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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport

Coronavirus – Ratgeber zu Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps

Kontext und Reaktion

Hauptziel der Europäischen Kommission ist es, die Sicherheit und den Schutz aller Teilnehmer/innen von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps zu gewährleisten und gleichzeitig alle auf nationaler Ebene ergriffenen Eindämmungsmaßnahmen zu beachten. Sie unterstützt mit ihren Bemühungen die Studierenden, Schüler/innen, Freiwilligen und anderen Programmteilnehmer/innen beim Umgang mit den Folgen.

Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps werden hauptsächlich von den nationalen Agenturen in den Programmländern (EU-Mitgliedstaaten sowie Nordmazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Serbien und Vereinigtes Königreich) betreut. Einzelne Teilnehmer/innen sollten sich bei Schwierigkeiten an ihre Heimateinrichtung wenden.

Für dezentrale Projekte sollten die Einrichtungen ihre nationalen Agenturen kontaktieren und für zentralisierte Projekte die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA).

Auf der Grundlage von Leitlinien der Kommission können die nationalen Agenturen und die EACEA den betroffenen Organisationen und Teilnehmer/innen alle erforderlichen Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellen.

Die Kommission verfolgt die Entwicklung der Situation sehr aufmerksam und wird alle zusätzlichen Maßnahmen ergreifen, die sich als notwendig erweisen könnten.

Begünstigte Organisationen

Die Kommission gewährt den begünstigten Organisationen größtmögliche Flexibilität, damit sie ihre Tätigkeiten innerhalb der Grenzen des geltenden Rechtsrahmens an die derzeitige Situation anpassen können.

Die Kommission hat folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Die nationalen Agenturen sind befugt, die Klausel über höhere Gewalt in allen Fällen geltend zu machen, in denen sich die Anwendung nationaler Beschränkungen auf die Durchführung von Projekten im Rahmen von Erasmus+ oder des Europäischen Solidaritätskorps auswirkt. Auf diese Weise können sie prüfen, ob die COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen die Übernahme zusätzlicher Kosten rechtfertigen können. Diese zusätzlichen Kosten sollten die für das Projekt insgesamt bewilligten Mittel nicht übersteigen.
  • Die Fristen für alle geplanten Aktivitäten können um bis zu 12 Monate pro Projekt verschoben werden. Die Projektlaufzeit darf 36 Monate nicht überschreiten.
  • Für mehrere tausend laufende Erasmus+-Partnerschaftsprojekte besteht somit die Möglichkeit, Aktivitäten, die im Frühjahr 2020 nicht stattfinden konnten, neu zu planen.
  • Die Fristen für laufende Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen wurden verlängert. Bitte beachten Sie die aktualisierten Informationen zu den neuen Fristen für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.
  • Die nationalen Agenturen wurden aufgefordert, den Problemen der Teilnehmer/innen, insbesondere der jungen Menschen, die sich derzeit im Ausland aufhalten, große Aufmerksamt zu widmen, damit die Betroffenen unverzüglich und angemessen unterstützt werden können.

Im Bereich Hochschulbildung gilt Folgendes:

Die Hochschulen werden gebeten, den Studierenden so flexibel und pragmatisch wie möglich dabei zu helfen, die in ihren Lernvereinbarungen genannten Ergebnisse unabhängig von ihrem geografischen Standort zu erreichen, etwa über Fernstudienangebote mithilfe digitaler Tools. Diese Flexibilität wird insbesondere Studierenden, die in ihr Heimatland zurückkehren mussten, dabei helfen, ihre Kurse an der aufnehmenden Einrichtung abzuschließen, sodass im Fernstudium erworbene ECTS-Punkte (Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen) vollständig anerkannt werden können.

Personen, die vor Kurzem eine Ausbildung abgeschlossen haben und die ihr geplantes Praktikum im Ausland verschieben müssen, können dieses Praktikum nun innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Abschluss (statt der normalen Frist von 12 Monaten) antreten.

Die nationalen Erasmus+-Agenturen und die Hochschuleinrichtungen werden ermutigt, mit den lokalen Abteilungen des Erasmus Student Network und den nationalen Studentenverbänden zusammenzuarbeiten, um den Studierenden rasch Informationen über die Mobilität im Ausland zur Verfügung zu stellen und bei Bedarf für eine Peer-to-Peer-Unterstützung zu sorgen. Die Kommission arbeitet mit der European Students’ Union und dem Erasmus Student Network zusammen, um Studierende in ganz Europa zu unterstützen.

Ansprechpartner

Studierende und Lehrende wenden sich bitte an Ihre Heimateinrichtung, die sie dann gegebenenfalls weiterverweisen kann.

Einrichtungen können Kontakt mit den nationalen Agenturen in ihrem Land und für zentralisierte Projekte mit der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur aufnehmen.

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