Überblick
Erasmus+ unterstützt Fort- und Weiterbildungen im Ausland für Fachkräfte des Vorschul-, Primarschul- und Sekundarschulbereichs.
Dabei kann es sich um Kurse, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Job Shadowing an Schulen oder anderen geeigneten Einrichtungen handeln. Darunter fallen beispielsweise Hochschuleinrichtungen, öffentliche Stellen, Forschungsinstitute und Ausbildungszentren.
Die Austauschmöglichkeiten bestehen zwischen Organisationen in Erasmus+-Programmländern.
Antragstellung
Sie können als Einzelperson nicht direkt einen Zuschuss beantragen. Anträge können nur von Schulen gestellt werden. Diese wählen dann unter ihren Beschäftigten Kandidatinnen und Kandidaten für Fort- und Weiterbildungen im Ausland aus. Die Schulen können auch in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte aufnehmen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten.
Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten für Fort- und Weiterbildungen im Ausland sollte fair, inklusiv, transparent und gut dokumentiert sein.
Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten für Lehrtätigkeiten im Ausland sollte fair, transparent und gut dokumentiert sein.
Dauer
Ein Schulungsaufenthalt dauert mindestens zwei Tage und höchstens einen Monat (Kurse, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen) beziehungsweise zwei Monate (Job Shadowing). An- und Abreise sind dabei nicht inbegriffen.
Voraussetzungen
Damit Sie im Rahmen von Erasmus+ im Ausland an einer Schulung teilnehmen können, muss Ihre Schule eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der schulischen Bildung beantragen oder sich für die Teilnahme an einem kurzfristigen Mobilitätsprojekt bewerben.
In beiden Fällen müssen die beteiligten Schulen/Organisationen bestimmte Qualitätsstandards für Mobilitätsmaßnahmen einhalten. Darin werden bewährte Managementpraktiken aufgegriffen, um eine hohe Qualität und Unterstützung für die Teilnehmer*innen sowie den Austausch von Ergebnissen und Wissen über das Programm zu gewährleisten.
Vor Beginn Ihres Schulungsaufenthalts schließen Sie mit Ihrer Einrichtung und der aufnehmenden Organisation eine Mobilitätsvereinbarung.
Finanzielle Unterstützung
Die EU-Finanzhilfen werden an die koordinierende Organisation (Ihre Schule oder den Konsortiumskoordinator) ausgezahlt. Sie sollen Ihre Reise- und Aufenthaltskosten während Ihres Auslandsaufenthalts sowie die Kosten der organisatorischen Unterstützung für die teilnehmenden Organisationen decken.
Darüber hinaus stellt das Programm Erasmus+ zusätzliche Unterstützung für Teilnehmende mit geringeren Chancen bereit.
Weiterführende Informationen
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Schule, ob auch Ihnen diese Möglichkeiten offen stehen.
- Ausführliche Informationen über die Förder- und Gewährungskriterien sowie die Finanzierungsregeln finden Sie im Erasmus+-Programmleitfaden.
- Besuchen Sie die europäische Plattform für Schulbildung European School Education Platform, das Forum für Schulpersonal, Forschende und politische Entscheidungsträger*innen, auf der auch eTwinning angesiedelt ist.