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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport
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Kleinere partnerschaften

Kleinere Partnerschaften sollen den Zugang zum Programm auf kleinere Akteure und Personen ausweiten, die durch Maßnahmen in den Bereichen Schulbildung, Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport nur schwer zu erreichen sind. Mit im Vergleich zu den Kooperationspartnerschaften geringeren Finanzhilfen für Organisationen, einer kürzeren Laufzeit und einfacheren administrativen Anforderungen zielt diese Aktion darauf ab, Basisorganisationen, weniger erfahrene Organisationen und neue Programmteilnehmer zu erreichen und so die Zutrittsschranken für Organisationen mit geringerer organisatorischer Kapazität zu verringern. Diese Aktion unterstützt auch flexible Formate, die transnationale und nationale Aktivitäten, wenn auch mit einer europäischen Dimension, kombinieren, sodass Organisationen mehr Möglichkeiten haben, Menschen mit geringeren Chancen zu erreichen. Kleinere Partnerschaften können zudem zur Einrichtung und Entwicklung transnationaler Netze und zur Förderung von Synergien mit und zwischen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Strategien beitragen.

Ziele der aktion

  • Neue Programmteilnehmer, weniger erfahrene Organisationen und kleinere Akteure für das Programm gewinnen und ihren Zugang ausweiten. Diese Partnerschaften sollten ein Einstieg für Organisationen in die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene sein.
  • Unterstützung der Inklusion von Zielgruppen mit geringeren Chancen
  • Unterstützung einer aktiven europäischen Bürgerschaft und Förderung der europäischen Dimension auf der lokalen Ebene

Darüber hinaus gelten die Hauptziele der Kooperationspartnerschaften auch für kleinere Partnerschaften, und zwar entsprechend dem Geltungsbereich und Umfang des jeweiligen Projekts:

  • Verbesserung der Qualität der Arbeit und der Verfahren der beteiligten Organisationen und Einrichtungen, Öffnung für neue Akteure, die naturgemäß nicht zu ein und demselben Sektor gehören
  • Aufbau der Kapazitäten von Organisationen für die transnationale und sektorübergreifende Arbeit
  • Berücksichtigung gemeinsamer Bedürfnisse und Prioritäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
  • Förderung von Transformation und Wandel (auf individueller, institutioneller oder sektoraler Ebene) mit dem Ergebnis von Verbesserungen, und zwar entsprechend dem Kontext der jeweiligen Organisation

Welche kriterien müssen für die beantragung einer kleineren partnerschaft erfüllt sein?

Kleinere Partnerschaften müssen die folgenden Kriterien erfüllen, um für eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ in Betracht zu kommen.

Förderkriterien

Wer ist antragsberechtigt?

Jede teilnehmende Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Die betreffende Organisation stellt den Antrag im Namen aller am Projekt beteiligten Organisationen.

Im Falle von Anträgen in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die bei nationalen Agenturen eingereicht werden, darf eine Organisation nur einmal pro Frist einen Antrag stellen.

Welche Arten von Organisationen können an dem Projekt teilnehmen?

An einer kleineren Partnerschaft kann jede öffentliche oder private Organisation1  teilnehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens) ansässig ist.

Unabhängig von dem Bereich, auf den sich das Projekt bezieht, stehen kleinere Partnerschaften allen Organisationen offen, die in einem beliebigen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport oder anderer sozioökonomischer Sektoren tätig sind oder sich bereichsübergreifend engagieren (z. B. lokale, regionale und nationale Behörden, Anerkennungs- und Validierungszentren, Handelskammern, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sportorganisationen).

Je nach der Priorität und den Zielsetzungen des Projekts sollten an einer kleineren Partnerschaft die am besten geeigneten Partner mit möglichst vielfältigem Hintergrund beteiligt sein, damit die verschiedenen Erfahrungen, Profile und spezifischen Kenntnisse genutzt werden können.

Anzahl und Profil der teilnehmenden Organisationen

Kleinere Partnerschaften sind transnationale Partnerschaften, an denen mindestens zwei Organisationen aus zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein müssen.

Die Anzahl der an einer Partnerschaft teilnehmenden Organisationen ist nach oben nicht begrenzt.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle teilnehmenden Organisationen benannt werden.

Im Falle von Anträgen in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die bei nationalen Agenturen eingereicht werden, darf ein und dieselbe Organisation (eine OID) als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens 10 Anträgen beteiligt sein2 .

Abgedeckte Prioritäten

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen kleinere Partnerschaften entweder

  • mindestens eine horizontale Priorität

und/oder

  • mindestens eine spezifische Priorität abdecken, die für den am stärksten betroffenen Teilbereich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend oder Sport relevant ist.

