Die nachstehenden Vorlagen dienen lediglich der Information und Vorbereitung.
Sie sind Personalmitglied und planen Ihre Erasmus+-Mobilitätsaktivität? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Hochschuleinrichtung, damit Sie die richtige Mobilitätsvereinbarung nutzen.
Die einzelnen Hochschuleinrichtungen geben Auskunft über den Inhalt der Mobilitätsvereinbarungen.
Zweck
Eine Mobilitätsvereinbarung enthält das zu absolvierende Lehr-/Fortbildungsprogramm. Sie wird zwischen dem Personalmitglied, der entsendenden und der aufnehmenden Einrichtung/Organisation getroffen.
In der Vereinbarung werden die Bestandteile des Lehr- oder Fortbildungsaufenthalts im Ausland festgelegt. Dabei sind die entsendende und die aufnehmende Einrichtung/Organisation gemeinsam für die Qualität der Mobilitätsphase verantwortlich.
Referenz für die nachstehenden Dokumente
- KA131: Aktivitäten, die aus Instrumenten für die Finanzierung von EU-internen Maßnahmen unterstützt werden
- KA171: Aktivitäten, die aus Instrumenten für die Finanzierung des auswärtigen Handelns unterstützt werden