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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport

Erasmus-Studierendencharta

Das Programm Erasmus+ zielt darauf ab, die bildungsbezogene, berufliche und persönliche Entwicklung der teilnehmenden Studierenden und Absolventinnen und -absolventen zu fördern.

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Das Programm Erasmus+ zielt darauf ab, die bildungsbezogene, berufliche und persönliche Entwicklung der teilnehmenden Studierenden und Absolventinnen und -absolventen zu fördern.

Zudem sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion, Vielfalt und Fairness bei allen Programmaktionen unterstützt werden. Schließlich trägt das Programm dazu bei, die Ziele der EU in den Bereichen digitaler Wandel, nachhaltige Entwicklung und aktive Bürgerschaft zu verwirklichen.

Die Erasmus-Studierendencharta spiegelt die oben genannten Werte und Prioritäten wider und dient dazu, die Teilnehmenden angemessen über ihre Ansprüche und Pflichten zu informieren und die erfolgreiche Umsetzung ihrer Mobilität zu gewährleisten.

Diese Charta gibt es auch zum Ausdrucken

Sie können die Charta als PDF-Datei (in allen EU-Amtssprachen sowie Isländisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch und Türkisch) herunterladen

Charta vom Amt für Veröffentlichungen herunterladen  

Ihre Ansprüche, Ihre Aufgaben und Pflichten

Vor dem Mobilitätszeitraum

Ihre Ansprüche

Sie haben Anspruch auf Beratung zum Bewerbungsverfahren und auf Informationen über die aufnehmende Hochschule/Organisation sowie über Aktivitäten im Rahmen des Auslandsaufenthaltes.

Sie haben Anspruch auf eine Vorfinanzierung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien oder nach Erhalt der Ankunftsbestätigung, spätestens jedoch am ersten Tag des Mobilitätszeitraums.

Wenn Sie die Mobilität als Teil Ihres Studiums absolvieren, sollten Sie eine digitale Online-Lernvereinbarung unterzeichnen, in der die Einzelheiten der geplanten Aktivitäten im Ausland festgelegt sind. Mit Zustimmung Ihrer Heimathochschule können Sie die Online-Lernvereinbarung über die mobile App für Erasmus+ unterzeichnen.
Sie haben Anspruch auf Informationen über die Verfahren der automatischen Anerkennung und über das Bewertungssystem der aufnehmenden Hochschule.

Sie haben Anspruch auf Informationen über Versicherungsschutz, Unterbringungsmöglichkeiten und die (gegebenenfalls notwendigen) Visaformalitäten sowie über Einrichtungen/Unterstützung für Personen mit besonderen Bedürfnissen.

Ihre Aufgaben und Pflichten

Sie müssen eine Finanzhilfevereinbarung mit Ihrer Heimathochschule und eine Lernvereinbarung mit Ihrer Heimathochschule und Ihrer aufnehmenden Hochschule schließen, in der die Einzelheiten der Aktivitäten im Ausland festgelegt sind und die die Grundlage für die automatische Anerkennung Ihres Auslandsaufenthaltes bildet (indem die Studienleistungen, die Sie voraussichtlich erreichen werden, angegeben und für Ihren Abschluss an der Heimathochschule angerechnet werden).

Nachdem Sie ausgewählt worden sind, müssen Sie über die Online-Sprachunterstützung einen kostenlosen Online-Sprachtest machen (sofern dieser für die im Ausland hauptsächlich benötigte Unterrichts- bzw. Arbeitssprache verfügbar ist). Abhängig vom festgestellten Sprachniveau erhalten Sie Zugang zu spezifischen Angeboten, die Ihrem Lernbedarf entsprechen, damit Sie Ihren Lernaufenthalt im Ausland optimal nutzen können.

Sobald Sie von Ihrer Hochschule Informationen und Beratung über den Versicherungsschutz erhalten haben, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie für Ihren Auslandsaufenthalt krankenversichert sind. Wenn Sie die Studierendenmobilität für ein Praktikum nutzen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrer aufnehmenden Organisation sicherstellen, dass Sie auch eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abschließen.