Bei Projekten in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, können die nationalen Agenturen diejenigen dieser Prioritäten, die in ihrem jeweiligen nationalen Kontext besonders relevant sind, stärker berücksichtigen („europäische Prioritäten im nationalen Kontext“). Nationale Agenturen müssen potenzielle Antragsteller über ihre offiziellen Websites ordnungsgemäß informieren.

Bei Projekten im Bereich des Sports kann nur eine (horizontale oder spezifische) Priorität behandelt werden. 

Ort(e) der Aktivitäten

Alle Aktivitäten der kleineren Partnerschaften müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind.

Wenn dies im Zusammenhang mit den Zielen oder der Durchführung des Projekts hinreichend begründet ist, können Aktivitäten darüber hinaus auch an dem Ort stattfinden, an dem eine Einrichtung der Europäischen Union ihren Sitz hat3 , selbst wenn an dem Projekt keine Einrichtung aus dem Gastland dieser Einrichtung beteiligt ist.

Projektdauer

Zwischen 6 und 24 Monaten.

Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektzielen und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten gewählt werden.

In Ausnahmefällen kann die Laufzeit von kleineren Partnerschaften auf Antrag des Begünstigten und mit Zustimmung der nationalen Agentur oder der Exekutivagentur verlängert werden. Die Verlängerung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Gesamthöhe der Finanzhilfe.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Für kleinere Partnerschaften in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, eingereicht von einer in diesen Bereichen tätigen Organisation:

  • Bei der nationalen Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist.

Für kleinere Partnerschaften im Sportbereich:

  • Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur mit Sitz in Brüssel.

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2024-SSCP

In beiden Fällen kann ein und dasselbe Partnerkonsortium nur einen einzigen Antrag je Frist stellen, und zwar nur bei einer einzigen Agentur.4

Wann ist der Antrag zu stellen?

Für kleinere Partnerschaften in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, eingereicht von einer in diesen Bereichen tätigen Organisation:

Die Finanzhilfeanträge sind einzureichen

  • bis zum 5. März 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1. September eines Jahres und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen
  • bis zum 1. Oktober 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1. Januar eines Jahres und dem 31. August des Folgejahres beginnen.

Mögliche zusätzliche Frist für kleinere Partnerschaften im Jugendbereich:

Die nationalen Agenturen können eine zusätzliche Antragsrunde für Projekte im Jugendbereich durchführen, für die die Bestimmungen dieses Leitfadens ebenfalls gelten. Die nationalen Agenturen informieren dann auf ihren Webseiten über diese Möglichkeit.

Wird eine zusätzliche Runde vorgesehen, müssen die Antragsteller für Projekte, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen, ihre Finanzhilfeanträge vor dem 7. Mai um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen.

Für kleinere Partnerschaften im Sportbereich:

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr einreichen.

Einrichtung eines projekts

Ein Projekt im Rahmen einer kleineren Partnerschaft besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern.

  • Planung (Festlegung der Bedürfnisse, der Ziele, der Projekt- und Lernergebnisse, der Aktivitätsformate, des Zeitplans usw.)
  • Vorbereitung (Planung der Aktivitäten, Erstellung des Arbeitsprogramms, praktische Vorkehrungen, Bestätigung der Zielgruppe(n) für die vorgesehenen Aktivitäten, Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern usw.)
  • Durchführung der Aktivitäten
  • Nachbereitung (Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse)

Kleinere Partnerschaften können auch die Organisation länderübergreifender Unterrichts-, Ausbildungs- und Lernaktivitäten für Einzelpersonen oder Gruppen umfassen, wenn sie hinsichtlich der Erreichung der Projektziele mit einem Mehrwert verbunden sind.

Bei kleineren Partnerschaften im Sportbereich wird empfohlen, mindestens einen lokalen oder regionalen Sportverein in die Vorschläge einzubeziehen.

Bei der Konzeption des Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte:

Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von kleineren Partnerschaften zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Aspekte bei der Gestaltung von Projekten für kleinere Partnerschaften zu berücksichtigen. 

Inklusion und Vielfalt

Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt5  entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen bei der Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Kleinere Partnerschaften sind besonders geeignet, um im Einklang mit der entsprechenden politischen Priorität für die Aktion Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen und Praktiken und Methoden weiterzuentwickeln, bei denen auf Inklusion und Vielfalt geachtet wird. Organisationen sollten auch unabhängig von der Thematik ihrer Projekte barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmenden mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmenden während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Ökologische Nachhaltigkeit

Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden.

Digitale Dimension

Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche kleinere Partnerschaften von zentraler Bedeutung. Insbesondere bei Projekten in den Bereichen Schul- und Erwachsenenbildung wird nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten die European School Education Platform, eTwinning und die Erwachsenenbildungsplattform EPALE zu nutzen. Bei Projekten im Jugendbereich wird nachdrücklich empfohlen, für die Zusammenarbeit vor, während und nach den Projektaktivitäten das Europäische Jugendportal und die EU-Jugendstrategieplattform zu nutzen.

Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement

Das Programm unterstützt Teilhabe und aktives Engagement in allen seinen Aktionen. Die Projekte der kleineren Partnerschaften sollten die Teilhabe der Menschen am demokratischen Leben und das soziale und zivilgesellschaftliche Engagement fördern. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr gesellschaftliches und historisches Erbe anbelangt.

Gewährungskriterien

Relevanz (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

Inwieweit

  • ist der Projektvorschlag relevant für die Ziele und Prioritäten der Aktion. Darüber hinaus wird der Vorschlag als äußerst relevant angesehen, wenn er
    • die Priorität „Inklusion und Vielfalt“ abdeckt
    • Bei Projekten, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden: eine oder mehrere der von der nationalen Agentur verkündeten „europäischen Prioritäten im nationalen Kontext“ abdeckt
  • ist der Vorschlag für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant
  • sind das Profil, die Erfahrung und die Aktivitäten der teilnehmenden Organisationen relevant für den Bereich, auf den sich der Antrag bezieht
  • erbringt der Vorschlag einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Aufbau der Kapazitäten von Organisationen für die Beteiligung an grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Vernetzung

Qualität der Projektkonzeption und-durchführung (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

Inwieweit

  • sind die Projektziele klar definiert und realistisch und tragen den Bedürfnissen und Zielen der beteiligten Organisationen und den Bedürfnissen der Zielgruppen Rechnung
  • sind die Aktivitäten barrierefrei und inklusiv konzipiert und stehen Menschen mit geringeren Chancen offen
  • ist die vorgeschlagene Methodik klar, angemessen und realisierbar
    • ist der Projektarbeitsplan klar, vollständig und wirksam und sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung und Weitergabe der Projektergebnisse vor
    • ist das Projekt kostenwirksam und weist angemessene Mittel für die einzelnen Aktivitäten zu
  • werden digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Aktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern
    • Sofern zutreffend: inwieweit werden in dem Projekt die Erasmus+-Onlineplattformen (European School Education Platform, EPALE, Europäisches Jugendportal, EU-Jugendstrategieplattform) als Instrumente für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Projektaktivitäten genutzt
  • ist das Projekt umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Praktiken in die verschiedenen Projektphasen ein

Qualität der Partnerschaft und der Kooperations­vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

Inwieweit

  • weist das Projekt eine angemessene Mischung in Bezug auf das Profil der teilnehmenden Organisationen auf
  • bezieht das Projekt neue Programmteilnehmer und weniger erfahrene Organisationen in die Aktion ein
  • verdeutlicht die vorgeschlagene Aufgabenverteilung das Engagement und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen
  • beinhaltet der Vorschlag wirksame Mechanismen zur Koordinierung und Kommunikation zwischen den teilnehmenden Organisationen.

Wirkung (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

Inwieweit

  • enthält der Projektvorschlag konkrete und logische Schritte zur Integration der Projektergebnisse in die reguläre Arbeit der teilnehmenden Organisationen
  • hat das Projekt das Potenzial einer positiven Wirkung auf die Teilnehmer und die teilnehmenden Organisationen sowie auf die breitere Gemeinschaft
  • beinhaltet der Projektvorschlag angemessene Möglichkeiten zur Bewertung der Projektergebnisse
  • enthält der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen bekannt zu machen, die Ergebnisse an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen

Die Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Gewährungskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und -durchführung“ 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Zusammensetzung der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“).

Sind zwei oder mehr Anträge mit derselben Punktzahl eingegangen, erhalten im Fall von Ermessensentscheidungen die Anträge Priorität, die zunächst in der Kategorie „Relevanz des Projekts“ und anschließend in der Kategorie „Wirkung“ die höchste Punktzahl erzielen.

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Das vorgeschlagene Finanzierungsmodell besteht aus zwei zur Auswahl stehenden möglichen Pauschalbeträgen, die dem Gesamtbetrag der Finanzhilfe für das Projekt entsprechen. Die Antragsteller wählen zwischen den beiden vorab festgelegten Beträgen je nach den beabsichtigten Aktivitäten und angestrebten Ergebnissen:

Einmalige Pauschalbeträge:

  • 30 000 EUR
  • 60 000 EUR

Bei der Planung ihrer Projekte müssen die antragstellenden Organisationen – zusammen mit ihren Projektpartnern – den einmaligen Pauschalbetrag wählen, der am besten geeignet ist, die Kosten ihrer Projekte entsprechend ihren Bedürfnissen und Zielen zu decken. Wird das Projekt für eine Förderung ausgewählt, so wird der beantragte Pauschalbetrag zum Gesamtförderbetrag.

