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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport

Studierende und Hochschulpersonal

Möglichkeiten

Erasmus+ bietet Hochschuleinrichtungen die Möglichkeit, Studierende und Personal ins Ausland zu entsenden (in andere Programmländer oder andere Partnerländer), um an teilnehmenden Einrichtungen zu studieren, zu unterrichten, sich weiterzubilden oder ein Praktikum zu absolvieren.

Hochschuleinrichtungen können außerdem Studierende und Personal aus dem Ausland aufnehmen. Praktika zwischen Programm- und Partnerländern könnten im Rahmen neuer Mobilitätsvereinbarungen ab dem Sommer 2018 möglich werden.

Teilnahme

Interessierte Einrichtungen können sich entweder als einzelne Hochschuleinrichtung oder als Mitglied eines „nationalen Mobilitätskonsortiums“ bewerben, bei dem es sich um eine Gruppe von Einrichtungen handelt, die von einer koordinierenden Einrichtung geleitet wird.

Diese Organisationen fallen unter eine oder mehrere der vier Hauptkategorien:

  • antragstellende Organisation: Antragstellung und Projektverwaltung, kann gleichzeitig entsendende Organisation sein
  • entsendende Organisation: Auswahl von Studierenden/Personal zur Entsendung ins Ausland oder Betreuung von Studierenden und Personal aus Partnerländern sowie von eingeladenen Unternehmensbeschäftigten
  • aufnehmende Organisation: Aufnahme von Studierenden/Personal aus dem Ausland und Bereitstellung eines Studien- oder Praktikumsprogramms
  • Vermittlungsorganisation: Partner in einem Mobilitätskonsortium, kann der Unterstützung und Vereinfachung der Arbeit im Konsortium dienen

Hochschuleinrichtungen in Programmländern müssen sowohl als einzelne Antragsteller als auch als Mitglieder eines Konsortiums über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.

Teilnahmewillige Konsortien müssen außerdem über eine Akkreditierung für Mobilitätskonsortien verfügen.

Auch andere Organisationen aus Programmländern können teilnehmen, benötigen jedoch keine ECHE.

Zwar können Organisationen aus Partnerländern an Mobilitätsaktivtäten teilnehmen, doch können die Hochschuleinrichtungen von Partnerländern keine ECHE erhalten. Stattdessen verpflichten sie sich, die Grundsätze der Charta zu befolgen und legen die Unterstützung für Teilnehmer in einer interinstitutionellen Vereinbarung fest.

Nach Erhalt einer ECHE und/oder einer Akkreditierung für Mobilitätskonsortien können die antragstellenden Einrichtungen EU-Finanzmittel beantragen.

Wissenswertes

Die Studienmöglichkeiten für Studierende müssen Teil des Lehrplans sein, und auch die Aktivitäten für studentische Praktika sollten in das Ausbildungsprogramm integriert sein. Die entsendende und die aufnehmende Einrichtung sowie die/der Studierende müssen vor Aufnahme der Aktivitäten eine Lernvereinbarung unterzeichnen, in der Folgendes festgelegt wird:

  • die Bildungskomponenten, die von der/dem Studierenden an der aufnehmenden Einrichtung wahrgenommen werden sollen
  • die Bildungskomponenten, die bei erfolgreicher Durchführung des Studienprogramms im Ausland im Abschlusszeugnis der entsendenden Einrichtung ersetzt werden
  • Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien

Die entsendende und die aufnehmende Einrichtung sollten sich vorab auf die Aktivitäten des ins Ausland entsandten Personals einigen.

Wie oben erwähnt, müssen alle beteiligten Parteien eine Mobilitätsvereinbarung unterzeichnen, in der Folgendes festgelegt wird:

  • die zu erzielenden Lernergebnisse
  • die Voraussetzungen für die formelle Anerkennung, zum Beispiel durch das ECTS
  • Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien

Zusätzlich muss jede Einrichtung, die die ECHE unterzeichnet hat, die Teilnehmer/-innen angemessen unterstützen, zum Beispiel durch sprachliche Vorbereitung. Für langfristige Mobilitätsaktivitäten von mehr als zwei Monaten Dauer bietet die Online-Sprachhilfe der Europäischen Kommission die Möglichkeit, Sprachkenntnisse zu bewerten und zu verbessern.

Antragstellung

Das Verfahren zur Antragstellung für Mobilitätsprojekte wird jährlich von der zuständigen nationalen Agentur (NA) organisiert. Für einzelne Organisationen handelt es sich um die nationale Agentur in dem Land, in dem die Organisation ihren Sitz hat, und für ein Konsortium ist es die NA in dem Land, in dem der Konsortiumskoordinator ansässig ist.

Die Zuerkennung einer ECHE erfolgt im Rahmen einer jährlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur. Die Gültigkeit der ECHE ist auf die Dauer des Programms begrenzt.

Die nationalen Agenturen veröffentlichen jedes Jahr einen Aufruf für die Akkreditierung von Konsortien. Eine solche Akkreditierung ist drei Jahre lang gültig. Die Einrichtungen können Akkreditierungen und Zuschüsse gleichzeitig beantragen.

Weitere Informationen

Der Erasmus+-Programmleitfaden ist die wichtigste Informationsquelle für die oben genannten Aktivitäten. In Teil B finden Sie genaue Informationen zu den Auswahl- und Vergabekriterien sowie den Bestimmungen für die finanzielle Unterstützung.

Einrichtungen, die sich für Mobilitätsprojekte zwischen Programm- und Partnerländern interessieren, sollten das Handbuch über die internationale Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten und die häufig gestellten Fragen zur internationalen Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten lesen.

Auch die nationalen Agenturen, die nationalen Büros (sofern vorhanden) in den Partnerländern und die Europäische Kommission helfen gerne weiter.

Die Vereinigung der Erasmus+-Studierenden und Alumni (ESAA) bietet Erasmus+-Studierenden und Alumni ein dynamisches Forum für Networking, berufliche Weiterentwicklung und interkulturellen Austausch.