 

Während des Mobilitätszeitraums

Ihre Ansprüche

Sie haben das Recht auf Gleichbehandlung seitens Ihrer aufnehmenden Hochschule/Organisation im Vergleich zu den eigenen Studierenden/Beschäftigten und auf Nichtdiskriminierung insbesondere aufgrund des Alters, der ethnischen Herkunft, der Rasse, der Staatsangehörigkeit, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Kultur, der Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands, von Betreuungspflichten oder elterlicher Verantwortung, Krankheit, Fähigkeiten oder Behinderung, des psychischen und physischen Gesundheitszustands, des äußeren Erscheinungsbilds, des sozioökonomischen Hintergrunds, des religiösen Glaubens oder der Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit zu einer Religion, der politischen Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit oder Überzeugung oder aufgrund eines anderen irrelevanten Unterschieds.

Sie haben das Recht auf akademische Freiheit bei der Kommunikation oder dem Austausch von Ideen und Fakten sowie bei etwaigen Forschungsarbeiten während Ihres Mobilitätszeitraums.

Sie haben, sofern vorhanden, Anspruch auf die Nutzung von Mentoren- oder Betreuungsnetzwerken ihrer aufnehmenden Hochschule/Organisation.

Sie haben Anspruch darauf, Informationen über Studierendenorganisationen auf dem Campus, die Verwaltung und die Qualitätssicherungssysteme der aufnehmenden Hochschule sowie alle einschlägigen Unterstützungsdienste für Studierende (z. B. Studierendenvereinigungen und ‑vertretungen, Ombudsleute) zu erhalten und von ihnen gehört zu werden.

Sie haben Anspruch darauf, während Ihres Auslandsaufenthalts weiterhin dieselben Stipendien oder Studiendarlehen aus Ihrem Entsendeland zu erhalten.

Sie haben Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung in Form von Aufstockungen, wenn Sie Teilnehmerin oder Teilnehmer mit geringeren Chancen sind oder wenn Sie sich für die Reise mit ökologischen Verkehrsmitteln entscheiden.

Während Ihres Mobilitätszeitraums dürfen Ihnen weder Immatrikulations-, Studien- oder Prüfungsgebühren noch Gebühren für die Nutzung von Laboren oder Bibliotheken berechnet werden.

Sie haben Anspruch darauf, Änderungen ihrer Lernvereinbarung innerhalb der von Ihrer Heimathochschule und Ihrer aufnehmenden Hochschule vereinbarten Fristen zu beantragen. Zudem haben Sie Anspruch darauf, bei Ihrer Heimathochschule einen Antrag auf Verlängerung des Mobilitätszeitraums zu stellen.

Ihre Aufgaben und Pflichten

Sie müssen die Regelungen und Vorschriften der aufnehmenden Hochschule/Organisation und des Gastlandes einhalten, einschließlich Verhaltensregeln sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.

Sie müssen die Verhaltensregeln der aufnehmenden Hochschule einhalten, indem Sie die Vielfalt der Gemeinschaft respektieren und niemanden aufgrund des Alters, der ethnischen Herkunft, der Rasse, der Staatsangehörigkeit, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Kultur, der Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands, von Betreuungspflichten oder elterlicher Verantwortung, Krankheit, Fähigkeiten oder Behinderung, des psychischen und physischen Gesundheitszustands, des äußeren Erscheinungsbilds, des sozioökonomischen Hintergrunds, des religiösen Glaubens oder der Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit zu einer Religion, der politischen Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit oder Überzeugung oder aufgrund eines anderen irrelevanten Unterschieds diskriminieren.

Sie müssen sich verantwortungsvoll und respektvoll gegenüber Ihrer lokalen und akademischen Gemeinschaft verhalten. Ein respektvolles Verhalten gegenüber anderen umfasst die Achtung des Rechts und unter anderem, dass Sie andere nicht belästigen oder mobben.

