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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport

Innovationsallianzen

Über das Projekt

Innovationsallianzen sollen Europas Innovationsfähigkeit durch eine engere Zusammenarbeit und einen stärkeren Wissensfluss zwischen Hochschulen, beruflicher Bildung (Erst- und Weiterbildung), Unternehmen und dem weiteren sozioökonomischen Umfeld, einschließlich Forschung, stärken.

Neue Lehrpläne für die Hochschul- und die berufliche Aus- und Weiterbildung sollen ebenso wie die Förderung von Eigeninitiative und unternehmerischem Denken neue Kompetenzen zu Tage fördern und die Kluft zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage verringern.

Welche Bereiche werden abgedeckt?

Beispiele:

Los 1 (Allianzen für Bildung und Unternehmen)

  • Förderung der Innovation in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Wirtschaft
  • Entwicklung von Unternehmergeist und Kompetenzen
  • Förderung des Wissensflusses und des Wissensaustauschs zwischen Hochschulbildung, beruflicher Aus- und Weiterbildung und Wirtschaft

Los 2 (Allianzen für die sektorale Zusammenarbeit im Bereich Kompetenzen)

  • Entwicklung europaweiter strategischer Konzepte für die sektorale Zusammenarbeit im Bereich Kompetenzen
  • Entwicklung von Basis-Lehrplänen und -Schulungsprogrammen für den gesamten europäischen Sektor

Wer kann sich bewerben?

Für beide Lose

Organisationen, die an der Teilnahme interessiert sind, müssen dies als Konsortium tun.

Los 1

  • muss mindestens 4 Programmländer mit mindestens 8 vollwertigen Partnern umfassen
  • muss mindestens 3 Unternehmen (oder Firmen oder repräsentative zwischengeschaltete Organisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Berufsverbände) und 3 Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung (Berufsbildungseinrichtungen und/oder Hochschuleinrichtungen) als vollwertige Partner umfassen
  • sollte mindestens eine Hochschuleinrichtung und einen Berufsbildungsanbieter als vollwertige Partner in jedem Vorschlag umfassen

Los 2

  • muss mindestens 8 Programmländer mit mindestens 12 vollwertigen Partnern umfassen
  • muss 5 Arbeitsmarktakteure (Unternehmen, Firmen oder Industrie- bzw. Branchenvertreter wie Kammern, Gewerkschaften oder Berufsverbände) und mindestens 5 Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung (Berufsbildungseinrichtungen und/oder Hochschuleinrichtungen) als vollwertige Partner umfassen
  • sollte mindestens eine Hochschuleinrichtung und einen Berufsbildungsanbieter als vollwertige Partner in jedem Vorschlag umfassen

Wie kann man sich bewerben?

Bewerbungen sind im Zuge der jährlichen Ausschreibungen der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur einzureichen.

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