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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport

Coronavirus und Erasmus+/Europäisches Solidaritätskorps – Fragen der begünstigten Organisationen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen von begünstigten Organisationen.

Weitere Informationen über die Auswirkungen der Coronakrise und die Reaktion der Europäischen Kommission

Viele Erasmus+-Studierende befürchten, dass ihr Studienaufenthalt im Ausland nicht anerkannt wird. Wie können sie bei der Bewältigung dieser Situation unterstützt werden?

Die Hochschulen werden gebeten, den Studierenden so flexibel und pragmatisch wie möglich dabei zu helfen, die in ihren Lernvereinbarungen genannten Ergebnisse unabhängig von ihrem geografischen Standort zu erreichen. Eine Möglichkeit hierfür ist das Fernstudium mithilfe digitaler Tools. Diese Flexibilität wird insbesondere Studierenden, die in ihr Heimatland zurückkehren mussten, dabei helfen, ihre Kurse an der aufnehmenden Einrichtung abzuschließen, sodass im Fernstudium erworbene ECTS-Credits (Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen) vollständig anerkannt werden können.

Als die Grenzen geschlossen wurden, musste eine unserer Teilnehmerinnen ein zusätzliches Flugticket kaufen, um vorzeitig nach Hause zurückzukehren, da die Fluggesellschaft nicht bereit war, ihren ursprünglich vorgesehenen Rückreisetermin zu ändern. Können wir diese zusätzlichen bzw. außergewöhnlichen Kosten aus den Mitteln erstatten, die wir für Erasmus+ bzw. das Europäische Solidaritätskorps erhalten haben?

Ja, Sie können diese Kosten als förderfähig erachten, sofern das Gesamtbudget für Ihr Projekt, das Gegenstand der betreffenden Finanzhilfevereinbarung ist, nicht überschritten wird. Gegebenenfalls müssen Sie bei einer nachträglichen Rechnungsprüfung nachweisen, dass die Erstattung dieser zusätzlichen Kosten notwendig war.

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten wir einige außergewöhnliche Kosten für einen Teilnehmer mit einer Behinderung übernehmen, der über einen längeren Zeitraum hinweg Hilfe benötigte. Sind diese Kosten förderfähig?

Ja, Sie können diese Kosten als förderfähig erachten, sofern das Gesamtbudget für Ihr Projekt, das Gegenstand der betreffenden Finanzhilfevereinbarung ist, nicht überschritten wird. Gegebenenfalls müssen Sie bei einer nachträglichen Rechnungsprüfung nachweisen, dass die Erstattung dieser zusätzlichen Kosten notwendig war.

Wir wollen an einem Projekt teilnehmen, für das die Bewerbungsfrist in Kürze abläuft. Leider können wir unsere Partner in den anderen Ländern nicht erreichen, weil ihre Büros geschlossen sind. Kann die Kommission die Bewerbungsfrist verlängern?

Die Kommission hat die Bewerbungsfrist für eine Reihe von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps verlängert.

Bitte wenden Sie sich an Ihre nationale Agentur‚ denn es wurden auch einige administrative Verfahren für die Einreichung der Antragsformulare vereinfacht.

Ich koordiniere Projekte im Rahmen von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps. Mein Gehalt und die Gehälter meiner Kollegen werden aus den Mitteln für die organisatorische Unterstützung gezahlt. Können wir uns angesichts der Streichung vieler Aktivitäten weiter darauf verlassen, dass wir die von uns eingeplanten Mittel behalten dürfen?

In den oben genannten Fällen (d. h. wenn Projektteilnehmer Finanzhilfen zur individuellen Unterstützung erhalten können bzw. behalten dürfen), haben Sie weiter Anspruch auf organisatorische Unterstützung.

Diesen Anspruch haben Sie selbst dann, wenn Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ oder des Europäischen Solidaritätskorps abgesagt werden. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass weiter Kosten entstehen, beispielsweise für die Miete, für die Vorbereitung und Betreuung der Teilnehmer/innen vor der Abreise und für die Unterstützung der Teilnehmer/innen bei der Bewältigung der außergewöhnlichen Umstände der Corona-Pandemie (Stornierungen, Kontakte zu aufnehmenden Partnerorganisationen, Beratung usw.).

Ich bin Projektkoordinator und musste mein Projekt vorübergehend aussetzen. Darf ich die Finanzhilfe für das Projektmanagement behalten? Kann ich eine Verlängerung meines Projekts beantragen, damit die Aktivitäten später weitergeführt werden können?

Träger von strategischen Partnerschaften oder Solidaritätsprojekten haben die Möglichkeit, ihr Projekt vorübergehend auszusetzen, eine Verlängerung der Projektlaufzeit zu beantragen und die geplanten Aktivitäten dann wiederaufzunehmen, wenn die Corona-Beschränkungen aufgehoben wurden. In diesem Fall wird die Finanzhilfe für das Projektmanagement auf der Grundlage der neuen Projektlaufzeit ohne die Aussetzung berechnet; allerdings darf der vereinbarte Gesamtbetrag der Finanzhilfe nicht überschritten werden.