Ihr Verhalten darf für Sie selbst oder andere kein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko darstellen. Deshalb müssen Sie die Gesundheits- und Sicherheitsstandards Ihrer Hochschule/Organisation und des Gastlandes einhalten.
Sie müssen den Grundsatz der akademischen Integrität achten und danach streben, Prüfungen und sonstige Formen der Leistungsbeurteilung bestmöglich zu absolvieren.

Sie sollten alle Lernangebote der aufnehmenden Hochschule/Organisation ausschöpfen und den Nutzen Ihrer Zeit im Ausland maximieren, etwa durch eine aktive Beteiligung innerhalb der lokalen Gemeinschaft in Form von interkulturellem oder bürgerschaftlichem Engagement in Aktivitäten/Projekten.

Es könnten Ihnen (ebenso wie den Studierenden der aufnehmenden Hochschule) geringe Gebühren für (u. a.) Versicherungen und eine Mitgliedschaft in Studierendenvereinigungen sowie für die Nutzung von Materialien und Geräten, die für das Studium relevant sind, berechnet werden.

Sie müssen Anträge auf eine mögliche Verlängerung des Mobilitätszeitraums spätestens einen Monat vor dem Ende des ursprünglich geplanten Zeitraums stellen.

Sie müssen zusammen mit der Heimathochschule und der aufnehmenden Hochschule sicherstellen, dass die Änderungen der Lernvereinbarung nach der Antragstellung bestätigt werden.

Nach dem Mobilitätszeitraum

Ihre Ansprüche

Sie haben auf der Grundlage Ihrer Lernvereinbarung Anspruch darauf, dass Ihre Heimathochschule alle Aktivitäten, die Sie während Ihres Mobilitätszeitraums erfolgreich abgeschlossen haben, in vollem Umfang anerkennt.

Sie haben Anspruch darauf, unmittelbar nach dem Erwerb eines Hochschulabschlusses bei einer Hochschuleinrichtung in einem Programmland den Europass-Mobilitätsnachweis anzufordern und sollten dies auch tun.

Sie haben Anspruch darauf, von der aufnehmenden Hochschule innerhalb von fünf Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse, möglichst in digitaler Form, eine Leistungsübersicht zu erhalten, in der die erreichten Credits und Noten aufgeführt sind. Nach Erhalt der Leistungsübersicht unterrichtet Ihre Heimathochschule Sie detailliert über die Anerkennung Ihrer Leistungen.

Wenn Sie an einer Hochschuleinrichtung in einem Programmland eingeschrieben sind, haben Sie Anspruch darauf, dass die anerkannten Elemente in Ihrem Diplomzusatz eingetragen werden. Sie haben Anspruch darauf, den Diplomzusatz, möglichst in digitaler Form, auch in der Originalsprache zu erhalten.

Im Falle eines Praktikums haben Sie Anspruch auf eine Praktikumsbescheinigung, möglichst in digitaler Form, von der aufnehmenden Organisation/Hochschule, die eine Zusammenfassung der von Ihnen ausgeführten Aufgaben und eine Beurteilung enthält. Falls dies in Ihrer Lernvereinbarung vorgesehen ist, stellt Ihnen Ihre Heimathochschule zusätzlich eine Leistungsübersicht aus. Falls das Praktikum nicht Teil des Studienprogramms war, können Sie beantragen, dass es im Europass-Mobilitätsnachweis vermerkt wird, und wenn Sie an einer Hochschuleinrichtung in einem Mitgliedstaat des Bologna-Prozesses eingeschrieben sind, sollte die Mobilitätsphase zusätzlich in Ihrem Diplomzusatz vermerkt werden.

Ihre Aufgaben und Pflichten

Sie müssen einen Teilnahmebericht ausfüllen, damit Ihre Heimathochschule und Ihre aufnehmende Hochschule, die zuständigen nationalen Agenturen für das Erasmus+-Programm sowie die Europäische Kommission ein Feedback über Ihren Auslandsaufenthalt im Rahmen von Erasmus+ erhalten.

