Skip to main content

Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport

Verwaltung

Erasmus+ wird von der Europäischen Kommission (dem Exekutivorgan der EU), der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA), nationalen Agenturen in den Programmländern und nationalen Büros in bestimmten Partnerländern verwaltet.

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist für die allgemeine Verwaltung zuständig, insbesondere:

  • Budgetverwaltung
  • Prioritätensetzung
  • Ermittlung von Programmzielen und Förderkriterien
  • Beaufsichtigung und Leitung der Durchführung
  • Follow-up und Evaluierung des Programms

Die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) der Europäischen Kommission ist für die Verwaltung zentralisierter Programmelemente zuständig:

  • Werbung für das Programm und die damit verbundenen Möglichkeiten
  • Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
  • Prüfung von Finanzhilfeanträgen
  • Vertragsmanagement und Beaufsichtigung der Projekte
  • Verbreitung der Ergebnisse

Darüber hinaus führen EACEA und Kommission Studien und Forschungsarbeiten durch und sind für die Verwaltung und Finanzierung von Stellen und Netzen zuständig, die im Rahmen von Erasmus+ gefördert werden.

Detaillierte Informationen zur Verwaltung von Erasmus+ finden sich in den jährlichen Arbeitsprogrammen der Europäischen Kommission.

Nationale Agenturen

In den EU-Ländern überträgt die Kommission nationalen Agenturen einen großen Teil der Programmverwaltung. Außerhalb der EU, und insbesondere im Hochschulbereich, übernehmen nationale Erasmus+-Büros diese Aufgaben.

Die Kommission stattet die nationalen Agenturen mit den nötigen Mitteln zur Verwaltung der dezentralen Programmaktivitäten aus. Die Agenturen können dadurch das Programm an die Bedürfnisse ihrer nationalen Systeme für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend anpassen.

Die nationalen Agenturen sind zuständig für:

  • Information über Erasmus+
  • Prüfung von in ihrem Land eingereichten Projektanträgen
  • Überwachung und Evaluierung der Durchführung des Programms in ihrem Land
  • Unterstützung teilnehmender Personen und Organisationen
  • Förderung des Programms und seiner Aktionen auf lokaler und nationaler Ebene

Darüber hinaus unterstützen die nationalen Agenturen die Begünstigten während des gesamten Verlaufs eines Projekts. Gemeinsam mit ihnen und anderen Organisationen unterstützen sie ferner EU-Strategien in den im Rahmen des Programms geförderten Bereichen.

Nationale Erasmus+-Büros

In den im Hochschulbereich teilnehmenden Erasmus+-Partnerländern außerhalb der EU übernehmen nationale Erasmus+-Büros einen Großteil der Aufgaben nationaler Agenturen. Diese Büros sind die zentrale Anlaufstelle für alle potenziellen Programmteilnehmer und zuständig für:

  • Information über das Programm und Teilnahmemöglichkeiten
  • Beratung und Unterstützung potenzieller Antragsteller
  • Überwachung von Erasmus+-Projekten
  • Unterstützung des politischen Dialogs, Einbringen von Beiträgen zu Studien und Veranstaltungen
  • Pflege von Kontakten mit Sachverständigen und lokalen Behörden
  • Beobachtung politischer Entwicklungen

Andere Stellen

Zahlreiche andere Stellen bringen sich ebenfalls in das Programm ein: