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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport

Berufliche Aus- und Weiterbildung (Lehrtätigkeiten)

Überblick

Erasmus+ unterstützt Lehrtätigkeiten in Berufsbildungseinrichtungen im Ausland.

Wenn Sie in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind, können Sie eine gewisse Zeit an einer Einrichtung in einem der mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Länder (früher als „Erasmus+-Programmländer“ bezeichnet) unterrichten.

Als Zieleinrichtungen kommen beispielsweise Privatunternehmen, öffentliche Stellen, Sozialpartner, Forschungsinstitute und Nichtregierungsorganisationen in Frage.

Bewerbung

Es ist nicht möglich, als Einzelperson eine Finanzhilfe zu beantragen. Anträge müssen von Berufsbildungseinrichtungen gestellt werden. Diese wählen dann unter ihren Beschäftigten Kandidatinnen und Kandidaten für Lehrtätigkeiten und Weiterbildungsmaßnahmen im Ausland aus.

Die Auswahl sollte fair, inklusiv, transparent und gut dokumentiert sein.

Organisationen können Ausbilder*innen, Lehrkräfte, Politiksachverständige oder andere qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland einladen, die zur Verbesserung der Lehr-, Ausbildungs- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Organisation beitragen können. Die Organisationen können auch in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte aufnehmen, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten.

Dauer

Die Dauer einer Lehrtätigkeit beträgt mindestens zwei Tage und höchstens ein Jahr (An- und Abreise nicht inbegriffen).

Bedingungen

Damit Sie im Rahmen von Erasmus+ im Ausland unterrichten können, muss Ihre Berufsbildungseinrichtung eine Erasmus-Akkreditierung im Bereich der Berufsbildung beantragen oder sich für die Teilnahme an einem kurzfristigen Mobilitätsprojekt bewerben. In beiden Fällen sollten die Organisationen die Qualitätsstandards für Mobilitätsmaßnahmen erfüllen. Darin werden bewährte Managementpraktiken aufgegriffen, um eine hohe Qualität und Unterstützung für die Teilnehmer*innen sowie den Austausch von Ergebnissen und Wissen über das Programm zu gewährleisten. 

Vor Beginn Ihrer Lehrtätigkeit schließen Sie mit Ihrer Einrichtung und der aufnehmenden Organisation eine Mobilitätsvereinbarung. Darin werden Ihre Lernziele, Rechte und Pflichten sowie die formelle Anerkennung Ihrer Lehrtätigkeit geregelt.

Finanzielle Unterstützung

Die EU-Finanzhilfen werden an die koordinierende Organisation (Ihre Einrichtung oder den Konsortiumskoordinator) ausgezahlt. Die Mittel sollen Ihre Reise- und Aufenthaltskosten während Ihres Auslandsaufenthalts sowie die Kosten der organisatorischen Unterstützung für die teilnehmenden Organisationen decken.

Darüber hinaus stellt das Programm Erasmus+ zusätzliche Unterstützung für Teilnehmende mit geringeren Chancen bereit.

Mehr dazu

Wenden Sie sich an Ihre Berufsbildungseinrichtung, um herauszufinden, ob auch Ihnen diese Möglichkeiten offen stehen.

Ausführliche Informationen über die Förder- und Gewährungskriterien sowie die Finanzierungsregeln finden Sie im Erasmus+-Programmleitfaden.

Die nationalen Agenturen helfen bei Fragen und bei der Antragstellung.

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