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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport
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Gemeinnützige Europäische Sportveranstaltungen

Ziele der aktion

Mit dieser Aktion soll die Organisation von Sportveranstaltungen mit europäischer Dimension in den folgenden Bereichen unterstützt werden:

  • ehrenamtliches Engagement im Sport
  • soziale Inklusion durch Sport
  • Kampf gegen Diskriminierung im Sport, einschließlich der Förderung der Geschlechtergleichstellung
  • Förderung eines gesunden Lebensstils für alle: die Projekte im Rahmen dieser Prioritätsachse werden sich hauptsächlich auf folgende Bereiche konzentrieren: a) die Umsetzung der drei Säulen der Initiative HealthyLifestyle4All, b) die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität, c) die Unterstützung bei der Durchführung der Europäischen Woche des Sports, d) die Förderung von Sport und körperlicher Betätigung als Mittel für eine bessere Gesundheit, e) die Förderung aller Aktivitäten, die zu sportlicher und körperlicher Betätigung anregen, f) die Förderung traditioneller Sportarten und Spiele.

Der Schwerpunkt des Projekts muss auf einem dieser Ziele liegen. Das Projekt kann sich auch mit den anderen Zielen befassen, aber das Hauptziel muss klar erkennbar und im Vorschlag vorrangig sein.

Es bietet finanzielle Unterstützung für die Organisation einer europaweiten Sportveranstaltung in einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland oder für die Organisation europäischer lokaler Veranstaltungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.

Welche kriterien müssen für einen antrag für gemeinnützige Europäische Sportveranstaltungen Erfüllt sein?

Förderkriterien

Um für eine Erasmus+-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen die folgenden Kriterien erfüllen:

Wer ist antragsberechtigt?

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen)

  • Rechtsträger (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
  • in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein
  • im Sportbereich tätig sein

Beispiele (Liste nicht erschöpfend):

  • für den Sportbereich zuständige lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
  • lokale, regionale, nationale, europäische oder internationale Sportorganisationen
  • Nationale Olympische Komitees oder nationale Sportverbände
  • Organisationen, die die Initiative „Sport für alle“ vertreten
  • Organisationen zur Förderung körperlicher Aktivität
  • Organisationen für aktive Freizeitgestaltung
  • Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend

Zusammensetzung von Konsortien

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen sind transnationale Veranstaltungen unter Beteiligung von:

Bei der europäischen lokalen Veranstaltung (Typ I): Umfasst zwischen drei und fünf Organisationen. Jede Organisation muss aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem anderen mit dem Programm assoziierten Drittland stammen.

Bei der europäischen lokalen Veranstaltung (Typ II): Mindestens sechs Organisationen aus sechs verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern.

Bei der europaweiten Veranstaltung: Mindestens zehn Organisationen (ein einzelner Antragsteller + neun teilnehmende Organisationen, die als assoziierte Partner auftreten) aus zehn verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern.

Förderfähige Aktivitäten

Bei den europäischen lokalen Veranstaltungen (Typ I und II) müssen die Aktivitäten in jedem an der gemeinnützigen europäischen Sportveranstaltung beteiligten EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland stattfinden.

Bei der europaweiten Veranstaltung müssen die Aktivitäten im Land der Niederlassung der antragstellenden Organisation stattfinden.

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 12 oder 18 Monate dauern, entsprechend dem Projektziel und der Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten. Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2024-SNCESE.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Auswahlkriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Einrichtung eines projekts

Die EU-Finanzhilfe wird Organisationen gewährt, die für die Vorbereitung, Organisation und Nachbereitung von Sportveranstaltungen zuständig sind.

Folgende Standardaktivitäten werden unterstützt (Liste nicht erschöpfend):

  • Vorbereitung und Organisation der Veranstaltung
  • Organisation von Bildungsaktivitäten für Sportler, Trainer, Organisatoren und Freiwillige im Vorfeld einer Veranstaltung
  • Organisation von Aktivitäten am Rande der Sportveranstaltung (Konferenzen, Seminare)
  • Schulung von Freiwilligen
  • Durchführung von Aktivitäten mit nachhaltiger Wirkung (Bewertungen, Konzeption von Zukunftsplänen)
  • Kommunikationsaktivitäten mit Bezug zum Thema der Veranstaltung