Auf der Grundlage Ihrer Erfahrungen können die Europäische Kommission und die nationalen Agenturen für das Erasmus+-Programm dann bewerten, wie das Programm Erasmus+ für künftige Generationen verbessert und aufgewertet werden kann.

Teilen Sie Ihre Mobilitätserfahrungen mit Freundinnen und Freunden, Kommilitoninnen und Kommilitonen, Personal der Heimathochschule, Journalistinnen und Journalisten und anderen, damit sie davon erfahren und profitieren können.

Um künftigen Studierenden Tipps zu geben, sollten Sie die mobile App für Erasmus+ nutzen.

Sie sollten sich an lokalen und nationalen Alumni-Gemeinschaften und an Vereinigungen für Erasmus+ Alumni, Studierendenorganisationen und Projekten beteiligen, die Erasmus+ und die Werte des Programms sowie das gegenseitige Verständnis zwischen Menschen, Kulturen und Ländern und die Internationalisierung im Heimatland fördern.

Während des gesamten Mobilitätszeitraums

Ihre Ansprüche

Sie haben Anspruch auf gleichen und gerechten Zugang und gleiche Chancen im Rahmen des Programms Erasmus+ sowie auf faire, inklusive und transparente Verfahren in allen Phasen Ihrer Mobilität.

Sollten Sie auf ein Problem stoßen oder glauben, dass Ihre Rechte nicht geachtet werden, können Sie sich zunächst an Ihre Heimathochschule oder aufnehmende Hochschule/Organisation wenden und mit Ihnen nach einer Lösung suchen. Sie sollten das Problem klar bestimmen und sich je nach Art des Problems an die zuständige Person wenden. Deren Namen und Kontaktdaten sollten Sie in der Lernvereinbarung finden. Bei Bedarf sollten Sie die formellen Beschwerdeverfahren Ihrer Heimathochschule oder aufnehmenden Hochschule/Organisation nutzen. Falls Ihre Heimathochschule oder Ihre aufnehmende Hochschule/Organisation ihren Verpflichtungen aus der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung oder aus Ihrer Finanzhilfevereinbarung nicht nachkommt, können Sie die zuständige nationale Agentur für Erasmus+ kontaktieren.

Studierendenvereinigungen und Studierendenvertreterinnen und -vertreter Ihrer Heimathochschule und Ihrer aufnehmenden Hochschule können Ihnen helfen. Die Heimathochschule und die aufnehmende Hochschule können Ihnen mitteilen, wo Sie die Kontaktdaten der lokalen Studierendenvereinigungen und ‑vertretungen finden.

Ihre Aufgaben und Pflichten

Damit Sie bei jedem Schritt Ihrer Mobilität unterstützt werden können, sollten Sie sich die mobile App für Erasmus+ herunterladen, die Ihre erste Anlaufstelle für die entsprechenden Dienste, Tipps und Möglichkeiten für Ihren Auslandsaufenthalt ist.

Sie können auch die für Teilnehmende des Programms Erasmus+ entwickelte Online-Sprachunterstützung nutzen. Spezifische Funktionen helfen Ihnen dabei, die Sprachen zu erlernen, die Sie in Ihrem Alltag oder in Ihren Mobilitätsaktivitäten sprechen möchten.

Sie sollten die Auswirkungen Ihrer Mobilität auf die Umwelt berücksichtigen, z. B. indem Sie Maßnahmen ergreifen, die den CO2-Fußabdruck Ihrer Reisen verringern.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Heimathochschule und Ihrer aufnehmenden Hochschule/Organisation über die Möglichkeiten, Ihre Erasmus+-Erfahrung umweltfreundlicher zu gestalten, auseinander.

Was geschieht, wenn Sie diese Charta nicht einhalten?

Ihre Heimathochschule und/oder Ihre aufnehmende Hochschule kann beschließen, Ihren Auslandsaufenthalt zu beenden.