigen Praktiken und Erfahrungen auszutauschen, vom interkulturellen Lernen zu profitieren und Kontakte zu potenziellen Partnern für künftige Kooperationen und weitere Austauschmaßnahmen zu knüpfen.
Dienste und Einrichtungen
- Unterstützung: Der Anbieter muss vor, während und nach dem Kurs zeitnah und angemessen auf Fragen, Anliegen und Wünsche der Teilnehmenden reagieren.
- Qualifiziertes Personal: Die Kursleitung und die Lehrkräfte, die den Kurs durchführen, müssen über eine geeignete Qualifikation sowie fundiertes, aktuelles Fachwissen und einschlägige Erfahrungen verfügen, die sie dazu befähigen, die Kursinhalte bzw. den Lehrplan zu vermitteln. Sie müssen in der Lage sein, eine multikulturelle Gruppe zu unterrichten, und die Sprache des Kurses beherrschen.
- Dauer und Zeitplan des Kurses: Die Dauer des Kurses muss in einem angemessenen Verhältnis zu den Kurszielen stehen. Ein physischer Kurstag muss mindestens fünf Stunden Lernaktivitäten umfassen (für diese Mindestdauer kann der Durchschnitt unter Berücksichtigung aller Arbeitstage des Kurses herangezogen werden). Die formalen Lernaktivitäten sollten durch weitere Aktivitäten ergänzt werden, um die soziale, kulturelle und berufliche Interaktion zwischen den Teilnehmenden zu verbessern.
- Ort der Durchführung: Der Veranstaltungsort des Kurses (bzw. – im Falle von Onlineschulungen – das Format) muss auf die festgelegten Lernziele und die angewandten Lernstrategien abgestimmt sein. Der Veranstaltungsort muss für die Zahl der Teilnehmenden geeignet sein, den einschlägigen Gesundheits- und Sicherheitsstandards entsprechen und für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.
- Inklusion: Die Kursanbieter müssen ihre Dienstleistungen inklusiv und diskriminierungsfrei erbringen. Besondere Aufmerksamkeit muss dem gleichberechtigten Zugang für Personen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gewidmet werden.
- Rückmeldungen: Die Teilnehmenden müssen die Möglichkeit haben, den Kurs zu bewerten und Rückmeldungen zu ihren Erfahrungen zu geben. Diese Rückmeldungen sollten zur Verbesserung künftiger Kurseinheiten genutzt werden. Der Kursanbieter muss auch Möglichkeiten zur Einreichung von Beschwerden vorsehen. Die Beschwerden müssen zeitnah, effizient, fair und konstruktiv bearbeitet werden.
Folgemaßnahmen
- Kontinuierliches Lernen: Der Kursanbieter sollte den Teilnehmenden Empfehlungen für weitere Schritte an die Hand geben, die sie im Anschluss an den Kurs unternehmen können, um auf dessen Ergebnissen aufzubauen.
- Verstärkung der institutionellen Wirkung: Der Kursanbieter sollte Orientierungshilfen und Materialien anbieten, die es den Teilnehmenden ermöglichen, die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen in der Arbeitspraxis an ihren Einrichtungen anzuwenden.
- Bescheinigung der Lernergebnisse: Den Teilnehmenden ist eine Bescheinigung auszustellen. Die Bescheinigung muss Folgendes umfassen: Name des/der Teilnehmenden, Kurzbeschreibung des Kurses und seiner Lernergebnisse, Daten, Veranstaltungsorte, Name des Kursanbieters und der Kursleitenden. Die Verwendung europäischer Transparenzinstrumente (z. B. Europass) wird dringend empfohlen.