Die Vorschläge müssen eine Beschreibung der Aktivitäten enthalten, zu deren Durchführung sich die Antragsteller unter Verwendung des beantragten Pauschalbetrags verpflichten, und den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit genügen.

Die Wahl des zu beantragenden Pauschalbetrags sollte auf der Grundlage der vom Antragsteller selbst geschätzten Gesamtkosten des Projekts erfolgen. Ausgehend von dieser Schätzung müssen die Antragsteller den Betrag wählen, der ihren Bedürfnissen am besten entspricht, wobei eine effiziente Verwendung der Mittel und die Einhaltung des Kofinanzierungsprinzips zu gewährleisten sind (d. h. es wird davon ausgegangen, dass die Projektbudgets durch andere Finanzierungsquellen ergänzt werden, weshalb die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts höher sein müssen als der beantragte Pauschalbetrag).

Im Falle von Zweifeln zwischen zwei Beträgen können die Antragsteller: a) die Kosten ihres Projekts senken, indem sie z. B. kostengünstigere Wege finden, um ähnliche Ergebnisse zu erzielen, oder indem sie die Anzahl bzw. den Umfang der Projektaktivitäten an das Budget anpassen; b) den Umfang ihres Projekts erweitern, indem sie z. B. versuchen, mehr Teilnehmende mit ihren Aktivitäten zu erreichen, die Anzahl der Aktivitäten zu erhöhen oder zusätzliche Projektergebnisse zu erzielen.

Die Angemessenheit der Anzahl, des Umfangs und der Komplexität der vorgeschlagenen Projektaktivitäten in Bezug auf den beantragten Betrag sowie ihre Relevanz für die Projektziele sind wichtige Elemente der Qualitätsbewertung in Übereinstimmung mit den oben beschriebenen Gewährungskriterien.

Anforderungen

In Anbetracht dessen, dass kleinere Partnerschaften ein Instrument für die Einbeziehung neuer Projektteilnehmer und weniger erfahrener Organisationen sind, das ihnen den Zugang zum Programm ermöglichen soll, wird der Umfang der zur Beantragung einer Finanzhilfe im Rahmen dieser Aktion erforderlichen Informationen einfach gehalten, wobei die Einhaltung der Bestimmungen der EU-Haushaltsordnung gewährleistet wird. Daher muss die Projektbeschreibung Folgendes enthalten:

  • Ziele
  • Vorgeschlagene Aktivitäten
  • Erwartete Ergebnisse

Die Ziele, Aktivitäten und angestrebten Ergebnisse müssen klar miteinander verknüpft sein und kohärent dargestellt werden. Zudem müssen die Anträge einen allgemeinen Zeitrahmen für das Projekt mit dem voraussichtlichen Datum für die Realisierung der wichtigsten Aktivitäten enthalten.

Die Antragsteller sollten ausreichende Informationen zum Finanzplan vorlegen, damit bei der Bewertung die Angemessenheit jeder einzelnen Aktivität und ihre Kohärenz mit den anderen Aktivitäten beurteilt werden kann.

Im Projektbudget sind die geplanten Projektaktivitäten sowie der Anteil der Finanzhilfe anzugeben, der jeder Aktivität zugewiesen wird:

Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, sofern sie sich nicht auf Kernaktivitäten beziehen, von denen die Erreichung der Ziele der Aktion unmittelbar abhängt. In dem Fall müssen die an Unterauftragnehmer vergebenen Aufgaben im Antrag genau angegeben und beschrieben werden.

Auszahlung der Finanzhilfe

Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe ist der Abschluss aller Aktivitäten entsprechend den im Antrag beschriebenen Qualitätskriterien. Falls eine oder mehrere Aktivitäten nicht oder nur teilweise abgeschlossen sind oder bei der Qualitätsbewertung als nicht zufriedenstellend bewertet werden, können entsprechende Kürzungen des Finanzhilfebetrags in der Phase des Abschlussberichts bei mangelhafter, teilweiser oder verspäteter Durchführung

vorgenommen werden, indem einzelne Aktivitäten nicht akzeptiert werden oder indem der Gesamtbetrag um einen pauschalen Prozentsatz gekürzt wird.

Die Bewertung des Abschlussberichts basiert auf den detaillierten Beschreibungen der einzelnen durchgeführten Aktivitäten, auf Informationen, die den Grad der Erreichung der im Antrag angegebenen Projektziele zeigen, auf der Qualität der in die Erasmus+ Projektergebnisplattform hochgeladenen Projektergebnisse und auf einer Selbstbewertung der Partnerorganisationen.