Erasmus+ bietet verschiedene Möglichkeiten für Lehrtätigkeiten an ausländischen Bildungseinrichtungen.
In Frage kommen Beschäftigte des Bildungswesens sowie Unternehmensmitarbeiter/-innen, die ihr Fachwissen in einer bestimmten Branche oder zu einem bestimmten Thema mit Studierenden teilen möchten.
Erasmus+ bietet Möglichkeiten für Lehraufenthalte an Bildungseinrichtungen aller Ebenen.
Hochschulbildung
Erasmus+ fördert Lehraufenthalte an ausländischen Hochschuleinrichtungen. Wenn Sie im Hochschulbereich tätig sind, können Sie zeitlich befristet an einer Einrichtung in einem Erasmus+-Programmland oder einem Partnerland unterrichten. Unternehmensmitarbeiter/-innen können ebenfalls Unterstützung erhalten, um an Hochschuleinrichtungen in einem Programmland zu unterrichten und ihr Wissen weiterzugeben.
Berufliche Aus- und Weiterbildung
Erasmus+ unterstützt Lehrtätigkeiten in Einrichtungen für die berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) im Ausland. Wenn Sie in diesem Bereich tätig sind, können Sie zeitlich befristet an einer Einrichtung in einem Erasmus+-Programmland unterrichten oder ausbilden.Berufliche Aus- und Weiterbildung
Schulbildung
Erasmus+ unterstützt Lehrtätigkeiten an ausländischen Schulen auf Ebene der Vor-, Grund- und Sekundarschulbildung. Eine Lehrtätigkeit im Ausland erweitert Ihren Horizont und fördert den Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen im Gastland. Diese Möglichkeiten stehen Schulen mit Sitz in Erasmus+-Programmländern offen.
Erwachsenenbildung
Erasmus+ unterstützt Lehrtätigkeiten an ausländischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Wenn Sie in diesem Bereich tätig sind, können Sie zeitlich befristet an einer Einrichtung in einem Erasmus+-Programmland unterrichten oder ausbilden. Ein solcher Austausch kann zur Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse und Ihrer kulturellen Kompetenz beitragen und Ihnen neue Einsichten in Unterrichtsmethoden und -ansätze vermitteln.
Personal mit körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Personal mit Beeinträchtigungen hat Anspruch auf die gleiche Behandlung seitens der aufnehmenden Einrichtung wie einheimisches Personal. Dafür stehen zusätzliche Mittel bereit.