Fördermöglichkeiten
Erasmus+ bietet Organisationen die Möglichkeit, Aus- und Fortzubildende als Teilnehmer und das Personal der Organisation als Lehrende oder Lernende zu Fortbildungen zu entsenden.
Bedingungen
Teilnahmewillige Einrichtungen können sich entweder als einzelne Organisation oder als Mitglied eines „nationalen Mobilitätskonsortiums“ bewerben, bei dem es sich um eine Gruppe von Organisationen handelt, die von einer koordinierenden Organisation geleitet wird.
Diese Organisationen fallen unter eine der vier Hauptkategorien:
- antragstellende Organisation: Antragstellung und Projektverwaltung, kann gleichzeitig entsendende Organisation sein
- entsendende Organisation: Auswahl von Lernenden und Personal in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Entsendung ins Ausland; Verwaltung von Zuschusszahlungen
- aufnehmende Organisationen: Aufnahme von Lernenden und Personal in der beruflichen Aus- und Weiterbildung aus dem Ausland und Bereitstellung eines Studien- oder Praktikumsprogramms
- Vermittlungsorganisation: Partner in einem Mobilitätskonsortium, kann der Unterstützung und Vereinfachung der Arbeit im Konsortium dienen
Die teilnehmenden Organisationen können öffentliche oder private Organisationen sein, die in einem Programmland ansässig sind. Sie können sich entweder einzeln oder als Teil eines nationalen Mobilitätskonsortiums bewerben.
Mitglieder eines Mobilitätskonsortiums müssen im selben Programmland ihren Sitz haben und alle namentlich im Antrag erwähnt sein. Konsortien müssen aus mindestens drei Organisationen bestehen.
Wissenswertes
Die Organisationen können sowohl für Auszubildende als auch für Lernende Möglichkeiten anbieten: Entweder an einem Arbeitsplatz oder in einer Schule für die berufliche Aus- und Weiterbildung .
In ähnlicher Weise kann das Personal in ein Unternehmen oder eine Organisation entsandt werden, um zu unterrichten oder an einer Fort- oder Weiterbildung teilzunehmen.
Organisationen, die Lernende oder Personal entsenden oder aufnehmen, müssen sich vorab auf die durchzuführenden Aktivitäten einigen und Folgendes festlegen:
- zu erzielende Lernergebnisse der Aktivität
- Voraussetzungen für die formelle Anerkennung, zum Beispiel durch das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen
- Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien
Für Lernende erfolgt dies über die Lernvereinbarung; für das Personal über die Mobilitätsvereinbarung.
Lernende oder Personal, die im Rahmen von Erasmus+ länger als einen Monat im Ausland verbringen, können die Online-Sprachhilfe nutzen.
Antragstellung
Für die Bearbeitung der Anträge ist die nationale Agentur des Landes zuständig, in dem die antragstellende Organisation oder das Konsortium ansässig ist.
Organisationen oder Konsortien können nur einmal pro Auswahlrunde einen Antrag stellen, sie können jedoch zu mehreren Konsortien gehören, die zur selben Zeit einen Antrag stellen.
Weitere Informationen
Der Erasmus+-Programmleitfaden ist die wichtigste Informationsquelle für die oben genannten Möglichkeiten. In Teil B finden Sie genaue Informationen zu den Auswahl- und Vergabekriterien sowie den Bestimmungen für die finanzielle Unterstützung.
Auch die nationalen Agenturen oder die nationalen Büros (sofern vorhanden) in den Partnerländern helfen gerne weiter.