Die folgenden Sportveranstaltungen werden im Rahmen dieser Aktion nicht unterstützt:

Von nationalen, europäischen oder internationalen Sportverbänden/-ligen regelmäßig durchgeführte Wettbewerbe (nationale, Europa- oder Weltmeisterschaften), es sei denn, die finanzielle Unterstützung wird für die Organisation von Nebenaktivitäten beantragt, die sich an große Bevölkerungsgruppen richten

Erwartete wirkung

Mit der Aktion soll folgende Wirkung erzielt werden:

  • verstärktes Bewusstsein für die Rolle des Sports bei der Förderung von sozialer Inklusion, Chancengleichheit und gesundheitsfördernder körperlicher Betätigung
  • verstärkte Beteiligung an sportlichen und körperlichen Aktivitäten und an Freiwilligentätigkeit

Gewährungskriterien

Relevanz des Projekts (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

Inwieweit

  • ist der Vorschlag relevant für die Ziele und Prioritäten der Aktion
  • Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.
  • beruht der Vorschlag auf einer fundierten und angemessenen Bedarfsanalyse
  • ist der Vorschlag innovativ
  • ergänzt der Vorschlag andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen
  • erbringt der Vorschlag einen Mehrwert auf EU-Ebene durch Ergebnisse, die nicht erzielt werden könnten, wenn die Aktivitäten von einem einzelnen Land durchgeführt würden

Qualität der Projektkonzeption und-durchführung (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

Inwieweit

  • ist der Projektarbeitsplan klar, vollständig und wirksam und sieht angemessene Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Weitergabe der Projektergebnisse vor
  • ist das Projekt kostenwirksam und weist angemessene Mittel für die einzelnen Aktivitäten zu
  • ist die vorgeschlagene Methodik klar, angemessen und realisierbar
  • werden relevante Maßnahmen zur Qualitätskontrolle vorgeschlagen, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt
  • sind digitale Instrumente und Lernmethoden in das Projekt integriert, um die physischen Aktivitäten zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern

Qualität der Partnerschaft und der Kooperations­vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

Inwieweit

  • weist das Projekt eine angemessene Mischung in Bezug auf das Profil und das Fachwissen der teilnehmenden Organisationen auf, um alle Projektziele erfolgreich zu verwirklichen
  • verdeutlicht die vorgeschlagene Aufgabenverteilung das Engagement und die aktive Mitwirkung aller teilnehmenden Organisationen
  • beinhaltet der Vorschlag wirksame Mechanismen zur Koordinierung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren
  • Sofern Organisationen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland beteiligt sind, erbringt dies einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt.

Wirkung (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

Inwieweit

  • enthält der Projektvorschlag konkrete und logische Schritte zur Integration der Projektergebnisse in die reguläre Arbeit der teilnehmenden Organisationen
  • hat das Projekt das Potenzial einer positiven Wirkung auf die Teilnehmer und die teilnehmenden Organisationen sowie auf die breitere Gemeinschaft
  • haben die erwarteten Projektergebnisse das Potenzial einer Nutzung außerhalb der am Projekt teilnehmenden Organisationen während und nach der Projektlaufzeit und auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene
  • beinhaltet der Projektvorschlag angemessene Pläne und Methoden zur Bewertung der Projektergebnisse
  • enthält der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen bekannt zu machen, die Ergebnisse an andere Organisationen und die Öffentlichkeit weiterzugeben und öffentlich auf die Finanzierung durch die Europäische Union hinzuweisen
  • umfasst der Projektvorschlag konkrete und wirksame Schritte, um die Nachhaltigkeit des Projekts und seine Fähigkeit zu gewährleisten, auch nach Ausschöpfung der EU-Finanzhilfe weiterhin Wirkung zu entfalten und Ergebnisse zu erzielen

Die Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Gewährungskriterien erreicht werden.

Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Gewährungskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.

Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten.

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Die Zuschüsse für gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen werden in Form von Pauschalbeträgen gewährt. Die Höhe des festen Pauschalbetrags richtet sich nach der Anzahl der Veranstaltungen und der Anzahl der am Projekt beteiligten Organisationen.

Die Antragsteller wählen zwischen den drei vorab festgelegten Beträgen je nach der Anzahl der Veranstaltungen und der Anzahl der am Projekt beteiligten Organisationen.