Ich bin Projektkoordinator und musste Aktivitäten absagen. Allerdings sind bereits Ausgaben angefallen, die mir nicht zurückerstattet werden (Miete, Unterbringung der Teilnehmer usw.). Werden diese Kosten übernommen?

Wenden Sie sich bitte an die nationale Agentur in Ihrem Land. Wenn Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ oder des Europäischen Solidaritätskorps abgesagt werden und den Organisationen nicht erstattbare Kosten entstanden sind, können diese Kosten übernommen werden.

Ich möchte eine Finanzhilfevereinbarung für ein Projekt abschließen, kann sie aber nicht physisch von meinem Vorgesetzten unterzeichnen lassen. Reicht eine gescannte Ausfertigung?

Wenden Sie sich bitte an die nationale Agentur in Ihrem Land. Aufgrund der derzeitigen außergewöhnlichen Umstände ist die Übermittlung gescannter unterzeichneter Ausfertigungen von Finanzhilfevereinbarungen vorübergehend zulässig. Sobald die Corona-Beschränkungen aufgehoben sind, müssen Sie das physisch unterzeichnete Exemplar nachreichen, damit die Unterschrift validiert werden kann.

Ich koordiniere Projekte an einer Hochschule/einer Berufsbildungseinrichtung. Wir führen gemischte Mobilitätsmaßnahmen durch. Erhalten wir organisatorische Unterstützung?

Ja, die begünstigten Organisationen erhalten den vollen Satz je Teilnehmer/in, und zwar sowohl für die virtuelle als auch für die physische Mobilität.

Ich koordiniere Projekte an einer Hochschule/einer Berufsbildungseinrichtung oder ein Jugendprojekt. Wir führen gemischte Mobilitätsmaßnahmen durch. Was geschieht, wenn die physische Mobilität aufgrund unvorhergesehener COVID-19-Komplikationen doch nicht wie geplant stattfinden kann?

Die gemischte Mobilität beginnt mit virtuellem Lernen und/oder virtuellen Aktivitäten und geht in die physische Mobilität im Ausland über, sobald die Lage dies zulässt.

Im Falle einer ungünstigen COVID-19-Entwicklung, die einen Aufenthalt im Ausland unmöglich macht, kann die physische Mobilität verkürzt, annulliert oder durch eine verlängerte virtuelle Mobilität ersetzt werden. Wie schon in der ersten Pandemie-Phase können bereits entstandene Kosten gedeckt werden, wenn bestätigt wird, dass es sich um „höhere Gewalt“ handelt.

Ich koordiniere Jugendprojekte. Wir führen gemischte Mobilitätsmaßnahmen durch. Erhalten wir organisatorische Unterstützung?

Ja, für die virtuelle Mobilität erhalten die begünstigten Organisationen 35 % der je Tag und Teilnehmer/in vorgesehenen Einheitskosten für organisatorische Unterstützung (d. h. den Teil der Einheitskosten, der nötig ist, um die Maßnahme zu organisieren).

Für die physische Mobilität erhalten die begünstigten Organisationen den vollen Satz je Tag und Teilnehmer/in. Sie erhalten außerdem Zuschüsse zu den Reisekosten.

Ich koordiniere Projekte an einer Hochschule/einer Berufsbildungseinrichtung oder ein Jugendprojekt. Können wir die Kosten für Ausrüstung und/oder Dienstleistungen decken, die zur Umsetzung der virtuellen und gemischten Mobilitätsmaßnahmen notwendig sind?

Ja, die Kosten für die Anschaffung und/oder Miete von Ausrüstung und/oder Dienstleistungen, die für die Umsetzung der virtuellen und gemischten Mobilitätsmaßnahmen erforderlich sind, können aufgrund der außergewöhnlichen Umstände der COVID-19-Pandemie als förderfähig eingestuft werden.

Ihre nationale Agentur kann solche ordnungsgemäß dokumentierten und begründeten Anschaffungen genehmigen, wenn sie als notwendig erachtet werden, um das Projekt und eine angemessene Beteiligung der betreffenden Zielgruppen zu ermöglichen. Die Unterstützung sollte nicht über die Laufzeit des Projekts hinaus bereitgestellt werden und sollte auch nicht die normale Büroausstattung oder Ausrüstung abdecken, die von den teilnehmenden Organisationen normalerweise (also außerhalb des Projekts) verwendet wird.

Ich koordiniere Projekte an einer Hochschule/einer Berufsbildungseinrichtung oder ein Jugendprojekt. Können wir Kosten decken, die notwendig sind, um Menschen mit besonderen Bedürfnissen die Teilnahme an virtuellen Aktivitäten zu ermöglichen?

Ja, Unterstützung bei besonderen Bedürfnissen für die Teilnahme an virtuellen Aktivitäten kann nach den im Programmleitfaden festgelegten Regeln als förderfähig eingestuft werden.

Der Antrag muss ordnungsgemäß begründet und dokumentiert und von Ihrer nationalen Agentur genehmigt sein.