Kategorie von Sportveranstaltungen

Europäische lokale Veranstaltungen:

Mindestens eine Veranstaltung pro Land.

  • Typ I: mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern und höchstens fünf Organisationen aus fünf verschiedenen förderfähigen Ländern.
    • Fester Pauschalbetrag: 200 000 EUR
  • Typ II: mindestens sechs Organisationen aus sechs verschiedenen förderfähigen Ländern.
    • Fester Pauschalbetrag: 300 000 EUR

Europaweite Veranstaltungen:

Eine Veranstaltung mit mindestens zehn teilnehmenden Organisationen aus mindestens zehn verschiedenen förderfähigen Ländern (einschließlich der antragstellenden Organisation)

Fester Pauschalbetrag: 450 000 EUR

a) Für die europäische lokale Veranstaltung (Typ I): 200 000 EUR

Die Vorschläge betreffen Projekte mit mehreren Begünstigten, bei denen alle Kosten von der antragstellenden Organisation und den Partnerorganisationen getragen werden müssen. Die benannten Teilnehmerorganisationen (zwischen drei und fünf) gelten als Mitbegünstigte, und die Veranstaltungen und begleitend dazu organisierte Aktivitäten finden in jedem beteiligten EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland statt.

Die Vorschläge müssen einen Abschnitt speziell zur Verteilung der Aufgaben und der EU-Finanzhilfe auf die Partner enthalten. Ebenfalls anzugeben sind der Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Projektaktivitäten und die Frist für die Vorlage der Arbeitsergebnisse des Projekts.

Die Antragsteller müssen die Projektaktivitäten in „Arbeitspakete“ aufteilen. Jedes Arbeitspaket muss mit konkreten Zielen verknüpft sein, und die Antragsteller müssen einen Katalog quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Bewertung des Stands der Verwirklichung dieser Ziele festlegen.

b) Für die europäische lokale Veranstaltung (Typ II): 300 000 EUR

Die Vorschläge betreffen Projekte mit mehreren Begünstigten, bei denen alle Kosten von der antragstellenden Organisation und den Partnerorganisationen getragen werden müssen. Die benannten Teilnehmerorganisationen (mindestens 6) gelten als Mitbegünstigte, und die Veranstaltungen und begleitend dazu organisierte Aktivitäten finden in jedem beteiligten EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland statt.

Die Vorschläge müssen einen Abschnitt speziell zur Verteilung der Aufgaben und der EU-Finanzhilfe auf die Partner enthalten. Ebenfalls anzugeben sind der Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Projektaktivitäten und die Frist für die Vorlage der Arbeitsergebnisse des Projekts.

Die Antragsteller müssen die Projektaktivitäten in „Arbeitspakete“ aufteilen. Jedes Arbeitspaket muss mit konkreten Zielen verknüpft sein, und die Antragsteller müssen einen Katalog quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Bewertung des Stands der Verwirklichung dieser Ziele festlegen.

c) Für die europaweite Veranstaltung: 450 000 EUR

Die Vorschläge betreffen Projekte mit einem einzelnen Begünstigten, was bedeutet, dass alle Ausgaben von der antragstellenden Organisation getragen werden müssen. Vertraglich gesehen gelten die teilnehmenden Organisationen nicht als Projektpartner. Als assoziierte Partner erhalten sie im Rahmen des Projekts keine Mittel aus dem Programm.

Ebenfalls anzugeben sind der Zeitplan für die Durchführung der einzelnen Projektaktivitäten und die Frist für die Vorlage der Arbeitsergebnisse des Projekts.

Die Antragsteller müssen die Projektaktivitäten in „Arbeitspakete“ aufteilen. Jedes Arbeitspaket muss mit konkreten Zielen verknüpft sein, und die Antragsteller müssen einen Katalog quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Bewertung des Stands der Verwirklichung dieser Ziele festlegen.

Auszahlung der Finanzhilfe

Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe ist der Abschluss aller Arbeitspakete entsprechend den im Antrag beschriebenen Qualitätskriterien. Falls eines der Arbeitspakete nicht oder nur teilweise abgeschlossen ist oder bei der Qualitätsbewertung als nicht zufriedenstellend bewertet wird, können entsprechende Kürzungen des Finanzhilfebetrags nach Maßgabe der Finanzhilfevereinbarung vorgenommen werden.

Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist.

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